Sigrid Lorz
Klausuren
Wer will schon eine Birne, wenn er einen Apfel haben kann
Die Klausur befasst sich mit dem Kauf eines Laptops durch einen beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen. Es sind insbesondere Fragen zur beschränkten Geschäftsfähigkeit, zum Zugang von Willenserklärungen, zur Stellvertretung sowie zum Trennungs- und Abstraktionsprinzip zu bearbeiten. Die Ansprüche des Verkäufers Media-Mogul gegen den Käufer Justus werden umfassend geprüft.
Playboy und Profifußballer – Prominente im Fokus der Presse
In diesem Übungsfall geht es um die zivilrechtlichen Ansprüche eines prominenten Schauspielers gegen eine Boulevardzeitung, die ohne sein Einverständnis ein Foto von ihm in einer privaten Situation auf ihrer Titelseite veröffentlichte. Es stehen unter anderem Fragen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des kommerziellen Persönlichkeitsrechts sowie zivilprozessuale Aspekte im Fokus. Thematisiert werden Herausgabeansprüche, Lizenzanalogie und Unterlassungsansprüche.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Sigrid Lorz prüfen besonders häufig § 1004 BGB (analog) (1×), § 823 Abs. 1 BGB (1×), Abgabe und Zugang von Willenserklärungen (1×), Geschäftsfähigkeit (1×) und Stellvertretung (1×).