Schwerpunktbereichsklausur: Im Griff der Konzerne
ZJS 2021, 478 · Zivilrecht für Schwerpunktbereich
Im Mittelpunkt des Falls steht die T-AG, eine börsennotierte Pharma-Aktiengesellschaft, die im Geschäftsjahr 2020 einen für sie bedeutenden Unternehmenskauf und die Vergabe eines zinslosen Überbrückungskredits an ihre Mehrheitsgesellschafterin vornimmt. Im Zuge der ordentlichen Hauptversammlung wird die Entlastung des Vorstands für dieses Geschäftsjahr beschlossen, was seitens der K-AG, die eine nennenswerte Aktienposition an der T-AG hält, mit Widerspruch angefochten wird. Die K-AG erhebt eine Anfechtungsklage gegen den Entlastungsbeschluss. Im Kern sind aktienrechtliche Fragen des Beschlussmängelrechts, der Kapitalerhaltung, der Kompetenzverteilung und des Konzernrechts einschlägig. Zudem werden Aspekte der wertpapierhandelsrechtlichen Beteiligungspublizität berührt.
Schwerpunkte
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- Anfechtung der WillenserklärungKappungsgrenze beim Schadensersatz nach Anfechtung (§ 122 BGB)
- Anfechtung der WillenserklärungVertrauensschaden – Ersatz entgangenen Gewinns (§ 122 BGB)
- Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEigentumserwerb bei Weiterveräußerung unter Eigentumsvorbehalt – Gutgläubigkeit und § 936 Abs. 3 BGB
- Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteSicherungszession bei auflösender Bedingung – Wirkung von § 161 Abs. 2 BGB
- Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteSicherungsübereignung – Schutz des Sicherungsgebers durch § 986 Abs. 2 BGB
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