Zurückbehaltungsrechte
Zurückbehaltungsrechte ermöglichen es Schuldnern, ihre Leistung vorübergehend zu verweigern, bis der Gläubiger seine Gegenleistung erbringt. Im Zentrum stehen die Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§ 320 BGB) bei gegenseitigen Verträgen und das allgemeine Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB). Examensrelevant: Abgrenzung Vertragstypen, Haupt- und Nebenleistungspflichten, Wirksamkeit bei Geringfügigkeit, praktische Anwendung in Kaufrecht (§§ 433, 434 BGB).
Klausuren zum Thema
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Bau auf zwangsversteigertem Grundstück
Die Klausur befasst sich mit der sachenrechtlichen Problematik eines Bauvorhabens auf einem zwangsversteigerten Grundstück. Schwerpunktmäßig sind der Erwerb des Eigentums an Grundstücken sowie Folgeprobleme beim Eingriff Dritter unter wechselnden Eigentumsverhältnissen und die Zuordnung von Ansprüchen zu prüfen. Thematisiert werden insbesondere dogmatische Fragen aus dem Sachenrecht und Berührungspunkte zum Bereicherungsrecht.
* "Das mangelhafte Pferd
Die Klausur behandelt diverse mietrechtliche Fragestellungen rund um eine baufällige Wohnung, die Zahlungsmodalitäten und Aufrechnung von Miete mit der Kaution, sowie Ansprüche nach dem Tod des Hauseigentümers bzw. nach Zwangsversteigerung an einen Dritterwerber. Zudem sind Fragen der Vertragsauslegung, der Wirksamkeit von Kündigungen, der Gerichtszuständigkeit und Handlungsempfehlungen für Mandanten zu prüfen.
„Schwein gehabt?“
Die Klausur behandelt einen Streit zwischen einem Schweinemastbetrieb (J) und einer Ferkelzüchterin (Z) über einen Kaufvertrag von Ferkeln. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Mängeln der gelieferten Tiere, verspäteter Lieferung und daraus resultierende Ansprüche, insbesondere zur Kaufpreiszahlung, Schadensersatz und Aufrechnung. Der Fall erfordert eine umfassende Prüfung kaufrechtlicher und schuldrechtlicher Ansprüche.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Ein Dr. sc. comp. h. c. mit Folgen
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Wirksamkeit von Vertragsbedingungen, insbesondere die formlose Annahme und Einbeziehung von AGB sowie die Abgrenzung zum sittenwidrigen Titelhandel und Wucher. Ein weiterer zentraler Punkt ist der Eventualwiderruf per SMS und die Frage der Gestaltungswirkung sowie Vereinbarung von Fristen und Verwirkung bei AGB. Zudem wird die Berechnung des widerrufsrechtlichen Wertersatzes mit Fokus auf objektiven Wert und Vergütung im Rahmen einer ergänzenden Vertragsauslegung thematisiert. Die Klausur legt besonderen Wert auf Anspruchsentstehung durch Vertrag, Widerrufsrechte und deren praktische Umsetzung im Zivilrecht.
ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Mietrecht
Die Klausur thematisiert einen Streit zwischen Vermieter und Mieterin wegen Mietminderung und Zahlungsrückständen in einer Passauer Wohnung. Schwerpunkte liegen auf dem Leistungsverweigerungsrecht der Mieterin, dem Annahmeverzug sowie der außerordentlichen Kündigung gemäß § 543 II 1 Nr. 3 BGB. Es wird insbesondere geprüft, ob und in welchem Umfang der Mieterin ein Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 320 BGB zusteht und ob dadurch die Kündigung des Vermieters gerechtfertigt ist.
»Digitale Eigenmacht« – Fernabschaltung einer Autobatterie
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt die Zulässigkeit einer digitalen Fernabschaltung einer Autobatterie im Mietvertragsverhältnis anhand einer branchenüblichen AGB-Klausel. Schwerpunkte liegen auf der AGB-Kontrolle, Fragen zur Selbsthilfe bzw. verbotener Eigenmacht und dem Leistungsverweigerungsrecht im Mietrecht.
Wechsel der Nacherfüllungsvarianten und Inzahlunggabe eines PKW
Die Klausur thematisiert einen Neuwagenkauf, bei dem ein gebrauchter PKW in Zahlung gegeben wird. Streitfragen betreffen die Voraussetzungen und Grenzen des Anspruchs auf Nacherfüllung bei Sachmängeln, insbesondere den Wechsel zwischen Reparatur und Neulieferung und die Einordnung der Inzahlunggabe. Zudem werden Probleme um Schadensersatz und Zurückbehaltungsrechte angerissen.
