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Zivilrecht

Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen

Der rechtsgeschäftliche Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (§§ 929–931 BGB) verlangt Einigung, Übergabe und Berechtigung des Veräußerers. Besondere Fallgruppen betreffen Übergabe durch Besitzdiener (§ 929 BGB), Erwerb vom Nichtberechtigten mit Gutglaubensschutz (§§ 932 ff. BGB) sowie Sonderformen wie Sicherungsübereignung (§ 930 BGB). Examensklassiker: Auslegung von Einigungserklärungen, gutgläubiger Erwerb (§ 932), Geheißperson, Verfügungsbefugnis im Insolvenzfall.

Zu diesem Thema haben wir 78 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

ZjS 2026Fortgeschrittene

Anfängerklausur Mobiliarsachenrecht: Wer sitzt hier am längeren Hebel?

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage nach dem Eigentum an einer hochwertigen Kaffeemaschine, die einer Studentin (E) gehört und von ihrem Kommilitonen (V) zunächst durch Drohung ausgeliehen wurde. V verkauft die Maschine während Es Abwesenheit an seinen Cousin (K), der nichts von Es Eigentum weiß, jedoch eine Ratenzahlung vereinbart. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf der Wirksamkeit von Besitz- und Eigentumsübertragungen, dem gutgläubigen Erwerb nach § 932 BGB sowie den Auswirkungen eines Eigentumsvorbehalts beim Kauf unter Ratenzahlung. Zudem wird problematisiert, ob E von K Herausgabe der Kaffeemaschine nach § 985 BGB verlangen kann, falls die letzte Kaufpreisrate nicht bezahlt wird.

PD Dr. David Paulus· ZJS 2026, 578
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+3 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur: Baustahl, Bestechung, Bankrott – Ein Fall zur Rückabwicklung im Bereicherungsrecht –

Die A AG ließ durch ihren Prokuristen P ein neues Lagerhaus errichten, wobei sich dieser gegen Bestechung für das teurere Angebot des Unternehmers Y entschied. Nach Offenlegung der Bestechungszahlung verweigert A die Zahlung an Y. Y gerät daraufhin in Insolvenz, und der Insolvenzverwalter I prüft Ansprüche gegen A sowie Rückforderungsmöglichkeiten gegenüber P wegen der Bestechung. Gleichzeitig stellt sich für den Stahlhändler S die Frage, ob er nach Ys Insolvenz Zahlungs- oder Herausgabeansprüche gegen A hat, nachdem der Baustahl auf deren Baustelle geliefert und verbaut wurde. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit des Bauvertrags, bereicherungsrechtliche Rückabwicklungen und Ansprüche aus Eigentumsvorbehalt sowie Insolvenzrecht.

Dr. Jonas D. Brinkmann· ZJS 2026, 299
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JuS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Anfechtung und Sachenrecht – Das Marmor-Malheur

Die Klausur behandelt anspruchsübergreifend zentrale Probleme der Anfechtung nach BGB sowie des rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerbs im Sachenrecht, insbesondere das sogenannte Abstraktionsprinzip. Anhand eines Sachverhalts um ein 'Marmor-Malheur' werden nicht nur die Voraussetzungen und Folgen einer Willenserklärungsanfechtung, sondern auch die Auswirkungen auf die sachenrechtliche Zuordnung und Rückabwicklung geprüft.

Dr. Hannes Wais, Georg Julius Hübler· JuS 2026, 145· 120 Min Bearbeitung
Anfechtung der WillenserklärungRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+2 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur zum Handels- und Gesellschaftsrecht: Bezahlen für den Porsche der anderen?

V, ein Automobil-Sammler, verlangt von B, einem ehemaligen Gesellschafter der ABC-OHG, die Zahlung des Kaufpreises für einen Porsche. Im Mittelpunkt steht, ob B als (ehemaliger) Gesellschafter für Verbindlichkeiten haftet, nachdem die ABC-OHG den Autohandel eines Einzelkaufmanns W übernommen hat und dabei ein ausdrücklicher Haftungsausschluss für Altverbindlichkeiten vereinbart wurde. Zu prüfen ist insbesondere die Gesellschafterhaftung einschließlich Nachhaftung bei der OHG, die gesetzliche Haftung des Erwerbers nach § 25 Abs. 1 HGB sowie die Bedeutung der Registerpublizität nach § 15 Abs. 1 HGB. Der Fall behandelt zudem die Voraussetzungen für einen Anspruch des V gegen B aus abgeleiteter Haftung.

StellvertretungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

»Augen auf beim Werkstattkauf«

Die Klausur thematisiert klassische Konstellationen des Sachen- und Handelsrechts, insbesondere den gutgläubigen Erwerb durch Besitzkonstitut und das Sicherungsanwartschaftsrecht im Rahmen einer Drittwiderspruchsklage. Zudem wird auf die Haftungskontinuität beim Unternehmenskauf nach § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB und auf schuldrechtliche Fragen der Mithaftung sowie Rechtsmissbrauch eingegangen.

· JURA 2025, 2169
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenDrittwiderspruchsklage, § 771 ZPOUnternehmerregress+2 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

Der giftgrüne Drahtzaun

Die Klausur behandelt verschiedene sachenrechtliche Fragestellungen im Mobiliarsachenrecht. Schwerpunkte sind der rechtsgeschäftliche und gesetzliche Eigentumserwerb, Besitzübertragung, Fundrecht, gutgläubiger Erwerb und Probleme im Zusammenhang mit Willensmängeln sowie der Verbindung des Zaunmaterials mit einem Grundstück.

· JURA 2025, 2090
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+4 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

Geldbriefkasten(?)

Die Klausur behandelt die Erfüllung einer Geldschuld aus einem Darlehensvertrag und erörtert u.a., ob bei Einwurf von Bargeld in einen Briefkasten die Schuld erlischt oder das Risiko des Geldverlusts beim Schuldner verbleibt. Auch wird geprüft, ob die Gläubigerin einen Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten als Verzugsschaden geltend machen kann. Im Kern werden die Voraussetzungen von § 270 I BGB, § 362 I BGB sowie die Verzugshaftung geprüft.

· JURA 2025, 2081
Entstehung von Schuldverhältnissen Erlöschen des SchuldverhältnissesVerzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+3 weitere
JURA 2025Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Die Tücken der Selbstbedienung

Die Klausur behandelt im ersten Teil stellvertretungsrechtliche Fragen beim Abschluss eines Darlehensvertrages zwischen zwei GmbHs, insbesondere die Problematik des Insichgeschäfts und des Missbrauchs der Vertretungsmacht sowie die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung im Dreipersonenverhältnis. Im zweiten Teil werden Ansprüche auf Schadensersatz in Zusammenhang mit nicht gezahltem Benzin an einer Selbstbedienungstankstelle geprüft und inzident Fragen des Eigentumserwerbs behandelt.

· JURA 2025, 2063· 300 Min Bearbeitung
StellvertretungDie LeistungskondiktionGrundlagen des Kaufvertrags+5 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Bisons im Allgäu

Die Klausur behandelt Grundprinzipien des Sachenrechts am Beispiel von Bisons im Allgäu. Prüfungsfokus sind Besitzarten, Eigentumserwerb und Besitzschutz. Geeignet für Studierende zu Beginn des Studiums.

