Aufrechnung
Die Aufrechnung (§§ 387–389 BGB) ermöglicht es, gegenseitige Forderungen durch einseitige Erklärung zum Erlöschen zu bringen. Prozessual bestimmen v. a. §§ 322 II, 389 ZPO die Rechtskraft- und Rückwirkungsfragen. Examensklassiker: Auswirkungen auf Hauptsachetenor und Kostenentscheidung; Behandlung der Hilfs- und Primäraufrechnung; Rechtskraftwirkung bei abgewiesener Gegenforderung; Zinsanspruch bei rückwirkender Aufrechnung.
Klausuren zum Thema
* "Das mangelhafte Pferd
Die Klausur behandelt diverse mietrechtliche Fragestellungen rund um eine baufällige Wohnung, die Zahlungsmodalitäten und Aufrechnung von Miete mit der Kaution, sowie Ansprüche nach dem Tod des Hauseigentümers bzw. nach Zwangsversteigerung an einen Dritterwerber. Zudem sind Fragen der Vertragsauslegung, der Wirksamkeit von Kündigungen, der Gerichtszuständigkeit und Handlungsempfehlungen für Mandanten zu prüfen.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Urteilsklausur – Drogenrazzia in der Mietwohnung
In dieser zivilrechtlichen Urteilsklausur wird die rechtliche Bewertung von Ansprüchen im Zusammenhang mit einer Drogenrazzia in einer Mietwohnung behandelt. Schwerpunkt sind mietrechtliche Fragestellungen rund um die Mietverhältnisse über Wohnraum, Pflichtverletzungen und etwaige Beendigungsgründe. Die Klausur legt zudem einen besonderen Fokus auf den Aufbau und die Entscheidungsgründe eines zivilgerichtlichen Urteils.
Einmal Erbe, immer Erbe? – Das Danaergeschenk
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen im Kontext einer Erbschaft, insbesondere zur Auslegung eines Testaments, zur Erbschaftsannahme und -ausschlagung, Verwaltung durch den vorläufigen Erben und Erbschaftsbesitzer sowie Besonderheiten bei der Genehmigung durch einen Nichtberechtigten. Thematisiert werden zudem schuldrechtliche Probleme wie Aufrechnung und bereicherungsrechtliche Kondiktion.
Ein verhängnisvoller Kühlschrankkauf
Die Klausur behandelt einen Kaufvertrag über einen Kühlschrank, der sich nachträglich als mangelhaft erweist. Schwerpunkte liegen auf Stellvertretung beim Vertragsschluss, kaufrechtlichen Gewährleistungsrechten (insbesondere Schadensersatz und Nacherfüllung), dem Einwand der Aufrechnung sowie Fragen der Verjährung.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Aufrechnung am Schrottplatz
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen rund um den Rücktritt im Zivilrecht, insbesondere den Untergang des Leistungsgegenstands gem. § 346 III 1 Nr. 3 BGB bei Diebstahl und die Rechtsfolgen nach einer Rücktrittserklärung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage der Pflichtverletzung durch Unterlassen, insbesondere bei Verkehrsicherungspflichten und der hypothetischen Kausalität. Zudem wird die Problematik der Störereigenschaft des Grundstückseigentümers sowie die Abgrenzung zur Haftung wegen Zufalls bei der analogen Anwendung des § 906 II 2 BGB bei Grobimmissionen untersucht.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sonderwissen und Sondertilgung - Bad Bank
In der Klausur wird schwerpunktmäßig das zivilrechtliche Thema der vorvertraglichen Aufklärungspflichten von Banken beim Erwerb von Wohneigentum behandelt, insbesondere mit Blick auf eine sittenwidrige Überteuerung, Interessenabwägung und die Rolle von Innenprovisionen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, vor allem die Abgrenzung zwischen Preisnebenabrede und Entgeltklauseln. Zudem wird die Möglichkeit einer Aufrechnung mit verjährten Ansprüchen thematisiert. Die Klausur bietet damit einen umfassenden Einblick in zentrale Problemfelder rund um Bankgeschäfte und Vertragsrecht im Zusammenhang mit Immobilienerwerb.
Alles dicht – wer muss da noch zahlen?
In der Examensklausur wird geprüft, ob und in welchem Umfang ein Einzelhändler während coronabedingter Betriebsschließungen zur Zahlung der Miete verpflichtet bleibt. Thematisiert werden mietrechtliche Gewährleistungsrechte, Unmöglichkeit, die Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB sowie Prozessfragen wie die Hilfsaufrechnung und die Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten. Die Klausur orientiert sich an aktuellen Rechtsprechungen des BGH zur Pandemie und Vertragsstörungen.
