Anfechtung der Willenserklärung
Die Anfechtung der Willenserklärung (§§ 119 ff. BGB) erlaubt es, eine fehlerhaft abgegebene Willenserklärung rückwirkend zu beseitigen. Zentral sind Anfechtungsgründe wie Inhaltsirrtum (§ 119 I Alt. 1), Erklärungsirrtum (§ 119 I Alt. 2), Eigenschaftsirrtum (§ 119 II), arglistige Täuschung und Drohung (§ 123). Examensklassiker: Abgrenzung Inhalts-/Eigenschaftsirrtum, Kalkulationsirrtümer, Auslegung nach objektivem Empfängerhorizont (§ 133), Motivirrtum und Anfechtung bei Internetgeschäften (z.B. eBay).
Klausuren zum Thema
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Chatbots auf Shoppingtour
Die Klausur thematisiert zivilrechtliche Fragestellungen rund um den Einsatz von Chatbots beim Online-Shopping. Im Mittelpunkt stehen das Zustandekommen von Verträgen durch digitale Kommunikation sowie vertiefte prüfungsrelevante Aspekte zur Stellvertretung und Verwendung von AGB. Die Fallgestaltung greift zudem aktuelle Änderungen zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte auf.
Was an einer Tankstelle alles passieren kann
A, 16 Jahre alt, betankt bei B's Tankstelle seinen Roller versehentlich mit Super 95 statt wie beabsichtigt mit Super Plus. Nach dem Tankvorgang erklärt A gegenüber dem Angestellten L, dass er den Kaufpreis aufgrund eines Irrtums nicht zahlen wolle. Es ist zu prüfen, ob B von A Zahlung in Höhe von 8,30 EUR nach § 433 II BGB verlangen kann; dabei sind insbesondere Fragen der Geschäftsfähigkeit, des Irrtums und der Stellvertretung zu klären.
Fleisch oder Nicht-Fleisch – Das ist hier die Frage!
Beyza fordert von der Restaurantbetreiberin Uljana die Rückzahlung eines Teils des gezahlten Rechnungsbetrags sowie die irrtümlich zu viel entrichteten 15 € Trinkgeld, nachdem sie und ihr Freund im Lokal Speisen erhielten, die nicht wie erwartet waren. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob für ein als 'Wiener Schnitzel' angebotenes veganes Gericht und einen ersatzweise angenommenen Salatteller der jeweilige Preis verlangt werden darf. Gegenstand der Prüfung sind zivilrechtliche Ansprüche aus dem BGB im Zusammenhang mit Leistungsstörungen beim Kaufvertrag sowie das Bereicherungsrecht im Hinblick auf das versehentlich gezahlte Trinkgeld. Es gilt zu klären, ob und in welchem Umfang Rückzahlungsansprüche bestehen.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Anfechtung und Sachenrecht – Das Marmor-Malheur
Die Klausur behandelt anspruchsübergreifend zentrale Probleme der Anfechtung nach BGB sowie des rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerbs im Sachenrecht, insbesondere das sogenannte Abstraktionsprinzip. Anhand eines Sachverhalts um ein 'Marmor-Malheur' werden nicht nur die Voraussetzungen und Folgen einer Willenserklärungsanfechtung, sondern auch die Auswirkungen auf die sachenrechtliche Zuordnung und Rückabwicklung geprüft.
ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Kaufrecht und BGB AT
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt einen Sachverhalt mit Schwerpunkt auf dem Kaufrecht sowie zentralen Fragestellungen aus dem Allgemeinen Teil des BGB. Thematisiert werden Vertragsschluss, Leistungsstörungen und insbesondere die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: BGB AT, Erbrecht und Zwangsvollstreckungsrecht – Mein ganzes Erspartes
Diese Examensklausur behandelt grundlegende Fragestellungen des BGB AT, des Erbrechts und des Zwangsvollstreckungsrechts. Der Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Prüfung einer erbrechtlichen Konstellation mit zivilrechtlichen Bezugspunkten sowie typischen Problemen im Vollstreckungsrecht. Die Aufgabenstellung verlangt umfassende Kenntnisse in mehreren Bereichen des Zivilrechts.
Anfängerklausur – Zivilrecht: BGB AT – Eigenmächtiges Handeln auf volatilen Märkten
Die Anfängerklausur behandelt grundlegende Fragen aus dem Allgemeinen Teil des BGB mit Schwerpunkt auf der Analyse eigenmächtigen Handelns im Rechtsverkehr und dessen Wirksamkeit. Geprüft werden insbesondere die Voraussetzungen und Wirkungen der Willenserklärung, deren mögliche Auslegung sowie Anfechtungsgründe und die damit verbundenen Rechtsfolgen. Ziel ist die Vertiefung grundlegender Kenntnisse des BGB AT im Kontext volatiler Märkte.
Von Mücken und Elefanten
Der Fall behandelt die gegenseitige Vertretung beim Ankauf von Modelleisenbahnen und die rechtlichen Folgen eines Irrtums bei der Besitzverschaffung der Kaufsache. Im Zentrum stehen Fragen zur Stellvertretung, zur Wirkung der Erklärungen gegenüber dem Vertretenen sowie zur Anfechtung und Rückabwicklung nach einer irrtümlichen Übereignung. Ebenso werden etwaige Ansprüche bei Weiterveräußerung der Sache an gutgläubige Dritte thematisiert.
Der verliebte Vertreter
Die Klausur behandelt das Innen- und Außenverhältnis bei der Stellvertretung, speziell die Anfechtung einer bereits ausgeübten Innenvollmacht und deren nachträgliche Genehmigung. Zudem wird die Wirksamkeit des Kaufvertrages über das Fahrrad, sowie § 110 BGB angesprochen. Besonderes Augenmerk liegt auf dem rechtlichen Umgang mit minderjährigen Verkäufern und Vertretern.
Anfängerklausur im Sachenrecht: Bei der Probefahrt falsch abgebogen?
C, eine Studentin, probiert im Rahmen einer Probefahrt ein gebrauchtes Fahrrad von V aus, entscheidet sich spontan, das Fahrrad nicht zurückzugeben und verkauft es später an ihre Freundin S. Die Fallfrage bezieht sich auf die Eigentumsverhältnisse am Fahrrad, insbesondere unter Berücksichtigung der Übergaben und Vereinbarungen zwischen V, C und S sowie der Codierung als Diebstahlschutz. Zusätzlich kauft T von R ein Fahrrad unter Vorspiegelung falscher Eigenschaften und nutzt das Rad zwei Wochen, bevor der Vertrag rückgängig gemacht wird. Dabei geht es um mögliche Ansprüche der R gegen T wegen der Nutzung des Fahrrads. Der Fall behandelt zentrale Schwierigkeiten des Sachenrechts und des gutgläubigen Erwerbs sowie Anspruchsgrundlagen im Rahmen des BGB.
ZR-Fortgeschrittenenklausur zum BGB AT und kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht
Die Klausur behandelt eine fortgeschrittene zivilrechtliche Fallgestaltung zum Allgemeinen Teil des BGB sowie zum kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht. Im Mittelpunkt stehen rechtliche Probleme rund um das Zustandekommen und die Durchführung eines Kaufvertrags sowie Ansprüche bei Vorliegen von Sachmängeln.
ZR-Examensklausur zum Immobiliarsachenrecht
Die anspruchsvolle Klausur greift zwei aktuelle und prüfungsrelevante BGH-Entscheidungen zu zwei klassischen Examensproblemen auf: Die ersten beiden Aufgaben betreffen den redlichen Zweiterwerb der Vormerkung. In Aufgabe 3 gilt es, die Einigung der Parteien eines Grundstückskaufvertrags auszulegen und von der sog. falsa demonstratio abzugrenzen. Aufgabe 4 handelt von der Zuordnung des Anfechtungsrechts nach Abtretung des Anspruchs. Für das Gelingen der Klausur ist die Anfertigung eines Zeitstrahls sowie einer Skizze eine unabdingbare Grundlage. Im Immobiliarsachenrecht gibt es bei der Lösung vermehrt» ein Richtig und ein Falsch «, weswegen sich eine gute Vorbereitung besonders auszahlt.
Fahrradbuchung ohne Fahrrad
Die Klausur behandelt den Vertragsschluss am Fahrkartenautomaten und den versehentlichen Hinzubuchung eines Fahrrads durch die Jurastudentin Julia. Schwerpunkt sind das Zustandekommen des Vertrags, die Möglichkeit einer Teilanfechtung und bereicherungsrechtliche Rückgewähransprüche. Die rechtliche Frage lautet, ob Julia einen Anspruch auf Rückzahlung der 5 Euro gegenüber dem Betreiber Markus hat.
Baufirmen in der Krise
Die Klausur behandelt Fragen rund um den Schuldbeitritt als Kreditsicherungsmittel im Bauvertragsrecht. Thematisiert werden insbesondere die Auslegung der Willenserklärung, Schriftform, das Verhältnis zu Richtlinien des EU-Verbraucherrechts, Widerrufsmöglichkeiten sowie die Abtretung (Zession) von Forderungen. Ausgehend von einem Bauvorhaben mit Zahlungsschwierigkeiten werden typische Problemfelder des Schuldrechts AT mit Bezügen zum Kreditsicherungsrecht adressiert.
Eine verstrickte Angelegenheit
In dieser Zivilrechtsklausur wird geprüft, ob der Trainer T von den Eltern E die Vergütung für eine individuell angefertigte Hundedecke verlangen kann, obwohl die 16-jährige Tochter B das Geschäft ohne Wissen ihrer Eltern abgeschlossen hat. Im Mittelpunkt stehen die Rechtsfragen zur Zurechnung einer abredewidrig ausgefüllten Blanketterklärung, zur Anfechtung von Rechtsscheinstatbeständen sowie zum Widerrufsrecht bei nach Kundenspezifikation hergestellten Waren.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Ein Oldtimer und zwei Todesfälle
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen aus dem Bereich des Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen sowie erbrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit einem Unfall unter Beteiligung eines Oldtimers und zwei Todesfällen. Es werden außerdem deliktsrechtliche und haftungsrechtliche Aspekte geprüft. Geeignet ist sie insbesondere für Studienanfänger:innen.
Anfängerklausur: BGB AT
Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei zivilrechtliche Konstellationen. Teil 1 betrifft den Verkauf eines Hundes durch die elfjährige Marie an die Passantin Patricia, wobei zentrale Fragen zum Minderjährigenrecht, zum Vertragsschluss und zur Anfechtung aufgeworfen werden. Im zweiten Teil geht es um einen Bewirtungsvertrag zwischen dem Restaurant Raffaello, vertreten durch einen Kellner, und dem Gast Valentin, der sich über den Preis einer Champagnerflasche irrt; streitig ist, ob und in welcher Höhe ein Zahlungsanspruch besteht. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen insbesondere die Wirksamkeit von Willenserklärungen, den Umgang mit Irrtümern beim Vertragsschluss sowie die möglichen Rechtsfolgen einer Anfechtung.
