Angebot und Annahme
Der Vertragsschluss durch Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB) bildet das Kernstück des allgemeinen Schuldrechts. Typische Klausurfragen betreffen die Abgrenzung zwischen verbindlichem Angebot und invitatio ad offerendum, insbesondere bei Schaufensterauslagen, Online-Plattformen oder Warenautomaten. Examensklassiker: Auslegen von Waren im Selbstbedienungsladen, falsche Preisauszeichnung, Fristfragen zur Annahme (§§ 146–149), sowie das Angebot ad incertas personas.
Klausuren zum Thema
Der Vertragsschluss über § 151 BGB
Die Klausur befasst sich mit dem Zustandekommen eines Vertrages nach § 151 BGB, insbesondere mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Vertrag ohne Zugang einer Annahmeerklärung wirksam wird. Analysiert wird die Fallkonstellation des sogenannten stillschweigenden oder konkludenten Vertragsschlusses.
„Smarte Geschäfte“
Die Klausur 'Smarte Geschäfte' beschäftigt sich mit privatrechtlichen Fragestellungen rund um den Abschluss und die Abwicklung von Verträgen im digitalen Kontext. Der Schwerpunkt liegt auf der Anwendung klassischer schuldrechtlicher und kaufrechtlicher Vorschriften auf moderne Lebenssachverhalte.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Von Grundstücken und Minderjährigen
In dieser Fortgeschrittenenklausur wird das Zusammenspiel von Grundstückskauf und damit verbundenen Minderjährigenfragen geprüft. Thematisiert werden das Zustandekommen und die Wirksamkeit von Verträgen mit Beteiligung minderjähriger Personen sowie die Eigentumsübertragung an Grundstücken.
„E-Mail-Chaos“
Bei der Klausur 'E-Mail-Chaos' handelt es sich um einen zivilrechtlichen Übungsfall im Bereich des Allgemeinen Teils des BGB, bei dem die Kommunikation per E-Mail eine zentrale Rolle spielt. Thematisiert werden Fragestellungen rund um Angebot, Annahme und Zugang von Willenserklärungen in elektronischer Form. Die Fallbearbeitung richtet sich insbesondere an Examenskandidaten.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Digitale Produkte – Cloudspeicher mit zusätzlicher „Serviceleistung“
Die Klausur behandelt einen Fall zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte, wobei es unter anderem um die rechtliche Einordnung und die Besonderheiten beim Angebot von Cloudspeicher mit zusätzlicher Serviceleistung geht. Es werden Fragen zu Leistungsstörungen und den daraus resultierenden Ansprüchen angesprochen.
„Wer überbietet wen?“
Die Klausur behandelt den Vertragsschluss im Rahmen einer Online-Auktion unter Einbeziehung von AGB einer Internetplattform und problematisiert insbesondere das sogenannte Shill Bidding. Es ist zu prüfen, ob der Käufer gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung der Lampe gegen Zahlung des ursprünglich gebotenen oder des Höchstbetrags hat. Die Fortgeschrittenenklausur thematisiert Fragen zu Angebot und Annahme sowie zur Wirksamkeit und Einbeziehung von AGB.
„Nebelkerzen“
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit eines von einem Prokuristen entgegen interner Weisungen abgeschlossenen Kaufvertrags über besonders günstig angebotene Ware sowie die Folgen, wenn eine minderjährige Person als Vertreterin auftritt. Außerdem wird die prozessuale Zulässigkeit einer Widerklage geprüft.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Chatbots auf Shoppingtour
Die Klausur thematisiert zivilrechtliche Fragestellungen rund um den Einsatz von Chatbots beim Online-Shopping. Im Mittelpunkt stehen das Zustandekommen von Verträgen durch digitale Kommunikation sowie vertiefte prüfungsrelevante Aspekte zur Stellvertretung und Verwendung von AGB. Die Fallgestaltung greift zudem aktuelle Änderungen zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte auf.
Was an einer Tankstelle alles passieren kann
A, 16 Jahre alt, betankt bei B's Tankstelle seinen Roller versehentlich mit Super 95 statt wie beabsichtigt mit Super Plus. Nach dem Tankvorgang erklärt A gegenüber dem Angestellten L, dass er den Kaufpreis aufgrund eines Irrtums nicht zahlen wolle. Es ist zu prüfen, ob B von A Zahlung in Höhe von 8,30 EUR nach § 433 II BGB verlangen kann; dabei sind insbesondere Fragen der Geschäftsfähigkeit, des Irrtums und der Stellvertretung zu klären.
Anfängerhausarbeit – Zivilrecht: BGB AT und Schuldrecht AT – Zugang über WhatsApp und Inzahlungnahme
Die Hausarbeit behandelt den Zugang von Willenserklärungen über elektronische Kommunikationswege wie WhatsApp sowie die rechtlichen Besonderheiten der Inzahlungnahme im Rahmen eines Kaufvertrags. Es werden zentrale Probleme des BGB AT und Schuldrecht AT im Zusammenhang mit modernen Kommunikationsmitteln und Vertragsschluss analysiert. Teilweise berührt die Arbeit allgemeine Fragen zur Abgabe, Zugang und zur Auslegung von Willenserklärungen.
Wenn Verträge scheitern – Bürgen, Räumen, Ersetzen
Die Klausur stellt drei zivilrechtliche Sachverhalte aus dem Schuldrecht, Mietrecht und dem Recht der Bürgschaft. Es geht um Ansprüche auf Kaufpreiszahlung unter Bürgschaftsbedingungen, einen Räumungsanspruch nach Mietrückstand sowie Ersatzansprüche im Mietverhältnis nach einer behördlichen Nutzungsuntersagung. Zu prüfen sind ausschließlich vertragliche Ansprüche.
Fortgeschrittenenübungsklausur: Baustahl, Bestechung, Bankrott – Ein Fall zur Rückabwicklung im Bereicherungsrecht –
Die A AG ließ durch ihren Prokuristen P ein neues Lagerhaus errichten, wobei sich dieser gegen Bestechung für das teurere Angebot des Unternehmers Y entschied. Nach Offenlegung der Bestechungszahlung verweigert A die Zahlung an Y. Y gerät daraufhin in Insolvenz, und der Insolvenzverwalter I prüft Ansprüche gegen A sowie Rückforderungsmöglichkeiten gegenüber P wegen der Bestechung. Gleichzeitig stellt sich für den Stahlhändler S die Frage, ob er nach Ys Insolvenz Zahlungs- oder Herausgabeansprüche gegen A hat, nachdem der Baustahl auf deren Baustelle geliefert und verbaut wurde. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit des Bauvertrags, bereicherungsrechtliche Rückabwicklungen und Ansprüche aus Eigentumsvorbehalt sowie Insolvenzrecht.
„Auf gute Nachbarschaft“
Die Klausur behandelt nachbarrechtliche Beziehungen im Zusammenhang mit einer Zufahrtsnutzung und diskutiert Ansprüche bzgl. Unterlassung des Tores auf dem Nachbargrundstück. Daneben werden Fragen zu Kaufverträgen, insbesondere Vertreterhandeln und Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen, am Beispiel von Technikverkäufen an die Nachbarn thematisiert.
ZR-Abschlussklausur zu Verträgen über digitale Produkte
Die Klausur behandelt aktuelle Probleme bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte nach neuem Schuldrecht. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Zustandekommens und der Inhalte digitaler Leistungsbeziehungen sowie die speziellen Regelungen und Rechtsfolgen nach §§ 327 ff. BGB.
ZR-Anfängerklausur zum Allgemeinen Teil des BGB
Es handelt sich um eine Anfängerklausur zum Allgemeinen Teil des BGB. Schwerpunktmäßig werden grundlegende Fragen der Rechtsgeschäftslehre und des Zustandekommens von Verträgen behandelt.
ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Kaufrecht und BGB AT
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt einen Sachverhalt mit Schwerpunkt auf dem Kaufrecht sowie zentralen Fragestellungen aus dem Allgemeinen Teil des BGB. Thematisiert werden Vertragsschluss, Leistungsstörungen und insbesondere die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte.
ZR-Anfängerklausur zum Allgemeinen Teil des BGB
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen zum Allgemeinen Teil des BGB und richtet sich an Anfänger:innen. Im Mittelpunkt stehen grundlegende Aspekte der Rechtsgeschäftslehre, das Zustandekommen von Verträgen sowie typische Prüfungsprobleme aus dem Bereich der Willenserklärung.
* "Das mangelhafte Pferd
Die Klausur behandelt diverse mietrechtliche Fragestellungen rund um eine baufällige Wohnung, die Zahlungsmodalitäten und Aufrechnung von Miete mit der Kaution, sowie Ansprüche nach dem Tod des Hauseigentümers bzw. nach Zwangsversteigerung an einen Dritterwerber. Zudem sind Fragen der Vertragsauslegung, der Wirksamkeit von Kündigungen, der Gerichtszuständigkeit und Handlungsempfehlungen für Mandanten zu prüfen.
„Schwein gehabt?“
Die Klausur behandelt einen Streit zwischen einem Schweinemastbetrieb (J) und einer Ferkelzüchterin (Z) über einen Kaufvertrag von Ferkeln. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Mängeln der gelieferten Tiere, verspäteter Lieferung und daraus resultierende Ansprüche, insbesondere zur Kaufpreiszahlung, Schadensersatz und Aufrechnung. Der Fall erfordert eine umfassende Prüfung kaufrechtlicher und schuldrechtlicher Ansprüche.
* "Die mondäne Leuchtverkleidung und der geschäftstüchtige Sammler
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Problemstellungen wie Scheingeheißerwerb, gutgläubigen Erwerb vom Minderjährigen, den Geldbegriff im Sachenrecht und die Kondiktion der Kondiktion. Der Sachverhalt thematisiert unter anderem Herausgabeansprüche, Eigentumserwerb und Verfahrensfragen im Zusammenhang mit einer Drittwiderspruchsklage. Die Fälle fordern vertiefte Kenntnisse im Schuld-, Sachen- und Vollstreckungsrecht.
Fortgeschrittenenübungsklausur: „MoPeG in 3D“
Im Mittelpunkt dieses Falls steht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die von zwei Freunden gegründet wurde und gebrauchtes IT-Zubehör vertreibt. Ein Kunde erwirbt von einem der Gesellschafter einen gebrauchten 3D-Drucker, der sich nach dem Kauf aufgrund defekter Software als funktionsuntüchtig erweist. Der Käufer verlangt von einem der Gesellschafter Schadensersatz in Form der Lieferung eines gleichwertigen, funktionierenden Geräts. Der Fall behandelt zentrale Rechtsfragen zur Vertretung und Haftung in der GbR nach dem MoPeG sowie zur Sachmängelgewährleistung bei Waren mit digitalen Elementen.
Der Elefant im Raum
Die Klausur behandelt einen Fall rund um einen fernmündlich geschlossenen Vertrag über eine Massageliege, bestellt durch einen vollmachtlosen Vertreter (Ehemann) für die Heilpraktikerpraxis der Ehefrau. Thematisiert werden Fragen rund um den Vertragsschluss, die Stellvertretung ohne Vertretungsmacht, das Verbraucherschutzrecht (Widerruf, Folgen bei Benutzung und Rückabwicklung) sowie Wertersatzpflichten und Risikoverteilung nach Widerruf und Rücksendung. Die Bearbeitung berücksichtigt auch die Besonderheiten beim Umgang mit Gebrauchsspuren und Untergang der Kaufsache nach Ausübung des Widerrufs.
Der verliebte Vertreter
Die Klausur behandelt das Innen- und Außenverhältnis bei der Stellvertretung, speziell die Anfechtung einer bereits ausgeübten Innenvollmacht und deren nachträgliche Genehmigung. Zudem wird die Wirksamkeit des Kaufvertrages über das Fahrrad, sowie § 110 BGB angesprochen. Besonderes Augenmerk liegt auf dem rechtlichen Umgang mit minderjährigen Verkäufern und Vertretern.
ZR-Anfängerhausarbeit zum Allgemeinen Teil des BGB und zum Schuldrecht
M ist ein begeisterter Autofahrer und widmet einen Großteil seiner Zeit der Pflege seines geliebten weißen Farm Dovers mit Chrom-Felgen. Den Wagen hat er mit einem Sportpaket ab Werk bestellt, das den Wagen auf jeder Seite um 10 cm serienmäßig breiter macht. Somit beträgt die Gesamtbreite des Fahrzeugs 2, 30 m. Sonderanbauten hat M nicht vornehmen lassen. Derzeit ist M jedoch durch einen Fahrradunfall eingeschränkt–sein rechtes Bein ist eingegipst und er selbst ans Sofa gefesselt. Schweren Herzens überlässt er die Fahrzeugpflege seiner Frau F, die bereits mit der Pflege ihres eigenen Fahrzeugs genug zu tun hat und sich daher nur widerwillig bereit erklärt, den Dover in der Waschanlage reinigen zu lassen. F fährt mit dem Farm Dover absprachegemäß zur» Wash’n’Roll «-Anlage. Angekommen an der Waschstraße erblickt F ein gut sichtbares, nicht zu übersehendes Hinweisschild, welches unter anderem folgende Klausel enthält:
ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Handels- und Gesellschaftsrecht
Adalbert (A), Benno (B) und Cristian (C) sind Partner in einer renommierten Kanzlei, die auf Unternehmensrecht spezialisiert ist. In ihrer Freizeit betreiben sie gemeinsam einen MyTube-Kanal mit ca. 30.000 Abonnenten. Die drei haben für die Aufnahmen ein gemeinsames Zimmer in der Wohnung von A eingerichtet. Außerdem haben sie unter dem Namen» Anwälte on Air «Kamera-Equipment im Wert von 1.000€ bei der Versandhändlerin D-GmbH (D) angeschafft. Durch ihre Tätigkeit auf MyTube erwirtschaften sie einen monatlichen Nebenverdienst von etwa 300€. Sie vereinbaren mündlich die gemeinsame Mitwirkung an der Aufnahme von Videos in regelmäßig wiederkehrenden Abständen. Alle drei haben sich zur wechselseitigen Recherche von Themen für den Kanal verpflichtet. Inhaltlich sollen sowohl Lernfilme als auch unterhaltsame Alltagsvideos umfasst sein. Da sie sich juristisch absichern wollten, haben die drei ihre Unternehmung unter dem Namen» Anwälte on Air «in das Gesellschaftsregister eingetragen. Nach einem halben Jahr gemeinsamer Aufnahmen beendeten A und C die Zusammenarbeit mit B einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag mit Wirksamkeit zum selben Tag. B wollte nach einem Vorfall in der Kanzlei nicht mehr mit A und C zusammenarbeiten, sodass A den Kanal mit C allein weiterführt. Im Register wird B weiterhin als Gesellschafter geführt. Vier Monate nach dem Ausscheiden von B bestellen sie ein neues Mikrofon für 700€ bei der Versandhändlerin D-GmbH auf Rechnung. Sie bestellen dieses erneut auf den Namen» Anwälte on Air «. Unmittelbar nach Aufgabe der Bestellung erhielten sie eine automatisch generierte E‑Mail, welche den Eingang der Bestellung bescheinigte. Keinem der Angehörigen der D-GmbH ist der Kanal bekannt. Da A und C bei der Arbeit ein gravierender Fehler unterlaufen ist, wurden sie aus der Sozietät ausgeschlossen und müssen über zehn Millionen Euro Schadenersatz an diese zahlen. A und C müssen schließlich aufgrund ihrer Schulden Privatinsolvenz anmelden, sodass sich die D-GmbH an B wendet. B lehnt dies unter Verweis auf sein Ausscheiden aus dem» Anwälte on Air «Team ab. Ein Mitarbeiter der D-GmbH meint jedoch, dass man sich auf die fortbestehende Eintragung des B im Gesellschaftsregister verlassen durfte. B ist der Ansicht, die D-GmbH könne sich jedenfalls nicht selektiv auf seine Stellung als Gesellschafter berufen. Ein solches» Herauspicken «des günstigsten Sachverhaltes würde ihn unangemessen benachteiligen.
ZR-Anfängerhausarbeit zum Allgemeinen Teil des BGB und zum Schuldrecht
U bietet Reitunterricht unter anderem für Kinder von 5–8 Jahren auf ihrem Reiterhof an. Sie erzielt mit dem Reiterhof ihren Lebensunterhalt. Alle Pferde auf dem Hof der U stehen in ihrem Eigentum und allein die U kommt für die Unterhaltskosten der Pferde auf. Für den Reitunterricht hat sie auch eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Sie bietet Reitunterricht jedoch erst ab einer Gruppenzahl von 5 Kindern an, da es sich finanziell bei einer geringeren Gruppengröße für U nicht lohnt. Momentan hat sie eine neue Gruppe, jedoch besteht diese bisher lediglich aus 4 Kindern. U hat jedoch einen Bekannten, den V. Dieser ist seit einiger Zeit Witwer und hat eine Tochter T im Alter von 6 Jahren, von der U weiß, dass diese von Pferden fasziniert ist. Deshalb schreibt sie V mit ihrem Smartphone eine Nachricht über den Nachrichtendienst WhatsApp. Da sie nicht mit der Tür ins Haus fallen möchte, erkundigt sie sich erst einmal nach dessen Befinden. So schreiben sich U und V zunächst einige Nachrichten hin und her, wobei sich beide während der gesamten Zeit in dem WhatsApp-Chat miteinander befinden, also» online «sind, was beiden auch jeweils im Chat angezeigt wird. Nach dem allgemeinen Smalltalk schreibt U dem V folgende Nachricht:
ZR-Examensklausur zum MoPeG
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragen zum Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG). Anhand eines praxisnahen Sachverhalts werden zahlreiche Neuerungen und Grundstrukturen des MoPeG, insbesondere zur GbR, geprüft.