Professor Dr. Raphael Koch, Monika Bögle· JuS 2025, 1126· 120 Min Bearbeitung
Grundprinzipien des SachenrechtsArten des BesitzesRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
JuS 2025Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Sachen- und Erbrecht – Notargutachten

Die Klausur behandelt zentrale Fragen aus dem Sachenrecht und Erbrecht im Kontext eines Notargutachtens. Insbesondere stehen der Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten sowie die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge samt etwaigen Vermächtnissen im Mittelpunkt. Die Aufgabenstellung ist am Assessorexamen orientiert und verlangt vertiefte Kenntnisse und eine strukturierte gutachterliche Bearbeitung.

Dr. Nadja Gräfin Wolffskeel von Reichenberg· JuS 2025, 871· 300 Min Bearbeitung
Erwerb und Verlust von GrundstücksrechtenGesetzliche ErbfolgeSicherungsrechte an beweglichen Sachen+5 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

»Alles für den Klub!«

Die Klausur behandelt verschiedene Problemstellungen im Zusammenhang mit Vereinen und Vereinsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Stellvertretung durch Vorstandsmitglieder, Satzungsregelungen zu Immobiliengeschäften sowie die Verletzung von Mitgliedschaftsrechten. Weiter werden praktisch relevante Abläufe wie Grundstückskauf und der Erwerb von beweglichen Sachen durch den Verein aufgegriffen.

· JURA 2024, 2075· 300 Min Bearbeitung
StellvertretungGrundbegriffe der RechtsgeschäftslehreGesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte+5 weitere
JURA 2024Fortgeschrittene

Das Schicksal von »Waldi«

Die Klausur behandelt zwangsvollstreckungsrechtliche Rechtsbehelfe und materiell-rechtliche Fragen, insbesondere den Eigentumserwerb an beweglichen Sachen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt sowie den Verbraucherwiderruf. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Pfändung, Verarbeitungsklausel und Übersicherung, inklusive der Frage nach einem wirksamen Widerruf eines Verbrauchervertrages.

· JURA 2024, 2025· 180 Min Bearbeitung
Besondere Vorraussetzungen der MobiliarvollstreckungRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenWiderruf & Verbraucherverträge+2 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Ein Oldtimer und zwei Todesfälle

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen aus dem Bereich des Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen sowie erbrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit einem Unfall unter Beteiligung eines Oldtimers und zwei Todesfällen. Es werden außerdem deliktsrechtliche und haftungsrechtliche Aspekte geprüft. Geeignet ist sie insbesondere für Studienanfänger:innen.

Maximilian Kluckert· JuS 2024, 846· 120 Min Bearbeitung
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGesetzliche Erbfolge§ 844 BGB+7 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur im Sachenrecht: Einen Schritt voraus?

Im Mittelpunkt des Falls steht der Erwerb eines Hausgrundstücks, bei dem die Eigentümerin V das Grundstück zunächst an K verkauft und die Auflassung erklärt, später jedoch einen zweiten, teureren Kaufvertrag mit D abschließt und deren Eintragung als Eigentümerin im Grundbuch betreibt. Zu prüfen ist insbesondere, ob D das Eigentum am Grundstück wirksam erlangt hat und ob sie von L Herausgabe von Gartengeräten verlangen kann, die L als Verleiherin entfernt hat. Rechtliche Schwerpunkte bilden das Grundstücksrechtsgeschäft mit Auflassung sowie die geläufigen Probleme des Doppelverkaufs, der Verfügungsbefugnis und des gutgläubigen Erwerbs im Grundbuchverfahren. Außerdem wird das Verhältnis zwischen Eigentumserwerb an Grundstück und Zubehör sowie Ansprüche aus Besitz und dinglichem Recht behandelt.

Beate Gsell, Andreas Freiwald· ZJS 2024, 701
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen§ 823 Abs. 1 BGB+5 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Die falsche Dropshipping-Händlerin

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen rund um das Thema Dropshipping mit Fokus auf Identitätsverschleierung beim Online-Verkauf. Sie fordert eine vertiefte Prüfung der zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen zwischen Händler, Plattform und Kunden sowie grundlegende Kenntnisse im Leistungsstörungsrecht und allgemeinen Schuldrecht. Die Aufgabenstellung richtet sich an Examenskandidaten im zweiten Staatsexamen und verlangt eine gründliche Analyse komplexer Sachverhalte.

Simon Püschel· JuS 2024, 590· 300 Min Bearbeitung
StellvertretungRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundlagen des Kaufvertrags+5 weitere
JuS 2024Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Familienrecht - Spieglein, Spieglein in der Hand...

Die Klausur behandelt zentrale Problemstellungen des Sachenrechts und Familienrechts im Assessorexamen, insbesondere Fragen des Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen und typische Konstellationen im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis. Auch familienrechtliche Aspekte wie Vertretung und Haftung im Verhältnis Eltern–Kind werden abgefragt. Ziel ist die sichere Anwendung der Grundprinzipien beider Rechtsgebiete in der Prüfungssituation.

Professorin Dr. Caroline S. Rapatz· JuS 2024, 347· 300 Min Bearbeitung
Grundprinzipien des SachenrechtsVindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisVerwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der Eltern+9 weitere
JuS 2024FortgeschritteneAnfänger:innen

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Begehrte Ausschussware

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt zentrale Probleme des Sachenrechts, namentlich den rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb an beweglichen Sachen. Im Mittelpunkt stehen klassische Fragen zum Gutglaubenserwerb, zur Übergabe sowie zur Abgrenzung von Vertrags- und Verfügungsgeschäft. Zusätzlich werden ausgewählte AT-Fragen zur Willenserklärung und Anfechtung gestreift.

Professor Dr. Thomas Hoeren, Philip Mayer· JuS 2024, 335· 120 Min Bearbeitung
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundprinzipien des SachenrechtsVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+5 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Fußballlegenden

Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen des Sachenrechts mit Schwerpunkt auf Besitz, Eigentum und deren Erwerb an beweglichen Sachen. Die Teilnehmer:innen analysieren typische Konstellationen zu Besitzschutz und Eigentumsübertragung im Rahmen eines fiktiven Falls aus dem Bereich Fußball. Geeignet ist die Klausur als Einstieg in das Sachenrecht für Studierende im Anfangsstudium.

Thomas Funck, Dr. Niko Haug, David Maus· JuS 2024, 134· 120 Min Bearbeitung
Grundprinzipien des SachenrechtsArten des BesitzesRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+3 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Ein Gemälde auf Abwegen

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt im Sachenrecht einen Streit um ein Gemälde, das seinen Weg von einer Person zur anderen findet. Im Fokus stehen typische Probleme rund um den Eigentumserwerb an beweglichen Sachen und das Verhältnis zwischen Eigentümer und Besitzer. Die Übung richtet sich an Studierende mit Vorkenntnissen im Zivilrecht.

Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+2 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

Spieglein Spieglein am Schrank

Die Klausur thematisiert anspruchsvolle Fragen zur Stellvertretung, insbesondere den Vertragsschluss mittels abhandengekommener Vollmachtsurkunde. Zudem geht es um Besitz- und Eigentumsschutz sowie Ersatzansprüche wegen Verzögerungsschadens, eingebettet in eine Situation mit Versäumnisurteil und unter Berücksichtigung handelsrechtlicher und zivilprozessualer Fragen.

