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Zivilrecht

Aufrechnung

Die Aufrechnung (§§ 387–389 BGB) ermöglicht es, gegenseitige Forderungen durch einseitige Erklärung zum Erlöschen zu bringen. Prozessual bestimmen v. a. §§ 322 II, 389 ZPO die Rechtskraft- und Rückwirkungsfragen. Examensklassiker: Auswirkungen auf Hauptsachetenor und Kostenentscheidung; Behandlung der Hilfs- und Primäraufrechnung; Rechtskraftwirkung bei abgewiesener Gegenforderung; Zinsanspruch bei rückwirkender Aufrechnung.

Zu diesem Thema haben wir 29 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 20251. Staatsexamen

* "Das mangelhafte Pferd

Die Klausur behandelt diverse mietrechtliche Fragestellungen rund um eine baufällige Wohnung, die Zahlungsmodalitäten und Aufrechnung von Miete mit der Kaution, sowie Ansprüche nach dem Tod des Hauseigentümers bzw. nach Zwangsversteigerung an einen Dritterwerber. Zudem sind Fragen der Vertragsauslegung, der Wirksamkeit von Kündigungen, der Gerichtszuständigkeit und Handlungsempfehlungen für Mandanten zu prüfen.

Mietverhältnisse über WohnraumZurückbehaltungsrechteGerichtszuständigkeit+5 weitere
JuS 2025Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Urteilsklausur – Drogenrazzia in der Mietwohnung

In dieser zivilrechtlichen Urteilsklausur wird die rechtliche Bewertung von Ansprüchen im Zusammenhang mit einer Drogenrazzia in einer Mietwohnung behandelt. Schwerpunkt sind mietrechtliche Fragestellungen rund um die Mietverhältnisse über Wohnraum, Pflichtverletzungen und etwaige Beendigungsgründe. Die Klausur legt zudem einen besonderen Fokus auf den Aufbau und die Entscheidungsgründe eines zivilgerichtlichen Urteils.

Dr. Heike Wegner· JuS 2025, 1063· 300 Min
Mietverhältnisse über WohnraumBeendigungEntscheidungsgründe+9 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

Einmal Erbe, immer Erbe? – Das Danaergeschenk

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen im Kontext einer Erbschaft, insbesondere zur Auslegung eines Testaments, zur Erbschaftsannahme und -ausschlagung, Verwaltung durch den vorläufigen Erben und Erbschaftsbesitzer sowie Besonderheiten bei der Genehmigung durch einen Nichtberechtigten. Thematisiert werden zudem schuldrechtliche Probleme wie Aufrechnung und bereicherungsrechtliche Kondiktion.

JURA 2025, 2049
Gewillkürte ErbfolgeVermächtnis+4 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Ein verhängnisvoller Kühlschrankkauf

Die Klausur behandelt einen Kaufvertrag über einen Kühlschrank, der sich nachträglich als mangelhaft erweist. Schwerpunkte liegen auf Stellvertretung beim Vertragsschluss, kaufrechtlichen Gewährleistungsrechten (insbesondere Schadensersatz und Nacherfüllung), dem Einwand der Aufrechnung sowie Fragen der Verjährung.

Ulrike Kretz, Elias Feige· JA 2024, 893· 120 Min
StellvertretungSach- und RechtsmängelMinderung & Schadensersatz+4 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Aufrechnung am Schrottplatz

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen rund um den Rücktritt im Zivilrecht, insbesondere den Untergang des Leistungsgegenstands gem. § 346 III 1 Nr. 3 BGB bei Diebstahl und die Rechtsfolgen nach einer Rücktrittserklärung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage der Pflichtverletzung durch Unterlassen, insbesondere bei Verkehrsicherungspflichten und der hypothetischen Kausalität. Zudem wird die Problematik der Störereigenschaft des Grundstückseigentümers sowie die Abgrenzung zur Haftung wegen Zufalls bei der analogen Anwendung des § 906 II 2 BGB bei Grobimmissionen untersucht.

