Klausuren
2 KlausurenDie beschränkt geschäftsfähige Stellvertreterin ohne Vertretungsmacht
Die Klausur thematisiert einen Kaufvertrag, der durch eine beschränkt geschäftsfähige Tochter im Namen ihrer Mutter abgeschlossen wurde, wobei keine Vertretungsmacht bestand. Es werden Ansprüche des Verkäufers gegenüber Mutter und Tochter sowie die Herausgabe des Fernsehers nach Lieferung geprüft. Schwerpunkte sind Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung und die Folgen fehlender Zustimmung.
Die Vorleistungspflicht der Werkunternehmerin
Im Rahmen eines Werkvertrags lässt Unternehmerin Viola (V) die Fassade ihres Unternehmens von Handwerkerin Hanna (H) reparieren. Streit entsteht über eine Vorleistungsklausel im Vertragsformular sowie über Nachbesserungspflichten nach mangelhafter Erfüllung. Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit von AGB-Klauseln, Zurückbehaltungsrechte und Schadensersatzansprüche im Werkrecht.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Laura Krüger prüfen besonders häufig AGB (1×), Geschäftsfähigkeit (1×), Pflichten von Unternehmer und Besteller (1×), Stellvertretung (1×) und Zurückbehaltungsrechte (1×).