Fortgeschrittenenklausur: „Drei Kartoffelbestellungen“
In diesem Fall bestellt der Gastwirt G für sein Restaurant Kartoffeln bei den Landwirten S, X und Y. Es kommt zu einem komplexen Zusammenspiel von Lieferungen, Missverständnissen und Eigentumsübertragungen, wobei teilweise fremde Kartoffeln weitergegeben oder gestohlen werden. Zentral ist die Frage nach bereicherungsrechtlichen Ansprüchen im Verhältnis zwischen S, G, X und Y. Schwerpunkte der Prüfung liegen auf Leistungsverhältnissen, Leistungs- und Nichtleistungskondiktion sowie der Verknüpfung von Bereicherungsrecht mit allgemeinen schuld-, sachen- und bereicherungsrechtlichen Grundsätzen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Die falsche Dropshipping-Händlerin
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen rund um das Thema Dropshipping mit Fokus auf Identitätsverschleierung beim Online-Verkauf. Sie fordert eine vertiefte Prüfung der zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen zwischen Händler, Plattform und Kunden sowie grundlegende Kenntnisse im Leistungsstörungsrecht und allgemeinen Schuldrecht. Die Aufgabenstellung richtet sich an Examenskandidaten im zweiten Staatsexamen und verlangt eine gründliche Analyse komplexer Sachverhalte.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Kaufrecht und Nachhaltigkeitsrecht – Greenwishing
Die Klausur behandelt aktuelle Fragestellungen zum Kaufrecht mit einem besonderen Fokus auf Nachhaltigkeitsaspekte, vor allem sog. Greenwishing. Es wird die Schnittstelle zwischen klassischen kaufrechtlichen Gewährleistungsregeln und nachhaltigkeitsbezogenen Produktversprechen thematisiert. Die Bearbeitenden sollen juristische Probleme an der Analyse solcher Versprechen und deren rechtlicher Einordnung aufarbeiten.
'Kontroverse Preisangabe' – Hürden beim Verkauf über Online-Plattformen
Die Klausur behandelt die Problematik widersprüchlicher Preisangaben beim Online-Verkauf eines Plattenspielers über eine Internetplattform. Der Verkäufer nutzt das Konto seiner Frau mit unterschiedlichen Preisangaben – in der Preiszeile 99 EUR, in der Artikelbeschreibung 250 EUR. Zu prüfen ist, ob die Käuferin zur Zahlung des höheren Preises verpflichtet ist, wobei u.a. Stellvertretung, Auslegung und Anfechtung von Willenserklärungen thematisiert werden.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Begehrte Ausschussware
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt zentrale Probleme des Sachenrechts, namentlich den rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb an beweglichen Sachen. Im Mittelpunkt stehen klassische Fragen zum Gutglaubenserwerb, zur Übergabe sowie zur Abgrenzung von Vertrags- und Verfügungsgeschäft. Zusätzlich werden ausgewählte AT-Fragen zur Willenserklärung und Anfechtung gestreift.
Examensübungsklausur: Die falsche Gisela
Die Rundfunkanstalt Mannheim sucht eine neue Intendantin und lädt versehentlich Gisela Gauber statt Gisela Gouda zu einem Kennenlerngespräch ein. Ohne Kenntnis der tatsächlichen Verwechslung erhält Gisela Gauber einen hochdotierten Dienstvertrag mit Ruhegeldanspruch und unterschreibt diesen. Im Vordergrund stehen Fragen der Willensbildung, Vertragsschluss und Auslegung des Dienstvertrags. Thematisiert werden dabei Aspekte aus dem Allgemeinen Teil des BGB sowie die Auswirkungen von Identitätsirrtümern bei Vertragsschlüssen.
Der praktische Fall: „Geschwisterliebe“ (insbesondere: Entfall der Verjährungshemmung bei irrtumsbedingtem „Nichtverhandeln“ i.R.d. § 203 BGB?)
Im Fall geht es um vermögensrechtliche Ansprüche zwischen den Geschwistern A, B und C als Erben eines Stiftungsvermögens, insbesondere um Rückzahlungsforderungen aus gewährten Darlehen. Nach Kündigung der Darlehen und Einleitung eines Zivilverfahrens einigen sich die Parteien außergerichtlich notariell, wobei später Unstimmigkeiten zur tatsächlichen Vermögensposition festgestellt werden. Die zentrale zivilrechtliche Fragestellung betrifft die Hemmung und den möglichen Entfall der Verjährung nach § 203 BGB, wenn Parteien in der irrtümlichen Annahme eines Vergleichs „nicht mehr verhandeln“. Vertieft werden konkurrierende Regelungen zur Verjährung, die Wirksamkeit der Vergleichsvereinbarung sowie Treuwidrigkeit einer Verjährungseinrede.
Von E-Mobilität bis Liebesschmerz
Die Klausur behandelt einen Kaufvertrag über ein gebrauchtes E-Lastenrad, das sich im Nachhinein als mangelhaft herausstellt. Im Mittelpunkt stehen die Anfechtung wegen eines verborgenen Mangels, Fragen zu Sachmängeln, zum Rücktritt und zu schadensersatzrechtlichen Ansprüchen nach nachträglicher Unmöglichkeit der Nacherfüllung. Zudem wird das Verhältnis zwischen Anfechtungsrecht und kaufrechtlichem Gewährleistungsrecht thematisiert.
Das anfechtbare Rechtsgeschäft: Voraussetzungen, Schwebephase und Wirkungen der Anfechtung (Teil 1)
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen, die Schwebephase und die Wirkungen der Anfechtung nach den §§ 119 ff. BGB, unter besonderer Betrachtung der Interessenlage der Beteiligten. Anhand von mehreren Fallkonstellationen (u.a. aus einer Gemeinschaftspraxis, einem Mietvertrag und einer Stellvertretungssituation) werden Anfechtungsrechte, die Rechtslage vor und nach Anfechtungserklärung sowie typische Problemstellungen dargestellt.
Die Tücken des Touchscreens
Die Klausur behandelt das Problem einer versehentlichen Bestellung im Onlinehandel durch eine fehlerhafte Touchscreen-Bedienung. Zu überprüfen sind die Handlungsoptionen des Käufers (Anfechtung, Widerruf, Rücktritt, Nacherfüllung) sowie die Ansprüche auf Rückzahlung und Kostenerstattung. Zusätzlich ist die zuständige Gerichtsbarkeit im Falle einer Klage der V GmbH zu bestimmen.
Wie gewonnen, so zerronnen? – Ein Losgewinn mit Folgen
In der ZR-Anfängerhausarbeit zum BGB AT/Schuldrecht wird anhand eines Sachverhalts um einen minderjährigen Losgewinner ein zivilrechtliches Problem mit Schwerpunkt auf Rechtsgeschäftslehre, Geschäftsfähigkeit, Abgabe/Zugang, Auslegung, Anfechtung sowie Schadensersatz bei Rückgabe einer geliehenen Sache geprüft. Insbesondere wird das Minderjährigenrecht im Zusammenhang mit einer vereinbarten Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt beleuchtet.
Wohin mit der Bibliothek?
Die Klausur behandelt Problemstellungen des Allgemeinen Teils des BGB sowie des Kaufrechts, insbesondere zum Vertragsschluss, Angebot und Annahme, Zugang und Verspätung von Willenserklärungen, sowie zur Rückabwicklung einer fehlerhaften Zahlung (Banküberweisung) gegeben Anfechtung. Mehrere Anspruchsgrundlagen aus Kaufvertrag und Bereicherungsrecht werden anhand eines Sachverhalts um eine große anwaltliche Bibliothek diskutiert.
»Und all das kann Dir gehören!«
Die Klausur behandelt klassische Probleme des Immobiliarsachenrechts anhand eines Falles mit mehrfachen Grundstücksveräußerungen und der Übertragung von Vormerkungen. Schwerpunkte sind unter anderem der redliche Zweiterwerb der Vormerkung, die Auslegung einer Einigung beim Grundstückskaufvertrag (inklusive falsa demonstratio), sowie die Frage nach der Zuordnung des Anfechtungsrechts nach Abtretung eines Anspruchs.
Der passionierte Schnäppchenjäger
Die Klausur behandelt zentrale Fragen eines Vertragsschlusses im Internet unter Einbeziehung von AGB, insbesondere zum Zustandekommen eines Kaufvertrags bei Preisfehlern, der rechtlichen Einordnung von automatisierten Bestell- und Bestätigungsabläufen sowie die Möglichkeit einer Anfechtung wegen Irrtums. Sie thematisiert außerdem Aspekte des Rechtsmissbrauchs bei mehrfachen Bestellungen und die Reichweite von Lieferpflichten auch bezüglich Gratisbeigaben.
Dauernd Ärger mit dem Vermieter
In dem Übungsfall 'Dauernd Ärger mit dem Vermieter' geht es um die Wirksamkeit eines durch eine Beauftragte abgeschlossenen Mietvertrags, die Anfechtungserklärung, die Voraussetzungen einer ordentlichen Kündigung nach Miteigentumsübertragung und anschließenden Eigentümerwechsel. Außerdem wird das Sonderkündigungsrecht bei Erwerb vermieteten Wohnraums und die Rolle der Gesellschafter einer GbR als Vermieter thematisiert.
Contract Intelligence
In diesem Übungsfall aus dem Zivilrecht geht es um die Vertragsabschlüsse durch eine KI-Software, die automatisiert oder autonom im Internet Verträge für den Nutzer schließt. Zu prüfen ist insbesondere die Wirksamkeit der Vertragsabschlüsse, die Einbeziehung und Wirksamkeit von AGB-Klauseln, die Haftung bei Softwarefehlern sowie mögliche Rückabwicklungsansprüche. Der Fall berührt Aspekte von Angebot und Annahme, AGB, Kaufrecht und Anfechtung.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Ein Dr. sc. comp. h. c. mit Folgen
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Wirksamkeit von Vertragsbedingungen, insbesondere die formlose Annahme und Einbeziehung von AGB sowie die Abgrenzung zum sittenwidrigen Titelhandel und Wucher. Ein weiterer zentraler Punkt ist der Eventualwiderruf per SMS und die Frage der Gestaltungswirkung sowie Vereinbarung von Fristen und Verwirkung bei AGB. Zudem wird die Berechnung des widerrufsrechtlichen Wertersatzes mit Fokus auf objektiven Wert und Vergütung im Rahmen einer ergänzenden Vertragsauslegung thematisiert. Die Klausur legt besonderen Wert auf Anspruchsentstehung durch Vertrag, Widerrufsrechte und deren praktische Umsetzung im Zivilrecht.
Grundkurshausarbeit zur Partnervermittlung: „Wo die Liebe hinbellt!“
Valentine (V) beauftragt den Partnervermittler Reginald Herzsprung (H) nach erfolgloser Online-Partnersuche mit einem Vermittlungsvertrag. Im Zentrum steht die Frage, ob und nach welchen rechtlichen Grundlagen H einen Vergütungsanspruch gegen V im Zusammenhang mit dem angebotenen digitalen Vermittlungspaket geltend machen kann. Schwerpunkte sind der Anwendungsbereich und die analoge Anwendung von § 656 BGB auf moderne, softwaregestützte Partnervermittlungen sowie verbraucherschützende Widerrufsrechte. Außerdem ist zu klären, wie die vertraglichen Pflichten im Verhältnis zwischen V und H auszugestalten und zu bewerten sind.
Von Sandkasten zu Sozialplan
Die Klausur behandelt kündigungsrechtliche und vertragsrechtliche Fragestellungen aus dem Arbeitsrecht am Beispiel einer Kita-Betriebsschließung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Zentral sind der Zugang und die Wirksamkeit von Kündigungen, die Sozialauswahl sowie Fragen zur Anfechtung und Wirksamkeit eines unter Druck abgeschlossenen Aufhebungsvertrags. Zudem wird der Anspruch auf Vergütung nach möglicher Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrags thematisiert.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht - Fair verhandeln und Maskenverweigerung
Die Klausur behandelt das Gebot des fairen Verhandelns im Arbeitsrecht und die daraus resultierenden Rechtsfolgen, wobei insbesondere auch die Rücksichtnahmepflichten von Arbeitnehmern im Privatleben und die Abgrenzung des billigen Ermessens thematisiert werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Abmahnung, ihrer Funktion sowie dem Maßstab der Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei werden typische Konfliktfelder wie fairer Umgang in Vertragsverhandlungen und grenzüberschreitendes Verhalten analysiert. Die Klausur vertieft zudem die Rechtsstellung des Arbeitnehmers insbesondere im Kontext des Verbraucherstatus gemäß BGB und dessen Hauptleistungspflichten im Aufhebungsvertrag.
