Rücktritt
Der Rücktritt (§§ 323, 346 ff. BGB) ist das wichtigste Rückabwicklungsrecht bei gegenseitigen Verträgen und ermöglicht die Lösung vom Vertrag bei Pflichtverletzungen. Examensrelevant: Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Rücktritts (§ 346), Fristsetzung (§ 323), Rücktrittsausschluss bei unerheblicher Pflichtverletzung (§ 323 Abs. 5 S. 2), Berechnung und Behandlung von Teilleistungen (§ 323 Abs. 5, § 326 BGB) sowie das Verhältnis zu Schadensersatz und vertraglichem Rücktrittsrecht.
Klausuren zum Thema
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT – Von Kunstliebhabern und erschöpften Studenten
In dieser Fortgeschrittenenklausur werden klassische Probleme des Schuldrechts AT anhand der Geschichte von Kunstliebhabern und erschöpften Studenten geprüft. Im Mittelpunkt steht das Zustandekommen und die Störung von Schuldverhältnissen, insbesondere Fragen zur Unmöglichkeit der Leistung und etwaigen Sekundäransprüchen.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Digitale Produkte – Cloudspeicher mit zusätzlicher „Serviceleistung“
Die Klausur behandelt einen Fall zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte, wobei es unter anderem um die rechtliche Einordnung und die Besonderheiten beim Angebot von Cloudspeicher mit zusätzlicher Serviceleistung geht. Es werden Fragen zu Leistungsstörungen und den daraus resultierenden Ansprüchen angesprochen.
Anfängerklausur im Schuldrecht: Zur falschen Zeit am falschen Ort
Die Anfängerklausur im Schuldrecht behandelt grundlegende Probleme rund um das Leistungsstörungsrecht, insbesondere Fragen zu Unmöglichkeit, Rücktritt und Schadensersatzansprüchen. Der Fall ist für Studierende im Grundstudium konzipiert und legt einen Schwerpunkt auf systematisches Arbeiten im Allgemeinen Schuldrecht.
„Italienische Herrenmode“
Der Fall behandelt Ansprüche im Rahmen eines Kaufvertrags zwischen einem Modeimporteur und einem Einzelhändler. Thematisiert werden unter anderem Verzugsfragen, die Ersatzfähigkeit von Mahnkosten durch einen Anwalt, Schadensersatz wegen teurer Ersatzbeschaffung und entgangenem Gewinn sowie Rücktrittsrechte und Anwaltspflichten.
„Verkleinertes Hochzeitsfest“
Sachverhalt: Ein vermieteter Saal für ein Hochzeitsfest kann wegen Verzögerungen bei Renovierungsarbeiten nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Die Brautleute mieten einen kleineren Ersatz-Saal und verlangen vom Vermieter Schadensersatz für Porto- und Druckkosten zur Gästeausladung, entgangene Hochzeitsgeschenke und immateriellen Ausgleich. Ferner wird gefragt, ob der Vermieter bei vertraglicher Vereinbarung über den Renovierungszeitpunkt beim Bauunternehmer Regress nehmen kann.
Wenn Verträge scheitern – Bürgen, Räumen, Ersetzen
Die Klausur stellt drei zivilrechtliche Sachverhalte aus dem Schuldrecht, Mietrecht und dem Recht der Bürgschaft. Es geht um Ansprüche auf Kaufpreiszahlung unter Bürgschaftsbedingungen, einen Räumungsanspruch nach Mietrückstand sowie Ersatzansprüche im Mietverhältnis nach einer behördlichen Nutzungsuntersagung. Zu prüfen sind ausschließlich vertragliche Ansprüche.
Fleisch oder Nicht-Fleisch – Das ist hier die Frage!
Beyza fordert von der Restaurantbetreiberin Uljana die Rückzahlung eines Teils des gezahlten Rechnungsbetrags sowie die irrtümlich zu viel entrichteten 15 € Trinkgeld, nachdem sie und ihr Freund im Lokal Speisen erhielten, die nicht wie erwartet waren. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob für ein als 'Wiener Schnitzel' angebotenes veganes Gericht und einen ersatzweise angenommenen Salatteller der jeweilige Preis verlangt werden darf. Gegenstand der Prüfung sind zivilrechtliche Ansprüche aus dem BGB im Zusammenhang mit Leistungsstörungen beim Kaufvertrag sowie das Bereicherungsrecht im Hinblick auf das versehentlich gezahlte Trinkgeld. Es gilt zu klären, ob und in welchem Umfang Rückzahlungsansprüche bestehen.
Fortgeschrittenenklausur: „Zession und Zankerei“
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Factoring-Abtretung zwischen der B-GmbH und C sowie spätere Streitigkeiten über Mängelhaftung und Aufrechnung. C verlangt von B die Zahlung von 50.000 €, nachdem B zuvor eine Forderung gegen A an C abgetreten hatte und A aufgrund schadstoffbelasteter Lieferung von Recycling-Schrott Rücktritt erklärte und Kosten für die Beseitigung selbst trug. Strittig ist, ob C im Verhältnis zu B einen Anspruch aus abgetretenem Recht oder Bereicherungsrecht geltend machen kann. Juristisch relevant sind insbesondere die Wirksamkeit der Forderungsabtretung nach Handels- und Zivilrecht, die Aufrechnungsmöglichkeit nach Abtretung, der Eigentumsvorbehalt und Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Schuldrecht und Zwangsvollstreckungsrecht – Sportwagenkauf mit Folgen
Die Klausur behandelt einen komplexen Sportwagenkauf mit nachfolgenden Problemen im Schuld- und Zwangsvollstreckungsrecht. Thematisiert werden insbesondere die kaufrechtlichen Gewährleistungsregelungen und die Möglichkeiten gerichtlicher Rechtsdurchsetzung sowie Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Die Aufgabenstellung fordert ein vertieftes Verständnis für Anspruchsaufbau und prozessuale Besonderheiten.
Der Elefant im Raum
Die Klausur behandelt einen Fall rund um einen fernmündlich geschlossenen Vertrag über eine Massageliege, bestellt durch einen vollmachtlosen Vertreter (Ehemann) für die Heilpraktikerpraxis der Ehefrau. Thematisiert werden Fragen rund um den Vertragsschluss, die Stellvertretung ohne Vertretungsmacht, das Verbraucherschutzrecht (Widerruf, Folgen bei Benutzung und Rückabwicklung) sowie Wertersatzpflichten und Risikoverteilung nach Widerruf und Rücksendung. Die Bearbeitung berücksichtigt auch die Besonderheiten beim Umgang mit Gebrauchsspuren und Untergang der Kaufsache nach Ausübung des Widerrufs.
ZR-Anfängerklausur zum Allgemeinen Schuldrecht
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Allgemeinen Schuldrechts, die typischerweise im Anfangssemester des Zivilrechts auftauchen. Behandelt werden insbesondere Anspruchsgrundlagen, Leistungsstörungen und mögliche Sekundärrechte.
Das rechtslose Rechtsgutachten
Die Klausur beschäftigt sich mit der Abgrenzung von Vertragstypen zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag am Beispiel eines von einem Influencer beauftragten Rechtsgutachtens. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Vertragsauslegung, Rücktritts- und Verjährungsfragen sowie die prozessuale Einbettung klassischer Problemstellungen im Schuldrecht und Werkvertragsrecht.
Schnee auf der Reeperbahn
Die Übungsklausur behandelt zwei zivilrechtliche Sachverhalte: Zum einen geht es um die Rückzahlung eines Darlehens nach Kündigung durch die Bank, zum anderen um nachbarrechtliche Ausgleichs- und Bereicherungsansprüche nach der Errichtung eines Gebäudes, das zu erhöhten Schneelasten auf dem Nachbargrundstück führt. Die Parteien streiten um Zahlung und Kostenerstattung vor dem Landgericht Hamburg.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Streit um einen Wiederkauf
Die Examensklausur behandelt einen zivilrechtlichen Streit um einen Wiederkauf. Schwerpunkte liegen auf den Rechtsgrundlagen des Kaufvertrags, dem gesetzlichen Vorkaufsrecht und Fragen der Auslegung sowie Wirksamkeit von Willenserklärungen. Es werden zudem Fragen zur Form und zum Zustandekommen entsprechender Vereinbarungen thematisiert.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Kaufrecht, Leistungsstörungsrecht und Handelsrecht
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Kaufrechts, insbesondere zu Sachmängeln und deren Rechtsfolgen, sowie das Leistungsstörungsrecht, etwa Unmöglichkeit und Rücktritt. Außerdem werden handelsrechtliche Besonderheiten des Handelskaufs beleuchtet. Die Aufgaben orientieren sich an einer originalen Referendarsexamensprüfung.