Nico Krause, Lukas Hundertmark· JURA 2023, 1321
StellvertretungDer BesitzschutzRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+4 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Eine Demonstration mit Folgen

Die ZR-Fortgeschrittenenhausarbeit behandelt vier komplexe Sachverhalte aus dem Vertrags-, Delikts- und Sachenrecht, darunter die Haftung bei Sitzblockaden, Verwendungsersatz im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, Haftung im Überweisungsverkehr und Folgen der Versteigerung fremder Sachen. Der Fall bietet einen breiten Querschnitt zentrale Probleme aus den ersten drei Büchern des BGB für fortgeschrittene Studierende.

Julian Rapp· JURA 2023, 1295
§ 823 Abs. 1 BGBGrundlagen des KaufvertragsRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+4 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: „Glücklose Geschäfte“

Im ersten Teil der Klausur verlangt der Rechtsanwalt R von A die Zahlung eines Honorars in Höhe von 10.000 € für die Ausarbeitung eines notariellen Vertragsentwurfs zur Übertragung eines Grundstücks mit Nießbrauchsvorbehalt, nachdem A das Mandat frühzeitig gekündigt hat. Im zweiten Fall begehrt B von D die Herausgabe beziehungsweise den Wertersatz einer an A überlassenen Motorsäge, nachdem diese im Zuge der Zwangsvollstreckung an D veräußert wurde. Zentrale Schwerpunkte der Prüfung liegen im Dienstvertragsrecht, insbesondere bei der vorzeitigen Beendigung und Honorarpflicht (§§ 611, 628 BGB), sowie im Bereich der Zwangsvollstreckung und der Gutgläubigkeit des Erwerbs bei Verstrickung fremder Sachen. Es sind jeweils die zivilrechtlichen Ansprüche und die Voraussetzungen einer wirksamen Anspruchsdurchsetzung zu prüfen.

Marcus Rehtmeyer· ZJS 2023, 1285
Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: „Dein oder mein?“

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Streit um die Herausgabe bzw. das Eigentum an einem Haushaltsgerät, das ein Ehepartner während bestehender Ehe allein gekauft, aber später von der Ehefrau an einen Dritten weitergegeben wurde. Nachfolgend veräußert dieser Dritte das Gerät an einen gutgläubigen Käufer, der nun vom ursprünglichen Erwerber auf Herausgabe in Anspruch genommen wird. Zudem macht der ursprüngliche Eigentümer einen Zahlungsanspruch gegen die zwischengeschaltete Person geltend. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Eigentumsrecht, insbesondere beim gutgläubigen Erwerb beweglicher Sachen, im Bereicherungsrecht sowie Übergängen im Familien- und Erbrecht im Zusammenhang mit dem Tod eines Ehepartners und der Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments nach Scheidung und ergänzenden Erklärungen.

Marcus Rehtmeyer· ZJS 2023, 978
Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPOGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+6 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Pechklee und Streitskulptur

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Sachenrecht, in dem ein früherer Besitzer, der nicht Eigentümer der Sache ist, von einem gutgläubigen Erwerber die Herausgabe verlangt. Thematisiert werden die Anwendung des § 1007 Abs. 3 S. 2 BGB und der Verwendungsersatz nach § 1000 S. 1 BGB sowie Grundlagen des Immobiliarsachenrechts. Im Mittelpunkt stehen Verwendungsersatzansprüche im Besitzer-Besitzer-Verhältnis und die Voraussetzungen für eine Grundstücksübereignung.

Maxime von Dreusche· JURA 2023, 956
Der BesitzschutzRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+3 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Besitz, Eigentum und Gesamtschuld - Skulptur auf Abwegen

Die Klausur behandelt zentrale zivilrechtliche Fragestellungen rund um Besitz, Eigentum und Gesamtschuld. Schwerpunkte sind der Erwerb des Besitzes bei einer Grenzverwirrung sowie die mietrechtlichen Pflichten, insbesondere Obhuts-, Schutz- und Meldepflichten im Rahmen einer Mietergemeinschaft als Gesamtschuldner. Ein weiteres zentrales Thema ist die Einrede gegen den Regressanspruch des leistenden Gesamtschuldners, wobei auf die Verjährung im Innenverhältnis und die Geltendmachung gegenüber Dritten eingegangen wird. Die Prüfung kombiniert dabei Aspekte des Sachenrechts und Schuldrechts in Zusammenhang mit einer Grundskulptur als Streitobjekt.

Haertlein, Stößer· JuS 2023, 660
Grundprinzipien des SachenrechtsArten des BesitzesGläubiger- /Schuldnermehrheit+4 weitere
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Vertragsrecht - Photovoltaik

Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die zivilrechtliche Einordnung von Photovoltaikanlagen im Sachenrecht. Zentral behandelt werden die Wesentliche-Bestandteil-Problematik beim Gebäude und die Sonderrechtsfähigkeit eingebauter Gegenstände inklusive der maßgeblichen Bestandteile gemäß §§ 93 und 94 BGB. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung zwischen außerordentlicher und ordentlicher Kündigung sowie der Form und Frist der Kündigungserklärung bei Vertragsverhältnissen. Die Aufgabe verlangt eine genaue Auseinandersetzung mit dem Gebäude- und Besitzbegriff sowie der Vertragsstruktur im Kontext von Photovoltaikanlagen.

Bauermeister, Dittrich· JuS 2023, 554
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundprinzipien des Sachenrechts
ZjS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur im Sachenrecht: Der vertauschte Tennisschläger

Im Mittelpunkt des Falls steht der verdeckte Austausch eines hochwertigen Tennisschlägers zwischen Emine (E) und Darek (D), wobei D den Schläger der E unerkannt an sich nimmt und diesen an Ksenia (K) verkauft. E fordert nach Aufdeckung des Geschehens von K die Herausgabe des Schlägers sowie Ersatz der Kosten für die Beseitigung einer Gravur, die K inzwischen angebracht hat. Die zentralen rechtlichen Fragestellungen betreffen das Eigentum am Schläger, den gutgläubigen Erwerb nach §§ 929, 932 BGB und etwaige Herausgabe- und Ersatzansprüche nach § 985 BGB. Zusätzlich sind Zurückbehaltungsrechte und Aufwendungsersatzansprüche der K sowie der Umgang mit Veränderungen am Schläger zu prüfen.

Beate Gsell, Anna Hauf· ZJS 2023, 481
§ 1004 BGB (analog)Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
JuS 2023Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Urteil - Die Photovoltaikanlage

In dieser Klausur steht die Frage im Mittelpunkt, ob eine Freiland-Photovoltaikanlage und deren Module als wesentliche Bestandteile eines Grundstücks zu qualifizieren sind und wie sich dies auf die Besitzverhältnisse auswirkt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung, ob ein Eigentumsübergang der Module mit dem Grundstück erfolgte oder nachträglich als wesentlicher Bestandteil oder Zubehör begründet wurde. Zusätzlich wird problematisiert, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen eines Herausgabeprozesses ein bedingter Schadensersatzanspruch wegen der Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung geltend gemacht werden kann.