ZR-Fortgeschrittenenklausur zum BGB AT und kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht
Die Klausur behandelt eine fortgeschrittene zivilrechtliche Fallgestaltung zum Allgemeinen Teil des BGB sowie zum kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht. Im Mittelpunkt stehen rechtliche Probleme rund um das Zustandekommen und die Durchführung eines Kaufvertrags sowie Ansprüche bei Vorliegen von Sachmängeln.
ZR-Anfängerklausur zum Allgemeinen Teil
Bei dieser ZR-Anfängerklausur aus JURA 2025, 177 handelt es sich um einen zivilrechtlichen Übungsfall zum Allgemeinen Teil des BGB. Die Klausur richtet sich an Anfänger und prüft die Grundlagen des Zustandekommens von Verträgen, insbesondere den Tatbestand der Willenserklärung sowie Angebot und Annahme.
ZR-Anfängerklausur im BGB
Die Klausur ist eine Anfängerklausur im Zivilrecht und behandelt Grundlagen des BGB. Geeignet für Studierende am Beginn ihres Jurastudiums, werden Grundfragen der Anspruchsprüfung und des Vertragsrechts aufgegriffen.
Kurz vor knapp
Die Klausur behandelt Schwerpunkte des Allgemeinen Teils des BGB, insbesondere den Zugang und die Auslegung von Willenserklärungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelung des Zugangszeitpunkts (§ 130 BGB). Im Mittelpunkt steht die Prüfung eines Vertragsschlusses bei mehrstufigen Verhandlungen über den Abschluss eines Mietvertrags, wobei Fragen zu Annahme, verspäteter Annahme, Bindungsfrist und Stellvertretung zu lösen sind. Weitere wichtige Punkte sind die rechtliche Wirksamkeit der Willenserklärungen sowie die Zahlungs- und Übergabepflichten aus einem etwaigen Mietvertrag.
Fahrradbuchung ohne Fahrrad
Die Klausur behandelt den Vertragsschluss am Fahrkartenautomaten und den versehentlichen Hinzubuchung eines Fahrrads durch die Jurastudentin Julia. Schwerpunkt sind das Zustandekommen des Vertrags, die Möglichkeit einer Teilanfechtung und bereicherungsrechtliche Rückgewähransprüche. Die rechtliche Frage lautet, ob Julia einen Anspruch auf Rückzahlung der 5 Euro gegenüber dem Betreiber Markus hat.
Das Haus am Stadtrand
Die Klausur behandelt einen praxisnahen Fall zum Grundstückskaufvertrag mit besonderem Fokus auf eine Schwarzgeldabrede sowie Fragen rund um Sachmängelhaftung, Beschaffenheitsvereinbarung, Haftungsausschluss und Nachbesserung. Der Schwerpunkt liegt auf der Wirksamkeit des Vertrages, typischen Streitpunkten zur Sachmängelgewährleistung und aktueller BGH-Rechtsprechung zu diesen Themen. Adressiert werden sowohl die Formbedürftigkeit als auch die Rechtsfolgen bei einer Kombination von Beschaffenheitsvereinbarung und Haftungsausschluss.
Kleingedrucktes
Die Klausur behandelt zentrale mietrechtliche Fragen rund um Schönheitsreparaturen bei Gewerberaummietverträgen und setzt sich mit der Wirksamkeit und Auslegung typischer Vertragsklauseln auseinander. Thematisiert werden insbesondere die Rolle von AGB im Mietrecht sowie Ansprüche aus dem allgemeinen Schuldrecht auf Renovierungsvorschuss und Schadensersatz. Es werden klassische Problemkonstellationen aus der aktuellen Rechtsprechung aufgegriffen.
Grundfragen des Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahrens
Die Klausur behandelt in zwei Aufgaben die Grundfragen des Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahrens. Aufgabe 1 thematisiert insbesondere einen Vertragsschluss mit einem autonomen Chatbot im Zusammenhang mit der Frage nach der Wirksamkeit und Zurechenbarkeit von Willenserklärungen, sowie die prozessuale Problematik der einseitigen Erledigungserklärung. In Aufgabe 2 ist die Vollstreckungsabwehrklage nach einem Versäumnisurteil Prüfungsgegenstand.
Zu breit für die Waschstraße?
Die Klausur befasst sich mit den zivilrechtlichen Grundlagen zur Haftung bei Beschädigung eines zu breiten Fahrzeugs in einer Waschstraße. Schwerpunkte sind das Zustandekommen und die Wirksamkeit vertraglicher Beziehungen, insbesondere unter Einbeziehung von AGB und Stellvertretung, sowie die Haftung wegen Nebenpflichtverletzung und deliktischen Anspruchsgrundlagen bei Eigentumsverletzungen.
Der (Alb ‑ )Traum vom Ponyreiten
Die Klausur behandelt grundlegende Probleme des BGB Allgemeinen Teils und des Schuldrechts. Im Mittelpunkt stehen der Vertragsschluss über WhatsApp und die Einbeziehung Dritter in Schuldverhältnisse sowie Fragen der Tierhalterhaftung und Haftung für Gehilfen bei Schadensersatzansprüchen aus Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Das Kronkorken-Gewinnspiel
Die Klausur behandelt die rechtliche Einordnung eines Kronkorken-Gewinnspiels zivilrechtlich im Assessorexamen. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Vertragsschluss und der Verwendung von AGB im Rahmen von Preisausschreiben und Gewinnspielen. Es sind verschiedene zivilrechtliche Probleme im Kontext von Verbraucherverträgen und den dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lösen.
Finanzielle Verflechtungen – vom Abiball zum Kommanditisten
Die Klausur behandelt zwei Fragestellungen im Bereich des Personengesellschaftsrechts: Zunächst geht es um die Haftung und Vertretung im Rahmen einer GbR beim Vertragsschluss für einen Abiball. Im zweiten Teil wird die Stellung eines Kommanditisten sowie die Haftung eines ausgeschiedenen Gesellschafters in einer KG und typische Konstellationen beim Gesellschafterwechsel geprüft.
Original-Examensklausur: „Wiedersehen macht Freude“
Bei der Klausur handelt es sich um eine Originalexamensklausur, die primär das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht behandelt. Die Sachverhaltskonstellation betrifft einen Kfz-Kauf mit Gewährleistungsausschluss, Rücktritt, Durchsetzung von Mängelrechten und die Geltendmachung und Abwehr von Standgebühren (Eventualdrittwiderklage). Es stehen Fragen zur Vertragsauslegung, Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses sowie sekundär Vertretungsfragen und ZPO-spezifische Aspekte im Mittelpunkt.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Streit um einen Wiederkauf
Die Examensklausur behandelt einen zivilrechtlichen Streit um einen Wiederkauf. Schwerpunkte liegen auf den Rechtsgrundlagen des Kaufvertrags, dem gesetzlichen Vorkaufsrecht und Fragen der Auslegung sowie Wirksamkeit von Willenserklärungen. Es werden zudem Fragen zur Form und zum Zustandekommen entsprechender Vereinbarungen thematisiert.
Eine verstrickte Angelegenheit
In dieser Zivilrechtsklausur wird geprüft, ob der Trainer T von den Eltern E die Vergütung für eine individuell angefertigte Hundedecke verlangen kann, obwohl die 16-jährige Tochter B das Geschäft ohne Wissen ihrer Eltern abgeschlossen hat. Im Mittelpunkt stehen die Rechtsfragen zur Zurechnung einer abredewidrig ausgefüllten Blanketterklärung, zur Anfechtung von Rechtsscheinstatbeständen sowie zum Widerrufsrecht bei nach Kundenspezifikation hergestellten Waren.
„Die etwas teurere Quengelzone“
In diesem Anfängerklausurfall geht es um den 17-jährigen Malte, der im Autohaus eines Freundes beim Verkauf und Vertragsabschluss für Autozubehör hilft, und um den ebenfalls sportwagenbegeisterten Kunden Sepp, der mit seiner sechsjährigen Tochter einen Sportwagen erwerben möchte. Zentrale Prüfungsgegenstände sind das Zustandekommen eines Kaufvertrags, die Wirksamkeit der Stellvertretung durch den minderjährigen Verkäufer sowie Aspekte der Verjährung und etwaiger Hemmung.
Anfängerklausur: BGB AT
Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei zivilrechtliche Konstellationen. Teil 1 betrifft den Verkauf eines Hundes durch die elfjährige Marie an die Passantin Patricia, wobei zentrale Fragen zum Minderjährigenrecht, zum Vertragsschluss und zur Anfechtung aufgeworfen werden. Im zweiten Teil geht es um einen Bewirtungsvertrag zwischen dem Restaurant Raffaello, vertreten durch einen Kellner, und dem Gast Valentin, der sich über den Preis einer Champagnerflasche irrt; streitig ist, ob und in welcher Höhe ein Zahlungsanspruch besteht. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen insbesondere die Wirksamkeit von Willenserklärungen, den Umgang mit Irrtümern beim Vertragsschluss sowie die möglichen Rechtsfolgen einer Anfechtung.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Kaufrecht und Nachhaltigkeitsrecht – Greenwishing
Die Klausur behandelt aktuelle Fragestellungen zum Kaufrecht mit einem besonderen Fokus auf Nachhaltigkeitsaspekte, vor allem sog. Greenwishing. Es wird die Schnittstelle zwischen klassischen kaufrechtlichen Gewährleistungsregeln und nachhaltigkeitsbezogenen Produktversprechen thematisiert. Die Bearbeitenden sollen juristische Probleme an der Analyse solcher Versprechen und deren rechtlicher Einordnung aufarbeiten.
'Kontroverse Preisangabe' – Hürden beim Verkauf über Online-Plattformen
Die Klausur behandelt die Problematik widersprüchlicher Preisangaben beim Online-Verkauf eines Plattenspielers über eine Internetplattform. Der Verkäufer nutzt das Konto seiner Frau mit unterschiedlichen Preisangaben – in der Preiszeile 99 EUR, in der Artikelbeschreibung 250 EUR. Zu prüfen ist, ob die Käuferin zur Zahlung des höheren Preises verpflichtet ist, wobei u.a. Stellvertretung, Auslegung und Anfechtung von Willenserklärungen thematisiert werden.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT – Augen auf beim Uhrenkauf
Die Klausur befasst sich mit dem Schuldrecht Allgemeinen Teil im Kontext eines Uhrenkaufs und prüft typische Grundlagen zu Schuldverhältnissen. Der Schwerpunkt liegt auf den rechtlichen Anforderungen und Fallstricken beim Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrages. Ziel ist es, grundlegende Kenntnisse und das Verständnis für den allgemeinen Teil des Schuldrechts zu vertiefen.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Begehrte Ausschussware
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt zentrale Probleme des Sachenrechts, namentlich den rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb an beweglichen Sachen. Im Mittelpunkt stehen klassische Fragen zum Gutglaubenserwerb, zur Übergabe sowie zur Abgrenzung von Vertrags- und Verfügungsgeschäft. Zusätzlich werden ausgewählte AT-Fragen zur Willenserklärung und Anfechtung gestreift.
Examensübungsklausur: Die falsche Gisela
Die Rundfunkanstalt Mannheim sucht eine neue Intendantin und lädt versehentlich Gisela Gauber statt Gisela Gouda zu einem Kennenlerngespräch ein. Ohne Kenntnis der tatsächlichen Verwechslung erhält Gisela Gauber einen hochdotierten Dienstvertrag mit Ruhegeldanspruch und unterschreibt diesen. Im Vordergrund stehen Fragen der Willensbildung, Vertragsschluss und Auslegung des Dienstvertrags. Thematisiert werden dabei Aspekte aus dem Allgemeinen Teil des BGB sowie die Auswirkungen von Identitätsirrtümern bei Vertragsschlüssen.
Examensübungsklausur: Irgendwer ist immer krank!
In diesem Fall verlangt der Arbeitnehmer A von seiner Arbeitgeberin I-GmbH Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für einen längeren Zeitraum, nachdem er zunächst wegen eines Burn-Out-Syndroms und anschließend wegen einer Knieoperation arbeitsunfähig war. Streit besteht insbesondere darüber, ob es sich um einen einheitlichen oder mehrere voneinander unabhängige Verhinderungsfälle handelt und ob ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht. Im zweiten Sachverhalt fordert die Arbeitnehmerin B die Fortzahlung ihres Arbeitsentgeltes, nachdem ihr von der Arbeitgeberin aus infektionsschutzrechtlichen Gründen der Zutritt zum Betrieb trotz negativer Coronatests untersagt wurde. Zentral sind Fragen zum Annahmeverzug des Arbeitgebers sowie zur arbeitgeberseitigen Anordnung von Quarantänemaßnahmen und deren arbeitsrechtliche Konsequenzen.
„Krypto gefällig?“
Die Klausur beinhaltet zwei zivilrechtliche Fälle rund um Investitionen in Kryptowährungen und Transaktionen im MetaVerse. Im ersten Fall geht es um vermeintliche Schadensersatzansprüche nach verlustreichem Krypto-Handel im Rahmen eines Treuhand-Investments, im zweiten Fall um bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche nach einer betrügerischen Überweisung und Weiterleitung digitaler Werte. Die Schwerpunkte liegen im BGB AT, Schuldrecht AT und Bereicherungsrecht.
Examensübungsklausur: Spiel-Verderberin
Veronika (V) verlangt von der Unity Software Solutions GmbH (U-GmbH) die Rückzahlung des gezahlten Entgelts für ein Computerspiel-Abo und eine im Paket erworbene Grafikkarte, nachdem das Spiel aufgrund technischer Änderungen nicht mehr auf ihrem Betriebssystem genutzt werden kann. Der Fall thematisiert insbesondere die Rechte bei digitalen Produkten nach §§ 327 ff. BGB, die Vertragsbeendigung sowie etwaige Widerrufsrechte. Ein Schwerpunkt liegt auf der richtlinienkonformen Auslegung anhand der EU-Digitale-Inhalte-Richtlinie. Zu prüfen ist, ob und in welchem Umfang Rückabwicklungsansprüche bestehen.
Von E-Mobilität bis Liebesschmerz
Die Klausur behandelt einen Kaufvertrag über ein gebrauchtes E-Lastenrad, das sich im Nachhinein als mangelhaft herausstellt. Im Mittelpunkt stehen die Anfechtung wegen eines verborgenen Mangels, Fragen zu Sachmängeln, zum Rücktritt und zu schadensersatzrechtlichen Ansprüchen nach nachträglicher Unmöglichkeit der Nacherfüllung. Zudem wird das Verhältnis zwischen Anfechtungsrecht und kaufrechtlichem Gewährleistungsrecht thematisiert.
ZR-Examensklausur zum Gesellschaftsrecht und digitalen Inhalten
Die Klausur behandelt Problemstellungen aus dem Gesellschaftsrecht im Lichte des MoPeG und prüft zudem die Anwendung der neuen Regelungen über digitale Inhalte (§§ 327 ff. BGB) im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Schwerpunkt ist die rechtliche Einordnung eines Unternehmens (GbR), das Produktionsmittel und zugehörige Software in einem B2B-Szenario erwirbt.
Brüssow sehen...
Der Fall behandelt eine Mieterhöhung bei einem langjährigen Mietverhältnis über eine Ferienwohnung und eine Garage. Thematisiert werden der Zugang einer Willenserklärung, das Widerrufsrecht des Verbrauchers im Fernabsatz und die rechtliche Behandlung eines Mischmietverhältnisses. Besonderheiten ergeben sich zudem aus der persönlichen Beziehung zwischen den Parteien und den Umständen der Zustellung.
Die Tücken des Touchscreens
Die Klausur behandelt das Problem einer versehentlichen Bestellung im Onlinehandel durch eine fehlerhafte Touchscreen-Bedienung. Zu überprüfen sind die Handlungsoptionen des Käufers (Anfechtung, Widerruf, Rücktritt, Nacherfüllung) sowie die Ansprüche auf Rückzahlung und Kostenerstattung. Zusätzlich ist die zuständige Gerichtsbarkeit im Falle einer Klage der V GmbH zu bestimmen.
Wohin mit der Bibliothek?
Die Klausur behandelt Problemstellungen des Allgemeinen Teils des BGB sowie des Kaufrechts, insbesondere zum Vertragsschluss, Angebot und Annahme, Zugang und Verspätung von Willenserklärungen, sowie zur Rückabwicklung einer fehlerhaften Zahlung (Banküberweisung) gegeben Anfechtung. Mehrere Anspruchsgrundlagen aus Kaufvertrag und Bereicherungsrecht werden anhand eines Sachverhalts um eine große anwaltliche Bibliothek diskutiert.
Der passionierte Schnäppchenjäger
Die Klausur behandelt zentrale Fragen eines Vertragsschlusses im Internet unter Einbeziehung von AGB, insbesondere zum Zustandekommen eines Kaufvertrags bei Preisfehlern, der rechtlichen Einordnung von automatisierten Bestell- und Bestätigungsabläufen sowie die Möglichkeit einer Anfechtung wegen Irrtums. Sie thematisiert außerdem Aspekte des Rechtsmissbrauchs bei mehrfachen Bestellungen und die Reichweite von Lieferpflichten auch bezüglich Gratisbeigaben.
