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Zivilrecht

AGB

Das AGB-Recht (§§ 305–310 BGB) regelt die Einbeziehung und Wirksamkeitskontrolle vorformulierter Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen verwendet werden. Zentrale Themen sind Anwendungsbereich (§ 305 ff.), Einbeziehungsvoraussetzungen (§ 305 Abs. 2), und die Abgrenzung von Individualabreden (§ 305 Abs. 1 S. 3). Examensklassiker sind insbesondere die Wirksamkeit von Einbeziehungshinweisen und Streitstände um die Lesbarkeit und Kenntnisnahmemöglichkeit von AGB (§ 305 Abs. 2).

Zu diesem Thema haben wir 113 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JURA 2026Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Examensklausur zum Schuldrecht: Neuwagenkauf zwischen Chipkrise und streikender Technik

Die Klausur behandelt eine zivilrechtliche Streitigkeit aus einem Neuwagenkauf, bei dem es durch die Chipkrise zu Lieferproblemen beim Fahrassistenzsystem kommt. Thematisiert werden insbesondere Sachmängel, Nacherfüllung, Unmöglichkeit, AGB-Kontrolle sowie die Abgrenzung zwischen Kaufrecht und den Vorschriften über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB). Es geht um die vertragliche Risikoverteilung und Ansprüche des Käufers bei Leistungsstörungen.

Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+4 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Chatbots auf Shoppingtour

Die Klausur thematisiert zivilrechtliche Fragestellungen rund um den Einsatz von Chatbots beim Online-Shopping. Im Mittelpunkt stehen das Zustandekommen von Verträgen durch digitale Kommunikation sowie vertiefte prüfungsrelevante Aspekte zur Stellvertretung und Verwendung von AGB. Die Fallgestaltung greift zudem aktuelle Änderungen zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte auf.

Liza Herrmann, Felix Janousek· JuS 2026, 577· 300 Min Bearbeitung
Angebot und AnnahmeStellvertretungAGB+9 weitere
JuS 2026Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Allgemeines Schuldrecht – Saubere Sache?

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den Haftungsausschluss in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die verschiedenen Arten des Schadensrechts, insbesondere die Ersatzfähigkeit psychisch vermittelter Schäden sowie das Mitverschulden. Zudem ist das exakte Herauserarbeiten der bestehenden Pflichten eines Erfüllungsgehilfen besonders wichtig. Kandidat:innen müssen sich mit der Vertragsgestaltung und den möglichen Ausschlussklauseln auseinandersetzen und die Voraussetzungen sowie Folgen von Schadensersatzansprüchen analysieren. Ein weiterer Fokus liegt auf der rechtlichen Zuordnung und Prüfung der Pflichten im Schuldverhältnis.

Professor Dr. Christian Alexander, Paul Dittrich· JuS 2026, 517· 60 Min Bearbeitung
Entstehung von Schuldverhältnissen AGBGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+2 weitere
JURA 20251. Staatsexamen

Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker

Die Klausur behandelt einen Sachverhalt mit mehreren Bauverträgen zwischen privaten Parteien und einem Unternehmer, wobei insbesondere der Widerruf von Verbraucherbauverträgen, das Vorliegen einer Ehegattenbürgschaft und die Voraussetzungen eines Versäumnisurteils relevant sind. Es werden Problemstellungen zur richtlinienkonformen Auslegung, Einrede der Vorausklage sowie Verwirkung und unzulässiger Rechtsausübung aufgegriffen.

· JURA 2025, 2116· 300 Min Bearbeitung
Widerruf & VerbraucherverträgeBürgschaft, §§ 765ff. BGBVersäumnisurteil+3 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

Kleingedrucktes

Die Klausur behandelt zentrale mietrechtliche Fragen rund um Schönheitsreparaturen bei Gewerberaummietverträgen und setzt sich mit der Wirksamkeit und Auslegung typischer Vertragsklauseln auseinander. Thematisiert werden insbesondere die Rolle von AGB im Mietrecht sowie Ansprüche aus dem allgemeinen Schuldrecht auf Renovierungsvorschuss und Schadensersatz. Es werden klassische Problemkonstellationen aus der aktuellen Rechtsprechung aufgegriffen.

· JURA 2025, 2097
GewährleistungSchönheitsreparaturenAGB+3 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

Zu breit für die Waschstraße?

Die Klausur befasst sich mit den zivilrechtlichen Grundlagen zur Haftung bei Beschädigung eines zu breiten Fahrzeugs in einer Waschstraße. Schwerpunkte sind das Zustandekommen und die Wirksamkeit vertraglicher Beziehungen, insbesondere unter Einbeziehung von AGB und Stellvertretung, sowie die Haftung wegen Nebenpflichtverletzung und deliktischen Anspruchsgrundlagen bei Eigentumsverletzungen.

· JURA 2025, 2087
Angebot und AnnahmeStellvertretungAGB+4 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

»Ein Bankprodukt für Wertpapiergeschäfte unter Nutzung von Kontoabstraktion«

Die Klausur behandelt die Einführung eines Bankprodukts für elektronische Inhaberschuldverschreibungen unter Einsatz der Blockchain-Technologie und der sogenannten Kontoabstraktion. Im Fokus stehen zivilrechtliche und aufsichtsrechtliche Fragestellungen, insbesondere rund um das eWpG, die MiCAR- und DORA-Verordnungen sowie die Formulierung von AGB für die Bank. Es wird praxisnah eine rechtliche Beratung für die Strukturierung von Krypto-Wertpapierregistern, Emission und Handel elektronischer Wertpapiere gefordert.

· JURA 2025, 2072
Grundlagen des EuroparechtsAGB+3 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit – Zivilrecht: Vertragsstrafen in AGB – Kriminelle Umtriebe im Kaufhaus

Die Hausarbeit beschäftigt sich mit der Wirksamkeit und Kontrolle von Vertragsstrafen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Kontext eines Kaufhausvertrags. Besonderes Augenmerk gilt der Prüfung von Klauselverboten und der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. Zudem werden die Auswirkungen strafbaren Verhaltens von Kunden auf zivilvertragliche Ansprüche beleuchtet.

Professor Dr. Klaus Peter Berger, Raphael Reiss· JuS 2025, 759· 300 Min Bearbeitung
AGBGrundlagen des Kaufvertrags+2 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Das illegale Online-Casino

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit illegalen Online-Casinos. Besonders im Fokus stehen die Wirksamkeit der abgeschlossenen Verträge unter Berücksichtigung von Gesetzes- und Sittenwidrigkeit sowie mögliche bereicherungsrechtliche Rückforderungen. Die Prüfung umfasst zudem verbraucherschützende Aspekte.

