Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)
Das Leistungsstörungsrecht (§§ 280 ff. BGB) differenziert zwischen Schadensersatz statt der Leistung (bei endgültigem Ausfall, §§ 280 I, III, 281, 283, 311a BGB) und Schadensersatz neben der Leistung (§ 280 I BGB). Die Abgrenzung folgt regelmäßig dem zeitlichen (dynamischen) Ansatz, ist bei bestimmten Schadensarten (z. B. Nutzungsausfallschaden, mangelbedingter Betriebsausfallschaden) umstritten. Examensklassiker: Ersatz von Nutzungsausfallschäden und Deckungskauf nach Fristsetzung.
Zu diesem Thema haben wir 178 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schadenskategorien beim vorzeitigen Deckungsgeschäft und mangelbedingten Nutzungsausfallschaden
Die Klausur behandelt die verschiedenen Schadenskategorien beim vorzeitigen Deckungsgeschäft sowie den mangelbedingten Nutzungsausfallschaden im Kaufrecht. Schwerpunkte liegen auf der Anspruchsgrundlage des Schadensersatzes und der Abgrenzung ersatzfähiger Schadenspositionen. Sie richtet sich an fortgeschrittene Studierende mit Grundkenntnissen im allgemeinen Schuld- und Kaufrecht.
Fleisch oder Nicht-Fleisch – Das ist hier die Frage!
Beyza fordert von der Restaurantbetreiberin Uljana die Rückzahlung eines Teils des gezahlten Rechnungsbetrags sowie die irrtümlich zu viel entrichteten 15 € Trinkgeld, nachdem sie und ihr Freund im Lokal Speisen erhielten, die nicht wie erwartet waren. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob für ein als 'Wiener Schnitzel' angebotenes veganes Gericht und einen ersatzweise angenommenen Salatteller der jeweilige Preis verlangt werden darf. Gegenstand der Prüfung sind zivilrechtliche Ansprüche aus dem BGB im Zusammenhang mit Leistungsstörungen beim Kaufvertrag sowie das Bereicherungsrecht im Hinblick auf das versehentlich gezahlte Trinkgeld. Es gilt zu klären, ob und in welchem Umfang Rückzahlungsansprüche bestehen.
Harry Otter und das verschollene Diadem
Die Klausur behandelt die Ansprüche des Alleinerben Harry Otter gegen Frau Ginny Wiesel nach dem Verlust eines geliehenen Diadems. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Herausgabeansprüchen, Fragen der Schadensersatzpflicht bei Unvermögen zur Herausgabe sowie die prozessuale Formulierung eines sogenannten '3er-Antrags' aus anwaltlicher Sicht.
Schlüsselloser Sportwagen
Die Klausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Anspruchskonstellationen rund um einen Porsche mit Keyless-Go-System: Themen sind Eigentumserwerb, Besitz und Herausgabeansprüche, Schadensersatz nach Leistungsstörung und Herausgabe, sowie das Vermieterpfandrecht mit Nutzungspfandfrage. Es sind auch Aspekte von Schenkung, Erwerb im guten Glauben und gesetzlichen Schuldverhältnissen zu prüfen.
Fortgeschrittenenklausur: „Zession und Zankerei“
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Factoring-Abtretung zwischen der B-GmbH und C sowie spätere Streitigkeiten über Mängelhaftung und Aufrechnung. C verlangt von B die Zahlung von 50.000 €, nachdem B zuvor eine Forderung gegen A an C abgetreten hatte und A aufgrund schadstoffbelasteter Lieferung von Recycling-Schrott Rücktritt erklärte und Kosten für die Beseitigung selbst trug. Strittig ist, ob C im Verhältnis zu B einen Anspruch aus abgetretenem Recht oder Bereicherungsrecht geltend machen kann. Juristisch relevant sind insbesondere die Wirksamkeit der Forderungsabtretung nach Handels- und Zivilrecht, die Aufrechnungsmöglichkeit nach Abtretung, der Eigentumsvorbehalt und Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung.
Fortgeschrittenenklausur im Immobiliarsachenrecht: Rösterei, Ruin, Regress
A gründet die „R - Rösterei GmbH“ und stellt zur Sicherung eines Darlehens für die GmbH ein geerbtes Gartengrundstück als Sicherheit zur Verfügung, wobei zunächst zivilrechtliche Fragen zum Eigentumserwerb und zur Bestellung einer Grundschuld geklärt werden müssen. Nachdem die GmbH in Zahlungsschwierigkeiten gerät, fordert die K-Bank die Verwertung der Grundschuld und droht mit Zwangsversteigerung, worauf A das Grundstück verkauft und den Erlös zur Begleichung der Schuld nutzt. Im zweiten Teil streiten A und K über die Abtretung der Darlehensforderung nach der Zahlung und die Konsequenzen einer fehlenden Tilgungsbestimmung. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Immobiliarsachenrecht, insbesondere Eigentumserwerb vom Erben, Sicherungsgrundschuld, sowie Regresse im Insolvenzverfahren und Schadensersatzansprüche wegen Verzug.
Fortgeschrittenenhausarbeit: „Kaufrausch mit Katerstimmung“
M betreibt eine Kfz-Werkstatt und übergibt seine mobile Hebebühne an S, um den Kauf einer Reifenwuchtmaschine zu fördern, obwohl über den Kaufpreis keine Einigung besteht. Nachdem der Kaufvertrag scheitert, veräußert S die Hebebühne widerrechtlich an den gutgläubigen X, und M verlangt den Verkaufserlös von 14.000 € von S. Im zweiten Teil errichtet M auf einem von S gemieteten Grundstück ein Lager, das nach gescheiterten Kaufverhandlungen am Ende der Mietzeit an S zurückgegeben wird. M fordert von S hierfür entweder einen Materialwert von 20.000 € oder die Wertsteigerung des Grundstücks von 30.000 €. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind Herausgabe- und Bereicherungsansprüche sowie der Umgang mit Bauleistungen auf fremdem Grund.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Schuldrecht und Zwangsvollstreckungsrecht – Sportwagenkauf mit Folgen
Die Klausur behandelt einen komplexen Sportwagenkauf mit nachfolgenden Problemen im Schuld- und Zwangsvollstreckungsrecht. Thematisiert werden insbesondere die kaufrechtlichen Gewährleistungsregelungen und die Möglichkeiten gerichtlicher Rechtsdurchsetzung sowie Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Die Aufgabenstellung fordert ein vertieftes Verständnis für Anspruchsaufbau und prozessuale Besonderheiten.
Fortgeschrittenenklausur Erbrecht: Monopoly und Oldtimer
Im Mittelpunkt des Falls stehen Fragen des Erbrechts rund um zwei handschriftliche Testamente des verstorbenen M, der seiner Familie und Freunden verschiedene Vermögensgegenstände vermachen wollte. Nach dem Tod des M werden die Wirksamkeit des Testaments vom 18.6.1984 sowie ein nachträglicher Widerruf eines Teils der Verfügungen thematisiert. Der Diebstahl eines Oldtimers durch D führt zu möglichen Ansprüchen der Erben und eines weiteren Begünstigten S gegen D und die Erben. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte liegen im Bereich der Formvorschriften für Testamente, der Höchstpersönlichkeit, des Widerrufs sowie erbrechtlicher Herausgabe- und Schadensersatzansprüche.
Fortgeschrittenenklausur: Wertpapier, Werkstatt und Weed
R, ein Investmentbanker, übernimmt für seinen Freund C die Anlage dessen Vermögens und tätigt dabei verschiedene Investitionen, die zu einer Schadensersatzforderung führen. Parallel bringt R sein Rennrad zur Wartung in die Werkstatt der S-GmbH & Co. KG, wo es zu einem Montagefehler kommt und Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen bei der Stellvertretung im Handelsrecht, der Abgrenzung von Schadensersatz neben und statt der Leistung sowie der Haftung bei Gefälligkeiten. Darüber hinaus erwirbt R eine vermietete Immobilie, wobei eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrags aufgrund des Cannabisanbaus des Mieters und des Einzugs seiner Lebensgefährtin zu prüfen ist.
Fortgeschrittenenübungsklausur: „MoPeG in 3D“
Im Mittelpunkt dieses Falls steht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die von zwei Freunden gegründet wurde und gebrauchtes IT-Zubehör vertreibt. Ein Kunde erwirbt von einem der Gesellschafter einen gebrauchten 3D-Drucker, der sich nach dem Kauf aufgrund defekter Software als funktionsuntüchtig erweist. Der Käufer verlangt von einem der Gesellschafter Schadensersatz in Form der Lieferung eines gleichwertigen, funktionierenden Geräts. Der Fall behandelt zentrale Rechtsfragen zur Vertretung und Haftung in der GbR nach dem MoPeG sowie zur Sachmängelgewährleistung bei Waren mit digitalen Elementen.
Konstituierungskrise
Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Fall, in dem ein Fußgänger auf einem öffentlich gewidmeten Gehweg stürzt und Ansprüche auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld gegen die Gemeinde geltend macht. Thematisiert werden dabei die Verkehrssicherungspflicht, das Mitverschulden und Fragen zur Prozesskostenhilfe. Die Argumentationen beinhalten die haftungsrechtlichen Anforderungen an die Gemeinde sowie die Voraussetzungen für einen Anspruch des Geschädigten.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Nachbars Pappel
Die Examensklausur befasst sich mit nachbarrechtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit einer Pappel auf dem Grundstück des Nachbarn. Im Fokus stehen dabei Abwehr- und Unterlassungsansprüche aus §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB sowie die Grundsätze des Sachenrechts. Die Fallkonstellation prüft typische zivilrechtliche Problemfelder im Nachbarschaftsverhältnis.
Schwerpunktklausur im Medizinrecht/Examensübungsklausur: Denkt jede(r) an sich, ist an alle gedacht?
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob und in welchem Umfang Eltern sowie andere Aufsichtspersonen zivilrechtlich für Gesundheitsschäden haften, die ein Kind auf einem Spielplatz infolge unzureichender Aufsicht erlitten hat. T, ein dreijähriges Kind, verschluckt beim unbeobachteten Spielen eine Murmel und erleidet dadurch einen Hirnschaden. Zu prüfen ist, ob T gegenüber ihrem Vater (V) und der anwesenden G Ansprüche auf Ersatz der Behandlungskosten geltend machen kann. Daneben wird die Ersatzfähigkeit weiterer Schäden geprüft, die eine andere Person (M) angesichts des Vorfalls erlitten hat, sowie prozessuale Handlungsmöglichkeiten zur Sicherung von Ansprüchen in Bezug auf etwaige Spätschäden.
Examensübungsklausur: Sehnsucht nach Kiel
M hat von V eine Wohnung in Kiel gemietet und gibt aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels ein Zimmer per Untermiete an U weiter, ohne im Mietvertrag eine entsprechende Regelung zur Gebrauchsüberlassung an Dritte. V erfährt von der Untervermietung und fordert M auf, diese zu beenden oder zu begründen. Nachdem M nicht reagiert, kündigt V das Mietverhältnis außerordentlich und hilfsweise ordentlich. Der Fall behandelt insbesondere die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter bei einer Untervermietung, sowie die Bedingungen einer Kündigung und Ansprüche des Vermieters auf Herausgabe der Wohnung und der erhaltenen Untermiete.
Anfängerklausur im Sachenrecht: Bei der Probefahrt falsch abgebogen?
C, eine Studentin, probiert im Rahmen einer Probefahrt ein gebrauchtes Fahrrad von V aus, entscheidet sich spontan, das Fahrrad nicht zurückzugeben und verkauft es später an ihre Freundin S. Die Fallfrage bezieht sich auf die Eigentumsverhältnisse am Fahrrad, insbesondere unter Berücksichtigung der Übergaben und Vereinbarungen zwischen V, C und S sowie der Codierung als Diebstahlschutz. Zusätzlich kauft T von R ein Fahrrad unter Vorspiegelung falscher Eigenschaften und nutzt das Rad zwei Wochen, bevor der Vertrag rückgängig gemacht wird. Dabei geht es um mögliche Ansprüche der R gegen T wegen der Nutzung des Fahrrads. Der Fall behandelt zentrale Schwierigkeiten des Sachenrechts und des gutgläubigen Erwerbs sowie Anspruchsgrundlagen im Rahmen des BGB.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Von Casanova zu casa nueva?
Der Vermieter V hat das Mietverhältnis mit seinem Mieter M wegen Zahlungsrückständen sowohl fristlos als auch ordentlich gekündigt und eine Räumungsklage eingereicht, nachdem M mehrere Monatsmieten nicht gezahlt hat. M wohnt in einer günstigen Wohnung nahe seiner Ausbildungsstätte und macht geltend, er sei auf diese angewiesen, da vergleichbare Wohnungen nicht verfügbar sind. Die rechtlichen Schwerpunkte betreffen die Wirksamkeit der Kündigungen, die Voraussetzungen für eine Räumung und mögliche Zahlungsansprüche des Vermieters. Zusätzlich verlangt M vom Vermieter eine Erstattung für durchgeführte Schönheitsreparaturen, wobei zu klären ist, ob ihm hierfür Ansprüche zustehen.
Anfängerklausur zum Kaufrecht: Wasser im Wagen
Paul Kater verlangt nach einem Gebrauchtwagenkauf von Susanne Vogel die Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 9.000 € Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs, da zahlreiche Mängel am Fahrzeug vorliegen und diese nicht vollständig beseitigt wurden. Zusätzlich fordert Kater von Vogel Ersatz für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 800 €. Im Mittelpunkt des Falls stehen die kaufrechtlichen Mängelgewährleistung, das Rücktrittsrecht sowie die Anspruchsvoraussetzungen für die Erstattung der Anwaltskosten. Vogel rechnet mit Gegenansprüchen auf Nutzungs- und Wertersatz auf. Zu klären sind die wechselseitigen Ansprüche aus dem Kaufvertrag und deren rechtliche Voraussetzungen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Vertrags- und Deliktsrecht und Zivilprozessrecht – „Bitte nicht den Stecker ziehen!“
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen aus dem Vertrags- und Deliktsrecht, insbesondere im Bereich der Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB sowie das Zusammenspiel mit vertraglichen Ansprüchen. Flankierend werden civilprozessuale Probleme wie die Feststellungsklage und die Prozessführungsbefugnis abgeprüft. Die Prüfung erfolgt im Stil des 2. Staatsexamens.
Anfängerhausarbeit BGB AT: „Formvollendeter Anteilserwerb“
Im Fall „Formvollendeter Anteilserwerb“ verlangt Fridolin Fröhlich (F) von Rembert Reichstein (R) die Zahlung einer Erfolgsprämie in Höhe von 100.000 € für den Erwerb von Geschäftsanteilen an einer GmbH. R hatte F telefonisch als Vertreter bevollmächtigt, Anteile von Gideon Gierig (G), dem Alleingesellschafter der GmbH, zu erwerben. Streitpunkte ergeben sich insbesondere aus der Vertretung und dem Umfang der Vollmachten, dem Formzwang beim Anteilskauf sowie Fragen zur Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit des Prämienversprechens. Im Mittelpunkt stehen examensrelevante Probleme zum Stellvertretungsrecht, zur Formunwirksamkeit und zum Missbrauch von Vertretungsmacht.
Examensübungsklausur: Die Faksimile-Masche
Im Mittelpunkt des Falls steht die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein angeblich wertvolles Faksimile, den E mit der F-GmbH geschlossen hat. E wurde mutmaßlich durch eine Betrugsmasche zum Vertragsschluss verleitet, wobei insbesondere die Täuschung über die Qualität und den Wert der Kaufsache relevant ist. Zu prüfen sind vorrangig verbraucherschützende Widerrufsrechte, kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche, ein mögliches Rücktrittsrecht sowie eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Daneben spielt das spätere Auffinden eines handschriftlichen, nicht unterzeichneten Testaments und Fragen zur Erbfolge eine Rolle.
Original-Examensklausur: „Wiedersehen macht Freude“
Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Schadensersatzprozess infolge eines Verkehrsunfalls, bei dem Manipulationsverdacht besteht. Streitgegenstand ist die Haftung der Kfz-Versicherung im Rahmen eines angeblich fingierten Unfallereignisses. Thematisiert werden das Versäumnisurteil, Prozessführung sowie deliktsrechtliches Verschulden.