Matratzenkauf – analog oder digital? Beides läuft nicht immer optimal!
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt zum Matratzenkauf sowohl im Online- als auch im stationären Handel. Schwerpunktmäßig werden Fragen zum Verbraucherwiderruf, zur Aufrechnung, zur Haftung einer GmbH & Co. KG sowie zur culpa in contrahendo bei Personengesellschaften thematisiert.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Handelsrecht - Belastungen einer Gesellschaft
Die Klausur konzentriert sich auf wesentliche Fragen des Sachen- und Handelsrechts im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Belastungen. Schwerpunkte sind die Anwendung des § 1156 S. 1 BGB bei Unentgeltlichkeit, die Reichweite der negativen Publizität des Handelsregisters sowie die rechtliche Bewertung einer gefälschten Abtretungserklärung als Rechtsscheingrundlage. Zudem wird die Problematik einer Abtretungsbeschränkung für das akzessorische Sicherungsrecht im Fall eines Scheinkaufmanns bearbeitet. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Formkaufmannseigenschaft und die Anwendung von § 354a I 1 HGB beim redlichen Hypothekenerwerb ohne Kenntnisnahme vom Rechtsscheinträger.
Klagen über Corona
In diesem umfangreichen Übungsfall geht es um die zivilrechtlichen Folgen der Corona-Krise. Im Mittelpunkt stehen Leistungsstörungen im Kaufrecht, Schadensersatzansprüche aus Deliktsrecht und das Zivilprozessrecht sowie eine mietrechtliche Fallkonstellation im Zusammenhang mit coronabedingten Betriebsschließungen und Veranstaltungsausfällen.
Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Gefährliche Seilschaften
In der Klausur werden vor allem die hilfsweise Aufrechnung als innerprozessuale Bedingung, die Kausalität im Zusammenhang mit § 830 I 2 BGB und grober Fahrlässigkeit sowie die rechtliche Behandlung reiner Frustrationsschäden und des Kommerzialisierungsgedankens thematisiert. Es geht darum, ob und wie eine Hilfsaufrechnung im Prozess berücksichtigt werden kann, sowie um die Voraussetzungen und Folgen kollektiver Verantwortlichkeit bei mehreren Schädigern. Zudem wird die Frage behandelt, ob und wann reine Frustrationsschäden, insbesondere entgangene Urlaubsfreude, als ersatzfähige Schäden im deutschen Zivilrecht anerkannt sind. Die Klausur legt den Schwerpunkt auf diese Kernprobleme der Schadenszurechnung und Schadensermittlung im Zivilprozess.
Der Terrier-Welpe Bona und der saudische Raumfahrer
Der Fall behandelt eine Vielzahl sachenrechtlicher Fragestellungen um einen entwendeten Terrier-Welpen, insbesondere Besitzschutz, Herausgabeansprüche und Eigentumserwerb. Im internationalen Kontext werden Fragen zur Anwendbarkeit deutschen Zivilrechts auf einen Rettungseinsatz in einem Flugzeug im Ausland und zur Geschäftsführung ohne Auftrag geprüft. Schließlich wird das prozessuale Verhalten bei Erfüllung nach Rechtshängigkeit thematisiert.
Der letzte Wille einer Showgröße
Die Klausur stellt erbrechtliche Fragestellungen rund um das Testament einer verstorbenen TV-Moderatorin Birgit Maier dar. Weitere Probleme betreffen die Wirksamkeit einer Mietvertragskündigung unter Miterben, die Verteilung des Nachlasses sowie einen Anspruch auf Aufwendungsersatz wegen Verwahrung eines Koffers mit Schmuck im Schließfach. Die Sachverhaltskonstellation orientiert sich an Entscheidungen des BGH und beinhaltet auch eine Klage wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung.
»Zu viele Köche verderben den Stoff«
Die Klausur befasst sich mit einem Schadensfall rund um den Gebrauch eines Wohnmobils zur Herstellung von Methamphetamin, wobei es durch unsachgemäße Handhabung zu einem Brand kommt. Im Anschluss treten Schadensersatz- und Aufrechnungsfragen zwischen mehreren beteiligten Personen auf, einschließlich der Problemfelder Gesamtschuld, Aufrechnungsverbot bei beidseitigen Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen sowie Reserveursachen. Der Sachverhalt ist als Examensklausur ausgearbeitet.