Julia Becker· JuS 2025, 584· 300 Min Bearbeitung
Gesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteDie Leistungskondiktion§ 823 Abs. 2 BGB+5 weitere
JuS 2025Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht – Feier auf einer Berghütte und tödliche Folgen

Die Klausur behandelt eine arbeitsrechtliche Fallgestaltung rund um eine Feier auf einer Berghütte mit tragischen Folgen. Es werden insbesondere Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis sowie Störungen des Arbeitsverhältnisses thematisiert. Die Aufgabenstellung richtet sich an Examenskandidat:innen im Assessorexamen.

Dr. Ewald Helml, Helm· JuS 2025, 445· 300 Min Bearbeitung
Rechte und Pflichten aus dem ArbeitsverhältnisStörungen des ArbeitsverhältnissesDienstvertrag, §§ 611ff. BGB+6 weitere
JuS 2025Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Regress in der Waschanlage

Die Klausur behandelt zentrale Fragen des kaufrechtlichen Regresses im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen in einer Waschanlagen-Konstellation. Schwerpunkt bildet der Unternehmerregress nach §§ 445a, 445b BGB, insbesondere im Zusammenspiel mit Sachmangelhaftung und kaufrechtlichen Sekundäransprüchen. Ergänzend werden typische Problemfelder des Leistungsstörungsrechts und der Gliederung des Regresses angesprochen.

Quirin Thomas, Dr. Tamara Deichsel, Deichssel· JuS 2025, 348· 300 Min Bearbeitung
UnternehmerregressSach- und RechtsmängelGrundlagen des Kaufvertrags+6 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Stellvertretung, EBV, Bereicherungsrecht, AGB – Brüder zum Verwechseln

Die Examensklausur behandelt schwerpunktmäßig Probleme der Stellvertretung, Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis und bereicherungsrechtliche Fragestellungen, insbesondere die Leistungskondiktion. Ergänzend werden ausgewählte Fragen aus dem AGB-Recht einbezogen. Der Sachverhalt erfordert eine strukturierte Anspruchsprüfung und vertiefte Kenntnisse im Zivilrecht.

Dr. Leon Marcel Kahl· JuS 2025, 253· 300 Min Bearbeitung
StellvertretungVindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisDie Leistungskondiktion+2 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Von Casanova zu casa nueva?

Der Vermieter V hat das Mietverhältnis mit seinem Mieter M wegen Zahlungsrückständen sowohl fristlos als auch ordentlich gekündigt und eine Räumungsklage eingereicht, nachdem M mehrere Monatsmieten nicht gezahlt hat. M wohnt in einer günstigen Wohnung nahe seiner Ausbildungsstätte und macht geltend, er sei auf diese angewiesen, da vergleichbare Wohnungen nicht verfügbar sind. Die rechtlichen Schwerpunkte betreffen die Wirksamkeit der Kündigungen, die Voraussetzungen für eine Räumung und mögliche Zahlungsansprüche des Vermieters. Zusätzlich verlangt M vom Vermieter eine Erstattung für durchgeführte Schönheitsreparaturen, wobei zu klären ist, ob ihm hierfür Ansprüche zustehen.

Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)AGB+5 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Die Studentenbude als Paketannahmestelle

Die Examensklausur behandelt zentrale Probleme des Allgemeinen Schuldrechts, insbesondere die Vertragsgestaltung als Paketannahmestelle, Haftungsausschlüsse und die Anwendung von AGB. Schwerpunkte sind außerdem die Stellvertretung sowie die Auslegung von Willenserklärungen. Aufgrund des grenzüberschreitenden Bezugs ist das Internationale Privatrecht relevant.

· JURA 2024, 2177· 300 Min Bearbeitung
Entstehung von Schuldverhältnissen StellvertretungAuslegung der Willenserklärung+3 weitere
JURA 2024Anfänger:innen

Der passionierte Schnäppchenjäger

Die Klausur behandelt zentrale Fragen eines Vertragsschlusses im Internet unter Einbeziehung von AGB, insbesondere zum Zustandekommen eines Kaufvertrags bei Preisfehlern, der rechtlichen Einordnung von automatisierten Bestell- und Bestätigungsabläufen sowie die Möglichkeit einer Anfechtung wegen Irrtums. Sie thematisiert außerdem Aspekte des Rechtsmissbrauchs bei mehrfachen Bestellungen und die Reichweite von Lieferpflichten auch bezüglich Gratisbeigaben.

· JURA 2024, 2170· 120 Min Bearbeitung
Angebot und AnnahmeAGBAnfechtung der Willenserklärung+1 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Pandemiehochzeit

Die Klausur 'Pandemiehochzeit' thematisiert einen Hotelbuchungsfall im Kontext der COVID-19-Pandemie und beleuchtet das Verhältnis von vertraglichen und gesetzlichen Rücktrittsrechten, insbesondere im Hinblick auf die Störung der Geschäftsgrundlage und die Rückabwicklung im Beherbergungsvertrag. Neben dem Ablauf der Ereignisse und Risikoverteilungsfragen prüft die Klausur die Wirksamkeit von AGB, Erstattungsansprüche und etwaige Einreden.

· JURA 2024, 2044· 300 Min Bearbeitung
Widerruf & VerbraucherverträgeStörung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBAGB+3 weitere
JuS 2024Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Das Kronkorken-Gewinnspiel

Die Klausur behandelt die rechtliche Einordnung eines Kronkorken-Gewinnspiels zivilrechtlich im Assessorexamen. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Vertragsschluss und der Verwendung von AGB im Rahmen von Preisausschreiben und Gewinnspielen. Es sind verschiedene zivilrechtliche Probleme im Kontext von Verbraucherverträgen und den dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lösen.

Dr. Philipp Eckel, Dr. Florian Paschold· JuS 2024, 1167· 300 Min Bearbeitung
Angebot und AnnahmeAGBEntstehung von Schuldverhältnissen +6 weitere
JuS 2024Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Ein schwarzer Tag im Sommer

Die Klausur behandelt zentrale zivilrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Erbengemeinschaft, insbesondere die objektive Klagehäufung sowie Verträge zugunsten Dritter und die Schutzwirkung für Dritte bei der Verletzung von Organisationspflichten. Ein Schwerpunkt liegt auf dem fehlenden Mitverschulden eines Geschäftsunfähigen und der rechtlichen Kontrolle von AGB, einschließlich der Aufsichtspflicht. Darüber hinaus werden prozessuale Aspekte wie die Zulässigkeit von Klagen durch Erben und gesetzliche Prozessstandschaft geprüft.