Fortgeschrittenenklausur: „Drei Kartoffelbestellungen“
In diesem Fall bestellt der Gastwirt G für sein Restaurant Kartoffeln bei den Landwirten S, X und Y. Es kommt zu einem komplexen Zusammenspiel von Lieferungen, Missverständnissen und Eigentumsübertragungen, wobei teilweise fremde Kartoffeln weitergegeben oder gestohlen werden. Zentral ist die Frage nach bereicherungsrechtlichen Ansprüchen im Verhältnis zwischen S, G, X und Y. Schwerpunkte der Prüfung liegen auf Leistungsverhältnissen, Leistungs- und Nichtleistungskondiktion sowie der Verknüpfung von Bereicherungsrecht mit allgemeinen schuld-, sachen- und bereicherungsrechtlichen Grundsätzen.
Schnee auf der Reeperbahn
Die Übungsklausur behandelt eine zivilrechtliche Streitigkeit zwischen einer Bank und einem Nachbarn. Zum einen geht es um die Rückzahlung eines gekündigten Darlehens, zum anderen um Ersatz/Nutzungsentschädigung im Zusammenhang mit nachbarschaftsrechtlichen Schneelastproblemen nach einem Bauvorhaben, einschließlich Bereicherungsrecht.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Kaufrecht, Leistungsstörungsrecht und Handelsrecht
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Kaufrechts, insbesondere zu Sachmängeln und deren Rechtsfolgen, sowie das Leistungsstörungsrecht, etwa Unmöglichkeit und Rücktritt. Außerdem werden handelsrechtliche Besonderheiten des Handelskaufs beleuchtet. Die Aufgaben orientieren sich an einer originalen Referendarsexamensprüfung.
Von E-Mobilität bis Liebesschmerz
Die Klausur behandelt einen Kaufvertrag über ein gebrauchtes E-Lastenrad, das sich im Nachhinein als mangelhaft herausstellt. Im Mittelpunkt stehen die Anfechtung wegen eines verborgenen Mangels, Fragen zu Sachmängeln, zum Rücktritt und zu schadensersatzrechtlichen Ansprüchen nach nachträglicher Unmöglichkeit der Nacherfüllung. Zudem wird das Verhältnis zwischen Anfechtungsrecht und kaufrechtlichem Gewährleistungsrecht thematisiert.
Anfängerklausur im Sachenrecht: Einen Schritt voraus?
Im Mittelpunkt des Falls steht der Erwerb eines Hausgrundstücks, bei dem die Eigentümerin V das Grundstück zunächst an K verkauft und die Auflassung erklärt, später jedoch einen zweiten, teureren Kaufvertrag mit D abschließt und deren Eintragung als Eigentümerin im Grundbuch betreibt. Zu prüfen ist insbesondere, ob D das Eigentum am Grundstück wirksam erlangt hat und ob sie von L Herausgabe von Gartengeräten verlangen kann, die L als Verleiherin entfernt hat. Rechtliche Schwerpunkte bilden das Grundstücksrechtsgeschäft mit Auflassung sowie die geläufigen Probleme des Doppelverkaufs, der Verfügungsbefugnis und des gutgläubigen Erwerbs im Grundbuchverfahren. Außerdem wird das Verhältnis zwischen Eigentumserwerb an Grundstück und Zubehör sowie Ansprüche aus Besitz und dinglichem Recht behandelt.
Eine Eigenbedarfskündigung mit Folgen
In dieser Klausur geht es um die Folgen einer Eigenbedarfskündigung im Wohnraummietrecht. Der Kläger macht gegen den Vermieter u.a. Umzugskosten, entgangene Untermieterlöse sowie einen Anspruch auf Erstattung zukünftiger Mietmehrkosten geltend und stellt hierzu eine Klage auf Zahlung sowie eine Hilfsfeststellungsklage. Zudem wird die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage auf zukünftige Leistung sowie einer Hilfsfeststellungsklage thematisiert.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT und Kaufrecht – Espresso and everything else
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen aus dem Allgemeinen Schuldrecht und dem Kaufrecht, insbesondere zum Zustandekommen von Schuldverhältnissen und zur Anwendung des Leistungsstörungsrechts. Neben den Grundlagen des Kaufvertrags werden auch Aspekte der Unmöglichkeit und Schadensersatzansprüche geprüft. Geeignet für Referendare im Assessorexamen.
Examensübungsklausur: Die falsche Gisela
Die Rundfunkanstalt Mannheim sucht eine neue Intendantin und lädt versehentlich Gisela Gauber statt Gisela Gouda zu einem Kennenlerngespräch ein. Ohne Kenntnis der tatsächlichen Verwechslung erhält Gisela Gauber einen hochdotierten Dienstvertrag mit Ruhegeldanspruch und unterschreibt diesen. Im Vordergrund stehen Fragen der Willensbildung, Vertragsschluss und Auslegung des Dienstvertrags. Thematisiert werden dabei Aspekte aus dem Allgemeinen Teil des BGB sowie die Auswirkungen von Identitätsirrtümern bei Vertragsschlüssen.
Der praktische Fall: „Geschwisterliebe“ (insbesondere: Entfall der Verjährungshemmung bei irrtumsbedingtem „Nichtverhandeln“ i.R.d. § 203 BGB?)
Im Fall geht es um vermögensrechtliche Ansprüche zwischen den Geschwistern A, B und C als Erben eines Stiftungsvermögens, insbesondere um Rückzahlungsforderungen aus gewährten Darlehen. Nach Kündigung der Darlehen und Einleitung eines Zivilverfahrens einigen sich die Parteien außergerichtlich notariell, wobei später Unstimmigkeiten zur tatsächlichen Vermögensposition festgestellt werden. Die zentrale zivilrechtliche Fragestellung betrifft die Hemmung und den möglichen Entfall der Verjährung nach § 203 BGB, wenn Parteien in der irrtümlichen Annahme eines Vergleichs „nicht mehr verhandeln“. Vertieft werden konkurrierende Regelungen zur Verjährung, die Wirksamkeit der Vergleichsvereinbarung sowie Treuwidrigkeit einer Verjährungseinrede.
Algorithm & Blues – oder: Ärger mit der vernetzten Autobatterie
Die Klausur behandelt einen Streit zwischen einer Mieterin und einem Hersteller über die (digital gesteuerte) Sperrung einer Autobatterie nach Mietrückständen. Der Fokus liegt auf der Wirksamkeit einer AGB-Klausel, sachenrechtlichen Besitzschutzansprüchen sowie auf vertraglichen Schadensersatzfragen wegen Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit der Batterie.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT – Augen auf beim Uhrenkauf
Die Klausur befasst sich mit dem Schuldrecht Allgemeinen Teil im Kontext eines Uhrenkaufs und prüft typische Grundlagen zu Schuldverhältnissen. Der Schwerpunkt liegt auf den rechtlichen Anforderungen und Fallstricken beim Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrages. Ziel ist es, grundlegende Kenntnisse und das Verständnis für den allgemeinen Teil des Schuldrechts zu vertiefen.
Klausur Sachenrecht: „Zwischen Forderung und Eigentum: Die Anwendbarkeit von allgemeinem Schadensersatzrecht auf dingliche Ansprüche“
Im Mittelpunkt des Falls steht die Eigentumsübertragung und die Besitzlage einer Armbanduhr, die von A an B verliehen, von B an C verkauft und schließlich von C weiterveräußert werden sollte. Es geht um Ansprüche aus unerlaubter Weitergabe und verzögerter Herausgabe, insbesondere Schadensersatzforderungen zwischen den Beteiligten. Zusätzlich geraten dingliche Ansprüche und deren Durchsetzbarkeit nach §§ 985, 1004 BGB in den Fokus, wobei die Anwendbarkeit des allgemeinen Schadensersatzrechts auf vindikatorische und actio negatoria Ansprüche zu prüfen ist. Ein zweiter Teil des Falls beleuchtet nachbarschaftsrechtliche Probleme durch Wurzelschäden auf dem Grundstück der C.
'Leben Mieter sorgenlos?' – Die digitale Miete und ihre Tücken
In der Klausur wird die mietrechtliche Behandlung von digitalen Produkten anhand eines Smartphone-Mietvertrags thematisiert. Der Fall befasst sich mit Mängeln an der Software und den daraus resultierenden Ansprüchen des Mieters gegen den Vermieter, insbesondere im Hinblick auf Gewährleistung und Ersatz von Rechtsverfolgungskosten. Zudem wird das Zusammenspiel von klassischem Mietrecht und dem Recht der digitalen Produkte beleuchtet.
Versprochen ist versprochen!?
Die Examensklausur thematisiert Fragen der Haftungssysteme im bürgerlichen Vermögensrecht mit Schwerpunkt auf Bereicherungsrecht und Werkmängelgewährleistung. In Teil 1 werden bereicherungsrechtliche und zwangsvollstreckungsrechtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit vertraglichen Ansprüchen behandelt, in Teil 2 geht es um die Begrenzung vertraglicher Sekundärrechte sowie um die Verhältnismäßigkeit im Gewährleistungsrecht.
Fortgeschrittenenklausur: Streit um ein Grundstück
In diesem Fall streiten mehrere Beteiligte um Rechte an einem Grundstück, das aufgrund eines Fehlers des Grundbuchamts zunächst einer nichtberechtigten Person (E) zugeschrieben wurde. Nach Abschluss eines notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrags zu einem zu niedrig angegebenen Preis tritt der Käufer (K) seine Ansprüche an einen Dritten (D) ab. Im weiteren Verlauf werden die echten Eigentumsverhältnisse aufgedeckt, und der ursprüngliche Eigentümer (U) wird wieder ins Grundbuch eingetragen und nimmt wertsteigernde Baumaßnahmen vor. Die Fallfragen betreffen vor allem Ansprüche des D gegen verschiedene Beteiligte sowie prozessuale Besonderheiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Vormerkung, Abtretung von Ansprüchen und der Rolle von Rechtsanwälten im Zivilprozess.
Examensübungsklausur: Spiel-Verderberin
Veronika (V) verlangt von der Unity Software Solutions GmbH (U-GmbH) die Rückzahlung des gezahlten Entgelts für ein Computerspiel-Abo und eine im Paket erworbene Grafikkarte, nachdem das Spiel aufgrund technischer Änderungen nicht mehr auf ihrem Betriebssystem genutzt werden kann. Der Fall thematisiert insbesondere die Rechte bei digitalen Produkten nach §§ 327 ff. BGB, die Vertragsbeendigung sowie etwaige Widerrufsrechte. Ein Schwerpunkt liegt auf der richtlinienkonformen Auslegung anhand der EU-Digitale-Inhalte-Richtlinie. Zu prüfen ist, ob und in welchem Umfang Rückabwicklungsansprüche bestehen.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Gesellschaftsrecht und allgemeines Leistungsstörungsrecht – Rechtsanwälte und Haftungsfallen
Die Klausur behandelt zentrale Problemstellungen im Gesellschaftsrecht, insbesondere zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie zur Anwaltshaftung. Daneben werden typischen Haftungsfallen und Fragen des allgemeinen Leistungsstörungsrechts, insbesondere zum Schadensersatz, geprüft. Sie eignet sich zur Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen.
Examensübungsklausur: „Glücklose Geschäfte“
Im ersten Teil der Klausur verlangt der Rechtsanwalt R von A die Zahlung eines Honorars in Höhe von 10.000 € für die Ausarbeitung eines notariellen Vertragsentwurfs zur Übertragung eines Grundstücks mit Nießbrauchsvorbehalt, nachdem A das Mandat frühzeitig gekündigt hat. Im zweiten Fall begehrt B von D die Herausgabe beziehungsweise den Wertersatz einer an A überlassenen Motorsäge, nachdem diese im Zuge der Zwangsvollstreckung an D veräußert wurde. Zentrale Schwerpunkte der Prüfung liegen im Dienstvertragsrecht, insbesondere bei der vorzeitigen Beendigung und Honorarpflicht (§§ 611, 628 BGB), sowie im Bereich der Zwangsvollstreckung und der Gutgläubigkeit des Erwerbs bei Verstrickung fremder Sachen. Es sind jeweils die zivilrechtlichen Ansprüche und die Voraussetzungen einer wirksamen Anspruchsdurchsetzung zu prüfen.
Grundkurshausarbeit zur Partnervermittlung: „Wo die Liebe hinbellt!“
Valentine (V) beauftragt den Partnervermittler Reginald Herzsprung (H) nach erfolgloser Online-Partnersuche mit einem Vermittlungsvertrag. Im Zentrum steht die Frage, ob und nach welchen rechtlichen Grundlagen H einen Vergütungsanspruch gegen V im Zusammenhang mit dem angebotenen digitalen Vermittlungspaket geltend machen kann. Schwerpunkte sind der Anwendungsbereich und die analoge Anwendung von § 656 BGB auf moderne, softwaregestützte Partnervermittlungen sowie verbraucherschützende Widerrufsrechte. Außerdem ist zu klären, wie die vertraglichen Pflichten im Verhältnis zwischen V und H auszugestalten und zu bewerten sind.
Examensübungsklausur: Langes Gesicht nach Pferdekauf
In diesem Fall verlangt K von der Tierärztin T Schadenersatz wegen einer angeblich fehlerhaften Begutachtung eines bei einer Auktion erworbenen Reitpferdes. K hatte das Pferd im Vertrauen auf das von T ausgestellte Gutachten der Mangelfreiheit erworben, stellte jedoch später eine bereits zum Kaufzeitpunkt bestehende Lahmheit fest. Zentrale rechtliche Probleme betreffen den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, die Haftung aus dem Gutachten, die Wirksamkeit von Haftungsausschlüssen in AGB sowie Ansprüche im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs und die Verjährung etwaiger Ansprüche. Auch die Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Kaufvertrag und die Möglichkeit, Ansprüche gegen den Zuchtverein V geltend zu machen, stehen im Mittelpunkt.
Examensübungsklausur: „Dein oder mein?“
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Streit um die Herausgabe bzw. das Eigentum an einem Haushaltsgerät, das ein Ehepartner während bestehender Ehe allein gekauft, aber später von der Ehefrau an einen Dritten weitergegeben wurde. Nachfolgend veräußert dieser Dritte das Gerät an einen gutgläubigen Käufer, der nun vom ursprünglichen Erwerber auf Herausgabe in Anspruch genommen wird. Zudem macht der ursprüngliche Eigentümer einen Zahlungsanspruch gegen die zwischengeschaltete Person geltend. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Eigentumsrecht, insbesondere beim gutgläubigen Erwerb beweglicher Sachen, im Bereicherungsrecht sowie Übergängen im Familien- und Erbrecht im Zusammenhang mit dem Tod eines Ehepartners und der Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments nach Scheidung und ergänzenden Erklärungen.
Der verlorengegangene Einspruch
Die Hausarbeit thematisiert die Erfüllung und Rückabwicklung eines Kaufvertrags bei Nutzung von Online-Zahlungsdiensten sowie die Haftung des Anwalts im Zusammenhang mit zivilprozessualen Fehlern (z.B. versäumter Einspruch gegen Versäumnisurteil, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand). Diskutiert werden auch materiell-rechtliche Aspekte wie Abgrenzung Vertrag/Gefälligkeit, haftungsbeschränkende Klauseln, Verbotsgesetz (§ 134 BGB), Verschuldenszurechnung (§ 278 BGB) und Sekundäransprüche.
Examensübungsklausur: Digitales Allerlei
In diesem Fall kauft D über die von der N-AG betriebene Online-Plattform Nozama verschiedene Artikel bei der L-GmbH, darunter Bademäntel, von deren überhöhtem Preis er erst später erfährt. Dabei erfährt D, dass das Angebot der L-GmbH vorrangig angezeigt wurde, weil diese für eine bevorzugte Platzierung gezahlt hatte und die N-AG als Betreiberin durch Vermittlungsprovisionen profitiert. D beschäftigt sich daraufhin mit Rücktritts- und Widerrufsrechten sowie möglichen Ansprüchen wegen mangelnder Preistransparenz und Informationspflichtverletzungen der N-AG. Zugleich erklärt die L-GmbH die Anfechtung eines weiteren Kaufvertrags unter Berufung auf einen Preisirrtum und verweist auf die AGB der Plattform. Es stehen Fragen zu Vertragsschluss, Widerruf, Informationspflichten bei Online-Marktplätzen sowie zur Anfechtung von Willenserklärungen und deren AGB-rechtlicher Bewertung im Zentrum.
