Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Der rechtsgeschäftliche Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (§§ 929–931 BGB) verlangt Einigung, Übergabe und Berechtigung des Veräußerers. Besondere Fallgruppen betreffen Übergabe durch Besitzdiener (§ 929 BGB), Erwerb vom Nichtberechtigten mit Gutglaubensschutz (§§ 932 ff. BGB) sowie Sonderformen wie Sicherungsübereignung (§ 930 BGB). Examensklassiker: Auslegung von Einigungserklärungen, gutgläubiger Erwerb (§ 932), Geheißperson, Verfügungsbefugnis im Insolvenzfall.
Klausuren zum Thema
„Eieiei!“
Die Geflügelbäuerin G bestellt und erhält zehn Hühnerküken vom Züchter Z. Diese werden letztlich von Dieb D gestohlen und an die Witwe W verkauft, die die Tiere versorgt und Eier erhält. G verlangt von W sowohl Herausgabe der Hühner als auch der inzwischen gelegten Eier und W fordert im Gegenzug Ersatz der Aufwendungen. Der Fall untersucht die Eigentumslage und Herausgabeansprüche im Sachenrecht sowie Fruchterwerb.
Anfängerklausur Mobiliarsachenrecht: Wer sitzt hier am längeren Hebel?
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage nach dem Eigentum an einer hochwertigen Kaffeemaschine, die einer Studentin (E) gehört und von ihrem Kommilitonen (V) zunächst durch Drohung ausgeliehen wurde. V verkauft die Maschine während Es Abwesenheit an seinen Cousin (K), der nichts von Es Eigentum weiß, jedoch eine Ratenzahlung vereinbart. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf der Wirksamkeit von Besitz- und Eigentumsübertragungen, dem gutgläubigen Erwerb nach § 932 BGB sowie den Auswirkungen eines Eigentumsvorbehalts beim Kauf unter Ratenzahlung. Zudem wird problematisiert, ob E von K Herausgabe der Kaffeemaschine nach § 985 BGB verlangen kann, falls die letzte Kaufpreisrate nicht bezahlt wird.
Harry Otter und das verschollene Diadem
Im Fall verlangt der Erbe Harry Otter nach der Verleihung eines wertvollen Diadems dessen Herausgabe von der Entleiherin Ginny Wiesel. Nach deren Mitteilung, das Diadem verloren zu haben, stellt sich die Frage nach einem möglichen Schadensersatz und der Geltendmachung eines sogenannten ‚3er-Antrags‘. Die Klausur prüft Ansprüche auf Herausgabe und Schadensersatz, insbesondere im Unvermögensfall nach Leihe.
Schlüsselloser Sportwagen
Die Klausur behandelt den Eigentumserwerb und Verlust eines hochwertigen Fahrzeugs mit Keyless-Go-System, die zivilrechtlichen Ansprüche aus dem Besitzverlust, gutgläubigen Erwerb sowie die Voraussetzungen von Schadensersatz im Kaufrecht und im Sachenrecht. Außerdem werden die Rechte und Pflichten aus dem Vermieterpfandrecht im Zusammenhang mit einer weitervermieteten Praxis und daraus resultierende Zahlungsansprüche geprüft.
Fortgeschrittenenübungsklausur: Baustahl, Bestechung, Bankrott – Ein Fall zur Rückabwicklung im Bereicherungsrecht –
Die A AG ließ durch ihren Prokuristen P ein neues Lagerhaus errichten, wobei sich dieser gegen Bestechung für das teurere Angebot des Unternehmers Y entschied. Nach Offenlegung der Bestechungszahlung verweigert A die Zahlung an Y. Y gerät daraufhin in Insolvenz, und der Insolvenzverwalter I prüft Ansprüche gegen A sowie Rückforderungsmöglichkeiten gegenüber P wegen der Bestechung. Gleichzeitig stellt sich für den Stahlhändler S die Frage, ob er nach Ys Insolvenz Zahlungs- oder Herausgabeansprüche gegen A hat, nachdem der Baustahl auf deren Baustelle geliefert und verbaut wurde. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit des Bauvertrags, bereicherungsrechtliche Rückabwicklungen und Ansprüche aus Eigentumsvorbehalt sowie Insolvenzrecht.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Anfechtung und Sachenrecht – Das Marmor-Malheur
Die Klausur behandelt anspruchsübergreifend zentrale Probleme der Anfechtung nach BGB sowie des rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerbs im Sachenrecht, insbesondere das sogenannte Abstraktionsprinzip. Anhand eines Sachverhalts um ein 'Marmor-Malheur' werden nicht nur die Voraussetzungen und Folgen einer Willenserklärungsanfechtung, sondern auch die Auswirkungen auf die sachenrechtliche Zuordnung und Rückabwicklung geprüft.
Fortgeschrittenenklausur zum Handels- und Gesellschaftsrecht: Bezahlen für den Porsche der anderen?
V, ein Automobil-Sammler, verlangt von B, einem ehemaligen Gesellschafter der ABC-OHG, die Zahlung des Kaufpreises für einen Porsche. Im Mittelpunkt steht, ob B als (ehemaliger) Gesellschafter für Verbindlichkeiten haftet, nachdem die ABC-OHG den Autohandel eines Einzelkaufmanns W übernommen hat und dabei ein ausdrücklicher Haftungsausschluss für Altverbindlichkeiten vereinbart wurde. Zu prüfen ist insbesondere die Gesellschafterhaftung einschließlich Nachhaftung bei der OHG, die gesetzliche Haftung des Erwerbers nach § 25 Abs. 1 HGB sowie die Bedeutung der Registerpublizität nach § 15 Abs. 1 HGB. Der Fall behandelt zudem die Voraussetzungen für einen Anspruch des V gegen B aus abgeleiteter Haftung.
„Das Erbe fährt digital“
Die Klausur befasst sich im ersten Teil mit Fragen zur Wirksamkeit eines digitalen Testaments, den Voraussetzungen für den Erwerb des Erbenbesitzes sowie der Übertragung und Veräußerung beweglicher Sachen nach Eintritt des Erbfalls. Im zweiten Teil werden die sachenrechtlichen Wirkungen einer Auflassungsvormerkung, der Erwerb des Eigentums an einem Grundstück trotz Zahlungsverbots nach GwG, sowie die Eigentümer-Besitzer-Verhältnisse nach Mietvertrag und nachträglicher Grundbuchumschreibung behandelt.
ZR-EJS-Probeklausur zum Erbrecht und Sachenrecht
Bei dieser Klausur handelt es sich um eine Probeklausur zum Erbrecht und Sachenrecht aus JURA. Es sind typische Fragen zur gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge sowie zum Erwerb und Verlust von Grundstücks- und beweglichen Sachen zu erwarten.
ZR-Fortgeschrittenenhausarbeit zum Sachenrecht, Handelsrecht und Kaufrecht
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Sachenrecht, Handelsrecht und Kaufrecht. Die Bearbeitung erfordert die Anwendung relevanter Anspruchsgrundlagen sowie die Prüfung von Anspruchshindernissen und -erloschensgründen. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen für den Eigentumserwerb, typische Probleme bei Kaufverträgen und handelsrechtliche Besonderheiten.
ZR-(Original ‑ )Referendarexamensklausur zum Mobiliarsachenrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht
Die im Mai 2024 in NRW gestellte Examensklausur behandelt Fragen aus dem Mobiliarsachenrecht und dem Handels- sowie Gesellschaftsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Anwaltshaftung, Gesellschafterhaftung, Verzug, gesetzlicher Eigentumserwerb (insbesondere Ersitzung), Pfandverwertung und gesellschaftsrechtliche Vertretung. Die Klausur verlangt eine genaue Schwerpunktsetzung aufgrund des Umfangs des Sachverhalts und der rechtlichen Besonderheiten.
„Die Windsbraut“
Die Klausur behandelt eine komplexe sachenrechtliche Fallgestaltung: Nach dem Tod des O wird dessen Neffe K als Eigentümer eines Grundstücks samt Haus im Grundbuch eingetragen und nimmt Renovierungen sowie Verkäufe aus dem Nachlass vor. Später taucht ein Testament auf, das A als Alleinerbin ausweist; A begehrt daraufhin Grundbuchberichtigung und die Herausgabe eines wertvollen Gemäldes von den späteren Erwerbern. Im Mittelpunkt stehen Grundbuchberichtigungsanspruch, Eigentumsverschaffung, Herausgabe- und Schadensersatzansprüche sowie Probleme des gutgläubigen Erwerbs.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Bisons im Allgäu
Die Klausur behandelt Grundprinzipien des Sachenrechts am Beispiel von Bisons im Allgäu. Prüfungsfokus sind Besitzarten, Eigentumserwerb und Besitzschutz. Geeignet für Studierende zu Beginn des Studiums.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Sachen- und Erbrecht – Notargutachten
Die Klausur behandelt zentrale Fragen aus dem Sachenrecht und Erbrecht im Kontext eines Notargutachtens. Insbesondere stehen der Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten sowie die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge samt etwaigen Vermächtnissen im Mittelpunkt. Die Aufgabenstellung ist am Assessorexamen orientiert und verlangt vertiefte Kenntnisse und eine strukturierte gutachterliche Bearbeitung.