»Alles für den Klub!«
Die Klausur behandelt verschiedene Problemstellungen im Zusammenhang mit Vereinen und Vereinsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Stellvertretung durch Vorstandsmitglieder, Satzungsregelungen zu Immobiliengeschäften sowie die Verletzung von Mitgliedschaftsrechten. Weiter werden praktisch relevante Abläufe wie Grundstückskauf und der Erwerb von beweglichen Sachen durch den Verein aufgegriffen.
Contract Intelligence
In diesem Übungsfall aus dem Zivilrecht geht es um die Vertragsabschlüsse durch eine KI-Software, die automatisiert oder autonom im Internet Verträge für den Nutzer schließt. Zu prüfen ist insbesondere die Wirksamkeit der Vertragsabschlüsse, die Einbeziehung und Wirksamkeit von AGB-Klauseln, die Haftung bei Softwarefehlern sowie mögliche Rückabwicklungsansprüche. Der Fall berührt Aspekte von Angebot und Annahme, AGB, Kaufrecht und Anfechtung.
Die beschränkt geschäftsfähige Stellvertreterin ohne Vertretungsmacht
Die Klausur thematisiert einen Kaufvertrag, der durch eine beschränkt geschäftsfähige Tochter im Namen ihrer Mutter abgeschlossen wurde, wobei keine Vertretungsmacht bestand. Es werden Ansprüche des Verkäufers gegenüber Mutter und Tochter sowie die Herausgabe des Fernsehers nach Lieferung geprüft. Schwerpunkte sind Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung und die Folgen fehlender Zustimmung.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Ein Dr. sc. comp. h. c. mit Folgen
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Wirksamkeit von Vertragsbedingungen, insbesondere die formlose Annahme und Einbeziehung von AGB sowie die Abgrenzung zum sittenwidrigen Titelhandel und Wucher. Ein weiterer zentraler Punkt ist der Eventualwiderruf per SMS und die Frage der Gestaltungswirkung sowie Vereinbarung von Fristen und Verwirkung bei AGB. Zudem wird die Berechnung des widerrufsrechtlichen Wertersatzes mit Fokus auf objektiven Wert und Vergütung im Rahmen einer ergänzenden Vertragsauslegung thematisiert. Die Klausur legt besonderen Wert auf Anspruchsentstehung durch Vertrag, Widerrufsrechte und deren praktische Umsetzung im Zivilrecht.
Examensübungsklausur: Digitales Allerlei
In diesem Fall kauft D über die von der N-AG betriebene Online-Plattform Nozama verschiedene Artikel bei der L-GmbH, darunter Bademäntel, von deren überhöhtem Preis er erst später erfährt. Dabei erfährt D, dass das Angebot der L-GmbH vorrangig angezeigt wurde, weil diese für eine bevorzugte Platzierung gezahlt hatte und die N-AG als Betreiberin durch Vermittlungsprovisionen profitiert. D beschäftigt sich daraufhin mit Rücktritts- und Widerrufsrechten sowie möglichen Ansprüchen wegen mangelnder Preistransparenz und Informationspflichtverletzungen der N-AG. Zugleich erklärt die L-GmbH die Anfechtung eines weiteren Kaufvertrags unter Berufung auf einen Preisirrtum und verweist auf die AGB der Plattform. Es stehen Fragen zu Vertragsschluss, Widerruf, Informationspflichten bei Online-Marktplätzen sowie zur Anfechtung von Willenserklärungen und deren AGB-rechtlicher Bewertung im Zentrum.
Anfängerklausur BGB AT/Schuldrecht AT: Gefälschter Dalvador Salí
Im Mittelpunkt des Falls steht der Verkauf einer Kunstreplik als vermeintliches Original zwischen einer Kunsthändlerin und einem Käufer. Nach einem versehentlich vertauschten Preisschild und einem Vertragsabschluss über das als Original ausgegebene Werk fordert die Verkäuferin die Zahlung des Restkaufpreises, während der Käufer wegen der Falschinformation den Vertrag rückabwickeln und sein bereits geleistetes Geld zurückverlangen möchte. Der Fall behandelt zentrale zivilrechtliche Fragen zu Vertragsschluss, Anfechtung, Irrtum und Täuschung sowie die Konkurrenz von Anfechtung, culpa in contrahendo und Sachmängelgewährleistung. Außerdem steht das Trennungs- und Abstraktionsprinzip im Fokus.
Fortgeschrittenenhausarbeit: See What’s Next
K schließt mit dem Streaminganbieter W einen Vertrag über die Nutzung eines TV-Streamingdienstes sowie über die Leihe eines Streaming-Sticks, zahlt dafür per digitalen Gutscheinen. Nach einer Änderung der Systemanforderungen durch W kann K das Streamingangebot über seinen Fernseher nicht mehr nutzen, obwohl der Stick weiterhin technisch funktioniert. K erklärt per E-Mail die vollständige Vertragsbeendigung und verweigert weitere Zahlungen, während W weiterhin die monatlichen Gebühren verlangt. Der Fall behandelt die Frage, ob und in welchem Umfang W weiterhin Zahlungsansprüche gegen K geltend machen kann, mit Schwerpunkt auf den Regelungen zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB), deren Verhältnis zu allgemeinen schuldrechtlichen Normen sowie Fragestellungen zu Rücktritt und Kündigung.
Spieglein Spieglein am Schrank
Die Klausur thematisiert anspruchsvolle Fragen zur Stellvertretung, insbesondere den Vertragsschluss mittels abhandengekommener Vollmachtsurkunde. Zudem geht es um Besitz- und Eigentumsschutz sowie Ersatzansprüche wegen Verzögerungsschadens, eingebettet in eine Situation mit Versäumnisurteil und unter Berücksichtigung handelsrechtlicher und zivilprozessualer Fragen.
ZR, Fortgeschrittenenklausur zum Allgemeinen Teil des BGB
Die Fortgeschrittenenklausur im Zivilrecht behandelt zentrale Fragestellungen des Allgemeinen Teils des BGB im Kontext digitaler Vertragsschlüsse. Schwerpunkte liegen auf dem Zustandekommen und der Anfechtung von Verträgen, der Wirksamkeit und Auslegung von Willenserklärungen, automatisierten Erklärungen sowie Irrtümern bei der Vertragsabwicklung im Online-Handel. Besonders thematisiert werden Selbstbestimmung, Verkehrs- und Vertrauensschutz sowie die Übertragbarkeit klassischer Rechtsgrundsätze auf digitale Sachverhalte.
Der verlorengegangene Einspruch
Die Hausarbeit thematisiert die Erfüllung und Rückabwicklung eines Kaufvertrags bei Nutzung von Online-Zahlungsdiensten sowie die Haftung des Anwalts im Zusammenhang mit zivilprozessualen Fehlern (z.B. versäumter Einspruch gegen Versäumnisurteil, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand). Diskutiert werden auch materiell-rechtliche Aspekte wie Abgrenzung Vertrag/Gefälligkeit, haftungsbeschränkende Klauseln, Verbotsgesetz (§ 134 BGB), Verschuldenszurechnung (§ 278 BGB) und Sekundäransprüche.
Von smarten Uhren und nicht so smarten Verträgen
Die Klausur behandelt im ersten Teil grundlegende Fragen des Internationalen Privatrechts, insbesondere die Wirksamkeit und Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung im Rahmen eines internationalen Vertrages. Im zweiten Teil steht das neue Verbrauchsgüterkaufrecht mit den Vorschriften zu digitalen Produkten im Zentrum, insbesondere Gewährleistungsfragen bei Software-Mängeln und die Besonderheiten von Waren mit digitalen Elementen.
Der Sofakauf
Im Fall 'Der Sofakauf' steht der Abschluss eines Kaufvertrags über ein gebrauchtes Sofa im Mittelpunkt. Problematisiert werden die Voraussetzungen des Vertragsschlusses, eine mögliche Anfechtung wegen Erklärungsirrtums und daraus resultierende Rechtsfolgen, einschließlich etwaiger Ansprüche aus culpa in contrahendo (c.i.c.) für den Vertrauensschaden. In zwei Alternativkonstellationen sind weitere denkbare Schadenslagen und monetäre Empfehlungen aus Sicht des Verkäufers einzubeziehen.
Examensvortrag
Der Fall behandelt den Kauf eines Segelsatzes, der für eine seltene Regatta benötigt wird. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Fixgeschäft, zum Vertragsabschluss über Fernkommunikationsmittel, zur Verzinsung wegen Zahlungsverzugs sowie verschiedene prozessuale Aspekte wie die Vertretung durch Nichtanwälte, Beweislast und Kostenentscheidung. Die Abwandlung thematisiert die Erfüllung nach mündlicher Verhandlung.
Wechsel der Nacherfüllungsvarianten und Inzahlunggabe eines PKW
Die Klausur thematisiert einen Neuwagenkauf, bei dem ein gebrauchter PKW in Zahlung gegeben wird. Streitfragen betreffen die Voraussetzungen und Grenzen des Anspruchs auf Nacherfüllung bei Sachmängeln, insbesondere den Wechsel zwischen Reparatur und Neulieferung und die Einordnung der Inzahlunggabe. Zudem werden Probleme um Schadensersatz und Zurückbehaltungsrechte angerissen.
Der Parkplatzfall
Der Fall betrifft das Überschreiten der Parkhöchstdauer auf einem privaten Parkplatz und die Frage, ob daraus Ansprüche der Parkplatz-GmbH gegen den Fahrzeughalter sowie dessen Ehefrau als Fahrerin entstehen. Zu prüfen sind insbesondere die Wirksamkeit von Vertragsstrafe-AGB, die Haftung des Halters für Parkverstöße anderer, Auskunftsansprüche, und prozessuale Beweisfragen.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Maklerrecht und Mietrecht - Streit um Maklerkosten
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Makler- und Mietrechts. Im Vordergrund steht die Problematik einer unberechtigten Kündigung im Mietverhältnis, insbesondere in Bezug auf die Anwendung einer Analogie zu § 573 II Nr. 2 BGB bei einer Eigenbedarfskündigung durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Außerdem werden die Mitteilungs- und Treuepflichten des Vermieters beim Wegfall des Eigenbedarfs sowie die Ersatzfähigkeit von Umzugs- und Maklerkosten im Lichte des Schutzzwecks der Rücksichtnahmepflicht geprüft. Im Rahmen des Maklerrechts spielt zudem der Vertragsschluss und die Textform des Maklervertrags eine Rolle.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Trennungs- und Abstraktionsprinzip - "Zum Verwechseln ähnlich."
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der Abgrenzung von Duldungs- und Anscheinsvollmacht sowie der Identifizierung des Vertragsgegenstands im Rahmen schuldrechtlicher Verträge. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anfechtbarkeit der Anscheinsvollmacht, einschließlich der Anfechtung bei Identitätsirrtümern und dem maßgeblichen Zeitpunkt zur Fristwahrung. Daneben wird auch die Bedeutung der invitatio ad offerendum und die Fernwirkungen des Minderjährigenrechts geprüft. Insgesamt stehen damit Fragen zum Vertrauensschutz im Stellvertretungsrecht und den formellen Anforderungen bei Vertragsschlüssen im Fokus.
Von folgenreichen Missverständnissen und Anmaßungen
Die Klausur behandelt zwei zivilrechtliche Fälle: Im ersten Fall geht es um ein Missverständnis bei der Bestellung von Beton aufgrund unterschiedlicher Begriffsverständnisse, des Zugangs einer Willenserklärung und der Rückforderung des gezahlten Kaufpreises. Im zweiten Fall wird die Problematik einer gefälschten Vollmacht durch einen Minderjährigen und die Frage der Zahlungspflicht der Mutter im Rahmen von Stellvertretung thematisiert.
Fortgeschrittenenklausur: Ein Online-Shop und seine Tücken
Im Mittelpunkt steht ein Streit zwischen der Zeilon-GmbH, die einen spezialisierten Online-Shop für sogenannte 'curated shopping'-Angebote betreibt, und dem Kunden S. Z verlangt von S entweder den Kaufpreis für zugesandte Kleidung in Höhe von 600 € oder zumindest eine Servicepauschale, nachdem S alle Artikel zurückgeschickt hat. Die Fallkonstellation behandelt insbesondere die Wirksamkeit und Einordnung des geschlossenen Vertrags, Fragen rund um das Widerrufsrecht sowie Voraussetzungen und Folgen eines möglichen Rücktritts. Thematisiert werden dabei zentrale Probleme aus dem Allgemeinen Teil des BGB und dem allgemeinen Schuldrecht, wie die Bestimmung von Vertragsinhalten, Widerrufsausschluss und die Pflicht zur Servicegebühr.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Blankes Vertrauen
Die B-Bank gewährt dem Kaufmann J ein Darlehen über 80.000 €, wofür seine Ehefrau R und die Z-GmbH jeweils eine selbstschuldnerische Bürgschaft übernehmen. Nach Auszahlung des Darlehens gerät J in wirtschaftliche Schwierigkeiten und kann die Rückzahlung nicht leisten, woraufhin die B-Bank R als Bürgin zur Zahlung auffordert. R beruft sich auf Anfechtung des Bürgschaftsvertrags sowie Irrtum über die Höhe der übernommenen Bürgschaftssumme und argumentiert mit einer unverhältnismäßigen Belastung der finanziellen Grundlage ihrer Ehe. Im Mittelpunkt des Falls stehen Fragen des Bürgschaftsrechts, des BGB Allgemeiner Teil und der Schutzmechanismen für Verbraucher- und Ehegattenbürgschaften.
* "Nordic-Realty-Tycoon KG
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt gesellschaftsrechtliche und prozessuale Fragestellungen rund um die Kommanditgesellschaft NRT KG, insbesondere die Zulässigkeit einer actio pro socio, Kommanditistenhaftung, Übertragung von Gesellschaftsanteilen sowie Fragen zur Firmenfortführung und Haftungsbeschränkung bei Unternehmensübernahme. Gleichzeitig werden prozessuale Probleme wie Klagehäufung und Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Eintragung ins Handelsregister angesprochen.
Anfängerklausur: Der unerwünschte Social Media-Beitrag
In diesem Fall verlangt J von A, der Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die Wiederherstellung eines von ihm eingestellten, aber entfernten Beitrags. A beruft sich auf eine Klausel in den geänderten Nutzungsbedingungen, wonach Beiträge bei Verstößen gegen das Verbot von Hassrede entfernt werden dürfen. J bestreitet die Wirksamkeit der Klausel und die Möglichkeit von einseitigen Vertragsänderungen durch A und verweist auf eine marktbeherrschende Stellung sowie das Bedürfnis nach einem transparenten Verfahren für Beitragslöschungen. Die Fallkonstellation betrifft zentrale Aspekte aus dem Vertragsrecht, der Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Fragen der Privatautonomie und des Schutzes von Nutzerinteressen im digitalen Raum.
Anfängerübungsklausur BGB AT: Augen auf beim Schmuckkauf
Ein Juwelier (J) schickt seinen angestellten B los, um Schmuckringe zu kaufen. B erwirbt im Namen des J fälschlicherweise einen silbernen und einen kupfernen Ring statt eines weißgoldenen und eines roségoldenen Rings bei L, wobei verschiedene Irrtümer hinsichtlich Material und Auswahl der Ringe auftreten. Nach einem Telefonat fordert L von J die Herausgabe des silbernen Rings, während J sich weigert und den Ring behalten möchte. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche aus Kaufvertrag und dinglicher Einigung, Fragen zur Stellvertretung, Irrtümern und Anfechtung sowie den Folgen von Erklärungs- und Eigenschaftsirrtümern. Der Fall behandelt zentrale Probleme des BGB AT, insbesondere das Trennungsprinzip und den Umgang mit Willenserklärungen und deren Anfechtbarkeit.
Fortgeschrittenenklausur zum Stellvertretungsrecht: „Kommilitone in Quarantäne“
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kaufgeschäft, das eine minderjährige Studentin (S) im Auftrag ihres Kommilitonen (K) mit einem Musikladeninhaber (V) schließt. S handelt dabei als Vertreterin für K, wobei die Vertretungsmacht sowie das Handeln einer Minderjährigen und die Genehmigung durch deren Eltern im Raum stehen. Fraglich ist insbesondere, ob V von S Zahlung nach § 179 BGB verlangen kann, nachdem K in einem rauschähnlichen Zustand war bzw. konkrete Preisvorgaben gemacht hatte und die Eltern von S ihr Handeln gutheißen. Der rechtliche Schwerpunkt liegt im Stellvertretungsrecht, insbesondere beim Vertragsschluss durch Minderjährige ohne oder mit beschränkter Vertretungsmacht und den Folgen der fehlenden oder nachträglichen Genehmigung.