Probleme mit Luxusautos und -uhren
Die Klausur behandelt die Rechtsprobleme rund um den Erwerb eines Luxusautos durch eine Minderjährige mit Beteiligung eines scheinbaren Angestellten, die Wirksamkeit des Kaufvertrags, den gutgläubigen Erwerb sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche. Im zweiten Teil geht es um die Herausgabe und Rückabwicklung bezüglich einer wertvollen Taschenuhr aus dem Nachlass eines Verstorbenen, insbesondere mit Blick auf sachenrechtliche und bereicherungsrechtliche Ansprüche.
Examensübungsklausur: Digitales Allerlei
In diesem Fall kauft D über die von der N-AG betriebene Online-Plattform Nozama verschiedene Artikel bei der L-GmbH, darunter Bademäntel, von deren überhöhtem Preis er erst später erfährt. Dabei erfährt D, dass das Angebot der L-GmbH vorrangig angezeigt wurde, weil diese für eine bevorzugte Platzierung gezahlt hatte und die N-AG als Betreiberin durch Vermittlungsprovisionen profitiert. D beschäftigt sich daraufhin mit Rücktritts- und Widerrufsrechten sowie möglichen Ansprüchen wegen mangelnder Preistransparenz und Informationspflichtverletzungen der N-AG. Zugleich erklärt die L-GmbH die Anfechtung eines weiteren Kaufvertrags unter Berufung auf einen Preisirrtum und verweist auf die AGB der Plattform. Es stehen Fragen zu Vertragsschluss, Widerruf, Informationspflichten bei Online-Marktplätzen sowie zur Anfechtung von Willenserklärungen und deren AGB-rechtlicher Bewertung im Zentrum.
Anfängerklausur BGB AT/Schuldrecht AT: Gefälschter Dalvador Salí
Im Mittelpunkt des Falls steht der Verkauf einer Kunstreplik als vermeintliches Original zwischen einer Kunsthändlerin und einem Käufer. Nach einem versehentlich vertauschten Preisschild und einem Vertragsabschluss über das als Original ausgegebene Werk fordert die Verkäuferin die Zahlung des Restkaufpreises, während der Käufer wegen der Falschinformation den Vertrag rückabwickeln und sein bereits geleistetes Geld zurückverlangen möchte. Der Fall behandelt zentrale zivilrechtliche Fragen zu Vertragsschluss, Anfechtung, Irrtum und Täuschung sowie die Konkurrenz von Anfechtung, culpa in contrahendo und Sachmängelgewährleistung. Außerdem steht das Trennungs- und Abstraktionsprinzip im Fokus.
Examensübungsklausur: Die blockierte Stadt und der fehlerhafte Chatbot
Im Mittelpunkt des Falls steht die R-GmbH, die von der V-AG die hälftige Rückzahlung der Restaurantmiete für Februar verlangt, nachdem das Lokal aufgrund durch Protestierende blockierter Zufahrtsstraßen massive Umsatzeinbußen erlitt. Die V-AG verweigert die Rückzahlung unter anderem mit Verweis auf fehlende Vertretungsmacht des Geschäftsführers. Rechtlich relevant sind die Abgrenzung zwischen Mietmangelrechten und den Voraussetzungen des § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) sowie die Anforderungen an die Vertretung und die Wirksamkeit von Erklärungen nach § 174 BGB. Zudem wird der mögliche Regress der Vermieterin und der Mieterin gegen die protestierenden Blockierenden geprüft. Im Anschluss wirft die Fallfortsetzung Fragen zum Verbraucherschutzrecht und zum wirksamen Vertragsschluss über einen fehlerhaft genutzten Chatbot auf.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Hypothek und guter Glaube
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den gutgläubigen Erwerb einer forderungsentkleideten Hypothek sowie die Anfechtung einer Erbeinsetzung, insbesondere im Zusammenhang mit Motivirrtum, Kausalität und den einzuhaltenden Formalien. Außerdem wird auf den Sicherungscharakter der Vormerkung eingegangen, wobei insbesondere der Wegfall des Auflassungsanspruchs durch Konfusion ausgeschlossen wird. Die Lösung erfordert zudem einen strukturierten Aufbau und eine vollständige, konsistente Inzidentprüfung. Es werden schwierige materiellrechtliche Fragestellungen rund um die Hypothek und das Erbrecht behandelt.
Übungsklausur im Kapitalgesellschaftsrecht: Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss bei genehmigtem Kapital
In dem Fall begehrt die Aktionärin A von der X-AG die Anfechtung beziehungsweise Aufhebung eines Hauptversammlungsbeschlusses, durch den der Vorstand ermächtigt wurde, das Grundkapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. A sieht ihr Bezugsrecht und ihren Einfluss in der Gesellschaft durch die ermöglichte Kapitalmaßnahme und den weit gefassten Bezugsrechtsausschluss verletzt. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen und Grenzen des Bezugsrechtsausschlusses bei genehmigtem Kapital nach §§ 186, 203 AktG, insbesondere der Schutz von Minderheitsaktionären sowie eventuelle Sondervorteile für Großaktionäre. Zentrale rechtliche Fragestellungen betreffen die Zulässigkeit und Reichweite solcher Ermächtigungen sowie den Zeitpunkt und die Möglichkeiten der Anfechtung durch betroffene Aktionäre.
Fortgeschrittenenhausarbeit: See What’s Next
K schließt mit dem Streaminganbieter W einen Vertrag über die Nutzung eines TV-Streamingdienstes sowie über die Leihe eines Streaming-Sticks, zahlt dafür per digitalen Gutscheinen. Nach einer Änderung der Systemanforderungen durch W kann K das Streamingangebot über seinen Fernseher nicht mehr nutzen, obwohl der Stick weiterhin technisch funktioniert. K erklärt per E-Mail die vollständige Vertragsbeendigung und verweigert weitere Zahlungen, während W weiterhin die monatlichen Gebühren verlangt. Der Fall behandelt die Frage, ob und in welchem Umfang W weiterhin Zahlungsansprüche gegen K geltend machen kann, mit Schwerpunkt auf den Regelungen zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB), deren Verhältnis zu allgemeinen schuldrechtlichen Normen sowie Fragestellungen zu Rücktritt und Kündigung.
ZR, Fortgeschrittenenklausur zum Allgemeinen Teil des BGB
Die Fortgeschrittenenklausur im Zivilrecht behandelt zentrale Fragestellungen des Allgemeinen Teils des BGB im Kontext digitaler Vertragsschlüsse. Schwerpunkte liegen auf dem Zustandekommen und der Anfechtung von Verträgen, der Wirksamkeit und Auslegung von Willenserklärungen, automatisierten Erklärungen sowie Irrtümern bei der Vertragsabwicklung im Online-Handel. Besonders thematisiert werden Selbstbestimmung, Verkehrs- und Vertrauensschutz sowie die Übertragbarkeit klassischer Rechtsgrundsätze auf digitale Sachverhalte.
Kräfte des Bösen
Die Klausur behandelt verschiedene arbeitsrechtliche Problemstellungen im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Folgen einer nicht wahrheitsgemäßen Antwort auf unzulässige Fragen des Arbeitgebers, Mobbing am Arbeitsplatz und daraus resultierende Schadensersatzansprüche sowie der besondere Kündigungsschutz und die Wirkung von Grundrechten im Arbeitsverhältnis.
Der Sofakauf
Im Fall 'Der Sofakauf' steht der Abschluss eines Kaufvertrags über ein gebrauchtes Sofa im Mittelpunkt. Problematisiert werden die Voraussetzungen des Vertragsschlusses, eine mögliche Anfechtung wegen Erklärungsirrtums und daraus resultierende Rechtsfolgen, einschließlich etwaiger Ansprüche aus culpa in contrahendo (c.i.c.) für den Vertrauensschaden. In zwei Alternativkonstellationen sind weitere denkbare Schadenslagen und monetäre Empfehlungen aus Sicht des Verkäufers einzubeziehen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachgrundlose Befristung und Gebot fairen Verhandelns bei Aufhebungsverträgen
In der Klausur werden zentrale Fragestellungen des Arbeitsrechts behandelt. Im Fokus steht zunächst die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen sowie die verfassungskonforme Auslegung des § 14 II 2 TzBfG, insbesondere im Hinblick auf Vorbeschäftigung. Weiterhin ist die Abgrenzung zwischen Verlängerung und Neuabschluss von Arbeitsverträgen thematisiert, wobei auch die Auslegung unter Berücksichtigung des Begleitschreibens und der Interessenlage betrachtet wird. Zudem befasst sich die Klausur mit dem Gebot fairen Verhandelns bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen, einschließlich Herleitung, Anwendung und Rechtsfolge.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Trennungs- und Abstraktionsprinzip - "Zum Verwechseln ähnlich."
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der Abgrenzung von Duldungs- und Anscheinsvollmacht sowie der Identifizierung des Vertragsgegenstands im Rahmen schuldrechtlicher Verträge. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anfechtbarkeit der Anscheinsvollmacht, einschließlich der Anfechtung bei Identitätsirrtümern und dem maßgeblichen Zeitpunkt zur Fristwahrung. Daneben wird auch die Bedeutung der invitatio ad offerendum und die Fernwirkungen des Minderjährigenrechts geprüft. Insgesamt stehen damit Fragen zum Vertrauensschutz im Stellvertretungsrecht und den formellen Anforderungen bei Vertragsschlüssen im Fokus.
Von folgenreichen Missverständnissen und Anmaßungen
Die Klausur behandelt zwei zivilrechtliche Fälle: Im ersten Fall geht es um ein Missverständnis bei der Bestellung von Beton aufgrund unterschiedlicher Begriffsverständnisse, des Zugangs einer Willenserklärung und der Rückforderung des gezahlten Kaufpreises. Im zweiten Fall wird die Problematik einer gefälschten Vollmacht durch einen Minderjährigen und die Frage der Zahlungspflicht der Mutter im Rahmen von Stellvertretung thematisiert.
Ein Grundstück kommt selten allein
Die Klausur befasst sich mit erbrechtlichen Streitigkeiten zwischen zwei Erben nach dem Tod ihrer Mutter. Es geht um die Auslegung eines Testaments hinsichtlich eines Vorausvermächtnisses für Grundstücke und um die Verteilung von Belastungen sowie die Wirksamkeit eines Vermächtnisses über ein Kraftfahrzeug. Zusätzlich wird eine Widerklage und eine Hilfsanfechtung des Testaments behandelt.
Hausarbeit: Das ungeliebte Nilpferd
Im Mittelpunkt des Falls steht die Bestellung einer lebensgroßen Nilpferd-Skulptur, die der minderjährige Daniel auf den Namen seines Nachbarn Korbinian bei der Verkäuferin Viviane tätigt, um Korbinian aus Ärger zu verärgern. Viviane verlangt daraufhin von Korbinian die Bezahlung und Abnahme der Skulptur und begehrt hilfsweise auch von Daniel und dessen Eltern die Erfüllung beziehungsweise Kostenerstattung. Thematisch relevant sind hierbei das Minderjährigenrecht, insbesondere die Wirksamkeit von Verträgen durch Minderjährige, sowie das Stellvertretungsrecht und etwaige Haftungsfragen. Zudem ist das Widerrufsrecht und mögliche Schadensersatzansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen zu prüfen.