* "Die mondäne Leuchtverkleidung und der geschäftstüchtige Sammler
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Problemstellungen wie Scheingeheißerwerb, gutgläubigen Erwerb vom Minderjährigen, den Geldbegriff im Sachenrecht und die Kondiktion der Kondiktion. Der Sachverhalt thematisiert unter anderem Herausgabeansprüche, Eigentumserwerb und Verfahrensfragen im Zusammenhang mit einer Drittwiderspruchsklage. Die Fälle fordern vertiefte Kenntnisse im Schuld-, Sachen- und Vollstreckungsrecht.
Von Mücken und Elefanten
Der Fall behandelt die gegenseitige Vertretung beim Ankauf von Modelleisenbahnen und die rechtlichen Folgen eines Irrtums bei der Besitzverschaffung der Kaufsache. Im Zentrum stehen Fragen zur Stellvertretung, zur Wirkung der Erklärungen gegenüber dem Vertretenen sowie zur Anfechtung und Rückabwicklung nach einer irrtümlichen Übereignung. Ebenso werden etwaige Ansprüche bei Weiterveräußerung der Sache an gutgläubige Dritte thematisiert.
Letzte Wünsche und unerwartete Geschenke: Ein Erbe voller Überraschungen
Die Klausur behandelt erbrechtliche Fragestellungen rund um ein ungewöhnlich gestaltetes Testament (Holzplatte), die Erbfolge, Enterbung und Vermächtnisse. Zugleich werden sachenrechtliche Probleme wie Eigentumserwerb am Grundstück und die Eigentumsübertragung der Angelköder mit Schwerpunkt auf Geheißerwerb sowie das Herausgabeverlangen nach § 985 BGB geprüft. Die Fallbearbeitung erfordert vertiefte Kenntnisse im Erbrecht und Sachenrecht.
* "Ihr Paket liegt bei Ihrem Nachbarn – oder?
Der Fall behandelt die Problematik einer fehlgeschlagenen Paketzustellung an einen Nachbarn. S verlangt nach Verlust der Lieferung von der Verkäuferin Vertragserfüllung oder Rückzahlung des Kaufpreises. Zudem ist zu prüfen, ob und welche Ersatzansprüche die Verkäuferin gegen die Nachbarin N hat.
ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Sachenrecht
In dieser Fortgeschrittenenklausur zum Sachenrecht wird der rechtsgeschäftliche und gesetzliche Eigentumserwerb an beweglichen Sachen anhand eines praxisnahen Beispiels abgeprüft. Es werden klassische Probleme rund um das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis und Besitzschutz beleuchtet.
ZR-Examensklausur zum Mobiliarsachenrecht
Die Klausur behandelt einen komplexen Sachverhalt aus dem Bereich des Mobiliarsachenrechts. Schwerpunktmäßig werden typische Konstellationen rund um Besitz, Eigentum und Übertragung beweglicher Sachen geprüft. Ziel ist die Anwendung und Vertiefung des Sachenrechts im Rahmen einer Examensübung.
»Augen auf beim Werkstattkauf«
Die Klausur thematisiert klassische Konstellationen des Sachen- und Handelsrechts, insbesondere den gutgläubigen Erwerb durch Besitzkonstitut und das Sicherungsanwartschaftsrecht im Rahmen einer Drittwiderspruchsklage. Zudem wird auf die Haftungskontinuität beim Unternehmenskauf nach § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB und auf schuldrechtliche Fragen der Mithaftung sowie Rechtsmissbrauch eingegangen.
Der giftgrüne Drahtzaun
Die Klausur behandelt verschiedene sachenrechtliche Fragestellungen im Mobiliarsachenrecht. Schwerpunkte sind der rechtsgeschäftliche und gesetzliche Eigentumserwerb, Besitzübertragung, Fundrecht, gutgläubiger Erwerb und Probleme im Zusammenhang mit Willensmängeln sowie der Verbindung des Zaunmaterials mit einem Grundstück.
Geldbriefkasten(?)
Die Klausur behandelt die Erfüllung einer Geldschuld aus einem Darlehensvertrag und erörtert u.a., ob bei Einwurf von Bargeld in einen Briefkasten die Schuld erlischt oder das Risiko des Geldverlusts beim Schuldner verbleibt. Auch wird geprüft, ob die Gläubigerin einen Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten als Verzugsschaden geltend machen kann. Im Kern werden die Voraussetzungen von § 270 I BGB, § 362 I BGB sowie die Verzugshaftung geprüft.
Die Tücken der Selbstbedienung
Die Klausur behandelt im ersten Teil stellvertretungsrechtliche Fragen beim Abschluss eines Darlehensvertrages zwischen zwei GmbHs, insbesondere die Problematik des Insichgeschäfts und des Missbrauchs der Vertretungsmacht sowie die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung im Dreipersonenverhältnis. Im zweiten Teil werden Ansprüche auf Schadensersatz in Zusammenhang mit nicht gezahltem Benzin an einer Selbstbedienungstankstelle geprüft und inzident Fragen des Eigentumserwerbs behandelt.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Ein Oldtimer und zwei Todesfälle
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen aus dem Bereich des Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen sowie erbrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit einem Unfall unter Beteiligung eines Oldtimers und zwei Todesfällen. Es werden außerdem deliktsrechtliche und haftungsrechtliche Aspekte geprüft. Geeignet ist sie insbesondere für Studienanfänger:innen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Die falsche Dropshipping-Händlerin
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen rund um das Thema Dropshipping mit Fokus auf Identitätsverschleierung beim Online-Verkauf. Sie fordert eine vertiefte Prüfung der zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen zwischen Händler, Plattform und Kunden sowie grundlegende Kenntnisse im Leistungsstörungsrecht und allgemeinen Schuldrecht. Die Aufgabenstellung richtet sich an Examenskandidaten im zweiten Staatsexamen und verlangt eine gründliche Analyse komplexer Sachverhalte.
Anfängerklausur im Sachenrecht: Einen Schritt voraus?
Im Mittelpunkt des Falls steht der Erwerb eines Hausgrundstücks, bei dem die Eigentümerin V das Grundstück zunächst an K verkauft und die Auflassung erklärt, später jedoch einen zweiten, teureren Kaufvertrag mit D abschließt und deren Eintragung als Eigentümerin im Grundbuch betreibt. Zu prüfen ist insbesondere, ob D das Eigentum am Grundstück wirksam erlangt hat und ob sie von L Herausgabe von Gartengeräten verlangen kann, die L als Verleiherin entfernt hat. Rechtliche Schwerpunkte bilden das Grundstücksrechtsgeschäft mit Auflassung sowie die geläufigen Probleme des Doppelverkaufs, der Verfügungsbefugnis und des gutgläubigen Erwerbs im Grundbuchverfahren. Außerdem wird das Verhältnis zwischen Eigentumserwerb an Grundstück und Zubehör sowie Ansprüche aus Besitz und dinglichem Recht behandelt.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Familienrecht - Spieglein, Spieglein in der Hand...
Die Klausur behandelt zentrale Problemstellungen des Sachenrechts und Familienrechts im Assessorexamen, insbesondere Fragen des Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen und typische Konstellationen im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis. Auch familienrechtliche Aspekte wie Vertretung und Haftung im Verhältnis Eltern–Kind werden abgefragt. Ziel ist die sichere Anwendung der Grundprinzipien beider Rechtsgebiete in der Prüfungssituation.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Begehrte Ausschussware
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt zentrale Probleme des Sachenrechts, namentlich den rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb an beweglichen Sachen. Im Mittelpunkt stehen klassische Fragen zum Gutglaubenserwerb, zur Übergabe sowie zur Abgrenzung von Vertrags- und Verfügungsgeschäft. Zusätzlich werden ausgewählte AT-Fragen zur Willenserklärung und Anfechtung gestreift.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Fußballlegenden
Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen des Sachenrechts mit Schwerpunkt auf Besitz, Eigentum und deren Erwerb an beweglichen Sachen. Die Teilnehmer:innen analysieren typische Konstellationen zu Besitzschutz und Eigentumsübertragung im Rahmen eines fiktiven Falls aus dem Bereich Fußball. Geeignet ist die Klausur als Einstieg in das Sachenrecht für Studierende im Anfangsstudium.
»Alles für den Klub!«
Die Klausur behandelt verschiedene Problemstellungen im Zusammenhang mit Vereinen und Vereinsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Stellvertretung durch Vorstandsmitglieder, Satzungsregelungen zu Immobiliengeschäften sowie die Verletzung von Mitgliedschaftsrechten. Weiter werden praktisch relevante Abläufe wie Grundstückskauf und der Erwerb von beweglichen Sachen durch den Verein aufgegriffen.
Das Schicksal von »Waldi«
Die Klausur behandelt zwangsvollstreckungsrechtliche Rechtsbehelfe und materiell-rechtliche Fragen, insbesondere den Eigentumserwerb an beweglichen Sachen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt sowie den Verbraucherwiderruf. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Pfändung, Verarbeitungsklausel und Übersicherung, inklusive der Frage nach einem wirksamen Widerruf eines Verbrauchervertrages.