Semmelmayer, Bieber· JuS 2023, 1045
Aufrechnung
JuS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sonderwissen und Sondertilgung - Bad Bank

In der Klausur wird schwerpunktmäßig das zivilrechtliche Thema der vorvertraglichen Aufklärungspflichten von Banken beim Erwerb von Wohneigentum behandelt, insbesondere mit Blick auf eine sittenwidrige Überteuerung, Interessenabwägung und die Rolle von Innenprovisionen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, vor allem die Abgrenzung zwischen Preisnebenabrede und Entgeltklauseln. Zudem wird die Möglichkeit einer Aufrechnung mit verjährten Ansprüchen thematisiert. Die Klausur bietet damit einen umfassenden Einblick in zentrale Problemfelder rund um Bankgeschäfte und Vertragsrecht im Zusammenhang mit Immobilienerwerb.

Stöhr, Stößer· JuS 2022, 236
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Gesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteAGB+3 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Alles dicht – wer muss da noch zahlen?

In der Examensklausur wird geprüft, ob und in welchem Umfang ein Einzelhändler während coronabedingter Betriebsschließungen zur Zahlung der Miete verpflichtet bleibt. Thematisiert werden mietrechtliche Gewährleistungsrechte, Unmöglichkeit, die Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB sowie Prozessfragen wie die Hilfsaufrechnung und die Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten. Die Klausur orientiert sich an aktuellen Rechtsprechungen des BGH zur Pandemie und Vertragsstörungen.

Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Gewährleistung+3 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

Matratzenkauf – analog oder digital? Beides läuft nicht immer optimal!

Die Klausur behandelt einen Sachverhalt zum Matratzenkauf sowohl im Online- als auch im stationären Handel. Schwerpunktmäßig werden Fragen zum Verbraucherwiderruf, zur Aufrechnung, zur Haftung einer GmbH & Co. KG sowie zur culpa in contrahendo bei Personengesellschaften thematisiert.

Widerruf & VerbraucherverträgeHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Gläubiger- /Schuldnermehrheit+3 weitere
JuS 2021Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Handelsrecht - Belastungen einer Gesellschaft

Die Klausur konzentriert sich auf wesentliche Fragen des Sachen- und Handelsrechts im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Belastungen. Schwerpunkte sind die Anwendung des § 1156 S. 1 BGB bei Unentgeltlichkeit, die Reichweite der negativen Publizität des Handelsregisters sowie die rechtliche Bewertung einer gefälschten Abtretungserklärung als Rechtsscheingrundlage. Zudem wird die Problematik einer Abtretungsbeschränkung für das akzessorische Sicherungsrecht im Fall eines Scheinkaufmanns bearbeitet. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Formkaufmannseigenschaft und die Anwendung von § 354a I 1 HGB beim redlichen Hypothekenerwerb ohne Kenntnisnahme vom Rechtsscheinträger.

Lieder· JuS 2021, 1169
Grundprinzipien des SachenrechtsSicherungsrechte an beweglichen SachenGrundpfandrechte+3 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Klagen über Corona

In diesem umfangreichen Übungsfall geht es um die zivilrechtlichen Folgen der Corona-Krise. Im Mittelpunkt stehen Leistungsstörungen im Kaufrecht, Schadensersatzansprüche aus Deliktsrecht und das Zivilprozessrecht sowie eine mietrechtliche Fallkonstellation im Zusammenhang mit coronabedingten Betriebsschließungen und Veranstaltungsausfällen.

Philip Bender· JA 2021, 541· 300 Min
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 823 Abs. 1 BGBStörung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB+5 weitere
JuS 2021Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Gefährliche Seilschaften

In der Klausur werden vor allem die hilfsweise Aufrechnung als innerprozessuale Bedingung, die Kausalität im Zusammenhang mit § 830 I 2 BGB und grober Fahrlässigkeit sowie die rechtliche Behandlung reiner Frustrationsschäden und des Kommerzialisierungsgedankens thematisiert. Es geht darum, ob und wie eine Hilfsaufrechnung im Prozess berücksichtigt werden kann, sowie um die Voraussetzungen und Folgen kollektiver Verantwortlichkeit bei mehreren Schädigern. Zudem wird die Frage behandelt, ob und wann reine Frustrationsschäden, insbesondere entgangene Urlaubsfreude, als ersatzfähige Schäden im deutschen Zivilrecht anerkannt sind. Die Klausur legt den Schwerpunkt auf diese Kernprobleme der Schadenszurechnung und Schadensermittlung im Zivilprozess.

