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Zivilrecht

Versäumnisurteil

Das Versäumnisurteil (§§ 330–347 ZPO) ermöglicht einen zügigen Abschluss, wenn eine Partei im Termin zur mündlichen Verhandlung ausbleibt. Zu unterscheiden sind echtes und unechtes VU, Rechtsfolge ist häufig ein vollstreckbares Urteil zugunsten der erschienenen Partei (§§ 330, 331 ZPO). Examensklassiker: Einspruch und seine Zulässigkeit (§ 338 ZPO), Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233 ZPO), Besonderheiten in der Klausur beim Einspruch nach VU (§ 343 ZPO).

Zu diesem Thema haben wir 15 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JURA 20251. Staatsexamen

Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker

Die Klausur behandelt einen Sachverhalt mit mehreren Bauverträgen zwischen privaten Parteien und einem Unternehmer, wobei insbesondere der Widerruf von Verbraucherbauverträgen, das Vorliegen einer Ehegattenbürgschaft und die Voraussetzungen eines Versäumnisurteils relevant sind. Es werden Problemstellungen zur richtlinienkonformen Auslegung, Einrede der Vorausklage sowie Verwirkung und unzulässiger Rechtsausübung aufgegriffen.

· JURA 2025, 2116· 300 Min Bearbeitung
Widerruf & VerbraucherverträgeBürgschaft, §§ 765ff. BGBVersäumnisurteil+3 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Schnee auf der Reeperbahn

Die Übungsklausur behandelt eine zivilrechtliche Streitigkeit zwischen einer Bank und einem Nachbarn. Zum einen geht es um die Rückzahlung eines gekündigten Darlehens, zum anderen um Ersatz/Nutzungsentschädigung im Zusammenhang mit nachbarschaftsrechtlichen Schneelastproblemen nach einem Bauvorhaben, einschließlich Bereicherungsrecht.

David K. Takacs· JA 2024, 850· 300 Min Bearbeitung
Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPOSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+6 weitere
JA 20241. Staatsexamen

„Krypto gefällig?“

Die Klausur behandelt zwei zivilrechtliche Fälle zu aktuellen Fragestellungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen. Im ersten Fall geht es um Ansprüche aus einem Kryptowert-Investitionsverhältnis zwischen zwei Privatpersonen, insbesondere um den Umfang von Pflichten und Haftungsfragen bei Anlagen auf fremde Rechnung. Im zweiten Fall werden bereicherungsrechtliche Probleme im Kontext einer missbräuchlichen Überweisung und virtueller Währungen im MetaVerse thematisiert.

Felix-Julius Konow, Jan Sehorz· JA 2024, 191· 300 Min Bearbeitung
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 823 Abs. 1 BGB+5 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

Spieglein Spieglein am Schrank

Die Klausur thematisiert anspruchsvolle Fragen zur Stellvertretung, insbesondere den Vertragsschluss mittels abhandengekommener Vollmachtsurkunde. Zudem geht es um Besitz- und Eigentumsschutz sowie Ersatzansprüche wegen Verzögerungsschadens, eingebettet in eine Situation mit Versäumnisurteil und unter Berücksichtigung handelsrechtlicher und zivilprozessualer Fragen.

Nico Krause, Lukas Hundertmark· JURA 2023, 1321
StellvertretungDer BesitzschutzRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+4 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Das Hafencenter kommt

Die Klausur "Das Hafencenter kommt" behandelt zentrale Probleme des Mietrechts, insbesondere den Mangelbegriff und die Mietminderung gemäß § 536 BGB sowie die formellen Anforderungen an die Minderungserklärung. Daneben werden prozessrechtliche Aspekte wie das Versäumnisurteil und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand angesprochen. Sachlich geht es um Mietrückstände infolge eigenmächtiger Mietkürzung durch den Beklagten im Zusammenhang mit Baustellenimmissionen.

Dr. Georg Bischoff, Nils Voskort· JA 2023, 46· 300 Min Bearbeitung
Auftrag, §§ 662ff. BGBKlage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+6 weitere
JA 20221. Staatsexamen

Vereinsleben mit Folgen?

Die Klausur behandelt verschiedene zivilprozessuale und materiellrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall und Unfallflucht. Thematisch stehen Beweislast und Beweiswürdigung, der Versicherungsregress nach Obliegenheitsverletzung, das Einspruchsverfahren gegen ein Versäumnisurteil, Gesamtschuldnerschaft und Aspekte des Verkehrsversicherungsrechts im Mittelpunkt. Die Sachverhalts- und Klageredaktion greift typische Probleme des Assessorexamens auf.

Lukas Binner· JA 2022, 851· 300 Min Bearbeitung
Auftrag, §§ 662ff. BGBKlage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+6 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Stellvertretungsrecht, Kaufrecht, Versäumnisurteil, Gesellschaftsrecht - "UHRban Style"

In der Klausur steht die Übertragbarkeit der für automatisierte Computererklärungen entwickelten Grundsätze auf Willenserklärungen mittels künstlicher Intelligenz im Mittelpunkt. Es wird insbesondere die Analogie zum Stellvertretungsrecht, die Fähigkeit einer KI zur Abgabe einer Willenserklärung sowie die Vertretungsmacht der Geschäftsführer einer Vor-Gesellschaft geprüft. Daneben werden das Verhältnis von Nachlieferung zu Nachbesserung und das Wahlrecht des Käufers im Rahmen der Mängelgewährleistung sowie die Anforderungen an die Fristsetzung nach den neuen Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs behandelt.