Fortgeschrittenenklausur: Ein Online-Shop und seine Tücken
Im Mittelpunkt steht ein Streit zwischen der Zeilon-GmbH, die einen spezialisierten Online-Shop für sogenannte 'curated shopping'-Angebote betreibt, und dem Kunden S. Z verlangt von S entweder den Kaufpreis für zugesandte Kleidung in Höhe von 600 € oder zumindest eine Servicepauschale, nachdem S alle Artikel zurückgeschickt hat. Die Fallkonstellation behandelt insbesondere die Wirksamkeit und Einordnung des geschlossenen Vertrags, Fragen rund um das Widerrufsrecht sowie Voraussetzungen und Folgen eines möglichen Rücktritts. Thematisiert werden dabei zentrale Probleme aus dem Allgemeinen Teil des BGB und dem allgemeinen Schuldrecht, wie die Bestimmung von Vertragsinhalten, Widerrufsausschluss und die Pflicht zur Servicegebühr.
Referendarexamensklausur: Zivilprozessrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Im Mittelpunkt des Falls steht die Auseinandersetzung um die Pfändung eines Fahrzeugs, das im Eigentum der A steht, im Rahmen der Zwangsvollstreckung gegen eine OHG, deren Gesellschafterin A möglicherweise geworden ist. A begehrt die Untersagung der Zwangsvollstreckung in ihren PKW, während der Gläubiger V auf die Haftung der Gesellschafterin verweist. Rechtlich relevant sind Fragen zur Gesellschaftsstellung nach Ausscheiden und Tod eines Gesellschafters, vor allem im Hinblick auf Fortsetzungsklauseln, zur Möglichkeit der Anfechtung des Gesellschaftsvertrags, sowie zur persönlichen Haftung im Handelsrecht. Zudem spielen prozessuale Probleme der richtigen Klageart bei der Abwehr einzelner Vollstreckungsmaßnahmen eine Rolle.
Examensübungsklausur Arbeitsrecht: Unfairer Überraschungsbesuch
Im Fall verlangt die Klägerin K die Feststellung, dass ihr Arbeitsverhältnis mit der Unternehmerin B weder durch den am 15.2.2022 unterzeichneten Aufhebungsvertrag noch auf andere Weise beendet wurde und über den 28.2.2022 hinaus fortbesteht. Zentrale Aspekte sind die Wirksamkeit des Aufhebungsvertrags, insbesondere unter den Bedingungen eines überraschenden Besuchs und einer möglichen Überrumpelungssituation, sowie die Anfechtung und der Widerruf durch K. Außerdem ist die arbeitsrechtliche Behandlung der Kündigung und Vertragsverlängerung zu prüfen. Der Fall adressiert Fragen des Individualarbeitsrechts, des Allgemeinen Schuldrechts und der Anforderungen an Aufhebungsverträge.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Blankes Vertrauen
Die B-Bank gewährt dem Kaufmann J ein Darlehen über 80.000 €, wofür seine Ehefrau R und die Z-GmbH jeweils eine selbstschuldnerische Bürgschaft übernehmen. Nach Auszahlung des Darlehens gerät J in wirtschaftliche Schwierigkeiten und kann die Rückzahlung nicht leisten, woraufhin die B-Bank R als Bürgin zur Zahlung auffordert. R beruft sich auf Anfechtung des Bürgschaftsvertrags sowie Irrtum über die Höhe der übernommenen Bürgschaftssumme und argumentiert mit einer unverhältnismäßigen Belastung der finanziellen Grundlage ihrer Ehe. Im Mittelpunkt des Falls stehen Fragen des Bürgschaftsrechts, des BGB Allgemeiner Teil und der Schutzmechanismen für Verbraucher- und Ehegattenbürgschaften.
Anfängerklausur: Der unerwünschte Social Media-Beitrag
In diesem Fall verlangt J von A, der Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die Wiederherstellung eines von ihm eingestellten, aber entfernten Beitrags. A beruft sich auf eine Klausel in den geänderten Nutzungsbedingungen, wonach Beiträge bei Verstößen gegen das Verbot von Hassrede entfernt werden dürfen. J bestreitet die Wirksamkeit der Klausel und die Möglichkeit von einseitigen Vertragsänderungen durch A und verweist auf eine marktbeherrschende Stellung sowie das Bedürfnis nach einem transparenten Verfahren für Beitragslöschungen. Die Fallkonstellation betrifft zentrale Aspekte aus dem Vertragsrecht, der Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Fragen der Privatautonomie und des Schutzes von Nutzerinteressen im digitalen Raum.
Anfängerübungsklausur BGB AT: Augen auf beim Schmuckkauf
Ein Juwelier (J) schickt seinen angestellten B los, um Schmuckringe zu kaufen. B erwirbt im Namen des J fälschlicherweise einen silbernen und einen kupfernen Ring statt eines weißgoldenen und eines roségoldenen Rings bei L, wobei verschiedene Irrtümer hinsichtlich Material und Auswahl der Ringe auftreten. Nach einem Telefonat fordert L von J die Herausgabe des silbernen Rings, während J sich weigert und den Ring behalten möchte. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche aus Kaufvertrag und dinglicher Einigung, Fragen zur Stellvertretung, Irrtümern und Anfechtung sowie den Folgen von Erklärungs- und Eigenschaftsirrtümern. Der Fall behandelt zentrale Probleme des BGB AT, insbesondere das Trennungsprinzip und den Umgang mit Willenserklärungen und deren Anfechtbarkeit.
Fortgeschrittenenklausur zum Stellvertretungsrecht: „Kommilitone in Quarantäne“
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kaufgeschäft, das eine minderjährige Studentin (S) im Auftrag ihres Kommilitonen (K) mit einem Musikladeninhaber (V) schließt. S handelt dabei als Vertreterin für K, wobei die Vertretungsmacht sowie das Handeln einer Minderjährigen und die Genehmigung durch deren Eltern im Raum stehen. Fraglich ist insbesondere, ob V von S Zahlung nach § 179 BGB verlangen kann, nachdem K in einem rauschähnlichen Zustand war bzw. konkrete Preisvorgaben gemacht hatte und die Eltern von S ihr Handeln gutheißen. Der rechtliche Schwerpunkt liegt im Stellvertretungsrecht, insbesondere beim Vertragsschluss durch Minderjährige ohne oder mit beschränkter Vertretungsmacht und den Folgen der fehlenden oder nachträglichen Genehmigung.
Hausarbeit: Vereinsleben in pandemischen Zeiten
Beim Fall geht es um einen Fußballverein, der seine jährliche Mitgliederversammlung pandemiebedingt 2021 ausschließlich online durchführt. Der Vorstand beschließt eine Satzungsänderung zur Förderung von Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung, die von der Mehrheit der Mitglieder angenommen wird. Mehrere Mitglieder beanstanden das Verfahren, insbesondere wegen fehlender Internetzugänge, technischer Probleme, eingeschränkter Fragerechte und der unterbliebenen Hybridveranstaltung. Zentraler rechtlicher Schwerpunkt ist die Wirksamkeit des Beschlusses über die Satzungsänderung unter Berücksichtigung vereinsrechtlicher sowie formeller Anforderungen an Mitgliederversammlungen und Beschlussfassungen.
Anfängerklausur BGB AT: Die Anfechtung – Ein Drama in drei Akten
Im Mittelpunkt des Falls steht der Schlagersänger M, der versehentlich ein Hochpreisfahrzeug beim Autoverleiher A online bestellt, obwohl er eigentlich ein günstigeres Modell mieten wollte. Nach dem Feststellen des Irrtums beauftragt M die minderjährige L, für ihn die Anfechtung zu erklären, was jedoch aufgrund fehlerhafter Zustellung und Kommunikationsproblemen nicht direkt zum gewünschten Erfolg führt. Im weiteren Verlauf wendet sich sowohl L als auch M selbst auf unterschiedlichen Wegen an A, der jedoch auf Erfüllung des Mietvertrags besteht. Die Klausur prüft insbesondere Fragen zur wirksamen Anfechtung einer Willenserklärung, zur Möglichkeit der Vertretung durch Minderjährige, zum Zugang von Willenserklärungen und zur Entstehung und Wirksamkeit eines Mietvertrags nach den §§ 145 ff., 119 ff. BGB.
Überraschender Weihnachtsbesuch
Examensklausur im Zivilrecht mit arbeitsrechtlichem Bezug, bzgl. einer Reinigungskraft und deren Arbeitsverhältnis mit einer GbR. Thematisiert werden Kündigungsvoraussetzungen, Vertretung bei der GbR, Schriftform, außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB, Vorrang der Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Verbraucherwiderruf, Anfechtung und das Gebot fairen Verhandelns sowie Schadenersatz.
Nerds auf juristischen Abwegen
In dieser Anfängerklausur aus dem allgemeinen Teil des BGB steht das Anfechtungsrecht im Vordergrund. Die Studierenden sollen typische Probleme rund um die Anfechtung von Willenserklärungen, Tragweite und Grenzen von Vertretung sowie Besonderheiten fremdsprachiger Willenserklärungen anhand eines Sachverhalts mit mehreren Beteiligten erkennen und lösen. Klausurrelevant sind zudem das Trennungs- und Abstraktionsprinzip sowie die Thematik der Bestätigung des Rechtsgeschäfts.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Die mangelhafte Spekulationsimmobilie
Die Klausur behandelt zentrale Fragen rund um den Immobilienkauf, insbesondere die Reichweite der Vertretungsmacht und die Analogie zu § 899a BGB sowie die Voraussetzungen einer Anscheinsvollmacht. Weiterhin wird die Bedeutung von Beschaffenheitsvereinbarungen und der vertraglich vorausgesetzten Verwendung geprüft, wobei das Exposé eine besondere Rolle spielt. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Frage nach der ordnungsgemäßen Form bei der Abtretung des Anspruchs auf Übergabe und Übereignung eines Grundstücks. Diese Aspekte stehen im Mittelpunkt der rechtlichen Prüfung und bestimmen maßgeblich die Lösung der Fallkonstellation.
Anfängerübungsklausur Schuldrecht AT: Lockdownende oder vielmehr „Lockdownente“?
Oma O mietet als Organisatorin eines sozialen Netzwerks für mehrere Tanzveranstaltungen im Jahr 2021 den großen Saal in der Gaststätte des Wirts V. Aufgrund pandemiebedingter behördlicher Einschränkungen dürfen die geplanten Termine im Februar und April nicht stattfinden, sodass V die vereinbarte Miete fordert. Im Juni wird eine alternative Veranstaltung abgehalten, wobei sich V durch die geänderte Nutzung im Nachteil sieht und eine höhere Miete verlangt. Im Mittelpunkt stehen mietrechtliche Ansprüche bei coronabedingter Unmöglichkeit und Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB).
Original-Examensklausur: "Der falsche Antiquar
Es handelt sich um eine Original-Examensklausur aus dem Jahr 2018 (Niedersachsen), deren Sachverhalt den Verkauf einer Kommode über die Internet-Plattform E-Buy durch einen Dritten unter fremder Identität behandelt. Im Mittelpunkt stehen zivilrechtliche Fragen zum Vertragsschluss, Stellvertretung, Anfechtung und Schadenersatz im Rahmen der Abwicklung des Kaufvertrages und der irrtümlichen Nutzung des E-Buy-Kontos. Der Antiquitätenhändler R will Schadensersatz von A oder N wegen des aus seiner Sicht misslungenen Verkaufs und der entstandenen Kosten.
Schwerpunktbereichsklausur: Im Griff der Konzerne
Im Mittelpunkt des Falls steht die T-AG, eine börsennotierte Pharma-Aktiengesellschaft, die im Geschäftsjahr 2020 einen für sie bedeutenden Unternehmenskauf und die Vergabe eines zinslosen Überbrückungskredits an ihre Mehrheitsgesellschafterin vornimmt. Im Zuge der ordentlichen Hauptversammlung wird die Entlastung des Vorstands für dieses Geschäftsjahr beschlossen, was seitens der K-AG, die eine nennenswerte Aktienposition an der T-AG hält, mit Widerspruch angefochten wird. Die K-AG erhebt eine Anfechtungsklage gegen den Entlastungsbeschluss. Im Kern sind aktienrechtliche Fragen des Beschlussmängelrechts, der Kapitalerhaltung, der Kompetenzverteilung und des Konzernrechts einschlägig. Zudem werden Aspekte der wertpapierhandelsrechtlichen Beteiligungspublizität berührt.
