Übungshausarbeit: Ärger in der Studentenbude
ZJS 2018, 239 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von Stephan Klawitter, Rebecca Julia Meyer
Im ersten Teil des Falls verlangt die E-GmbH als Stromversorger von M, die gemeinsam mit ihrem Sohn S einen Mietvertrag für eine Berliner Wohnung unterschrieben hat, Zahlung für Strom, der ausschließlich von S genutzt wurde. Streitpunkt ist, ob ein vertraglicher Anspruch der E-GmbH gegen M auf Zahlung besteht, obwohl M die Wohnung nicht bewohnt und keinen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen hat. Im zweiten Teil entdeckt S Schimmel in der Wohnung, der nach bloßer Überstreichung weiter bestehen bleibt. Nach Verkauf der Wohnung durch V an K mit Ausschluss der Mängelgewährleistung im Kaufvertrag stehen Fragen zur Haftung bei arglistiger Täuschung sowie zur Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts im Mittelpunkt.
Schwerpunkte
Passend dazu in der Jurafuchs-Lernapp
Vertiefe die Klausur-Themen interaktiv — direkt in der Jurafuchs-App, ein Klick oder QR-Scan reicht.
- StellvertretungHaftung aus culpa in contrahendo bei Handeln im fremden Namen ohne Abschlussvollmacht
- StellvertretungHaftung analog § 179 Abs. 1 BGB beim Boten ohne Botenmacht?
- StellvertretungAnwendbarkeit von § 179 Abs. 1 BGB bei vermögenslosem Vertretenen
- StellvertretungHaftung des Vertreters bei nicht existierendem Vertretenen – Analoge Anwendung von § 179 Abs. 1 BGB
- StellvertretungAnaloge Anwendung der Vertreterhaftung bei nichtigem Vertrag?
Weitere Klausuren zu Stellvertretung
Übung macht den Meister — hier sind 6 weitere Klausuren mit verwandter Themenstellung.