Examensübungsklausur: „Glücklose Geschäfte“
Im ersten Teil der Klausur verlangt der Rechtsanwalt R von A die Zahlung eines Honorars in Höhe von 10.000 € für die Ausarbeitung eines notariellen Vertragsentwurfs zur Übertragung eines Grundstücks mit Nießbrauchsvorbehalt, nachdem A das Mandat frühzeitig gekündigt hat. Im zweiten Fall begehrt B von D die Herausgabe beziehungsweise den Wertersatz einer an A überlassenen Motorsäge, nachdem diese im Zuge der Zwangsvollstreckung an D veräußert wurde. Zentrale Schwerpunkte der Prüfung liegen im Dienstvertragsrecht, insbesondere bei der vorzeitigen Beendigung und Honorarpflicht (§§ 611, 628 BGB), sowie im Bereich der Zwangsvollstreckung und der Gutgläubigkeit des Erwerbs bei Verstrickung fremder Sachen. Es sind jeweils die zivilrechtlichen Ansprüche und die Voraussetzungen einer wirksamen Anspruchsdurchsetzung zu prüfen.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Besitz, Eigentum und Gesamtschuld - Skulptur auf Abwegen
Die Klausur behandelt zentrale zivilrechtliche Fragestellungen rund um Besitz, Eigentum und Gesamtschuld. Schwerpunkte sind der Erwerb des Besitzes bei einer Grenzverwirrung sowie die mietrechtlichen Pflichten, insbesondere Obhuts-, Schutz- und Meldepflichten im Rahmen einer Mietergemeinschaft als Gesamtschuldner. Ein weiteres zentrales Thema ist die Einrede gegen den Regressanspruch des leistenden Gesamtschuldners, wobei auf die Verjährung im Innenverhältnis und die Geltendmachung gegenüber Dritten eingegangen wird. Die Prüfung kombiniert dabei Aspekte des Sachenrechts und Schuldrechts in Zusammenhang mit einer Grundskulptur als Streitobjekt.
Hybrid-Umstieg mit Hindernissen
Der Fall behandelt Fragen des Mobiliarsachenrechts rund um den Eigentumserwerb und den Besitz an einem Gebrauchtwagen, der von mehreren Personen und Unternehmen weiterverkauft und repariert wurde. Die Problemkreise umfassen den gutgläubigen Erwerb, Sicherungsrechte des Werkunternehmers, Eigentumsvorbehalt und Herausgabeansprüche. Zentral ist die Frage, ob H von W die Herausgabe des BMW X5 gem. § 985 BGB verlangen kann.
Examensübungsklausur: „Dein oder mein?“
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Streit um die Herausgabe bzw. das Eigentum an einem Haushaltsgerät, das ein Ehepartner während bestehender Ehe allein gekauft, aber später von der Ehefrau an einen Dritten weitergegeben wurde. Nachfolgend veräußert dieser Dritte das Gerät an einen gutgläubigen Käufer, der nun vom ursprünglichen Erwerber auf Herausgabe in Anspruch genommen wird. Zudem macht der ursprüngliche Eigentümer einen Zahlungsanspruch gegen die zwischengeschaltete Person geltend. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Eigentumsrecht, insbesondere beim gutgläubigen Erwerb beweglicher Sachen, im Bereicherungsrecht sowie Übergängen im Familien- und Erbrecht im Zusammenhang mit dem Tod eines Ehepartners und der Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments nach Scheidung und ergänzenden Erklärungen.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Vertragsrecht - Photovoltaik
Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die zivilrechtliche Einordnung von Photovoltaikanlagen im Sachenrecht. Zentral behandelt werden die Wesentliche-Bestandteil-Problematik beim Gebäude und die Sonderrechtsfähigkeit eingebauter Gegenstände inklusive der maßgeblichen Bestandteile gemäß §§ 93 und 94 BGB. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung zwischen außerordentlicher und ordentlicher Kündigung sowie der Form und Frist der Kündigungserklärung bei Vertragsverhältnissen. Die Aufgabe verlangt eine genaue Auseinandersetzung mit dem Gebäude- und Besitzbegriff sowie der Vertragsstruktur im Kontext von Photovoltaikanlagen.
Probleme mit Luxusautos und -uhren
Die Klausur behandelt die Rechtsprobleme rund um den Erwerb eines Luxusautos durch eine Minderjährige mit Beteiligung eines scheinbaren Angestellten, die Wirksamkeit des Kaufvertrags, den gutgläubigen Erwerb sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche. Im zweiten Teil geht es um die Herausgabe und Rückabwicklung bezüglich einer wertvollen Taschenuhr aus dem Nachlass eines Verstorbenen, insbesondere mit Blick auf sachenrechtliche und bereicherungsrechtliche Ansprüche.
Anfängerklausur im Sachenrecht: Der vertauschte Tennisschläger
Im Mittelpunkt des Falls steht der verdeckte Austausch eines hochwertigen Tennisschlägers zwischen Emine (E) und Darek (D), wobei D den Schläger der E unerkannt an sich nimmt und diesen an Ksenia (K) verkauft. E fordert nach Aufdeckung des Geschehens von K die Herausgabe des Schlägers sowie Ersatz der Kosten für die Beseitigung einer Gravur, die K inzwischen angebracht hat. Die zentralen rechtlichen Fragestellungen betreffen das Eigentum am Schläger, den gutgläubigen Erwerb nach §§ 929, 932 BGB und etwaige Herausgabe- und Ersatzansprüche nach § 985 BGB. Zusätzlich sind Zurückbehaltungsrechte und Aufwendungsersatzansprüche der K sowie der Umgang mit Veränderungen am Schläger zu prüfen.
Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Urteil - Die Photovoltaikanlage
In dieser Klausur steht die Frage im Mittelpunkt, ob eine Freiland-Photovoltaikanlage und deren Module als wesentliche Bestandteile eines Grundstücks zu qualifizieren sind und wie sich dies auf die Besitzverhältnisse auswirkt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung, ob ein Eigentumsübergang der Module mit dem Grundstück erfolgte oder nachträglich als wesentlicher Bestandteil oder Zubehör begründet wurde. Zusätzlich wird problematisiert, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen eines Herausgabeprozesses ein bedingter Schadensersatzanspruch wegen der Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung geltend gemacht werden kann.
Störerhaftung und rechtsgeschäftliche Übereignung
Die Klausur behandelt im ersten Teil die Frage, ob Antonia Alfons gegen ihre Nachbarin Margret Müller einen Anspruch auf Beseitigung von Bienenbeuten hat, die zu erheblichen Beeinträchtigungen führen. Im zweiten Teil wird der rechtsgeschäftliche Eigentumserwerb und Herausgabeanspruch an einer wertvollen Uhr nach einem Verkauf durch eine dritte Person thematisiert. Die Aufgabenstellung basiert auf Entscheidungen des OLG Hamm und richtet sich an fortgeschrittene Studierende zur Vertiefung von Standardproblemen im Sachenrecht, insbesondere zu § 906 BGB.
Ein Gemälde auf Abwegen
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt im Sachenrecht einen Streit um ein Gemälde, das seinen Weg von einer Person zur anderen findet. Im Fokus stehen typische Probleme rund um den Eigentumserwerb an beweglichen Sachen und das Verhältnis zwischen Eigentümer und Besitzer. Die Übung richtet sich an Studierende mit Vorkenntnissen im Zivilrecht.
Spieglein Spieglein am Schrank
Die Klausur thematisiert anspruchsvolle Fragen zur Stellvertretung, insbesondere den Vertragsschluss mittels abhandengekommener Vollmachtsurkunde. Zudem geht es um Besitz- und Eigentumsschutz sowie Ersatzansprüche wegen Verzögerungsschadens, eingebettet in eine Situation mit Versäumnisurteil und unter Berücksichtigung handelsrechtlicher und zivilprozessualer Fragen.
Eine Demonstration mit Folgen
Die ZR-Fortgeschrittenenhausarbeit behandelt vier komplexe Sachverhalte aus dem Vertrags-, Delikts- und Sachenrecht, darunter die Haftung bei Sitzblockaden, Verwendungsersatz im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, Haftung im Überweisungsverkehr und Folgen der Versteigerung fremder Sachen. Der Fall bietet einen breiten Querschnitt zentrale Probleme aus den ersten drei Büchern des BGB für fortgeschrittene Studierende.
Pechklee und Streitskulptur
Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Sachenrecht, in dem ein früherer Besitzer, der nicht Eigentümer der Sache ist, von einem gutgläubigen Erwerber die Herausgabe verlangt. Thematisiert werden die Anwendung des § 1007 Abs. 3 S. 2 BGB und der Verwendungsersatz nach § 1000 S. 1 BGB sowie Grundlagen des Immobiliarsachenrechts. Im Mittelpunkt stehen Verwendungsersatzansprüche im Besitzer-Besitzer-Verhältnis und die Voraussetzungen für eine Grundstücksübereignung.
Egon hat Pech
Die Klausur behandelt zentrale Probleme des gutgläubigen Erwerbs im Sachenrecht, insbesondere im Kontext eines Gebrauchtwagenhandels. Vertieft werden Fragestellungen zu dinglicher Einigung unter fremdem Namen, Gutglaubensschutz, Abhandenkommen bei Probefahrt und differenzierten Besitzkonstellationen. Teil II widmet sich Fragen rund um den Zustimmungsanspruch des Vormerkungsinhabers und der analogen Anwendung des EBV im Vormerkungsverhältnis.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Familienrecht - Das Haushaltscabrio
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Sachen- und Familienrecht mit besonderem Fokus auf den Herausgabe- und Bereicherungsansprüchen im Zusammenhang mit einem als Haushaltsgegenstand genutzten Cabrio. Zentrale Aspekte sind die Prüfung des Cabriolets als Haushaltsgegenstand im Sinne des § 1369 BGB sowie die Geltendmachung und Durchsetzung von Herausgabe- und Besitzrechten einschließlich eines möglichen Zurückbehaltungsrechts. Zudem werden die Anforderungen an die Schadensbehebung als Verwendung sowie nachträglich eingetretene Bösgläubigkeit und deren Auswirkungen auf das Besitzrecht beleuchtet. Schließlich werden Fragen zur analogen Anwendung und teleologischen Reduktion von Normen des Bereicherungsrechts bei rechtsgrundlosem Erwerb geprüft.