Anfängerklausur: BGB AT
Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei zivilrechtliche Konstellationen. Teil 1 betrifft den Verkauf eines Hundes durch die elfjährige Marie an die Passantin Patricia, wobei zentrale Fragen zum Minderjährigenrecht, zum Vertragsschluss und zur Anfechtung aufgeworfen werden. Im zweiten Teil geht es um einen Bewirtungsvertrag zwischen dem Restaurant Raffaello, vertreten durch einen Kellner, und dem Gast Valentin, der sich über den Preis einer Champagnerflasche irrt; streitig ist, ob und in welcher Höhe ein Zahlungsanspruch besteht. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen insbesondere die Wirksamkeit von Willenserklärungen, den Umgang mit Irrtümern beim Vertragsschluss sowie die möglichen Rechtsfolgen einer Anfechtung.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT – Augen auf beim Uhrenkauf
Die Klausur befasst sich mit dem Schuldrecht Allgemeinen Teil im Kontext eines Uhrenkaufs und prüft typische Grundlagen zu Schuldverhältnissen. Der Schwerpunkt liegt auf den rechtlichen Anforderungen und Fallstricken beim Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrages. Ziel ist es, grundlegende Kenntnisse und das Verständnis für den allgemeinen Teil des Schuldrechts zu vertiefen.
Examensübungsklausur: Nur Ärger mit dem Infotainment
In diesem Fall begehrt K, der einen Pkw der Marke M über einen Leasingvertrag mit der L-GmbH anschafft, die Reparatur einer defekten Lenkradwalze sowie die Bereitstellung eines Software-Updates zur Behebung einer Sicherheitslücke im Infotainmentbereich. Im Vertragsverhältnis bestehen spezifische Regelungen zu Gewährleistungsansprüchen und Aktualisierungspflichten. Der Fall thematisiert die typischen Problemstellungen im Leasingdreieck zwischen Leasingnehmer, Leasinggeber und Lieferant, insbesondere im Hinblick auf Mängel analoger und digitaler Komponenten sowie Abtretung von Ansprüchen. Es werden sowohl Ansprüche gegen die L-GmbH als auch gegen die X-OHG geprüft.
Die Tücken des Touchscreens
Die Klausur behandelt das Problem einer versehentlichen Bestellung im Onlinehandel durch eine fehlerhafte Touchscreen-Bedienung. Zu überprüfen sind die Handlungsoptionen des Käufers (Anfechtung, Widerruf, Rücktritt, Nacherfüllung) sowie die Ansprüche auf Rückzahlung und Kostenerstattung. Zusätzlich ist die zuständige Gerichtsbarkeit im Falle einer Klage der V GmbH zu bestimmen.
Fitnessstudios zwischen Corona- und Energiekrise
In dieser Anfängerklausur zum Leistungsstörungsrecht werden zwei Fallkonstellationen rund um Fitnessstudioverträge behandelt: Zunächst geht es um Beitragspflichten während pandemiebedingter Schließungen und die Frage einer Rückzahlung, anschließend um die Anpassung von Mitgliedsbeiträgen infolge der Energiekrise. Die Aufgaben erfordern den Umgang mit Unmöglichkeit, Rücktritt, Störung der Geschäftsgrundlage und Vertragsmodifikationen.
»Vermögenssorge(n)«
Die Klausur behandelt einen Fall vorweggenommener Erbfolge, in dem ein minderjähriger Sohn von seiner Mutter ein Grundstück geschenkt bekommt. Thematisiert werden unter anderem die Geschäftsfähigkeit des Minderjährigen, Vertretungsfragen und Genehmigung durch das Familiengericht, die Wirksamkeit der Schenkung samt Rücktrittsrecht bei grobem Undank sowie die Vormerkung im Grundbuch. Weitere Schwerpunkte liegen im Mietrecht, beim Eigentumserwerb und den rechtlichen Folgen der Rücktrittserklärung.
Pandemiehochzeit
Die Klausur 'Pandemiehochzeit' thematisiert einen Hotelbuchungsfall im Kontext der COVID-19-Pandemie und beleuchtet das Verhältnis von vertraglichen und gesetzlichen Rücktrittsrechten, insbesondere im Hinblick auf die Störung der Geschäftsgrundlage und die Rückabwicklung im Beherbergungsvertrag. Neben dem Ablauf der Ereignisse und Risikoverteilungsfragen prüft die Klausur die Wirksamkeit von AGB, Erstattungsansprüche und etwaige Einreden.
Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Ach du grüne Neune!
Rentner V erwirbt bei U einen Mähroboter mit digitaler Steuerung per App, um seinen Rasen zu pflegen. Nach vier Jahren versagt der Mähroboter infolge einer Störung durch einen Hackerangriff, sodass V die Funktion nicht mehr nutzen kann. V fordert von U Rückabwicklung des Kaufvertrags und Rückzahlung des Kaufpreises, nachdem U keine kurzfristige Reparatur gewährleistet. Der Fall beleuchtet zentrale Fragen des Kaufrechts, insbesondere die Mangelhaftigkeit von Waren mit digitalen Elementen und die Voraussetzungen für den Rücktritt vom Vertrag.
Probleme mit der »Zeiterfassungs-App«
Die Klausur behandelt typische Probleme rund um Softwareverträge im Werkvertragsrecht. Behandelt werden insbesondere die Abgrenzung Werk-/Dienstvertrag, die rechtliche Qualifizierung des Startup-Zusammenschlusses, Gewährleistungsfragen, Rücktrittsrechte und Ersatzansprüche im Zusammenhang mit einer individuellen Softwarelösung für einen Unternehmer.
Gartendesaster einer GmbH
Die Klausur behandelt Gewährleistungsansprüche im Zusammenhang mit der Neugestaltung von Gartenanlagen durch eine GmbH, die durch handelsrechtliche Vorschriften – insbesondere die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit – modifiziert werden. Es werden Rücktritt, Schadensersatz und die Haftungsausfüllende Kausalität sowie die Kaufmannseigenschaft diskutiert. Im dritten Teil sind prozessuale Probleme wie Gerichtsstandsvereinbarungen Gegenstand.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT - Die gescheiterte Hochzeit
In der Klausur geht es um die zivilrechtliche Behandlung der gescheiterten Planung einer Hochzeitsfeier im Schuldrecht AT. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob der Hochzeitstermin als absolutes Fixgeschäft eine Unmöglichkeit im Rechtssinne begründet. Zudem wird die Verantwortlichkeit bezüglich der Planung einer Feier während der Corona-Pandemie sowie eine mögliche Risikoübernahme der Parteien thematisiert. Schließlich wird die Möglichkeit eines Teilrücktritts aus dem Vertrag und die entsprechenden Rechtsfolgen geprüft.
Fortgeschrittenenklausur: Ein Online-Shop und seine Tücken
Im Mittelpunkt steht ein Streit zwischen der Zeilon-GmbH, die einen spezialisierten Online-Shop für sogenannte 'curated shopping'-Angebote betreibt, und dem Kunden S. Z verlangt von S entweder den Kaufpreis für zugesandte Kleidung in Höhe von 600 € oder zumindest eine Servicepauschale, nachdem S alle Artikel zurückgeschickt hat. Die Fallkonstellation behandelt insbesondere die Wirksamkeit und Einordnung des geschlossenen Vertrags, Fragen rund um das Widerrufsrecht sowie Voraussetzungen und Folgen eines möglichen Rücktritts. Thematisiert werden dabei zentrale Probleme aus dem Allgemeinen Teil des BGB und dem allgemeinen Schuldrecht, wie die Bestimmung von Vertragsinhalten, Widerrufsausschluss und die Pflicht zur Servicegebühr.
Examensübungsklausur: Auf’s falsche Pferd gesetzt
Im ersten Teil der Klausur verlangt die Krankenkasse des verletzten Jungreiters H von Pferdeeigentümerin E die Erstattung der Heilbehandlungskosten nach einem Unfall mit dem Pferd im Rahmen einer Reitbeteiligung. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Tierhalterhaftung, zur Auslegung des Tierhalterbegriffs bei Reitbeteiligung, zur Haftungsfreistellung sowie zum gesetzlichen Forderungsübergang und möglichem Mitverschulden. Im zweiten Teil fordert Käufer M von E die Rückzahlung des Kaufpreises für einen Sattel, nachdem dieser für sein Pferd ungeeignet und gesundheitsschädlich war. Entscheidende rechtliche Schwerpunkte sind die Gewährleistung beim Kauf von Reitzubehör, die Fristsetzung und das Vorliegen von Haftungsausschlüssen.
Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Schlaflos in B
Das Ehepaar V und M kauft von Fertighaushersteller U ein Fertighaus samt spezieller App zur Steuerung von Heizung, Licht, Jalousien und Alarmanlage. Nach Einzug treten gravierende Funktionsstörungen der App auf, wodurch verschiedene Hausfunktionen unkontrolliert agieren. V fordert von U die schnelle Behebung der Probleme; nachdem diese erneut auftreten, will V den Vertrag über die App beenden. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Verträgen über digitale Produkte, insbesondere zu Rücktrittsrechten, Nacherfüllung und den Anwendungsbereich der §§ 327 ff. BGB.
