Thomas Lobinger ist Professor für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Handelsrecht an der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Er wurde 1966 in München geboren. Lobinger beschäftigt sich in Forschung und Lehre insbesondere mit dem Zivilrecht sowie arbeits- und handelsrechtlichen Fragestellungen.
Klausuren
Anfängerklausur – Zivilrecht: BGB AT – Eigenmächtiges Handeln auf volatilen Märkten
Die Anfängerklausur behandelt grundlegende Fragen aus dem Allgemeinen Teil des BGB mit Schwerpunkt auf der Analyse eigenmächtigen Handelns im Rechtsverkehr und dessen Wirksamkeit. Geprüft werden insbesondere die Voraussetzungen und Wirkungen der Willenserklärung, deren mögliche Auslegung sowie Anfechtungsgründe und die damit verbundenen Rechtsfolgen. Ziel ist die Vertiefung grundlegender Kenntnisse des BGB AT im Kontext volatiler Märkte.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Professor Dr. Thomas Lobinger prüfen besonders häufig § 824 BGB (1×), § 826 BGB (1×), § 831 BGB (1×), Anfechtung der Willenserklärung (1×), Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre (1×) und Tatbestand der Willenserklärung (1×).