Der Pkw im Lager
Die Klausur behandelt einen Herausgabeprozess über einen in einer Lagerhalle abgestellten Pkw, bei dem der Eigentumserwerb des Klägers, Übergabeprobleme, Besitzverhältnisse sowie Gegenrechte der Lagerhalterin streitig sind. Thematisiert werden das Besitz- und Eigentumsrecht, die Voraussetzungen des wirksamen Erwerbs nach § 929 BGB sowie Einreden und Gegenforderungen aus Lagervertrag. Die Beklagte verweigert die Herausgabe mit Hinweis auf angeblich fehlende Übereignung und geltend gemachte Lagerkosten.
Mit dem Tesla durch den Monsun
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme um das Vermieterpfandrecht an einem Kraftfahrzeug, Besitzverhältnisse, gutgläubigen Erwerb, Anwartschaftsrechte und die Sicherungsübereignung im Zusammenhang mit einem manipulierten Autokauf. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und inwieweit der Vermieter einer Wohnung nach Kündigung von Mietrückständen die Entfernung eines auf dem Grundstück abgestellten Autos verhindern kann.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Familienrecht - Ein ungeahnt reicher Gatte
Im Mittelpunkt der Klausur stehen komplexe Fragen zum Sachen- und Familienrecht. Es geht um den gutgläubigen Erwerb eines Gegenstands von einem Nichtberechtigten, insbesondere um die Formbedürftigkeit der Vollmachtserteilung, die Schutzwirkung einer Vormerkung sowie deren Umfang und Voraussetzungen. Ebenso werden das absolute Verfügungsverbot des § 1365 BGB bei Ehegatten und dessen Anwendung auf Einzelgegenstände sowie die Bestimmung der Entreicherung nach § 818 III BGB thematisiert. Die Klausur behandelt darüber hinaus die Reichweite des Revokationsrechts im Kontext ehelicher Vermögensverfügungen.
Das Gold von Dinklage
Der Fall behandelt vielfältige Anspruchsgrundlagen und Probleme rund um einen wertvollen Gold- und Geldfund bei gärtnerischen Arbeiten auf einem kirchlichen Friedhof. Es stehen Fragen zu Eigentumserwerb, Fundrecht, Aneignung herrenloser Sachen, der Einordnung als Schatzfund sowie zu Finderlohn und Herausgabeansprüchen im Mittelpunkt. Prozessuale Themen wie die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die sofortige Beschwerde sind ebenfalls relevant.
Original-Examensklausur: "Elvis meets Nixon vor dem Berufungsgericht
Bei der Examensklausur 'Elvis meets Nixon vor dem Berufungsgericht' handelt es sich um ein zivilrechtliches Berufungsverfahren mit Fokus auf die Zulässigkeit und Erfolgsaussichten einer Berufung und einer Anschlussberufung im Zusammenhang mit Rücktritt, Verjährung und Eigentumserwerb. Gegenstand des Streits sind Darlehensrückzahlungsansprüche, Herausgabeansprüche bezüglich einer Hündin und eines Welpen sowie Ansprüche wegen Sachbeschädigung und Rückgabe einer verkauften Münze.
Bauer sucht Finanzierung
Die Examensklausur behandelt sachenrechtliche Probleme im Kontext eines landwirtschaftlichen Betriebs. Thematisiert werden Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung, Haftungsverbund der Hypothek und prozessrechtliche Fragen wie die Drittwiderspruchsklage. Schwerpunkt ist die Zulässigkeit und Begründetheit von Rechtsbehelfen gegen Zwangsvollstreckung sowie mögliche Maßnahmen zur Eigentumssicherung.
Schäfchen im Trockenen sowie ein vertraglicher Schnellschuss und seine Folgen
Die Klausur behandelt den Aggressivnotstand (§ 904 BGB) im Zusammenhang mit einer Tierrettungsaktion durch Dritte, Passivlegitimation und Regressansprüche auf Schadensersatz. Im zweiten Teil geht es um die Beurkundungspflicht bei Grundstücksgeschäften, Löschungsanspruch des Miteigentümers und Antrag auf Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch.
Frischer Wind für die Erneuerbaren?
Die Klausur behandelt verschiedene sachenrechtliche Problematiken anhand eines Falles zur Windkraftanlage auf einem Grundstück. Im Fokus stehen insbesondere der gutgläubige Zweiterwerb eines Anwartschaftsrechts, die Abgrenzung von wesentlichen Bestandteilen (§ 94 BGB) und Scheinbestandteilen (§ 95 BGB) sowie das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis mit Bezug zu vertraglichen Schadensersatzansprüchen.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht, Erbrecht, Methodenlehre - Amonskis Erbe
In dieser Klausur stehen insbesondere die formalen Anforderungen an Testamente, wie etwa deren Auslegung und die Wirksamkeit von formalen Aspekten (Zettel, Schuhkarton, Durchschrift, Unterschrift), im Mittelpunkt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der analogen Anwendung des § 1000 S. 1 BGB bei Vormerkungen, insbesondere hinsichtlich der Notwendigkeit und des Zeitpunkts von Verwendungen sowie der Rolle des guten Glaubens und der GoA. Schließlich wird die Statthaftigkeit der Substitution eines Notars durch ein ausländisches Pendant unter Anwendung gängiger Auslegungsmethoden behandelt.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachen- und Zwangsvollstreckungsrecht - Winter, Garten und Zeit
In der Klausur stehen das Problem der lediglich rechtlichen Vorteilhaftigkeit des Erwerbs eines mit einem Nießbrauch belasteten Grundstücks, einschließlich der Genehmigung durch geschäftsfähig Gewordene und der teleologischen Reduktion von §§ 108 III, 182 II BGB, im Mittelpunkt. Zentral ist außerdem die Frage, ob Eigentümer und Nießbraucher als Mit- oder als Gesamtgläubiger auftreten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anwendbarkeit der §§ 280, 281 BGB bei Ansprüchen aus § 985 BGB sowie der Auslegung der Klageanträge. Die Bearbeitung verlangt eine sorgfältige Prüfung der dogmatischen Zusammenhänge im Sachen- und Zwangsvollstreckungsrecht.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht - Die Eismaschine
Die Klausur behandelt zentrale Fragen aus dem Bereich des Sachenrechts, insbesondere das Abhandenkommen einer Sache aus mittelbarem Besitz und die analoge Anwendung von § 935 I 2 BGB beim unberechtigten Eigenbesitz. Zudem wird der Untergang eines Anwartschaftsrechts durch gutgläubigen lastenfreien Erwerb und die mögliche analoge Anwendung von § 935 auf § 936 BGB thematisiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Auffindung und Bearbeitung relevanter Anspruchsgrundlagen. Dabei sind die korrekte systematische Prüfung und die Subsumtion wichtiger Bestandteile der Lösung.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht - Ärger um die Spielkonsole
Die Klausur behandelt im Schwerpunkt die Rückwirkungsproblematik bei genehmigungsbedürftigen Verfügungsgeschäften sowie die Argumentation zu Bösgläubigkeit und deren abschließende Bewertung. Ferner wird die Anspruchsgrundlage bei Unmöglichkeit im Sachrecht und die Zuweisung des Commodum ex negotiatione vertieft. Im Zentrum steht zudem die Auslegung von Willenserklärungen im Rahmen der Stellvertretung sowie die damit verbundenen Genehmigungsfragen. Die Aufgaben erfordern insbesondere eine kohärente juristische Argumentation und eine sorgfältige Abwägung der Sachverhalte.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht - Probefahrt
In dieser Klausur stehen die Prüfung der Gutgläubigkeit beim Gebrauchtwagenkauf und die dabei geltenden Sorgfaltsanforderungen an Erwerber im Vordergrund. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage des Abhandenkommens im Sinne von § 935 BGB, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Besitzdienerschaft bei einer Probefahrt. Zusätzlich wird abgefragt, wann der Besitzmittlungswille manifest aufgegeben wurde und welche weiteren Herausgabeansprüche bestehen können.
Die Violine der Eichendorffs
Im Sachverhalt geht es um die Eigentumsverhältnisse an einer Violine, die vom Mitarbeiter eines Schlossbesitzers unrechtmäßig verkauft und später verpfändet wird. Zu prüfen ist insbesondere der Eigentumserwerb, gutgläubiger Erwerb, die Besitzverhältnisse sowie das Pfandrecht. Der Schlossbesitzer möchte die Herausgabe der Violine vom Pfandleiher verlangen.
