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Zivilrecht

Klausurtypen & Prozessrecht

Klausurtypen & Prozessrecht im Zivilrecht umfassen die Urteilsklausur, Anwaltsklausur und Zwangsvollstreckungsklausur. Im Mittelpunkt stehen Aufbau und Inhalt des Rubrums (§§ 253–261 ZPO), die korrekte Parteibezeichnung (z.B. bei Erbeneintritt, Firma, Partei kraft Amtes) sowie typische Tenorierungen. Examensrelevant: Parteiänderungen, Auswirkung der Streitverkündung (§ 66 ZPO), korrekter Tenor in Hauptsacheentscheidungen, Klausuren mit klassischen Anspruchsgrundlagen wie § 433, § 985, § 280, § 812, § 823 BGB, § 767 ZPO.

Zu diesem Thema haben wir 235 Klausuren im Portal.

Unterthemen

Neueste Klausuren zum Thema

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JA 2026FortgeschritteneAnfänger:innen

„Verkleinertes Hochzeitsfest“

Die Klausur behandelt Ansprüche von Frieda und Marie gegen Victor wegen Nichtbereitstellung eines Hochzeitsfestsaals sowie mögliche Gegenansprüche Victors gegen den Bauunternehmer Ulrich. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Schadensersatzrechts bei Leistungsstörungen im Schuldverhältnis und die Ersatzfähigkeit konkreter Vermögensnachteile und immaterieller Schäden.

Prof. Dr. Roland Schimmel· JA 2026, 275· 120 Min Bearbeitung
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)+5 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

Harry Otter und das verschollene Diadem

Die Klausur behandelt die Ansprüche des Alleinerben Harry Otter gegen Frau Ginny Wiesel nach dem Verlust eines geliehenen Diadems. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Herausgabeansprüchen, Fragen der Schadensersatzpflicht bei Unvermögen zur Herausgabe sowie die prozessuale Formulierung eines sogenannten '3er-Antrags' aus anwaltlicher Sicht.

Dr. Niklas Cordes, Viktoria Brinkmann· JA 2026, 238· 60 Min Bearbeitung
Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPOSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+6 weitere
JA 2026Anfänger:innen

Wenn Verträge scheitern – Bürgen, Räumen, Ersetzen

Die Klausur behandelt vertragliche Ansprüche aus Kauf-, Miet- und Bürgschaftsverhältnissen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Haftung des Bürgen, zur Räumung nach fristloser Kündigung bei Mietrückständen sowie zum Ersatz von Umbaukosten im Zusammenhang mit einer Nutzungsuntersagung. Es sind ausschließlich vertragliche Ansprüche im Gutachten zu prüfen.

Prof. Dr. Frederick Rieländer, Ilayda Aydin· JA 2026, 181· 180 Min Bearbeitung
Bürgschaft, §§ 765ff. BGBBesonderer Teil - VertiefungBesonderer Teil - Rom I-VO+5 weitere
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Klausurtypen & Prozessrecht in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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