Dr. Matthias Bogner, Lukas Ciesla· JuS 2024, 1065· 300 Min Bearbeitung
Streitgenossenschaft+4 weitere
JuS 2024Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht – Urteil

Die Klausur ist als zivilrechtliche Assessorexamensklausur im Arbeitsrecht konzipiert und verlangt die Bearbeitung einer Urteilsklausur. Schwerpunkt sind die arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis sowie prozessuale Besonderheiten des Arbeitsgerichtsverfahrens. Die Bearbeitung bietet Gelegenheit, vertiefte Kenntnisse in der arbeitsrechtlichen Klausurtechnik zu zeigen.

Dr. Ewald Helml· JuS 2024, 872· 300 Min Bearbeitung
ArbeitsgerichtsprozessRechte und Pflichten aus dem ArbeitsverhältnisKlageänderung+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Böllern im Fußballstadion

Die Klausur behandelt die Frage, ob der Fußballverein Hannover 96 vom Zuschauer A Ersatz der vom Verein an den DFB gezahlten Geldstrafe verlangen kann, nachdem A im Stadion einen verbotenen Knallkörper gezündet hatte. Thematisiert werden deliktsrechtliche Anspruchsgrundlagen, die Einbeziehung und Wirksamkeit von Stadion-AGB und schadensrechtliche Zurechnungsprobleme angesichts der durch Dritte (DFB) verhängten Strafe.

Prof. Dr. Felipe Temming· JA 2024, 727· 300 Min Bearbeitung
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)AGBHaftung nach StVG+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

„Der 911 GT3, der den Weg zum Nürburgring nicht fand“

Der Fall behandelt die Gewährleistungsrechte beim Verkauf eines gebrauchten Porsche 911 GT3 an einen Verbraucher (Verbrauchsgüterkauf). Im Mittelpunkt steht ein Mangel am digitalen Navigationssystem sowie die Wirksamkeit und Reichweite der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der verkaufenden GmbH. Zu prüfen sind diverse Rechte des Käufers bei digitalen Produkten und eventuelle Ausschlüsse der Gewährleistungspflicht.

Prof. Dr. Caspar Behme, Julian Stein· JA 2024, 623· 180 Min Bearbeitung
AGBGewährleistungVerbrauchsgüterkauf+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene1. Staatsexamen

„Trautes Heim“

Die Klausur behandelt ein Mietrechtsverhältnis zwischen einem Studenten und seinem Vermieter unter Verwendung eines alten Formularvertrags. Streitpunkte betreffen die Wirksamkeit einer Befristungsklausel, Kautionsrückzahlung, eine Schönheitsreparaturenklausel sowie deren Wirksamkeit als Allgemeine Geschäftsbedingung, die Bewertung von eigenen Renovierungsleistungen und die Aufrechnung mit vermieterseitigen Gegenansprüchen.

Prof. Dr. Carsten Herresthal· JA 2024, 545· 300 Min Bearbeitung
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)AGBSchönheitsreparaturen+5 weitere
JURA 2024Anfänger:innen

Neue Netiquette

Die Hausarbeit behandelt überwiegend Fragestellungen aus dem Bereich des BGB Allgemeiner Teil, insbesondere zur AGB-Kontrolle und zum Verbraucherwiderrufsrecht. Eingebettet ist dies in das Verhältnis zwischen Nutzer und Betreiber einer großen Online-Plattform, sodass auch Aspekte der mittelbaren Grundrechtswirkung und des Digital Services Act (DSA) relevant werden. Schwierigkeitsgrad: Oberes Anfänger-Niveau.

AGBGrundbegriffe der RechtsgeschäftslehreWiderruf & Verbraucherverträge+2 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Algorithm & Blues – oder: Ärger mit der vernetzten Autobatterie

Die Klausur behandelt einen Streit zwischen einer Mieterin und einem Hersteller über die (digital gesteuerte) Sperrung einer Autobatterie nach Mietrückständen. Der Fokus liegt auf der Wirksamkeit einer AGB-Klausel, sachenrechtlichen Besitzschutzansprüchen sowie auf vertraglichen Schadensersatzfragen wegen Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit der Batterie.

Dr. Priv.-Doz. Hannes Wais, Prof. Dr. Markus Lieberknecht· JA 2024, 449· 180 Min Bearbeitung
AGBBeendigungDer Besitzschutz+5 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT – Augen auf beim Uhrenkauf

Die Klausur befasst sich mit dem Schuldrecht Allgemeinen Teil im Kontext eines Uhrenkaufs und prüft typische Grundlagen zu Schuldverhältnissen. Der Schwerpunkt liegt auf den rechtlichen Anforderungen und Fallstricken beim Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrages. Ziel ist es, grundlegende Kenntnisse und das Verständnis für den allgemeinen Teil des Schuldrechts zu vertiefen.

Dr. Torsten Kindt, Josia Dreifert· JuS 2024, 424· 60 Min Bearbeitung
Entstehung von Schuldverhältnissen Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB+4 weitere
JURA 2024Fortgeschrittene

»Nie wieder Repetitor!«

Im Mittelpunkt steht die zivilrechtliche Bewertung vertraglicher Beziehungen zwischen einer Jurastudentin und einem Repetitor. Es sind vor allem Fragestellungen zur Wirksamkeit und Ausgestaltung von Verträgen, zur AGB-Kontrolle, zum Umgang mit gesetzeswidrigen Abreden sowie zur Gewährleistung im Zusammenhang mit Schulungskursen und Skriptenpaketen zu prüfen.

Gesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteAGBGrundlagen des Kaufvertrags+2 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Nur Ärger mit dem Infotainment

In diesem Fall begehrt K, der einen Pkw der Marke M über einen Leasingvertrag mit der L-GmbH anschafft, die Reparatur einer defekten Lenkradwalze sowie die Bereitstellung eines Software-Updates zur Behebung einer Sicherheitslücke im Infotainmentbereich. Im Vertragsverhältnis bestehen spezifische Regelungen zu Gewährleistungsansprüchen und Aktualisierungspflichten. Der Fall thematisiert die typischen Problemstellungen im Leasingdreieck zwischen Leasingnehmer, Leasinggeber und Lieferant, insbesondere im Hinblick auf Mängel analoger und digitaler Komponenten sowie Abtretung von Ansprüchen. Es werden sowohl Ansprüche gegen die L-GmbH als auch gegen die X-OHG geprüft.