Bischoff, Feiling· JuS 2023, 255
RubrumTenorTatbestand+3 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Egon hat Pech

Die Klausur behandelt zentrale Probleme des gutgläubigen Erwerbs im Sachenrecht, insbesondere im Kontext eines Gebrauchtwagenhandels. Vertieft werden Fragestellungen zu dinglicher Einigung unter fremdem Namen, Gutglaubensschutz, Abhandenkommen bei Probefahrt und differenzierten Besitzkonstellationen. Teil II widmet sich Fragen rund um den Zustimmungsanspruch des Vormerkungsinhabers und der analogen Anwendung des EBV im Vormerkungsverhältnis.

Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundprinzipien des SachenrechtsVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+2 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Bauer sucht Finanzierung

Die Examensklausur behandelt sachenrechtliche Probleme im Kontext eines landwirtschaftlichen Betriebs. Thematisiert werden Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung, Haftungsverbund der Hypothek und prozessrechtliche Fragen wie die Drittwiderspruchsklage. Schwerpunkt ist die Zulässigkeit und Begründetheit von Rechtsbehelfen gegen Zwangsvollstreckung sowie mögliche Maßnahmen zur Eigentumssicherung.

Johannes Kührt· JURA 2022, 1197
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundpfandrechteDrittwiderspruchsklage, § 771 ZPO+3 weitere
JuS 2022Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Familienrecht - Das Haushaltscabrio

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Sachen- und Familienrecht mit besonderem Fokus auf den Herausgabe- und Bereicherungsansprüchen im Zusammenhang mit einem als Haushaltsgegenstand genutzten Cabrio. Zentrale Aspekte sind die Prüfung des Cabriolets als Haushaltsgegenstand im Sinne des § 1369 BGB sowie die Geltendmachung und Durchsetzung von Herausgabe- und Besitzrechten einschließlich eines möglichen Zurückbehaltungsrechts. Zudem werden die Anforderungen an die Schadensbehebung als Verwendung sowie nachträglich eingetretene Bösgläubigkeit und deren Auswirkungen auf das Besitzrecht beleuchtet. Schließlich werden Fragen zur analogen Anwendung und teleologischen Reduktion von Normen des Bereicherungsrechts bei rechtsgrundlosem Erwerb geprüft.

· JuS 2022, 1048
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisEheliches Güterrecht und Verfügungsbeschränkungen+3 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Der Pkw im Lager

In der Klausur geht es um die Frage, ob der Kläger Anspruch auf Herausgabe eines Pkw gegen die Lager GmbH hat. Zentral sind dabei die Voraussetzungen des rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen nach Kaufvertrag sowie die Besitz- und Herausgabeansprüche, einschließlich etwaiger Zurückbehaltungsrechte und des Streitpunkts einer Sicherungsverwahrung. Thematisiert wird auch das Verhältnis zwischen kostenfreier Unterbringung, Besitzkonstitution und Besitzwechsel, sowie eventuelle Gegenforderungen der Beklagten.

Dr. Georg Bischoff· JA 2022, 674· 300 Min Bearbeitung
Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Schäfchen im Trockenen sowie ein vertraglicher Schnellschuss und seine Folgen

Die Klausur behandelt den Aggressivnotstand (§ 904 BGB) im Zusammenhang mit einer Tierrettungsaktion durch Dritte, Passivlegitimation und Regressansprüche auf Schadensersatz. Im zweiten Teil geht es um die Beurkundungspflicht bei Grundstücksgeschäften, Löschungsanspruch des Miteigentümers und Antrag auf Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch.

Grundprinzipien des SachenrechtsRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+3 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Familienrecht - Ein ungeahnt reicher Gatte

Im Mittelpunkt der Klausur stehen komplexe Fragen zum Sachen- und Familienrecht. Es geht um den gutgläubigen Erwerb eines Gegenstands von einem Nichtberechtigten, insbesondere um die Formbedürftigkeit der Vollmachtserteilung, die Schutzwirkung einer Vormerkung sowie deren Umfang und Voraussetzungen. Ebenso werden das absolute Verfügungsverbot des § 1365 BGB bei Ehegatten und dessen Anwendung auf Einzelgegenstände sowie die Bestimmung der Entreicherung nach § 818 III BGB thematisiert. Die Klausur behandelt darüber hinaus die Reichweite des Revokationsrechts im Kontext ehelicher Vermögensverfügungen.

Lettmaier, Baasch, Schulz· JuS 2022, 576
Eheliches Güterrecht und VerfügungsbeschränkungenRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+2 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

Frischer Wind für die Erneuerbaren?

Die Klausur behandelt verschiedene sachenrechtliche Problematiken anhand eines Falles zur Windkraftanlage auf einem Grundstück. Im Fokus stehen insbesondere der gutgläubige Zweiterwerb eines Anwartschaftsrechts, die Abgrenzung von wesentlichen Bestandteilen (§ 94 BGB) und Scheinbestandteilen (§ 95 BGB) sowie das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis mit Bezug zu vertraglichen Schadensersatzansprüchen.

Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundprinzipien des SachenrechtsVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+3 weitere
JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht, Erbrecht, Methodenlehre - Amonskis Erbe

In dieser Klausur stehen insbesondere die formalen Anforderungen an Testamente, wie etwa deren Auslegung und die Wirksamkeit von formalen Aspekten (Zettel, Schuhkarton, Durchschrift, Unterschrift), im Mittelpunkt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der analogen Anwendung des § 1000 S. 1 BGB bei Vormerkungen, insbesondere hinsichtlich der Notwendigkeit und des Zeitpunkts von Verwendungen sowie der Rolle des guten Glaubens und der GoA. Schließlich wird die Statthaftigkeit der Substitution eines Notars durch ein ausländisches Pendant unter Anwendung gängiger Auslegungsmethoden behandelt.

Karpp, Wagner· JuS 2021, 1158
Gewillkürte ErbfolgeGrundprinzipien des SachenrechtsRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+2 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachen- und Zwangsvollstreckungsrecht - Winter, Garten und Zeit

In der Klausur stehen das Problem der lediglich rechtlichen Vorteilhaftigkeit des Erwerbs eines mit einem Nießbrauch belasteten Grundstücks, einschließlich der Genehmigung durch geschäftsfähig Gewordene und der teleologischen Reduktion von §§ 108 III, 182 II BGB, im Mittelpunkt. Zentral ist außerdem die Frage, ob Eigentümer und Nießbraucher als Mit- oder als Gesamtgläubiger auftreten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anwendbarkeit der §§ 280, 281 BGB bei Ansprüchen aus § 985 BGB sowie der Auslegung der Klageanträge. Die Bearbeitung verlangt eine sorgfältige Prüfung der dogmatischen Zusammenhänge im Sachen- und Zwangsvollstreckungsrecht.

Brugger· JuS 2021, 1047
Sicherungsrechte an beweglichen SachenGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht - Die Eismaschine

Die Klausur behandelt zentrale Fragen aus dem Bereich des Sachenrechts, insbesondere das Abhandenkommen einer Sache aus mittelbarem Besitz und die analoge Anwendung von § 935 I 2 BGB beim unberechtigten Eigenbesitz. Zudem wird der Untergang eines Anwartschaftsrechts durch gutgläubigen lastenfreien Erwerb und die mögliche analoge Anwendung von § 935 auf § 936 BGB thematisiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Auffindung und Bearbeitung relevanter Anspruchsgrundlagen. Dabei sind die korrekte systematische Prüfung und die Subsumtion wichtiger Bestandteile der Lösung.