Examensübungsklausur: Die blockierte Stadt und der fehlerhafte Chatbot
Im Mittelpunkt des Falls steht die R-GmbH, die von der V-AG die hälftige Rückzahlung der Restaurantmiete für Februar verlangt, nachdem das Lokal aufgrund durch Protestierende blockierter Zufahrtsstraßen massive Umsatzeinbußen erlitt. Die V-AG verweigert die Rückzahlung unter anderem mit Verweis auf fehlende Vertretungsmacht des Geschäftsführers. Rechtlich relevant sind die Abgrenzung zwischen Mietmangelrechten und den Voraussetzungen des § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) sowie die Anforderungen an die Vertretung und die Wirksamkeit von Erklärungen nach § 174 BGB. Zudem wird der mögliche Regress der Vermieterin und der Mieterin gegen die protestierenden Blockierenden geprüft. Im Anschluss wirft die Fallfortsetzung Fragen zum Verbraucherschutzrecht und zum wirksamen Vertragsschluss über einen fehlerhaft genutzten Chatbot auf.
* "Der einstweilige Viktor
Die Klausur schildert einen Streit zwischen zwei Personen um das Besitzrecht an einem Hund, bei dem beide Beteiligte mittels einstweiliger Verfügung vorgehen. Zu prüfen sind insbesondere zivilprozessuale Fragen rund um den vorläufigen Rechtsschutz, Besitzschutz und die materiellen Besitz- und Eigentumsverhältnisse am Hund. Die Sachverhaltskonstellation verlangt eine strukturierte Prüfung der Erfolgsaussichten des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, insbesondere hinsichtlich der Voraussetzungen von Besitzschutz und einstweiliger Verfügung.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Neue Wände, neue Freunde
Der Fall behandelt das Verhältnis zwischen Vermieter V und Mieter M nach Beendigung eines Mietverhältnisses über eine renovierte Wohnung. M hat nach Aufforderung durch V die Wohnung renoviert, obwohl er möglicherweise nicht dazu verpflichtet war, und fordert dafür von V 1.000 €. Im Gegenzug macht V Schadensersatz wegen einer von M beschädigten Badewanne geltend. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturenklausel im Mietvertrag, bereicherungsrechtliche Ansprüche des Mieters und die Aufrechnung mit einem eventuellen Schadensersatzanspruch des Vermieters.
Examensübungsklausur: Selbstjustiz bei Mietbatterien?
Im Mittelpunkt des Falls steht das Mietverhältnis über eine Fahrzeugbatterie eines Elektroautos zwischen U und der konzernzugehörigen Vermieterin B-GmbH. Nachdem U die gemietete Batterie mehrfach nicht vorschriftsmäßig an einer zugelassenen Ladestation auflud, beruft sich B-GmbH auf vertragliche Regelungen zu Kündigung und zur technischen Sperre der Batterie. Die Fallkonstellation wirft insbesondere Fragen zum sachenrechtlichen Besitzschutz, möglichen Besitzstörungen und Selbsthilfemaßnahmen der Vermieterin auf. Zudem sind schuldrechtliche Aspekte bezüglich der Vertragsgestaltung und der Rechtfertigung für technische Eingriffe im Fokus.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Kaufrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht: Digital ist besser
Die Klausur behandelt insbesondere die Abgrenzung von Schadensersatz neben bzw. statt der Leistung mit besonderem Fokus auf Fristsetzungserfordernis und Vertretenmüssen sowie die Zurechnung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Verhältnis firmenrechtlicher Grundsätze zueinander, insbesondere dem Irreführungsverbot und der Firmenbeständigkeit. Zudem wird die Abgrenzung der Leistung auf die Einlage sowie die Haftung und Aufrechnung mit Sozialansprüchen gem. § 110 HGB ausführlich geprüft.
Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Minderung vorprogrammiert?
Im vorliegenden Fall verlangt Anbieter F von der Hobbygärtnerin H die Nachzahlung einbehaltener Entgelte für die Nutzung eines Bildbearbeitungsprogramms, dessen zentrale Funktion über mehrere Monate nicht funktioniert hat. H hatte wegen der Störung einen Teil der monatlichen Zahlungen einbehalten und beruft sich darauf, dass ihr das Programm hierfür weniger wert war. Im Rahmen einer Abwandlung fordert H später die Rückzahlung eines Teils der gezahlten Miete, nachdem sie eine weitere Funktionsstörung entdeckt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Gewährleistungsrecht bei Verträgen über digitale Produkte, Minderungsrechte nach §§ 327ff. BGB und das Zurückbehaltungsrecht bei nicht vertragsgemäßen Leistungen.
Anfängerklausur: Ein E-Bike mit lauter Mängeln
Kerstin (K) kauft für ihre neu gegründete Lieferdiensttätigkeit ein E-Bike bei Hersteller Vincent (V). Nach dem Kauf treten mehrere Sachmängel auf: Zunächst ist das Rad durch fehlerhafte Montage nicht nutzbar, später blättert die Lackierung ab, weil minderwertige Farbe verwendet wurde. K verlangt von V u.a. die Abholung und Reparatur des Fahrrads, sowie Ersatz für entgangenen Gewinn und Schadensersatz für die Mängelbeseitigungskosten. Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen zum Ort und Umfang der Nacherfüllung sowie Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden gemäß Kaufrecht.
Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Ach du grüne Neune!
Rentner V erwirbt bei U einen Mähroboter mit digitaler Steuerung per App, um seinen Rasen zu pflegen. Nach vier Jahren versagt der Mähroboter infolge einer Störung durch einen Hackerangriff, sodass V die Funktion nicht mehr nutzen kann. V fordert von U Rückabwicklung des Kaufvertrags und Rückzahlung des Kaufpreises, nachdem U keine kurzfristige Reparatur gewährleistet. Der Fall beleuchtet zentrale Fragen des Kaufrechts, insbesondere die Mangelhaftigkeit von Waren mit digitalen Elementen und die Voraussetzungen für den Rücktritt vom Vertrag.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Gewährleistungsrecht - Social Media ohne Briefkasten
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das anwendbare Gewährleistungsrecht bei typengemischten Verträgen, insbesondere im Zusammenhang mit digitalen Produkten und dem Rangverhältnis der Gewährleistungsregimes. Weiterhin wird die Bewertung der unzuverlässigen Nachrichtenübermittlung als Mangel sowie die konkludente Vereinbarung von Zuverlässigkeit thematisiert. Zudem geht es um die Anforderungen an IT-Sicherheit und die Bestimmung objektiver Anforderungen im Rahmen der 'Üblichkeit' bei digitalen Produkten. Die Analyse von Verbraucherverträgen mit Zahlung durch Daten und die Rolle der Aktualisierungspflicht des Verbrauchers ergänzen die Prüfung.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT - Die gescheiterte Hochzeit
In der Klausur geht es um die zivilrechtliche Behandlung der gescheiterten Planung einer Hochzeitsfeier im Schuldrecht AT. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob der Hochzeitstermin als absolutes Fixgeschäft eine Unmöglichkeit im Rechtssinne begründet. Zudem wird die Verantwortlichkeit bezüglich der Planung einer Feier während der Corona-Pandemie sowie eine mögliche Risikoübernahme der Parteien thematisiert. Schließlich wird die Möglichkeit eines Teilrücktritts aus dem Vertrag und die entsprechenden Rechtsfolgen geprüft.
Von Nutzern und Nießern
Die ZR-Fortgeschrittenenhausarbeit thematisiert die Haftung des rechtsgrundlosen Besitzers im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis mit Bezug auf das Herausgabeverlangen und Nutzungsersatz. Zudem werden die Kollision dinglicher und schuldrechtlicher Ansprüche sowie bereicherungsrechtliche Fragen behandelt. Im zweiten Teil liegt der Fokus auf Grundsatzproblemen an der Schnittstelle von Mietrecht und Nießbrauchsrecht.
Impfung statt Schlangenöl
Die Klausur behandelt die Ansprüche der M auf Auflassung eines Grundstücks gegenüber der X-KG sowie Zahlungsansprüche der J GmbH gegen O als Bürgen für die Kaufpreisschuld der M. Im Mittelpunkt stehen typische Probleme des Handels- und allgemeinen Schuldrechts, insbesondere der Grundstücksgeschäfte, Vertretungsmacht (Prokura/Widerruf) und der Bürgschaft im unternehmerischen Kontext.
Hausarbeit: Das ungeliebte Nilpferd
Im Mittelpunkt des Falls steht die Bestellung einer lebensgroßen Nilpferd-Skulptur, die der minderjährige Daniel auf den Namen seines Nachbarn Korbinian bei der Verkäuferin Viviane tätigt, um Korbinian aus Ärger zu verärgern. Viviane verlangt daraufhin von Korbinian die Bezahlung und Abnahme der Skulptur und begehrt hilfsweise auch von Daniel und dessen Eltern die Erfüllung beziehungsweise Kostenerstattung. Thematisch relevant sind hierbei das Minderjährigenrecht, insbesondere die Wirksamkeit von Verträgen durch Minderjährige, sowie das Stellvertretungsrecht und etwaige Haftungsfragen. Zudem ist das Widerrufsrecht und mögliche Schadensersatzansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen zu prüfen.
Schwerpunktbereichsklausur im Arbeits- und Sozialrecht: Kündigung, Krise und Kurzarbeit
Die Inhaberin eines Bio-Supermarkts kündigt einem langjährigen, schwerbehinderten Verkäufer außerordentlich, nachdem dieser sie öffentlich auf Facebook beleidigt und zum Boykott des Geschäfts aufgerufen hat. Im Mittelpunkt stehen die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung, die Beteiligung von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung sowie verfahrensrechtliche Anforderungen beim besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer. Zudem wird die Einführung von Kurzarbeit und der Anspruch auf Kurzarbeitergeld im Rahmen der Corona-Pandemie thematisiert. Der Verkäufer wehrt sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Blankes Vertrauen
Die B-Bank gewährt dem Kaufmann J ein Darlehen über 80.000 €, wofür seine Ehefrau R und die Z-GmbH jeweils eine selbstschuldnerische Bürgschaft übernehmen. Nach Auszahlung des Darlehens gerät J in wirtschaftliche Schwierigkeiten und kann die Rückzahlung nicht leisten, woraufhin die B-Bank R als Bürgin zur Zahlung auffordert. R beruft sich auf Anfechtung des Bürgschaftsvertrags sowie Irrtum über die Höhe der übernommenen Bürgschaftssumme und argumentiert mit einer unverhältnismäßigen Belastung der finanziellen Grundlage ihrer Ehe. Im Mittelpunkt des Falls stehen Fragen des Bürgschaftsrechts, des BGB Allgemeiner Teil und der Schutzmechanismen für Verbraucher- und Ehegattenbürgschaften.
Anfängerklausur: Gesetzliche Schuldverhältnisse
Im Ausgangsfall verlangt A von seinem Nachbarn B Ersatz für Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld sowie die Kosten eines Schlüsseldienstes, nachdem A beim Räumen des Gehwegs verunglückt ist. B fordert im Gegenzug von A die Herausgabe von 500 Euro, die A beim Räumen gefunden hatte. Der Fall thematisiert Ansprüche im Rahmen gesetzlicher Schuldverhältnisse insbesondere im Nachbarschaftsverhältnis, Fragen zur Übertragung von Verkehrssicherungspflichten sowie den Umgang mit Fundsachen. Die Fallfortsetzung behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit einem durch A verursachten Erdrutsch während einer Wanderung, welcher das Grundstück und die Schafe des B betrifft, sowie Herausgabe- und Wertersatzansprüche zwischen B und S im Zusammenhang mit den Schafen. Im Fokus stehen delikts- und bereicherungsrechtliche Fragestellungen.
Examensübungsklausur: Auf’s falsche Pferd gesetzt
Im ersten Teil der Klausur verlangt die Krankenkasse des verletzten Jungreiters H von Pferdeeigentümerin E die Erstattung der Heilbehandlungskosten nach einem Unfall mit dem Pferd im Rahmen einer Reitbeteiligung. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Tierhalterhaftung, zur Auslegung des Tierhalterbegriffs bei Reitbeteiligung, zur Haftungsfreistellung sowie zum gesetzlichen Forderungsübergang und möglichem Mitverschulden. Im zweiten Teil fordert Käufer M von E die Rückzahlung des Kaufpreises für einen Sattel, nachdem dieser für sein Pferd ungeeignet und gesundheitsschädlich war. Entscheidende rechtliche Schwerpunkte sind die Gewährleistung beim Kauf von Reitzubehör, die Fristsetzung und das Vorliegen von Haftungsausschlüssen.
Die verlegbare Hochzeitsfeier
Die Klausur behandelt die Gewährleistungsrechte beim Kauf von Waren mit digitalen Elementen. Es wird untersucht, ob Käufer nach dem Wegfall eines für die Nutzung erforderlichen Servers von ihrem Verkäufer die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen können. Dabei werden sowohl Verbraucher- als auch Unternehmerkonstellationen betrachtet.
Anfängerübungsklausur BGB AT: Augen auf beim Schmuckkauf
Ein Juwelier (J) schickt seinen angestellten B los, um Schmuckringe zu kaufen. B erwirbt im Namen des J fälschlicherweise einen silbernen und einen kupfernen Ring statt eines weißgoldenen und eines roségoldenen Rings bei L, wobei verschiedene Irrtümer hinsichtlich Material und Auswahl der Ringe auftreten. Nach einem Telefonat fordert L von J die Herausgabe des silbernen Rings, während J sich weigert und den Ring behalten möchte. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche aus Kaufvertrag und dinglicher Einigung, Fragen zur Stellvertretung, Irrtümern und Anfechtung sowie den Folgen von Erklärungs- und Eigenschaftsirrtümern. Der Fall behandelt zentrale Probleme des BGB AT, insbesondere das Trennungsprinzip und den Umgang mit Willenserklärungen und deren Anfechtbarkeit.
Hausarbeit: Wasserschaden
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kaufvertrag über einen gebrauchten Wohnwagen zwischen einem belgischen Bauschlosser und einer Wohnwagenhändlerin. Nach der Übergabe zeigt sich, dass das Dach undicht ist, wodurch ein Wasserschaden entsteht. Der Käufer verlangt Nachbesserung, setzt eine Frist und erklärt später den Rücktritt vom Vertrag sowie die Forderung auf Rückzahlung des Kaufpreises und Ersatz der Transportkosten. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen Rücktrittsrechte, Anforderungen an die Fristsetzung zur Nacherfüllung sowie die Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche bei vertraglichen Mängeln.
Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Motivation ist alles
V kauft bei U ein Fitnessgerät mit zugehöriger App, die Trainingsdaten auswerten soll. Nach Aushändigung des Geräts erhält V den Zugangscode für die App trotz Aufforderung nicht. V will daraufhin vom gesamten Vertrag zurücktreten und verlangt Rückzahlung des Kaufpreises. U verweist auf eine mangelfreie Geräteübergabe und akzeptiert lediglich eine Teilerstattung für die App, zudem fordert er Wertersatz für die erfolgte Nutzung. Der Fall thematisiert vertragsrechtliche Ansprüche bei Verträgen über digitale Produkte, die Rückabwicklung mit Wertersatz sowie die Anwendbarkeit des neuen digitalen Vertragsrechts (§§ 327 ff. BGB).
Hausarbeit: Vereinsleben in pandemischen Zeiten
Beim Fall geht es um einen Fußballverein, der seine jährliche Mitgliederversammlung pandemiebedingt 2021 ausschließlich online durchführt. Der Vorstand beschließt eine Satzungsänderung zur Förderung von Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung, die von der Mehrheit der Mitglieder angenommen wird. Mehrere Mitglieder beanstanden das Verfahren, insbesondere wegen fehlender Internetzugänge, technischer Probleme, eingeschränkter Fragerechte und der unterbliebenen Hybridveranstaltung. Zentraler rechtlicher Schwerpunkt ist die Wirksamkeit des Beschlusses über die Satzungsänderung unter Berücksichtigung vereinsrechtlicher sowie formeller Anforderungen an Mitgliederversammlungen und Beschlussfassungen.
Schwerpunktklausur: Ein schockierender Abend
In dem Fall verlangt S von A und K Ersatz der Heilbehandlungskosten sowie eine Entschädigung wegen eines erlittenen immateriellen Schadens, nachdem er infolge einer von beiden gemeinsam verursachten Verletzung an seinem Freund E eine psychische Schockreaktion und weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten hat. Im Zentrum steht die Frage, inwieweit A und K als Gesamtschuldner für die aufgeworfenen Schäden haften. Schwerpunkte bilden das Deliktsrecht, insbesondere die Zurechnung bei mehreren potentiell Verantwortlichen (§ 830 Abs. 1 S. 2 BGB), sowie die Voraussetzungen eines Schockschadens als immaterieller Schaden im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB. Zudem werden die Abgrenzung von Körper- und Gesundheitsverletzung sowie die Anwendung der BGH-Rechtsprechung zu psychischen Schockschäden thematisiert.
