Martin Zwickel ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Dort leitet er zudem die Serviceeinheit „Lehre und Studienberatung“. Seine Tätigkeit umfasst die Betreuung und Beratung von Studierenden sowie die Mitwirkung in der universitären Lehre. Zwickel engagiert sich für die Weiterentwicklung des juristischen Studiums an seiner Fakultät.
Klausuren
3 KlausurenGeiz ist nicht geil: Irrungen und Wirrungen um (doch nicht) kostenlose Einkäufe
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Problematik eines Einkaufs im Rahmen einer Werbeaktion, bei der angeblich jeder zehnte Einkauf kostenlos sein soll. Im Mittelpunkt stehen die Fragen zum Zustandekommen und zur Anfechtung eines Kaufvertrags nach einer Verwechslung des Kaufpreises sowie die Auswirkungen von Werbeaktionen auf das Vertragsverhältnis. Es wird zu prüfen sein, ob ein Anspruch des Verkäufers auf Zahlung besteht.
Übungsfall: Der etwas andere Stromkabelfall …
Im vorliegenden Fall verlangt Diddi (D), Betreiber eines Imbisswagens, von der zwölfjährigen Brunhilde (B) oder der Grundstückseigentümerin Adelheit (A) Ersatz für einen Verdienstausfall, nachdem B beim Rasenmähen bewusst das Stromkabel zum Imbisswagen mit dem Mäher beschädigt hatte. Darüber hinaus begehrt Casimir (C) von A oder B Ersatz für verlorene Samen und weiteren Schaden, nachdem B versehentlich bei Schotterarbeiten auch C’s Gemüsebeet überdeckte. Zentrale Schwerpunkte des Falls sind deliktsrechtliche Ansprüche, insbesondere § 823 Abs. 1 BGB, die Eigentumsverletzung bei Gebrauchshindernis, und Haftungsfragen bei Verrichtungsgehilfen. Zudem steht die Zurechnung von Pflichtverletzungen im Rahmen von Auftrags- und Gefälligkeitshandlungen im Fokus.
Ein schlechtes Weihnachtsgeschäft
Der Fall behandelt typische Fragestellungen aus dem Schuld- und Allgemeinen Teil des BGB: Es geht um das Zustandekommen eines Vertrages durch Angebot und (verspätete) Annahme, die Wirksamkeit von AGB-Klauseln, das Problem der nachträglichen Unmöglichkeit infolge eines Brandes sowie um die Zulässigkeit einer Aufrechnung. Dieser Übungsfall eignet sich insbesondere zur Wiederholung der erforderlichen Anspruchsgrundlagen und Einwendungen im Anfängerstudium.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Martin Zwickel prüfen besonders häufig Angebot und Annahme (2×), § 824 BGB (1×), § 826 BGB (1×), AGB (1×), Anfechtung der Willenserklärung (1×), Grundlagen des Kaufvertrags (1×), Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht) (1×) und Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×).