Anfängerhausarbeit: Rechenfehler mit Folgen
E, eine Kunstsammlerin, erwirbt von R, einem Kunsthändler, ein siebenteiliges Tonfiguren-Set zu einem zu niedrig kalkulierten Preis aufgrund eines Rechenfehlers von R. Nachdem der Fehler auffällt, verlangt R nachträglich die Rückgabe der Figuren und beruft sich auf die Anfechtung des Kaufvertrags sowie angebliche Erpressung durch E. Im Mittelpunkt stehen typische Probleme des allgemeinen Teils des BGB wie Kalkulationsirrtum, Anfechtung, Zugangsproblematik von Erklärungen und Herausgabeansprüche gemäß § 985 BGB. Der Fall thematisiert zudem die Eigentumslage und das Verhältnis zwischen Eigentum und Besitz sowie die wirksame Übermittlung von Rücktritts- oder Anfechtungserklärungen.
Fortgeschrittenenklausur Arbeitsrecht: „Lasst mich spielen!“
Der Fußballprofi M verlangt vom SC Regensburg e.V., wieder in der ersten Mannschaft zu trainieren und zu spielen, nachdem er aufgrund eines Fehlverhaltens in die zweite Mannschaft versetzt und mit einem Änderungsvertrag zu geänderten Bedingungen verpflichtet wurde. Streitpunkt ist, ob die Versetzung und die Vertragsänderung im Wege des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts oder eines durch Drohung mit Kündigung erlangten Änderungsvertrags rechtlich wirksam sind. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers, zur Zulässigkeit einseitiger Versetzungen und zur Wirksamkeit von Änderungsverträgen unter Berücksichtigung aktueller arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung. Weiterhin werden Aspekte des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des Gebots fairen Verhandelns und arbeitsvertraglicher Pflichten behandelt.
Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres
Der Fall behandelt einen Streit um einen Pauschalreisevertrag, bei dem es aufgrund eines System- und Eingabefehlers zum Angebot eines zu niedrigen Preises kam. Thematisch stehen die Anfechtung des Vertrages, die örtliche Zuständigkeit, Klageänderung, Erledigung sowie Widerklage im Mittelpunkt. Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der Anfechtung und um möglichen Schadensersatz wegen eines erhöhten Reisepreises.
Vollmachtsphantasien
In diesem Übungsfall kauft ein Vertreter im Namen eines Dritten ein Grundstück, wobei der Kaufpreis den Marktwert deutlich übersteigt, da der Vertretene einem Irrtum über die Eigenschaften des Grundstücks unterlag. Nach Bekanntwerden des wahren Sachverhalts zweifelt der Vertretene die Bindung an den Vertrag an. Zu prüfen sind insbesondere Ansprüche des Verkäufers gegen den Vertreter und den Vertretenen im Hinblick auf Wirksamkeit des Vertrags, Vertretungsmacht sowie Anspruchsgrundlagen nach Rücktritt oder Schadensersatz.
Übungsfall: Der renitente GmbH-Gesellschafter
Im Fall „Der renitente GmbH-Gesellschafter“ geht es um die Rechtmäßigkeit von Gesellschafterbeschlüssen einer GmbH, die im Umlaufverfahren sowie in einer Gesellschafterversammlung getroffen wurden. Die A-GmbH als Gesellschafterin bestreitet insbesondere Mängel bei der Einladung, der Beschlussfassung und der Entlastung einzelner Geschäftsführer, sowie die Abberufung ihres eigenen Geschäftsführers. Im Zentrum stehen gesellschaftsrechtliche Fragestellungen zur Organisation der GmbH, zur Ladung, zur Leitung und zur Durchführung von Gesellschafterversammlungen. Die Streitpunkte betreffen außerdem den Umgang mit fehlerhaften und überraschenden Beschlüssen sowie die Anforderungen an die Entlastung und Abberufung von Geschäftsführern.
»Der teuerste Wald ist der Rechtsanwald«
Die Examensklausur thematisiert zentrale Probleme des Allgemeinen Teils des BGB und des allgemeinen Schuldrechts, einschließlich Personengesellschaftsrecht, Vertragsabschluss über das Internet, Vertretung, anwaltlicher Haftung, Schuldanerkenntnis sowie Fragen zur Verjährung und Rückzahlung. Besonders geprüft wird der Umgang mit schuldrechtlichen Anspruchsgrundlagen und Inzidentprüfungen im Rahmen eines Hotelbuchungsfalls mit Zahlungsvorgängen und streitigem Rückzahlungsanspruch.
(K)ein Pferd wie das andere
Der Fall dreht sich um einen Tauschvertrag zweier Pferde, bei dem es zu einer Verwechslung kommt. Thematisiert werden insbesondere die Irrtumslehre (Identitätsirrtum), das Kauf-/Tauschrecht bei Tieren als gebrauchte Sache mit Sachmängel, Nachlieferung bei Stückschulden sowie Fragen der Verjährung und des Verbraucherwiderrufsrechts.
ZR-Anfängerklausur zum Allgemeinen Teil
Klausur zum Allgemeinen Teil des BGB: Beim Pferdekauf verwechselt der Käufer K im Rahmen der Kaufverhandlungen zwei Pferde. Die Prüfungsschwerpunkte liegen auf Vertragsschluss, Annahmefrist, Anfechtung wegen Irrtums, Abgrenzung der Irrtümer des § 119 BGB und Vertrauensschadensersatz nach § 122 BGB. Es sind Ansprüche der Verkäuferin V gegen K zu prüfen.
Wohngemeinschaft wider Willen?
Die Klausur behandelt den Vertragsschluss und das Verbraucherwiderrufsrecht im Mietrecht, insbesondere bei Wohngemeinschaften. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein einzelner Gesamtschuldner den Mietvertrag wirksam widerrufen kann sowie die zivilprozessuale Problemstellung und vorvertragliche Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit Eigenbedarfskündigungen.
Mobilfunkvertrag
Die Klausur behandelt den Vertragsschluss eines Mobilfunkvertrags über eine Hotline, die Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und insbesondere die Frage des Widerrufsrechts bei einem Fernabsatzvertrag. Thematisiert wird der mögliche Ausschluss des Widerrufsrechts bei Einschaltung eines Boten und die Rückabwicklung nach erklärtem Abstandnehmen durch die Kundin.
Ein schlechter Deal
Ein Grundstück am Ammersee wird von einem Assistenten für einen amerikanischen Geschäftsmann zu einem deutlich überhöhten Preis erworben, basierend auf einer falschen Annahme über dessen Lage. Nach Aufdeckung des Irrtums verweigert der Geschäftsmann die Vertragserfüllung. Zu prüfen sind die Ansprüche des Verkäufers gegen Käufer und Vertreter, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Anfechtung einer ausgeübten Innenvollmacht.
»Die Geschäftsidee«
Die Klausur beschäftigt sich mit der Haftung aus Bürgschaften, insbesondere einer Globalbürgschaft, und dem Einsatz von AGB-Klauseln. Es werden Anfechtungsgründe, insbesondere wegen Täuschung und widerrechtlicher Drohung, sowie die Wirksamkeit und Auslegung der Bürgschaftserklärung behandelt. Die Fallprobleme betreffen sowohl Anfechtungsrecht als auch die Inhaltskontrolle von AGB.
Fehlerhafter Anteilskauf als Anwendungsfall der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft?
Die Klausur thematisiert den fehlerhaften Anteilskauf als Anwendungsfall der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft. Im Zentrum steht die Frage, ob und inwiefern die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf einen nachträglich angefochtenen Kommanditanteilskauf Anwendung finden und welche bereicherungsrechtlichen Rückgewähransprüche bestehen.
Eine dunkle Vergangenheit
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit einer gleichgeschlechtlichen Ehe zwischen einer Frau und ihrer Nichte sowie deren Lösungsmöglichkeiten, insbesondere unter dem Aspekt der Drohung (Nötigung) und etwaigen Eheverboten. Zudem wird die Frage untersucht, ob Claudia von Emil nach Verkauf eines geschenkten Oldtimers die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen kann.
Examensklausur: Lust zu tauschen oder Lust zu täuschen?
Im Mittelpunkt steht ein Tauschgeschäft zwischen Viktoria und Katharina, bei dem beide jeweils zwölf Schallplatten-Sets der B-Band tauschen. Nach Übergabe bemerkt Katharina, dass im gelieferten 70er-Jahre-Set eine Schallplatte fehlt, was ihre Mutter zunächst behebt. Später erhebt ein Dritter, Daniel, Anspruch auf Eigentum am 70er-Set und fordert die Herausgabe, weshalb Katharina die Rückabwicklung des Tauschs begehrt. Der Fall thematisiert Ansprüche auf Rückgewähr im Rahmen des Tauschs, Eigentumsverhältnisse und Täuschung, unter besonderer Berücksichtigung von Sachmängeln, Gutglaubenserwerb sowie Auswirkungen neuer Erkenntnisse auf bereits abgeschlossene und erneut angestrebte Klagen.
Pagode im Zweitlack
Der Fall behandelt die Ansprüche im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Oldtimers, insbesondere Schadensersatz gegen einen Gutachter wegen Nichterfüllung, vertragliche und deliktische Haftung bei verdeckten Altschäden sowie die Konkurrenz zwischen Kauf- und Deliktsrecht. Im Mittelpunkt stehen zudem der Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen und die Haftung Dritter (Sachverständiger) sowie der Schutz Dritter durch Verträge.
Anwalt: Sein oder Nichtsein?
Es handelt sich um eine Anfängerklausur im Zivilrecht, die Fragestellungen zu Anfechtung wegen Irrtums, vorvertraglicher Haftung bei nichtigem Vertrag, Zurechnung des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen, sowie zur Bindung durch Konkretisierung behandelt. Die Prüfung beschäftigt sich unter anderem mit Ansprüchen nach einem irrtümlich geschlossenen Kaufvertrag und Schadensersatzansprüchen außerhalb des Deliktsrechts sowie den Folgen einer Konkreisierung im Kaufrecht.
Abschlussklausur BGB AT: »Der Unfall-Roller zum 18. Geburtstag«
Die Klausur befasst sich mit einem typischen Minderjährigen-Fall, in dem eine 17-jährige Studentin ohne Wissen ihrer Eltern einen gebrauchten Motorroller kauft. Es werden zentrale Probleme der Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung und Anfechtung behandelt sowie Fragen zur Auslegung von Willenserklärungen und zum Verbrauchsgüterkauf aufgeworfen.
Das Stellvertretungsrecht im Zeitalter von WhatsApp
Die Klausur behandelt das Stellvertretungsrecht im Zusammenhang mit der modernen Kommunikation via WhatsApp. Anhand eines Sachverhalts werden klassische zivilrechtliche Fragestellungen zu Stellvertretung, Anfechtung und Vertragsabschluss unter Einbezug digitaler Kommunikationswege geprüft.
80. Geburtstag mit Hindernissen
In diesem zivilrechtlichen Übungsfall geht es um die Bestellung eines Buffets durch einen minderjährigen Enkel für den 80. Geburtstag seiner Großmutter. Die Klausur behandelt Fragen der Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung, Anfechtung einer Willenserklärung sowie Gewährleistungsrechte beim Kaufvertrag. Zusätzlich wird in einer Abwandlung ein Sachmangel betreffend Gänsepastete behandelt.