Urkundenprozess – Immer wieder Ärger mit dem Facility Management!
Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Urkundenprozess im Zusammenhang mit einem Facility-Management-Vertrag. Schwerpunkte sind die Wirksamkeit und Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Fälligkeit und Erlöschenstatbestände sowie die spezifischen prozessualen Voraussetzungen des Urkundenprozesses.
Examensübungsklausur: Von missratenen Söhnen und schnellen Sportwagen
Ein Autohändler (A) überlässt einem potenziellen Käufer (B) einen Sportwagen zur Probefahrt. B erlaubt seinem Sohn (C), das Fahrzeug zu nutzen, woraufhin C den Wagen bei einem Unfall beschädigt und ihn anschließend unter Vorlage gefälschter Fahrzeugpapiere an einen Dritten (D) verkauft. A verlangt nun die Herausgabe des Fahrzeugs von D und macht Ansprüche wegen Beschädigung und unberechtigter Veräußerung gegenüber B und/oder C geltend. D begehrt zudem die Herausgabe eines Zweitschlüssels von A. Schwerpunkte liegen im Eigentumserwerb, den sachenrechtlichen Schutzverfahren sowie im Delikts- und Bereicherungsrecht.
Klagen über Corona
Die Klausur thematisiert zivilrechtliche Ansprüche rund um Leistungsstörungen im Kontext der Corona-Pandemie, etwa wegen Unmöglichkeit, Schadensersatz und Mietzahlung. Einerseits geht es um die Folgen der durch Corona bedingten Liefer- und Produktionshindernisse, Verschuldensfragen sowie Ansprüche im Kauf- und Mietrecht, andererseits um zivilprozessuale Probleme wie Aufrechnung und Widerklage. Ferner spielen deliktsrechtliche Haftung und infektionsschutzrechtliche Anordnungen eine Rolle.
Fortgeschrittenenklausur: Fußballstar im Coronajahr
Der Fußballprofi M steht beim Verein 1. FC Einwurf (E) unter Vertrag, wobei der Vertrag üblicherweise am 30.6.2020 endet. Durch die Corona-Pandemie wird die Saison verlängert, sodass Pflichtspiele noch im Juli und August stattfinden. E möchte, dass M weiterhin für den Verein spielt, während M sich bereits ab dem 1.7.2020 beim neuen Verein FC Öligarch verpflichtet hat und dies verweigert. Im zweiten Teil des Falls verursacht M bei einer Hilfsaktion mit dem Auto von R einen erheblichen Schaden an seinem eigenen Fahrzeug und fordert Ersatz von R. Die zentralen rechtlichen Schwerpunkte liegen im Arbeitsrecht (Vertragslaufzeit, Saisonende, TzBfG) und im Haftungsrecht (Schadenersatzfragen bei Fahrzeugnutzung).
Schwerpunktbereichsklausur: Im Griff der Konzerne
Im Mittelpunkt des Falls steht die T-AG, eine börsennotierte Pharma-Aktiengesellschaft, die im Geschäftsjahr 2020 einen für sie bedeutenden Unternehmenskauf und die Vergabe eines zinslosen Überbrückungskredits an ihre Mehrheitsgesellschafterin vornimmt. Im Zuge der ordentlichen Hauptversammlung wird die Entlastung des Vorstands für dieses Geschäftsjahr beschlossen, was seitens der K-AG, die eine nennenswerte Aktienposition an der T-AG hält, mit Widerspruch angefochten wird. Die K-AG erhebt eine Anfechtungsklage gegen den Entlastungsbeschluss. Im Kern sind aktienrechtliche Fragen des Beschlussmängelrechts, der Kapitalerhaltung, der Kompetenzverteilung und des Konzernrechts einschlägig. Zudem werden Aspekte der wertpapierhandelsrechtlichen Beteiligungspublizität berührt.
Fortgeschrittenenklausur: Der homophobe Erblasser
Im Mittelpunkt des Falls steht die erbrechtliche Auseinandersetzung um die Wirksamkeit mehrerer Testamente des Erblassers Erich Erlmann. Zentrale Streitpunkte sind die Bindung der Erbeneinsetzung an eine potenziell sittenwidrige Bedingung bezüglich des Lebenswandels seines Sohnes Sven und die formwirksame Änderung des Testaments mittels eines handschriftlichen Zusatzes. Zudem ist in einer Abwandlung die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments mit Einsetzung einer Vor- und Nacherbschaft und die Berechtigung zur Schenkung aus dem Nachlass zu prüfen. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Erbrecht, insbesondere bei Bedingungs- und Formproblemen im Testament, Sittenwidrigkeit sowie im Sachenrecht hinsichtlich des Herausgabeanspruchs.
Anfängerhausarbeit: Rechenfehler mit Folgen
E, eine Kunstsammlerin, erwirbt von R, einem Kunsthändler, ein siebenteiliges Tonfiguren-Set zu einem zu niedrig kalkulierten Preis aufgrund eines Rechenfehlers von R. Nachdem der Fehler auffällt, verlangt R nachträglich die Rückgabe der Figuren und beruft sich auf die Anfechtung des Kaufvertrags sowie angebliche Erpressung durch E. Im Mittelpunkt stehen typische Probleme des allgemeinen Teils des BGB wie Kalkulationsirrtum, Anfechtung, Zugangsproblematik von Erklärungen und Herausgabeansprüche gemäß § 985 BGB. Der Fall thematisiert zudem die Eigentumslage und das Verhältnis zwischen Eigentum und Besitz sowie die wirksame Übermittlung von Rücktritts- oder Anfechtungserklärungen.
Examensklausur: Der gestohlene Schiele
Im Mittelpunkt des Falls steht ein gestohlenes Gemälde von Egon Schiele, das nach dem Tod der Eigentümerin Frieda verschwand und 15 Jahre später im Besitz von Roland wieder auftauchte. Mark, Miterbe nach Frieda und durch Abtretung auch Rechtsnachfolger seiner Schwester Lisa, verlangt von der Staatsanwaltschaft die Herausgabe des Gemäldes gemäß § 985 BGB. Zu klären sind Besitz- und Eigentumsverhältnisse am Gemälde unter Berücksichtigung von Erbrecht, gutgläubigem Erwerb, Abhandenkommen und Ersitzung sowie der Nachweislast nach § 1006 BGB. Im Rahmen einer Abwandlung ist zudem das Hinterlegungsrecht relevant und die Zusatzfrage thematisiert den Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs abhandengekommener Kulturgüter nach § 40 Abs. 2 KGSG.
Examensübungsklausur: Jegliches hat seine Zeit…
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Streit zwischen einer Händlerin (K) und einer Großhändlerin (V) über die Lieferung und die Schadensersatzpflicht im Zusammenhang mit einer während der Corona-Pandemie bestellten großen Menge FFP2-Masken. Während K Lieferung und Ersatz des ihr entgangenen Gewinns verlangt, verweigert V zunächst die Lieferung wegen gestiegener Marktpreise, beliefert Zwischenhändler und liefert später nur verspätet an K. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Schuldrecht, insbesondere im Bereich Lieferverzug, Schadensersatz und Berechnung des entgangenen Gewinns nach §§ 433, 280, 286 BGB. Zusätzlich wird in einer Variante der Fall behandelt, dass K sich anderweitig zu deutlich höheren Preisen eindeckt. Im zweiten Teil geht es um die Frage, ob eine Pfandgläubigerin (F) nach dem Diebstahl und Weiterverkauf ihres Sicherungsguts von einer gutgläubig erwerbenden Juwelierin (J) Herausgabe verlangen kann, insbesondere unter Berücksichtigung von Eigentums- und Besitzschutzregelungen (§§ 985, 1006 BGB).
Original-Examensklausur: "Der nachlässige Sachbearbeiter
Die Klausur behandelt die Schlechtleistung eines Mitarbeiters in der Reklamationsabteilung einer GmbH, die über Jahre zu gravierenden Fehlern und erhöhtem Risiko für das Unternehmen geführt hat. Thematisiert werden die arbeitsrechtlichen Maßnahmen der Geschäftsführung bis hin zur Kündigung nach mehrfacher Abmahnung sowie der Einbezug des Betriebsrats. Die Rechtsprobleme liegen im Bereich der vertraglichen Pflichten, der Kündigungsvoraussetzungen und der ordnungsgemäßen Beteiligung der Arbeitnehmervertretung.
Vollmachtsphantasien
In diesem zivilrechtlichen Übungsfall geht es um einen Grundstückskauf durch Stellvertretung, wobei sich herausstellt, dass die Voraussetzungen, unter denen der Vertreter beauftragt wurde, nicht erfüllt sind. Der Geschäftsherr erwägt die Anfechtung der Vollmacht und der Eigentümer verlangt entweder Vertragserfüllung oder Schadensersatz wegen Unmöglichkeit. Juristisch relevant sind Fragen der Stellvertretung, Anfechtung der Willenserklärung und Schadensersatz nach § 311a Abs. 2 BGB.
Original-Examensklausur: "Mit dem Diamantexpress zum Amtsgericht
Die Klausur behandelt Fragen des gutgläubigen Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen, den Ausschluss von Gewährleistungsrechten nach vorbehaltloser Abnahme eines Werks, Schadensersatzansprüche im Werkvertragsrecht sowie prozessuale Aspekte wie gerichtlichen Vergleich, Widerruf und Erledigung der Hauptsache. Zusätzlich wird auf die Beweislastverteilung bei Eigentum und Verschulden eingegangen.
Schwerpunktbereichsklausur: Individualarbeitsrecht Antidiskriminierungs- und Kündigungsrecht
Im vorliegenden Fall begehrt K von dem Telekommunikationsunternehmen T eine Entschädigung nach einer abgelehnten Bewerbung als Android Software Entwickler in Bonn, wobei die Anforderungen an Deutschkenntnisse und der Verdacht von 'AGG-Hopping' zentrale Aspekte darstellen. Rechtlich stehen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die Vorgaben für diskriminierungsfreie Stellenbesetzungen im Vordergrund. Im zweiten Teil der Klausur geht es um eine fristlose Kündigung eines Mitarbeiters (X) nach beleidigenden Äußerungen gegenüber einem Kollegen (Y) und deren arbeitsrechtliche Rechtfertigung, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitgebers und der Kündigungsfristen. Thematisiert werden dabei auch Fragen rund um die Wirksamkeit der Kündigung und arbeitsvertragliche Nebenpflichten.
Fortgeschrittenenklausur: Der Friseur in der Viruskrise
Der Fall behandelt die zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Friseur K und dem Online-Händler T sowie dessen Forderungsnachfolger I. K erwirbt während der Viruskrise eine als Premium-Videokonferenzsoftware beworbene Software von T, die sich als funktionsuntüchtig erweist; T verkauft die Kaufpreisforderung später an I. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Kaufmannsbegriffs, der Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB, der Zulässigkeit der Forderungsabtretung und der damit verbundenen Rechte und Einwände des Käufers. Zusätzlich wird in einer Abwandlung thematisiert, wie sich die Aufgabe des Gewerbes durch K und das Fortbestehen der Handelsregistereintragung auf Rechtsgeschäfte mit Dritten auswirken.
Der getunte Tesla
Der Fall behandelt den Kauf eines Elektroautos (Tesla) mit mangelhafter Reichweite und den späteren Einbau eines Zusatzakkus durch den Händler, der ebenfalls Fehler aufweist und zum Schaden führt. Zu prüfen sind die Ansprüche des Käufers auf Rückabwicklung, Schadensersatz und Kostenerstattung sowie eventuelle Ansprüche des Händlers gegen den Hersteller.
»Brand auf dem Bauernhof«
In der Fortgeschrittenen-Zivilrechtsklausur „Brand auf dem Bauernhof“ sind verschiedene Ansprüche im Dreiecksverhältnis zwischen Landwirt, Tierarzt und Dritten zu prüfen. Der Fall thematisiert zentrale Probleme im Bereich der Geschäftsführung ohne Auftrag, der unerlaubten Handlung (§ 823 BGB), bereicherungsrechtliche Aspekte und haftungsrechtliche Fragen (u.a. Tierhalterhaftung, § 833 BGB) im Kontext einer Tier- und Sachschadenslage nach einem Brand.
Schieflage im Garten
Die Klausur greift zentrale Probleme des Werkvertragsrechts bei Mängeln nach Bauleistungen auf. Im Fokus stehen Fragen zur Abnahme, Sachmängelhaftung, Gewährleistungsrechten und den speziellen Ansprüchen auf Nacherfüllung, Kostenvorschuss sowie Ersatz von Gutachterkosten. Zudem ist zu prüfen, ob ein Rücktritt oder Widerruf vom Vertrag möglich ist.
Examensübungsklausur: Ein Übel kommt selten allein…
K, Betreiberin einer Schraubenproduktion, bestellt bei V zwei Produktionsmaschinen. Aufgrund von Lieferproblemen und Mängeln der gelieferten Maschinen verlangt K von V Schadensersatz für entgangenen Produktionsgewinn sowie den Ersatz eines Mehrpreises für eine als Ersatz bei einem Dritten gekaufte Maschine. V stellt die Ansprüche weitgehend in Frage und verweist auf angebliche Nutzungsvorteile der K. Weiterhin wird die Frage aufgeworfen, ob K im Zusammenhang mit einem Online-Fernsehkauf und einem nachfolgenden Vollstreckungsbescheid noch Widerrufsrechte oder andere Rechtsbehelfe gegenüber H geltend machen kann. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig kaufrechtliche Leistungsstörungen, Schadensersatzansprüche und verbraucherschützende Vorschriften im Onlinehandel.
Der sog. Abgasskandal und ein Software-Update: Ende gut, alles gut?
Die Klausur behandelt Ansprüche eines Autokäufers im Zusammenhang mit dem Abgasskandal, insbesondere Gewährleistungs- und Rückabwicklungsrechte gegenüber der Verkäuferin sowie deliktische Ersatzansprüche gegen den Hersteller. Überprüft werden die Rückabwicklung nach Kaufrecht, mögliche Sachmängel, Nachlieferungsansprüche und deliktische Haftung, jeweils mit Fokus auf das Verhalten aller Beteiligten und die Bedeutung technischer Mängel sowie eines angebotenen Software-Updates.
Fortgeschrittenenklausur Arbeitsrecht: Trainerwechsel
Ein Fußballtrainer T, der zuvor als Spieler und Trainer für denselben Verein tätig war, schließt mit dem SC Regensburg einen befristeten Arbeitsvertrag. Nach Ablauf der Befristung erscheint T weiterhin zum Training, da Unklarheiten über das Vertragsende bestehen. Der Präsident P weigert sich, den Vertrag zu verlängern, und begründet dies mit üblichen Gepflogenheiten im Profifußball. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsvertrags, zur Anwendbarkeit des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) sowie zum Vorbeschäftigungsverbot nach § 14 Abs. 2 TzBfG. Zu prüfen ist, ob und wie der Vertrag fortbesteht oder beendet wurde.
Sportwagen und Baumaschinen
Die Klausur behandelt zum einen Ansprüche des Käufers bei einer unerheblichen Leistungsabweichung beim Autokauf sowie einen Schadensersatzanspruch gegen ein Prüfunternehmen nach Beschädigung des Fahrzeugs. Zum anderen werden die Rechtsfolgen kollidierender AGB beim Maschinenkauf unter Eigentumsvorbehalt mit Blick auf Eigentumserwerb und Herausgabeansprüche geprüft.
Examensübungsklausur: Den gibt’s nur einmal, der kommt nicht wieder...
Studentin Keila Kashira verlangt von der Volt-GmbH die Reparatur eines defekten Toasters des Modells „Toastmaster TS 59“, den sie dort als Einzelstück erworben hat. Die Volt-GmbH lehnt die Reparatur ab und bietet stattdessen das Nachfolgemodell kostenlos als Ersatz an, was Keila Kashira ablehnt. Im Streit stehen Ansprüche auf Nacherfüllung, insbesondere auf Reparatur, sowie das Recht auf Schadensersatz bei verweigerter Reparatur gemäß Kaufrecht. Thematisiert werden auch Fragen der Zumutbarkeit und der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit der verlangten Leistung.
