Der aufrechnende Kommissionskäufer
JURA 2013, 179 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von Jun.-Prof. Dr. Olaf Muthorst

Die Examensübungsklausur behandelt die rechtlichen Fragestellungen rund um ein Kommissionsgeschäft, in welchem ein Kommissionär für den Kommittenten Grappa verkauft. Der Käufer erklärt gegenüber dem Kommissionär die Aufrechnung, wobei mehrere Schadensersatz- und Zahlungsforderungen zu prüfen sind, unter zusätzlicher Berücksichtigung handelsrechtlicher Normen wie der Rügepflicht sowie der teleologischen Reduktion von § 392 II HGB. Es wird die Frage untersucht, ob der Kommittent berechtigterweise Zahlung vom Käufer verlangen kann.
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- StellvertretungHaftung aus culpa in contrahendo bei Handeln im fremden Namen ohne Abschlussvollmacht
- StellvertretungHaftung analog § 179 Abs. 1 BGB beim Boten ohne Botenmacht?
- StellvertretungAnwendbarkeit von § 179 Abs. 1 BGB bei vermögenslosem Vertretenen
- StellvertretungHaftung des Vertreters bei nicht existierendem Vertretenen – Analoge Anwendung von § 179 Abs. 1 BGB
- StellvertretungAnaloge Anwendung der Vertreterhaftung bei nichtigem Vertrag?
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