Fortgeschrittenenklausur: Der Friseur in der Viruskrise
ZJS 2021, 40 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von Maximilian Beilner, Philipp Tilk
Der Fall behandelt die zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Friseur K und dem Online-Händler T sowie dessen Forderungsnachfolger I. K erwirbt während der Viruskrise eine als Premium-Videokonferenzsoftware beworbene Software von T, die sich als funktionsuntüchtig erweist; T verkauft die Kaufpreisforderung später an I. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Kaufmannsbegriffs, der Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB, der Zulässigkeit der Forderungsabtretung und der damit verbundenen Rechte und Einwände des Käufers. Zusätzlich wird in einer Abwandlung thematisiert, wie sich die Aufgabe des Gewerbes durch K und das Fortbestehen der Handelsregistereintragung auf Rechtsgeschäfte mit Dritten auswirken.
Schwerpunkte
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- Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Beweislastumkehr bei Mängeln während der Bereitstellungsdauer von Software
- Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Aktualisierungspflicht – fehlende Benachrichtigung der Verbraucherin
- Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Schadensersatz bei Nichtbereitstellung digitaler Inhalte (§§ 327 ff. BGB)
- Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Aktualisierungspflicht bei fehlender Installation durch den Verbraucher (§ 327f Abs. 2 BGB)
- Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Aktualisierungspflicht – angemessener Zeitraum bei einmaligem Ereignis
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