Klausuren
5 KlausurenReferendarexamensklausur – Zivilrecht: Vertrags- und Deliktsrecht und Zivilprozessrecht – „Bitte nicht den Stecker ziehen!“
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen aus dem Vertrags- und Deliktsrecht, insbesondere im Bereich der Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB sowie das Zusammenspiel mit vertraglichen Ansprüchen. Flankierend werden civilprozessuale Probleme wie die Feststellungsklage und die Prozessführungsbefugnis abgeprüft. Die Prüfung erfolgt im Stil des 2. Staatsexamens.
* "Bahnfahrt mit Hindernissen
Die Klausur schildert einen Fall aus dem Bahnreise-Alltag mit mehreren Schadensereignissen zwischen Fahrgästen und der Frage, ob und wer im Personenverkehr für Schäden aus der Mitnahme und Handhabung von Gepäckstücken sowie für Eigenmaßnahmen zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche haftet. Prüfungsrelevant sind dabei vertragliche und deliktische Ansprüche unter Berücksichtigung europarechtlicher Regelungen (Fahrgastrechte-VO) sowie prozessuale Besonderheiten wie Beweiserleichterungen.
Aus dem Leben eines Kritikers
Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Streit aus dem Alltag eines Journalisten, der nach einer Auseinandersetzung im Schauspielhaus mit Persönlichkeitsrechtsverletzung, Hausverbot, Selbsthilfemaßnahmen und Schmerzensgeldforderungen konfrontiert wird. Thematisiert werden Ansprüche auf Geldentschädigung wegen einer möglichen Persönlichkeitsrechtsverletzung, Schmerzensgeld nach körperlicher Auseinandersetzung sowie Rückforderungsansprüche bezüglich einer Theaterkarte.
* "You only buy twice - Man kauft nur zweimal
Der Fall behandelt einen Grundstückskauf mit Wiederkaufsrecht, Widmungsauflagen und Beseitigungspflichten. Im Sachverhalt geht es um die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit des Rückerwerbsrechts sowie um die damit verbundenen Ansprüche bzgl. Grundschuld, Nießbrauch, Zwangshypothek und Bodensanierung. Die Klausur enthält Fragen zur Anspruchsdurchsetzung und zur Pfändbarkeit des Rückerwerbsrechts.
Die Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Die Klausur behandelt die Auslegung der in einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung enthaltenen sogenannten Beamtenklausel. Im Fokus steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein beamtenrechtlicher Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung begründet. Dabei ist insbesondere die Anwendung und Auslegung Allgemeiner Versicherungsbedingungen (AVB) im Lichte der konkreten Beamtenversorgungssituation zu prüfen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Professor Dr. Michael Heese prüfen besonders häufig § 823 Abs. 1 BGB (3×), § 824 BGB (1×), AGB (1×), Auslegung der Willenserklärung (1×), Besondere Klausurkonstellationen (1×), Entstehung von Schuldverhältnissen (1×), Feststellungsklage, § 256 ZPO (1×) und Grundlagen des Kaufvertrags (1×).