Haug, Funck· JuS 2021, 1038
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundprinzipien des Sachenrechts+2 weitere
JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht - Ärger um die Spielkonsole

Die Klausur behandelt im Schwerpunkt die Rückwirkungsproblematik bei genehmigungsbedürftigen Verfügungsgeschäften sowie die Argumentation zu Bösgläubigkeit und deren abschließende Bewertung. Ferner wird die Anspruchsgrundlage bei Unmöglichkeit im Sachrecht und die Zuweisung des Commodum ex negotiatione vertieft. Im Zentrum steht zudem die Auslegung von Willenserklärungen im Rahmen der Stellvertretung sowie die damit verbundenen Genehmigungsfragen. Die Aufgaben erfordern insbesondere eine kohärente juristische Argumentation und eine sorgfältige Abwägung der Sachverhalte.

Bayreuther, Frese· JuS 2021, 952
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenStellvertretungVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+3 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Die goldenen Heringsköpfe

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Mietverhältnis, bei dem der Mieter (M) nach Auszug die Wegnahme oder Herausgabe einer von ihm eingebauten Orgel sowie einer Schallisolation von dem Vermieter (V) verlangt. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf dem Wegnahmerecht des Mieters gemäß § 539 Abs. 2 BGB, der Frage der Abwendung durch den Vermieter nach § 552 BGB und den sachenrechtlichen Implikationen beim Einbau in Wohnraumeigentum. Zudem sind Verjährungsfragen bezüglich dieser Ansprüche und der Besitzschutz des Mieters von Bedeutung. Thematisiert wird auch das Schicksal von Sachen, die auf die Mietsache angepasst wurden, und die Wirksamkeit etwaiger Vereinbarungen nach Beendigung des Mietverhältnisses.

Elisabeth Heukenkamp· ZJS 2021, 775
VerjährungGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht - Probefahrt

In dieser Klausur stehen die Prüfung der Gutgläubigkeit beim Gebrauchtwagenkauf und die dabei geltenden Sorgfaltsanforderungen an Erwerber im Vordergrund. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage des Abhandenkommens im Sinne von § 935 BGB, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Besitzdienerschaft bei einer Probefahrt. Zusätzlich wird abgefragt, wann der Besitzmittlungswille manifest aufgegeben wurde und welche weiteren Herausgabeansprüche bestehen können.

Enneking, Wöffen· JuS 2021, 650
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+2 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Rindvieh Nimmersatt

Die Examensklausur behandelt schwerpunktmäßig das Sachenrecht und das Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse anhand eines Projekts zur Auswilderung von Wisenten. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Umgang mit unerwarteten gesetzlichen Regelungen, klassische Probleme der Geschäftsführung ohne Auftrag sowie Aspekte des Deliktsrechts. Der Fall geht auf tatsächliche und rechtliche Eigentümerpositionen, Schadensersatzfragen und fremdnützige Rettungshandlungen ein.

Grundprinzipien des SachenrechtsDie echte GoA – Voraussetzungen§ 823 Abs. 1 BGB+2 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Geplatztes Start-Up-Darlehen revisited

Ein Start-Up-Gründer N beantragt bei seiner Hausbank (HB) ein Darlehen über 400.000 €, das sein Freund F durch eine Hypothek auf ein geerbtes Grundstück absichert. Die Parteien vereinbaren besondere Bedingungen, etwa dass F erst nach erfolgloser Vollstreckung gegen N und nach Verkauf von N’s Tesla-Aktien in Anspruch genommen wird. Nachdem das Darlehen letztlich nur teilweise ausgezahlt wird und die Hypothek auf das Grundstück des F eingetragen ist, erhebt die Geliebte des Erblassers G aufgrund eines neuen Testaments Anspruch auf das Grundstück und lässt einen Widerspruch ins Grundbuch eintragen. Die Bank tritt daraufhin den Darlehensrückzahlungsanspruch zusammen mit der Hypothek an eine Refinanzierungsbank (RB) ab, die nun von G die Duldung der Zwangsvollstreckung verlangt. Der Schwerpunkt liegt im Hypothekenrecht, Erbrecht und dem Verhältnis zwischen Sicherungsabrede und Grundbuchinhalt.

Arndt Kiehnle, Tim Dreisvogt· ZJS 2021, 139
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteFehlende Valutierung des Darlehens+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Der Terrier-Welpe Bona und der saudische Raumfahrer

Der Fall behandelt eine Vielzahl sachenrechtlicher Fragestellungen um einen entwendeten Terrier-Welpen, insbesondere Besitzschutz, Herausgabeansprüche und Eigentumserwerb. Im internationalen Kontext werden Fragen zur Anwendbarkeit deutschen Zivilrechts auf einen Rettungseinsatz in einem Flugzeug im Ausland und zur Geschäftsführung ohne Auftrag geprüft. Schließlich wird das prozessuale Verhalten bei Erfüllung nach Rechtshängigkeit thematisiert.

Max Bärnreuther, Paul Dittrich· JURA 2020, 1360
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisDie echte GoA – Voraussetzungen+3 weitere
JuS 20202. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zwangsvollstreckungs- und Mobiliarsachenrecht - Die abhandengekommene, versteigerte Sammlermünze

In dieser Klausur steht die rechtliche Behandlung einer abhandengekommenen, versteigerten Sammlermünze im Vordergrund. Schwerpunktmäßig werden der gutgläubige Erwerb einer abhandengekommenen Sache sowie die damit verbundenen Besonderheiten im Zwangsvollstreckungsrecht bearbeitet. Überdies wird der lastenfreie Erwerb kraft Hoheitsakts und die Kondiktion im Rahmen der verlängerten Drittwiderspruchsklage thematisiert. Schließlich spielt auch die dingliche Surrogation mit der Rechtsfolge des § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB eine zentrale Rolle, insbesondere hinsichtlich des Erlöses beziehungsweise Wertersatzes.

Bühler, Lösel· JuS 2020, 1199
Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPORechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenDie Leistungskondiktion+4 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Pferdefreunde

Die Klausur thematisiert die Abgrenzung von Miet- und Verwahrungsvertrag bezüglich Pferdeunterstellung auf einem Reiterhof, das Vermieterpfandrecht samt Verwertungsbefugnissen (Versteigerung), den rechtsgeschäftlichen und gesetzlichen Eigentumserwerb an Tieren wie auch an zugehörigen Pferdepässen, Anspruchsgrundlagen und Einwendungen im Rahmen der Herausgabe- sowie Widerklage. Zudem stehen Beweiswürdigung und das Zueigenmachen gegnerischen Vortrags im Zivilprozess im Mittelpunkt.

Dr. Simon Röß· JA 2020, 524· 300 Min Bearbeitung
Auftrag, §§ 662ff. BGBDas Vermieterpfandrecht, §§ 562ff. BGBGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Der Eiserne Thron

Die Klausur behandelt klassische Probleme des Sachenrechts anhand eines fiktiven Falls mit Anleihen aus 'Game of Thrones'. Geprüft wird insbesondere das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis sowie Fragen zum rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb und Herausgabe- bzw. Schadensersatzansprüchen nach Veräußerung und Beschädigung von beweglichen Sachen. Ferner wird die Frage der Herausgabe eines zuvor besitzlosen Gegenstands thematisiert.

Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundlagen des Kaufvertrags+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

»Geschenke des Vaters« – Zwei Übungsfälle zur beschränkten Geschäftsfähigkeit

In zwei zivilrechtlichen Übungsfällen geht es um die beschränkte Geschäftsfähigkeit minderjähriger Kinder: Im ersten Fall wird geprüft, ob ein 16-jähriger Minderjähriger Eigentum an einer Wohnung vom Vater wirksam erwerben kann. Im zweiten Fall ist zu klären, ob eine 12-jährige wirksam ein altes Fahrrad verkaufen und über den Kaufpreis verfügen durfte, sowie ob der Käufer das Risiko einer fehlenden Zustimmung der Eltern trägt.

Birgit Schneider· JURA 2019, 1274
GeschäftsfähigkeitRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenSchenkung, §§ 516ff. BGB+2 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Wer will schon eine Birne, wenn er einen Apfel haben kann

Die Klausur befasst sich mit dem Kauf eines Laptops durch einen beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen. Es sind insbesondere Fragen zur beschränkten Geschäftsfähigkeit, zum Zugang von Willenserklärungen, zur Stellvertretung sowie zum Trennungs- und Abstraktionsprinzip zu bearbeiten. Die Ansprüche des Verkäufers Media-Mogul gegen den Käufer Justus werden umfassend geprüft.

GeschäftsfähigkeitAbgabe und Zugang von WillenserklärungenStellvertretung+4 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Unter Wasser

Der Fall behandelt die Rechtsfolgen einer Globalzession zugunsten einer Bank sowie eines verlängerten Eigentumsvorbehalts im Warenverkehr bei konkurrierenden Sicherungsrechten. Zudem werden Ansprüche aus Produzentenhaftung für durch einen Konstruktionsfehler entstandene Wasserschäden thematisiert. Prüfungsrelevante Probleme sind Einwendungsdurchgriff, Abtretung, Rücktritt, Rückabwicklung und Sachenrecht.

Caroline Meller-Hannich· JURA 2018, 606
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenProduzentenhaftung+5 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Der gepfändete Diamantring

Im Fall geht es um die Pfändung und Versteigerung eines Diamantrings, der einer nicht vollstreckungsbetroffenen Ehefrau gehört, durch den Gerichtsvollzieher im Rahmen der Zwangsvollstreckung gegen ihren Ehemann. Zu prüfen ist insbesondere, ob und wie die Ehefrau Herausgabe- und Ersatzansprüche gegen Dritte sowie den Vollstreckungsgläubiger geltend machen kann und welche prozessualen Maßnahmen ihr zur Verfügung stehen.

Daniel E. Holler· JURA 2018, 282
Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPOGrundprinzipien des Sachenrechts+4 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Der (Un-)Glückskorken

In dem Fall geht es um die Frage, wem ein bei einem Bierdeckel-Gewinnspiel erlangter Gewinn zusteht, wenn mehrere Personen am Erwerb und Konsum beteiligt sind. Es werden insbesondere Ansprüche auf Herausgabe des Gewinnkronkorkens sowie etwaiger Gewinne unter verschiedenen Konstellationen geprüft. Auch eine gesellschaftsrechtliche Abwandlung wird behandelt.

Hannah Roggendorf, Tim Textor· JURA 2017, 1417
Angebot und AnnahmeRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+2 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Die Kohl-Tonbänder

Die Klausur behandelt überwiegend Fragen des Mobil- und Immobiliarsachenrechts, insbesondere rechtsgeschäftliche und gesetzliche Erwerbstatbestände, die an ein aktuelles BGH-Urteil angelehnt sind. Im Mittelpunkt steht zudem die prozessuale Behandlung eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil sowie Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags. Ausgangspunkt ist eine Streitigkeit um die Eigentums- und Herausgabeansprüche an Tonbändern, die im Rahmen der Erstellung von Memoiren aufgenommen wurden.

Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenRubrum+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Ein Klassiker zur Sicherheit

Die Klausur behandelt die Rechtsverhältnisse rund um die Sicherungsübereignung von Möbeln eines Cafés, das Mietverhältnis und verschiedene Erwerbsvorgänge. Thematisiert werden insbesondere der gutgläubige Scheingeheißerwerb, die Ansprüche des Pfandrechtsinhabers bei der Veräußerung pfandrechtsbelasteter Sachen und die Kollision von Vermieterpfandrecht und Sicherungsübereignung. Gefragt ist nach Ansprüchen des Grundstückserwerbers gegen die Sicherungseigentümerin.

Florian Jotzo· JURA 2016, 1055
Sicherungsrechte an beweglichen SachenDas Vermieterpfandrecht, §§ 562ff. BGB+2 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Testament und gutgläubiger Erwerb

Die Klausur behandelt Fragen der Erbfolge und der Eigentumsübertragung im Zusammenhang mit mehreren Testamenten und damit verbundenen Auslegungsproblemen. Schwerpunkte sind die Testamentsauslegung, Anfechtung, Bestimmtheit der Erbeneinsetzung, Testamentsvollstreckung, Verfügungsbefugnis und der gutgläubige Erwerb. Es werden mehrere Fallkonstellationen zu testamentarischer und gesetzlicher Erbfolge sowie prozessuale Fragestellungen aufgegriffen.

Marc Schüßler· JURA 2016, 916
Gewillkürte ErbfolgeGesetzliche ErbfolgeRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+3 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Ein Oldtimer zum Freundschaftspreis

Im Sachverhalt verkauft ein Händler einen hochpreisigen Oldtimer aufgrund einer Identitätsverwechslung zum Freundschaftspreis an ein Autohaus, das den Wagen anschließend weiterverkauft. Die Klausur thematisiert den Irrtum beim Vertragsschluss und die Folgen für Eigentumsübertragung, sowie die Rechte und Pflichten der Beteiligten. Besonderheiten ergeben sich durch die Stellvertretung, den Irrtum des Verkäufers und mögliche Ansprüche bei Lieferverzug.

Sonja Meier, Florian Titz· JURA 2016, 658
StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungGrundlagen des Kaufvertrags+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Möbelmarkt in Not

Die Klausur behandelt die insolvenzbedingte Krise eines Möbelgroßhändlers, der hochwertige Möbel über eine komplexe Lieferkette aus unterschiedlichen Unternehmen bezieht. Besonders im Fokus stehen der Eigentumsvorbehalt, dessen Durchsetzung und die Pfändung der Ware durch einen Gerichtsvollzieher. Erörtert wird, ob der Holzhändler gegen den Gläubiger des Möbelmarkts erfolgreich die Drittwiderspruchsklage erheben kann.

Markus Fehrenbach· JURA 2015, 1222
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenDrittwiderspruchsklage, § 771 ZPO+3 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Ponykauf mit Hindernissen

Der Fall befasst sich mit den rechtlichen Problemen beim Pferdekauf zwischen einem ehemaligen Pferdegroßhändler und einer GmbH. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche auf Schadensersatz wegen Lieferung eines anderen als des geschuldeten Ponys, Fragen des Stück- und Gattungskaufs, Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten beim Handelskauf sowie die Abgrenzung von Schadensersatz statt und neben der Leistung.