Nico Krause· ZJS 2024, 90
Rücktritt Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Spiel-Verderberin

Veronika (V) verlangt von der Unity Software Solutions GmbH (U-GmbH) die Rückzahlung des gezahlten Entgelts für ein Computerspiel-Abo und eine im Paket erworbene Grafikkarte, nachdem das Spiel aufgrund technischer Änderungen nicht mehr auf ihrem Betriebssystem genutzt werden kann. Der Fall thematisiert insbesondere die Rechte bei digitalen Produkten nach §§ 327 ff. BGB, die Vertragsbeendigung sowie etwaige Widerrufsrechte. Ein Schwerpunkt liegt auf der richtlinienkonformen Auslegung anhand der EU-Digitale-Inhalte-Richtlinie. Zu prüfen ist, ob und in welchem Umfang Rückabwicklungsansprüche bestehen.

Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene

Grundkurshausarbeit zur Partnervermittlung: „Wo die Liebe hinbellt!“

Valentine (V) beauftragt den Partnervermittler Reginald Herzsprung (H) nach erfolgloser Online-Partnersuche mit einem Vermittlungsvertrag. Im Zentrum steht die Frage, ob und nach welchen rechtlichen Grundlagen H einen Vergütungsanspruch gegen V im Zusammenhang mit dem angebotenen digitalen Vermittlungspaket geltend machen kann. Schwerpunkte sind der Anwendungsbereich und die analoge Anwendung von § 656 BGB auf moderne, softwaregestützte Partnervermittlungen sowie verbraucherschützende Widerrufsrechte. Außerdem ist zu klären, wie die vertraglichen Pflichten im Verhältnis zwischen V und H auszugestalten und zu bewerten sind.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)AGBSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Langes Gesicht nach Pferdekauf

In diesem Fall verlangt K von der Tierärztin T Schadenersatz wegen einer angeblich fehlerhaften Begutachtung eines bei einer Auktion erworbenen Reitpferdes. K hatte das Pferd im Vertrauen auf das von T ausgestellte Gutachten der Mangelfreiheit erworben, stellte jedoch später eine bereits zum Kaufzeitpunkt bestehende Lahmheit fest. Zentrale rechtliche Probleme betreffen den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, die Haftung aus dem Gutachten, die Wirksamkeit von Haftungsausschlüssen in AGB sowie Ansprüche im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs und die Verjährung etwaiger Ansprüche. Auch die Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Kaufvertrag und die Möglichkeit, Ansprüche gegen den Zuchtverein V geltend zu machen, stehen im Mittelpunkt.

Tim Kniepkamp, Paul Suilmann· ZJS 2023, 990
AGBHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Examensklausur: Zivilrechtliche Probleme rund um soziale Netzwerke – Verträge über digitale Produkte und Gemeinschaftsstandards

Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Verbraucherprivatrechts im Kontext sozialer Netzwerke, insbesondere bezüglich Verträgen über digitale Produkte nach §§ 327 ff. BGB und der AGB-Kontrolle bei Nutzungsbedingungen und Account-Sperrungen. Anhand eines Sachverhalts um einen Social-Media-Nutzer werden die Anwendbarkeit des digitalen Vertragsrechts, der Umgang mit Bezahlung durch Daten sowie die Kontrolle von Nutzungsbedingungen und deren grundrechtsnahe Auslegung problematisiert.

Sophia Schwemmer, Maren Vogel· JURA 2023, 965
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)AGB+1 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Ein Dr. sc. comp. h. c. mit Folgen

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Wirksamkeit von Vertragsbedingungen, insbesondere die formlose Annahme und Einbeziehung von AGB sowie die Abgrenzung zum sittenwidrigen Titelhandel und Wucher. Ein weiterer zentraler Punkt ist der Eventualwiderruf per SMS und die Frage der Gestaltungswirkung sowie Vereinbarung von Fristen und Verwirkung bei AGB. Zudem wird die Berechnung des widerrufsrechtlichen Wertersatzes mit Fokus auf objektiven Wert und Vergütung im Rahmen einer ergänzenden Vertragsauslegung thematisiert. Die Klausur legt besonderen Wert auf Anspruchsentstehung durch Vertrag, Widerrufsrechte und deren praktische Umsetzung im Zivilrecht.

Hattenhauer· JuS 2023, 954
Angebot und AnnahmeAGBAnfechtung der Willenserklärung+3 weitere
JA 20231. Staatsexamen

Contract Intelligence

Die Klausur behandelt Rechtsfragen rund um den Einsatz von KI-basierter Software beim Vertragsschluss im Internet. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche aus Kaufverträgen, die durch die Software für den Nutzer abgeschlossen wurden, insbesondere vertreten durch automatisierte Systemeinstellungen und bei Softwarefehlern. Es geht zudem um die Mängelhaftung und AGB-Kontrolle sowie um Rückabwicklungsansprüche beim Softwarekauf.

Dr. Alexander Pionteck· JA 2023, 905· 300 Min Bearbeitung
Anfechtung der WillenserklärungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Malen oder zahlen?

Im Sachverhalt geht es um die Wirksamkeit und Reichweite einer Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag über eine unrenovierte Wohnung sowie die sich daraus ergebenden wechselseitigen Ansprüche von Mieter und Vermieter. Die Klausur prüft insbesondere, ob der Mieter wirksam zu Schönheitsreparaturen verpflichtet wurde, ob dem Mieter gegenüber dem Vermieter Ansprüche auf Renovierung oder Kostenvorschuss zustehen und wie AGB-rechtliche sowie mietrechtliche Grundsätze auf Schönheitsreparaturklauseln anzuwenden sind.

Veronica R. S. Hoch-Loy· JURA 2023, 838
SchönheitsreparaturenGewährleistungMietverhältnisse über Wohnraum+2 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schuldrecht - Eine Frage der (Anwalts-)Ehre

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen rund um den Verbrauchsgüterkaufvertrag mit digitalen Elementen. Im Fokus steht das vertragsmäßige und funktionale Kriterium bei der Bestimmung der relevanten Funktionen sowie die Anforderungen an die Aktualisierung zur Herstellung der Vertragsmäßigkeit, insbesondere bei Kaufsachen mit digitalen Komponenten und den Ausschluss durch AGB. Zusätzlich wird der Ort der Nacherfüllung unter Berücksichtigung der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie und der BGH-Rechtsprechung geprüft. Die Klausur zielt darauf ab, aktuelle Problemstellungen des Schuldrechts in technisierten Vertragsverhältnissen praxisnah zu beleuchten.

Meyer, Wiesehöfer· JuS 2023, 752
Grundlagen des KaufvertragsNacherfüllung +5 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

»Digitale Eigenmacht« – Fernabschaltung einer Autobatterie

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt die Zulässigkeit einer digitalen Fernabschaltung einer Autobatterie im Mietvertragsverhältnis anhand einer branchenüblichen AGB-Klausel. Schwerpunkte liegen auf der AGB-Kontrolle, Fragen zur Selbsthilfe bzw. verbotener Eigenmacht und dem Leistungsverweigerungsrecht im Mietrecht.