Anfängerklausur: Aufreibende Abrechnung
In dem Fall beauftragt eine Schmuckhändlerin eine Schlosserin gegen Festpreis, ein Geländer zu montieren, verweigert anschließend aber die Abnahme und Zahlung unter Berufung auf vermeintliche Mängel. Nach Zahlungs- und Abnahmeforderung sowie Fristablauf tritt die Schlosserin ihre Werklohnforderung an ihre Tochter ab. Im weiteren Verlauf erklärt die Händlerin gegenüber beiden die Aufrechnung mit einer Gegenforderung aus einem früheren Schmuckkaufvertrag. Der Fall behandelt wesentliche Aspekte zum Werkvertrag, zur Fälligkeit der Vergütung, zur Abnahme und Abnahmefiktion sowie zur Aufrechnung und Abtretung von Forderungen.
Übungshausarbeit: Ärger in der Studentenbude
Im ersten Teil des Falls verlangt die E-GmbH als Stromversorger von M, die gemeinsam mit ihrem Sohn S einen Mietvertrag für eine Berliner Wohnung unterschrieben hat, Zahlung für Strom, der ausschließlich von S genutzt wurde. Streitpunkt ist, ob ein vertraglicher Anspruch der E-GmbH gegen M auf Zahlung besteht, obwohl M die Wohnung nicht bewohnt und keinen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen hat. Im zweiten Teil entdeckt S Schimmel in der Wohnung, der nach bloßer Überstreichung weiter bestehen bleibt. Nach Verkauf der Wohnung durch V an K mit Ausschluss der Mängelgewährleistung im Kaufvertrag stehen Fragen zur Haftung bei arglistiger Täuschung sowie zur Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts im Mittelpunkt.
Das E-Bike und die verschwundene Jacke
Im ersten Teil der Klausur wird anhand eines eBay-Sofortkaufs die Auslegung von Angebot und Annahme sowie die Irrtumsanfechtung thematisiert. Im zweiten Teil ist eine AGB-Kontrolle durchzuführen. Die Klausur orientiert sich an einer aktuellen BGH-Entscheidung und behandelt konkrete zivilrechtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit einem E-Bike-Verkauf.
»Kuckuckskind und Krokodil«
Die Klausur stellt einen zivilrechtlichen Examensfall mit Schwerpunkt im Erbrecht und Schuldrecht dar. Im Mittelpunkt stehen die Testamentsanfechtung wegen Motivirrtums, Rückabwicklung einer motivirrtümlichen Schenkung (Geschäftsgrundlage, Aufklärungspflichtverletzung, § 123 I BGB, Kondiktion), sowie Aspekte des reformierten Kaufmängelgewährleistungsrechts. Zu prüfen sind Ansprüche des Bruder Berthold gegen Frieda nach Tod des Erblassers.
»Schuster, bleib’ bei deinen Leisten«
Die Klausur thematisiert die zivilrechtliche Haftung nach Unternehmensverkauf, wobei Fragen zur Vertretung durch den ausgeschiedenen Prokuristen, die Firmenfortführung und Schuldenhaftung nach Geschäftsbetriebsübergang zwischen GmbH und KG sowie prozessuale Aspekte, etwa die örtliche Zuständigkeit, zu prüfen sind. Auch werden handelsrechtliche Vorschriften zur Prokura sowie gesellschaftsrechtliche Fragen bei Gesellschafterwechsel und Firmenänderung relevant. Es ist umfassend zu klären, ob und inwieweit die verklagten Parteien für die entstandene Forderung einzustehen haben.
Der lahme Ferrari
Die Übungsklausur befasst sich mit dem Verkauf eines Ferraris durch eine minderjährige Enkelin im Auftrag ihrer Großmutter an einen Professor. Thematische Schwerpunkte sind das Zustandekommen von Verträgen, Stellvertretung, Minderjährigenrecht, Anfechtung, sowie Fragen rund um Gewährleistung, Rückabwicklung und die Anwendung des Trennungs- und Abstraktionsprinzips.
Schwerpunktbereichsklausur: Der kontrollfreudige Minderheitsaktionär
Der Private-Equity-Fonds Alpha-Invest Lux S.A. (A) hält 20 % der Aktien der Climatic Seats AG (C-AG) und ist mit der Unternehmensführung durch die Mehrheitseigner unzufrieden. A fordert die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung, um einen Sonderprüfer und einen besonderen Vertreter zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Vorstände zu bestellen. Im Mittelpunkt stehen die Rechte von Minderheitsaktionären gemäß §§ 122, 142, 147 AktG sowie die Auskunftsverweigerung und Beschlusskontrolle der Gesellschaftsorgane. Thematisiert werden Interessenkonflikte, insbesondere bei Eigengeschäften und der Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat.
Immer Ärger im Internet
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt rund um Internetauktionen, bei dem ein gewerblicher Verkäufer über verschiedene Accounts auf einer Online-Plattform Geräte anbietet. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Zustandekommen und zur Wirksamkeit von Verträgen bei Internetauktionen, insbesondere unter Berücksichtigung der Plattform-AGB und möglicher Vertretungssituationen sowie eines etwaigen Missbrauchs von Nutzerkonten.
Ein zu günstiges Reetdach
Im Fall geht es um einen Vertrag über die Neueindeckung eines Reetdachs, bei dem dem Unternehmer durch einen Rechenfehler ein zu niedriger Preis mitgeteilt wird. Die Parteien kommunizieren per E-Mail, wobei der Unternehmer die E-Mail-Adresse löscht, bevor die Annahmeerklärung beim Empfänger eingeht. Es werden Fragen der Anfechtung, des Zugangs der Willenserklärung, Schadensersatz und Aufrechnung behandelt.
Der Prozess
K bestellt bei V über dessen Internethandel eine rare Erstausgabe, die aufgrund eines Softwarefehlers noch im System als verfügbar angezeigt wird, obwohl sie bereits verkauft ist. Nach Bezahlung erhält K keine Lieferung; V beruft sich darauf, nie einen Vertrag gewollt zu haben und möchte sich vom Geschäft lösen. Die Klausur behandelt die Wirksamkeit des Vertragsschlusses im elektronischen Rechtsverkehr, Anfechtung und Unmöglichkeit sowie Ersatzansprüche des Käufers.
Fortgeschrittenenklausur: Dieselgate
B erwirbt von H einen neuen Seat Alhambra und entdeckt später, dass das Fahrzeug mit einer Manipulationssoftware ausgestattet ist, die die Emissionswerte verfälscht. Im Anschluss verlangt B von H Nacherfüllung, insbesondere ein Software-Update, und erwägt später einen Rücktritt vom Kaufvertrag sowie eine Anfechtung. Zudem stellt sich die Frage, ob B bei durch das Update erhöhtem Verbrauch Ersatz für Mehraufwendungen verlangen kann und wie sich dieser Umstand auf mögliche Nacherfüllungsansprüche auswirkt. Themenschwerpunkte sind Sachmängelhaftung beim Fahrzeugkauf, Nacherfüllung, Rücktritt und Anfechtung sowie Ersatz von Mehraufwendungen im Kontext des 'Dieselgate'-Abgasskandals.
Ein Oldtimer zum Freundschaftspreis
Im Sachverhalt verkauft ein Händler einen hochpreisigen Oldtimer aufgrund einer Identitätsverwechslung zum Freundschaftspreis an ein Autohaus, das den Wagen anschließend weiterverkauft. Die Klausur thematisiert den Irrtum beim Vertragsschluss und die Folgen für Eigentumsübertragung, sowie die Rechte und Pflichten der Beteiligten. Besonderheiten ergeben sich durch die Stellvertretung, den Irrtum des Verkäufers und mögliche Ansprüche bei Lieferverzug.
Vertragsnahe gesetzliche Schuldverhältnisse: § 122 BGB
Die Klausur thematisiert vertragsnahe gesetzliche Schuldverhältnisse mit Schwerpunkt auf § 122 BGB. Neben einer allgemeinen Einführung werden Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen der Norm anhand eines Beispiels (Inhaltsirrtum bei einer Bestellung im Brauhaus) näher erläutert. Geeignet für fortgeschrittene Studierende und Examenskandidaten.
Der arglistige Ehemann
In diesem Übungsfall verkauft F einen Campingplatz an A, wobei ihr Ehemann M von gravierenden baurechtlichen Problemen weiß, diese aber verschweigt. Nach Vertragsschluss erfährt A von den fehlenden Genehmigungen und ficht den Vertrag an. Zu prüfen sind Ansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreises und Ersatz von Architektenkosten gegen F und M, insbesondere aus Kaufrecht, Anfechtung und culpa in contrahendo.
Fortgeschrittenenklausur: Aufstieg und Fall des Tommy M.
K, Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG, möchte als Zessionar Ansprüche gegen U, den geschäftsführenden Gesellschafter einer GbR, geltend machen. Hintergrund ist der Verkauf von Remissionsware durch Vertriebsleiter T der X-Enterprise an die U-GbR zu ungewöhnlich niedrigen Preisen sowie eine zusätzliche Zahlung von U auf das Privatkonto des T. K verlangt von U Schadensersatz oder Herausgabe des erzielten Erlöses, wobei streitig ist, ob U für den entstandenen Schaden haftet und wie dieser berechnet werden kann. Schwerpunkte des Falls liegen im Gesellschaftsrecht, der Abtretung von Forderungen gemäß § 398 BGB, sowie der Haftung aus unerlaubter Handlung und bereicherungsrechtlichen Ansprüchen.
Fortgeschrittenenklausur: Beratungsbedarf bei Beendigung eines Mietverhältnisses
A, Eigentümer und Vermieter einer Gewerbeimmobilie, will nach Mietrückständen und Streit über eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch Asbest den Mieter M möglichst schnell aus dem Mietobjekt entfernen. Der Fall thematisiert Fragen zur Wirksamkeit einer Kündigung (vertreten durch einen Vertreter ohne Vollmachtsnachweis), zur Mietminderung wegen Asbestbelastung, zur Anfechtbarkeit des Mietvertrags wegen Täuschung sowie zum Umfang und Fortbestand des Vermieterpfandrechts nach Eigentümerwechsel. Besondere Bedeutung kommt dabei den Voraussetzungen und Rechtsfolgen des § 566 BGB („Kauf bricht nicht Miete“) zu. Ebenfalls angesprochen werden Probleme in Bezug auf Sicherungsübereignungen an Dritte und deren Einfluss auf das Vermieterpfandrecht.
Fortgeschrittenenklausur: Der konfliktgeladene iPod
Ein siebzehnjähriger Kunde will von einem Elektronikfachhändler einen iPod kaufen, wobei sich durch einen Schreibfehler ein Streit über den Kaufpreis entwickelt. Die Kommunikation verläuft über mehrere Briefe, und der Kunde nimmt das fehlerhafte Angebot an, was zu Missverständnissen führt. Nach Erhalt des iPods verkauft der Kunde diesen an einen Dritten und verliert daraufhin das erhaltene Geld durch einen Unfall. Der Händler verlangt nun verschiedene Beträge vom Kunden, wodurch zentrale Fragen zum Minderjährigenrecht, zur Anfechtung, zur Wirksamkeit und Übermittlung von Willenserklärungen sowie zur Herausgabe und Schadensersatzpflicht aufgeworfen werden.
Ein Bote auf Abwegen
Der Fall thematisiert eine atypische Botengeschichte beim Kiosk-Kauf gebrauchter Konsolen. Im Mittelpunkt stehen Anspruchsgrundlagen aus Mobiliarsachenrecht, Bereicherungsrecht sowie dem Allgemeinen Teil des BGB, insbesondere bei Anfechtung und Rückabwicklung. Prüfen sind gegenseitige Herausgabeansprüche zwischen dem 'Boten' und dem Kioskbetreiber.