Fortgeschrittenenklausur: Die goldenen Heringsköpfe
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Mietverhältnis, bei dem der Mieter (M) nach Auszug die Wegnahme oder Herausgabe einer von ihm eingebauten Orgel sowie einer Schallisolation von dem Vermieter (V) verlangt. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf dem Wegnahmerecht des Mieters gemäß § 539 Abs. 2 BGB, der Frage der Abwendung durch den Vermieter nach § 552 BGB und den sachenrechtlichen Implikationen beim Einbau in Wohnraumeigentum. Zudem sind Verjährungsfragen bezüglich dieser Ansprüche und der Besitzschutz des Mieters von Bedeutung. Thematisiert wird auch das Schicksal von Sachen, die auf die Mietsache angepasst wurden, und die Wirksamkeit etwaiger Vereinbarungen nach Beendigung des Mietverhältnisses.
Begehrtes Wohnmobil
Die Klausur thematisiert den gutgläubigen Erwerb eines Wohnmobils von einem Nichtberechtigten sowie den Herausgabeanspruch nach Eigentumserwerb, Possessorverhältnisse und nachfolgende Besitzstörungen. Sie prüft insbesondere Ansprüche aus dem Sachenrecht, Delikts- und Bereicherungsrecht aufgrund der unrechtmäßigen Verwendung und Aneignung des Wohnmobils.
Einen Porsche verleiht man nicht!“
Die Klausur behandelt einen Fall des Fahrzeugverleihs, bei dem infolge eines Fehlers in der Zulassungsbescheinigung der Entleiher das Fahrzeug an einen Dritten verkauft und übereignet. Thematisiert werden Herausgabeansprüche und Surrogatsherausgabeansprüche, insbesondere ob der Eigentümer vom Käufer die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen kann und welche Zahlungsansprüche gegen den Entleiher bestehen. Die typischen Problemfelder betreffen gesetzliche Schuldverhältnisse und sachenrechtliche Anspruchsgrundlagen.
Fortgeschrittenenklausur: Geplatztes Start-Up-Darlehen revisited
Ein Start-Up-Gründer N beantragt bei seiner Hausbank (HB) ein Darlehen über 400.000 €, das sein Freund F durch eine Hypothek auf ein geerbtes Grundstück absichert. Die Parteien vereinbaren besondere Bedingungen, etwa dass F erst nach erfolgloser Vollstreckung gegen N und nach Verkauf von N’s Tesla-Aktien in Anspruch genommen wird. Nachdem das Darlehen letztlich nur teilweise ausgezahlt wird und die Hypothek auf das Grundstück des F eingetragen ist, erhebt die Geliebte des Erblassers G aufgrund eines neuen Testaments Anspruch auf das Grundstück und lässt einen Widerspruch ins Grundbuch eintragen. Die Bank tritt daraufhin den Darlehensrückzahlungsanspruch zusammen mit der Hypothek an eine Refinanzierungsbank (RB) ab, die nun von G die Duldung der Zwangsvollstreckung verlangt. Der Schwerpunkt liegt im Hypothekenrecht, Erbrecht und dem Verhältnis zwischen Sicherungsabrede und Grundbuchinhalt.
Original-Examensklausur: "Mit dem Diamantexpress zum Amtsgericht
Die Klausur thematisiert einen Streit zwischen einer Ärztin und einem Handwerker. Gegenstand sind u.a. Fragen zum gutgläubigen Erwerb eines Fahrrads durch einen Minderjährigen, zum Werkvertragsrecht hinsichtlich Mängeln und Schadensersatz sowie zu ärztlichen Honorarforderungen. Der Fall behandelt zudem Aspekte der gerichtlichen Klageabweisung, Beweislast und materiellen Rechtslage.
Rindvieh Nimmersatt
Die Examensklausur behandelt schwerpunktmäßig das Sachenrecht und das Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse anhand eines Projekts zur Auswilderung von Wisenten. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Umgang mit unerwarteten gesetzlichen Regelungen, klassische Probleme der Geschäftsführung ohne Auftrag sowie Aspekte des Deliktsrechts. Der Fall geht auf tatsächliche und rechtliche Eigentümerpositionen, Schadensersatzfragen und fremdnützige Rettungshandlungen ein.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zwangsvollstreckungs- und Mobiliarsachenrecht - Die abhandengekommene, versteigerte Sammlermünze
In dieser Klausur steht die rechtliche Behandlung einer abhandengekommenen, versteigerten Sammlermünze im Vordergrund. Schwerpunktmäßig werden der gutgläubige Erwerb einer abhandengekommenen Sache sowie die damit verbundenen Besonderheiten im Zwangsvollstreckungsrecht bearbeitet. Überdies wird der lastenfreie Erwerb kraft Hoheitsakts und die Kondiktion im Rahmen der verlängerten Drittwiderspruchsklage thematisiert. Schließlich spielt auch die dingliche Surrogation mit der Rechtsfolge des § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB eine zentrale Rolle, insbesondere hinsichtlich des Erlöses beziehungsweise Wertersatzes.
Pferdefreunde
Die Übungsklausur behandelt die Herausgabe von Pferdepässen infolge einer öffentlichen Versteigerung von Pferden nach Mietrückständen. Thematische Schwerpunkte sind Vertragsauslegung, Abgrenzung von Miet- und Verwahrungsvertrag, das Vermieterpfandrecht, Eigentumsübertragung bei Versteigerung sowie die Zulässigkeit und Begründetheit einer Widerklage. Zudem werden familienrechtliche Aspekte bei Geschäften zur Deckung des Lebensbedarfs aufgegriffen.
Sportwagen und Baumaschinen
Die Klausur behandelt einerseits Rücktritts- und Schadensersatzansprüche im Kaufrecht bei einem Sportwagen mit geringfügiger Leistungsabweichung, andererseits den Eigentumserwerb einer Baumaschine unter Kollision entgegenstehender AGB zum Eigentumsvorbehalt. Zudem wird geprüft, ob der Käufer einen Anspruch auf schadensersatzweise Eigentumsübertragung geltend machen kann.
Schlafwunder
Die Klausur behandelt die Ansprüche eines Falschparkers gegen die Abschleppunternehmerin und die Grundstückseigentümerin nach erfolgtem Abschleppen und Bezahlung überhöhter Kosten. Zudem ist zu prüfen, ob dem Falschparker Schadensersatz für beim Abschleppen entstandene Lackschäden zusteht. Thematisch liegt der Schwerpunkt bei sachenrechtlichen und schuldrechtlichen Ansprüchen, insbesondere dem Bereicherungsrecht, sowie der Geschäftsführung ohne Auftrag.
Deins, Meins, Unseres?
Die Klausur behandelt den Eigentumserwerb an einem im Rahmen eines Kaufvertrags mit Finanzierung erworbenen Laptop, insbesondere Anwartschaftsrecht und Probleme des Eigentumsübergangs. Zudem stellt sie Fragen zur Möglichkeit des Widerrufs des Verbrauchervertrags und zum Ersatz von Schäden aus unerlaubter Handlung. Der Schwierigkeitsgrad ist für Fortgeschrittene und es werden verschiedene zivilrechtliche Themen, auch zum Verbraucherschutz, geprüft.
Der Terrier-Welpe Bona und der saudische Raumfahrer
Der Fall behandelt eine Vielzahl sachenrechtlicher Fragestellungen um einen entwendeten Terrier-Welpen, insbesondere Besitzschutz, Herausgabeansprüche und Eigentumserwerb. Im internationalen Kontext werden Fragen zur Anwendbarkeit deutschen Zivilrechts auf einen Rettungseinsatz in einem Flugzeug im Ausland und zur Geschäftsführung ohne Auftrag geprüft. Schließlich wird das prozessuale Verhalten bei Erfüllung nach Rechtshängigkeit thematisiert.
Streit um die Baumaschine
In dieser Fortgeschrittenenklausur werden die Herausgabe- und Schadensersatzansprüche aus einem mehrstufigen Sicherungs- und Eigentumserwerb an einer Baumaschine unter mehreren Beteiligten geprüft. Im Fokus stehen Fragen des Mobiliarsachenrechts, insbesondere das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, der gutgläubige Erwerb, Sicherungsübereignung und Besitzschutzansprüche. Die Bearbeiter sollen umfassend Ansprüche der B-Bank gegen den gutgläubigen G prüfen.
Die umtriebige Gute-Freunde-GbR
Im Mittelpunkt steht der Erwerb und die Veräußerung eines Grundstücks durch eine GbR, unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen an die Bestimmtheit des Kaufgegenstandes, des Trennungs- und Abstraktionsprinzips sowie Fragen der Vertretung und Geltendmachung von Herausgabeansprüchen. Zudem wird die (analoge) Anwendung des § 899a BGB im Kontext eines gutgläubigen Erwerbs und die Herausgabe nach Eigentumsverlust geprüft.
Eine dunkle Vergangenheit
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit einer gleichgeschlechtlichen Ehe zwischen einer Frau und ihrer Nichte sowie deren Lösungsmöglichkeiten, insbesondere unter dem Aspekt der Drohung (Nötigung) und etwaigen Eheverboten. Zudem wird die Frage untersucht, ob Claudia von Emil nach Verkauf eines geschenkten Oldtimers die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen kann.
Der Eiserne Thron
Die Klausur behandelt klassische Probleme des Sachenrechts anhand eines fiktiven Falls mit Anleihen aus 'Game of Thrones'. Geprüft wird insbesondere das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis sowie Fragen zum rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb und Herausgabe- bzw. Schadensersatzansprüchen nach Veräußerung und Beschädigung von beweglichen Sachen. Ferner wird die Frage der Herausgabe eines zuvor besitzlosen Gegenstands thematisiert.