Anfängerklausur BGB AT: Die Anfechtung – Ein Drama in drei Akten
Im Mittelpunkt des Falls steht der Schlagersänger M, der versehentlich ein Hochpreisfahrzeug beim Autoverleiher A online bestellt, obwohl er eigentlich ein günstigeres Modell mieten wollte. Nach dem Feststellen des Irrtums beauftragt M die minderjährige L, für ihn die Anfechtung zu erklären, was jedoch aufgrund fehlerhafter Zustellung und Kommunikationsproblemen nicht direkt zum gewünschten Erfolg führt. Im weiteren Verlauf wendet sich sowohl L als auch M selbst auf unterschiedlichen Wegen an A, der jedoch auf Erfüllung des Mietvertrags besteht. Die Klausur prüft insbesondere Fragen zur wirksamen Anfechtung einer Willenserklärung, zur Möglichkeit der Vertretung durch Minderjährige, zum Zugang von Willenserklärungen und zur Entstehung und Wirksamkeit eines Mietvertrags nach den §§ 145 ff., 119 ff. BGB.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Gesellschaftsrecht - Start-up-Gründung mit Schwierigkeiten
Die Klausur befasst sich mit der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und den damit verbundenen Schwierigkeiten, insbesondere im Kontext eines Start-ups. Zentrale Aspekte sind die Fortsetzung der Gesellschaft trotz Kündigung eines Gesellschafters sowie die konkludente Formvereinbarung, die Vertretung der GbR und eine ergänzende Vertragsauslegung nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters. Ferner werden die Besonderheiten der Außen-GbR im Hinblick auf eine Analogie zu § 123 II HGB thematisiert. Darüber hinaus werden komplexe gesellschaftsrechtliche Fragestellungen wie die Vertretung und Vertragsgestaltung beleuchtet.
Nerds auf juristischen Abwegen
In dieser Anfängerklausur aus dem allgemeinen Teil des BGB steht das Anfechtungsrecht im Vordergrund. Die Studierenden sollen typische Probleme rund um die Anfechtung von Willenserklärungen, Tragweite und Grenzen von Vertretung sowie Besonderheiten fremdsprachiger Willenserklärungen anhand eines Sachverhalts mit mehreren Beteiligten erkennen und lösen. Klausurrelevant sind zudem das Trennungs- und Abstraktionsprinzip sowie die Thematik der Bestätigung des Rechtsgeschäfts.
Kein Gold in Eldorado
Die Klausur behandelt handelsrechtliche Fragestellungen, insbesondere die Haftungskontinuität bei Geschäftsübergang, Registerpublizität, das kaufmännische Bestätigungsschreiben und die Rügeobliegenheit im Zusammenhang mit einem Fahrradladen. Der Sachverhalt bietet verschiedene Konstellationen rund um Prokura, Handelsregistereintragung und einen Unternehmenskauf.
Eyjafjallajökull macht Ärger
Die Klausur behandelt einen Pauschalreisevertrag über eine Karibikkreuzfahrt und die Anspruchsgrundlage für Stornokosten nach Rücktritt des Reisenden aufgrund einer Aschewolke, welche die Anreise unmöglich macht. Es wird insbesondere das Zusammenspiel von Reisevertragsrecht (§§ 651a ff. BGB), allgemeinem und besonderem Leistungsstörungsrecht sowie der Wegfall der Geschäftsgrundlage untersucht. Der Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Einordnung unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände und der entsprechenden Anspruchsprüfung.
Das Studium als AGB-Falle
Der Fall spielt an einer privaten Hochschule, die mit einer Studentin einen Studienvertrag abschließt. Nach einer familiären Notlage kündigt die Studentin das Studium außerordentlich, während die Hochschule sich auf vertragliche Kündigungsfristen (AGB) beruft und weiterhin die Zahlung der Studiengebühren verlangt. Schwerpunkt ist die Wirksamkeit und Kontrolle der AGB-Bestimmungen zu Kündigung und Studiengebühren.
Keine Impfung, kein Job?
Der Fall thematisiert die arbeitsrechtlichen Konsequenzen einer betrieblich angeordneten Impfpflicht gegen das Coronavirus. Es sind die Rechte des Arbeitgebers gegenüber ungeimpften Beschäftigten, etwa beim Zugang zum Betrieb und bei Lohnkürzungen, sowie Ansprüche im Zusammenhang mit einer Impfprämie zu prüfen. Klassische individualarbeitsrechtliche Streitfragen im Zusammenhang mit Gesundheitsschutz, Direktionsrecht und Gleichbehandlung stehen im Mittelpunkt.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Die mangelhafte Spekulationsimmobilie
Die Klausur behandelt zentrale Fragen rund um den Immobilienkauf, insbesondere die Reichweite der Vertretungsmacht und die Analogie zu § 899a BGB sowie die Voraussetzungen einer Anscheinsvollmacht. Weiterhin wird die Bedeutung von Beschaffenheitsvereinbarungen und der vertraglich vorausgesetzten Verwendung geprüft, wobei das Exposé eine besondere Rolle spielt. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Frage nach der ordnungsgemäßen Form bei der Abtretung des Anspruchs auf Übergabe und Übereignung eines Grundstücks. Diese Aspekte stehen im Mittelpunkt der rechtlichen Prüfung und bestimmen maßgeblich die Lösung der Fallkonstellation.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Handels- und Gesellschaftsrecht: TikTok and you don't stop
In dieser Klausur liegt der Schwerpunkt auf der Abgrenzung zwischen OHG und GbR im Kontext des Handelsgewerbes sowie der Bedeutung konkurrierender Allgemeiner Geschäftsbedingungen beim Vertragsschluss. Ebenfalls zentral ist die Frage nach der analogen Anwendung des § 377 HGB auf einseitige Handelsgeschäfte, insbesondere im Zusammenspiel mit sich widersprechenden AGB und dem kaufmännischen Bestätigungsschreiben gegenüber Nicht-Kaufleuten. Darüber hinaus wird die Bareinlagenpflicht nach §§ 5, 19 GmbHG sowie die Problematik verdeckter Sacheinlagen erörtert. Die Bearbeitung verlangt eine präzise Auseinandersetzung mit handels- und gesellschaftsrechtlichen Grundfragen und deren prozessualer Einbindung.
* "Auf der Erde, das Glück der Pferde?
Das Ehepaar F/M kauft ein Grundstück, um darauf Pferdeboxen errichten zu können, basierend auf einer falschen Information über die Baugenehmigung aus dem Verkaufsexposé. Nach notariellem Vertragsschluss und Grundbucheintragung stellt sich heraus, dass die Errichtung von Pferdeboxen tatsächlich nicht genehmigungsfähig ist. F/M treten vom Vertrag zurück und klagen auf Rückzahlung des Kaufpreises, wobei prozessuale Besonderheiten zu beachten sind.
Anfängerübungsklausur Schuldrecht AT: Lockdownende oder vielmehr „Lockdownente“?
Oma O mietet als Organisatorin eines sozialen Netzwerks für mehrere Tanzveranstaltungen im Jahr 2021 den großen Saal in der Gaststätte des Wirts V. Aufgrund pandemiebedingter behördlicher Einschränkungen dürfen die geplanten Termine im Februar und April nicht stattfinden, sodass V die vereinbarte Miete fordert. Im Juni wird eine alternative Veranstaltung abgehalten, wobei sich V durch die geänderte Nutzung im Nachteil sieht und eine höhere Miete verlangt. Im Mittelpunkt stehen mietrechtliche Ansprüche bei coronabedingter Unmöglichkeit und Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB).
Zivilrecht vs. PayPal Law
Die Klausur behandelt eine Kaufpreisklage eines privaten Verkäufers gegen einen gewerblichen Käufer nach einer eBay-Transaktion über PayPal. Es geht insbesondere um die zivilrechtlichen Ansprüche aus dem Kaufvertrag und deren Durchsetzung angesichts eines PayPal-Käuferschutzverfahrens, bei dem PayPal zugunsten des Käufers (Beklagten) entschieden und die Zahlung rückabgewickelt hat. Strittig ist insbesondere, ob und wie sich die Einbeziehung von PayPal-Richtlinien auf den zivilrechtlichen Kaufpreisanspruch auswirkt.
Original-Examensklausur: "Der falsche Antiquar
Es handelt sich um eine Original-Examensklausur aus dem Jahr 2018 (Niedersachsen), deren Sachverhalt den Verkauf einer Kommode über die Internet-Plattform E-Buy durch einen Dritten unter fremder Identität behandelt. Im Mittelpunkt stehen zivilrechtliche Fragen zum Vertragsschluss, Stellvertretung, Anfechtung und Schadenersatz im Rahmen der Abwicklung des Kaufvertrages und der irrtümlichen Nutzung des E-Buy-Kontos. Der Antiquitätenhändler R will Schadensersatz von A oder N wegen des aus seiner Sicht misslungenen Verkaufs und der entstandenen Kosten.
Anfängerhausarbeit: Rechenfehler mit Folgen
E, eine Kunstsammlerin, erwirbt von R, einem Kunsthändler, ein siebenteiliges Tonfiguren-Set zu einem zu niedrig kalkulierten Preis aufgrund eines Rechenfehlers von R. Nachdem der Fehler auffällt, verlangt R nachträglich die Rückgabe der Figuren und beruft sich auf die Anfechtung des Kaufvertrags sowie angebliche Erpressung durch E. Im Mittelpunkt stehen typische Probleme des allgemeinen Teils des BGB wie Kalkulationsirrtum, Anfechtung, Zugangsproblematik von Erklärungen und Herausgabeansprüche gemäß § 985 BGB. Der Fall thematisiert zudem die Eigentumslage und das Verhältnis zwischen Eigentum und Besitz sowie die wirksame Übermittlung von Rücktritts- oder Anfechtungserklärungen.
Fortgeschrittenenklausur Arbeitsrecht: „Lasst mich spielen!“
Der Fußballprofi M verlangt vom SC Regensburg e.V., wieder in der ersten Mannschaft zu trainieren und zu spielen, nachdem er aufgrund eines Fehlverhaltens in die zweite Mannschaft versetzt und mit einem Änderungsvertrag zu geänderten Bedingungen verpflichtet wurde. Streitpunkt ist, ob die Versetzung und die Vertragsänderung im Wege des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts oder eines durch Drohung mit Kündigung erlangten Änderungsvertrags rechtlich wirksam sind. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers, zur Zulässigkeit einseitiger Versetzungen und zur Wirksamkeit von Änderungsverträgen unter Berücksichtigung aktueller arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung. Weiterhin werden Aspekte des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des Gebots fairen Verhandelns und arbeitsvertraglicher Pflichten behandelt.
Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres
Der Fall behandelt einen Streit um einen Pauschalreisevertrag, bei dem es aufgrund eines System- und Eingabefehlers zum Angebot eines zu niedrigen Preises kam. Thematisch stehen die Anfechtung des Vertrages, die örtliche Zuständigkeit, Klageänderung, Erledigung sowie Widerklage im Mittelpunkt. Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der Anfechtung und um möglichen Schadensersatz wegen eines erhöhten Reisepreises.
Vollmachtsphantasien
In diesem Übungsfall kauft ein Vertreter im Namen eines Dritten ein Grundstück, wobei der Kaufpreis den Marktwert deutlich übersteigt, da der Vertretene einem Irrtum über die Eigenschaften des Grundstücks unterlag. Nach Bekanntwerden des wahren Sachverhalts zweifelt der Vertretene die Bindung an den Vertrag an. Zu prüfen sind insbesondere Ansprüche des Verkäufers gegen den Vertreter und den Vertretenen im Hinblick auf Wirksamkeit des Vertrags, Vertretungsmacht sowie Anspruchsgrundlagen nach Rücktritt oder Schadensersatz.
Fortgeschrittenenklausur: Der Friseur in der Viruskrise
Der Fall behandelt die zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Friseur K und dem Online-Händler T sowie dessen Forderungsnachfolger I. K erwirbt während der Viruskrise eine als Premium-Videokonferenzsoftware beworbene Software von T, die sich als funktionsuntüchtig erweist; T verkauft die Kaufpreisforderung später an I. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Kaufmannsbegriffs, der Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB, der Zulässigkeit der Forderungsabtretung und der damit verbundenen Rechte und Einwände des Käufers. Zusätzlich wird in einer Abwandlung thematisiert, wie sich die Aufgabe des Gewerbes durch K und das Fortbestehen der Handelsregistereintragung auf Rechtsgeschäfte mit Dritten auswirken.
Der verflixte Schallplattenkauf
Die Anfängerhausarbeit behandelt Probleme rund um den Kauf einer Schallplatte und thematisiert dabei grundlegende Fragen aus dem Allgemeinen Teil des BGB sowie dem Schuldrecht. Im Mittelpunkt steht die Anwendung typischer Normen des Kaufrechts und Schuldrechts auf einen praxisnahen Sachverhalt.
»Der teuerste Wald ist der Rechtsanwald«
Die Examensklausur thematisiert zentrale Probleme des Allgemeinen Teils des BGB und des allgemeinen Schuldrechts, einschließlich Personengesellschaftsrecht, Vertragsabschluss über das Internet, Vertretung, anwaltlicher Haftung, Schuldanerkenntnis sowie Fragen zur Verjährung und Rückzahlung. Besonders geprüft wird der Umgang mit schuldrechtlichen Anspruchsgrundlagen und Inzidentprüfungen im Rahmen eines Hotelbuchungsfalls mit Zahlungsvorgängen und streitigem Rückzahlungsanspruch.
(K)ein Pferd wie das andere
Der Fall dreht sich um einen Tauschvertrag zweier Pferde, bei dem es zu einer Verwechslung kommt. Thematisiert werden insbesondere die Irrtumslehre (Identitätsirrtum), das Kauf-/Tauschrecht bei Tieren als gebrauchte Sache mit Sachmängel, Nachlieferung bei Stückschulden sowie Fragen der Verjährung und des Verbraucherwiderrufsrechts.
»Der etwas andere Mietvertragsschluss«
Die Klausur behandelt einen Fall zum Zustandekommen eines Mietvertrags unter Einsatz moderner Kommunikationsmittel und der Nutzung von Emojis. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Vertragsschlusses, des Schriftformerfordernisses, der Auslegung von Willenserklärungen sowie des Erklärungsbewusstseins. Der Fall prüft klassische zivilrechtliche Problematiken im Kontext aktueller Kommunikationsformen.
ZR-Anfängerklausur zum Allgemeinen Teil
Klausur zum Allgemeinen Teil des BGB: Beim Pferdekauf verwechselt der Käufer K im Rahmen der Kaufverhandlungen zwei Pferde. Die Prüfungsschwerpunkte liegen auf Vertragsschluss, Annahmefrist, Anfechtung wegen Irrtums, Abgrenzung der Irrtümer des § 119 BGB und Vertrauensschadensersatz nach § 122 BGB. Es sind Ansprüche der Verkäuferin V gegen K zu prüfen.
Wohngemeinschaft wider Willen?
Die Klausur behandelt den Vertragsschluss und das Verbraucherwiderrufsrecht im Mietrecht, insbesondere bei Wohngemeinschaften. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein einzelner Gesamtschuldner den Mietvertrag wirksam widerrufen kann sowie die zivilprozessuale Problemstellung und vorvertragliche Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit Eigenbedarfskündigungen.
Ein schmutziger Autokauf
Die Klausur behandelt einen Kaufvertrag zwischen einem selbstständigen Elektriker und einem Gebrauchtwagenhändler über einen Firmenwagen. Im Fokus stehen die Anforderungen an eine grüne Feinstaubplakette, die Gewährleistung sowie mögliche Rücktritts- und Schadensersatzansprüche, insbesondere nach Entdeckung eines fehlenden Dieselpartikelfilters und dem Erhalt eines Bußgelds wegen unzulässiger Nutzung des Fahrzeugs. Zugleich ist ein Vertraglicher Gewährleistungsausschluss zu berücksichtigen.
Susis Olive
Die Klausur behandelt grundlegende Fragen des Kaufrechts anhand eines Einbaufalls: S kauft einen Olivenbaum bei einem Händler, stellt nach dem Einpflanzen einen Mangel (Olivenpest) fest und verlangt Nacherfüllung, Kostenerstattung und Vorschuss für Aus- und Einpflanzarbeiten. Die Klausur vertieft dabei das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht und thematisiert aktuelle Problemstellungen rund um Nacherfüllung und Rückabwicklung.
Mobilfunkvertrag
Die Klausur behandelt den Vertragsschluss eines Mobilfunkvertrags über eine Hotline, die Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und insbesondere die Frage des Widerrufsrechts bei einem Fernabsatzvertrag. Thematisiert wird der mögliche Ausschluss des Widerrufsrechts bei Einschaltung eines Boten und die Rückabwicklung nach erklärtem Abstandnehmen durch die Kundin.
Sportwagen und Baumaschinen
Die Klausur behandelt einerseits Rücktritts- und Schadensersatzansprüche im Kaufrecht bei einem Sportwagen mit geringfügiger Leistungsabweichung, andererseits den Eigentumserwerb einer Baumaschine unter Kollision entgegenstehender AGB zum Eigentumsvorbehalt. Zudem wird geprüft, ob der Käufer einen Anspruch auf schadensersatzweise Eigentumsübertragung geltend machen kann.
Stein ist nicht gleich Stein
Der Fall befasst sich im Ausgangssachverhalt mit den rechtlichen Folgen einer Abweichung der gelieferten Ware von der vereinbarten Beschaffenheit (Langformat vs. Normalformat im Klinkersteinkauf) und beleuchtet insb. das kaufmännische Bestätigungsschreiben, Kaufmannseigenschaft, Rügeobliegenheit und die kaufrechtlichen Ansprüche zwischen Unternehmern. In der Abwandlung geht es um transport- und eigentumsrechtliche Beziehungen beim Speditionsgeschäft, insbesondere um das Pfandrecht des Spediteurs und den gutgläubigen Erwerb an unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware gemäß HGB.
Ungewollte Zierplatanen
Der Fall behandelt die Frage nach der Wirksamkeit und den Rechtsfolgen eines von einer Hausverwaltung über mehrere Unterbeauftragungen erteilten Auftrags zur Pflanzung von Zierplatanen. Schwerpunkte sind Willenserklärungen per E-Mail, Abgabe und Zugang, Widerruf, Vollmacht und die Problematik des falsus procurator. Es geht insbesondere um den Anspruch des Gartenlandschaftsbauers gegen die Unterverwaltung nach erfolgloser Zahlung durch den Eigentümer.