Hausarbeit: Wasserschaden
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kaufvertrag über einen gebrauchten Wohnwagen zwischen einem belgischen Bauschlosser und einer Wohnwagenhändlerin. Nach der Übergabe zeigt sich, dass das Dach undicht ist, wodurch ein Wasserschaden entsteht. Der Käufer verlangt Nachbesserung, setzt eine Frist und erklärt später den Rücktritt vom Vertrag sowie die Forderung auf Rückzahlung des Kaufpreises und Ersatz der Transportkosten. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen Rücktrittsrechte, Anforderungen an die Fristsetzung zur Nacherfüllung sowie die Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche bei vertraglichen Mängeln.
Original-Examensklausur: "Elvis meets Nixon vor dem Berufungsgericht
Bei der Examensklausur 'Elvis meets Nixon vor dem Berufungsgericht' handelt es sich um ein zivilrechtliches Berufungsverfahren mit Fokus auf die Zulässigkeit und Erfolgsaussichten einer Berufung und einer Anschlussberufung im Zusammenhang mit Rücktritt, Verjährung und Eigentumserwerb. Gegenstand des Streits sind Darlehensrückzahlungsansprüche, Herausgabeansprüche bezüglich einer Hündin und eines Welpen sowie Ansprüche wegen Sachbeschädigung und Rückgabe einer verkauften Münze.
Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Motivation ist alles
V kauft bei U ein Fitnessgerät mit zugehöriger App, die Trainingsdaten auswerten soll. Nach Aushändigung des Geräts erhält V den Zugangscode für die App trotz Aufforderung nicht. V will daraufhin vom gesamten Vertrag zurücktreten und verlangt Rückzahlung des Kaufpreises. U verweist auf eine mangelfreie Geräteübergabe und akzeptiert lediglich eine Teilerstattung für die App, zudem fordert er Wertersatz für die erfolgte Nutzung. Der Fall thematisiert vertragsrechtliche Ansprüche bei Verträgen über digitale Produkte, die Rückabwicklung mit Wertersatz sowie die Anwendbarkeit des neuen digitalen Vertragsrechts (§§ 327 ff. BGB).
Eyjafjallajökull macht Ärger
Die Klausur behandelt einen Pauschalreisevertrag über eine Karibikkreuzfahrt und die Anspruchsgrundlage für Stornokosten nach Rücktritt des Reisenden aufgrund einer Aschewolke, welche die Anreise unmöglich macht. Es wird insbesondere das Zusammenspiel von Reisevertragsrecht (§§ 651a ff. BGB), allgemeinem und besonderem Leistungsstörungsrecht sowie der Wegfall der Geschäftsgrundlage untersucht. Der Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Einordnung unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände und der entsprechenden Anspruchsprüfung.
Den Trüffeln auf der Spur
Der Fall thematisiert Fragen des allgemeinen Schuldrechts und gesetzlicher Schuldverhältnisse. Schwerpunkte liegen auf Unmöglichkeit, Rückabwicklung unwirksamer Verträge und der Einbeziehung eines Minderjährigen als Erfüllungsgehilfen. Die Probleme betreffen unter anderem die Gegenleistungspflicht bei Unmöglichkeit und Ansprüche nach Zerstörung der Kaufsache.
»Aber es fährt doch hervorragend!«
Im Herbst 2014 erwirbt K von H einen gebrauchten VW-Diesel mit manipulierter Abgassoftware. Nach Bekanntwerden des Skandals, der Durchführung eines Software-Updates und Erreichen von mehr als 250.000 km Laufleistung verlangt K Rückabwicklung und überlegt Zinsforderungen. Die Klausur prüft weiterhin die Wirksamkeit eines Prozessvergleichs, der unter starkem Druck seitens des Gerichts zustande kam.
»Ein Unglück kommt selten allein«
Der Klausurfall behandelt Ansprüche eines Gastes gegen eine Gastwirtin auf Schadensersatz bezüglich einer beim Sturz beschädigten Hand, eines defekten Smartphones und einer abhanden gekommenen Jacke. Zudem wird ein Rücktrittsrecht nach Kauf eines fehlerhaften Buchs untersucht. Die Prüfung erfolgt ausschließlich im vertraglichen Bereich, deliktische Ansprüche sind ausgeschlossen.
Anfängerhausarbeit: Rechenfehler mit Folgen
E, eine Kunstsammlerin, erwirbt von R, einem Kunsthändler, ein siebenteiliges Tonfiguren-Set zu einem zu niedrig kalkulierten Preis aufgrund eines Rechenfehlers von R. Nachdem der Fehler auffällt, verlangt R nachträglich die Rückgabe der Figuren und beruft sich auf die Anfechtung des Kaufvertrags sowie angebliche Erpressung durch E. Im Mittelpunkt stehen typische Probleme des allgemeinen Teils des BGB wie Kalkulationsirrtum, Anfechtung, Zugangsproblematik von Erklärungen und Herausgabeansprüche gemäß § 985 BGB. Der Fall thematisiert zudem die Eigentumslage und das Verhältnis zwischen Eigentum und Besitz sowie die wirksame Übermittlung von Rücktritts- oder Anfechtungserklärungen.
Examensklausur: Der gestohlene Schiele
Im Mittelpunkt des Falls steht ein gestohlenes Gemälde von Egon Schiele, das nach dem Tod der Eigentümerin Frieda verschwand und 15 Jahre später im Besitz von Roland wieder auftauchte. Mark, Miterbe nach Frieda und durch Abtretung auch Rechtsnachfolger seiner Schwester Lisa, verlangt von der Staatsanwaltschaft die Herausgabe des Gemäldes gemäß § 985 BGB. Zu klären sind Besitz- und Eigentumsverhältnisse am Gemälde unter Berücksichtigung von Erbrecht, gutgläubigem Erwerb, Abhandenkommen und Ersitzung sowie der Nachweislast nach § 1006 BGB. Im Rahmen einer Abwandlung ist zudem das Hinterlegungsrecht relevant und die Zusatzfrage thematisiert den Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs abhandengekommener Kulturgüter nach § 40 Abs. 2 KGSG.
Examensübungsklausur: Jegliches hat seine Zeit…
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Streit zwischen einer Händlerin (K) und einer Großhändlerin (V) über die Lieferung und die Schadensersatzpflicht im Zusammenhang mit einer während der Corona-Pandemie bestellten großen Menge FFP2-Masken. Während K Lieferung und Ersatz des ihr entgangenen Gewinns verlangt, verweigert V zunächst die Lieferung wegen gestiegener Marktpreise, beliefert Zwischenhändler und liefert später nur verspätet an K. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Schuldrecht, insbesondere im Bereich Lieferverzug, Schadensersatz und Berechnung des entgangenen Gewinns nach §§ 433, 280, 286 BGB. Zusätzlich wird in einer Variante der Fall behandelt, dass K sich anderweitig zu deutlich höheren Preisen eindeckt. Im zweiten Teil geht es um die Frage, ob eine Pfandgläubigerin (F) nach dem Diebstahl und Weiterverkauf ihres Sicherungsguts von einer gutgläubig erwerbenden Juwelierin (J) Herausgabe verlangen kann, insbesondere unter Berücksichtigung von Eigentums- und Besitzschutzregelungen (§§ 985, 1006 BGB).
Fortgeschrittenenklausur: Der Friseur in der Viruskrise
Der Fall behandelt die zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Friseur K und dem Online-Händler T sowie dessen Forderungsnachfolger I. K erwirbt während der Viruskrise eine als Premium-Videokonferenzsoftware beworbene Software von T, die sich als funktionsuntüchtig erweist; T verkauft die Kaufpreisforderung später an I. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Kaufmannsbegriffs, der Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB, der Zulässigkeit der Forderungsabtretung und der damit verbundenen Rechte und Einwände des Käufers. Zusätzlich wird in einer Abwandlung thematisiert, wie sich die Aufgabe des Gewerbes durch K und das Fortbestehen der Handelsregistereintragung auf Rechtsgeschäfte mit Dritten auswirken.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT und Arbeitsrecht - Athen in Trümmern
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen im Schuldrecht AT und Arbeitsrecht. Im Mittelpunkt steht die Konkretisierung der Bringschuld sowie die Haftungsprivilegierung bei Gläubigerverzug. Zudem wird ausführlich die AGB-Inhaltskontrolle mit besonderem Fokus auf Aussschlussfristen, das Transparenzgebot und die geltungserhaltende Reduktion im Hinblick auf § 3 S. 1 MiLoG geprüft. Auch die Möglichkeit einer Entkonkretisierung wird thematisiert.