Schöne neue (Zahlungs-)Welt
Der Fall thematisiert klassische und aktuelle Probleme des Allgemeinen und Besonderen Schuldrechts, insbesondere die Gefahrenübergangsregeln beim Kauf, den Verbrauchsgüterkauf bei dual use-Gütern und Existenzgründern sowie Haftungsprivilegierungen. Besonders behandelt werden Fragen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs im Erfüllungsrecht und eine komplexe Drittschadenskonstellation.
Fehlgeleitet
Die Klausur behandelt einen Unfall im Zusammenhang mit einem teilautonomen Fahrzeug, das durch einen Softwarefehler bei hoher Geschwindigkeit im Ort eine Familie überfährt. Haftungs- und Ausgleichsfragen hinsichtlich des Halters, Fahrers, Programmierfehlers und potentiellen Schäden sind zu klären. Ansprüche aus §§ 823 II, 831, 844 BGB sind von der Bearbeitung ausgenommen.
Deins, Meins, Unseres?
In der Klausur werden das Anwartschaftsrecht beim Eigentumserwerb unter Eigentumsvorbehalt sowie der Widerruf von Verbraucherverträgen behandelt. Außerdem ist die deliktische Haftung für die Zerstörung einer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache zu prüfen. Die Aufgabenstellungen decken klassische Probleme des Schuld-, Sachen- und Verbraucherrechts ab.
Ein schlechter Deal
Im Sachverhalt geht es um den Kauf eines Grundstücks, das durch einen Irrtum des amerikanischen Geschäftsmanns D zum überhöhten Preis erworben wurde. D beauftragte seinen Assistenten R mit dem Kauf, wobei D irrig von einem unverbaubaren Seeblick ausging. Nach Entdeckung des Irrtums will D sich vom Vertrag lösen; K verlangt Vertragserfüllung oder Schadensersatz wegen entgangener Alternativverkäufe. Thematisch steht die Anfechtung der ausgeübten Innenvollmacht sowie Vertragsschluss und Vertretungsfragen im Mittelpunkt.
Reise nach Bergen aan Zee
Die Klausur thematisiert das Pauschalreiserecht nach Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie und stellt typische Haftungsfragen des Reiseveranstalters in unterschiedlichen Konstellationen dar. Es werden Sachmängel, Rechte und Ansprüche der Reisenden, insbesondere Minderung sowie Schadensersatz und Entschädigung, anhand eines Sachverhalts zur Reise nach Bergen aan Zee behandelt.
Examensklausur: Pyrotechnik ist (k)ein Verbrechen?
Im Mittelpunkt des Falls stehen Ansprüche rund um die Folgen einer missglückten steuerlichen Umstrukturierung einer GmbH und einen Vorfall im Fußballstadion. Zum einen verlangt eine neu gegründete GmbH von einem Berater Schadensersatz für eine durch Umsetzungsfehler ausgelöste zusätzliche Steuerlast; dabei ist insbesondere die Haftung im Zusammenhang mit einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und die Gesamtschuldnerproblematik zu prüfen. Zum anderen werden die rechtlichen Konsequenzen eines verbotenen Pyrotechnik-Einsatzes durch einen Zuschauer für den Fußballverein und mögliche Ausgleichsansprüche thematisiert. Schwerpunkte bilden Fragen des Schadensrechts, des Vertragsrechts und die Zurechnung von Pflichtverletzungen im gesellschaftsrechtlichen Kontext.
Anwalt: Sein oder Nichtsein?
Es handelt sich um eine Anfängerklausur im Zivilrecht, die Fragestellungen zu Anfechtung wegen Irrtums, vorvertraglicher Haftung bei nichtigem Vertrag, Zurechnung des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen, sowie zur Bindung durch Konkretisierung behandelt. Die Prüfung beschäftigt sich unter anderem mit Ansprüchen nach einem irrtümlich geschlossenen Kaufvertrag und Schadensersatzansprüchen außerhalb des Deliktsrechts sowie den Folgen einer Konkreisierung im Kaufrecht.
Fortgeschrittenenklausur: Der Schnee-Fall
Der Fall behandelt die Schneeräumpflicht an einem bayrischen Mehrfamilienhaus, dessen Eigentümer V auf Mallorca lebt und die Erdgeschosswohnung an M vermietet hat. In der Hausordnung wird die Schneeräumungspflicht formularmäßig auf M übertragen, der dieser Pflicht jedoch nicht nachkommt. Als Folge des unterlassenen Schneeräumens verletzt sich der 16-jährige K beim Betreten des Grundstücks und verlangt von V Schadensersatz, wobei V auf die Pflichtenübertragung verweist. Später verlangt V die Erstattung der Behandlungskosten von M und es werden die Wirksamkeit der Übertragung und die rechtlichen Ansprüche zwischen den Beteiligten geprüft. Zentrale Schwerpunkte sind vertragliche und deliktische Haftung, Verkehrssicherungspflichten sowie die Wirksamkeit von AGB-Regelungen.
Examensklausur: Lust zu tauschen oder Lust zu täuschen?
Im Mittelpunkt steht ein Tauschgeschäft zwischen Viktoria und Katharina, bei dem beide jeweils zwölf Schallplatten-Sets der B-Band tauschen. Nach Übergabe bemerkt Katharina, dass im gelieferten 70er-Jahre-Set eine Schallplatte fehlt, was ihre Mutter zunächst behebt. Später erhebt ein Dritter, Daniel, Anspruch auf Eigentum am 70er-Set und fordert die Herausgabe, weshalb Katharina die Rückabwicklung des Tauschs begehrt. Der Fall thematisiert Ansprüche auf Rückgewähr im Rahmen des Tauschs, Eigentumsverhältnisse und Täuschung, unter besonderer Berücksichtigung von Sachmängeln, Gutglaubenserwerb sowie Auswirkungen neuer Erkenntnisse auf bereits abgeschlossene und erneut angestrebte Klagen.
Das Recht auf Vergessenwerden: DS-GVO und APR
Die Klausur behandelt das Recht auf Vergessenwerden im Zusammenhang mit Bild- und Filmaufnahmen einer Person durch einen ehemaligen Partner sowie im Rahmen der beruflichen Nutzung durch einen ehemaligen Arbeitgeber. Thematisiert werden Ansprüche auf Löschung von Fotos und Unterlassung der weiteren Veröffentlichung eines Videos unter Einbeziehung von DS-GVO, Allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Fragen zur Einwilligung. Der Schwerpunkt liegt auf Zivilrecht und Medienrecht unter europarechtlichem Bezug.
Prinzip der freien Vertragspartnerwahl – oder doch nicht?
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftungsverteilung nach einem Betriebsübergang, insbesondere die Frage, ob und gegen wen ein Arbeitnehmer (Lehrling) nach geleisteter Schadensersatzzahlung Regress nehmen kann. Thematisiert werden Ersatzansprüche aus leicht fahrlässigem Verhalten im Arbeitsverhältnis, die Auswirkungen eines Betriebsübergangs und die Firmenfortführung auf die Anspruchsadressaten.
Pagode im Zweitlack
Die Klausur behandelt einen Oldtimerkauf, bei dem der Wert durch einen Sachverständigen festgestellt werden soll. Themen sind Schadensersatz wegen Nichteinhaltens eines Termins durch den Sachverständigen, der Ersatz der Mehrkosten für ein Ersatzgutachten, sowie Ansprüche des Käufers gegen Verkäufer und Gutachter wegen eines verdeckten Unfallschadens am Fahrzeug. Im Mittelpunkt stehen die Haftung des Sachverständigen, Konkurrenz zwischen vertraglichen und vorvertraglichen Ansprüchen, sowie Schutzwirkungen für Dritte.
Kinder auf der Straße
Die Klausur behandelt die Haftung der Aufsichtspflichtigen sowie das deliktische Haftungsregime, nachdem Kinder während eines Streits unbeaufsichtigt auf eine Straße geraten und zwei Fahrzeuge in einen Unfall verwickelt werden. Es ist zu prüfen, ob und wie eine Haftung aus dem Deliktsrecht und eventuell dem Schuldrecht entsteht, insbesondere unter Berücksichtigung der Aufsichtspflicht und der Verletzung des Mindestabstandes im Straßenverkehr.
Fortgeschrittenenklausur: Ein Urlaub zum Vergessen
Michael Mayer bucht für sich, seine Freundin Franziska Friedrich und ihre gemeinsame Tochter Elli Friedrich einen Cluburlaub über das Reisebüro Traumreisen e.K. Während des Aufenthalts auf Sizilien kommt es zu einem Diebstahl im Hotel und einem schwerwiegenden Unfall in der Kindererlebniswelt, bei dem die Tochter verstirbt und Franziska eine gesundheitliche Folge erleidet. Nach der vorzeitigen Heimreise verlangen M und F Schadensersatz für verschiedene Positionen, darunter Wertgegenstände, Reisekosten, Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Das Reisebüro fordert im Gegenzug anteilige Zahlung des Reisepreises. Der Fall thematisiert zentrale reiserechtliche Ansprüche, Haftungsfragen im Zivilrecht sowie Ansprüche aus der europäischen Fluggastrechteverordnung.
Die Gebrauchtwagenprofis
Die Klausur beschäftigt sich mit dem Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs über eBay, wobei besondere Fragen zur Stellvertretung, zum Vertragsschluss im Online-Auktionsformat sowie zu den Rechten beim Fernabsatz behandelt werden. Im Zentrum steht die Frage, ob dem Höchstbietenden C Ansprüche gegen den Verkäufer A zustehen, insbesondere auf Schadensersatz und Widerruf.
Übungshausarbeit: Ärger in der Studentenbude
Im ersten Teil des Falls verlangt die E-GmbH als Stromversorger von M, die gemeinsam mit ihrem Sohn S einen Mietvertrag für eine Berliner Wohnung unterschrieben hat, Zahlung für Strom, der ausschließlich von S genutzt wurde. Streitpunkt ist, ob ein vertraglicher Anspruch der E-GmbH gegen M auf Zahlung besteht, obwohl M die Wohnung nicht bewohnt und keinen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen hat. Im zweiten Teil entdeckt S Schimmel in der Wohnung, der nach bloßer Überstreichung weiter bestehen bleibt. Nach Verkauf der Wohnung durch V an K mit Ausschluss der Mängelgewährleistung im Kaufvertrag stehen Fragen zur Haftung bei arglistiger Täuschung sowie zur Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts im Mittelpunkt.
Übungsklausur: Ein Freund, ein guter Freund
In diesem Fall verkauft Victoria (V) ihrem Bekannten Klaus (K) ein gebrauchtes Fahrrad und einen Pkw. Nachdem K das Fahrrad übernommen hat, entdeckt er einen Mangel am Vorderreifen und verlangt eine Minderung des Kaufpreises. Zentrale Schwerpunkte für die erste Fallfrage sind Gewährleistungsrechte beim Kaufvertrag, insbesondere Sachmangel, Nacherfüllung und Minderung. In der zweiten Fallfrage geht es um die Frage, ob K von Dieter (D) Ersatz der Kosten wegen eines Blechschadens am Pkw verlangen kann, der zwischen Vertragsschluss und Übergabe verursacht wurde. Im Mittelpunkt der rechtlichen Prüfung stehen somit das Kaufrecht und mögliche Schadensersatzansprüche aus Delikt.
Übungshausarbeit: Kaufst Du noch oder streitest Du schon?
Die Inhaberin eines Einrichtungsgeschäfts (K) bestellt über einen Online-Shop zehn Designer-Stühle und eine Kommode bei V und überweist den vollständigen Kaufpreis, erhält jedoch die bestellten Waren zunächst nicht. Nachdem K bereits Ersatzstühle von einem Dritten beschafft und an eine Abnehmerin weiterverkauft sowie Aufwendungen für Zubehör zur Kommode gemacht hat, teilt V später mit, dass die Kommode an einen Dritten verkauft wurde und nur die Stühle verspätet geliefert werden können. K verlangt daraufhin Schadensersatz in Höhe von insgesamt 5.200 € für entstandene Mehrkosten und vergebliche Aufwendungen. Im Zentrum stehen Fragen zum Zustandekommen des Kaufvertrags im Onlinehandel, zum Schuldnerverzug und zu etwaigen Schadensersatzansprüchen sowie zur Verjährung.
Spielplatzfall
In diesem Fall („Spielplatzfall“) geht es um Schadenersatz- und Haftungsansprüche nach Sachbeschädigung an einem PKW sowie der Verletzung eines Kindes auf einem Spielplatz. Im Mittelpunkt stehen mögliche Anspruchsgrundlagen im Schuldrecht und Deliktsrecht, insbesondere die Haftung für Aufsichtspflichtverletzungen und das Verhalten der beteiligten Erwachsenen und Kinder.
Ein »Road Trip« zum unpassenden Zeitpunkt
Die Klausur befasst sich mit typischen Problemen des allgemeinen Schuldrechts, insbesondere Verzögerung der Leistung (Verzug) und Unmöglichkeit. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Schadensersatz wegen verspäteter Übergabe und wegen Unmöglichkeit, nachdem das Auto zwischenzeitlich zerstört wurde.
Anfängerhausarbeit: Quod non est in actis …
K möchte von V die Zahlung von 150.000 € verlangen, nachdem sich herausgestellt hat, dass das von ihm gekaufte Haus nicht wie angegeben 1975, sondern bereits 1952 errichtet wurde und daher weniger wert ist. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen hatte V das Baujahr auf Nachfrage bestätigt, obwohl es später nicht in der notariell beurkundeten Vertragsurkunde erwähnt wurde; der Kauf erfolgte unter Ausschluss der Gewährleistung, es sei denn, ein Mangel wurde arglistig verschwiegen. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte des Falls sind die Frage nach einem Sachmangel wegen eines unzutreffenden Baujahrs, die Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses und mögliche Rechte des Käufers wie Minderung oder Schadensersatz. Zudem sind Problemstellungen zur Formbedürftigkeit und zur Heilung des Formmangels durch Auflassung und Eintragung angesprochen.
Anfängerklausur: Keine Freude am Fahren
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kaufvertrag über ein hochwertiges Carbon-Rennrad zwischen der Käuferin Dr. R und dem Händler H. Nach Lieferung des Rads weisen kleine Kratzer am Rahmen zu Streitigkeiten über die Abnahmebereitschaft und mögliche Ansprüche auf. Thematisch relevant sind insbesondere Fragen des Annahmeverzugs, das Gewährleistungsrecht beim Kauf mangelhafter Sachen, sowie Rücktritts- und Zahlungsansprüche. Die Fallvarianten lassen zudem die Prüfung des Zurückbehaltungsrechts und die Voraussetzungen für Minderungs- oder Rücktrittsrechte erwarten.
* "Immer Ärger mit dem Kfz
Die Klausur behandelt in zwei Teilen zivilrechtliche Ansprüche aus einem Kfz-Kaufvertrag und prozessuale Besonderheiten bei einer Zahlungsklage wegen Abschleppkosten. Im ersten Teil sind insbesondere das Zustandekommen und die Ansprüche aus einem Kaufvertrag, Sachmängelgewährleistung sowie Rücktritt, Schadensersatz und die Herstellergarantie relevant. Der zweite Teil thematisiert das Verfahren im schriftlichen Vorverfahren, die Voraussetzungen für ein Versäumnisurteil und damit verbundene zivilprozessuale Problemstellungen.
Examensklausur: Kronkorken-Gewinn & Verlust der Freundschaft
Fünf Freunde verbringen gemeinsam ein Wochenende am Edersee und kaufen dafür zwei Kästen Bier, deren Kosten sie pro Kopf teilen. Beim Biertrinken entdeckt einer der Freunde, C, in seinem Kronkorken den Hauptgewinn eines Gewinnspiels – einen Audi A3, den er später einlöst und verkauft. E, einer der Freunde, fordert von C einen Anteil am Gewinn, da die Getränke für die Gemeinschaft gekauft wurden und sich aus dem Wochenende ein Streit um die Gewinnzuordnung entwickelt. Die Klausur thematisiert zentrale Fragen aus dem Schuld-, Sachen- und Gesellschaftsrecht, insbesondere zur Entstehung einer GbR sowie zur Verteilung eines gemeinsam erzielten Gewinns.