Die umtriebige Gute-Freunde-GbR
Im Mittelpunkt steht der Erwerb und die Veräußerung eines Grundstücks durch eine GbR, unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen an die Bestimmtheit des Kaufgegenstandes, des Trennungs- und Abstraktionsprinzips sowie Fragen der Vertretung und Geltendmachung von Herausgabeansprüchen. Zudem wird die (analoge) Anwendung des § 899a BGB im Kontext eines gutgläubigen Erwerbs und die Herausgabe nach Eigentumsverlust geprüft.
Zahlen, bitte! Beschränkte Wirkung des PayPal-Käuferschutzes
Die Klausur behandelt die Frage, ob dem Verkäufer V nach Rückbuchung des Kaufpreises durch den PayPal-Käuferschutz ein Anspruch auf erneute Kaufpreiszahlung gegen den Käufer K zusteht. Im Mittelpunkt stehen die zivilrechtlichen Auswirkungen der Zahlungsabwicklung über PayPal bei Abweichung zwischen bestelltem und geliefertem Artikel sowie die Erfüllungswirkung und etwaige Rechtsfolgen des Käuferschutzes. Ansprüche auf Rückgabe des iPhone X sind nicht zu prüfen.
* "Zu spät? Zu früh! Nie ist es recht.
Die Klausur behandelt verschiedene Fragen zum Kaufvertrag und zur Stellvertretung im Zivilrecht. Im Mittelpunkt stehen Problematiken rund um den Abschluss und die Wirksamkeit des Kaufvertrags, Voraussetzungen und Folgen des Rücktritts, sowie die Geltendmachung von Sachmängelrechten und die Wirkung eines Haftungsausschlusses. Zudem werden prozessuale Aspekte wie das Versäumnisurteil und die Rolle des Gerichts aufgegriffen.
Anfängerklausur: Displayschaden
Der Fall betrifft einen Kaufvertrag über zwei gebrauchte Laptops, die ein Powerseller (V) auf einer Online-Auktionsplattform verkauft hat. Nach Zuschlag durch den Höchstbietenden (K) und erfolgter Lieferung verweigert K die Zahlung des Kaufpreises, weil die Geräte durch einen Transportschaden defekte Displays aufweisen. Im Mittelpunkt stehen die Wirksamkeit des Vertragsschlusses über die Plattform sowie die Rechte und Pflichten bei Sachmängeln und Risiken des Versandes. Zu klären ist insbesondere, ob K die Zahlung mit Blick auf die Mängel verweigern darf und wer die Gefahr für den Transportschaden trägt.
Unternehmenskauf mit Hindernissen
Im vorliegenden Fall dreht sich der Streit um den Unternehmenskauf der Alana Metallbau GmbH durch einen aufwendig gestalteten Vorvertrag und einen notariellen Abtretungsvertrag. Gegenstand sind Ansprüche im Zusammenhang mit der Rückzahlung eines Darlehens und strittige Leistungsmodalitäten sowie die Frage nach dem Bestehen und der Durchsetzbarkeit verschiedener Ansprüche aus dem Unternehmenskaufvertrag. Zusätzlich werden prozessuale Themen wie subjektive Klagehäufung und perpetuatio fori berührt.
Anwalt: Sein oder Nichtsein?
Es handelt sich um eine Anfängerklausur im Zivilrecht, die Fragestellungen zu Anfechtung wegen Irrtums, vorvertraglicher Haftung bei nichtigem Vertrag, Zurechnung des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen, sowie zur Bindung durch Konkretisierung behandelt. Die Prüfung beschäftigt sich unter anderem mit Ansprüchen nach einem irrtümlich geschlossenen Kaufvertrag und Schadensersatzansprüchen außerhalb des Deliktsrechts sowie den Folgen einer Konkreisierung im Kaufrecht.
Abschlussklausur BGB AT: »Der Unfall-Roller zum 18. Geburtstag«
Die Klausur befasst sich mit einem typischen Minderjährigen-Fall, in dem eine 17-jährige Studentin ohne Wissen ihrer Eltern einen gebrauchten Motorroller kauft. Es werden zentrale Probleme der Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung und Anfechtung behandelt sowie Fragen zur Auslegung von Willenserklärungen und zum Verbrauchsgüterkauf aufgeworfen.
Wer will schon eine Birne, wenn er einen Apfel haben kann
Die Klausur befasst sich mit dem Kauf eines Laptops durch einen beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen. Es sind insbesondere Fragen zur beschränkten Geschäftsfähigkeit, zum Zugang von Willenserklärungen, zur Stellvertretung sowie zum Trennungs- und Abstraktionsprinzip zu bearbeiten. Die Ansprüche des Verkäufers Media-Mogul gegen den Käufer Justus werden umfassend geprüft.
Drachenhandel über WhatsApp
Im Fall geht es um einen Kaufvertrag über eine Sammlerfigur, der zwischen zwei Fans über WhatsApp angebahnt wird. Im Zentrum stehen Fragen zum Zustandekommen des Vertrages, zur Wirksamkeit der Erklärungen unter Alkoholeinfluss und zu etwaigen Leistungs- und Gegenleistungsansprüchen. Schwerpunktmäßig wird die Anspruchsgrundlage nach Kaufrecht geprüft.
»Von Schatzfunden und Regalien«
Der Fall behandelt die zivilrechtlichen Fragen rund um einen Schatzfund im privaten Garten, insbesondere die Eigentumsverhältnisse nach BGB und landesrechtlichen Regelungen zum Schatzregal. Es geht um den Verkauf einer antiken Büste über eine Online-Plattform, den gutgläubigen Erwerb, etwaige Wirksamkeitshindernisse beim Vertragsschluss sowie erbrechtliche Bezüge nach dem Tod des ursprünglichen Finders.
Das Stellvertretungsrecht im Zeitalter von WhatsApp
Die Klausur behandelt das Stellvertretungsrecht im Zusammenhang mit der modernen Kommunikation via WhatsApp. Anhand eines Sachverhalts werden klassische zivilrechtliche Fragestellungen zu Stellvertretung, Anfechtung und Vertragsabschluss unter Einbezug digitaler Kommunikationswege geprüft.
Der minderjährige Stellvertreter
In diesem zivilrechtlichen Übungsfall geht es um die Wirksamkeit eines Kaufvertrags, der von einer minderjährigen Vertreterin abgeschlossen wurde. Die Schwester des Geburtstagskindes handelt als Stellvertreterin, überschreitet dabei aber die Preisvorgabe ihres Bruders. Der Getränkehändler verlangt Zahlung, wobei die Frage aufgeworfen wird, ob und gegen wen ein Anspruch besteht. Thematisiert werden insbesondere die Stellvertretung und Geschäftsfähigkeit im BGB AT.
Freundschaftsdienste
Die Klausur befasst sich mit dem Verhältnis von Freundschaftsdiensten und vertraglichen bzw. sachenrechtlichen Ansprüchen im Zivilrecht. Es werden Werklohnansprüche nach erfolgter Reparatur durch einen Freund, Herausgabeansprüche nach Besitzentziehung sowie die sachenrechtliche Zuordnung im Falle der Weiterveräußerung behandelt. Schwerpunkt sind die Abgrenzung zwischen Gefälligkeit und Vertrag sowie der Eigentumsübergang im Sachenrecht.
Energieversorgung
Die Klausur befasst sich mit der zivilrechtlichen Behandlung von Energielieferungsverträgen zwischen mehreren Unternehmen: Vertragsschluss, Pflichtverletzung, Sachmängel und Verzögerung, sowie die Einbeziehung und Wirkung von AGB. Es sind Ansprüche zwischen Netzbetreiber und Kunden zu prüfen, insbesondere im Zusammenhang mit einer unvorhergesehenen Änderung des Energielieferanten und einem durch Überschreitung einer vereinbarten Stromstärke verursachten Schaden.
Die Gebrauchtwagenprofis
Der Fall thematisiert den Verkauf eines gebrauchten Pkw über eBay durch einen Autohändler, wobei ein Mitarbeiter die Auktion verwaltet. Im Zentrum steht die Frage nach Vertragsschluss, der Wirkung vorzeitiger Angebotsbeendigung und etwaigen Schadensersatzansprüchen nach Weiterverkauf an einen Dritten. In einer Abwandlung geht es um die Fernabsatz-Widerrufsrechte und deren Ausübung nach fünf Monaten.
Fortgeschrittenenklausur: PayPal-Käuferschutz schützt vor Klagen nicht
Im Fall verlangt die Jungunternehmerin J Rückerstattung des Kaufpreises für ein über eBay erworbenes Mobiltelefon von der Anbieterin A, nachdem die Ware beim Versand durch ein Post-Päckchen verloren geht. J nutzt den PayPal-Käuferschutz, worauf PayPal den gezahlten Betrag zurückerstattet, weil A keinen Versandbeleg vorlegen kann. Im Mittelpunkt stehen Fragen des allgemeinen Schuldrechts, insbesondere der Einfluss von Zahlungsdienstleister-Prüfungen und Käuferschutzrichtlinien auf das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer. Thematisiert werden die gesetzliche und vertragliche Haftung bei Verlust der Ware, die Funktion des PayPal-Käuferschutzes sowie mögliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Online-Handel und elektronischen Zahlungsmitteln.
Übungshausarbeit: Kaufst Du noch oder streitest Du schon?
Die Inhaberin eines Einrichtungsgeschäfts (K) bestellt über einen Online-Shop zehn Designer-Stühle und eine Kommode bei V und überweist den vollständigen Kaufpreis, erhält jedoch die bestellten Waren zunächst nicht. Nachdem K bereits Ersatzstühle von einem Dritten beschafft und an eine Abnehmerin weiterverkauft sowie Aufwendungen für Zubehör zur Kommode gemacht hat, teilt V später mit, dass die Kommode an einen Dritten verkauft wurde und nur die Stühle verspätet geliefert werden können. K verlangt daraufhin Schadensersatz in Höhe von insgesamt 5.200 € für entstandene Mehrkosten und vergebliche Aufwendungen. Im Zentrum stehen Fragen zum Zustandekommen des Kaufvertrags im Onlinehandel, zum Schuldnerverzug und zu etwaigen Schadensersatzansprüchen sowie zur Verjährung.
Das E-Bike und die verschwundene Jacke
Im ersten Teil der Klausur wird anhand eines eBay-Sofortkaufs die Auslegung von Angebot und Annahme sowie die Irrtumsanfechtung thematisiert. Im zweiten Teil ist eine AGB-Kontrolle durchzuführen. Die Klausur orientiert sich an einer aktuellen BGH-Entscheidung und behandelt konkrete zivilrechtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit einem E-Bike-Verkauf.
Rennfahrer im Ruhestand
Die Klausur behandelt mehrere zivilrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Kauf einer App durch einen Ruhestandsrennfahrer sowie das Abschleppen dessen Fahrzeugs nach Falschparken. Im Vordergrund stehen Fragen zur Vertragsbeziehung im App-Store, das Verbraucherwiderrufsrecht, die Berechtigung und Höhe der Abschleppkosten sowie abtretungsrechtliche und bereicherungsrechtliche Aspekte. Der Fall eignet sich zur vertieften Anwendung verschiedener schuldrechtlicher, sachenrechtlicher und bereicherungsrechtlicher Grundsätze.
Handkäs mit Musik oder Klassiker des Handelsrechts in neuem Gewand
Die Klausur beschäftigt sich mit klassischen Problemstellungen des Handelsrechts und verknüpft diese mit Fragen aus dem Schuldrecht und Kaufrecht. Zentrale Themen sind die Rügeobliegenheit beim Zwischenhändler und die Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Warenlieferung sowie die Anwendung des § 15 HGB, insbesondere im Zusammenhang mit Prokura und ihren handelsrechtlichen Voraussetzungen.
Der versierte Verbraucher
Der Fall behandelt den Online-Vertragsschluss und das Widerrufsrecht beim sogenannten Verbrauchsgüterkauf. Auf Basis eines Sachverhalts zum Kauf einer Perlenkette über einen Onlineshop werden die rechtlichen Grenzen des Widerrufsrechts, dessen ggf. rechtsmissbräuchliche Ausübung sowie Besonderheiten bei dualen Vertriebsstrukturen thematisiert. Es wird gefragt, ob der Käufer Rückzahlung des Kaufpreises verlangen kann.
(K)Ein Auto für ein ganzes Leben
Ein Unternehmensberater erwirbt bei einem Autohaus eine gebrauchte Limousine, die nach kurzer Zeit ein schleifendes Geräusch bei hohen Geschwindigkeiten aufweist. Nach erfolgloser Reparatur und dem Angebot eines Umtauschs tritt der Käufer eine längere Reise an, kehrt nach drei Monaten zurück und verlangt trotz zwischenzeitlicher Nutzung und erheblicher Kilometerleistung die Umtauschmöglichkeit, was das Autohaus nun verweigert.
Der lahme Ferrari
Die Übungsklausur befasst sich mit dem Verkauf eines Ferraris durch eine minderjährige Enkelin im Auftrag ihrer Großmutter an einen Professor. Thematische Schwerpunkte sind das Zustandekommen von Verträgen, Stellvertretung, Minderjährigenrecht, Anfechtung, sowie Fragen rund um Gewährleistung, Rückabwicklung und die Anwendung des Trennungs- und Abstraktionsprinzips.
* "Immer Ärger mit dem Kfz
Der Fall behandelt typische Probleme rund um einen privaten Kfz-Kaufvertrag – insbesondere Angebot, Annahme, Zugang der Willenserklärung, Sachmängel, Herstellergarantie und Rücktritt/Nacherfüllung. Im zweiten Teil geht es um die zivilprozessualen und materiell-rechtlichen Fragen bezüglich der Umsetzung eines Pkw und einer darauf gestützten Klage auf Zahlung der Abschleppkosten.
Exquisite Eismaschinen
Im vorliegenden Übungsfall aus dem Bereich Handelsrecht geht es um den Verkauf von Eismaschinen durch einen Kaufmann mit Prokuristen und die Frage, ob durch bestimmte Handlungen Kaufverträge zustande gekommen sind. Zusätzlich werden handelsrechtliche Grundlagen wie der Begriff der Firma und die Motive hinter der Schaffung des Handelsrechts abgefragt. Die Klausur eignet sich zur Überprüfung handels- und bürgerlich-rechtlicher Grundkenntnisse im Zusammenhang mit Vertretungsfragen.
Übungshausarbeit: Eine Reise mit Hindernissen
Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Fahrten einer Mutter (M) mit ihrer volljährigen Tochter (T) von Bochum nach Berlin und zurück, die über Mitfahrgelegenheiten organisiert werden. Nach einer ausgefallenen Hinfahrt fordert M von dem Anbieter H Ersatz für entstandene Bahnkosten. Für die Rückfahrt entstehen weitere Auseinandersetzungen und Schäden, nachdem der Fahrer E sich unangemessen verhält, was zur vorzeitigen Beendigung der Fahrt führt, sodass zusätzliche Kosten durch eine Taxifahrt sowie eine Reinigung entstehen. Die zentralen rechtlichen Schwerpunkte betreffen die Wirksamkeit und rechtliche Einordnung online geschlossener Mitfahrverträge, das Vorliegen und die Folgen etwaiger Pflichtverletzungen sowie Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche im allgemeinen Schuldrecht.
Der (Un-)Glückskorken
In dem Fall geht es um die Frage, wem ein bei einem Bierdeckel-Gewinnspiel erlangter Gewinn zusteht, wenn mehrere Personen am Erwerb und Konsum beteiligt sind. Es werden insbesondere Ansprüche auf Herausgabe des Gewinnkronkorkens sowie etwaiger Gewinne unter verschiedenen Konstellationen geprüft. Auch eine gesellschaftsrechtliche Abwandlung wird behandelt.
»Alles für den Dackel«
Im Fall 'Alles für den Dackel' geht es um zivilrechtliche Ansprüche rund um den Kauf eines Dackelwelpen. Im Mittelpunkt stehen Sachmängel, Haftungsausschlüsse und die Rückzahlung sowie Ersatzansprüche des Käufers gegen die Züchtergemeinschaft nach Auftreten eines Augenleidens beim Hund. Es sind insbesondere Fragen zum Kaufrecht, zur Mängelhaftung und zum Ausschluss von Gewährleistungsrechten zu prüfen.
Corporate Raiding
Die Klausur behandelt den Verkauf der Anteile an einer mittelständischen GmbH im Rahmen eines kontrollierten Bieterverfahrens. Zentral sind Fragen zur Haftung aus dem Due Diligence Report sowie die zivilrechtlichen Grundlagen des Unternehmenskaufs. Der Sachverhalt betrifft die verschiedenen rechtlichen Beziehungen zwischen Verkäufer, Käufer und Investmentbank.
»Missglückte Renovierung«
Die Klausur ‚Missglückte Renovierung‘ behandelt einen Mietvertrag über ein renovierungsbedürftiges Wohnhaus, bei dem streitige Klauseln zu Schönheitsreparaturen und der Renovierungsverpflichtung greifen. Es entstehen Konflikte um Vertretung, Vertragsauslegung sowie um fehlerhafte Ausführung der Renovierung nach Auszug des Mieters und Übergabe an den Nachmieter.