»Geschenke des Vaters« – Zwei Übungsfälle zur beschränkten Geschäftsfähigkeit
In zwei zivilrechtlichen Übungsfällen geht es um die beschränkte Geschäftsfähigkeit minderjähriger Kinder: Im ersten Fall wird geprüft, ob ein 16-jähriger Minderjähriger Eigentum an einer Wohnung vom Vater wirksam erwerben kann. Im zweiten Fall ist zu klären, ob eine 12-jährige wirksam ein altes Fahrrad verkaufen und über den Kaufpreis verfügen durfte, sowie ob der Käufer das Risiko einer fehlenden Zustimmung der Eltern trägt.
Wer will schon eine Birne, wenn er einen Apfel haben kann
Die Klausur befasst sich mit dem Kauf eines Laptops durch einen beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen. Es sind insbesondere Fragen zur beschränkten Geschäftsfähigkeit, zum Zugang von Willenserklärungen, zur Stellvertretung sowie zum Trennungs- und Abstraktionsprinzip zu bearbeiten. Die Ansprüche des Verkäufers Media-Mogul gegen den Käufer Justus werden umfassend geprüft.
Freundschaftsdienste
Die Klausur befasst sich mit dem Verhältnis von Freundschaftsdiensten und vertraglichen bzw. sachenrechtlichen Ansprüchen im Zivilrecht. Es werden Werklohnansprüche nach erfolgter Reparatur durch einen Freund, Herausgabeansprüche nach Besitzentziehung sowie die sachenrechtliche Zuordnung im Falle der Weiterveräußerung behandelt. Schwerpunkt sind die Abgrenzung zwischen Gefälligkeit und Vertrag sowie der Eigentumsübergang im Sachenrecht.
Das lukrative Geschäft mit dem Fußballtor
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Fußballtores, das ursprünglich von U an A verliehen wurde und später durch mehrere Hände weiterveräußert wurde. Es werden herauszuarbeitende Probleme aus dem Mobiliarsachenrecht sowie Bereicherungs- und Deliktsrecht geprüft, insbesondere bezüglich Eigentumsübertragung, Gutglaubenserwerb, und Ansprüchen aus den gesetzlichen Schuldverhältnissen.
Unter Wasser
Der Fall behandelt die Rechtsfolgen einer Globalzession zugunsten einer Bank sowie eines verlängerten Eigentumsvorbehalts im Warenverkehr bei konkurrierenden Sicherungsrechten. Zudem werden Ansprüche aus Produzentenhaftung für durch einen Konstruktionsfehler entstandene Wasserschäden thematisiert. Prüfungsrelevante Probleme sind Einwendungsdurchgriff, Abtretung, Rücktritt, Rückabwicklung und Sachenrecht.
Der gepfändete Diamantring
Im Fall geht es um die Pfändung und Versteigerung eines Diamantrings, der einer nicht vollstreckungsbetroffenen Ehefrau gehört, durch den Gerichtsvollzieher im Rahmen der Zwangsvollstreckung gegen ihren Ehemann. Zu prüfen ist insbesondere, ob und wie die Ehefrau Herausgabe- und Ersatzansprüche gegen Dritte sowie den Vollstreckungsgläubiger geltend machen kann und welche prozessualen Maßnahmen ihr zur Verfügung stehen.
* "Immer Ärger mit dem Kfz
Der Fall behandelt typische Probleme rund um einen privaten Kfz-Kaufvertrag – insbesondere Angebot, Annahme, Zugang der Willenserklärung, Sachmängel, Herstellergarantie und Rücktritt/Nacherfüllung. Im zweiten Teil geht es um die zivilprozessualen und materiell-rechtlichen Fragen bezüglich der Umsetzung eines Pkw und einer darauf gestützten Klage auf Zahlung der Abschleppkosten.
Der (Un-)Glückskorken
In dem Fall geht es um die Frage, wem ein bei einem Bierdeckel-Gewinnspiel erlangter Gewinn zusteht, wenn mehrere Personen am Erwerb und Konsum beteiligt sind. Es werden insbesondere Ansprüche auf Herausgabe des Gewinnkronkorkens sowie etwaiger Gewinne unter verschiedenen Konstellationen geprüft. Auch eine gesellschaftsrechtliche Abwandlung wird behandelt.
Die Kohl-Tonbänder
Die Klausur behandelt überwiegend Fragen des Mobil- und Immobiliarsachenrechts, insbesondere rechtsgeschäftliche und gesetzliche Erwerbstatbestände, die an ein aktuelles BGH-Urteil angelehnt sind. Im Mittelpunkt steht zudem die prozessuale Behandlung eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil sowie Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags. Ausgangspunkt ist eine Streitigkeit um die Eigentums- und Herausgabeansprüche an Tonbändern, die im Rahmen der Erstellung von Memoiren aufgenommen wurden.
Baumarkt in Existenznot
Die B-GmbH befindet sich in wirtschaftlicher Schieflage und steht kurz vor der Insolvenz. Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verschenkt der Geschäftsführer eine Sägemaschine an seine Schwester und nach Verfahrenseröffnung verkauft er einen Firmenwagen an einen Freund, obwohl der Insolvenzverwalter bereits eingesetzt ist. Zu prüfen ist, ob und mit welchen Ansprüchen der Insolvenzverwalter die Herausgabe dieser Vermögenswerte verlangen kann.
Ein Klassiker zur Sicherheit
Die Klausur behandelt die Rechtsverhältnisse rund um die Sicherungsübereignung von Möbeln eines Cafés, das Mietverhältnis und verschiedene Erwerbsvorgänge. Thematisiert werden insbesondere der gutgläubige Scheingeheißerwerb, die Ansprüche des Pfandrechtsinhabers bei der Veräußerung pfandrechtsbelasteter Sachen und die Kollision von Vermieterpfandrecht und Sicherungsübereignung. Gefragt ist nach Ansprüchen des Grundstückserwerbers gegen die Sicherungseigentümerin.
Testament und gutgläubiger Erwerb
Die Klausur behandelt Fragen der Erbfolge und der Eigentumsübertragung im Zusammenhang mit mehreren Testamenten und damit verbundenen Auslegungsproblemen. Schwerpunkte sind die Testamentsauslegung, Anfechtung, Bestimmtheit der Erbeneinsetzung, Testamentsvollstreckung, Verfügungsbefugnis und der gutgläubige Erwerb. Es werden mehrere Fallkonstellationen zu testamentarischer und gesetzlicher Erbfolge sowie prozessuale Fragestellungen aufgegriffen.
Ein Oldtimer zum Freundschaftspreis
Im Sachverhalt verkauft ein Händler einen hochpreisigen Oldtimer aufgrund einer Identitätsverwechslung zum Freundschaftspreis an ein Autohaus, das den Wagen anschließend weiterverkauft. Die Klausur thematisiert den Irrtum beim Vertragsschluss und die Folgen für Eigentumsübertragung, sowie die Rechte und Pflichten der Beteiligten. Besonderheiten ergeben sich durch die Stellvertretung, den Irrtum des Verkäufers und mögliche Ansprüche bei Lieferverzug.
Fortgeschrittenenklausur: Der konfliktgeladene iPod
Ein siebzehnjähriger Kunde will von einem Elektronikfachhändler einen iPod kaufen, wobei sich durch einen Schreibfehler ein Streit über den Kaufpreis entwickelt. Die Kommunikation verläuft über mehrere Briefe, und der Kunde nimmt das fehlerhafte Angebot an, was zu Missverständnissen führt. Nach Erhalt des iPods verkauft der Kunde diesen an einen Dritten und verliert daraufhin das erhaltene Geld durch einen Unfall. Der Händler verlangt nun verschiedene Beträge vom Kunden, wodurch zentrale Fragen zum Minderjährigenrecht, zur Anfechtung, zur Wirksamkeit und Übermittlung von Willenserklärungen sowie zur Herausgabe und Schadensersatzpflicht aufgeworfen werden.
Möbelmarkt in Not
Die Klausur behandelt die insolvenzbedingte Krise eines Möbelgroßhändlers, der hochwertige Möbel über eine komplexe Lieferkette aus unterschiedlichen Unternehmen bezieht. Besonders im Fokus stehen der Eigentumsvorbehalt, dessen Durchsetzung und die Pfändung der Ware durch einen Gerichtsvollzieher. Erörtert wird, ob der Holzhändler gegen den Gläubiger des Möbelmarkts erfolgreich die Drittwiderspruchsklage erheben kann.
Ponykauf mit Hindernissen
Der Fall befasst sich mit den rechtlichen Problemen beim Pferdekauf zwischen einem ehemaligen Pferdegroßhändler und einer GmbH. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche auf Schadensersatz wegen Lieferung eines anderen als des geschuldeten Ponys, Fragen des Stück- und Gattungskaufs, Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten beim Handelskauf sowie die Abgrenzung von Schadensersatz statt und neben der Leistung.