Fortgeschrittenenklausur: Großer Streit, keine Erholung
Im Mittelpunkt des Falls steht zunächst die Frage, ob K von A Schadensersatz wegen Nichtherausgabe eines Videogerätesystems verlangen kann, nachdem M als ursprüngliche Eigentümerin und Vertragspartnerin des A dieses an K veräußert und die Herausgabeansprüche abgetreten hat. Südlich wird problematisiert, ob A nach Beendigung des Kooperationsvertrags noch ein Recht zum Besitz hatte und welche Ansprüche bei verspäteter Herausgabe bestehen. Im zweiten Teil verlangt R von A Stornokosten für eine gebuchte Türkei-Rundreise, nachdem A wegen Terrorgefahr die Reise kurzfristig abgesagt hat; es geht um die Einordnung der Kündigungsgründe und die Wirksamkeit der Pauschalierungs-Klausel. Drittens fordert F von A den vollständigen Flugpreis für einen separat gebuchten Flug, obwohl der Sitzplatz weiterverkauft wurde; angesprochen werden hier insbesondere die Wirksamkeit der AGB und mögliche Einwendungen des Reisenden. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Sachenrecht, allgemeinen Schuldrecht und besonderen Reiserecht einschließlich AGB-Kontrolle.
Übungshausarbeit: Eine Reise mit Hindernissen
Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Fahrten einer Mutter (M) mit ihrer volljährigen Tochter (T) von Bochum nach Berlin und zurück, die über Mitfahrgelegenheiten organisiert werden. Nach einer ausgefallenen Hinfahrt fordert M von dem Anbieter H Ersatz für entstandene Bahnkosten. Für die Rückfahrt entstehen weitere Auseinandersetzungen und Schäden, nachdem der Fahrer E sich unangemessen verhält, was zur vorzeitigen Beendigung der Fahrt führt, sodass zusätzliche Kosten durch eine Taxifahrt sowie eine Reinigung entstehen. Die zentralen rechtlichen Schwerpunkte betreffen die Wirksamkeit und rechtliche Einordnung online geschlossener Mitfahrverträge, das Vorliegen und die Folgen etwaiger Pflichtverletzungen sowie Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche im allgemeinen Schuldrecht.
Fortgeschrittenenklausur: Dieselgate
B erwirbt von H einen neuen Seat Alhambra und entdeckt später, dass das Fahrzeug mit einer Manipulationssoftware ausgestattet ist, die die Emissionswerte verfälscht. Im Anschluss verlangt B von H Nacherfüllung, insbesondere ein Software-Update, und erwägt später einen Rücktritt vom Kaufvertrag sowie eine Anfechtung. Zudem stellt sich die Frage, ob B bei durch das Update erhöhtem Verbrauch Ersatz für Mehraufwendungen verlangen kann und wie sich dieser Umstand auf mögliche Nacherfüllungsansprüche auswirkt. Themenschwerpunkte sind Sachmängelhaftung beim Fahrzeugkauf, Nacherfüllung, Rücktritt und Anfechtung sowie Ersatz von Mehraufwendungen im Kontext des 'Dieselgate'-Abgasskandals.
* "Wer zuerst kommt, kauft zuerst
Die Klausur behandelt die Frage, ob einer Wohnungsmieterin besondere Rechte (wie ein Vorkaufsrecht) beim Verkauf ihrer Mietwohnung zustehen, insbesondere bei teilweise gewerblicher Nutzung und fehlender Information durch den Vermieter, sowie mögliche Schadensersatzansprüche. Zweitens wird geprüft, wie das Gericht bei Säumnis der Beklagten im Versäumnisverfahren entscheidet.
Schwerpunktbereichsklausur: EM-Fieber
Im Zuge der Fußball-Europameisterschaft 2016 möchte der Berliner K eine Eintrittskarte für ein Spiel über den offiziellen Onlineshop des internationalen Fußballverbandes U erwerben, der von der französischen E-2016 S.A.S. betrieben wird. Trotz erfolgreicher Zuteilung und Zahlung erhält K seine Karte nicht, da angeblich weitere personenbezogene Angaben benötigt werden. K beabsichtigt, auf Herausgabe der Eintrittskarte zu klagen. Der Fall thematisiert internationale Zuständigkeiten, anwendbares Recht sowie die rechtliche Einordnung des grenzüberschreitenden Ticketkaufs und Vertragstyps im BGB.
Übungsfall: Einmal Mangel immer Mangel?
Rentner Karl Kern kaufte zwei Sondermodelle von Fahrrädern bei der Hell Rad Manufaktur, betrieben von einer GbR, und stellte nachträglich verschiedene Mängel fest. Kern verlangt von der Verkäuferin Rückzahlung der Kaufpreise für beide Modelle, alternativ Schadensersatz für eines der Fahrräder, das durch einen defekten Reifen zerstört wurde. Die Hell Rad Manufaktur bestreitet eine Haftung und beruft sich auf Verjährung sowie eine angebliche Überschätzung des Schadens. Der Fall behandelt unter anderem Fragen zur Mangelhaftigkeit bei Kaufverträgen, den Anspruch auf Rückabwicklung und Schadensersatz sowie zur Verjährung und zur Haftung der GbR. Im Rahmen der Klage sind auch prozessuale Aspekte wie Partei- und Zuständigkeit zu prüfen.
Fortgeschrittenenklausur: Das Golfparadies
P, Pächter eines Grundstücks, das vom Verein Grünes-Glück e.V. von Eigentümer E gepachtet und weiterverpachtet wurde, verlangt nach Beendigung des Pachtverhältnisses von E Ersatz für Investitionen in einen Golfplatz (Mehrzweckgebäude und Rasensaaten). Streit besteht darüber, ob E oder der Verein für den Verwendungsersatz verantwortlich ist und ob P auf vertragliche oder gesetzliche Ersatzansprüche gegenüber dem Eigentümer zurückgreifen kann. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind die Prüfung von Ansprüchen auf Verwendungsersatz nach Pachtvertragsrecht, §§ 683, 670 BGB (Geschäftsführung ohne Auftrag) und § 994 BGB sowie die Zuordnung von Besitz- und Eigentümerstellung im Fall einer Unterverpachtung. Zudem wird die zuständige Gerichtsbarkeit thematisiert.
Die Zivilrechtsklausur zum Schadensersatz
Der Fall behandelt die Abgrenzung zwischen Schadensersatz statt und neben der Leistung am Beispiel eines Kaufs einer mangelhaften Espressomaschine. Thematisiert wird, ob der Käufer bei Entdeckung eines behebbaren Mangels am Liefergegenstand Schadensersatz neben oder statt der Leistung verlangen kann, insbesondere vor dem Hintergrund aktueller BGH-Rechtsprechung.
Fortgeschrittenenklausur: Rast mit Hindernissen
Im Fall „Rast mit Hindernissen“ verlangt der Betreiber einer Autobahnrastanlage (K) von einem Transportunternehmer (B) Ersatz eines entgangenen Gewinns, nachdem B durch eine Kollision mit einer Autobahnbrücke eine mehrtägige Sperrung verursachte und die Rastanlage dadurch unzugänglich wurde. In einer Abwandlung begehrt ein Lkw-Fahrer (T) von B Schadensersatz für einen durch die Sperrung bedingten Lieferverlust. Im Mittelpunkt stehen Fragen aus dem Straßenverkehrsrecht, insbesondere zu § 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG sowie zur Abgrenzung zwischen reinen Vermögensschäden und Eigentumsbeeinträchtigungen im Deliktsrecht gemäß § 823 Abs. 1 BGB. Es sind die Anspruchsvoraussetzungen und Konkurrenzverhältnisse verschiedener deliktischer und haftungsrechtlicher Anspruchsgrundlagen zu prüfen.
Nichts als Ärger für den Tankstelleninhaber
Die Klausur stellt drei Einzelfälle aus dem Schuld- und Sachenrecht zur rechtlichen Begutachtung: Zum einen begehrt ein Tankstelleninhaber Unterlassung der Verknüpfung seines Namens mit dem Begriff 'Betrüger' in einer Suchmaschine. Ferner wird geprüft, ob Detektivkosten nach einem (vergessenen) Tankvorgang als Schadensersatz erstattungsfähig sind. Schließlich geht es um Mehrkosten bei Ersatzbeschaffung nach Lieferverzug eines Biodiesel-Lieferanten.
Cashback Aktion
Die Klausur behandelt den Vertragsschluss über eine Internetplattform, die Auswahl und Bindung der Parteien durch vorformulierte Produktbeschreibungen, den Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz wegen fehlender Originalverpackung im Kaufrecht sowie vorvertragliche Aufklärungspflichten. Es wird insbesondere geprüft, ob der Käufer vom Verkäufer einen Betrag von 30 EUR wegen der entgangenen Teilnahme an einer Cashback-Aktion verlangen kann.
Eine Schadensregulierung kommt selten allein
Die Klausur behandelt einen Verkehrsunfall mit mehreren Beteiligten: Ein Spediteur verursacht einen Unfall mit einem Pkw, es entsteht erheblicher Sachschaden, ein Ersthelfer wird tätig und es erfolgen Rettungs- und Schadenshandlungen. Es geht um Ansprüche auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz, Drittschäden sowie Rückforderung einer Überweisung, nachdem eine Haftung zu Unrecht übernommen wurde.
Die sichere Schiffsbeteiligung
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung eines Anlageberaters für behauptete Falschberatung im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Schifffonds. Zentral ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einer fehlerhaften und risikoverharmlosenden Anlageberatung bestehen. Der konkrete Sachverhalt greift insbesondere Aspekte rund um die Pflichten eines Anlageberaters sowie deren Auswirkungen auf vertragliche und deliktische Ansprüche auf.
Fortgeschrittenenklausur: Ein Mehrfamilienhaus und jede Menge Haftungsfragen
Im Mittelpunkt des Falls steht das Mehrfamilienhaus des V, in dem O eine Wohnung gemietet und an U untervermietet hat. Nach einem Missgeschick beim Aquarium verursacht U Wasserschäden an Os Wohnung und den darunterliegenden Möbeln der Mieterin M. V und M verlangen jeweils Schadensersatz für ihre Schäden von O und/oder U. Der Fall behandelt zentrale Haftungsfragen zwischen Vermieter, Mieter und Untermieter, darunter mietrechtliche und deliktische Ansprüche sowie prozessuale Besonderheiten bezüglich der gerichtlichen Zuständigkeit bei Wohnraummietrecht.
Ärger beim Pferdekauf
Die Klausur behandelt zwei Fälle des Pferdekaufs, bei denen nach dem Kauf gesundheitliche Mängel festgestellt werden. Im ersten Fall streitet die Käuferin mit der Verkäuferin und dem beauftragten Tierarzt über mögliche Schadensersatzansprüche und Rückabwicklung; im zweiten Fall möchte die Käuferin aus Kulanz nur gegen den Tierarzt vorgehen. Thematisiert werden Fragen des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts, haftungsrechtliche Ansprüche gegen den Tierarzt sowie ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.
Fortgeschrittenenklausur: Aufstieg und Fall des Tommy M.
K, Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG, möchte als Zessionar Ansprüche gegen U, den geschäftsführenden Gesellschafter einer GbR, geltend machen. Hintergrund ist der Verkauf von Remissionsware durch Vertriebsleiter T der X-Enterprise an die U-GbR zu ungewöhnlich niedrigen Preisen sowie eine zusätzliche Zahlung von U auf das Privatkonto des T. K verlangt von U Schadensersatz oder Herausgabe des erzielten Erlöses, wobei streitig ist, ob U für den entstandenen Schaden haftet und wie dieser berechnet werden kann. Schwerpunkte des Falls liegen im Gesellschaftsrecht, der Abtretung von Forderungen gemäß § 398 BGB, sowie der Haftung aus unerlaubter Handlung und bereicherungsrechtlichen Ansprüchen.
Übungsfall: Von deliktischer Haftung Minderjähriger und widerrufener Überweisung
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob und in welchem Umfang ein geschädigter Fahrzeughalter (H) von einer minderjährigen Unfallverursacherin (C, vertreten durch ihre Eltern) Schadensersatz für eine Beschädigung seines Autos verlangen kann. Weiter verlangt die Bank (B) nach einer widerrufenen, aber dennoch ausgeführten Überweisung vom Empfänger (H) die Rückzahlung des überwiesenen Betrags. Die Fallkonstellation berührt zentrale Probleme des Deliktsrechts zur Haftung Minderjähriger, des Schadensrechts bezüglich Rabatten auf Reparaturkosten sowie bereicherungsrechtliche Fragen zur Rückabwicklung nicht autorisierter Überweisungen nach § 675u S. 1 BGB im Dreipersonenverhältnis. Ergänzend wird die deliktische Verantwortung Minderjähriger bei einem weiteren Schadensfall durch gemeinschaftlichen Schneeballwurf thematisiert.
Übungsfall: Unberechtigte Untervermietung einmal anders
Der Fall betrifft die Untervermietung eines Zimmers durch den Mieter M nach Beendigung des Mietverhältnisses. Vermieter V verlangt von M die Zahlung der Miete für die Zeit nach der Kündigung sowie die Herausgabe von Geldern, die M nach Ende des Mietverhältnisses durch Untervermietung an F erhalten hat. Im Mittelpunkt stehen mietrechtliche und bereicherungsrechtliche Ansprüche sowie mögliche Ansprüche im Deliktsrecht und Besitzrecht, insbesondere im Zusammenhang mit § 546 BGB und den mietvertraglichen Nebenpflichten. Es geht ferner um die Frage, ob und in welchem Umfang dem Vermieter nach Beendigung des Mietvertrags Ansprüche zustehen.
Heiße Heimkinoanlage
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt aus dem Kaufrecht, bei dem das Käuferpaar M und F eine defekte Heimkinoanlage erwirbt und sich neben Gewährleistungsrechten auch Fragen des Schadensersatzes und der Rückabwicklung stellen. Zudem werden familienrechtliche Aspekte bezüglich Verfügungsbefugnissen über Haushaltsgegenstände zwischen Ehegatten angesprochen.
Fortgeschrittenenklausur: Beratungsbedarf bei Beendigung eines Mietverhältnisses
A, Eigentümer und Vermieter einer Gewerbeimmobilie, will nach Mietrückständen und Streit über eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch Asbest den Mieter M möglichst schnell aus dem Mietobjekt entfernen. Der Fall thematisiert Fragen zur Wirksamkeit einer Kündigung (vertreten durch einen Vertreter ohne Vollmachtsnachweis), zur Mietminderung wegen Asbestbelastung, zur Anfechtbarkeit des Mietvertrags wegen Täuschung sowie zum Umfang und Fortbestand des Vermieterpfandrechts nach Eigentümerwechsel. Besondere Bedeutung kommt dabei den Voraussetzungen und Rechtsfolgen des § 566 BGB („Kauf bricht nicht Miete“) zu. Ebenfalls angesprochen werden Probleme in Bezug auf Sicherungsübereignungen an Dritte und deren Einfluss auf das Vermieterpfandrecht.
Fortgeschrittenenklausur: Der konfliktgeladene iPod
Ein siebzehnjähriger Kunde will von einem Elektronikfachhändler einen iPod kaufen, wobei sich durch einen Schreibfehler ein Streit über den Kaufpreis entwickelt. Die Kommunikation verläuft über mehrere Briefe, und der Kunde nimmt das fehlerhafte Angebot an, was zu Missverständnissen führt. Nach Erhalt des iPods verkauft der Kunde diesen an einen Dritten und verliert daraufhin das erhaltene Geld durch einen Unfall. Der Händler verlangt nun verschiedene Beträge vom Kunden, wodurch zentrale Fragen zum Minderjährigenrecht, zur Anfechtung, zur Wirksamkeit und Übermittlung von Willenserklärungen sowie zur Herausgabe und Schadensersatzpflicht aufgeworfen werden.
Fortgeschrittenenklausur: Überhöhte Abschleppkosten und verweigerte Herausgabe
Eine Autofahrerin (F) stellt ihr Fahrzeug unberechtigt auf einem Vereinsparkplatz ab und wird daraufhin von einem beauftragten Abschleppunternehmen (A KG) abgeschleppt. Nach Aufforderung verlangt das Unternehmen von F die Zahlung überhöhter Abschlepp-, Verwaltungs- und Überwachungskosten, bevor das Fahrzeug herausgegeben wird. F weigert sich, die geforderte Summe vollständig zu zahlen und hinterlegt einen Teilbetrag beim Amtsgericht. Es geht um die rechtliche Zulässigkeit der überhöhten Abschleppkosten, die Voraussetzungen und Grenzen des Zurückbehaltungsrechts sowie Ansprüche im Zusammenhang mit der verweigerten Fahrzeugherausgabe und daraus resultierenden Schäden.
