Besondere Klausurkonstellationen
Besondere Klausurkonstellationen im Zivilprozess beziehen sich auf Abweichungen vom Standardaufbau eines Zivilurteils und umfassen etwa die Behandlung mehrerer Streitgegenstände oder Ansprüche. Zentrale Normen sind regelmäßig § 433 BGB (Kaufrecht), § 434, § 437 BGB (Sachmängelhaftung), § 823 Abs. 1 BGB (Deliktsrecht) und § 929 BGB (Eigentumserwerb). Examensrelevant sind insb. Aufbaufragen beim Zusammentreffen verschiedener Anspruchsgrundlagen und die Abgrenzung der Prüfungsreihenfolge.
Klausuren zum Thema
Häufige Fehler in der Zivilurteilsklausur im Assessorexamen
Die Klausur analysiert typische Fehlerquellen in der zivilrechtlichen Urteilsklausur des Assessorexamens. Es werden die zentralen Bestandteile wie Rubrum, Tatbestand und Entscheidungsgründe angesprochen sowie Besonderheiten und Fehler im Umgang mit Klageänderungen und Widerklagen aufgezeigt. Ziel ist die Sensibilisierung für strukturierte und fehlerfreie Entscheidungsfindung im zweiten Staatsexamen.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht – Feier auf einer Berghütte und tödliche Folgen
Die Klausur behandelt eine arbeitsrechtliche Fallgestaltung rund um eine Feier auf einer Berghütte mit tragischen Folgen. Es werden insbesondere Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis sowie Störungen des Arbeitsverhältnisses thematisiert. Die Aufgabenstellung richtet sich an Examenskandidat:innen im Assessorexamen.
Eigentore
Die Klausur thematisiert die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gründung und Sitzverlegung einer Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) sowie die Vereinbarkeit der sogenannten 50+1-Regel im Profifußball mit den europäischen Grundfreiheiten. Anhand gesetzlicher Vorgaben wird insbesondere die Zulässigkeit von Mehrheitsbeteiligungsbeschränkungen und deren Umsetzung in den deutschen Profi-Fußball untersucht.
Original-Examensklausur: "Erst die Arbeit, dann die Berufung
Es handelt sich um eine Original-Examensklausur aus Bayern, bei der die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts im Vordergrund steht. Im Sachverhalt geht es um einen Bauvertrag, bei dem der Einwand der Schwarzarbeit sowie Zulässigkeit und Erfolgsaussichten der Berufung problematisiert werden. Die Konstellation umfasst zudem Fragen zur Streitverkündung im Verhältnis Bauunternehmer – Subunternehmer und zu prozessualen Besonderheiten.
* "Münz-Karibik à la carte
In diesem umfangreichen Übungsfall aus dem Semesterklausurenkurs geht es um Ansprüche aus einer Bräunungssitzungs-Zehnerkarte nach Übertragung an Dritte, die gesellschaftsrechtliche Umwandlung einer OHG in eine KG sowie prozessuale Besonderheiten (Versäumnisurteil und Klage gegen verschiedene Gesellschaftspositionen). Die Prüfung erfasst zivilrechtliche Kernfragen des Schuld- und Gesellschaftsrechts sowie zivilprozessuale Fragestellungen.
* "Bahnfahrt mit Hindernissen
Die Klausur schildert einen Fall aus dem Bahnreise-Alltag mit mehreren Schadensereignissen zwischen Fahrgästen und der Frage, ob und wer im Personenverkehr für Schäden aus der Mitnahme und Handhabung von Gepäckstücken sowie für Eigenmaßnahmen zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche haftet. Prüfungsrelevant sind dabei vertragliche und deliktische Ansprüche unter Berücksichtigung europarechtlicher Regelungen (Fahrgastrechte-VO) sowie prozessuale Besonderheiten wie Beweiserleichterungen.
Playboy und Profifußballer – Prominente im Fokus der Presse
In diesem Übungsfall geht es um die zivilrechtlichen Ansprüche eines prominenten Schauspielers gegen eine Boulevardzeitung, die ohne sein Einverständnis ein Foto von ihm in einer privaten Situation auf ihrer Titelseite veröffentlichte. Es stehen unter anderem Fragen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des kommerziellen Persönlichkeitsrechts sowie zivilprozessuale Aspekte im Fokus. Thematisiert werden Herausgabeansprüche, Lizenzanalogie und Unterlassungsansprüche.
Besondere Klausurkonstellationen in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.