AGBPflichten im Mietverhältnis Der Besitzschutz+2 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

Von smarten Uhren und nicht so smarten Verträgen

Die Klausur behandelt im ersten Teil grundlegende Fragen des Internationalen Privatrechts, insbesondere die Wirksamkeit und Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung im Rahmen eines internationalen Vertrages. Im zweiten Teil steht das neue Verbrauchsgüterkaufrecht mit den Vorschriften zu digitalen Produkten im Zentrum, insbesondere Gewährleistungsfragen bei Software-Mängeln und die Besonderheiten von Waren mit digitalen Elementen.

Alexander H. Kock· JURA 2023, 610
Einführung IPRVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht - Fair verhandeln und Maskenverweigerung

Die Klausur behandelt das Gebot des fairen Verhandelns im Arbeitsrecht und die daraus resultierenden Rechtsfolgen, wobei insbesondere auch die Rücksichtnahmepflichten von Arbeitnehmern im Privatleben und die Abgrenzung des billigen Ermessens thematisiert werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Abmahnung, ihrer Funktion sowie dem Maßstab der Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei werden typische Konfliktfelder wie fairer Umgang in Vertragsverhandlungen und grenzüberschreitendes Verhalten analysiert. Die Klausur vertieft zudem die Rechtsstellung des Arbeitnehmers insbesondere im Kontext des Verbraucherstatus gemäß BGB und dessen Hauptleistungspflichten im Aufhebungsvertrag.

Jacobs, Vogt· JuS 2023, 565
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBAGBGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Selbstjustiz bei Mietbatterien?

Im Mittelpunkt des Falls steht das Mietverhältnis über eine Fahrzeugbatterie eines Elektroautos zwischen U und der konzernzugehörigen Vermieterin B-GmbH. Nachdem U die gemietete Batterie mehrfach nicht vorschriftsmäßig an einer zugelassenen Ladestation auflud, beruft sich B-GmbH auf vertragliche Regelungen zu Kündigung und zur technischen Sperre der Batterie. Die Fallkonstellation wirft insbesondere Fragen zum sachenrechtlichen Besitzschutz, möglichen Besitzstörungen und Selbsthilfemaßnahmen der Vermieterin auf. Zudem sind schuldrechtliche Aspekte bezüglich der Vertragsgestaltung und der Rechtfertigung für technische Eingriffe im Fokus.

AGB§ 1004 BGB (analog)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Der Parkplatzfall

Der Fall betrifft das Überschreiten der Parkhöchstdauer auf einem privaten Parkplatz und die Frage, ob daraus Ansprüche der Parkplatz-GmbH gegen den Fahrzeughalter sowie dessen Ehefrau als Fahrerin entstehen. Zu prüfen sind insbesondere die Wirksamkeit von Vertragsstrafe-AGB, die Haftung des Halters für Parkverstöße anderer, Auskunftsansprüche, und prozessuale Beweisfragen.

Daniel E. Holler· JURA 2023, 333
AGBEntstehung von Schuldverhältnissen Grundlagen des Kaufvertrags+2 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

»Fernwärme« – Probleme mit der »smarten« Heizung

Die Fortgeschrittenenklausur beleuchtet zentrale Fragestellungen des neuen Schuldrechts für digitale Produkte nach den §§ 327 ff. BGB anhand eines Sachverhalts zwischen einer Ferienhauseigentümerin und dem Anbieter einer smarten Heizungsanlage und App. Die Schwerpunkte liegen auf der Vertragsbeendigung und dem Schadensersatz bei Mängeln digitaler Produkte, den Wechselwirkungen zwischen digitalen und analogen Vertragsteilen sowie der Verjährung des Nacherfüllungsanspruchs.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Unterlassungsansprüche - Der übermotivierte Freund

Im Zentrum der Klausur steht die Eigentumsbeeinträchtigung durch Werbeeinwurf, insbesondere die Anknüpfungspunkte für eine Wiederholungsgefahr und das Verhältnis zur abgegebenen Unterlassungserklärung unter Einbindung der mittelbaren Handlungsstörerschaft und zumutbaren Verhinderungshandlungen. Daneben setzt sich die Arbeit mit den Voraussetzungen und dem Zugangserfordernis bei der Annahme einer modifizierten Unterlassungserklärung im Kontext der Stellvertretung sowie einer möglichen Genehmigung auseinander. Schließlich werden Fragen der schwebenden Unwirksamkeit im Zeitpunkt der Zuwiderhandlung und ihre rückwirkenden Auswirkungen behandelt.

Hofmann· JuS 2023, 49
StellvertretungNegatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch AGB+4 weitere
JURA 2022Anfänger:innen

Das Studium als AGB-Falle

Der Fall spielt an einer privaten Hochschule, die mit einer Studentin einen Studienvertrag abschließt. Nach einer familiären Notlage kündigt die Studentin das Studium außerordentlich, während die Hochschule sich auf vertragliche Kündigungsfristen (AGB) beruft und weiterhin die Zahlung der Studiengebühren verlangt. Schwerpunkt ist die Wirksamkeit und Kontrolle der AGB-Bestimmungen zu Kündigung und Studiengebühren.

Robert Weber· JURA 2022, 955
AGB+2 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur Arbeitsrecht: Unfairer Überraschungsbesuch

Im Fall verlangt die Klägerin K die Feststellung, dass ihr Arbeitsverhältnis mit der Unternehmerin B weder durch den am 15.2.2022 unterzeichneten Aufhebungsvertrag noch auf andere Weise beendet wurde und über den 28.2.2022 hinaus fortbesteht. Zentrale Aspekte sind die Wirksamkeit des Aufhebungsvertrags, insbesondere unter den Bedingungen eines überraschenden Besuchs und einer möglichen Überrumpelungssituation, sowie die Anfechtung und der Widerruf durch K. Außerdem ist die arbeitsrechtliche Behandlung der Kündigung und Vertragsverlängerung zu prüfen. Der Fall adressiert Fragen des Individualarbeitsrechts, des Allgemeinen Schuldrechts und der Anforderungen an Aufhebungsverträge.

StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur: Der unerwünschte Social Media-Beitrag

In diesem Fall verlangt J von A, der Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die Wiederherstellung eines von ihm eingestellten, aber entfernten Beitrags. A beruft sich auf eine Klausel in den geänderten Nutzungsbedingungen, wonach Beiträge bei Verstößen gegen das Verbot von Hassrede entfernt werden dürfen. J bestreitet die Wirksamkeit der Klausel und die Möglichkeit von einseitigen Vertragsänderungen durch A und verweist auf eine marktbeherrschende Stellung sowie das Bedürfnis nach einem transparenten Verfahren für Beitragslöschungen. Die Fallkonstellation betrifft zentrale Aspekte aus dem Vertragsrecht, der Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Fragen der Privatautonomie und des Schutzes von Nutzerinteressen im digitalen Raum.