Susen Bielesch, Normen Hörnig· JURA 2015, 1211
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelMinderung & Schadensersatz+3 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Probleme mit dem Ex-Prokuristen

Der Fall behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um die Prokura eines ehemaligen Mitarbeiters, insbesondere Handelsregisterpublizität und Gutglaubensschutz. Zentral sind die Fragen rund um einen Fahrzeugverkauf durch den Ex-Prokuristen, Mängelgewährleistung sowie Ansprüche zwischen den beteiligten Parteien. Die Klausur fordert eine vertiefte Analyse handelsrechtlicher und sachenrechtlicher Aspekte.

StellvertretungGrundlagen des KaufvertragsRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

»Strike and spare«

Die Klausur behandelt eine praxisnahe Fallkonstellation zum Eigentumserwerb und zur Nutzung von Wirtschaftsgütern im Wettbewerbsumfeld von Miet- und Sicherungsrecht, insbesondere zur Frage, ob der Sicherungsnehmer einer unter Eigentumsvorbehalt gekauften und sicherungsübereigneten Bowlingbahn gegen den nachfolgenden Vermieter Nutzungsentschädigung geltend machen kann. Thematisiert werden dabei zentrale Probleme des Besitzschutzes, der Eigentumslage und bereicherungsrechtlicher und mietrechtlicher Ansprüche.

Matthias Fevers· JURA 2015, 729
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisDie Leistungskondiktion+4 weitere
JURA 2015Anfänger:innen

Bereicherungsausgleich wegen Verfügungen eines Nichtberechtigten (§ 816 BGB)

Die Klausur behandelt den bereicherungsrechtlichen Ausgleich nach § 816 BGB bei Verfügungen eines Nichtberechtigten. Anhand typischer Fallgestaltungen (z.B. gutgläubiger Erwerb nach §§ 932 ff. BGB) wird die Anspruchskonkurrenz und die Zuweisung des Kondiktionsschuldners untersucht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Verfügung sowie der Rechtsfolge des Anspruchsübergangs.

Anne Röthel· JURA 2015, 574
Die NichtleistungskondiktionBereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis+2 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Der konfliktgeladene iPod

Ein siebzehnjähriger Kunde will von einem Elektronikfachhändler einen iPod kaufen, wobei sich durch einen Schreibfehler ein Streit über den Kaufpreis entwickelt. Die Kommunikation verläuft über mehrere Briefe, und der Kunde nimmt das fehlerhafte Angebot an, was zu Missverständnissen führt. Nach Erhalt des iPods verkauft der Kunde diesen an einen Dritten und verliert daraufhin das erhaltene Geld durch einen Unfall. Der Händler verlangt nun verschiedene Beträge vom Kunden, wodurch zentrale Fragen zum Minderjährigenrecht, zur Anfechtung, zur Wirksamkeit und Übermittlung von Willenserklärungen sowie zur Herausgabe und Schadensersatzpflicht aufgeworfen werden.

Daniel Rodi· ZJS 2015, 75
GeschäftsfähigkeitAnfechtung der WillenserklärungHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Übereignungstatbestände des Mobiliarsachenrechts – Ein Erlkönig auf dem Genfer Autosalon

Der Fall behandelt zentrale Übereignungstatbestände im Mobiliarsachenrecht, insbesondere Übergabe und Übergabesurrogate, Besitzmittlungsverhältnisse, gutgläubigen Erwerb, verlängerten Eigentumsvorbehalt und das Anwartschaftsrecht. Anhand eines Sachverhalts um den vorzeitigen Verkauf zweier Fahrzeuge werden typische Problemkonstellationen, wie der gutgläubige Erwerb und das Zusammenspiel von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäften, untersucht.

Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+4 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Wem gehört die Einbauküche?

Die Klausur setzt sich mit dem Eigentumserwerb an einer Einbauküche auseinander, die ein Mieter kauft und deren Einzelteile von einem Nachbarn entwendet und in dessen Mietwohnung verbaut werden. Im Mittelpunkt steht die Frage nach dem Eigentümer der Küche sowie etwaigen Folgeansprüchen des ursprünglichen Käufers gegen den Nachbarn.

Prof. Dr. Paul T. Schrader, Clemens Hermanns· JA 2014, 741· 120 Min Bearbeitung
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVorläufiger RechtsschutzRecht der ehelichen Gemeinschaft+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Das Sparbuch als Gegenstand von Rechtsgeschäften auf den Todesfall

In dem Übungsfall geht es um die zivilrechtliche Behandlung von Sparbüchern als Gegenstand von Rechtsgeschäften auf den Todesfall. Untersucht werden die Wirkungen der Zuwendung durch den Erblasser, insbesondere ob und wie M und S Ansprüche auf die Guthaben erhalten und welche erbrechtlichen sowie sachenrechtlichen Erwägungen dabei relevant sind. Die Stellung der Tochter T als Erbin, der Form und Wirksamkeit der Zuwendungen und das Verhältnis zum Sparbuchbesitz sind zu prüfen.

Christian Bochmann· JURA 2014, 729
Schenkung von Todes wegenGesetzliche ErbfolgeRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+2 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Dahingeschmolzen

Der Fall behandelt die Entwendung und Vermischung von Silberbarren, die von einem Dritten gestohlen und an eine GmbH verkauft wurden. Schwerpunkte sind der Eigentumserwerb an vermischten Sachen, Ansprüche des ursprünglichen Eigentümers auf Wertersatz sowie verfahrensrechtliche Aspekte eines Versäumnisurteils.

Arndt Kaubisch, Mathias Menzel· JURA 2013, 1272
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+4 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Streit um ein paar Stückchen Papier

Die Klausur behandelt eine mietrechtliche WG-Konstellation mit verstrickten Fragen aus dem Mobiliarsachenrecht, der Geschäftsführung ohne Auftrag sowie dem Bereicherungsrecht. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Folgen des Erwerbs, des Besitz- und Eigentumserwerbs von Briefmarken, sowie Ansprüche zwischen den Beteiligten nach dem unfreiwilligen Weiterverkauf durch eine Dritte. Zusätzlich wird die Möglichkeit einer analogen Anwendung des § 816 I 2 BGB diskutiert.

Jan-Erik Schirmer· JURA 2013, 719
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenDie echte GoA – VoraussetzungenDie Leistungskondiktion+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Übereignungen im Kohlelager

Die Klausur behandelt den Eigentumserwerb an Sachgesamtheiten, insbesondere Kohlebriketts im Lager, anhand der Übereignungsvorschriften des § 929 ff. BGB. Zentral sind die Übergabe durch Übertragung des mittelbaren Besitzes sowie die Rolle von Materialkonten und Geheißpersonen bei der Übereignung. Der Sachverhalt spielt das Zusammenspiel von Lagerhalter, Händler und Erwerber durch und thematisiert Streit um Eigentum und Besitz.

Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenArten des BesitzesGrundprinzipien des Sachenrechts+2 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Der aufrechnende Kommissionskäufer

Die Examensübungsklausur behandelt die rechtlichen Fragestellungen rund um ein Kommissionsgeschäft, in welchem ein Kommissionär für den Kommittenten Grappa verkauft. Der Käufer erklärt gegenüber dem Kommissionär die Aufrechnung, wobei mehrere Schadensersatz- und Zahlungsforderungen zu prüfen sind, unter zusätzlicher Berücksichtigung handelsrechtlicher Normen wie der Rügepflicht sowie der teleologischen Reduktion von § 392 II HGB. Es wird die Frage untersucht, ob der Kommittent berechtigterweise Zahlung vom Käufer verlangen kann.

