* "Der zerstörte WM-Fußball und Ärger mit dem Töpferkurs
JA 2011, 17 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von Dr. Eva Inés Obergfell, Dr. Ronny Hauck, Prof. Dr. Michael Lehmann, Sven Caspers
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit und Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Vorleistungspflicht in einem gemischttypischen Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Einzelunternehmer. Es wird geprüft, ob Allcall Solutions einen Anspruch auf Zahlung des vorab verlangten Entgelts gegen Bernhard Bruch hat, wobei die unternehmerische und verbraucherrechtliche Stellung des Kunden sowie die AGB-rechtlichen Grenzen der Vorleistungsklausel im Mittelpunkt stehen.
Schwerpunkte
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- Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEigentumserwerb bei Weiterveräußerung unter Eigentumsvorbehalt – Gutgläubigkeit und § 936 Abs. 3 BGB
- Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteSicherungszession bei auflösender Bedingung – Wirkung von § 161 Abs. 2 BGB
- Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteSicherungsübereignung – Schutz des Sicherungsgebers durch § 986 Abs. 2 BGB
- Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DrittePfandrecht – Fortbestand von Einreden trotz Übertragung
- Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEinreden des Schuldners nach § 404 BGB – Zeitpunkt der Begründung bei Abtretung
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