Moritz Schütrumpf, Lisa Beer· ZJS 2022, 556
AGBVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JURA 2022Anfänger:innen

»Ein Unglück kommt selten allein«

Der Klausurfall behandelt Ansprüche eines Gastes gegen eine Gastwirtin auf Schadensersatz bezüglich einer beim Sturz beschädigten Hand, eines defekten Smartphones und einer abhanden gekommenen Jacke. Zudem wird ein Rücktrittsrecht nach Kauf eines fehlerhaften Buchs untersucht. Die Prüfung erfolgt ausschließlich im vertraglichen Bereich, deliktische Ansprüche sind ausgeschlossen.

Dimitrios Linardatos· JURA 2022, 360
Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Rücktritt+5 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

Keine Impfung, kein Job?

Der Fall thematisiert die arbeitsrechtlichen Konsequenzen einer betrieblich angeordneten Impfpflicht gegen das Coronavirus. Es sind die Rechte des Arbeitgebers gegenüber ungeimpften Beschäftigten, etwa beim Zugang zum Betrieb und bei Lohnkürzungen, sowie Ansprüche im Zusammenhang mit einer Impfprämie zu prüfen. Klassische individualarbeitsrechtliche Streitfragen im Zusammenhang mit Gesundheitsschutz, Direktionsrecht und Gleichbehandlung stehen im Mittelpunkt.

Xaver Koneberg· JURA 2022, 346
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB+4 weitere
JuS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sonderwissen und Sondertilgung - Bad Bank

In der Klausur wird schwerpunktmäßig das zivilrechtliche Thema der vorvertraglichen Aufklärungspflichten von Banken beim Erwerb von Wohneigentum behandelt, insbesondere mit Blick auf eine sittenwidrige Überteuerung, Interessenabwägung und die Rolle von Innenprovisionen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, vor allem die Abgrenzung zwischen Preisnebenabrede und Entgeltklauseln. Zudem wird die Möglichkeit einer Aufrechnung mit verjährten Ansprüchen thematisiert. Die Klausur bietet damit einen umfassenden Einblick in zentrale Problemfelder rund um Bankgeschäfte und Vertragsrecht im Zusammenhang mit Immobilienerwerb.

Stöhr, Stößer· JuS 2022, 236
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Gesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteAGB+3 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Skandal um Eastworld

Die Klausur behandelt die Ansprüche einer Nutzerin eines Online-Games gegenüber dem Anbieter auf Herausgabe und Unterlassung der Nutzung ihrer personenbezogenen Spielinhalte und Spielfortschritte nach technischen Problemen. Die Auseinandersetzung erfolgt vorrangig auf Grundlage des BGB, insbesondere zu neuen Vorschriften zu digitalen Produkten und vertraglichen Leistungsstörungen.

Marcus Stößer, Jakob Timmel· JA 2022, 191· 180 Min Bearbeitung
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JuS 2022Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Anwaltsklausur Arbeitsrecht - Kündigungsschutz, AGB-Kontrolle und (Teil-)Betriebsübergang

Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die rechtlichen Voraussetzungen und Argumentationslinien bei einer personenbedingten Kündigung wegen Alkoholismus, einschließlich der abgestuften Darlegungslast und der Interessenabwägung. Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Auslegung und Kontrolle arbeitsvertraglicher Klauseln, insbesondere hinsichtlich Bindungsklauseln für Sonderzahlungen und deren Zusammenhang mit dem Urlaubsanspruch. Zudem wird die Rolle der gewillkürten Prozessstandschaft im Zusammenhang mit Widerklagen vertieft behandelt.

Groh· JuS 2022, 158
AGBBesonderer Teil - VertiefungBesonderer Teil - Rom I-VO+3 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

»Der teuerste Wald ist der Rechtsanwald«

Die Examensklausur thematisiert zentrale Probleme des Allgemeinen Teils des BGB und des allgemeinen Schuldrechts, einschließlich Personengesellschaftsrecht, Vertragsabschluss über das Internet, Vertretung, anwaltlicher Haftung, Schuldanerkenntnis sowie Fragen zur Verjährung und Rückzahlung. Besonders geprüft wird der Umgang mit schuldrechtlichen Anspruchsgrundlagen und Inzidentprüfungen im Rahmen eines Hotelbuchungsfalls mit Zahlungsvorgängen und streitigem Rückzahlungsanspruch.

Vincent Calvin Brock· JURA 2021, 1217
Angebot und AnnahmeAGBGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+3 weitere
JA 2021Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Ein Festzelt im Binnenmarkt

Die Klausur behandelt zwei grenzüberschreitende, zivilrechtliche Sachverhalte im Binnenmarkt der EU: Im ersten Teil wird die Frage aufgeworfen, ob und wie eine deutsche Käuferin von einer slowakischen Verkäuferin Nacherfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten kann, insbesondere hinsichtlich Versandkostenvorschuss und Erfüllungsort. Der zweite Teil beleuchtet die Wirksamkeit und Transparenz von Vertragsstrafenklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines luxemburgischen Vermieters unter besonderer Berücksichtigung des europäischen Verbraucherschutzrechts.

Dr. Michael Denga· JA 2021, 984· 300 Min Bearbeitung
AGBRücktritt Entstehung & Gegenstand der Sicherungsmittel+5 weitere
JuS 2021Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Kirchenarbeitsrecht

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Bestimmtheit der Kündigung im Kirchenarbeitsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Wiederverheiratung als schwere Verletzung der Loyalitätsobliegenheit sowie der Gesamtabwägung zwischen kirchlicher Selbstbestimmung und Arbeitnehmer-Grundrechten, inklusive der Einbeziehung von EU-Recht und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ferner wird die Auslegung sachgrundloser Kettenbefristungen unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes erörtert. Zudem steht der Freiwilligkeitsvorbehalt in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als zivilrechtliches Problem im Mittelpunkt. Diese Aspekte bilden die Schwerpunkte der Prüfungsfragen der Klausur.

Helml· JuS 2021, 870
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBAGB+2 weitere
JuS 2021Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Werkvertragsrecht, AGB-Recht und Gesamtschuld

In der Klausur geht es um zentrale Fragen des Werkvertragsrechts, insbesondere das Werkmängelrecht vor Abnahme und den Umgang mit allgemeinen Leistungsstörungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Problematik der gestörten Gesamtschuld, einschließlich der Haftungsbeschränkung durch vertragliche Vereinbarungen. Zudem werden die Haftungsbegrenzung in AGB sowie Besonderheiten bei der rechtlichen Stellung der GbR als Verbraucherin behandelt. Abschließend werden die Identität des Leistungsinteresses bei Gesamtschuldnern und die Berechnung der Haftungsquote sowie der übergegangene Anspruch thematisiert.