DreipersonenverhältnisseStellvertretungAufrechnung+4 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur im Zivilrecht: Künstlerpech

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob Johannes Jüttgen (J) von der Hochschule H Schadenersatz in Höhe von 100.000 € wegen der Zerstörung einer Kunstinstallation („Fettecke“) verlangen kann, die von Professor Boris Bös (B) im Atelier der Hochschule geschaffen und J gewidmet wurde. Nach dem Tod von B wird das Atelier renoviert und die Kunstinstallation von einer Reinigungskraft der H beseitigt. Zwischen J und H ist streitig, wer Eigentümer der Installation war und ob H zum Entfernen der Fettecke berechtigt war. Der Fall behandelt insbesondere sachenrechtliche Fragestellungen zu Eigentumserwerb, Eigentumsverhältnissen an Kunstwerken und etwaigen Schadensersatzansprüchen.

Florian Wilksch· ZJS 2012, 778
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Der verschwundene Sattelzug

Die Klausur befasst sich mit dem Erwerb des Eigentums an einem geleasten Sattelzug unter Beteiligung mehrerer Personen mit Schwerpunkt auf der Frage einer wirksamen Eigentumsübertragung und dem Vorliegen einer Anscheinsvollmacht. Im Zentrum stehen sachenrechtliche Eigentumslagen, die Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs, Vertreterproblematik und Bereicherungs- sowie Schadensersatzansprüche. Der Fall eignet sich zur Prüfung von Problemen um Besitz, Eigentum, Vertreterstellung und Gutglaubenserwerb an beweglichen Sachen.

Dr. Michael Stöber· JA 2012, 769· 300 Min Bearbeitung
StellvertretungSicherungsrechte an beweglichen SachenGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Der trickreiche Gebrauchtfahrradhändler

Die Klausur behandelt im ersten Teil die unberechtigte Weiterveräußerung einer nicht dem Veräußerer gehörenden Sache und die daraus resultierenden Ansprüche des ursprünglichen Eigentümers gegen den jetzigen Besitzer. Im zweiten Teil wird eine aktuelle Problemstellung des Kaufrechts anhand einer BGH-Entscheidung aufgegriffen, ergänzt um prozessuale Fragen zur örtlichen Zuständigkeit und zur Prorogation.

Sven Caspers· JURA 2011, 372
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisSach- und Rechtsmängel+2 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Silberhandel

In diesem Examensfall geht es um die Lieferung von Feinsilber unter Eigentumsvorbehalt, die Verarbeitung zu einem wertvollen Kunstgegenstand und diverse Eigentumsverschiebungen durch weitere Geschäfte – u.a. eine vermeintliche Kreditbesicherung durch einen Angestellten ohne Vertretungsmacht und einen Weiterverkauf an einen gutgläubigen Dritten. Kernproblem ist die Frage nach der Eigentumslage am sog. Salzschiffchen und daraus resultierenden Herausgabeansprüchen.

Herbert Zech· JURA 2010, 215
Grundlagen des KaufvertragsRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+1 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Eigentumsvorbehalt im Fitnessstudio

In diesem Fortgeschrittenenfall geht es um die Auswirkungen eines Eigentumsvorbehalts beim Kauf eines Fitnessgeräts für ein neu eröffnetes Fitnessstudio. Gegenstand sind insbesondere deliktsrechtliche Ansprüche bezüglich des Anwartschaftsrechts nach Beschädigung des Geräts durch Dritte sowie die damit verbundenen schadensrechtlichen und sachenrechtlichen Probleme. Es sind Ansprüche des Käufers und der Verkäuferin ausschließlich aus Deliktsrecht zu prüfen.

Jochen Bernhard· JURA 2010, 62
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenSicherungsrechte an beweglichen Sachen§ 823 Abs. 1 BGB+3 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Streit um einen Traktor

Die Klausur thematisiert den Gesamtschuldnerausgleich im Zusammenhang mit Sicherungseigentum und der Verwertung eines Traktors. Es werden die Voraussetzungen für Regressansprüche zwischen den Beteiligten V und B nach einer Zahlung an D sowie die Folgen einer notariellen Urkunde im Rahmen der Zwangsvollstreckung behandelt.

André Pressel· JURA 2009, 781
Grundprinzipien des SachenrechtsRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGläubiger- /Schuldnermehrheit+2 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Wem gehört was???

Im vorliegenden Übungsfall steht zunächst das Mobiliarsachenrecht im Fokus. N verkauft eine Maschine, die ihm nicht gehört, sondern von E geliehen wurde, unter Eigentumsvorbehalt an K. K nimmt zur Sicherung eines Kredits die Maschine als Sicherheit für die Bank B, bleibt aber im Besitz; sowohl E als ursprünglicher Eigentümer als auch B verlangen später von K die Herausgabe des Geräts. Im zweiten Teil veräußert E ein Grundstück formgerecht an K1 und lässt dessen Eintragung ins Grundbuch beantragen, verkauft das Grundstück aber kurz darauf erneut an K2, der ebenfalls einen Eintrag beantragt. Zentral sind Fragen zum Eigentumserwerb und Besitzschutz im beweglichen Sachenrecht sowie bei Grundstücksübertragungen, einschließlich möglicher Amtswidersprüche bei grundbuchlichen Vorgängen.

(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Scheint auf Lichtmess die Sonne froh, häcksle der Landwirt nur rasch sein Stroh

Im Mittelpunkt des Falls steht die Herausgabe eines Strohhäckslers, den die Landwirtin L bei der Speditionsfirma S eingelagert hatte. Eine dort angestellte Person entwendet das Gerät und verkauft es später an die Hobbylandwirtin H. S möchte von H die Herausgabe des Häckslers verlangen, während L in einer Variante neben der Herausgabe von H auch eine Nutzungsentschädigung begehrt. Es werden insbesondere sachenrechtliche Herausgabe- und Besitzschutzansprüche sowie deren Voraussetzungen und mögliche Gegenrechte der Erwerberin thematisiert.

(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteSicherungsrechte an beweglichen SachenErwerb und Verlust von Grundstücksrechten+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Bequemlichkeit hat ihren Preis

Die Klausur befasst sich mit verschiedenen zivilrechtlichen Fragestellungen rund um die Übersendung und den Einbau unbestellter Waren (500 Navigationsgeräte) an eine GbR. Sie prüft Ansprüche des angeblichen Verkäufers gegen die GbR, insbesondere im Hinblick auf den Verbraucherschutz bei unbestellter Ware, den gutgläubigen Eigentumserwerb und Fragen der Fahrnisverbindung sowie Eigentumsvorbehalt. Es sind außerdem Abwandlungen enthalten, die die Rückabwicklung nach erfolgter Zahlung und die Herausgabe der Geräte bei weiter bestehendem Eigentumsvorbehalt betreffen.

Prof. Dr. Marc Eckebrecht· JA 2005, 184· 240 Min Bearbeitung
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteWeitere SekundäransprücheMietverhältnisse über Wohnraum+5 weitere
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