Schieflage im Garten
Die Klausur behandelt einen typischen Sachverhalt aus dem Bauvertragsrecht mit Schwerpunkt auf den Rechten des Bestellers bei Baumängeln. Es geht um die Frage, ob und wie sich der Besteller vom Werkvertrag lösen kann, welche Mängelrechte bestehen, wie mit Mängelbeseitigungs- und Gutachterkosten umzugehen ist und ob Vorschuss verlangt werden kann. Der Fall berührt zahlreiche Anspruchsgrundlagen rund um das werkvertragliche Mängelrecht.
* "Start-up mit Startschwierigkeiten
Die Klausur thematisiert einen Konflikt zwischen einer GmbH und einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft um die Durchführung eines Marketingvertrags, die Zahlung von Vergütung, ein Wettbewerbsverbot mit Vertragsstrafe und prozessuale Folgeprobleme (Widerklage, Teilklagerücknahme, Gerichtsstand, Versäumnisurteil, Prozessvergleich, Zwangsvollstreckung). Schwerpunktmäßig werden AGB-Kontrolle, vertragliche Ansprüche, die Angemessenheit von Vertragsstrafen und wettbewerbsrechtliche Fragen vertieft sowie prozessuale Spezialprobleme bei der Zwangsvollstreckung nach Prozessvergleich und Versäumnisurteil abgefragt.
Der sog. Abgasskandal und ein Software-Update: Ende gut, alles gut?
Die Klausur behandelt Ansprüche eines Käufers im Zusammenhang mit dem sogenannten Abgasskandal bei einem Neuwagenkauf. Zu prüfen sind unter anderem kaufrechtliche Rücktritts- und Nachlieferungsansprüche sowie deliktsrechtliche Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller und die Händlerin, insbesondere im Zusammenhang mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung und deren Behebung durch ein Software-Update.
Drum prüfe, wer sich ewig bindet, indem er erst den Kaufpreis mindert
Der Fall behandelt den Kauf eines Sportwagens, der mehrfach technische Defekte zeigt und dessen Käufer zunächst eine Minderung des Kaufpreises sowie später Rückzahlung des gesamten Kaufpreises und Schadensersatz verlangt. Thematisiert werden die Gewährleistungsrechte im Kaufrecht, insbesondere Minderung, Rücktritt und Schadensersatz sowie die Wirksamkeit einer Gewährleistungsbeschränkung auf Reparaturen. Zentrale Normen und Anspruchsgrundlagen werden geprüft.
Examensübungsklausur: Ein Übel kommt selten allein…
K, Betreiberin einer Schraubenproduktion, bestellt bei V zwei Produktionsmaschinen. Aufgrund von Lieferproblemen und Mängeln der gelieferten Maschinen verlangt K von V Schadensersatz für entgangenen Produktionsgewinn sowie den Ersatz eines Mehrpreises für eine als Ersatz bei einem Dritten gekaufte Maschine. V stellt die Ansprüche weitgehend in Frage und verweist auf angebliche Nutzungsvorteile der K. Weiterhin wird die Frage aufgeworfen, ob K im Zusammenhang mit einem Online-Fernsehkauf und einem nachfolgenden Vollstreckungsbescheid noch Widerrufsrechte oder andere Rechtsbehelfe gegenüber H geltend machen kann. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig kaufrechtliche Leistungsstörungen, Schadensersatzansprüche und verbraucherschützende Vorschriften im Onlinehandel.
* "Dieselabgasskandal
Der Fall behandelt die zivilrechtlichen Konsequenzen des sogenannten Dieselabgasskandals. Im Zentrum stehen Rechtsfragen zur Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrags nach Offenbarwerden von Abgasmanipulationen, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen sowie der Verjährung. Zudem werden prozessuale Aspekte wie die Musterfeststellungsklage angesprochen.
Examensklausur: Die „übervorsichtige“ Warnmeldung
Der Fall behandelt die Auseinandersetzung zwischen einem Käufer und einem Autohersteller über eine wiederkehrende Warnmeldung im Display eines Neuwagens. Nachdem der Käufer trotz Werkstattaufenthalten und Hinweisen des Herstellers weiterhin mit der Warnmeldung konfrontiert war, verlangt er die Lieferung eines mangelfreien Ersatzfahrzeugs sowie die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten. Kernfragen sind die rechtliche Bewertung der Warnmeldung als Sachmangel, der Umfang und die Form der Nacherfüllungsansprüche, insbesondere hinsichtlich eines Software-Updates oder einer Nachlieferung, und die Voraussetzungen für die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten. Die Fallgestaltung beleuchtet die Rechte des Käufers bei wiederkehrenden technischen Hinweisen und den Umgang des Verkäufers mit Nachbesserungs- und Nachlieferungsbegehren.
Anschauungsfälle zur Unmöglichkeit der Leistung im gegenseitigen Vertrag
Die Klausur stellt mehrere typische Sachverhalte zur Unmöglichkeit der Leistung im Rahmen gegenseitiger Verträge, insbesondere beim Kaufvertrag, vor. Verschiedene Konstellationen von Unmöglichkeit (z.B. durch Diebstahl, Unfall oder Verkauf an Dritte) werden mit Lösungshinweisen zur Anspruchsdurchsetzung aus Sicht der Vertragsparteien behandelt. Ziel ist die Vermittlung der systematischen Falllösung im Leistungsstörungsrecht.
Familie Veistenauer
Die zivilrechtliche Klausur behandelt die rechtlichen Möglichkeiten zur Grundstücksübertragung vom Vater an die minderjährige Tochter unter Berücksichtigung von Minderjährigenrecht, Grundschuld, Vertragsgestaltung und Rücktrittsoptionen. Es werden die zivilrechtlichen Voraussetzungen und Folgen der Übertragung sowie die Auswirkungen einer Abwandlung des Falls (Übertragung ohne Gegenleistung, bestehender Pachtvertrag) diskutiert. Die Bearbeitung erfolgt in Form eines Gutachtens zu den gestellten Fragen.
Examensklausur: Lust zu tauschen oder Lust zu täuschen?
Im Mittelpunkt steht ein Tauschgeschäft zwischen Viktoria und Katharina, bei dem beide jeweils zwölf Schallplatten-Sets der B-Band tauschen. Nach Übergabe bemerkt Katharina, dass im gelieferten 70er-Jahre-Set eine Schallplatte fehlt, was ihre Mutter zunächst behebt. Später erhebt ein Dritter, Daniel, Anspruch auf Eigentum am 70er-Set und fordert die Herausgabe, weshalb Katharina die Rückabwicklung des Tauschs begehrt. Der Fall thematisiert Ansprüche auf Rückgewähr im Rahmen des Tauschs, Eigentumsverhältnisse und Täuschung, unter besonderer Berücksichtigung von Sachmängeln, Gutglaubenserwerb sowie Auswirkungen neuer Erkenntnisse auf bereits abgeschlossene und erneut angestrebte Klagen.
Die Gebrauchtwagenprofis
Der Fall thematisiert den Verkauf eines gebrauchten Pkw über eBay durch einen Autohändler, wobei ein Mitarbeiter die Auktion verwaltet. Im Zentrum steht die Frage nach Vertragsschluss, der Wirkung vorzeitiger Angebotsbeendigung und etwaigen Schadensersatzansprüchen nach Weiterverkauf an einen Dritten. In einer Abwandlung geht es um die Fernabsatz-Widerrufsrechte und deren Ausübung nach fünf Monaten.
Examensklausur: Zwangsvollstreckung ohne Ende?
Sebastian kauft ein E-Piano über einen Onlinemarktplatz, wobei Uneinigkeit über den tatsächlich geschuldeten Kaufpreis besteht. Nachdem das E-Piano an ihn geliefert wird, gewährt seine Bekannte Doro ihm ein Darlehen und erhält als Sicherheit ein Verwertungsrecht am Instrument, das jedoch in Sebastians Wohnung verbleibt. Aufgrund weiterer Schulden wird gegen Sebastian die Zwangsvollstreckung durchgeführt und das E-Piano durch die Gerichtsvollzieherin gepfändet, was Doro zum Anlass nimmt, sich mit einer Klage gegen die Pfändung zu wehren. Im zweiten Teil des Sachverhalts fragt Sebastian, ob er angesichts einer Forderung gegen die Heavy Metal OHG, deren Gesellschafterin Erika ist, rechtliche Möglichkeiten hat, eine weitere Zwangsvollstreckung zu stoppen. Der Fall fokussiert auf Fragen des Eigentumserwerbs, Sicherungsübereignung, Pfändung und Zwangsvollstreckung sowie auf prozessuale Rechtsbehelfe im Vollstreckungsrecht.