Bischoff, Kieckhäfer· JuS 2021, 449
RubrumTenorTatbestand+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Der Terrier-Welpe Bona und der saudische Raumfahrer

Der Fall behandelt eine Vielzahl sachenrechtlicher Fragestellungen um einen entwendeten Terrier-Welpen, insbesondere Besitzschutz, Herausgabeansprüche und Eigentumserwerb. Im internationalen Kontext werden Fragen zur Anwendbarkeit deutschen Zivilrechts auf einen Rettungseinsatz in einem Flugzeug im Ausland und zur Geschäftsführung ohne Auftrag geprüft. Schließlich wird das prozessuale Verhalten bei Erfüllung nach Rechtshängigkeit thematisiert.

Max Bärnreuther, Paul Dittrich· JURA 2020, 1360
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisDie echte GoA – Voraussetzungen+3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Der letzte Wille einer Showgröße

Die Klausur stellt erbrechtliche Fragestellungen rund um das Testament einer verstorbenen TV-Moderatorin Birgit Maier dar. Weitere Probleme betreffen die Wirksamkeit einer Mietvertragskündigung unter Miterben, die Verteilung des Nachlasses sowie einen Anspruch auf Aufwendungsersatz wegen Verwahrung eines Koffers mit Schmuck im Schließfach. Die Sachverhaltskonstellation orientiert sich an Entscheidungen des BGH und beinhaltet auch eine Klage wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung.

Johanna Croon-Gestefeld· JURA 2020, 491
Gewillkürte ErbfolgeVermächtnisDie Leistungskondiktion+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

»Zu viele Köche verderben den Stoff«

Die Klausur befasst sich mit einem Schadensfall rund um den Gebrauch eines Wohnmobils zur Herstellung von Methamphetamin, wobei es durch unsachgemäße Handhabung zu einem Brand kommt. Im Anschluss treten Schadensersatz- und Aufrechnungsfragen zwischen mehreren beteiligten Personen auf, einschließlich der Problemfelder Gesamtschuld, Aufrechnungsverbot bei beidseitigen Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen sowie Reserveursachen. Der Sachverhalt ist als Examensklausur ausgearbeitet.

Gläubiger- /SchuldnermehrheitAufrechnung§ 823 Abs. 1 BGB+2 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Eine folgenreiche Gefälligkeit

Die Klausur behandelt die rechtlichen Möglichkeiten einer Beklagten, sich gegen die Vollstreckung aus einem Versäumnisurteil zur Wehr zu setzen. Gegenstand sind insbesondere Einwendungen im Einziehungsverfahren, wie Erfüllung, Aufrechnung und die Unpfändbarkeit von Forderungen nach entsprechender Pfändung und Überweisung. Zudem wird die Rolle des Drittschuldners, Kontobewegungen und die Problematik der Doppelzahlung beleuchtet.

Christoph Brede· JA 2018, 848· 300 Min
EinziehungsklageVollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO+5 weitere
JA 2018Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: "Bootsfahrt mit zivilprozessualen Untiefen

Die Klausur thematisiert einen Schadensfall im Zusammenhang mit einer Boots- und Tauchausflugreise, die über ein Reiseportal gebucht und vom Beklagten durchgeführt wurde. Der Beklagte wird zivilprozessual und materiellrechtlich in Anspruch genommen und hat selbst verschiedene prozessuale Schritte unternommen. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Reiserecht, der deliktischen Haftung, der Frage von Widerklage/Aufrechnung sowie auf prozessualen Fragen rund um das Versäumnisurteil und die Vollstreckungsabwehrklage.

Dr. Anton Burger, Oliver Eitzinger· JA 2018, 133· 300 Min
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGB§ 823 Abs. 1 BGBVollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO+4 weitere
JA 2017Anfänger:innen

Das undichte Hallendach

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Mietrecht: Nach einem Eigentümerwechsel kommt es zu einem Wasserschaden in einer gemieteten Lagerhalle, wobei eingelagertes Material zerstört und Transportkosten für die Umlagerung entstehen. Die Mieterin fordert Schadensersatz vom neuen Eigentümer, während dieser Gegenansprüche geltend macht. Der Schwerpunkt liegt auf der zivilrechtlichen Prüfung vertraglicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis.