Eine folgenreiche Gefälligkeit
Die Klausur behandelt die rechtlichen Möglichkeiten einer Beklagten, sich gegen die Vollstreckung aus einem Versäumnisurteil zur Wehr zu setzen. Gegenstand sind insbesondere Einwendungen im Einziehungsverfahren, wie Erfüllung, Aufrechnung und die Unpfändbarkeit von Forderungen nach entsprechender Pfändung und Überweisung. Zudem wird die Rolle des Drittschuldners, Kontobewegungen und die Problematik der Doppelzahlung beleuchtet.
Original-Examensklausur: "Bootsfahrt mit zivilprozessualen Untiefen
Die Klausur thematisiert einen Schadensfall im Zusammenhang mit einer Boots- und Tauchausflugreise, die über ein Reiseportal gebucht und vom Beklagten durchgeführt wurde. Der Beklagte wird zivilprozessual und materiellrechtlich in Anspruch genommen und hat selbst verschiedene prozessuale Schritte unternommen. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Reiserecht, der deliktischen Haftung, der Frage von Widerklage/Aufrechnung sowie auf prozessualen Fragen rund um das Versäumnisurteil und die Vollstreckungsabwehrklage.
Das undichte Hallendach
Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Mietrecht: Nach einem Eigentümerwechsel kommt es zu einem Wasserschaden in einer gemieteten Lagerhalle, wobei eingelagertes Material zerstört und Transportkosten für die Umlagerung entstehen. Die Mieterin fordert Schadensersatz vom neuen Eigentümer, während dieser Gegenansprüche geltend macht. Der Schwerpunkt liegt auf der zivilrechtlichen Prüfung vertraglicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis.
Das Darlehen
Im Sachverhalt geht es um ein Darlehen zwischen G und S, das nicht zurückgezahlt wird. G kündigt das Darlehen und verlangt Rückzahlung, S beruft sich auf Verjährung und rechnet mit einer abgetretenen Forderung des Bruders B gegen G auf. Die Kostenfrage im Prozess steht im Mittelpunkt; insbesondere, wie G den Rechtsstreit beenden kann, ohne die Kosten zu tragen.
Ein zu günstiges Reetdach
Im Fall geht es um einen Vertrag über die Neueindeckung eines Reetdachs, bei dem dem Unternehmer durch einen Rechenfehler ein zu niedriger Preis mitgeteilt wird. Die Parteien kommunizieren per E-Mail, wobei der Unternehmer die E-Mail-Adresse löscht, bevor die Annahmeerklärung beim Empfänger eingeht. Es werden Fragen der Anfechtung, des Zugangs der Willenserklärung, Schadensersatz und Aufrechnung behandelt.
Original-Examensklausur: "Die überraschende Klage der Ex-Nachbarin
Die Klausur befasst sich mit Ansprüchen zwischen ehemaligen Nachbarn nach einem Eigentümerwechsel, Fragen zur Zulässigkeit von Klage und Widerklage sowie mit mietrechtlichen und bereicherungsrechtlichen Fragestellungen. Weitere Schwerpunkte liegen auf Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, möglichen Aufrechnungen, Verjährung und Ausschlussfristen. Neben Sachverhalten zum Mietrecht werden auch Aspekte der Abtretung, Surrogate sowie Sekundäransprüche nach unberechtigtem Besitzwechsel thematisiert.
Eine verhängnisvolle Elektroinstallation
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Problematik einer Forderungsübertragung im Zusammenhang mit einer Elektroinstallation, insbesondere die Auslegung der Vereinbarung zwischen E und L, die Möglichkeit der Aufrechnung als Rechtsmangel, sowie die Frage von Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Brandes durch unsachgemäße Elektroarbeiten. Die Aufgabenstellung verlangt eine Prüfung der Zahlungsansprüche und möglicher Ersatzansprüche im Verhältnis B-E-L.
Origina-Examensklausur: "Der Ärger nach dem Urlaub
Die Original-Examensklausur 'Der Ärger nach dem Urlaub' befasst sich mit zahlreichen zivilrechtlichen Fragen aus dem Berufungsverfahren, insbesondere Zulässigkeit und Präklusion, sowie materiell-rechtlichen Problemen wie Stellvertretung (einschließlich In-Sich-Geschäft und Vollmachtsurkunde), Zustellung, gutgläubigem Erwerb, Sachmangelhaftung und Aufrechnung. Der Schwerpunkt liegt auf der Bearbeitung eines anwaltlichen Gutachtens im Kontext komplexer schuldrechtlicher und sachenrechtlicher Konstellationen.