Examensklausur: Der Teufel steckt im Detail
Ein Investor (I) erwirbt von einer Stadt (R) ein Grundstück, dessen Weg sich später als öffentlich gewidmete Straße herausstellt. I ficht daraufhin den Vertrag wegen arglistiger Täuschung und Irrtums an sowie hilfsweise wegen Mangelhaftigkeit, während die Stadt die Wirksamkeit bestreitet. U, ein Unternehmer, hatte zur Absicherung einer Vertragsstrafe eine Hypothek auf seinem Grundstück bestellt, gegen deren Inanspruchnahme er sich nun mit einer Vollstreckungsabwehrklage wehrt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen unter anderem die Anfechtung von Verträgen, Sachmangelgewährleistung beim Grundstückskauf, Sicherungsabreden mittels Hypothek sowie bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen.
Anfängerklausur: Aufreibende Abrechnung
In dem Fall beauftragt eine Schmuckhändlerin eine Schlosserin gegen Festpreis, ein Geländer zu montieren, verweigert anschließend aber die Abnahme und Zahlung unter Berufung auf vermeintliche Mängel. Nach Zahlungs- und Abnahmeforderung sowie Fristablauf tritt die Schlosserin ihre Werklohnforderung an ihre Tochter ab. Im weiteren Verlauf erklärt die Händlerin gegenüber beiden die Aufrechnung mit einer Gegenforderung aus einem früheren Schmuckkaufvertrag. Der Fall behandelt wesentliche Aspekte zum Werkvertrag, zur Fälligkeit der Vergütung, zur Abnahme und Abnahmefiktion sowie zur Aufrechnung und Abtretung von Forderungen.
Übungshausarbeit: Ärger in der Studentenbude
Im ersten Teil des Falls verlangt die E-GmbH als Stromversorger von M, die gemeinsam mit ihrem Sohn S einen Mietvertrag für eine Berliner Wohnung unterschrieben hat, Zahlung für Strom, der ausschließlich von S genutzt wurde. Streitpunkt ist, ob ein vertraglicher Anspruch der E-GmbH gegen M auf Zahlung besteht, obwohl M die Wohnung nicht bewohnt und keinen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen hat. Im zweiten Teil entdeckt S Schimmel in der Wohnung, der nach bloßer Überstreichung weiter bestehen bleibt. Nach Verkauf der Wohnung durch V an K mit Ausschluss der Mängelgewährleistung im Kaufvertrag stehen Fragen zur Haftung bei arglistiger Täuschung sowie zur Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts im Mittelpunkt.
Übungsklausur: Ein Freund, ein guter Freund
In diesem Fall verkauft Victoria (V) ihrem Bekannten Klaus (K) ein gebrauchtes Fahrrad und einen Pkw. Nachdem K das Fahrrad übernommen hat, entdeckt er einen Mangel am Vorderreifen und verlangt eine Minderung des Kaufpreises. Zentrale Schwerpunkte für die erste Fallfrage sind Gewährleistungsrechte beim Kaufvertrag, insbesondere Sachmangel, Nacherfüllung und Minderung. In der zweiten Fallfrage geht es um die Frage, ob K von Dieter (D) Ersatz der Kosten wegen eines Blechschadens am Pkw verlangen kann, der zwischen Vertragsschluss und Übergabe verursacht wurde. Im Mittelpunkt der rechtlichen Prüfung stehen somit das Kaufrecht und mögliche Schadensersatzansprüche aus Delikt.
Übungshausarbeit: Kaufst Du noch oder streitest Du schon?
Die Inhaberin eines Einrichtungsgeschäfts (K) bestellt über einen Online-Shop zehn Designer-Stühle und eine Kommode bei V und überweist den vollständigen Kaufpreis, erhält jedoch die bestellten Waren zunächst nicht. Nachdem K bereits Ersatzstühle von einem Dritten beschafft und an eine Abnehmerin weiterverkauft sowie Aufwendungen für Zubehör zur Kommode gemacht hat, teilt V später mit, dass die Kommode an einen Dritten verkauft wurde und nur die Stühle verspätet geliefert werden können. K verlangt daraufhin Schadensersatz in Höhe von insgesamt 5.200 € für entstandene Mehrkosten und vergebliche Aufwendungen. Im Zentrum stehen Fragen zum Zustandekommen des Kaufvertrags im Onlinehandel, zum Schuldnerverzug und zu etwaigen Schadensersatzansprüchen sowie zur Verjährung.
Übungshausarbeit: Nichts als Fehlkäufe ...
Im Mittelpunkt des Falls steht das Verhältnis zwischen dem selbständigen Fliesenleger K und dem Hobbybastler bzw. späteren Händler V im Rahmen zweier Kfz-Kaufverträge. K verlangt nach mehreren Mängeln an den erworbenen Fahrzeugen von V Nachbesserung bzw. Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe, nachdem auch nach mehrfachen Reparaturversuchen die zugesicherte Funktion (Klimaanlage, Aufstelldach) nicht hergestellt werden konnte. Der Fall behandelt die Frage nach vertraglichen und kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen, insbesondere bei Gewährleistungsausschlüssen und Beschaffenheitsvereinbarungen, sowie die Folgen von Fristabläufen, nachträglichen Mängeln und Schadensverursachung beim Rücktritt. Weitere Schwerpunkte betreffen die Beweislastverteilung und mögliche Wertersatzpflichten bei Verschlechterung der Kaufsache.
Unter Wasser
Der Fall behandelt die Rechtsfolgen einer Globalzession zugunsten einer Bank sowie eines verlängerten Eigentumsvorbehalts im Warenverkehr bei konkurrierenden Sicherungsrechten. Zudem werden Ansprüche aus Produzentenhaftung für durch einen Konstruktionsfehler entstandene Wasserschäden thematisiert. Prüfungsrelevante Probleme sind Einwendungsdurchgriff, Abtretung, Rücktritt, Rückabwicklung und Sachenrecht.
(K)Ein Auto für ein ganzes Leben
Ein Unternehmensberater erwirbt bei einem Autohaus eine gebrauchte Limousine, die nach kurzer Zeit ein schleifendes Geräusch bei hohen Geschwindigkeiten aufweist. Nach erfolgloser Reparatur und dem Angebot eines Umtauschs tritt der Käufer eine längere Reise an, kehrt nach drei Monaten zurück und verlangt trotz zwischenzeitlicher Nutzung und erheblicher Kilometerleistung die Umtauschmöglichkeit, was das Autohaus nun verweigert.
Anfängerhausarbeit: Quod non est in actis …
K möchte von V die Zahlung von 150.000 € verlangen, nachdem sich herausgestellt hat, dass das von ihm gekaufte Haus nicht wie angegeben 1975, sondern bereits 1952 errichtet wurde und daher weniger wert ist. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen hatte V das Baujahr auf Nachfrage bestätigt, obwohl es später nicht in der notariell beurkundeten Vertragsurkunde erwähnt wurde; der Kauf erfolgte unter Ausschluss der Gewährleistung, es sei denn, ein Mangel wurde arglistig verschwiegen. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte des Falls sind die Frage nach einem Sachmangel wegen eines unzutreffenden Baujahrs, die Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses und mögliche Rechte des Käufers wie Minderung oder Schadensersatz. Zudem sind Problemstellungen zur Formbedürftigkeit und zur Heilung des Formmangels durch Auflassung und Eintragung angesprochen.
Anfängerklausur: Keine Freude am Fahren
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kaufvertrag über ein hochwertiges Carbon-Rennrad zwischen der Käuferin Dr. R und dem Händler H. Nach Lieferung des Rads weisen kleine Kratzer am Rahmen zu Streitigkeiten über die Abnahmebereitschaft und mögliche Ansprüche auf. Thematisch relevant sind insbesondere Fragen des Annahmeverzugs, das Gewährleistungsrecht beim Kauf mangelhafter Sachen, sowie Rücktritts- und Zahlungsansprüche. Die Fallvarianten lassen zudem die Prüfung des Zurückbehaltungsrechts und die Voraussetzungen für Minderungs- oder Rücktrittsrechte erwarten.
Fortgeschrittenenklausur: Großer Streit, keine Erholung
Im Mittelpunkt des Falls steht zunächst die Frage, ob K von A Schadensersatz wegen Nichtherausgabe eines Videogerätesystems verlangen kann, nachdem M als ursprüngliche Eigentümerin und Vertragspartnerin des A dieses an K veräußert und die Herausgabeansprüche abgetreten hat. Südlich wird problematisiert, ob A nach Beendigung des Kooperationsvertrags noch ein Recht zum Besitz hatte und welche Ansprüche bei verspäteter Herausgabe bestehen. Im zweiten Teil verlangt R von A Stornokosten für eine gebuchte Türkei-Rundreise, nachdem A wegen Terrorgefahr die Reise kurzfristig abgesagt hat; es geht um die Einordnung der Kündigungsgründe und die Wirksamkeit der Pauschalierungs-Klausel. Drittens fordert F von A den vollständigen Flugpreis für einen separat gebuchten Flug, obwohl der Sitzplatz weiterverkauft wurde; angesprochen werden hier insbesondere die Wirksamkeit der AGB und mögliche Einwendungen des Reisenden. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Sachenrecht, allgemeinen Schuldrecht und besonderen Reiserecht einschließlich AGB-Kontrolle.