Der Pkw im Lager
Die Klausur behandelt einen Herausgabeprozess über einen in einer Lagerhalle abgestellten Pkw, bei dem der Eigentumserwerb des Klägers, Übergabeprobleme, Besitzverhältnisse sowie Gegenrechte der Lagerhalterin streitig sind. Thematisiert werden das Besitz- und Eigentumsrecht, die Voraussetzungen des wirksamen Erwerbs nach § 929 BGB sowie Einreden und Gegenforderungen aus Lagervertrag. Die Beklagte verweigert die Herausgabe mit Hinweis auf angeblich fehlende Übereignung und geltend gemachte Lagerkosten.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Handelsrecht - Belastungen einer Gesellschaft
Die Klausur konzentriert sich auf wesentliche Fragen des Sachen- und Handelsrechts im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Belastungen. Schwerpunkte sind die Anwendung des § 1156 S. 1 BGB bei Unentgeltlichkeit, die Reichweite der negativen Publizität des Handelsregisters sowie die rechtliche Bewertung einer gefälschten Abtretungserklärung als Rechtsscheingrundlage. Zudem wird die Problematik einer Abtretungsbeschränkung für das akzessorische Sicherungsrecht im Fall eines Scheinkaufmanns bearbeitet. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Formkaufmannseigenschaft und die Anwendung von § 354a I 1 HGB beim redlichen Hypothekenerwerb ohne Kenntnisnahme vom Rechtsscheinträger.
Der Lack ist ab
Im Fall „Der Lack ist ab“ geht es um die Ansprüche rund um den Kauf einer maßgefertigten Kommode, an der ein Lackschaden festgestellt wird. Im Fokus stehen das Leistungsstörungsrecht nach §§ 280 ff. BGB, insbesondere die verschiedenen Arten des Schadensersatzes, Zurückbehaltungsrechte und Kaufpreisansprüche nach den erfolgten Beschädigungen. Der Sachverhalt beinhaltet auch Problemstellungen zum Zurückbehaltungsrecht und zur Abwicklung bei vollständiger Zerstörung der Kaufsache während der Nachbesserung.
Handkäs mit Musik oder Klassiker des Handelsrechts in neuem Gewand
Die Klausur beschäftigt sich mit klassischen Problemstellungen des Handelsrechts und verknüpft diese mit Fragen aus dem Schuldrecht und Kaufrecht. Zentrale Themen sind die Rügeobliegenheit beim Zwischenhändler und die Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Warenlieferung sowie die Anwendung des § 15 HGB, insbesondere im Zusammenhang mit Prokura und ihren handelsrechtlichen Voraussetzungen.
M & A im Lebensmittelhandel
Die Klausur befasst sich mit den zivilrechtlichen Folgen des Verkaufs und der Übertragung eines Lebensmittelgeschäfts (Asset Deal). Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Haftung des Erwerbers für Altverbindlichkeiten, zum Zustandekommen von Kaufverträgen durch Vertreter sowie zur Rüge von Mängeln und kaufmännischen Bestätigungsschreiben. Es sind Ansprüche aus einem Warenkauf und die Anforderungen an Mängelrügen im Handelsverkehr zu prüfen.
Die Vorleistungspflicht der Werkunternehmerin
Im Rahmen eines Werkvertrags lässt Unternehmerin Viola (V) die Fassade ihres Unternehmens von Handwerkerin Hanna (H) reparieren. Streit entsteht über eine Vorleistungsklausel im Vertragsformular sowie über Nachbesserungspflichten nach mangelhafter Erfüllung. Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit von AGB-Klauseln, Zurückbehaltungsrechte und Schadensersatzansprüche im Werkrecht.
Ein Vermieter auf Abwegen
Die Klausur behandelt mietrechtliche Fragestellungen, insbesondere die Wirksamkeit eines Mietvertrags bei zurückgenommener Vollmachtsurkunde, die Minderung der Miete wegen eines Mangels (Fahrstuhlausfall), das Zurückbehaltungsrecht nach § 320 BGB sowie Fragen der Aufrechnung und der Veräußerung des Mietobjekts. Es wird geprüft, ob der Vermieter Anspruch auf die ausstehende Miete gegen den Mieter hat.
Übungsklausur ZR (Anfänger) Ste. Cathérine Labouré
Die Klausur thematisiert einen Kaufvertrag über ein Gemälde und ein Medaillon, welche durch Diebstahl bzw. Zerstörung dem Käufer nicht mehr übergeben werden können. Schwerpunkt sind die subjektive Unmöglichkeit (§ 275 I BGB), Schadensersatzansprüche bei Unmöglichkeit unter Berücksichtigung von grob unverhältnismäßigem Aufwand (§ 275 II BGB) sowie die Zurechnung des Verschuldens durch Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB).
Übungsklausur ZR Grundfall zum dinglichen Vorkaufsrecht
Der Fall behandelt die Bestellung und Ausübung eines dinglichen Vorkaufsrechts an einem Grundstück. Es werden zivilrechtliche Probleme wie die relative Unwirksamkeit, subjektive Unmöglichkeit nach § 275 Abs. 2 BGB, sowie die Voraussetzungen für Zustimmung zur Grundbucheintragung und das Zurückbehaltungsrecht thematisiert.
Hauskauf mit Hindernissen
Die Klausur behandelt einen Hauskauf, bei dem nach Übergabe und Einzug der Käufer Sachmängel auftreten und die Restkaufpreiszahlung zurückgehalten wird. Der Verkäufer droht mit Entfernung von Gegenständen aus dem Garten der Käufer und entfernt daraufhin ein Gartentor, was zum Antrag auf einstweilige Verfügung und zur Kostenentscheidung nach § 91a ZPO führt. Die Prüfung umfasst dabei zivilrechtliche Ansprüche im einstweiligen Verfügungsverfahren, das Rückbehaltungsrecht sowie prozessuale Aspekte rund um die Kostenentscheidung.
Zurückbehaltungsrechte in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.