Immer Ärger im Internet
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt rund um Internetauktionen, bei dem ein gewerblicher Verkäufer über verschiedene Accounts auf einer Online-Plattform Geräte anbietet. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Zustandekommen und zur Wirksamkeit von Verträgen bei Internetauktionen, insbesondere unter Berücksichtigung der Plattform-AGB und möglicher Vertretungssituationen sowie eines etwaigen Missbrauchs von Nutzerkonten.
Ein zu günstiges Reetdach
Im Fall geht es um einen Vertrag über die Neueindeckung eines Reetdachs, bei dem dem Unternehmer durch einen Rechenfehler ein zu niedriger Preis mitgeteilt wird. Die Parteien kommunizieren per E-Mail, wobei der Unternehmer die E-Mail-Adresse löscht, bevor die Annahmeerklärung beim Empfänger eingeht. Es werden Fragen der Anfechtung, des Zugangs der Willenserklärung, Schadensersatz und Aufrechnung behandelt.
Geld wächst nicht auf Bäumen
Die Klausur behandelt in einem anspruchsvollen Anfängerniveau die zivilrechtlichen Probleme eines Laptopkaufs durch einen minderjährigen Jugendlichen, der von seinen Eltern bevollmächtigt wurde. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Minderjährigkeit, der Reichweite der elterlichen Bevollmächtigung (Stellvertretungsrecht), die Wirksamkeit des Kaufvertrags und die daraus folgenden Ansprüche auf Kaufpreiszahlung.
Der Prozess
K bestellt bei V über dessen Internethandel eine rare Erstausgabe, die aufgrund eines Softwarefehlers noch im System als verfügbar angezeigt wird, obwohl sie bereits verkauft ist. Nach Bezahlung erhält K keine Lieferung; V beruft sich darauf, nie einen Vertrag gewollt zu haben und möchte sich vom Geschäft lösen. Die Klausur behandelt die Wirksamkeit des Vertragsschlusses im elektronischen Rechtsverkehr, Anfechtung und Unmöglichkeit sowie Ersatzansprüche des Käufers.
Fortgeschrittenenklausur: Und am Ende nichts als Ärger
Die Vermieterin V verlangt von ihrem ehemaligen Mieter M die Erstattung von Kosten für Schönheitsreparaturen und die Beseitigung verschiedener Wohnungsmängel nach Ende des Mietverhältnisses. Der Streit dreht sich insbesondere um die Wirksamkeit und Reichweite der im Mietvertrag enthaltenen Klauseln zu Schönheitsreparaturen und zur Teppichbodenpflege. Weitere rechtliche Schwerpunkte betreffen Schäden an Fliesen, Toilette und Waschbecken sowie die Frage der üblichen Abnutzung. M beruft sich auf die angebliche Unwirksamkeit der Vertragsklauseln und macht zudem einen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution geltend.
Schwerpunktbereichsklausur: EM-Fieber
Im Zuge der Fußball-Europameisterschaft 2016 möchte der Berliner K eine Eintrittskarte für ein Spiel über den offiziellen Onlineshop des internationalen Fußballverbandes U erwerben, der von der französischen E-2016 S.A.S. betrieben wird. Trotz erfolgreicher Zuteilung und Zahlung erhält K seine Karte nicht, da angeblich weitere personenbezogene Angaben benötigt werden. K beabsichtigt, auf Herausgabe der Eintrittskarte zu klagen. Der Fall thematisiert internationale Zuständigkeiten, anwendbares Recht sowie die rechtliche Einordnung des grenzüberschreitenden Ticketkaufs und Vertragstyps im BGB.
Cashback Aktion
In diesem Übungsfall geht es um den Erwerb eines Objektivs über eine Onlineplattform, das ohne die im Angebot genannte Originalverpackung geliefert wird, was die Teilnahme an einer Cashback-Aktion des Herstellers verhindert. Zu prüfen ist insbesondere, ob dem Käufer gegen den Verkäufer ein Anspruch auf Zahlung von 30 EUR zusteht, weil er an der Aktion nicht teilnehmen kann. Die Klausur behandelt v.a. Fragen des Vertragsschlusses, der Sachmangelhaftung sowie von Minderung und Schadensersatz.
Vertragsnahe gesetzliche Schuldverhältnisse: § 179 BGB
Die Klausur behandelt die Haftung des falsus procurator nach § 179 BGB anhand eines prüfungsrelevanten Fallbeispiels: Ein Teilnehmer bestellt ohne Vertretungsmacht Waren für einen Dritten, der das Geschäft nicht genehmigt. Die Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des § 179 BGB sowie ein möglicher Anspruch des Verkäufers gegen den handelnden Vertreter werden diskutiert.
Unter Brüdern hilft man sich
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob B als angeblicher Auftraggeber im Verhältnis zu T auf Zahlung für vom Bruder A bestellte Bilderrahmen haftet, obwohl A eigenmächtig handelte. Weiter ist zu prüfen, ob B für ein bestelltes und anschließend zurückgesandtes Buch den Kaufpreis an V zahlen muss. Besondere Schwerpunkte der Klausur sind die Stellvertretung, Leistungsstörungen und das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen.
Ein Oldtimer zum Freundschaftspreis
Im Sachverhalt verkauft ein Händler einen hochpreisigen Oldtimer aufgrund einer Identitätsverwechslung zum Freundschaftspreis an ein Autohaus, das den Wagen anschließend weiterverkauft. Die Klausur thematisiert den Irrtum beim Vertragsschluss und die Folgen für Eigentumsübertragung, sowie die Rechte und Pflichten der Beteiligten. Besonderheiten ergeben sich durch die Stellvertretung, den Irrtum des Verkäufers und mögliche Ansprüche bei Lieferverzug.
Curry und Chips
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Prüfung eines Pferdekaufs durch einen Hobbyreiter bei einer GmbH, deren Vertreter nach Prokurawiderruf handelt. Thematisiert werden dabei insbesondere Fragen der Vertretung, der Haftung für Sachmängel und tierärztliche Untersuchungen sowie Nutzungsersatzansprüche. Der Bearbeiter muss außerdem Stellung zu den Folgen einer fehlenden Eintragung des Prokurawiderrufs und zur Wirksamkeit von Haftungsausschlüssen nehmen.
Vertragsnahe gesetzliche Schuldverhältnisse: § 122 BGB
Die Klausur thematisiert vertragsnahe gesetzliche Schuldverhältnisse mit Schwerpunkt auf § 122 BGB. Neben einer allgemeinen Einführung werden Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen der Norm anhand eines Beispiels (Inhaltsirrtum bei einer Bestellung im Brauhaus) näher erläutert. Geeignet für fortgeschrittene Studierende und Examenskandidaten.
Eine unglückliche Übernahme
Im Fall geht es um die Wirksamkeit und die Folgen mehrerer Verträge zwischen einer Immobiliengesellschaft und einem Energieversorger, die sich auf die Veräußerung eines Heizwerks und die Wärmeversorgung beziehen. Besonderes Augenmerk liegt auf Vertretungsmacht, Gesellschaftsrecht, der Auslegung und Kündbarkeit der Verträge sowie den gegenseitigen Ansprüchen aus dem gescheiterten Eintritt in einen bestehenden Gasliefervertrag und der Kündigung des neuen Versorgungsvertrages.
Der eigenwillige Gesellschafter
Die Klausur behandelt gesellschafts- und zivilrechtliche Fragen am Beispiel einer X-GmbH. Prüfungsgegenstand sind unter anderem die Wirksamkeit von Vertreterhandlungen eines Prokuristen und einer angeblichen Geschäftsführerin, die Anfechtung und Auslegung von Gesellschafterbeschlüssen sowie das Procedere der Einziehung von Geschäftsanteilen. Zudem werden Mitwirkungsrechte im Gesellschaftsrecht und Probleme des Innen- und Außenverhältnisses thematisiert.
Probleme bei der ehebedingten Erholung
Die Klausur behandelt vielfältige zivilrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Reiseverträgen, Familienverhältnissen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Prüfschwerpunkte sind u.a. Rückzahlungsansprüche nach fehlerhafter Buchung, Unterlassungsansprüche im Eherecht, Erstattungsansprüche nach abgebrochener Kreuzfahrt sowie Rechte bei Flugzeitänderung und Abtretung von Ansprüchen im Pauschalreiserecht.
M & A im Lebensmittelhandel
Die Klausur befasst sich mit den zivilrechtlichen Folgen des Verkaufs und der Übertragung eines Lebensmittelgeschäfts (Asset Deal). Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Haftung des Erwerbers für Altverbindlichkeiten, zum Zustandekommen von Kaufverträgen durch Vertreter sowie zur Rüge von Mängeln und kaufmännischen Bestätigungsschreiben. Es sind Ansprüche aus einem Warenkauf und die Anforderungen an Mängelrügen im Handelsverkehr zu prüfen.
Fortgeschrittenenklausur: Überhöhte Abschleppkosten und verweigerte Herausgabe
Eine Autofahrerin (F) stellt ihr Fahrzeug unberechtigt auf einem Vereinsparkplatz ab und wird daraufhin von einem beauftragten Abschleppunternehmen (A KG) abgeschleppt. Nach Aufforderung verlangt das Unternehmen von F die Zahlung überhöhter Abschlepp-, Verwaltungs- und Überwachungskosten, bevor das Fahrzeug herausgegeben wird. F weigert sich, die geforderte Summe vollständig zu zahlen und hinterlegt einen Teilbetrag beim Amtsgericht. Es geht um die rechtliche Zulässigkeit der überhöhten Abschleppkosten, die Voraussetzungen und Grenzen des Zurückbehaltungsrechts sowie Ansprüche im Zusammenhang mit der verweigerten Fahrzeugherausgabe und daraus resultierenden Schäden.
* "Münz-Karibik à la carte
In diesem umfangreichen Übungsfall aus dem Semesterklausurenkurs geht es um Ansprüche aus einer Bräunungssitzungs-Zehnerkarte nach Übertragung an Dritte, die gesellschaftsrechtliche Umwandlung einer OHG in eine KG sowie prozessuale Besonderheiten (Versäumnisurteil und Klage gegen verschiedene Gesellschaftspositionen). Die Prüfung erfasst zivilrechtliche Kernfragen des Schuld- und Gesellschaftsrechts sowie zivilprozessuale Fragestellungen.
Möbelmarkt in Not
Die Klausur behandelt die insolvenzbedingte Krise eines Möbelgroßhändlers, der hochwertige Möbel über eine komplexe Lieferkette aus unterschiedlichen Unternehmen bezieht. Besonders im Fokus stehen der Eigentumsvorbehalt, dessen Durchsetzung und die Pfändung der Ware durch einen Gerichtsvollzieher. Erörtert wird, ob der Holzhändler gegen den Gläubiger des Möbelmarkts erfolgreich die Drittwiderspruchsklage erheben kann.
Ponykauf mit Hindernissen
Der Fall befasst sich mit den rechtlichen Problemen beim Pferdekauf zwischen einem ehemaligen Pferdegroßhändler und einer GmbH. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche auf Schadensersatz wegen Lieferung eines anderen als des geschuldeten Ponys, Fragen des Stück- und Gattungskaufs, Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten beim Handelskauf sowie die Abgrenzung von Schadensersatz statt und neben der Leistung.
Möbelkauf mit Schwierigkeiten
Im Fall schließt ein Verbraucher über einen Online-Shop eine individuell gestaltbare Sofagarnitur bei einer GbR, erhält aber nach Strukturveränderungen des Anbieters und erheblicher Lieferverzögerung ein mangelbehaftetes Sofa, das nicht der Bestellung entspricht. Streitpunkt sind neben der Vertragsauslegung und Identifikation des Vertragspartners insbesondere Gewährleistungsrechte, das Zurückweisungsrecht bei Lieferung mangelhafter Ware sowie organisatorische und kommunikative Probleme rund um die Geschäftsübernahme und Zuständigkeiten.
Ein Bote auf Abwegen
Der Fall thematisiert eine atypische Botengeschichte beim Kiosk-Kauf gebrauchter Konsolen. Im Mittelpunkt stehen Anspruchsgrundlagen aus Mobiliarsachenrecht, Bereicherungsrecht sowie dem Allgemeinen Teil des BGB, insbesondere bei Anfechtung und Rückabwicklung. Prüfen sind gegenseitige Herausgabeansprüche zwischen dem 'Boten' und dem Kioskbetreiber.
Probleme beim Internethandel
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen rund um den Internethandel, insbesondere das Bestehen und den Ablauf des Widerrufsrechts beim Online-Kauf. Im Zentrum steht die Frage, wann die Widerrufsfrist zu laufen beginnt, wenn die Ware bei einem Nachbarn abgegeben wird, und ob eine rechtzeitige Ausübung des Widerrufsrechts vorliegt. Prozessuale Einwände hinsichtlich der Gerichtszuständigkeit werden ebenfalls thematisiert.
Die Kunst des richtigen Reagierens
Die Klausur behandelt zwei kaufrechtliche Fälle zum Rücktritt vom Kaufvertrag und Rückzahlung des Kaufpreises, jeweils mit unterschiedlichen Mangelsituationen und Verhaltensweisen der Parteien. Im ersten Fall geht es um ein als mangelhaft empfundenes Auto, bei dem der Verkäufer eine Mitschuld am Mangel vermutet und zusätzliche Bedingungen für die Mängelbeseitigung stellt. Im zweiten Fall verlangt der Käufer eines Motorrollers wegen behauptetem Mangel Ersatzlieferung und Rücktritt nach Fristsetzung. Die Aufgabenstellung fordert eine detaillierte Prüfung der Rücktrittsvoraussetzungen und damit zusammenhängender Fragen.
Verbummelter Vertragsschluss beim Grundstückskauf
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrags, bei dem die Annahmefrist formularmäßig auf mehrere Monate festgelegt wurde. Zu prüfen ist insbesondere, ob ein Vertragsschluss wirksam erfolgte, die Klausel einer AGB-Kontrolle standhält und welche Ansprüche im Falle des Nichtzustandekommens des Vertrags bestehen, etwa wegen condictio indebiti oder cic.
Wem bringen Scherben Glück?
Im vorliegenden Fall bestellt K bei dem Weinbetrieb V zehn Kisten Wein, die von V selbst per Zustelldienst geliefert werden sollen. Da K zum vereinbarten Lieferzeitpunkt nicht anwesend ist, nimmt der Fahrer die Ware wieder mit, auf dem Rückweg geht der Wein bei einem Unfall zu Bruch. K fordert einige Tage später eine erneute Lieferung, während V sich nur zur Rechnungsstellung, nicht aber zu einer weiteren Lieferung bereiterklärt. Im Zentrum stehen Fragen zur Erfüllungspflicht, Unmöglichkeit der Leistung gemäß § 275 Abs. 1 BGB und der Kaufpreisforderung nach § 433 BGB.
Übungsfall: Spülmaschine auf Bodenfliesen
Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Rückerstattung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Übergabe einer mangelhaften Spülmaschine. Im Zentrum steht ein Verbrauchsgüterkauf, bei dem sich nach Lieferung der Maschine ein nicht behebbarer Sachmangel zeigte. Die Parteien stritten darüber, ob die Beklagte im Rahmen der Nacherfüllung auch den Ausbau der mangelhaften und den Einbau einer neuen Spülmaschine schuldet und wer die Kosten hierfür zu tragen hat. Thematisiert werden unter anderem Mängelrechte im Kaufrecht, insbesondere Rücktrittsvoraussetzungen und den Umfang der Nacherfüllungspflicht (§§ 434, 437, 439 BGB).
Übungsklausur im Zivilrecht: Sicherungsgeschäfte
G nimmt zur Finanzierung einer Immobilie einen Kredit bei der Mammon-Bank (M) auf und schlägt als Sicherheiten eine Grundschuld an einem Grundstück seines Bekannten B sowie eine Bürgschaft seiner Freundin F vor. Die M bringt B dazu, eine Sicherungsgrundschuld zu bestellen, und F übernimmt eine Bürgschaft, nachdem sie von M angesprochen wurde. Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des G macht M Ansprüche aus der Grundschuld gegen B und aus der Bürgschaft gegen F geltend. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit der bestellten Sicherheiten, Widerrufsrechte von B und F sowie etwaige Rückforderungsansprüche.
Origina-Examensklausur: "Der Ärger nach dem Urlaub
Die Original-Examensklausur 'Der Ärger nach dem Urlaub' befasst sich mit zahlreichen zivilrechtlichen Fragen aus dem Berufungsverfahren, insbesondere Zulässigkeit und Präklusion, sowie materiell-rechtlichen Problemen wie Stellvertretung (einschließlich In-Sich-Geschäft und Vollmachtsurkunde), Zustellung, gutgläubigem Erwerb, Sachmangelhaftung und Aufrechnung. Der Schwerpunkt liegt auf der Bearbeitung eines anwaltlichen Gutachtens im Kontext komplexer schuldrechtlicher und sachenrechtlicher Konstellationen.
Übungsfall: Steig mir aufs Dach! Übungshausarbeit für Anfänger/Übungsfall für Fortgeschrittene
Im Mittelpunkt des Falles steht ein Mietverhältnis zwischen R (Mieter) und E (Vermieter), dessen Hausdach durch ein Unwetter beschädigt wurde. Nach erfolglosen Kontaktversuchen zu E lässt R die Reparatur des Daches durch D (Dachdecker) durchführen, um weitere Gefahren abzuwenden. Es geht um die Frage, ob D gegen R einen Zahlungsanspruch für die erbrachte Werkleistung hat, ob R einen Aufwendungsersatz oder Befreiungsanspruch gegenüber E geltend machen kann und ob D direkt gegen E einen Zahlungsanspruch hat. Zentral sind dabei zivilrechtliche Normen zu Werkvertrag, Mietrecht und Aufwendungsersatz.