Probleme mit dem Ex-Prokuristen
Der Fall behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um die Prokura eines ehemaligen Mitarbeiters, insbesondere Handelsregisterpublizität und Gutglaubensschutz. Zentral sind die Fragen rund um einen Fahrzeugverkauf durch den Ex-Prokuristen, Mängelgewährleistung sowie Ansprüche zwischen den beteiligten Parteien. Die Klausur fordert eine vertiefte Analyse handelsrechtlicher und sachenrechtlicher Aspekte.
»Strike and spare«
Die Klausur behandelt eine praxisnahe Fallkonstellation zum Eigentumserwerb und zur Nutzung von Wirtschaftsgütern im Wettbewerbsumfeld von Miet- und Sicherungsrecht, insbesondere zur Frage, ob der Sicherungsnehmer einer unter Eigentumsvorbehalt gekauften und sicherungsübereigneten Bowlingbahn gegen den nachfolgenden Vermieter Nutzungsentschädigung geltend machen kann. Thematisiert werden dabei zentrale Probleme des Besitzschutzes, der Eigentumslage und bereicherungsrechtlicher und mietrechtlicher Ansprüche.
Bereicherungsausgleich wegen Verfügungen eines Nichtberechtigten (§ 816 BGB)
Die Klausur behandelt den bereicherungsrechtlichen Ausgleich nach § 816 BGB bei Verfügungen eines Nichtberechtigten. Anhand typischer Fallgestaltungen (z.B. gutgläubiger Erwerb nach §§ 932 ff. BGB) wird die Anspruchskonkurrenz und die Zuweisung des Kondiktionsschuldners untersucht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Verfügung sowie der Rechtsfolge des Anspruchsübergangs.
Wem gehört die Einbauküche?
Der Fall thematisiert den Eigentumserwerb an einer Einbauküche, die von einem Mieter gekauft, zwischengeparkt und vom Nachbarn weggenommen sowie in dessen Wohnung fest eingebaut wird. Es sind Fragen zum Eigentum an der Küche sowie zu eventuellen Ansprüchen des ursprünglichen Käufers gegen den Nachbarn zu prüfen.
Forderungspfändungen und Autoliebhaber
Die Klausur behandelt die zivilprozessuale und materiellrechtliche Problematik mehrerer Forderungspfändungen im Zusammenhang mit einem Gebrauchtwagenhandel. Schwerpunktmäßig geht es um die Wirksamkeit und Wirkungen von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Zustellungserfordernisse, die Durchsetzung abgetretener und gepfändeter Forderungen, konkurrierende Gläubigerrechte sowie Aspekte des Kaufrechts (Sachmängel). Es werden zudem prozessuale Fragen zu Hilfsantrag, Widerklage, Erledigung und Rechtskraft geprüft.
Original Aktenvortrag: "Geschenkt ist geschenkt
Im Aktenvortrag geht es um einen Herausgabeanspruch bezüglich einer hochwertigen Stereoanlage zwischen ehemaligen Lebensgefährten. Der Kläger verlangt die Rückgabe einer angeblich nur geliehenen Anlage, während die Beklagte behauptet, es handele sich um ein Geschenk. Die Falllösung erfordert eine Auseinandersetzung mit Eigentumsvermutungen, den Voraussetzungen der Schenkung und Fragen des Zivilprozessrechts.
Übereignungstatbestände des Mobiliarsachenrechts – Ein Erlkönig auf dem Genfer Autosalon
Der Fall behandelt zentrale Übereignungstatbestände im Mobiliarsachenrecht, insbesondere Übergabe und Übergabesurrogate, Besitzmittlungsverhältnisse, gutgläubigen Erwerb, verlängerten Eigentumsvorbehalt und das Anwartschaftsrecht. Anhand eines Sachverhalts um den vorzeitigen Verkauf zweier Fahrzeuge werden typische Problemkonstellationen, wie der gutgläubige Erwerb und das Zusammenspiel von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäften, untersucht.
Das Sparbuch als Gegenstand von Rechtsgeschäften auf den Todesfall
In dem Übungsfall geht es um die zivilrechtliche Behandlung von Sparbüchern als Gegenstand von Rechtsgeschäften auf den Todesfall. Untersucht werden die Wirkungen der Zuwendung durch den Erblasser, insbesondere ob und wie M und S Ansprüche auf die Guthaben erhalten und welche erbrechtlichen sowie sachenrechtlichen Erwägungen dabei relevant sind. Die Stellung der Tochter T als Erbin, der Form und Wirksamkeit der Zuwendungen und das Verhältnis zum Sparbuchbesitz sind zu prüfen.
* "Gepfändeter Triumph
In diesem Fall verkauft eine Kfz-Händlerin einen Oldtimer unter Eigentumsvorbehalt an eine Käuferin, die ihn später weiterveräußert. Nach Pfändung des Fahrzeugs durch die Gläubigerin der Werkstatt erhebt die Endkäuferin Drittwiderspruchsklage. Zu prüfen sind insbesondere das Anwartschaftsrecht, der Eigentumserwerb mehrerer Personen nacheinander sowie die prozessualen und materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Klage.
Dahingeschmolzen
Der Fall behandelt die Entwendung und Vermischung von Silberbarren, die von einem Dritten gestohlen und an eine GmbH verkauft wurden. Schwerpunkte sind der Eigentumserwerb an vermischten Sachen, Ansprüche des ursprünglichen Eigentümers auf Wertersatz sowie verfahrensrechtliche Aspekte eines Versäumnisurteils.
Streit um ein paar Stückchen Papier
Die Klausur behandelt eine mietrechtliche WG-Konstellation mit verstrickten Fragen aus dem Mobiliarsachenrecht, der Geschäftsführung ohne Auftrag sowie dem Bereicherungsrecht. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Folgen des Erwerbs, des Besitz- und Eigentumserwerbs von Briefmarken, sowie Ansprüche zwischen den Beteiligten nach dem unfreiwilligen Weiterverkauf durch eine Dritte. Zusätzlich wird die Möglichkeit einer analogen Anwendung des § 816 I 2 BGB diskutiert.
Übereignungen im Kohlelager
Die Klausur behandelt den Eigentumserwerb an Sachgesamtheiten, insbesondere Kohlebriketts im Lager, anhand der Übereignungsvorschriften des § 929 ff. BGB. Zentral sind die Übergabe durch Übertragung des mittelbaren Besitzes sowie die Rolle von Materialkonten und Geheißpersonen bei der Übereignung. Der Sachverhalt spielt das Zusammenspiel von Lagerhalter, Händler und Erwerber durch und thematisiert Streit um Eigentum und Besitz.
Der aufrechnende Kommissionskäufer
Die Examensübungsklausur behandelt die rechtlichen Fragestellungen rund um ein Kommissionsgeschäft, in welchem ein Kommissionär für den Kommittenten Grappa verkauft. Der Käufer erklärt gegenüber dem Kommissionär die Aufrechnung, wobei mehrere Schadensersatz- und Zahlungsforderungen zu prüfen sind, unter zusätzlicher Berücksichtigung handelsrechtlicher Normen wie der Rügepflicht sowie der teleologischen Reduktion von § 392 II HGB. Es wird die Frage untersucht, ob der Kommittent berechtigterweise Zahlung vom Käufer verlangen kann.
Der verschwundene Sattelzug
Die Klausur thematisiert den Erwerb des Eigentums an einem Sattelzug im Zusammenhang mit einer Betrugskonstellation, in der eine Anscheinsvollmacht, der Besitz und der Eigentumserwerb an beweglichen Sachen sowie die Herausgabeansprüche und Schadensersatzforderungen zwischen einer Spedition, einem Zwischenhändler und einem Kraftfahrzeughändler geprüft werden. Es geht insbesondere um die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für einen gutgläubigen Erwerb sowie die rechtliche Wirksamkeit von Willenserklärungen und Vertretungsregelungen. Der Fall beruht auf einem abgewandelten Sachverhalt nach dem Urteil des OLG Hamm und wird als anspruchsvoller Übungsfall zur Vertiefung der zivilrechtlichen Problematik gestellt.
Fortgeschrittenenklausur im Zivilrecht: Künstlerpech
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob Johannes Jüttgen (J) von der Hochschule H Schadenersatz in Höhe von 100.000 € wegen der Zerstörung einer Kunstinstallation („Fettecke“) verlangen kann, die von Professor Boris Bös (B) im Atelier der Hochschule geschaffen und J gewidmet wurde. Nach dem Tod von B wird das Atelier renoviert und die Kunstinstallation von einer Reinigungskraft der H beseitigt. Zwischen J und H ist streitig, wer Eigentümer der Installation war und ob H zum Entfernen der Fettecke berechtigt war. Der Fall behandelt insbesondere sachenrechtliche Fragestellungen zu Eigentumserwerb, Eigentumsverhältnissen an Kunstwerken und etwaigen Schadensersatzansprüchen.
Die Perle in der Auster
Ein Fischer verkauft Austern an einen Restaurantbesitzer; eine zufällig darin enthaltene Perle wird später von einer Restaurantbesucherin gefunden. Es ist zu prüfen, ob der Restaurantbesitzer von dem Fischer Eigentum an der Perle erworben hat und ob er von der Finderin die Herausgabe verlangen kann.
Riskante Schenkung
Die Klausur befasst sich mit der Schenkung einer Eigentumswohnung an eine Minderjährige sowie deren späterem Verkauf. Im Zentrum stehen die Voraussetzungen für die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die Behandlung des lediglich rechtlichen Vorteils gemäß § 107 BGB, der Minderjährigenschutz und Besonderheiten bei Geschäften zwischen Verwandten. In der Abwandlung geht es um die Schenkung eines Grundstücks an einen Minderjährigen unter Vorbehalt eines Rücktrittsrechts sowie die Problematik der Grundbucheintragung ohne Ergänzungspfleger.
