Klausuren
Anfechtung eines Computerkaufs im Internet
Die Klausur behandelt die Anfechtung eines über das Internet abgeschlossenen Kaufvertrags infolge eines Erklärungsirrtums ("Verklicken") beim Kauf eines Notebooks statt einer Maus mit Tastatur. Im Fokus stehen insbesondere die Qualifikation des Nutzerverhaltens als Willenserklärung, die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Anfechtung einschließlich der Abgrenzung zwischen Erklärungs- und Inhaltsirrtum sowie Schadensersatzansprüche nach § 122 BGB und aus culpa in contrahendo.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Kai P. Purnhagen prüfen besonders häufig § 824 BGB (1×), Anfechtung der Willenserklärung (1×) und Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB) (1×).