Das undichte Hallendach
Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Mietrecht: Nach einem Eigentümerwechsel kommt es zu einem Wasserschaden in einer gemieteten Lagerhalle, wobei eingelagertes Material zerstört und Transportkosten für die Umlagerung entstehen. Die Mieterin fordert Schadensersatz vom neuen Eigentümer, während dieser Gegenansprüche geltend macht. Der Schwerpunkt liegt auf der zivilrechtlichen Prüfung vertraglicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis.
Übungshausarbeit: Eine Reise mit Hindernissen
Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Fahrten einer Mutter (M) mit ihrer volljährigen Tochter (T) von Bochum nach Berlin und zurück, die über Mitfahrgelegenheiten organisiert werden. Nach einer ausgefallenen Hinfahrt fordert M von dem Anbieter H Ersatz für entstandene Bahnkosten. Für die Rückfahrt entstehen weitere Auseinandersetzungen und Schäden, nachdem der Fahrer E sich unangemessen verhält, was zur vorzeitigen Beendigung der Fahrt führt, sodass zusätzliche Kosten durch eine Taxifahrt sowie eine Reinigung entstehen. Die zentralen rechtlichen Schwerpunkte betreffen die Wirksamkeit und rechtliche Einordnung online geschlossener Mitfahrverträge, das Vorliegen und die Folgen etwaiger Pflichtverletzungen sowie Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche im allgemeinen Schuldrecht.
Stellvertretung, Unmöglichkeit und Surrogat - doppelt gemoppelt hält besser!
Die Klausur behandelt klassische Probleme aus dem Allgemeinen Teil des BGB und dem Schuldrecht, insbesondere zur Stellvertretung, Unmöglichkeit und zum Anspruch auf das Surrogat nach Verkauf eines Oldtimers an einen Dritten. Korbinian verlangt von Valentin entweder die Herausgabe des Fahrzeugs oder – im Fall der Unmöglichkeit – den Verkaufserlös, zudem Ersatz für vergebliche Aufwendungen.
Fortgeschrittenenklausur: Dieselgate
B erwirbt von H einen neuen Seat Alhambra und entdeckt später, dass das Fahrzeug mit einer Manipulationssoftware ausgestattet ist, die die Emissionswerte verfälscht. Im Anschluss verlangt B von H Nacherfüllung, insbesondere ein Software-Update, und erwägt später einen Rücktritt vom Kaufvertrag sowie eine Anfechtung. Zudem stellt sich die Frage, ob B bei durch das Update erhöhtem Verbrauch Ersatz für Mehraufwendungen verlangen kann und wie sich dieser Umstand auf mögliche Nacherfüllungsansprüche auswirkt. Themenschwerpunkte sind Sachmängelhaftung beim Fahrzeugkauf, Nacherfüllung, Rücktritt und Anfechtung sowie Ersatz von Mehraufwendungen im Kontext des 'Dieselgate'-Abgasskandals.
Übungsfall: Einmal Mangel immer Mangel?
Rentner Karl Kern kaufte zwei Sondermodelle von Fahrrädern bei der Hell Rad Manufaktur, betrieben von einer GbR, und stellte nachträglich verschiedene Mängel fest. Kern verlangt von der Verkäuferin Rückzahlung der Kaufpreise für beide Modelle, alternativ Schadensersatz für eines der Fahrräder, das durch einen defekten Reifen zerstört wurde. Die Hell Rad Manufaktur bestreitet eine Haftung und beruft sich auf Verjährung sowie eine angebliche Überschätzung des Schadens. Der Fall behandelt unter anderem Fragen zur Mangelhaftigkeit bei Kaufverträgen, den Anspruch auf Rückabwicklung und Schadensersatz sowie zur Verjährung und zur Haftung der GbR. Im Rahmen der Klage sind auch prozessuale Aspekte wie Partei- und Zuständigkeit zu prüfen.
Fortgeschrittenenklausur: A bisserl was geht immer!
Dr. Bernadette Bauer möchte ihre gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten für die Bauer-Lebensmittel-KG regeln. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der Kommanditanteil ihres Mannes Albrecht nach dessen Tod Gabriele Grau sicher zufallen kann, wobei Albrecht gleichzeitig die Möglichkeit behalten soll, anderweitig zu verfügen, falls Gabriele Grau ihren Pflichten nicht nachkommt. Darüber hinaus beabsichtigt Dr. Bauer, ihre eigenen Gesellschaftsanteile nach ihrem Tod auf ihre Enkelkinder Sophie und Moritz zu übertragen, wobei sowohl die Haftungsbegrenzung für Moritz als auch die Einschränkung von Sophies Einfluss bis zu ihrem 25. Lebensjahr zu berücksichtigen sind. Zudem soll Karl Bauer vorübergehend die Geschäfte führen, ohne an der Gesellschaft zu haften oder Gesellschafter zu werden. Der Fall behandelt hierbei insbesondere gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche sowie haftungs- und vertretungsbezogene Fragestellungen.
Übungsfall: Spülmaschine auf Bodenfliesen
Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Rückerstattung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Übergabe einer mangelhaften Spülmaschine. Im Zentrum steht ein Verbrauchsgüterkauf, bei dem sich nach Lieferung der Maschine ein nicht behebbarer Sachmangel zeigte. Die Parteien stritten darüber, ob die Beklagte im Rahmen der Nacherfüllung auch den Ausbau der mangelhaften und den Einbau einer neuen Spülmaschine schuldet und wer die Kosten hierfür zu tragen hat. Thematisiert werden unter anderem Mängelrechte im Kaufrecht, insbesondere Rücktrittsvoraussetzungen und den Umfang der Nacherfüllungspflicht (§§ 434, 437, 439 BGB).
Übungsklausur: Ausgebootet
Im Fall erwirbt Studentin K von ihrer Kommilitonin V ein gebrauchtes Faltboot, das zunächst bei V verbleibt. Nach mehreren vergeblichen Abholversuchen und einem Diebstahl des Bootes fordert K von V die Rückerstattung des Kaufpreises sowie Ersatz der Mietkosten für ein Ersatzboot, die Kosten für einen Rücktransport und für ein unbrauchbar gewordenes Trikot. Im Zentrum stehen schuldrechtliche Fragestellungen wie Rücktritt, Unmöglichkeit, Schadensersatz und der Umgang mit nachträglichen Leistungsstörungen im Kaufvertrag. Es sind insbesondere die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Rücktritts sowie Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu prüfen.
Examensklausur: Weniger ist nicht immer schlechter
In diesem Fall geht es um drei eigenständige kaufrechtliche Fallkonstellationen: Im ersten Teil streiten ein Computerhändler und sein Kunde darüber, ob nach Zerstörung eines bereits reparierten und erneut versandten Laptops der Kaufpreis noch geschuldet ist. Im zweiten Teil weigert sich eine Käuferin, einen reparierten Kühlschrank und den Kaufpreis zu akzeptieren, weil sie stattdessen einen Austausch verlangt hatte; zusätzlich verlangt der Händler Ersatz von Transportkosten und Zinsen. Im dritten Teil fordert ein Käufer nach unvollständiger Lieferung von Weingläsern die Rückzahlung des vollen Kaufpreises sowie Ersatz des Mehrbetrags für Ersatzkauf, während der Händler Einwendungen hinsichtlich Rücktritt und Nutzungsersatz erhebt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte bilden dabei das Leistungsstörungsrecht, kaufrechtliche Nacherfüllung, der Umgang mit Zuweniglieferung sowie die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Rücktritts nach Kaufrecht.
Übungsfall: Kunsthandel mit Hindernissen
Im Fall geht es um einen Kunsthändler (K), der vom Sammler (V) zwei Gemälde des Künstlers R zu einem Kaufpreis von jeweils 4.000 € erwirbt. Vereinbart wird, dass K Bild 2 sofort mitnehmen kann und Bild 1 von V innerhalb von zwei Wochen nach Zahlung per Spediteur geliefert wird. Nachdem K den Kaufpreis bezahlt hat, wird Bild 1 infolge eines Brandes bei V zerstört. K möchte wissen, welche Ansprüche sie gegen V im Hinblick auf die Übergabe und Übereignung der beiden Bilder hat. Zentrale rechtliche Themen sind der Kaufvertrag, Unmöglichkeit, Stückschuld und mögliche Versicherungsfragen.
Referendarexamensklausur: Nur Ärger mit den Pferden
Im Mittelpunkt steht ein komplexes Kauf- und Schuldverhältnis rund um den Erwerb von zwei Turnierpferden durch einen Freizeitreiter von einer GmbH und die Abwicklung einer privaten Verbindlichkeit mittels Schuldübernahme zwischen Käufer und einem Dritten. Streitig sind insbesondere die Wirksamkeit der Schuldübernahme, die Vertragsabwicklung nach Rücktritt wegen einer Pferdeerkrankung sowie Aufrechnungsfragen im Zusammenhang mit Nebenforderungen. Die Fallkonstellation knüpft an Kaufrecht, Schuldübernahme, Rücktrittsrechte im Sachmängelgewährleistungsrecht und Aufrechnung an. Es kommt auf die jeweiligen Anspruchsgrundlagen und Einwendungen an.
