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Nico Krause

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Nico Krause ist Rechtsreferendar und war bis März 2023 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht von Prof. Dr. Gregor Roth an der Universität Leipzig. Sein Arbeitsschwerpunkt liegt im Bürgerlichen Recht, insbesondere im Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Krause publizierte unter anderem zu aktuellen zivilrechtlichen Fragestellungen in der Zeitschrift für das Juristische Studium.

Klausuren

ZjS 2024Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Nur Ärger mit dem Infotainment

In diesem Fall begehrt K, der einen Pkw der Marke M über einen Leasingvertrag mit der L-GmbH anschafft, die Reparatur einer defekten Lenkradwalze sowie die Bereitstellung eines Software-Updates zur Behebung einer Sicherheitslücke im Infotainmentbereich. Im Vertragsverhältnis bestehen spezifische Regelungen zu Gewährleistungsansprüchen und Aktualisierungspflichten. Der Fall thematisiert die typischen Problemstellungen im Leasingdreieck zwischen Leasingnehmer, Leasinggeber und Lieferant, insbesondere im Hinblick auf Mängel analoger und digitaler Komponenten sowie Abtretung von Ansprüchen. Es werden sowohl Ansprüche gegen die L-GmbH als auch gegen die X-OHG geprüft.

Nico Krause· ZJS 2024, 90
Rücktritt Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

Spieglein Spieglein am Schrank

Die Klausur thematisiert anspruchsvolle Fragen zur Stellvertretung, insbesondere den Vertragsschluss mittels abhandengekommener Vollmachtsurkunde. Zudem geht es um Besitz- und Eigentumsschutz sowie Ersatzansprüche wegen Verzögerungsschadens, eingebettet in eine Situation mit Versäumnisurteil und unter Berücksichtigung handelsrechtlicher und zivilprozessualer Fragen.

Nico Krause, Lukas Hundertmark· JURA 2023, 1321
StellvertretungDer BesitzschutzRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+4 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Nico Krause prüfen besonders häufig Der Besitzschutz (1×), Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (1×), Rücktritt (1×), Stellvertretung (1×), Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×) und Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB) (1×).