Stöber· JuS 2021, 768
AGB
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zwangsvollstreckungs- und Sachenrecht

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen aus dem Zwangsvollstreckungs- und Sachenrecht. Im Mittelpunkt steht das Verhältnis zwischen Sicherungseigentum und Vermieterpfandrecht, insbesondere die Frage des gutgläubigen Wegerwerbs des Vermieterpfandrechts. Außerdem ist die Umdeutung eines Anwartschaftsrechts als Interventionsrecht analog § 140 BGB zu prüfen. Weiterhin wird die Drittwiderspruchsklage im Zusammenhang mit Sicherungseigentum thematisiert.

Göckler· JuS 2021, 590
Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPOSicherungsrechte an beweglichen SachenDas Vermieterpfandrecht, §§ 562ff. BGB+2 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Handels- und Gesellschaftsrecht: TikTok and you don't stop

In dieser Klausur liegt der Schwerpunkt auf der Abgrenzung zwischen OHG und GbR im Kontext des Handelsgewerbes sowie der Bedeutung konkurrierender Allgemeiner Geschäftsbedingungen beim Vertragsschluss. Ebenfalls zentral ist die Frage nach der analogen Anwendung des § 377 HGB auf einseitige Handelsgeschäfte, insbesondere im Zusammenspiel mit sich widersprechenden AGB und dem kaufmännischen Bestätigungsschreiben gegenüber Nicht-Kaufleuten. Darüber hinaus wird die Bareinlagenpflicht nach §§ 5, 19 GmbHG sowie die Problematik verdeckter Sacheinlagen erörtert. Die Bearbeitung verlangt eine präzise Auseinandersetzung mit handels- und gesellschaftsrechtlichen Grundfragen und deren prozessualer Einbindung.

Mittwoch, Grübler· JuS 2021, 584
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreStellvertretung+3 weitere
JA 2021Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Der falsche Antiquar

Die Klausur behandelt Fragen des Vertragsschlusses beim Handeln unter fremder Identität im Onlinehandel, insbesondere die Zurechnung der Willenserklärung und den Ersatz von Differenz- und Versteigerungskosten. Es geht um die Wirksamkeit des Kaufvertrags und mögliche Anspruchsgrundlagen zwischen Verkäufer (R), Kontoinhaber (A) und dem Neffen (N).

Prof. Dr. Roland Schwarze· JA 2021, 289· 300 Min Bearbeitung
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteAGB+5 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Beautysation auf der Königsallee

Die Klausur behandelt das Dienstvertragsrecht im Kontext eines kurzfristig abgesagten Schönheitstermins, die Abtretung von Forderungen an ein Inkassounternehmen, bereicherungsrechtliche Folgen sowie AGB-Kontrolle bei einem Behandlungsabo. Die Prüfung umfasst Fragestellungen zu Honoraransprüchen bei kurzfristigen Absagen, Forderungsübergang und Rückzahlungen nach Leistung an den Altgläubiger.

Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBAGBDie Leistungskondiktion+2 weitere
JuS 2020Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT und Arbeitsrecht - Athen in Trümmern

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen im Schuldrecht AT und Arbeitsrecht. Im Mittelpunkt steht die Konkretisierung der Bringschuld sowie die Haftungsprivilegierung bei Gläubigerverzug. Zudem wird ausführlich die AGB-Inhaltskontrolle mit besonderem Fokus auf Aussschlussfristen, das Transparenzgebot und die geltungserhaltende Reduktion im Hinblick auf § 3 S. 1 MiLoG geprüft. Auch die Möglichkeit einer Entkonkretisierung wird thematisiert.

Henssler, Deckenbrock, Kruppa· JuS 2020, 1045
Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt +2 weitere
JuS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Kreditsicherungsrecht und AGB-Recht - Die Baufinanzierung

Die Klausur thematisiert zentrale Fragen des Kreditsicherungsrechts im Kontext der Baufinanzierung, insbesondere bei der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Inhaltskontrolle von Vorausabtretungsklauseln, insbesondere in Bezug auf mögliche Übersicherung, Knebelung und Verleitung zum Vertragsbruch. Zudem wird die Inhaltskontrolle der Globalzession vertieft behandelt, unter besonderer Berücksichtigung von Übersicherung sowie Rückübertragungs- und Teilverzichtsklauseln. Abgerundet wird die Prüfung durch die wirksame Einbeziehung und Bestimmbarkeit abgetretener Forderungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Bezzenberger· JuS 2020, 949
AGB
JURA 2020Fortgeschrittene

»Die Geschäftsidee«

Die Klausur beschäftigt sich mit der Haftung aus Bürgschaften, insbesondere einer Globalbürgschaft, und dem Einsatz von AGB-Klauseln. Es werden Anfechtungsgründe, insbesondere wegen Täuschung und widerrechtlicher Drohung, sowie die Wirksamkeit und Auslegung der Bürgschaftserklärung behandelt. Die Fallprobleme betreffen sowohl Anfechtungsrecht als auch die Inhaltskontrolle von AGB.

Tilman Bezzenberger· JURA 2020, 845
Bürgschaft, §§ 765ff. BGBAGBAnfechtung der Willenserklärung+2 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Stadionbesuch mit Hürden - von Wertpapieren und Viren

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragen rund um den Erwerb und die Weitergabe von Eintrittskarten zu einem Fußballspiel, insbesondere die Klassifizierung der Tickets als Inhaber- oder Namenspapiere. Im Fokus stehen der Umgang mit vertraglichen Veräußerungsverboten, die Bindung an Allgemeine Geschäftsbedingungen (ATGB) des Vereins sowie Ansprüche der Käufer auf Einlass trotz etwaiger Vertragsverstöße oder geänderter Umstände. Die Prüfung umfasst zudem Aspekte zum Wegfall der Geschäftsgrundlage.

Jannes Drechsler, Paul Harenberg· JA 2020, 659· 300 Min Bearbeitung
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteAGB+5 weitere
JA 20201. Staatsexamen

* "Start-up mit Startschwierigkeiten

Die Klausur behandelt einen Streit zwischen einer GmbH und einer Unternehmergesellschaft über einen Suchmaschinenmarketing-Vertrag und die Wirksamkeit von AGB-Klauseln, insbesondere ein Wettbewerbsverbot samt Vertragsstrafe. Zu prüfen sind unter anderem Zahlungs-, Kündigungs- und Schadensersatzansprüche, die prozessuale Zulässigkeit von Anträgen, die Rolle eines Versäumnisurteils und die Rechtmäßigkeit einer Zwangsvollstreckung nach Vergleich. Die Fragestellungen verlangen eine umfassende Analyse der AGB-Kontrolle, der rechtlichen Einordnung des Vertrags und der prozessualen Besonderheiten.