Arbeitszeiterfassung (zu) leicht gemacht
Im Sachverhalt geht es um die außerordentliche fristlose Kündigung eines langjährigen Arbeitsverhältnisses wegen mutmaßlichem Arbeitszeitbetrug. Der Fall thematisiert die Definition des Arbeitsbeginns und -endes sowie die Zulässigkeit einer Kündigung unter den gegebenen Umständen, inklusive der Rolle von Betriebsvereinbarungen und möglichen Irrtümern der Arbeitnehmerin.
Übungsklausur im Zivilrecht: Familie Heininger
Das Ehepaar Heininger möchte mit Unterstützung des Rechtsanwalts Dr. Defraude eine exklusive Immobilie erwerben und nimmt zur Finanzierung einen Kredit bei der Mammon-Bank AG auf. Nach Enttäuschung über den tatsächlichen Wert des Objekts erklärt G gegenüber der Verkäuferin den Widerruf des Kaufvertrages und setzt die Kreditrückzahlung aus. Die Bank verlangt von G und H die Rückzahlung des Darlehens sowie Verzugszinsen, nachdem sie das Darlehen infolge ausbleibender Zahlungen gekündigt hat. Streitentscheidend sind die Wirksamkeit des Darlehensvertrags, mögliche Formfehler, Vertragswiderruf, Vollmachtsfragen und die Berechtigung von Verzugszinsen. Es ist zu prüfen, ob der Bank die geltend gemachten Ansprüche gegen G und H zustehen.
Referendarexamensklausur: Nur Ärger mit den Pferden
Im Mittelpunkt steht ein komplexes Kauf- und Schuldverhältnis rund um den Erwerb von zwei Turnierpferden durch einen Freizeitreiter von einer GmbH und die Abwicklung einer privaten Verbindlichkeit mittels Schuldübernahme zwischen Käufer und einem Dritten. Streitig sind insbesondere die Wirksamkeit der Schuldübernahme, die Vertragsabwicklung nach Rücktritt wegen einer Pferdeerkrankung sowie Aufrechnungsfragen im Zusammenhang mit Nebenforderungen. Die Fallkonstellation knüpft an Kaufrecht, Schuldübernahme, Rücktrittsrechte im Sachmängelgewährleistungsrecht und Aufrechnung an. Es kommt auf die jeweiligen Anspruchsgrundlagen und Einwendungen an.
Anfängerhausarbeit im Zivilrecht: Übersinnliche Kräfte und trotzdem nichts als Ärger
Roy (R) beauftragt Astrella (A) als Wahrsagerin gegen ein Stundenhonorar, weigert sich jedoch nach einiger Zeit, das vereinbarte Honorar zu zahlen. A verkauft daraufhin zwei Kartensets bei eBay, wobei Estrella (E) das Höchstgebot abgibt, das tatsächlich von E's minderjähriger Tochter abgegeben wurde. Nach Abschluss des Kaufs kommt es zu Problemen: Das Lenormand-Kartenset wird gestohlen, das Tarot-Kartenset wird von E versehentlich zerstört. Es entstehen Streitigkeiten über Kaufpreis, Rücktrittsrecht, Schadensersatzansprüche und die Ersatzpflicht für das zerstörte Kartenset. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Vertragsschluss, zur Vertretung und zur Wirksamkeit von Rücktritt und Schadensersatz im Zivilrecht.
Arbeitsvertrag eines Handlungsgehilfen
Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit und Zulässigkeit bestimmter Provisionsregelungen in einem Arbeitsvertrag für einen Handlungsgehilfen. Insbesondere geht es um die Berechnung der Provision bei Rücknahmeverpflichtungen und Kürzungen der Provision bei Auslieferungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Außerdem werden allgemeine arbeitsvertragliche Regelungen zur Vergütung, Kündigungsfristen und Sonderzahlungen beleuchtet.
Übungsfall: Action im Kino
A besucht eine 3D-Kinovorstellung bei B und kann den Film wegen eines unbekannten Sehfehlers nicht räumlich wahrnehmen. Nach dem missglückten Erlebnis wechselt A eigenmächtig in eine 2D-Vorstellung, bei der seine Hose aufgrund mangelnder Reinigung des Sitzes beschädigt wird. Zwischen A und B entstehen Streitigkeiten über Zahlungsansprüche für die weitere Vorstellung, Ansprüche auf Rückerstattung des Ticketpreises bzw. der Brille, Schadensersatz für die verschmutzte Hose sowie Ersatz für angeblich entgangene Umsätze wegen mitgebrachten Bieres. Im Mittelpunkt stehen Probleme des Leistungsstörungsrechts, Geschäftsgrundlage, deliktische Haftung und Nebenpflichten im Kinobesuchsvertrag.
Maultaschen und Missverständnisse
K beauftragt seinen Vertrauten X mit dem Kauf einer neuen Maschine, wobei es zu einem Übermittlungsirrtum im Höchstpreislimit kommt. Nach Erwerb und Lieferung der Maschine, die sich als mangelhaft herausstellt und deren Kaufpreis wegen eines Überfalls nur teilweise gezahlt wurde, fragt K nach Rückabwicklungsmöglichkeiten und empfiehltem Vorgehen gegen den Verkäufer V. Deliktsrecht und HGB sind ausdrücklich nicht zu prüfen.
Sittenwidrigkeit und Täuschung – Der Kaufmann und die Geige
Der Fall thematisiert die Wirksamkeit eines zwischen Kaufmann und Fremdem geschlossenen Kaufvertrages über eine Geige, die ursprünglich einem Geigenspieler als Unterpfand für unbezahlte Salami überlassen wurde. Die Problemkreise umfassen Sittenwidrigkeit, wucherähnliche Geschäfte sowie Täuschung und deren Auswirkungen auf die Anfechtbarkeit und Wirksamkeit des Vertrages. Die Bearbeitung ist für fortgeschrittene Studierende konzipiert.
Übungsklausur ZR Die günstige Playstation
Die Klausur behandelt Fragen des Zustandekommens eines Vertrags im Internet, insbesondere, ob das Einstellen einer Ware im Online-Shop ein Angebot darstellt und ob automatisch generierte Bestätigungs-Emails Willenserklärungen sind. Auch die Möglichkeit der Anfechtung solcher Willenserklärungen bei Preisirrtum wird angesprochen. Thematisiert werden zentrale Probleme im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen.
Anfechtung eines Computerkaufs im Internet
Ein Unternehmer schließt im Internet versehentlich einen Kaufvertrag über ein teures Notebook ab, obwohl er eigentlich eine Maus mit Tastatur bestellen wollte. Die Klausur thematisiert die Qualifizierung der Handlung als Willenserklärung, die Anfechtbarkeit wegen Irrtums, Rechtsfolgen der Anfechtung, sowie Ansprüche des Verkäufers auf Kaufpreis und Versandkosten einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche.
Übungsfall: Der getäuschte Nachmieter
Im vorliegenden Fall schließt M, der nach Trier zum Studium zieht, über seinen Bekannten D als Vertreter einen Mietvertrag mit Vermieter V ab, nachdem X, der Vormieter, M gegenüber die Wohnung zu Unrecht als ruhig und günstig angepriesen hatte. M beruft sich nach Entdeckung des tatsächlichen Zustands auf eine Täuschung und will sich nicht mehr an den Vertrag gebunden fühlen. Kernfrage ist die Wirksamkeit des zwischen V und M geschlossenen Mietvertrags nach den Grundsätzen von Stellvertretung, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sowie der Zurechnung von Wissen und Verhalten Dritter. Im Fokus stehen sowohl das Zustandekommen als auch mögliche Anfechtungsrechte und deren Rechtsfolgen im Mietrecht.
Übungsfall: Elvis und die große Pferdeversteigerung in T.
Der Versteigerer V fordert von Adelheid (A) als Käuferin die Zahlung des Kaufpreises für zwei Pferde, nachdem auf einer Auktion zunächst ein Missverständnis hinsichtlich eines Gebots für den Hengst Aberforth entstand und später A auf Anweisung ihres Onkels Manfred M das Pferd Elvis ersteigerte. Im Streit steht, ob A jeweils wirksam verpflichtet wurde, insbesondere aufgrund fehlendem Erklärungsbewusstsein, und ob die von M erteilte Vollmacht infolge eines beruflichen Rufes weiterhin bestand. In der Abwandlung verweigert der betreuende Vertreter die Zustimmung zum Kaufvertrag wegen einer Geisteskrankheit des M, und V verlangt daraufhin von A den Kaufpreis, woraufhin A unter Protest zahlt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Zustandekommen von Verträgen bei Auktionen, Erklärungsbewusstsein, Auslegung von Vollmachten, das Abstraktionsprinzip sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche nach § 812 BGB.
Übungsfall: Der arglistige Anlagevermittler
Im vorliegenden Fall geht es um einen Rentner R, der nach Täuschung durch einen Anlagevermittler einen Vertrag über eine riskante Kapitalanlage mit dem Privatbankier B abschließt und 10.000 € bar zahlt. Kurz darauf erfährt R von den tatsächlichen Risiken und fordert von B das Geld zurück. Im Fokus stehen die Anfechtung von Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäft wegen arglistiger Täuschung sowie die mögliche Rückabwicklung nach bereicherungsrechtlichen und sachenrechtlichen Vorschriften. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen insbesondere § 123 Abs. 2 BGB, das Trennungs- und Abstraktionsprinzip sowie Eigentumsfragen nach § 985 BGB.
Übungsklausur ZR »Ein kleiner Irrtum am Anfang wird am Ende ein großer« – Irrtümer um die Stellvertretung
Die Klausur behandelt klassische Irrtümer rund um das Thema Stellvertretung und die Folgen fehlerhafter oder irrtümlicher Bevollmächtigung. Zu prüfen sind insbesondere der Vertragsschluss durch einen minderjährigen Vertreter ohne Vollmacht, die Anwendung des Offenkundigkeitsprinzips, Rechtsscheintatbestände sowie die Anfechtung, Genehmigung und der Widerruf im Kontext von Stellvertretung und Vertretungsmacht.
Examensklausur ZR Teure Wohnungssuche im Internet
Examensklausur zu Vertragsschluss im Internet im Zusammenhang mit Kostenfallen auf Wohnungsportalen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Sittenwidrigkeit, Anfechtung, Widerruf sowie deliktsrechtliche Ansprüche und zivilprozessuale Besonderheiten wie Widerklage und parteierweiternde Drittwiderklage.
Examensklausur ZR Das Geisterhaus
Die Klausur behandelt die erbrechtliche Situation rund um eine Familienvilla nach dem Tod der ursprünglichen Eigentümer A und E, insbesondere die Wirksamkeit eines Berliner Testaments, Stellvertretungsfragen bei der Ausschlagung der Erbschaft, Anfechtung sowie Fragen des Eigentumserwerbs und des Grundstückskaufs. Schwerpunktmäßig werden Ansprüche der Käuferin gegen die Erben und die Eigentumslage des Grundstücks nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrags geprüft.
Geiz ist nicht geil: Irrungen und Wirrungen um (doch nicht) kostenlose Einkäufe
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Problematik eines Einkaufs im Rahmen einer Werbeaktion, bei der angeblich jeder zehnte Einkauf kostenlos sein soll. Im Mittelpunkt stehen die Fragen zum Zustandekommen und zur Anfechtung eines Kaufvertrags nach einer Verwechslung des Kaufpreises sowie die Auswirkungen von Werbeaktionen auf das Vertragsverhältnis. Es wird zu prüfen sein, ob ein Anspruch des Verkäufers auf Zahlung besteht.