Der aufrechnende Kommissionskäufer
Die Examensübungsklausur behandelt die rechtlichen Fragestellungen rund um ein Kommissionsgeschäft, in welchem ein Kommissionär für den Kommittenten Grappa verkauft. Der Käufer erklärt gegenüber dem Kommissionär die Aufrechnung, wobei mehrere Schadensersatz- und Zahlungsforderungen zu prüfen sind, unter zusätzlicher Berücksichtigung handelsrechtlicher Normen wie der Rügepflicht sowie der teleologischen Reduktion von § 392 II HGB. Es wird die Frage untersucht, ob der Kommittent berechtigterweise Zahlung vom Käufer verlangen kann.
»In der Smaragd-Bar«: Von ›Beef Eater‹, ›Bombay Blue‹ und anderen Spirituosen
Der Sachverhalt behandelt mehrere zivilrechtliche Problemstellungen rund um Vertretungsrecht, Bereicherungsrecht, Abtretung, Aufrechnung und kaufrechtliche Gewährleistung. Der Fall spielt in einer Bar und umfasst diverse Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten bezogen auf den Einkauf von Spirituosen, Forderungsmanagement und den Erwerb einer defekten Theke.
Ein Verfahren voller Probleme
Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Fall mit Schnittpunkten zum Zwangsvollstreckungsrecht und Mietrecht: Nach einem notariellen Grundstückskaufvertrag und anschließender Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung streiten die Parteien über die Zulässigkeit der Vollstreckung, nachdem die Kläger mit einer Mietforderung aufgerechnet haben. Im Mittelpunkt stehen zudem Fragen zur Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung sowie zur örtlichen Zuständigkeit.
Übungsklausur ZR »Rund um den Ochsenkopf« – Radrennen mit Hindernissen
Im Rahmen eines Radrennens schließt ein Teamleiter zwei Kaufverträge über Rennräder mit einem Fahrradhändler ab. Nach Zerstörung eines Rads durch Blitzschlag und Entdeckung eines Mangels am anderen Rad verlangt der Käufer Nacherfüllung und Schadensersatz, insbesondere auch für die nicht gewonnene Siegprämie. Die Klausur erfordert die Prüfung von Nacherfüllungs-, Schadensersatz- und Aufrechnungsansprüchen im Kaufrecht sowie die Besonderheiten bei nachträglicher Unmöglichkeit und Kausalität.
* "Leistungsstörung bei Belieferung des Gläubigers nach dessen angemeldetem Bedarf
Der Fall behandelt das Leistungsstörungsrecht bei einer Belieferung nach Bedarf und thematisiert die Verzögerung der Lieferung, die Geltendmachung von Deckungskosten sowie prozessuale Aspekte, insbesondere die mögliche Widerklage und die prozessuale Situation bei konkurrierenden Leistungs- und Feststellungsklagen. Die Sachverhaltskonstellation orientiert sich an echten Examenssituationen und ist an einen ELSA Moot Court-Fall angelehnt.
Ein schlechtes Weihnachtsgeschäft
Der Fall behandelt typische Fragestellungen aus dem Schuld- und Allgemeinen Teil des BGB: Es geht um das Zustandekommen eines Vertrages durch Angebot und (verspätete) Annahme, die Wirksamkeit von AGB-Klauseln, das Problem der nachträglichen Unmöglichkeit infolge eines Brandes sowie um die Zulässigkeit einer Aufrechnung. Dieser Übungsfall eignet sich insbesondere zur Wiederholung der erforderlichen Anspruchsgrundlagen und Einwendungen im Anfängerstudium.
Examensklausur ZR Tropenfieber und Trinkgeld
Die Klausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Problemstellungen rund um die Themen Geistesstörung, Aufrechnung, Abtretung, Rechtsnatur des Trinkgeldes und Rückforderung einer Schenkung. Im Mittelpunkt stehen typische Examensfragen zur Wirksamkeit von Rechtsgeschäften, zur Haftung im Werkvertragsrecht und zur Rückforderung von Trinkgeld. Es werden mehrere Parteien und Ansprüche durch zivilrechtliche Konstruktionen miteinander verbunden.
Aufrechnung in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.