Fortgeschrittenenklausur im Zivilrecht: Künstlerpech
ZJS 2012, 778 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von Florian Wilksch
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob Johannes Jüttgen (J) von der Hochschule H Schadenersatz in Höhe von 100.000 € wegen der Zerstörung einer Kunstinstallation („Fettecke“) verlangen kann, die von Professor Boris Bös (B) im Atelier der Hochschule geschaffen und J gewidmet wurde. Nach dem Tod von B wird das Atelier renoviert und die Kunstinstallation von einer Reinigungskraft der H beseitigt. Zwischen J und H ist streitig, wer Eigentümer der Installation war und ob H zum Entfernen der Fettecke berechtigt war. Der Fall behandelt insbesondere sachenrechtliche Fragestellungen zu Eigentumserwerb, Eigentumsverhältnissen an Kunstwerken und etwaigen Schadensersatzansprüchen.
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- Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten bei Scheingeheißperson
- Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenÜbereignung nach § 929 S. 1 BGB – zweistufiger Geheißerwerb (Streckengeschäft)
- Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenÜbereignung nach § 929 S. 1 BGB – Übergabe durch Geheißperson
- Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenÜbereignung nach § 929 S. 1 BGB – Übergabe an Geheißperson
- Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenKondiktionsfestigkeit beim Erwerb bei bereits übergebenem Kfz (§ 366 Abs. 1 HGB)
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