Pflichten im Mietverhältnis Gewährleistung+2 weitere
JURA 2017Schwerpunktbereich

Das Darlehen

Im Sachverhalt geht es um ein Darlehen zwischen G und S, das nicht zurückgezahlt wird. G kündigt das Darlehen und verlangt Rückzahlung, S beruft sich auf Verjährung und rechnet mit einer abgetretenen Forderung des Bruders B gegen G auf. Die Kostenfrage im Prozess steht im Mittelpunkt; insbesondere, wie G den Rechtsstreit beenden kann, ohne die Kosten zu tragen.

Birgit Schneider· JURA 2017, 300
Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGBVerjährungAufrechnung+4 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Ein zu günstiges Reetdach

Im Fall geht es um einen Vertrag über die Neueindeckung eines Reetdachs, bei dem dem Unternehmer durch einen Rechenfehler ein zu niedriger Preis mitgeteilt wird. Die Parteien kommunizieren per E-Mail, wobei der Unternehmer die E-Mail-Adresse löscht, bevor die Annahmeerklärung beim Empfänger eingeht. Es werden Fragen der Anfechtung, des Zugangs der Willenserklärung, Schadensersatz und Aufrechnung behandelt.

Christian Friedrich Bock· JA 2016, 898· 300 Min
Abgabe und Zugang von WillenserklärungenAnfechtung der WillenserklärungGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+2 weitere
JA 2015Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: "Die überraschende Klage der Ex-Nachbarin

Die Klausur befasst sich mit Ansprüchen zwischen ehemaligen Nachbarn nach einem Eigentümerwechsel, Fragen zur Zulässigkeit von Klage und Widerklage sowie mit mietrechtlichen und bereicherungsrechtlichen Fragestellungen. Weitere Schwerpunkte liegen auf Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, möglichen Aufrechnungen, Verjährung und Ausschlussfristen. Neben Sachverhalten zum Mietrecht werden auch Aspekte der Abtretung, Surrogate sowie Sekundäransprüche nach unberechtigtem Besitzwechsel thematisiert.

Dr. Hauke Hinrichs· JA 2015, 126· 300 Min
Pflichten im Mietverhältnis Vindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisVerjährung+4 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Eine verhängnisvolle Elektroinstallation

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Problematik einer Forderungsübertragung im Zusammenhang mit einer Elektroinstallation, insbesondere die Auslegung der Vereinbarung zwischen E und L, die Möglichkeit der Aufrechnung als Rechtsmangel, sowie die Frage von Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Brandes durch unsachgemäße Elektroarbeiten. Die Aufgabenstellung verlangt eine Prüfung der Zahlungsansprüche und möglicher Ersatzansprüche im Verhältnis B-E-L.

Dr. Alexander Stöhr· JA 2014, 173· 180 Min
Auslegung der WillenserklärungGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+3 weitere
JA 2014ExamensklausurFortgeschrittene

Origina-Examensklausur: "Der Ärger nach dem Urlaub

Die Original-Examensklausur 'Der Ärger nach dem Urlaub' befasst sich mit zahlreichen zivilrechtlichen Fragen aus dem Berufungsverfahren, insbesondere Zulässigkeit und Präklusion, sowie materiell-rechtlichen Problemen wie Stellvertretung (einschließlich In-Sich-Geschäft und Vollmachtsurkunde), Zustellung, gutgläubigem Erwerb, Sachmangelhaftung und Aufrechnung. Der Schwerpunkt liegt auf der Bearbeitung eines anwaltlichen Gutachtens im Kontext komplexer schuldrechtlicher und sachenrechtlicher Konstellationen.

Dr. Peter Kieß· JA 2014, 48· 300 Min
StellvertretungSach- und Rechtsmängel+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Der aufrechnende Kommissionskäufer

Die Examensübungsklausur behandelt die rechtlichen Fragestellungen rund um ein Kommissionsgeschäft, in welchem ein Kommissionär für den Kommittenten Grappa verkauft. Der Käufer erklärt gegenüber dem Kommissionär die Aufrechnung, wobei mehrere Schadensersatz- und Zahlungsforderungen zu prüfen sind, unter zusätzlicher Berücksichtigung handelsrechtlicher Normen wie der Rügepflicht sowie der teleologischen Reduktion von § 392 II HGB. Es wird die Frage untersucht, ob der Kommittent berechtigterweise Zahlung vom Käufer verlangen kann.