Übungsfall: Der verfrühte Deckungskauf
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kaufmann, der von einer GmbH zehn Pavillons bestellen möchte. Nach E-Mail-Korrespondenz kommt es zu Lieferschwierigkeiten und einem Rücktrittsversuch der GmbH. Der Kaufmann beschafft die Pavillons anderweitig zu einem höheren Preis und verlangt von der GmbH Schadensersatz in Höhe der Mehrkosten. Zentrale rechtliche Themen sind das Zustandekommen eines Kaufvertrags, die Auslegung freibleibender Angebote und mögliche Schadensersatzansprüche aus §§ 280, 281 BGB.
Übungsklausur im Zivilrecht: Die neuen Leiden der Frau M
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Online-Kaufvertrag zwischen einer Architektin (M) und einem Elektronikhändler (K) über ein Notebook, das kurz nach Ingebrauchnahme durch die Käuferin einen Display-Defekt aufweist. M verlangt nach Ablehnung ihrer Mängelrüge durch K die Rückabwicklung des Vertrags unter Berufung auf das Widerrufsrecht und bietet das Notebook Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises an. K bestreitet das Widerrufsrecht unter Verweis auf Fristablauf und fordert zudem Wertersatz für die Nutzung und Wertminderung des Geräts. Rechtlich stehen Fragen zum Verbrauchsgüterkauf, zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, zu Folgepflichten nach Widerruf (insb. Wertersatz) sowie zur Abgrenzung zwischen Gewährleistungs- und Rücktrittsrechten im Mittelpunkt.
Anfängerhausarbeit im Zivilrecht: Übersinnliche Kräfte und trotzdem nichts als Ärger
Roy (R) beauftragt Astrella (A) als Wahrsagerin gegen ein Stundenhonorar, weigert sich jedoch nach einiger Zeit, das vereinbarte Honorar zu zahlen. A verkauft daraufhin zwei Kartensets bei eBay, wobei Estrella (E) das Höchstgebot abgibt, das tatsächlich von E's minderjähriger Tochter abgegeben wurde. Nach Abschluss des Kaufs kommt es zu Problemen: Das Lenormand-Kartenset wird gestohlen, das Tarot-Kartenset wird von E versehentlich zerstört. Es entstehen Streitigkeiten über Kaufpreis, Rücktrittsrecht, Schadensersatzansprüche und die Ersatzpflicht für das zerstörte Kartenset. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Vertragsschluss, zur Vertretung und zur Wirksamkeit von Rücktritt und Schadensersatz im Zivilrecht.
* "Der Pferdekauf
Im Fall "Der Pferdekauf" erwirbt B für seine Töchter zwei Pferde, von denen sich eines als traumatisiert und das andere als dauerhaft erkrankt herausstellt. B und M verlangen verschiedene Ansprüche vom Verkäufer – darunter Rückzahlung des Kaufpreises, Ersatz von Kosten sowie Schadensersatz und Schmerzensgeld –, während der Verkäufer sich auf Unkenntnis und Nutzungsersatz beruft. Es geht zudem um vertragliche Streitbeilegungsklauseln und prozessuale Fragen.
»Kein Bett für Neonazis«!?
Ein ehemaliger Vorsitzender einer rechtsextremen Partei bucht über seine Frau ein Hotelzimmer. Nach Bekanntwerden seiner politischen Vergangenheit verweigert das Hotel die Aufnahme und spricht ein Hausverbot aus. Die Klausur behandelt unter anderem das Widerrufsbegehren gegen das Hausverbot und mögliche Benachteiligungen nach dem AGG.
Übungsfall: Action im Kino
A besucht eine 3D-Kinovorstellung bei B und kann den Film wegen eines unbekannten Sehfehlers nicht räumlich wahrnehmen. Nach dem missglückten Erlebnis wechselt A eigenmächtig in eine 2D-Vorstellung, bei der seine Hose aufgrund mangelnder Reinigung des Sitzes beschädigt wird. Zwischen A und B entstehen Streitigkeiten über Zahlungsansprüche für die weitere Vorstellung, Ansprüche auf Rückerstattung des Ticketpreises bzw. der Brille, Schadensersatz für die verschmutzte Hose sowie Ersatz für angeblich entgangene Umsätze wegen mitgebrachten Bieres. Im Mittelpunkt stehen Probleme des Leistungsstörungsrechts, Geschäftsgrundlage, deliktische Haftung und Nebenpflichten im Kinobesuchsvertrag.
Das Beste aus dem Internet
Die Klausur behandelt einen eBay-Kauf zwischen einer GmbH und einer Privatperson, wobei das Gebot von einem Minderjährigen über den Account seines Vaters abgegeben wurde. Themenschwerpunkte sind unter anderem Stellvertretung und Botenschaft, Vertragsschluss und Wirksamkeit bei Online-Versteigerungen, das Verbraucherschutzrecht bei Fernabsatzverträgen einschließlich Widerrufsfristen, sowie die Rückerstattung von Versandkosten. Die Lösung erfordert eine differenzierte Anwendung der Vorschriften zu Vertragsschluss, Vertretung, Fernabsatz und Verbraucherrechten.
Die TÜV-Plakette
In diesem Übungsfall verkauft V ein als TÜV-geprüft deklariertes, jedoch tatsächlich verkehrsunsicheres Auto an K auf eBay. K erfährt nach dem Kauf von erheblichen Mängeln, verlangt Nachbesserung und später Schadenersatz und Rückabwicklung. Die Klausur prüft umfassend Ansprüche aus dem Sachmangelrecht sowie die Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten.
Übungsfall: Wenn es schnell gehen muss … – Probleme unter Kaufleuten
Im Fall geht es um zwei kaufmännische Kaufverträge, bei denen jeweils Fragen zu Leistungsstörungen und Mängelrechten im Handelsrecht aufgeworfen werden. Im ersten Teil verlangt K von V Lieferung der bestellten Ware oder Auskehrung des Versteigerungserlöses, während V Zahlung des Kaufpreises sowie Ersatz der Versteigerungskosten fordert. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen und Folgen eines Selbsthilfeverkaufs gemäß § 373 HGB sowie damit verbundene Anspruchsverschiebungen zwischen den Parteien. Im zweiten Teil verlangt K nach mangelhafter Lieferung von V die Rückzahlung des Kaufpreises, wobei insbesondere die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB sowie das Rücktrittsrecht beim Fixhandelskauf zu prüfen sind.
* "Leistungsstörung bei Belieferung des Gläubigers nach dessen angemeldetem Bedarf
Der Fall behandelt das Leistungsstörungsrecht bei einer Belieferung nach Bedarf und thematisiert die Verzögerung der Lieferung, die Geltendmachung von Deckungskosten sowie prozessuale Aspekte, insbesondere die mögliche Widerklage und die prozessuale Situation bei konkurrierenden Leistungs- und Feststellungsklagen. Die Sachverhaltskonstellation orientiert sich an echten Examenssituationen und ist an einen ELSA Moot Court-Fall angelehnt.
Übungsklausur – Zivilrecht: Das mangelhafte Radarwarngerät aus dem Internetshop
Medizinstudentin A kauft online bei Anbieter V ein Radarwarngerät, das laut Produktbeschreibung für deutsche Anlagen geeignet sein soll. Nach erfolgter Montage stellt A fest, dass das Gerät die Erwartungen nicht erfüllt, da es nicht für deutsche Radarfallen codiert ist. A sendet das Gerät zurück, doch es geht auf dem Postweg verloren. Die zentrale Fragestellung betrifft A's Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises, wobei insbesondere die Nichtigkeit des Kaufvertrags wegen gesetzlicher Verbote (§ 134 BGB), Rücktritts-, Widerrufs- und Bereicherungsrecht sowie das Schicksal der Widerrufserklärung und Gefahrtragung thematisiert werden.
Examensklausur – Zivilrecht: Haus am See für Tag am Meer
Torben verlangt von Pradash, dem neuen Grundbucheigentümer eines Hausgrundstücks am Starnberger See, den Verzicht auf sämtliche Rechte an dem Grundstück. Gleichzeitig fordert er von Balthasar, dem Pächter des Grundstücks, die Beseitigung eines errichteten Zauns. Der Fall thematisiert Fragen rund um den gutgläubigen Immobilienerwerb, die Wirksamkeit von Auflassungen, Eigentumsübertragung, Anwartschaftsrechte sowie die Auswirkungen von Vormerkungen und Schuldrechtsproblemen wie Rücktritt und Gläubigerverzug. Im Fokus stehen darüber hinaus die Voraussetzungen von Ansprüchen aus den relevanten Vorschriften des BGB und deren rechtliche Durchsetzung.
