Klausuren
2 Klausuren*"Lang, lang ist's her
Die Klausur besteht aus zwei Sachverhalten zum Zivilrecht: Fall 1 behandelt die Möglichkeiten des Schuldbeitritts eines Verbrauchers zu einem Darlehensvertrag sowie den Widerruf und die Präklusion beim Verbraucherwiderrufsrecht im Rahmen von Zwangsvollstreckungsrecht (Vollstreckungsabwehrklage). Fall 2 befasst sich mit dem gutgläubigen Erwerb eines gestohlenen Rennrads, der Drittwiderspruchsklage und einem bereicherungsrechtlichen Anspruch nach Verwertung schuldnerfremder Sache („verlängerte Drittwiderspruchsklage“), insbesondere im Kontext der Verjährung und Eigentümerstellung.
* "Wer darf hier was?
Diese Zivilrechtsklausur zur Zwischenprüfung behandelt die Zwangsvollstreckung in bewegliche Sachen und thematisiert die Gewahrsams- und Eigentumsvermutung sowie die Rolle des Besitzes als Interventionsrecht. Im Rahmen zweier Szenarien werden Rechtsbehelfe wie die Dritterinnerung und die Drittwiderspruchsklage geprüft und auf Erfolgsaussichten untersucht. Der Schwerpunkt liegt auf dem Zusammenspiel von ZPO und BGB im Kontext des Sachenrechts und der Zwangsvollstreckung.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Janine Pietsch prüfen besonders häufig Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO (2×), Arten des Besitzes (1×), Die Leistungskondiktion (1×), Grundprinzipien des Sachenrechts (1×) und Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO (1×).