DreipersonenverhältnisseStellvertretungAufrechnung+4 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»In der Smaragd-Bar«: Von ›Beef Eater‹, ›Bombay Blue‹ und anderen Spirituosen

Der Sachverhalt behandelt mehrere zivilrechtliche Problemstellungen rund um Vertretungsrecht, Bereicherungsrecht, Abtretung, Aufrechnung und kaufrechtliche Gewährleistung. Der Fall spielt in einer Bar und umfasst diverse Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten bezogen auf den Einkauf von Spirituosen, Forderungsmanagement und den Erwerb einer defekten Theke.

Dr. Chris Thomale· JURA 2013, 167
StellvertretungDie LeistungskondiktionGrundlagen des Kaufvertrags+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Ein Verfahren voller Probleme

Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Fall mit Schnittpunkten zum Zwangsvollstreckungsrecht und Mietrecht: Nach einem notariellen Grundstückskaufvertrag und anschließender Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung streiten die Parteien über die Zulässigkeit der Vollstreckung, nachdem die Kläger mit einer Mietforderung aufgerechnet haben. Im Mittelpunkt stehen zudem Fragen zur Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung sowie zur örtlichen Zuständigkeit.

Sebastian Jordan· JA 2011, 928· 60 Min
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPOAufrechnungPflichten im Mietverhältnis +2 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR »Rund um den Ochsenkopf« – Radrennen mit Hindernissen

Im Rahmen eines Radrennens schließt ein Teamleiter zwei Kaufverträge über Rennräder mit einem Fahrradhändler ab. Nach Zerstörung eines Rads durch Blitzschlag und Entdeckung eines Mangels am anderen Rad verlangt der Käufer Nacherfüllung und Schadensersatz, insbesondere auch für die nicht gewonnene Siegprämie. Die Klausur erfordert die Prüfung von Nacherfüllungs-, Schadensersatz- und Aufrechnungsansprüchen im Kaufrecht sowie die Besonderheiten bei nachträglicher Unmöglichkeit und Kausalität.

Katja Brzezinski, Simon Apel· JURA 2011, 543
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+4 weitere
JA 20101. Staatsexamen

* "Leistungsstörung bei Belieferung des Gläubigers nach dessen angemeldetem Bedarf

Der Fall behandelt das Leistungsstörungsrecht bei einer Belieferung nach Bedarf und thematisiert die Verzögerung der Lieferung, die Geltendmachung von Deckungskosten sowie prozessuale Aspekte, insbesondere die mögliche Widerklage und die prozessuale Situation bei konkurrierenden Leistungs- und Feststellungsklagen. Die Sachverhaltskonstellation orientiert sich an echten Examenssituationen und ist an einen ELSA Moot Court-Fall angelehnt.

Prof. Dr. Patrick Schmidt· JA 2010, 176· 300 Min
Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Feststellungsklage, § 256 ZPO+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Ein schlechtes Weihnachtsgeschäft

Der Fall behandelt typische Fragestellungen aus dem Schuld- und Allgemeinen Teil des BGB: Es geht um das Zustandekommen eines Vertrages durch Angebot und (verspätete) Annahme, die Wirksamkeit von AGB-Klauseln, das Problem der nachträglichen Unmöglichkeit infolge eines Brandes sowie um die Zulässigkeit einer Aufrechnung. Dieser Übungsfall eignet sich insbesondere zur Wiederholung der erforderlichen Anspruchsgrundlagen und Einwendungen im Anfängerstudium.

Sven Muth, Martin Zwickel· JA 2010, 103· 120 Min
Angebot und AnnahmeAGBUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+2 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Tropenfieber und Trinkgeld

Die Klausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Problemstellungen rund um die Themen Geistesstörung, Aufrechnung, Abtretung, Rechtsnatur des Trinkgeldes und Rückforderung einer Schenkung. Im Mittelpunkt stehen typische Examensfragen zur Wirksamkeit von Rechtsgeschäften, zur Haftung im Werkvertragsrecht und zur Rückforderung von Trinkgeld. Es werden mehrere Parteien und Ansprüche durch zivilrechtliche Konstruktionen miteinander verbunden.

Hannes Jacobi· JURA 2010, 137
Anfechtung der WillenserklärungAufrechnungAbgabe und Zugang von Willenserklärungen+4 weitere
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Aufrechnung in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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