Pordzik, Wagner· JuS 2022, 754
Versäumnisurteil
JuS 2021Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Urteil - KaMa 5000

Die Klausur im Zivilrecht behandelt die Voraussetzungen und Zulässigkeit eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil, insbesondere die Fristversäumung und die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Im Schwerpunkt geht es um die Begründetheit des Einspruchs, wobei verschiedene Anspruchsgrundlagen, die Herleitung der Eigentumsverhältnisse, Willenserklärungen, unternehmensbezogene Geschäfte, die Vertretungsmacht von Angestellten sowie den gutgläubigen Erwerb bei grober Fahrlässigkeit durch Kaufleute geprüft werden. Außerdem werden Fragen zur Verfügungsbefugnis eines Kaufmanns, zur freiwilligen Besitzaufgabe und zur Darlegungslast bei Ausforschungsbeweis erörtert. Nebenentscheidungen wie die Rechtsmittelbelehrung werden abschließend behandelt.

Bartels· JuS 2021, 161
RubrumTenorTatbestand+2 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Eine folgenreiche Gefälligkeit

Die Klausur behandelt die zivilprozessrechtlichen Möglichkeiten der Beklagten gegen die Vollstreckung einer angeblichen Forderung aus einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Thematisiert werden Einwendungen wie Erfüllung, Aufrechnung und die Unpfändbarkeit einer Forderung im Rahmen einer Einziehungsklage. Der Sachverhalt betrifft zudem die Auslegung der zugrundeliegenden Schuldverhältnisse, insbesondere hinsichtlich eines Darlehens und eventueller Aufrechnungsrechte.

Christoph Brede· JA 2018, 848· 300 Min Bearbeitung
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteKlage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Die Kohl-Tonbänder

Die Klausur behandelt überwiegend Fragen des Mobil- und Immobiliarsachenrechts, insbesondere rechtsgeschäftliche und gesetzliche Erwerbstatbestände, die an ein aktuelles BGH-Urteil angelehnt sind. Im Mittelpunkt steht zudem die prozessuale Behandlung eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil sowie Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags. Ausgangspunkt ist eine Streitigkeit um die Eigentums- und Herausgabeansprüche an Tonbändern, die im Rahmen der Erstellung von Memoiren aufgenommen wurden.

Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenRubrum+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Von Grundschuldbriefen

Die Klausur behandelt den Erwerb und die Übertragung einer Briefgrundschuld sowie die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde. Es werden Besonderheiten zu Stellvertretung, Gutglaubenserwerb und Missbrauch der Vertretungsmacht geprüft. Die Klägerin begehrt per Klage vor dem Landgericht, die Zwangsvollstreckung für unzulässig zu erklären.

André Pressel· JURA 2015, 618
GrundpfandrechteErwerb und Verlust von GrundstücksrechtenStellvertretung+3 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

* "Münz-Karibik à la carte

In dieser Examensklausur geht es um die Ansprüche aus einer übertragenen Zehnerkarte für Bräunungssitzungen gegen die neu gegründete Kommanditgesellschaft, gesellschaftsrechtliche Haftungskonstellationen bei Umwandlung einer OHG in eine KG sowie prozessuale Besonderheiten bei einem Versäumnisurteil. Die Aufgaben betreffen Schuld- und Gesellschaftsrecht mit einfließenden Fragen des Zivilprozessrechts.

Elisabeth Hartmeyer, Simon Müller· JA 2015, 17· 300 Min Bearbeitung
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteVersäumnisurteil+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Dahingeschmolzen

Der Fall behandelt die Entwendung und Vermischung von Silberbarren, die von einem Dritten gestohlen und an eine GmbH verkauft wurden. Schwerpunkte sind der Eigentumserwerb an vermischten Sachen, Ansprüche des ursprünglichen Eigentümers auf Wertersatz sowie verfahrensrechtliche Aspekte eines Versäumnisurteils.

Arndt Kaubisch, Mathias Menzel· JURA 2013, 1272
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+4 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Die Mühen des Erben

Die Klausur behandelt die Wirksamkeit eines Testaments, den Pflichtteilsentzug, erbrechtliche Ansprüche der enterbten Söhne, die Anrechenbarkeit einer früheren Schenkung auf den Erbteil, das Erbscheinsverfahren mit möglichen Beschwerde- und Wiederaufnahmemöglichkeiten sowie anwaltliches Vorgehen gegen ein Versäumnisurteil. Zusätzlich wird ein Aufwendungsersatzanspruch zwischen Käufer und Vormerkungsberechtigtem geprüft.

Dr. Peter Kieß· JA 2013, 612· 300 Min Bearbeitung
Schenkung, §§ 516ff. BGBSofortige Beschwerde, § 793 ZPO+6 weitere
JA 2011Fortgeschrittene1. Staatsexamen

* "Der zerstörte WM-Fußball und Ärger mit dem Töpferkurs

Die Klausur behandelt die Wirksamkeit und Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Vorleistungspflicht in einem gemischttypischen Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Einzelunternehmer. Es wird geprüft, ob Allcall Solutions einen Anspruch auf Zahlung des vorab verlangten Entgelts gegen Bernhard Bruch hat, wobei die unternehmerische und verbraucherrechtliche Stellung des Kunden sowie die AGB-rechtlichen Grenzen der Vorleistungsklausel im Mittelpunkt stehen.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+12 weitere
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Versäumnisurteil in der Jurafuchs-Lernapp

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