»Alpenbrause«
Im Sachverhalt entwickelt A eine Limonade und gründet zur Vermarktung eine GmbH & Co. KG sowie eine Verwaltungs-GmbH. Er schützt die Marke 'Alpenbrause' und überträgt das Geschäft per Lizenzvertrag an J und R, die hierfür eine eigene GmbH gründen. Der Fall thematisiert die Vertragsbeziehungen, gesellschaftsrechtliche Gründungsfragen und die Lizenzierung von Markenrechten.
»Das Haus am See«
In diesem Examensübungssachverhalt werden verschiedene zivilrechtliche Rechtsprobleme rund um den Kauf eines Grundstücks sowie eines gebrauchten Hausbootes behandelt. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Grundstückskaufvertrags, der Finanzierung durch Familienmitglieder, Bürgschaftsrecht, sowie Gewährleistungsrechte und Rücktritt im Kaufrecht, insbesondere im Zusammenhang mit einem Mangelfall und einem Gewährleistungsausschluss.
Vertragsübernahme und AGB-Kontrolle im Dreipersonenverhältnis – Ein Fall aus der anwaltlichen Praxis
Die Klausur behandelt einen Fall aus der anwaltlichen Praxis mit Bezug zur Vertragsübernahme und der AGB-Kontrolle im Dreipersonenverhältnis. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein ursprünglich individuell ausgehandelter Servicevertrag, der im Zuge eines Immobilienerwerbs von mehreren Personen übernommen wird, einer AGB-Kontrolle unterliegt, insbesondere hinsichtlich einer langen Vertragslaufzeit. Die Bearbeitung erfordert eine getrennte Analyse der einzelnen Vertragsverhältnisse sowie eigene Wertungen und ggf. analoge Anwendung gesetzlicher Vorschriften.
Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle der Frist für die Bindung an das Vertragsangebot
Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit eines Bauträgervertrags mit Fokus auf die Bindungsfrist des Angebots und deren Kontrolle nach AGB-Recht. Prüfungsgegenstand ist insbesondere, ob eine in vorformulierter Erklärung enthaltene viermonatige Bindung an das Vertragsangebot gemäß § 308 Nr. 1 BGB zulässig ist und welche Frist für die Annahmeerklärung angemessen ist. Zudem werden bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen bei unwirksamem Vertrag behandelt.
Original-Examensklausur: "Das Haus am Timmendorfer Strand
In dem Fall geht es um den Umfang des originären Eigentumserwerbs des Ersteherin bei einer Zwangsversteigerung einer Immobilie. Streit besteht darüber, ob mit dem Zuschlag auch bestimmte Einrichtungs- und Inventargegenstände miterworben wurden oder ob für diese ein separater Kaufvertrag zu einem zusätzlichen Kaufpreis wirksam abgeschlossen wurde.
Schwerpunktbereichsklausur Arbeitsrecht: Streit um neue Arbeitszeiten
Die Gewerkschaft IG Metall verlangt von der A GmbH, einer Tochtergesellschaft eines internationalen Konzerns, eine Abgeltung der von Mitarbeitern im technischen Außendienst geleisteten Mehrarbeitsstunden zwischen 2010 und 2011, die über die tarifvertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinausgingen. Basis ist eine zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber geschlossene Betriebsvereinbarung, welche eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit und einen leistungsabhängigen Bonus vorsah. Die IGM sieht darin eine Verletzung der Koalitionsfreiheit und beruft sich auf Tarifwidrigkeit. Die Rechtsfragen betreffen insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit des gewerkschaftlichen Anspruchs, die Wirksamkeit betrieblicher Regelungen bei tariflicher Bindung sowie die Frage nach kollektivrechtlichen Folgenbeseitigungsansprüchen.
Übungshausarbeit: Eine Tageskarte auf Abwegen
Im vorliegenden Fall verlangt die metronom Eisenbahngesellschaft mbH von Frau Caspar die Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts in Höhe von 40 €, nachdem sie in einem Metronom-Zug mit einer von Dritten erworbenen und abgenutzten HVV-Tageskarte angetroffen wurde. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Wirksamkeit der Übertragung und Nutzung der HVV-Tageskarte, die Anwendbarkeit der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen sowie die Voraussetzungen und Grenzen des erhöhten Beförderungsentgelts nach § 12 EVO. Es ist zudem zu prüfen, ob Frau Caspar als Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis gilt. Im Raum stehen Fragen zur Vertragsbindung und zur Angemessenheit der Rechtsfolgen bei unterschiedlichen Formen des Erwerbs und Gebrauchs von Fahrkarten.
Übungsfall: Der verfrühte Deckungskauf
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kaufmann, der von einer GmbH zehn Pavillons bestellen möchte. Nach E-Mail-Korrespondenz kommt es zu Lieferschwierigkeiten und einem Rücktrittsversuch der GmbH. Der Kaufmann beschafft die Pavillons anderweitig zu einem höheren Preis und verlangt von der GmbH Schadensersatz in Höhe der Mehrkosten. Zentrale rechtliche Themen sind das Zustandekommen eines Kaufvertrags, die Auslegung freibleibender Angebote und mögliche Schadensersatzansprüche aus §§ 280, 281 BGB.
Übungsfall: Stress am Ende des Mietverhältnisses
Mieter M kündigt einen Wohnungsmietvertrag mit Vermieter V vor Ablauf eines vertraglich vereinbarten Kündigungsausschlusses. V hält die Kündigung für unwirksam und verlangt die Zahlung entgangener Mieten für mehrere Monate nach Auszug. M hat vor Rückgabe der Wohnung Schönheitsreparaturen fachgerecht durchgeführt und möchte die dadurch entstandenen Kosten vom V erstattet bekommen bzw. gegen dessen Mietforderung aufrechnen. Zentral sind Fragen zur Wirksamkeit des Kündigungsausschlusses und zur Verpflichtung und Erstattung von Schönheitsreparaturkosten im Mietrecht.
Der verflixte Laptop
In dieser Übungsklausur werden Fragen zum Zustandekommen und zur Durchführung eines Kaufvertrags über einen Laptop behandelt. Thematisiert werden insbesondere die Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, die Abtretung der Kaufpreisforderung sowie die Frage, wer zur Leistung verpflichtet ist. Die Fallbearbeitung richtet sich darauf, ob der Lieferant von dem Käufer Zahlung verlangen kann.
Examensklausur ZR Wie gewonnen, so zerronnen
In diesem Examensfall schließen sich Emil, Ferdinand und Gunnar zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammen, um gemeinsam mit Grundstücken zu handeln. Emil wirbt bei einer älteren Grundstückseigentümerin für den Verkauf eines Grundstücks, wobei gesellschaftsrechtliche und möglicherweise geschäftsfähigkeitsbezogene Fragen relevant werden.
Arbeitsvertrag eines Handlungsgehilfen
Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit und Zulässigkeit bestimmter Provisionsregelungen in einem Arbeitsvertrag für einen Handlungsgehilfen. Insbesondere geht es um die Berechnung der Provision bei Rücknahmeverpflichtungen und Kürzungen der Provision bei Auslieferungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Außerdem werden allgemeine arbeitsvertragliche Regelungen zur Vergütung, Kündigungsfristen und Sonderzahlungen beleuchtet.
Die Tücken des Internetversandhandels
Die Klausur befasst sich mit typischen Fragestellungen des Internetversandhandels, darunter das Zustandekommen und die Wirksamkeit von Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr, den Zugang von Willenserklärungen sowie Leistungsstörungen und deren Rechtsfolgen. Anhand mehrerer Einzelfälle werden Aspekte wie verspätete Annahme, Lieferverzögerung, Annahmeverzug und Schadensersatzansprüche praxisnah behandelt. Mehrere Parteien (A, B, C und V) sind in unterschiedliche Konstellationen rund um die Lieferung und Annahme von Badmintonschlägern verwickelt.
Fortgeschrittenenklausur im Zivilrecht: Künstlerpech
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob Johannes Jüttgen (J) von der Hochschule H Schadenersatz in Höhe von 100.000 € wegen der Zerstörung einer Kunstinstallation („Fettecke“) verlangen kann, die von Professor Boris Bös (B) im Atelier der Hochschule geschaffen und J gewidmet wurde. Nach dem Tod von B wird das Atelier renoviert und die Kunstinstallation von einer Reinigungskraft der H beseitigt. Zwischen J und H ist streitig, wer Eigentümer der Installation war und ob H zum Entfernen der Fettecke berechtigt war. Der Fall behandelt insbesondere sachenrechtliche Fragestellungen zu Eigentumserwerb, Eigentumsverhältnissen an Kunstwerken und etwaigen Schadensersatzansprüchen.
Übungsfall: Missglückter Freundschaftsdienst
Im Mittelpunkt des Falls steht der Kauf eines Oldtimers, den die E auf Vermittlung ihres Freundes F erwerben möchte. F schließt einen Kaufvertrag über das Fahrzeug im Namen der E mit dem für einen Oldtimerhändler tätigen Mechaniker A ab, der hierfür jedoch keine Vollmacht besitzt. Nachdem E ihre zunächst erklärte Zustimmung zum Vertrag widerruft, verlangt der Händler O von F Zahlung und Abholung des Fahrzeugs. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Handeln ohne Vertretungsmacht, die Voraussetzungen und Folgen eines Vertragsschlusses durch Vertreter ohne Vertretungsmacht (§§ 164, 177, 179 BGB) sowie eventuelle Ersatzansprüche zwischen den Beteiligten.
Übungsfall: Nur Europa kann den Bürgen retten
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die Regionalbank C von D Zahlung aus einer sogenannten "Haftungserklärung" verlangen kann, nachdem A ein mit Sicherheiten unterlegtes Darlehen zur Beteiligung als Kommanditist an der X-KG aufgenommen und später nicht bedient hat. D hatte sich unter Vorbehalt zur Haftung für die künftigen Darlehensverbindlichkeiten des A bis zu 10.000 € gegenüber C verpflichtet und macht nun Einwendungen hinsichtlich der Reihenfolge der Inanspruchnahme sowie ein Widerrufsrecht geltend. Der Fall thematisiert die Abgrenzung zwischen Bürgschaft, Garantie und Schuldbeitritt, den Verbraucherschutz insbesondere im Hinblick auf das Widerrufsrecht, sowie die richtlinienkonforme Auslegung im europäischen Kontext. Außerdem ist die gesellschaftsrechtliche Einbindung von A als Kommanditist relevant.
Das Beste aus dem Internet
Die Klausur behandelt einen eBay-Kauf zwischen einer GmbH und einer Privatperson, wobei das Gebot von einem Minderjährigen über den Account seines Vaters abgegeben wurde. Themenschwerpunkte sind unter anderem Stellvertretung und Botenschaft, Vertragsschluss und Wirksamkeit bei Online-Versteigerungen, das Verbraucherschutzrecht bei Fernabsatzverträgen einschließlich Widerrufsfristen, sowie die Rückerstattung von Versandkosten. Die Lösung erfordert eine differenzierte Anwendung der Vorschriften zu Vertragsschluss, Vertretung, Fernabsatz und Verbraucherrechten.
Maultaschen und Missverständnisse
K beauftragt seinen Vertrauten X mit dem Kauf einer neuen Maschine, wobei es zu einem Übermittlungsirrtum im Höchstpreislimit kommt. Nach Erwerb und Lieferung der Maschine, die sich als mangelhaft herausstellt und deren Kaufpreis wegen eines Überfalls nur teilweise gezahlt wurde, fragt K nach Rückabwicklungsmöglichkeiten und empfiehltem Vorgehen gegen den Verkäufer V. Deliktsrecht und HGB sind ausdrücklich nicht zu prüfen.
Das gelbe Cabrio
Der Fall thematisiert den Vertragsschluss über eBay, das Widerrufsrecht im Fernabsatz sowie kaufrechtliche Gewährleistungsrechte. Nach dem Erwerb eines Cabrios durch einen Minderjährigen entstehen Fragen zur Geschäftsfähigkeit, Vertretung, zu Sachmängeln und Wertersatz nach Widerruf. Der Fall enthält eine Abwandlung zur Kenntnis des Verkäufers über Vorschäden.
Wiener Konventionen: Da blüht dir was – oder auch nicht!
Die Klausur behandelt einen grenzüberschreitenden Warenkauf zwischen Deutschland und Österreich unter Einbeziehung der Wiener UN-Kaufrechtskonvention (CISG). Es geht insbesondere um Rechtsfragen zum Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts, dessen Verhältnis zu nationalem Recht, den Voraussetzungen für Schadensersatz bei nicht vertragsgemäßer Lieferung, die Einbeziehung und Wirkung Allgemeiner Geschäftsbedingungen sowie Fragen der internationalen Zuständigkeit und zur Bindungswirkung einer österreichischen Streitverkündung im anschließenden deutschen Verfahren. Im Mittelpunkt steht die Verjährung von Schadensersatzansprüchen nach einer mangelhaften Großhandelslieferung von Blumenzwiebeln.
Sittenwidrigkeit und Täuschung – Der Kaufmann und die Geige
Der Fall thematisiert die Wirksamkeit eines zwischen Kaufmann und Fremdem geschlossenen Kaufvertrages über eine Geige, die ursprünglich einem Geigenspieler als Unterpfand für unbezahlte Salami überlassen wurde. Die Problemkreise umfassen Sittenwidrigkeit, wucherähnliche Geschäfte sowie Täuschung und deren Auswirkungen auf die Anfechtbarkeit und Wirksamkeit des Vertrages. Die Bearbeitung ist für fortgeschrittene Studierende konzipiert.
Übungsklausur ZR Die günstige Playstation
Die Klausur behandelt Fragen des Zustandekommens eines Vertrags im Internet, insbesondere, ob das Einstellen einer Ware im Online-Shop ein Angebot darstellt und ob automatisch generierte Bestätigungs-Emails Willenserklärungen sind. Auch die Möglichkeit der Anfechtung solcher Willenserklärungen bei Preisirrtum wird angesprochen. Thematisiert werden zentrale Probleme im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen.
Anfechtung eines Computerkaufs im Internet
Ein Unternehmer schließt im Internet versehentlich einen Kaufvertrag über ein teures Notebook ab, obwohl er eigentlich eine Maus mit Tastatur bestellen wollte. Die Klausur thematisiert die Qualifizierung der Handlung als Willenserklärung, die Anfechtbarkeit wegen Irrtums, Rechtsfolgen der Anfechtung, sowie Ansprüche des Verkäufers auf Kaufpreis und Versandkosten einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche.
Das Geschäft mit den Punkten in Flensburg
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Folgen des Kaufs eines Pkw-Innenspiegels mit integriertem Radarwarnmodul über eBay, insbesondere die Frage nach Rückerstattung von Kaufpreis und Versandkosten sowie dem Widerrufsrecht bei nichtigen und sittenwidrigen Verträgen. Der Fall erörtert, ob und wie ein Verbraucher bei Rückgabe eines funktionsuntauglichen Geräts Ansprüche geltend machen kann und wie sich die Rechtslage bei einer abweichenden Bezeichnung der Verkäuferin verändert.
Miete und andere Sorgen
Die Klausur behandelt mietrechtliche Fragestellungen rund um den Vermieter B, den Mieter A und die Untermiete an C. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche des Vermieters auf Räumung und Nutzungsersatz gegen den Mieter. Zugleich ist die Wirksamkeit einer Vertragsklausel zur erhöhten Nutzungsentschädigung sowie die Rechtsfragen bei Untermiete und vorzeitiger Vertragsbeendigung angesprochen.
Übungsfall: Der getäuschte Nachmieter
Im vorliegenden Fall schließt M, der nach Trier zum Studium zieht, über seinen Bekannten D als Vertreter einen Mietvertrag mit Vermieter V ab, nachdem X, der Vormieter, M gegenüber die Wohnung zu Unrecht als ruhig und günstig angepriesen hatte. M beruft sich nach Entdeckung des tatsächlichen Zustands auf eine Täuschung und will sich nicht mehr an den Vertrag gebunden fühlen. Kernfrage ist die Wirksamkeit des zwischen V und M geschlossenen Mietvertrags nach den Grundsätzen von Stellvertretung, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sowie der Zurechnung von Wissen und Verhalten Dritter. Im Fokus stehen sowohl das Zustandekommen als auch mögliche Anfechtungsrechte und deren Rechtsfolgen im Mietrecht.
Übungsfall: Elvis und die große Pferdeversteigerung in T.
Der Versteigerer V fordert von Adelheid (A) als Käuferin die Zahlung des Kaufpreises für zwei Pferde, nachdem auf einer Auktion zunächst ein Missverständnis hinsichtlich eines Gebots für den Hengst Aberforth entstand und später A auf Anweisung ihres Onkels Manfred M das Pferd Elvis ersteigerte. Im Streit steht, ob A jeweils wirksam verpflichtet wurde, insbesondere aufgrund fehlendem Erklärungsbewusstsein, und ob die von M erteilte Vollmacht infolge eines beruflichen Rufes weiterhin bestand. In der Abwandlung verweigert der betreuende Vertreter die Zustimmung zum Kaufvertrag wegen einer Geisteskrankheit des M, und V verlangt daraufhin von A den Kaufpreis, woraufhin A unter Protest zahlt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Zustandekommen von Verträgen bei Auktionen, Erklärungsbewusstsein, Auslegung von Vollmachten, das Abstraktionsprinzip sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche nach § 812 BGB.