Übungsfall: Windige Unternehmensanleihen
Im Übungsfall erwirbt ein Kleinanleger von der P-GmbH Inhaberschuldverschreibungen, die infolge einer Gewinnabführung an die Konzernmutter M-GmbH erheblich an Wert verlieren. Der Anleger macht Schadensersatzansprüche gegenüber der P-GmbH und der Konzernmutter geltend, wobei er bemängelt, dass der Prospekt wesentliche Informationen über das Konzernverhältnis und die wirtschaftliche Situation der Muttergesellschaft verschweige. Im Rahmen von Abwandlungen wird zudem geprüft, ob Schadensersatzansprüche gegen einen unabhängigen Finanzberater wegen fehlerhafter Beratung oder gegen eine Aktiengesellschaft infolge einer Veränderung der Aktionärsstruktur bestehen. Zentral sind zivilrechtliche Haftungsfragen aus fehlerhaften Prospektangaben, Beratungspflichten sowie Aktionärsschutz im Wertpapierhandel.
Fortgeschrittenenklausur: A bisserl was geht immer!
Dr. Bernadette Bauer möchte ihre gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten für die Bauer-Lebensmittel-KG regeln. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der Kommanditanteil ihres Mannes Albrecht nach dessen Tod Gabriele Grau sicher zufallen kann, wobei Albrecht gleichzeitig die Möglichkeit behalten soll, anderweitig zu verfügen, falls Gabriele Grau ihren Pflichten nicht nachkommt. Darüber hinaus beabsichtigt Dr. Bauer, ihre eigenen Gesellschaftsanteile nach ihrem Tod auf ihre Enkelkinder Sophie und Moritz zu übertragen, wobei sowohl die Haftungsbegrenzung für Moritz als auch die Einschränkung von Sophies Einfluss bis zu ihrem 25. Lebensjahr zu berücksichtigen sind. Zudem soll Karl Bauer vorübergehend die Geschäfte führen, ohne an der Gesellschaft zu haften oder Gesellschafter zu werden. Der Fall behandelt hierbei insbesondere gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche sowie haftungs- und vertretungsbezogene Fragestellungen.
Übungsklausur im Zivilrecht: Sicherungsgeschäfte
G nimmt zur Finanzierung einer Immobilie einen Kredit bei der Mammon-Bank (M) auf und schlägt als Sicherheiten eine Grundschuld an einem Grundstück seines Bekannten B sowie eine Bürgschaft seiner Freundin F vor. Die M bringt B dazu, eine Sicherungsgrundschuld zu bestellen, und F übernimmt eine Bürgschaft, nachdem sie von M angesprochen wurde. Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des G macht M Ansprüche aus der Grundschuld gegen B und aus der Bürgschaft gegen F geltend. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit der bestellten Sicherheiten, Widerrufsrechte von B und F sowie etwaige Rückforderungsansprüche.
Übungsklausur: Ausgebootet
Im Fall erwirbt Studentin K von ihrer Kommilitonin V ein gebrauchtes Faltboot, das zunächst bei V verbleibt. Nach mehreren vergeblichen Abholversuchen und einem Diebstahl des Bootes fordert K von V die Rückerstattung des Kaufpreises sowie Ersatz der Mietkosten für ein Ersatzboot, die Kosten für einen Rücktransport und für ein unbrauchbar gewordenes Trikot. Im Zentrum stehen schuldrechtliche Fragestellungen wie Rücktritt, Unmöglichkeit, Schadensersatz und der Umgang mit nachträglichen Leistungsstörungen im Kaufvertrag. Es sind insbesondere die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Rücktritts sowie Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu prüfen.
Übungsfall: Steig mir aufs Dach! Übungshausarbeit für Anfänger/Übungsfall für Fortgeschrittene
Im Mittelpunkt des Falles steht ein Mietverhältnis zwischen R (Mieter) und E (Vermieter), dessen Hausdach durch ein Unwetter beschädigt wurde. Nach erfolglosen Kontaktversuchen zu E lässt R die Reparatur des Daches durch D (Dachdecker) durchführen, um weitere Gefahren abzuwenden. Es geht um die Frage, ob D gegen R einen Zahlungsanspruch für die erbrachte Werkleistung hat, ob R einen Aufwendungsersatz oder Befreiungsanspruch gegenüber E geltend machen kann und ob D direkt gegen E einen Zahlungsanspruch hat. Zentral sind dabei zivilrechtliche Normen zu Werkvertrag, Mietrecht und Aufwendungsersatz.
Examensklausur: Weniger ist nicht immer schlechter
In diesem Fall geht es um drei eigenständige kaufrechtliche Fallkonstellationen: Im ersten Teil streiten ein Computerhändler und sein Kunde darüber, ob nach Zerstörung eines bereits reparierten und erneut versandten Laptops der Kaufpreis noch geschuldet ist. Im zweiten Teil weigert sich eine Käuferin, einen reparierten Kühlschrank und den Kaufpreis zu akzeptieren, weil sie stattdessen einen Austausch verlangt hatte; zusätzlich verlangt der Händler Ersatz von Transportkosten und Zinsen. Im dritten Teil fordert ein Käufer nach unvollständiger Lieferung von Weingläsern die Rückzahlung des vollen Kaufpreises sowie Ersatz des Mehrbetrags für Ersatzkauf, während der Händler Einwendungen hinsichtlich Rücktritt und Nutzungsersatz erhebt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte bilden dabei das Leistungsstörungsrecht, kaufrechtliche Nacherfüllung, der Umgang mit Zuweniglieferung sowie die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Rücktritts nach Kaufrecht.
Neues Heim, Glück allein?
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, dem Mietrecht und dem Kaufrecht. Im Fokus stehen Ansprüche des Eigentümers gegen den Mieter bezüglich einer beschädigten Glasscheibe, Schmerzensgeldansprüche einer Mitbewohnerin aufgrund eines Treppenunfalls sowie Mängelrechte beim Kauf eines Schmuckstücks. Ebenfalls relevant ist der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und die Anwendung der Mängelgewährleistung, insbesondere die Problematik der Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung.
Übungsfall: Bielefelder Fenstersturz
Im Fall "Bielefelder Fenstersturz" verlangt die Mitarbeiterin A Schadensersatz, nachdem sie durch einen aus dem Rahmen gestürzten Fensterflügel in den von M gemieteten Geschäftsräumen verletzt wurde. Die zentrale Frage ist, ob A wirtschaftlich werthaltige Ansprüche gegen den Vermieter V geltend machen kann. Im Mittelpunkt stehen mietrechtliche Ansprüche aus § 536a BGB und die Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich eines Mietvertrags. Weitere Schwerpunkte betreffen die Zulässigkeit vertraglicher Haftungsbeschränkungen und die Auswirkungen von Konstruktionsfehlern am Mietobjekt.
Übungshausarbeit: Eine Tageskarte auf Abwegen
Im vorliegenden Fall verlangt die metronom Eisenbahngesellschaft mbH von Frau Caspar die Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts in Höhe von 40 €, nachdem sie in einem Metronom-Zug mit einer von Dritten erworbenen und abgenutzten HVV-Tageskarte angetroffen wurde. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Wirksamkeit der Übertragung und Nutzung der HVV-Tageskarte, die Anwendbarkeit der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen sowie die Voraussetzungen und Grenzen des erhöhten Beförderungsentgelts nach § 12 EVO. Es ist zudem zu prüfen, ob Frau Caspar als Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis gilt. Im Raum stehen Fragen zur Vertragsbindung und zur Angemessenheit der Rechtsfolgen bei unterschiedlichen Formen des Erwerbs und Gebrauchs von Fahrkarten.
Übungsfall: Kunsthandel mit Hindernissen
Im Fall geht es um einen Kunsthändler (K), der vom Sammler (V) zwei Gemälde des Künstlers R zu einem Kaufpreis von jeweils 4.000 € erwirbt. Vereinbart wird, dass K Bild 2 sofort mitnehmen kann und Bild 1 von V innerhalb von zwei Wochen nach Zahlung per Spediteur geliefert wird. Nachdem K den Kaufpreis bezahlt hat, wird Bild 1 infolge eines Brandes bei V zerstört. K möchte wissen, welche Ansprüche sie gegen V im Hinblick auf die Übergabe und Übereignung der beiden Bilder hat. Zentrale rechtliche Themen sind der Kaufvertrag, Unmöglichkeit, Stückschuld und mögliche Versicherungsfragen.
Referendarexamensklausur: Nur Ärger mit den Pferden
Im Mittelpunkt steht ein komplexes Kauf- und Schuldverhältnis rund um den Erwerb von zwei Turnierpferden durch einen Freizeitreiter von einer GmbH und die Abwicklung einer privaten Verbindlichkeit mittels Schuldübernahme zwischen Käufer und einem Dritten. Streitig sind insbesondere die Wirksamkeit der Schuldübernahme, die Vertragsabwicklung nach Rücktritt wegen einer Pferdeerkrankung sowie Aufrechnungsfragen im Zusammenhang mit Nebenforderungen. Die Fallkonstellation knüpft an Kaufrecht, Schuldübernahme, Rücktrittsrechte im Sachmängelgewährleistungsrecht und Aufrechnung an. Es kommt auf die jeweiligen Anspruchsgrundlagen und Einwendungen an.
Übungsfall: Der verfrühte Deckungskauf
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kaufmann, der von einer GmbH zehn Pavillons bestellen möchte. Nach E-Mail-Korrespondenz kommt es zu Lieferschwierigkeiten und einem Rücktrittsversuch der GmbH. Der Kaufmann beschafft die Pavillons anderweitig zu einem höheren Preis und verlangt von der GmbH Schadensersatz in Höhe der Mehrkosten. Zentrale rechtliche Themen sind das Zustandekommen eines Kaufvertrags, die Auslegung freibleibender Angebote und mögliche Schadensersatzansprüche aus §§ 280, 281 BGB.
Übungsfall: Stress am Ende des Mietverhältnisses
Mieter M kündigt einen Wohnungsmietvertrag mit Vermieter V vor Ablauf eines vertraglich vereinbarten Kündigungsausschlusses. V hält die Kündigung für unwirksam und verlangt die Zahlung entgangener Mieten für mehrere Monate nach Auszug. M hat vor Rückgabe der Wohnung Schönheitsreparaturen fachgerecht durchgeführt und möchte die dadurch entstandenen Kosten vom V erstattet bekommen bzw. gegen dessen Mietforderung aufrechnen. Zentral sind Fragen zur Wirksamkeit des Kündigungsausschlusses und zur Verpflichtung und Erstattung von Schönheitsreparaturkosten im Mietrecht.
Anfängerhausarbeit im Zivilrecht: Übersinnliche Kräfte und trotzdem nichts als Ärger
Roy (R) beauftragt Astrella (A) als Wahrsagerin gegen ein Stundenhonorar, weigert sich jedoch nach einiger Zeit, das vereinbarte Honorar zu zahlen. A verkauft daraufhin zwei Kartensets bei eBay, wobei Estrella (E) das Höchstgebot abgibt, das tatsächlich von E's minderjähriger Tochter abgegeben wurde. Nach Abschluss des Kaufs kommt es zu Problemen: Das Lenormand-Kartenset wird gestohlen, das Tarot-Kartenset wird von E versehentlich zerstört. Es entstehen Streitigkeiten über Kaufpreis, Rücktrittsrecht, Schadensersatzansprüche und die Ersatzpflicht für das zerstörte Kartenset. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Vertragsschluss, zur Vertretung und zur Wirksamkeit von Rücktritt und Schadensersatz im Zivilrecht.
Der Sarg des Attentäters
Die Klausur behandelt einen Streit um das Eigentum und die Herausgabe des Versteigerungserlöses eines historischen Sarges, der nach der Exhumierung ausgetauscht und später öffentlich versteigert wurde. Es geht insbesondere um das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, die Zurechnung von Verhalten und Wissen Dritter, die Unmöglichkeit der Herausgabe und den Umfang von Schadensersatzansprüchen. Die relevanten Anspruchsgrundlagen und sachenrechtlichen Probleme stehen im Mittelpunkt.
Fortgeschrittenenklausur im Zivilrecht: Künstlerpech
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob Johannes Jüttgen (J) von der Hochschule H Schadenersatz in Höhe von 100.000 € wegen der Zerstörung einer Kunstinstallation („Fettecke“) verlangen kann, die von Professor Boris Bös (B) im Atelier der Hochschule geschaffen und J gewidmet wurde. Nach dem Tod von B wird das Atelier renoviert und die Kunstinstallation von einer Reinigungskraft der H beseitigt. Zwischen J und H ist streitig, wer Eigentümer der Installation war und ob H zum Entfernen der Fettecke berechtigt war. Der Fall behandelt insbesondere sachenrechtliche Fragestellungen zu Eigentumserwerb, Eigentumsverhältnissen an Kunstwerken und etwaigen Schadensersatzansprüchen.
Der verschwundene Sattelzug
Die Klausur befasst sich mit dem Erwerb des Eigentums an einem geleasten Sattelzug unter Beteiligung mehrerer Personen mit Schwerpunkt auf der Frage einer wirksamen Eigentumsübertragung und dem Vorliegen einer Anscheinsvollmacht. Im Zentrum stehen sachenrechtliche Eigentumslagen, die Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs, Vertreterproblematik und Bereicherungs- sowie Schadensersatzansprüche. Der Fall eignet sich zur Prüfung von Problemen um Besitz, Eigentum, Vertreterstellung und Gutglaubenserwerb an beweglichen Sachen.
Der Kahnfall gestern und heute - ein Klassiker des Schadensrechts
Die Klausur untersucht einen Schiffszusammenstoß mit Schäden am Frachtschiff. Thematisiert werden Aspekte des Schadensersatzes, insbesondere die Ersatzfähigkeit von Hebungs- und Reparaturkosten sowie entgangener Nutzung infolge des Schadens. Hintergrund und aktuelle Entwicklung des Schadensrechts unter Berücksichtigung historischer Rechtsprechung werden aufgearbeitet.
Übungsfall: Später Widerruf und gefährliche Zigarettenpause
Die Studentin K wird von Kaufmann V auf dem Campus zum Kauf eines Computers angesprochen und schließt nach Unterzeichnung eines Bestellformulars sowie Abschluss eines Darlehensvertrags bei der X-Bank den kreditfinanzierten Kauf ab. Kurz nach Erhalt des Computers überlegt K, die getätigten Geschäfte zu widerrufen, und fragt ihre Rechtsanwältin nach den Möglichkeiten sowie etwaigen Gegenansprüchen von V und der X-Bank. Zusätzlich schildert K einen Unfall während einer Nebentätigkeit, bei dem sie durch den Einsturz eines mangelhaften Balkons verletzt wurde, und möchte wissen, ob sie Schmerzensgeld von V als Vermieter verlangen kann. Der Fall behandelt im Wesentlichen verbraucherrechtliche Widerrufsrechte, Rückabwicklung verbundener Verträge und Mietrechtliche Haftungsfragen.
Übungsfall: Action im Kino
A besucht eine 3D-Kinovorstellung bei B und kann den Film wegen eines unbekannten Sehfehlers nicht räumlich wahrnehmen. Nach dem missglückten Erlebnis wechselt A eigenmächtig in eine 2D-Vorstellung, bei der seine Hose aufgrund mangelnder Reinigung des Sitzes beschädigt wird. Zwischen A und B entstehen Streitigkeiten über Zahlungsansprüche für die weitere Vorstellung, Ansprüche auf Rückerstattung des Ticketpreises bzw. der Brille, Schadensersatz für die verschmutzte Hose sowie Ersatz für angeblich entgangene Umsätze wegen mitgebrachten Bieres. Im Mittelpunkt stehen Probleme des Leistungsstörungsrechts, Geschäftsgrundlage, deliktische Haftung und Nebenpflichten im Kinobesuchsvertrag.
Das Geschäft mit den Punkten in Flensburg
Die Klausur behandelt den Verkauf von Radarwarngeräten über eBay und die zivilrechtlichen Folgen eines sittenwidrigen Kaufvertrags, insbesondere Fragen zum Widerrufsrecht, Rückabwicklung nichtiger Verträge sowie die Erstattung von Versand- und Rücksendekosten. Schwerpunkt sind Anspruchsgrundlagen auf Rückzahlung sowie kondiktionsrechtliche Probleme.
Übungsfall: Elvis und die große Pferdeversteigerung in T.