Das Hin und Her um den Feuerstuhl
Der Fall behandelt einen Streit über den Kaufpreis eines Fahrrads mit Hilfsmotor, nachdem ein Preisschild von einem Dritten heimlich abgeändert wurde. Im Mittelpunkt stehen die Auslegung von Willenserklärungen, die Stellvertretung durch Ladenpersonal, Anfechtung wegen Irrtums und die Frage der unzulässigen Rechtsausübung. Es geht darum, ob R auf Lieferung des Fahrrads zum falschen Auszeichnungspreis bestehen kann und wie sich spätere Erklärungen des Geschäftsinhabers in einer Abwandlung auswirken.
Kecke Ricke und Wütender Keiler
Die Klausur behandelt Fragen zur Stellvertretung, Anfechtung und zum gutgläubigen Erwerb im Kontext eines Kunstkaufs. Im Mittelpunkt steht die versehentliche Übergabe und Weiterveräußerung einer wertvollen Zeichnung an einen Dritten sowie der Anspruch auf Übereignung eines anderen Kunstwerks. Es sind herausragende Probleme des Vertretungsrechts und des sachenrechtlichen Erwerbs darzustellen.
Übungsfall: Haftung in der GmbH bei Fortlassung des Rechtsformzusatzes nach §§ 4, 5a Abs. 1 GmbHG
Im Mittelpunkt des Falles steht die Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern einer Vor-GmbH beziehungsweise Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), wenn der gesetzlich vorgeschriebene Rechtsformzusatz im Geschäftsverkehr weggelassen wird. E verlangt von der nicht eingetragenen Gesellschaft und ihren Beteiligten die Zahlung des Kaufpreises für einen Kleinlaster, wobei die Gesellschaft im Vertrag ohne den notwendigen Zusatz als Käuferin auftrat. Zu prüfen sind insbesondere die Haftungslage im Gründungsstadium, die Anwendung handels- und gesellschaftsrechtlicher Normen sowie die möglichen Ansprüche gegen handelnde Personen. In der Abwandlung wird auf die Haftung nach Eintragung einer UG (haftungsbeschränkt) bei Verwendung der Bezeichnung „GmbH“ eingegangen.
Übungsfall: Trau, schau, wem
In diesem Fall verlangt E als neuer Eigentümer und Vermieter von M, dem bisherigen Mieter, die Herausgabe der von M während einer unberechtigten Untervermietung erzielten Untermieterlöse. Im Mittelpunkt stehen zivilrechtliche Probleme der Untervermietung, insbesondere Herausgabeansprüche hinsichtlich des Untermietzinses vor und nach Beendigung des Mietverhältnisses sowie der Eintritt der Rechtshängigkeit. Zusätzlich macht M gegenüber E Schadensersatz wegen verweigerter Untervermietung und gegenüber F, einer Untermieterin, offene Mietforderungen geltend. Die Klausur beleuchtet dabei mietrechtliche Anspruchsgrundlagen und die Folgen unerlaubter Untervermietung.
Übungsklausur – Zivilrecht: Das mangelhafte Radarwarngerät aus dem Internetshop
Medizinstudentin A kauft online bei Anbieter V ein Radarwarngerät, das laut Produktbeschreibung für deutsche Anlagen geeignet sein soll. Nach erfolgter Montage stellt A fest, dass das Gerät die Erwartungen nicht erfüllt, da es nicht für deutsche Radarfallen codiert ist. A sendet das Gerät zurück, doch es geht auf dem Postweg verloren. Die zentrale Fragestellung betrifft A's Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises, wobei insbesondere die Nichtigkeit des Kaufvertrags wegen gesetzlicher Verbote (§ 134 BGB), Rücktritts-, Widerrufs- und Bereicherungsrecht sowie das Schicksal der Widerrufserklärung und Gefahrtragung thematisiert werden.
Übungshausarbeit ZR Traumurlaub in Tollinesien
Die Klausur behandelt Ansprüche eines eingetragenen Lebenspartnerschaftspaars gegen einen Reiseveranstalter nach einer Pauschalreise, bei der es zu Diskriminierungen, einem Unfall und ärztlichen Behandlungsfehlern während eines Ausflugs kommt. Schwerpunkte sind die reisevertragliche Haftung, Gleichbehandlungsrechte nach AGG, deliktsrechtliche Schadensersatzansprüche sowie die Problematik eines möglichen Anspruchsverlusts durch Einlösung eines Schecks (Erlassfalle). Außerdem wird die Anwendbarkeit deutschen Rechts nach Rom I-VO geprüft.
Examensklausur ZR Tropenfieber und Trinkgeld
Die Klausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Problemstellungen rund um die Themen Geistesstörung, Aufrechnung, Abtretung, Rechtsnatur des Trinkgeldes und Rückforderung einer Schenkung. Im Mittelpunkt stehen typische Examensfragen zur Wirksamkeit von Rechtsgeschäften, zur Haftung im Werkvertragsrecht und zur Rückforderung von Trinkgeld. Es werden mehrere Parteien und Ansprüche durch zivilrechtliche Konstruktionen miteinander verbunden.
Internetauktion
Die Klausur thematisiert den Vertragsabschluss bei einer Internetauktion und stellt die Frage, ob zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden ein Kaufvertrag wirksam zustande gekommen ist. Dabei wird insbesondere die Rolle der AGB, die Annahme des Höchstgebots und mögliche Anfechtungsgründe behandelt. In einer Abwandlung wird die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs diskutiert.
Übungsfall: Studienerfolg durch Lexika
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Student, der telefonisch von einem Versandhändler zum Kauf eines Lexikons für 200 Euro überredet wird und dieses nach Lieferung zunächst behalten, aber später den Kauf bereut. Streitig ist, ob der Student nach einem Widerruf weiterhin zur Zahlung verpflichtet ist und ob er im Fall einer Rücksendung Anspruch auf Erstattung der Rücksendekosten hat. In einer Abwandlung erwirbt der Student das Lexikon als Unternehmer für eine Auskunftei und verlangt nach Entdeckung eines Mangels (fehlende Buchstaben X-Z im Lexikon) die Rückerstattung des Kaufpreises. Der Fall beleuchtet insbesondere Fragen des verbraucherschützenden Widerrufsrechts, der Rückabwicklung und der Gewährleistung.
Übungsklausur ZR Der verschwiegene Hausbock
Ein Käufer verlangt nach Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags wegen verdecktem Hausbockbefall die Rückzahlung einer Maklerprovision. Problematisiert werden unter anderem Maklervertrag, Erfüllungsübernahme, Vertrag zugunsten Dritter sowie Schadensersatz aus culpa in contrahendo und Möglichkeiten der Anfechtung. Der Fall eignet sich zur vertieften Prüfung von Maklerprovisionsansprüchen und damit zusammenhängenden Rückforderungsrechten.
Übungshausarbeit ZR Grundstückskauf mit Überraschung
Die Klausur behandelt einen Grundstückskauf, bei dem der Käufer durch eine bewusst falsche Angabe der Verkäuferin über die erzielbaren Mieterträge zum Vertragsabschluss bewogen wurde. Thematisiert werden Sachmangel (Beschaffenheitsbegriff der Kaufsache), Konkurrenz zwischen Gewährleistungsrecht und culpa in contrahendo sowie Fragen der Vertretungsmacht bei gesetzlichen Vertretern und Genehmigungserfordernis. Im Fokus steht, ob Schadensersatz- oder Rückzahlungsansprüche bestehen, da der Käufer das Grundstück behalten möchte.
Das falsche Tafelgeschirr
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme eines durch eine Internet-Auktion geschlossenen Kaufvertrages, bei dem das gelieferte Porzellan nicht den Vorstellungen des Käufers entspricht. Zu prüfen sind Ansprüche aus dem Kaufrecht, insbesondere wegen Sachmängeln, Irrtum, Vertretung und Schadensersatz in mehreren Beteiligungskonstellationen.
Übungsfall: Der verzogene Golf
Im Fall verlangt P von dem Gebrauchtwagenhändler A die Rückzahlung des Kaufpreises für einen VW Golf, nachdem er einen erheblichen Unfallschaden an dem Fahrzeug entdeckt hat, der beim Kauf nicht offengelegt wurde. A beruft sich auf einen vertraglichen Gewährleistungsausschluss, die Verjährung etwaiger Ansprüche und bietet zudem ein Ersatzfahrzeug an. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich des Kaufrechts, insbesondere bei der Gewährleistung für Sachmängel, den Voraussetzungen für einen Rücktritt oder eine Anfechtung des Vertrags sowie möglichen Ansprüchen auf Wertersatz und Ersatz für Gebrauchsvorteile oder Schäden. Zusätzlich sind Varianten zu prüfen, die den Zeitpunkt der Kenntniserlangung und der Schadensverursachung durch P betreffen.
Der vertauschte Teppich
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt rund um die Verwechslung von Kennziffern bei drei Teppichen, die ein Kaufinteressent zur Probe erhält. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Auslegung von Willenserklärungen, Anfechtung, Annahmeverzug sowie Ansprüche aus schuldrechtlichen und sachenrechtlichen Normen. Zentral sind insbesondere die Herausgabe- und Zahlungsansprüche zwischen den beteiligten Personen sowie der Umgang mit einem in der Zwischenzeit beschädigten Teppich.
Übungsfall: Die Spritschleuder
Im vorliegenden Fall kauft S bei der A & B-OHG einen ÖkoStar 2000, der als besonders sparsames und umweltschonendes Fahrzeug beworben wird. Nach dem Kauf stellt sich heraus, dass das Fahrzeug aufgrund eines Fabrikationsfehlers deutlich mehr Kraftstoff verbraucht als angegeben. S verlangt daraufhin von der A & B-OHG die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs, während die OHG den Anspruch verweigert und zudem eine Nutzungsentschädigung fordert. Der Fall behandelt zentrale Fragen des deutschen und europäischen Kaufrechts, insbesondere Mängelhaftung, Nacherfüllung und Nutzungsersatz, sowie Aspekte der Vertretungsmacht und Vertragsbindung.
Laptopkauf mit Missverständnissen
Die Klausur schildert den Versuch eines Laptopkaufs durch A, bei dem mehrere Missverständnisse, Vertretungssituationen und Irrtümer auftreten. Im Mittelpunkt stehen die Wirksamkeit der verschiedenen Kaufverträge, die Rolle von Vertretung und Anfechtung sowie die Frage, ob A zur Zahlung und Abnahme der beiden Laptops verpflichtet ist.
Ein Haus für 2,50??
Die Klausur behandelt typische zivilrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Internetauktionen, darunter Vertragsschluss, mögliche Anfechtungen, Geschäftsfähigkeit sowie die Anwendung der AGB. Es werden mehrere Kaufverträge und ein Werkvertrag thematisiert sowie Ansprüche aus Mängeln und Rückabwicklung. Der Schwerpunkt liegt auf der zivilrechtlichen Prüfung von Ansprüchen rund um die Internetauktionen.
Streit in der GmbH um einen Autokauf
Die Klausur thematisiert einen Streit innerhalb einer GmbH, bei dem der Geschäftsführer einen Autokaufvertrag zwischen sich privat und der Gesellschaft abschließt. Zu prüfen ist, ob der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer Zahlungsansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreises und etwaigen Schadensersatz bestehen und ob diese durchsetzbar sind, insbesondere im Hinblick auf gesellschaftsrechtliche und schuldrechtliche Grundlagen sowie vertragliche Ausschlussfristen.
Ärger um die Schrottimmobilie
Die Klausur behandelt die Rückabwicklung eines kreditfinanzierten Beitritts zu einer Immobilienfonds-GbR. Im Kern geht es um die rechtliche Behandlung eines verbundenen Geschäfts, insbesondere um Widerrufsmöglichkeiten, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und etwaige Rückabwicklungsansprüche des Anlegers gegenüber der Bank nach teilweiser Rückzahlung und Steuervorteil.
Anfechtung der Willenserklärung in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.