Klausuren
1 KlausurFortgeschrittenenklausur im Zivilrecht: Künstlerpech
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob Johannes Jüttgen (J) von der Hochschule H Schadenersatz in Höhe von 100.000 € wegen der Zerstörung einer Kunstinstallation („Fettecke“) verlangen kann, die von Professor Boris Bös (B) im Atelier der Hochschule geschaffen und J gewidmet wurde. Nach dem Tod von B wird das Atelier renoviert und die Kunstinstallation von einer Reinigungskraft der H beseitigt. Zwischen J und H ist streitig, wer Eigentümer der Installation war und ob H zum Entfernen der Fettecke berechtigt war. Der Fall behandelt insbesondere sachenrechtliche Fragestellungen zu Eigentumserwerb, Eigentumsverhältnissen an Kunstwerken und etwaigen Schadensersatzansprüchen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Florian Wilksch prüfen besonders häufig Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (1×), Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (1×) und Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht) (1×).