Der Versteigerer V fordert von Adelheid (A) als Käuferin die Zahlung des Kaufpreises für zwei Pferde, nachdem auf einer Auktion zunächst ein Missverständnis hinsichtlich eines Gebots für den Hengst Aberforth entstand und später A auf Anweisung ihres Onkels Manfred M das Pferd Elvis ersteigerte. Im Streit steht, ob A jeweils wirksam verpflichtet wurde, insbesondere aufgrund fehlendem Erklärungsbewusstsein, und ob die von M erteilte Vollmacht infolge eines beruflichen Rufes weiterhin bestand. In der Abwandlung verweigert der betreuende Vertreter die Zustimmung zum Kaufvertrag wegen einer Geisteskrankheit des M, und V verlangt daraufhin von A den Kaufpreis, woraufhin A unter Protest zahlt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Zustandekommen von Verträgen bei Auktionen, Erklärungsbewusstsein, Auslegung von Vollmachten, das Abstraktionsprinzip sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche nach § 812 BGB.
Übungsfall: Der misslungene Markteintritt
Die Briefpost AG möchte ihr Geschäft auf Großbritannien ausweiten und plant dazu über eine Tochtergesellschaft den Erwerb eines britischen Postunternehmens. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen unterschreibt ein Geschäftsführer sowohl im Namen der Tochter als auch der Muttergesellschaft eine Garantievereinbarung, ohne dazu bevollmächtigt zu sein. Der Verkäufer verlangt daraufhin von der Muttergesellschaft Zahlung aus dieser Garantie, nachdem die Tochter nicht leisten kann. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur internationalen Zuständigkeit, zur anwendbaren Rechtsordnung hinsichtlich Vertretungsmacht und Wirksamkeit der Garantie sowie zur Haftung bei fehlender Vertretungsmacht.
Übungsfall: Verfolgungsfahrt im Dienstwagen
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Arbeitnehmer, der während einer eigenständigen Verfolgungsfahrt mit dem Dienstwagen nach einem bewaffneten Überfall einen Unfall erleidet und schwer verletzt wird. Die zentrale Frage ist, ob und in welchem Umfang dem gesetzlichen Unfallversicherungsträger Regressansprüche gegen den Täter des Überfalls, einen wartungsverantwortlichen Werkstattmitarbeiter sowie den Arbeitgeber zustehen. Besonderes Augenmerk liegt auf den zivilrechtlichen Haftungsgrundlagen, dem Haftungsausschluss nach dem SGB VII sowie dem gesetzlichen Forderungsübergang gemäß § 116 Abs. 1 SGB X. Der Fall beleuchtet zudem Fragen zur Zurechnung des Schadens bei Verfolgungshandlungen und zur Verkehrssicherungspflicht innerhalb eines arbeitsrechtlichen Verhältnisses.
Übungsfall: Der arglistige Anlagevermittler
Im vorliegenden Fall geht es um einen Rentner R, der nach Täuschung durch einen Anlagevermittler einen Vertrag über eine riskante Kapitalanlage mit dem Privatbankier B abschließt und 10.000 € bar zahlt. Kurz darauf erfährt R von den tatsächlichen Risiken und fordert von B das Geld zurück. Im Fokus stehen die Anfechtung von Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäft wegen arglistiger Täuschung sowie die mögliche Rückabwicklung nach bereicherungsrechtlichen und sachenrechtlichen Vorschriften. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen insbesondere § 123 Abs. 2 BGB, das Trennungs- und Abstraktionsprinzip sowie Eigentumsfragen nach § 985 BGB.
* "Der zerstörte WM-Fußball und Ärger mit dem Töpferkurs
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit und Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Vorleistungspflicht in einem gemischttypischen Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Einzelunternehmer. Es wird geprüft, ob Allcall Solutions einen Anspruch auf Zahlung des vorab verlangten Entgelts gegen Bernhard Bruch hat, wobei die unternehmerische und verbraucherrechtliche Stellung des Kunden sowie die AGB-rechtlichen Grenzen der Vorleistungsklausel im Mittelpunkt stehen.
Übungsfall: Der nicht eingetragene Gesellschafterwechsel
Der Fall handelt von einer Anwaltssozietät, deren Gesellschafterwechsel nicht im Grundbuch eingetragen wurde. Die Sozietät verkauft ein Bürogebäude zunächst an X, wobei diesem eine Vormerkung bewilligt wird; kurz darauf schließen die Gesellschafter jedoch auch einen Kaufvertrag mit Y, der einen höheren Kaufpreis zahlt und später als Eigentümer eingetragen wird. Rechtlich relevant sind dabei sowohl immobilarsachenrechtliche Themen wie die Eintragung, Vormerkung und der Eigentümerwechsel als auch gesellschaftsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Wechsel eines Gesellschafters und den neuen Vorschriften des BGB und der GBO. Im Mittelpunkt steht die Wirksamkeit der beiden Grundstücksgeschäfte sowie die Auswirkungen des nicht registrierten Gesellschafterwechsels auf die Beteiligten. Zudem werden Aspekte des Schutzes des Erwerbers und der dinglichen Sicherungen beleuchtet.
Übungsklausur: Unglückliche Wendung
Dorothea (D) wird beim Ausführen von Anitas (A) Pferd Blacky auf einem Pferdehof verletzt, wodurch ihr Sach- und Personenschäden entstehen. D fordert von A Schadensersatz, wird aber durch Verjährung ihrer Ansprüche im späteren Prozess beim Amtsgericht München zurückgewiesen. D nimmt daraufhin ihren Anwalt Gemächlich (G) wegen anwaltlichen Fehlverhaltens in Anspruch, nachdem dieser die Verjährung übersehen hat. Im Mittelpunkt stehen haftungsrechtliche Fragestellungen (Gefälligkeitsverhältnis, Tierhalterhaftung), das Verjährungsrecht und Regressansprüche gegen den Anwalt. Zudem wird die zivilprozessuale Bindungswirkung eines klageabweisenden Urteils thematisiert.
Übungsfall: Der etwas andere Stromkabelfall …
Im vorliegenden Fall verlangt Diddi (D), Betreiber eines Imbisswagens, von der zwölfjährigen Brunhilde (B) oder der Grundstückseigentümerin Adelheit (A) Ersatz für einen Verdienstausfall, nachdem B beim Rasenmähen bewusst das Stromkabel zum Imbisswagen mit dem Mäher beschädigt hatte. Darüber hinaus begehrt Casimir (C) von A oder B Ersatz für verlorene Samen und weiteren Schaden, nachdem B versehentlich bei Schotterarbeiten auch C’s Gemüsebeet überdeckte. Zentrale Schwerpunkte des Falls sind deliktsrechtliche Ansprüche, insbesondere § 823 Abs. 1 BGB, die Eigentumsverletzung bei Gebrauchshindernis, und Haftungsfragen bei Verrichtungsgehilfen. Zudem steht die Zurechnung von Pflichtverletzungen im Rahmen von Auftrags- und Gefälligkeitshandlungen im Fokus.
Übungsfall: Trau, schau, wem
In diesem Fall verlangt E als neuer Eigentümer und Vermieter von M, dem bisherigen Mieter, die Herausgabe der von M während einer unberechtigten Untervermietung erzielten Untermieterlöse. Im Mittelpunkt stehen zivilrechtliche Probleme der Untervermietung, insbesondere Herausgabeansprüche hinsichtlich des Untermietzinses vor und nach Beendigung des Mietverhältnisses sowie der Eintritt der Rechtshängigkeit. Zusätzlich macht M gegenüber E Schadensersatz wegen verweigerter Untervermietung und gegenüber F, einer Untermieterin, offene Mietforderungen geltend. Die Klausur beleuchtet dabei mietrechtliche Anspruchsgrundlagen und die Folgen unerlaubter Untervermietung.
Übungsfall: Zu viel des Guten? Schönheitsreparaturen bei Auszug des Mieters
Martina verlangt von ihrem ehemaligen Vermieter Herrn Valentino Ersatz der Kosten für Schönheitsreparaturen, die sie beim Auszug durchgeführt hat. Im Mittelpunkt steht eine mietvertragliche Klausel, die den Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen sowie zur Übergabe der renovierten Wohnung verpflichtet. Fraglich ist insbesondere, ob die Klausel einer AGB-Kontrolle standhält und Martina einen Rückforderungsanspruch wegen einer möglicherweise unwirksamen Vereinbarung zusteht. Daneben wird angesprochen, ob und inwieweit die Verjährung eines solchen Anspruchs greift.
Übungsklausur – Zivilrecht: Das mangelhafte Radarwarngerät aus dem Internetshop
Medizinstudentin A kauft online bei Anbieter V ein Radarwarngerät, das laut Produktbeschreibung für deutsche Anlagen geeignet sein soll. Nach erfolgter Montage stellt A fest, dass das Gerät die Erwartungen nicht erfüllt, da es nicht für deutsche Radarfallen codiert ist. A sendet das Gerät zurück, doch es geht auf dem Postweg verloren. Die zentrale Fragestellung betrifft A's Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises, wobei insbesondere die Nichtigkeit des Kaufvertrags wegen gesetzlicher Verbote (§ 134 BGB), Rücktritts-, Widerrufs- und Bereicherungsrecht sowie das Schicksal der Widerrufserklärung und Gefahrtragung thematisiert werden.
Übungsklausur ZR (Anfänger) Ste. Cathérine Labouré
Die Klausur thematisiert einen Kaufvertrag über ein Gemälde und ein Medaillon, welche durch Diebstahl bzw. Zerstörung dem Käufer nicht mehr übergeben werden können. Schwerpunkt sind die subjektive Unmöglichkeit (§ 275 I BGB), Schadensersatzansprüche bei Unmöglichkeit unter Berücksichtigung von grob unverhältnismäßigem Aufwand (§ 275 II BGB) sowie die Zurechnung des Verschuldens durch Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB).
Übungsfall: Risiken der Selbstständigkeit
In diesem Fall schließen sich drei Juristen (A, B und C) zur gemeinsamen Ausübung ihrer selbstständigen Tätigkeit zusammen und gründen eine Sozietät mit gemeinsamer Vermögensverwaltung. Im Verlauf ergeben sich Streitigkeiten um die Bindung an Vertragsverhältnisse (u.a. Buchbestellung, Mietvertrag), die Haftung für anwaltliche Beratungsfehler sowie die Haftungsverteilung unter ehemaligen, aktuellen und neuen Gesellschaftern nach Ausscheiden oder Beitritt. Die rechtlichen Schwerpunkte betreffen das Gesellschaftsrecht der GbR, die Haftung von Gesellschaftern nach innen und außen, die Rechtsnatur anwaltlicher Zusammenschlüsse sowie Übergänge zur haftungsbeschränkten Gesellschaft und Namensführung. Zusätzlich werden Fragen der Mandats- und Beratungshaftung sowie prozessuale Folgen eines Beratungsfehlers thematisiert.
Übungsfall: Der verzogene Golf
Im Fall verlangt P von dem Gebrauchtwagenhändler A die Rückzahlung des Kaufpreises für einen VW Golf, nachdem er einen erheblichen Unfallschaden an dem Fahrzeug entdeckt hat, der beim Kauf nicht offengelegt wurde. A beruft sich auf einen vertraglichen Gewährleistungsausschluss, die Verjährung etwaiger Ansprüche und bietet zudem ein Ersatzfahrzeug an. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich des Kaufrechts, insbesondere bei der Gewährleistung für Sachmängel, den Voraussetzungen für einen Rücktritt oder eine Anfechtung des Vertrags sowie möglichen Ansprüchen auf Wertersatz und Ersatz für Gebrauchsvorteile oder Schäden. Zusätzlich sind Varianten zu prüfen, die den Zeitpunkt der Kenntniserlangung und der Schadensverursachung durch P betreffen.
Übungsfall: Die falsche Frau
Im Mittelpunkt des Falls steht der Verkauf eines Hauses, das im Miteigentum eines Ehepaares steht. Der Ehemann V verkauft das Grundstück gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin L – die vom Notar irrtümlich als Ehefrau angesehen wird – an den Käufer K, woraufhin die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt. Die tatsächliche Ehefrau F erfährt erst nachträglich vom Verkauf und will wissen, welche Ansprüche sie gegen K, V und L geltend machen kann. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Wirksamkeit der Eigentumsübertragung, Fragen der Stellvertretung, Probleme bei der Bruchteilsgemeinschaft und bereicherungsrechtliche Ansprüche.
Übungsfall: Scheint auf Lichtmess die Sonne froh, häcksle der Landwirt nur rasch sein Stroh
Im Mittelpunkt des Falls steht die Herausgabe eines Strohhäckslers, den die Landwirtin L bei der Speditionsfirma S eingelagert hatte. Eine dort angestellte Person entwendet das Gerät und verkauft es später an die Hobbylandwirtin H. S möchte von H die Herausgabe des Häckslers verlangen, während L in einer Variante neben der Herausgabe von H auch eine Nutzungsentschädigung begehrt. Es werden insbesondere sachenrechtliche Herausgabe- und Besitzschutzansprüche sowie deren Voraussetzungen und mögliche Gegenrechte der Erwerberin thematisiert.
Übungsfall: Das Montagsauto
Karl verlangt von der Halbgar AG Ersatz für Schäden an seinem Auto und dem Garagentor, die durch einen technischen Defekt am neuen Fahrzeug entstanden sind. Im Streit steht, ob die Halbgar AG als Herstellerin nach deutschem und europäischem Produkthaftungsrecht für die Schäden haftet. Zentrale rechtliche Fragen betreffen Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, insbesondere den Fehlerbegriff, den Nachweis von Fehler, Schaden und Kausalität sowie mögliche Haftungsausschlüsse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik. Es sind zudem Vorgaben und Auslegungsfragen der EU-Produkthaftungsrichtlinie zu beachten.
Übungsfall: Ein umstrittenes Fernsehinterview
Die M-GmbH, ein Medienkonzern, verlangt gemeinsam mit ihrem Alleingesellschafter A Schadensersatz von der Großbank G und deren Vorstandsvorsitzendem V. Hintergrund ist ein öffentliches Fernsehinterview, in dem V sich zur wirtschaftlichen Lage der M-GmbH äußert und Zweifel an einer weiteren Kreditvergabe äußert, was angeblich zur Ablehnung bereits zugesagter Kredite durch andere Banken geführt hat. Zentrale Rechtsfragen betreffen deliktsrechtliche Schadensersatzansprüche, insbesondere im Zusammenhang mit Bankgeheimnis, Persönlichkeitsrechten und der Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen gemäß § 824 BGB. Neben den deliktsrechtlichen Aspekten sind auch vertragliche Standardprobleme und die Anspruchsberechtigung des Alleingesellschafters zu prüfen.
Übungsfall: Der schadhafte Heimtrainer
Frau Mertens kauft bei Sportartikelhändler Thiele einen Heimtrainer, bei dem sich aufgrund einer schadhaften Schraube das Pedal löst und einen Fernseher beschädigt. M verlangt von T die Reparatur des Heimtrainers sowie Schadensersatz für den Fernseher, was T unter Berufung auf den individuell vereinbarten Gewährleistungsausschluss ablehnt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf Sachmängelgewährleistung beim Kauf, insbesondere die Wirkungen eines Gewährleistungsausschlusses und die Besonderheiten des Verbrauchsgüterkaufs. In der Abwandlung tritt M vom Vertrag zurück und verlangt Rückzahlung des Kaufpreises, nachdem der Heimtrainer durch ein selbst verursachtes Feuer zerstört wurde; hierbei stehen Rückabwicklung und mögliche Ansprüche im Vordergrund.
Aus dem Leben eines Kritikers
Die Klausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Konstellationen. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung, die rechtlichen Rahmenbedingungen von Inhaberpapieren, sowie Fragestellungen zu Notwehr und Selbsthilfe bei Auseinandersetzungen zwischen einem Kritiker und Theaterpersonal. Weiterhin werden Zahlungsansprüche und mögliche Schmerzensgeldforderungen thematisiert.
Übungsfall: Trautes Heim, dieses Glück gibt’s nur allein
Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Käufer, A und B, die jeweils bei V hochwertige Espressomaschinen erworben haben. Beide Käufer reklamieren Mängel an den Maschinen und fordern von V Nacherfüllung, wobei insbesondere um die Modalitäten der Rückgabe bzw. Reparatur gestritten wird. A verlangt nach erfolgloser Aufforderung zur Abholung der defekten Maschine die Rückzahlung des Kaufpreises, während V im zweiten Fall nach Feststellung eines Bedienungsfehlers von B die Rückzahlung von Transportkosten sowie die Abholung der Maschine fordert. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Kaufrecht bei Fragen zum Erfüllungsort der Nacherfüllung, den Konsequenzen eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens sowie den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien nach Rücktritt und bei mangelfreier Ware.
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht) in der Jurafuchs-Lernapp
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