Übungsfall: Wenn es schnell gehen muss … – Probleme unter Kaufleuten
Im Fall geht es um zwei kaufmännische Kaufverträge, bei denen jeweils Fragen zu Leistungsstörungen und Mängelrechten im Handelsrecht aufgeworfen werden. Im ersten Teil verlangt K von V Lieferung der bestellten Ware oder Auskehrung des Versteigerungserlöses, während V Zahlung des Kaufpreises sowie Ersatz der Versteigerungskosten fordert. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen und Folgen eines Selbsthilfeverkaufs gemäß § 373 HGB sowie damit verbundene Anspruchsverschiebungen zwischen den Parteien. Im zweiten Teil verlangt K nach mangelhafter Lieferung von V die Rückzahlung des Kaufpreises, wobei insbesondere die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB sowie das Rücktrittsrecht beim Fixhandelskauf zu prüfen sind.
Übungsklausur ZR »Ein kleiner Irrtum am Anfang wird am Ende ein großer« – Irrtümer um die Stellvertretung
Die Klausur behandelt klassische Irrtümer rund um das Thema Stellvertretung und die Folgen fehlerhafter oder irrtümlicher Bevollmächtigung. Zu prüfen sind insbesondere der Vertragsschluss durch einen minderjährigen Vertreter ohne Vollmacht, die Anwendung des Offenkundigkeitsprinzips, Rechtsscheintatbestände sowie die Anfechtung, Genehmigung und der Widerruf im Kontext von Stellvertretung und Vertretungsmacht.
Übungsklausur ZR Die Internet-Auktion
Die Übungsklausur behandelt Fragestellungen zum Zustandekommen eines Vertrags bei einer Internet-Auktion. Schwerpunkte sind insbesondere die Abgabe von Willenserklärungen im Online-Kontext, die Nutzung fremder Nutzerkennungen sowie die Anwendbarkeit des § 138 Abs. 1 BGB.
Geiz ist nicht geil: Irrungen und Wirrungen um (doch nicht) kostenlose Einkäufe
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Problematik eines Einkaufs im Rahmen einer Werbeaktion, bei der angeblich jeder zehnte Einkauf kostenlos sein soll. Im Mittelpunkt stehen die Fragen zum Zustandekommen und zur Anfechtung eines Kaufvertrags nach einer Verwechslung des Kaufpreises sowie die Auswirkungen von Werbeaktionen auf das Vertragsverhältnis. Es wird zu prüfen sein, ob ein Anspruch des Verkäufers auf Zahlung besteht.
Das Hin und Her um den Feuerstuhl
Der Fall behandelt einen Streit über den Kaufpreis eines Fahrrads mit Hilfsmotor, nachdem ein Preisschild von einem Dritten heimlich abgeändert wurde. Im Mittelpunkt stehen die Auslegung von Willenserklärungen, die Stellvertretung durch Ladenpersonal, Anfechtung wegen Irrtums und die Frage der unzulässigen Rechtsausübung. Es geht darum, ob R auf Lieferung des Fahrrads zum falschen Auszeichnungspreis bestehen kann und wie sich spätere Erklärungen des Geschäftsinhabers in einer Abwandlung auswirken.
Kecke Ricke und Wütender Keiler
Die Klausur behandelt Fragen zur Stellvertretung, Anfechtung und zum gutgläubigen Erwerb im Kontext eines Kunstkaufs. Im Mittelpunkt steht die versehentliche Übergabe und Weiterveräußerung einer wertvollen Zeichnung an einen Dritten sowie der Anspruch auf Übereignung eines anderen Kunstwerks. Es sind herausragende Probleme des Vertretungsrechts und des sachenrechtlichen Erwerbs darzustellen.
* "Leistungsstörung bei Belieferung des Gläubigers nach dessen angemeldetem Bedarf
Der Fall behandelt das Leistungsstörungsrecht bei einer Belieferung nach Bedarf und thematisiert die Verzögerung der Lieferung, die Geltendmachung von Deckungskosten sowie prozessuale Aspekte, insbesondere die mögliche Widerklage und die prozessuale Situation bei konkurrierenden Leistungs- und Feststellungsklagen. Die Sachverhaltskonstellation orientiert sich an echten Examenssituationen und ist an einen ELSA Moot Court-Fall angelehnt.
Übungsklausur – Zivilrecht: Das mangelhafte Radarwarngerät aus dem Internetshop
Medizinstudentin A kauft online bei Anbieter V ein Radarwarngerät, das laut Produktbeschreibung für deutsche Anlagen geeignet sein soll. Nach erfolgter Montage stellt A fest, dass das Gerät die Erwartungen nicht erfüllt, da es nicht für deutsche Radarfallen codiert ist. A sendet das Gerät zurück, doch es geht auf dem Postweg verloren. Die zentrale Fragestellung betrifft A's Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises, wobei insbesondere die Nichtigkeit des Kaufvertrags wegen gesetzlicher Verbote (§ 134 BGB), Rücktritts-, Widerrufs- und Bereicherungsrecht sowie das Schicksal der Widerrufserklärung und Gefahrtragung thematisiert werden.
Ein schlechtes Weihnachtsgeschäft
Der Fall behandelt typische Fragestellungen aus dem Schuld- und Allgemeinen Teil des BGB: Es geht um das Zustandekommen eines Vertrages durch Angebot und (verspätete) Annahme, die Wirksamkeit von AGB-Klauseln, das Problem der nachträglichen Unmöglichkeit infolge eines Brandes sowie um die Zulässigkeit einer Aufrechnung. Dieser Übungsfall eignet sich insbesondere zur Wiederholung der erforderlichen Anspruchsgrundlagen und Einwendungen im Anfängerstudium.
Übungsklausur ZR Der umtriebige Geschäftsmann
Der Fall behandelt grundlegende Probleme des BGB AT mit dem Schwerpunkt auf der Auslegung von Willenserklärungen. Er eignet sich sowohl für Anfänger als auch für Fortgeschrittene und bietet einen anspruchsvollen Sachverhalt zur selbstständigen Lösung.
Examensklausur ZR Möbelkauf mit Folgen
Die Examensklausur behandelt mehrere Kaufverträge über Möbel zwischen einer Firma und privaten Käufern. Es stehen Fragen des Kaufrechts (Sachmängel, Rücktritt, Gefahrübergang), AGB-Kontrolle, Prozessrecht (insb. Klagehäufung, Streitgenossenschaft, Zustellung), Rücktritt, Schadenersatz, sowie die Berechtigung von Kaufpreisforderungen und Aufrechnung im Mittelpunkt.
Ein Restaurant in Portugal: Austern, Perlen und die Landessitte
In dem Fall geht es um gastronomische Gewohnheiten, falsch ausgewiesene Preise und einen Perlenfund in einer Auster in einem Restaurant in Portugal. Es werden Ansprüche aus Kaufvertrag, Bereicherungsrecht und Eigentumserwerb geprüft. Zudem ist zu klären, welches Recht für die Herausgabeansprüche hinsichtlich der Perle gilt.
Internetauktion
Die Klausur thematisiert den Vertragsabschluss bei einer Internetauktion und stellt die Frage, ob zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden ein Kaufvertrag wirksam zustande gekommen ist. Dabei wird insbesondere die Rolle der AGB, die Annahme des Höchstgebots und mögliche Anfechtungsgründe behandelt. In einer Abwandlung wird die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs diskutiert.
Übungsfall: A Life 4 Sale
In dem Fall inseriert Jan U. alle wesentlichen Bestandteile seines bisherigen Lebens – einschließlich Haus, Inventar, Fahrzeugen, Job und sozialen Kontakten – als Paket in einer Internetauktion, wobei M das Höchstgebot abgibt. Nach notarieller Beurkundung stellt sich heraus, dass der Immobilienerwerb aufgrund bereits erfolgter Übertragung auf den Sohn D nicht wirksam ist und zudem Teile des Inventars mangelhaft sind. Gegenstand der ersten zentralen Frage ist, ob M ein Recht auf Rücktritt vom gesamten Vertrag wegen Mängeln und fehlender Eigentumsverschaffung hat, unter Berücksichtigung der Formerfordernisse des § 311b BGB und des Mängelgewährleistungsrechts bei Sachgesamtheiten. Die zweite Frage beleuchtet, ob J als Inhaberin des Teppichladens einen Anspruch gegen M auf Arbeitsaufnahme aus einer Vertragsübernahme geltend machen kann.
Ein Vermieter auf Abwegen
Die Klausur behandelt mietrechtliche Fragestellungen, insbesondere die Wirksamkeit eines Mietvertrags bei zurückgenommener Vollmachtsurkunde, die Minderung der Miete wegen eines Mangels (Fahrstuhlausfall), das Zurückbehaltungsrecht nach § 320 BGB sowie Fragen der Aufrechnung und der Veräußerung des Mietobjekts. Es wird geprüft, ob der Vermieter Anspruch auf die ausstehende Miete gegen den Mieter hat.
Übungsklausur ZR Ein Vertreterbesuch mit Folgen
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Folgen verschiedener Alltagsgeschäfte im Familien- und Schuldrecht, darunter der Kauf eines Staubsaugers durch eine Ehefrau während der Abwesenheit des Ehemanns, der Verkauf einer Kaffeemaschine sowie die Rolle von Widerrufsrechten und Verfügungsbeschränkungen in der Zugewinngemeinschaft. Im Zentrum stehen die Wirksamkeit von Verträgen, Verbraucherwiderrufsrechte, die sogenannte Schlüsselgewalt und Haftungsfragen nach Beschädigung einer Kaufsache.
Übungsklausur ZR »Download to own« – Online-Geschäfte unter fremdem Namen
Der Fall behandelt die Bestellung entgeltlicher Leistungen über das Internet unter fremdem Namen und beleuchtet dabei die klassischen Fragestellungen der Rechtsgeschäftslehre und des Bereicherungsrechts. Im Mittelpunkt steht ein Download-Portal, dessen Leistungen durch einen Unbefugten unter Verwendung fremder Benutzerdaten in Anspruch genommen werden, wodurch typische Probleme des e-commerce dargestellt werden.
Das falsche Tafelgeschirr
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme eines durch eine Internet-Auktion geschlossenen Kaufvertrages, bei dem das gelieferte Porzellan nicht den Vorstellungen des Käufers entspricht. Zu prüfen sind Ansprüche aus dem Kaufrecht, insbesondere wegen Sachmängeln, Irrtum, Vertretung und Schadensersatz in mehreren Beteiligungskonstellationen.
Vertrag oder kein Vertrag?
In diesem Fall sollen die Voraussetzungen des Zustandekommens eines Mietvertrags anhand eines Vertragsformulars beleuchtet werden. Schwerpunkte sind die Themen Angebot und Annahme, Widerruf der Willenserklärung sowie ordentliche und außerordentliche Kündigung des Mietvertrags. Zudem wird geprüft, ob und unter welchen Umständen ein Anspruch des Vermieters auf Mietzahlung besteht.
Der vertauschte Teppich
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt rund um die Verwechslung von Kennziffern bei drei Teppichen, die ein Kaufinteressent zur Probe erhält. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Auslegung von Willenserklärungen, Anfechtung, Annahmeverzug sowie Ansprüche aus schuldrechtlichen und sachenrechtlichen Normen. Zentral sind insbesondere die Herausgabe- und Zahlungsansprüche zwischen den beteiligten Personen sowie der Umgang mit einem in der Zwischenzeit beschädigten Teppich.
Der pensionierte Fußballfan
Der pensionierte Witwer W bestellt im Fernabsatz eine Fußball-DVD und ein Online-Abonnement („DFL-Update“) beim Unternehmer A. Nachdem er bereits kurz nach Erhalt der Ware widerruft, stellt sich die Frage, ob A dennoch Zahlung verlangen kann. Die Klausur thematisiert Widerrufsrechte beim Fernabsatz und besonderen Vertriebsformen, insbesondere bei digitalen und physischen Medien.
Widerruf nach Weihnachten
Die Klausur befasst sich mit dem Widerruf von Fernabsatzverträgen über eBay und Online-Flugtickets. Prüfschwerpunkte sind die Wirksamkeit von Widerrufserklärungen, die Einhaltung von Frist und Form, die Einbeziehung von AGB sowie etwaige Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung im Zusammenhang mit verweigerter Beförderung.
Ein Prüfungsgespräch
Die Übungsklausur behandelt verschiedene prüfungsrelevante Fragestellungen rund um das Zustandekommen und die Wirksamkeit von Verträgen. Thematisiert werden insbesondere die Anforderungen an Angebot und Annahme sowie typische Probleme im Rahmen der Vertragsverhandlungen.
Fernsehkauf einer Minderjährigen ohne Einwilligung der Eltern
Die Klausur thematisiert den Kauf eines Fernsehers durch eine minderjährige M ohne Zustimmung ihrer Eltern. Im Mittelpunkt stehen die Wirksamkeit des Kaufvertrags, das Abstraktionsprinzip sowie Rückabwicklungsfragen nach erfolgter Leistung und die Anwendung der Saldotheorie.
Laptopkauf mit Missverständnissen
Die Klausur schildert den Versuch eines Laptopkaufs durch A, bei dem mehrere Missverständnisse, Vertretungssituationen und Irrtümer auftreten. Im Mittelpunkt stehen die Wirksamkeit der verschiedenen Kaufverträge, die Rolle von Vertretung und Anfechtung sowie die Frage, ob A zur Zahlung und Abnahme der beiden Laptops verpflichtet ist.
Topfverkäufer kocht vor Wut
Ein Unternehmer übersendet unaufgefordert einem Verbraucher ein hochwertiges Topfset und wertet dessen Schweigen als Annahme eines Kaufangebotes. Der Verbraucher verkauft die Töpfe weiter, woraufhin Letztere nochmals den Besitzer wechseln. Zu prüfen sind die Ansprüche des Unternehmers gegenüber dem Verbraucher sowie Rückforderungsrechte aus Eigentum und Bereicherungsrecht.
Ein Haus für 2,50??
Die Klausur behandelt typische zivilrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Internetauktionen, darunter Vertragsschluss, mögliche Anfechtungen, Geschäftsfähigkeit sowie die Anwendung der AGB. Es werden mehrere Kaufverträge und ein Werkvertrag thematisiert sowie Ansprüche aus Mängeln und Rückabwicklung. Der Schwerpunkt liegt auf der zivilrechtlichen Prüfung von Ansprüchen rund um die Internetauktionen.
Streit in der GmbH um einen Autokauf
Die Klausur thematisiert einen Streit innerhalb einer GmbH, bei dem der Geschäftsführer einen Autokaufvertrag zwischen sich privat und der Gesellschaft abschließt. Zu prüfen ist, ob der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer Zahlungsansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreises und etwaigen Schadensersatz bestehen und ob diese durchsetzbar sind, insbesondere im Hinblick auf gesellschaftsrechtliche und schuldrechtliche Grundlagen sowie vertragliche Ausschlussfristen.
Ersatzteile im Online-Versandhandel
Der Fall behandelt Ansprüche aus einem im Internet geschlossenen Kaufvertrag über Ersatzkartuschen für einen Drucker. Es geht um die Einbeziehung und Wirksamkeit von AGB, insbesondere einer erheblichen Verkürzung der Verjährungsfrist und deren Transparenz, sowie um die Sachmängelhaftung im Zusammenhang mit fehlerhafter Ware. Außerdem werden Produzentenhaftung und formale Informationspflichten im Onlinehandel angesprochen.
Mit oder ohne Fracht?
Die Klausur behandelt Streitigkeiten zwischen einer Spedition (KG) und einem Möbelhaus (OHG) im Rahmen eines Frachtvertrags. Im Mittelpunkt stehen dabei das kaufmännische Bestätigungsschreiben und die Rechtsfolgen einer Preisabweichung, die durch fehlerhafte Angaben eines Prokuristen entstanden ist. Zu prüfen ist insbesondere, welche Verträge zwischen den Parteien wirksam zustande gekommen sind und zu welchen Konditionen.
Geschäfte in der Gründungsphase
In dem Fall gründen A, B und C eine GmbH, schließen aber bereits vor notarieller Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (Vorgründungsgesellschaft sowie Vor-GmbH) Geschäfte ab. Es geht um die Haftungsverteilung für Verträge, die in den verschiedenen Gründungsstadien abgeschlossen werden, und was sich mit der Eintragung ins Handelsregister bzgl. der Ansprüche von Gläubigern ändert.
Ein Wochenende in München
Die Klausur behandelt einen Hotelaufenthalt in München, bei dem es zu Streitigkeiten über den Zimmerpreis und die Herausgabe von Gepäck kommt. Thematisiert werden Fragen des Vertragsschlusses durch Vertretung sowie vertragliche und gesetzliche Pfandrechte. Es sind mehrere zivilrechtliche Ansprüche und Nebenrechte zu prüfen.
Biete Motorrad für Auto und Indienreise
Ein Minderjähriger verkauft sein Motorrad unter Vortäuschung der elterlichen Zustimmung an einen Freund. Nachträglich genehmigen die Eltern das Geschäft, doch der Käufer will wegen Unsicherheiten das Motorrad zurückgeben und fordert den Kaufpreis zurück. Die Klausur wirft Fragen zum Wirksamwerden von Verträgen mit Minderjährigen, Rückabwicklung und Bereicherungsrecht auf.
Angebot und Annahme in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.