Kfz-Kopper
Der Fall befasst sich mit der Übertragung eines Einzelunternehmens auf eine OHG, der späteren Aufnahme von Kommanditisten und der Frage der Haftung der neuen Kommanditisten gegenüber einem Gläubiger für Altverbindlichkeiten. Zusätzlich werden Probleme der Verjährung, der Wirksamkeit des Unternehmenskaufs, Rückzahlungen an Kommanditisten sowie gesellschaftsrechtliche Besonderheiten der KG-Praktik thematisiert.
Examensklausur ZR Der trickreiche Gebrauchtfahrradhändler
Die Klausur behandelt im ersten Teil die unberechtigte Weiterveräußerung einer nicht dem Veräußerer gehörenden Sache und die daraus resultierenden Ansprüche des ursprünglichen Eigentümers gegen den jetzigen Besitzer. Im zweiten Teil wird eine aktuelle Problemstellung des Kaufrechts anhand einer BGH-Entscheidung aufgegriffen, ergänzt um prozessuale Fragen zur örtlichen Zuständigkeit und zur Prorogation.
Die verworrenen Wege zweier Lagerfahrzeuge
Die Klausur stellt eine sachenrechtliche Prüfung zur Eigentumslage an zwei Lagerfahrzeugen im Kontext von Eigentumsvorbehalt, Weiterveräußerung, Kreditsicherung und Betriebsveräußerung. Die Aufgabenstellung verlangt eine chronologische Analyse der jeweiligen Eigentumslagen am Elektrokarren und Gabelstapler unter Berücksichtigung mehrerer Erwerbstatbestände sowie dinglicher Sicherung und deren Erlöschen.
Kecke Ricke und Wütender Keiler
Die Klausur behandelt Fragen zur Stellvertretung, Anfechtung und zum gutgläubigen Erwerb im Kontext eines Kunstkaufs. Im Mittelpunkt steht die versehentliche Übergabe und Weiterveräußerung einer wertvollen Zeichnung an einen Dritten sowie der Anspruch auf Übereignung eines anderen Kunstwerks. Es sind herausragende Probleme des Vertretungsrechts und des sachenrechtlichen Erwerbs darzustellen.
Braque, Picasso und Kubismus – Bleibt Nathan 'der Weise'?
In diesem Fall geht es um den Erwerb eines wertvollen Gemäldes aus dem Eigentum einer Museumsstiftung durch Hausmeister Schwarzer und dessen Weiterveräußerung über den Sohn Christoph an den Architekten Nathan. Im Fokus stehen der gutgläubige Erwerb von Eigentum an beweglichen Sachen, die Vertretungsmacht im Zusammenhang mit der Stiftung sowie Fragen zum Herausgabeanspruch und einer möglichen Ersitzung. Die Museumsstiftung verlangt von Nathan die Herausgabe des Gemäldes.
Examensklausur ZR Silberhandel
In diesem Examensfall geht es um die Lieferung von Feinsilber unter Eigentumsvorbehalt, die Verarbeitung zu einem wertvollen Kunstgegenstand und diverse Eigentumsverschiebungen durch weitere Geschäfte – u.a. eine vermeintliche Kreditbesicherung durch einen Angestellten ohne Vertretungsmacht und einen Weiterverkauf an einen gutgläubigen Dritten. Kernproblem ist die Frage nach der Eigentumslage am sog. Salzschiffchen und daraus resultierenden Herausgabeansprüchen.
Übungsklausur ZR Eigentumsvorbehalt im Fitnessstudio
In diesem Fortgeschrittenenfall geht es um die Auswirkungen eines Eigentumsvorbehalts beim Kauf eines Fitnessgeräts für ein neu eröffnetes Fitnessstudio. Gegenstand sind insbesondere deliktsrechtliche Ansprüche bezüglich des Anwartschaftsrechts nach Beschädigung des Geräts durch Dritte sowie die damit verbundenen schadensrechtlichen und sachenrechtlichen Probleme. Es sind Ansprüche des Käufers und der Verkäuferin ausschließlich aus Deliktsrecht zu prüfen.
Übungsfall: Wem gehört was???
Im vorliegenden Übungsfall steht zunächst das Mobiliarsachenrecht im Fokus. N verkauft eine Maschine, die ihm nicht gehört, sondern von E geliehen wurde, unter Eigentumsvorbehalt an K. K nimmt zur Sicherung eines Kredits die Maschine als Sicherheit für die Bank B, bleibt aber im Besitz; sowohl E als ursprünglicher Eigentümer als auch B verlangen später von K die Herausgabe des Geräts. Im zweiten Teil veräußert E ein Grundstück formgerecht an K1 und lässt dessen Eintragung ins Grundbuch beantragen, verkauft das Grundstück aber kurz darauf erneut an K2, der ebenfalls einen Eintrag beantragt. Zentral sind Fragen zum Eigentumserwerb und Besitzschutz im beweglichen Sachenrecht sowie bei Grundstücksübertragungen, einschließlich möglicher Amtswidersprüche bei grundbuchlichen Vorgängen.
Examensklausur ZR Streit um einen Traktor
Die Klausur thematisiert den Gesamtschuldnerausgleich im Zusammenhang mit Sicherungseigentum und der Verwertung eines Traktors. Es werden die Voraussetzungen für Regressansprüche zwischen den Beteiligten V und B nach einer Zahlung an D sowie die Folgen einer notariellen Urkunde im Rahmen der Zwangsvollstreckung behandelt.
Der vertauschte Teppich
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt rund um die Verwechslung von Kennziffern bei drei Teppichen, die ein Kaufinteressent zur Probe erhält. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Auslegung von Willenserklärungen, Anfechtung, Annahmeverzug sowie Ansprüche aus schuldrechtlichen und sachenrechtlichen Normen. Zentral sind insbesondere die Herausgabe- und Zahlungsansprüche zwischen den beteiligten Personen sowie der Umgang mit einem in der Zwischenzeit beschädigten Teppich.
Übungsfall: Scheint auf Lichtmess die Sonne froh, häcksle der Landwirt nur rasch sein Stroh
Im Mittelpunkt des Falls steht die Herausgabe eines Strohhäckslers, den die Landwirtin L bei der Speditionsfirma S eingelagert hatte. Eine dort angestellte Person entwendet das Gerät und verkauft es später an die Hobbylandwirtin H. S möchte von H die Herausgabe des Häckslers verlangen, während L in einer Variante neben der Herausgabe von H auch eine Nutzungsentschädigung begehrt. Es werden insbesondere sachenrechtliche Herausgabe- und Besitzschutzansprüche sowie deren Voraussetzungen und mögliche Gegenrechte der Erwerberin thematisiert.
Geschenkt oder geerbt?
Der Fall behandelt Ansprüche eines Sohnes S gegen die Lebensgefährtin F seines verstorbenen Vaters E auf Herausgabe von Nachlassgegenständen, darunter Möbel und Sportwagen, sowie den Verkaufserlös einer Münzsammlung. Es werden erbrechtliche, sachenrechtliche und bereicherungsrechtliche Fragestellungen geprüft, insbesondere zur Herausgabe von Erbschaftsgegenständen, Schenkung von Todes wegen, Surrogation und Auskunftsanspruch.
Undank ist der Welten Lohn
Witwe W überträgt ihrem Sohn S ein Hausgrundstück als Schenkung unter Einräumung verschiedener Nutzungsrechte. Nach familiären Konflikten will W die Schenkung wegen Undank widerrufen und verlangt Rückübertragung. Außerdem steht ein Streit über den Verkauf eines Kotflügels aus der Garage an den Sammler O im Raum.
Topfverkäufer kocht vor Wut
Ein Unternehmer übersendet unaufgefordert einem Verbraucher ein hochwertiges Topfset und wertet dessen Schweigen als Annahme eines Kaufangebotes. Der Verbraucher verkauft die Töpfe weiter, woraufhin Letztere nochmals den Besitzer wechseln. Zu prüfen sind die Ansprüche des Unternehmers gegenüber dem Verbraucher sowie Rückforderungsrechte aus Eigentum und Bereicherungsrecht.
* "Streit um den Regenwurm
Die Klausur behandelt einen Fall, bei dem ein Kind auf einem Spielplatz einen Regenwurm findet, der ihm von einer Rentnerin weggenommen wird; es folgen Auseinandersetzungen mit mehrfachen körperlichen und psychischen Schäden. Zu prüfen sind unter anderem Herausgabe-, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche sowie Fragen der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit und der Prozessführungsbefugnis.
Bequemlichkeit hat ihren Preis
Die Klausur behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit der unbeauftragten Übersendung und dem Einbau von Navigationsgeräten in Fahrzeuge im öffentlichen Bereich. Es geht um Fragen des Verbraucherschutzes bei nicht bestellter Ware, die Verbrauchereigenschaft einer GbR, gutgläubigen Eigentumserwerb sowie sachenrechtliche Aspekte bei Fahrnisverbindung. Verschiedene anspruchsgrundlagenrechtliche und sachenrechtliche Probleme sind zu prüfen.
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.