Übungsfall: Immer Ärger mit dem Handy
Der Telekommunikationsanbieter T vollstreckt einen Vollstreckungsbescheid über unbezahlte Mobilfunkrechnungen gegen den minderjährigen J. Nach einem außergerichtlichen Vergleich, der Ratenzahlungen vorsieht, kommt es zur Pfändung von J's Playstation, da angeblich Raten nicht rechtzeitig geleistet wurden. J, vertreten durch seinen Vater, wendet sich mit einer Erinnerung gegen die Vollstreckung und bringt Einwendungen zur Wirksamkeit des Vertragsabschlusses sowie einen Aufrechnungseinwand vor. Die wesentlichen rechtlichen Schwerpunkte liegen im Zivilprozessrecht, besonders im Bereich der Zwangsvollstreckung, Minderjährigenschutz und der Statthaftigkeit von Rechtsbehelfen.
Übungsfall: Studienerfolg durch Lexika
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Student, der telefonisch von einem Versandhändler zum Kauf eines Lexikons für 200 Euro überredet wird und dieses nach Lieferung zunächst behalten, aber später den Kauf bereut. Streitig ist, ob der Student nach einem Widerruf weiterhin zur Zahlung verpflichtet ist und ob er im Fall einer Rücksendung Anspruch auf Erstattung der Rücksendekosten hat. In einer Abwandlung erwirbt der Student das Lexikon als Unternehmer für eine Auskunftei und verlangt nach Entdeckung eines Mangels (fehlende Buchstaben X-Z im Lexikon) die Rückerstattung des Kaufpreises. Der Fall beleuchtet insbesondere Fragen des verbraucherschützenden Widerrufsrechts, der Rückabwicklung und der Gewährleistung.
Übungsfall: A Life 4 Sale
In dem Fall inseriert Jan U. alle wesentlichen Bestandteile seines bisherigen Lebens – einschließlich Haus, Inventar, Fahrzeugen, Job und sozialen Kontakten – als Paket in einer Internetauktion, wobei M das Höchstgebot abgibt. Nach notarieller Beurkundung stellt sich heraus, dass der Immobilienerwerb aufgrund bereits erfolgter Übertragung auf den Sohn D nicht wirksam ist und zudem Teile des Inventars mangelhaft sind. Gegenstand der ersten zentralen Frage ist, ob M ein Recht auf Rücktritt vom gesamten Vertrag wegen Mängeln und fehlender Eigentumsverschaffung hat, unter Berücksichtigung der Formerfordernisse des § 311b BGB und des Mängelgewährleistungsrechts bei Sachgesamtheiten. Die zweite Frage beleuchtet, ob J als Inhaberin des Teppichladens einen Anspruch gegen M auf Arbeitsaufnahme aus einer Vertragsübernahme geltend machen kann.
Übungsfall: Mein Grabstein, dein Grabstein?!
Der Steinmetz G errichtet für den Witwer S einen Grabstein auf dem Friedhof in München und liefert diesen unter Eigentumsvorbehalt. Nachdem S die vereinbarte Vergütung trotz Nachfrist nicht zahlt, erwirkt G einen Vollstreckungsbescheid und lässt den Grabstein durch den Gerichtsvollzieher pfänden. S möchte sich gegen die Pfändung des Grabsteins zur Wehr setzen und beruft sich unter anderem auf § 811 Abs. 1 Nr. 13 ZPO. Im Zentrum des Falls stehen die rechtlichen Möglichkeiten und Voraussetzungen der Vollstreckungserinnerung sowie die Pfändbarkeit von Grabsteinen im Zwangsvollstreckungsrecht.
Examensklausur ZR Unter Druck
Die Klausur behandelt einen komplexen Sachverhalt aus dem Bereich des Zivilrechts, bei dem es um Rücktritt, Befreiung von der Gegenleistung, Annahmeverzug, beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit sowie die Zulässigkeit der Klage geht. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen einer Druckmaschinenfirma und einem Druckereibetrieb.
Referendarexamensklausur ZR Schokoladendieb und Scheinerbe
Der Fall behandelt die Folgen der eigenmächtigen Wegnahme und des Verzehrs einer Kaufsache durch den Käufer sowie die Problematik eines Erben, der im Vertrauen auf seine Erbenstellung Nachlassverbindlichkeiten begleicht, sich später jedoch als Scheinerbe herausstellt. Thematisiert werden dabei Ansprüche aus Kaufrecht, Bereicherungsrecht, Schadensersatz und Erbrecht sowie die Möglichkeit des Schuldners, den Regressadressaten frei zu wählen.
Übungsfall: Der verzogene Golf
Im Fall verlangt P von dem Gebrauchtwagenhändler A die Rückzahlung des Kaufpreises für einen VW Golf, nachdem er einen erheblichen Unfallschaden an dem Fahrzeug entdeckt hat, der beim Kauf nicht offengelegt wurde. A beruft sich auf einen vertraglichen Gewährleistungsausschluss, die Verjährung etwaiger Ansprüche und bietet zudem ein Ersatzfahrzeug an. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich des Kaufrechts, insbesondere bei der Gewährleistung für Sachmängel, den Voraussetzungen für einen Rücktritt oder eine Anfechtung des Vertrags sowie möglichen Ansprüchen auf Wertersatz und Ersatz für Gebrauchsvorteile oder Schäden. Zusätzlich sind Varianten zu prüfen, die den Zeitpunkt der Kenntniserlangung und der Schadensverursachung durch P betreffen.
Übungsfall: Die Spritschleuder
Im vorliegenden Fall kauft S bei der A & B-OHG einen ÖkoStar 2000, der als besonders sparsames und umweltschonendes Fahrzeug beworben wird. Nach dem Kauf stellt sich heraus, dass das Fahrzeug aufgrund eines Fabrikationsfehlers deutlich mehr Kraftstoff verbraucht als angegeben. S verlangt daraufhin von der A & B-OHG die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs, während die OHG den Anspruch verweigert und zudem eine Nutzungsentschädigung fordert. Der Fall behandelt zentrale Fragen des deutschen und europäischen Kaufrechts, insbesondere Mängelhaftung, Nacherfüllung und Nutzungsersatz, sowie Aspekte der Vertretungsmacht und Vertragsbindung.
Übungsfall: Der schadhafte Heimtrainer
Frau Mertens kauft bei Sportartikelhändler Thiele einen Heimtrainer, bei dem sich aufgrund einer schadhaften Schraube das Pedal löst und einen Fernseher beschädigt. M verlangt von T die Reparatur des Heimtrainers sowie Schadensersatz für den Fernseher, was T unter Berufung auf den individuell vereinbarten Gewährleistungsausschluss ablehnt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf Sachmängelgewährleistung beim Kauf, insbesondere die Wirkungen eines Gewährleistungsausschlusses und die Besonderheiten des Verbrauchsgüterkaufs. In der Abwandlung tritt M vom Vertrag zurück und verlangt Rückzahlung des Kaufpreises, nachdem der Heimtrainer durch ein selbst verursachtes Feuer zerstört wurde; hierbei stehen Rückabwicklung und mögliche Ansprüche im Vordergrund.
Mängelbeseitigung durch Selbstvornahme
Die Klausur behandelt die Frage, ob die Käuferin eines mangelhaften, gebrauchten Pkw nach erfolgloser Fristsetzung zur Nacherfüllung Aufwendungsersatz für eine von ihr selbst veranlasste Reparatur verlangen kann. Zu prüfen sind Ansprüche der Käuferin gegenüber dem inzwischen ermittelten Erben des Verkäufers, darunter auch Ersatz der Reparaturkosten und eventuell ein Minderungsrecht. Zusätzlich ist auf erbrechtliche Vorfragen – insbesondere die Wirksamkeit eines handschriftlichen Testaments – im Rahmen des Anspruchsschuldnerwechsels einzugehen.
Übungsfall: Trautes Heim, dieses Glück gibt’s nur allein
Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Käufer, A und B, die jeweils bei V hochwertige Espressomaschinen erworben haben. Beide Käufer reklamieren Mängel an den Maschinen und fordern von V Nacherfüllung, wobei insbesondere um die Modalitäten der Rückgabe bzw. Reparatur gestritten wird. A verlangt nach erfolgloser Aufforderung zur Abholung der defekten Maschine die Rückzahlung des Kaufpreises, während V im zweiten Fall nach Feststellung eines Bedienungsfehlers von B die Rückzahlung von Transportkosten sowie die Abholung der Maschine fordert. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Kaufrecht bei Fragen zum Erfüllungsort der Nacherfüllung, den Konsequenzen eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens sowie den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien nach Rücktritt und bei mangelfreier Ware.
Rücktritt in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.