Dr. Lars Bierschenk· JA 2020, 648· 300 Min Bearbeitung
Auftrag, §§ 662ff. BGBPartei-, Prozess- & PostulationsfähigkeitKlage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+5 weitere
JA 2020Anfänger:innen

Sportwagen und Baumaschinen

Die Klausur behandelt zum einen Ansprüche des Käufers bei einer unerheblichen Leistungsabweichung beim Autokauf sowie einen Schadensersatzanspruch gegen ein Prüfunternehmen nach Beschädigung des Fahrzeugs. Zum anderen werden die Rechtsfolgen kollidierender AGB beim Maschinenkauf unter Eigentumsvorbehalt mit Blick auf Eigentumserwerb und Herausgabeansprüche geprüft.

Dr. Caspar Behme, Cassandra Schupeck· JA 2020, 417· 120 Min Bearbeitung
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)StellvertretungAGB+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Nicht fit, kein Fun im Alpenland

Die Klausur behandelt die Haftung eines Vereins bei einem Mountainbike-Rennen für Schäden an einem geliehenen Mountainbike, insbesondere unter Berücksichtigung vertraglicher und deliktischer Anspruchsgrundlagen. Zusätzlich werden Probleme rund um den Verkauf von Eintrittskarten durch gewerbliche Händler am Beispiel eines Konzerttickets aufgegriffen. Der Sachverhalt umfasst die Behandlung von Dritten im Schuldverhältnis sowie Haftungs- und Abtretungsthemen.

Bastian Zahn· JURA 2020, 160
DreipersonenverhältnisseHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)§ 823 Abs. 1 BGB+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur zum Bürgschaftsrecht

Die Klausur behandelt einen typischen Fall aus dem Bürgschaftsrecht, bei dem der Anspruch einer Nachbürgin (Bank) auf Rückzahlung aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen den Sicherungsnehmer (Bauherr) nach Inanspruchnahme aus einer Gewährleistungsbürgschaft zu prüfen ist. Schwerpunktmäßig werden die Wirksamkeit von Bürgschafts- und Nachbürgschaftserklärung unter Berücksichtigung von AGB und Einredeverzicht, sowie bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen, thematisiert.

Louis Henning· JURA 2020, 154
Bürgschaft, §§ 765ff. BGBAGBDie Leistungskondiktion+1 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Finanzierungsleasing

Der Sachverhalt behandelt das Finanzierungsleasing im Zusammenhang mit einem fehlerhaften Fernseher, den der Leasingnehmer für die Fußball-WM geleast hat. Thematisiert werden die Gewährleistungsrechte, vertragliche Regelungen, Abtretung von Ansprüchen, Rücktritt vom Kaufvertrag sowie Fragen zur Verjährung im Hinblick auf die Rückforderung geleisteter Leasingraten.

LeasingGrundlagen des KaufvertragsVerjährung+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Rechtsprobleme der Parkraumbewirtschaftung

Im vorliegenden Fall kommt es zu Konflikten um die Parkraumbewirtschaftung eines Supermarktparkplatzes. Streitpunkte sind die Vertragsstrafe für das Überschreiten der Parkzeit sowie Abschleppkosten im Zusammenhang mit Fremdparken. Die Klausur prüft insbesondere Anspruchsgrundlagen, AGB-Recht und Handlungsalternativen im Rahmen des Zivilrechts.

Michael Hippeli· JURA 2019, 642
AGBDie LeistungskondiktionDie echte GoA – Voraussetzungen+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

»Von Schatzfunden und Regalien«

Der Fall behandelt die zivilrechtlichen Fragen rund um einen Schatzfund im privaten Garten, insbesondere die Eigentumsverhältnisse nach BGB und landesrechtlichen Regelungen zum Schatzregal. Es geht um den Verkauf einer antiken Büste über eine Online-Plattform, den gutgläubigen Erwerb, etwaige Wirksamkeitshindernisse beim Vertragsschluss sowie erbrechtliche Bezüge nach dem Tod des ursprünglichen Finders.

Steffen M. Jauß· JURA 2019, 628
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundlagen des KaufvertragsGesetzliche Erbfolge+2 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Die Kündigungs- verzichtsklausel

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Mietvertrag zwischen der Vermieterin V und dem Mieter X, der von Makler M vermittelt wurde. Strittig ist eine handschriftlich eingefügte Kündigungsverzichtsklausel mit einer Laufzeit von fünf Jahren, die im Vertrag vereinbart wurde. X möchte das Mietverhältnis vor Ablauf der Verzichtsfrist kündigen und beruft sich auf die Unwirksamkeit der Klausel wegen AGB-rechtlicher Vorgaben (§§ 305 ff. BGB). Zu erörtern sind insbesondere die Einordnung der Klausel als Allgemeine Geschäftsbedingung, die wirksame Einbeziehung und die Zulässigkeit des Laufzeitverzichts nach § 307 BGB sowie die Abgrenzung zur Individualvereinbarung.

AGB§ 1004 BGB (analog)Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Brand im Mietshaus

Im Mittelpunkt des Falls stehen Schadensersatzforderungen nach einem Brand in einem vermieteten Mehrfamilienhaus mit angeschlossenem Ladenlokal. M verlangt von dem neuen Eigentümer K Ersatz für bei dem Brand zerstörtes Bäckerei-Inventar, während S Ersatz für ein während der Löscharbeiten entwendetes iPhone von K und/oder M fordert. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich des Mietrechts, insbesondere bei der Frage nach Haftungsausschlüssen, der Haftung aus Eigentümerwechsel und der Zurechnung von Schäden durch Mängel der Mietsache, sowie möglichen Ansprüchen deliktischer oder mietrechtlicher Natur. Weiterhin ist die Bedeutung einer vom Vermieter erteilten Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung und der Umgang mit Versicherungsleistungen zu thematisieren.

Oliver Becker· ZJS 2019, 269
Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JURA 2018Anfänger:innen

Das E-Bike und die verschwundene Jacke

Im ersten Teil der Klausur wird anhand eines eBay-Sofortkaufs die Auslegung von Angebot und Annahme sowie die Irrtumsanfechtung thematisiert. Im zweiten Teil ist eine AGB-Kontrolle durchzuführen. Die Klausur orientiert sich an einer aktuellen BGH-Entscheidung und behandelt konkrete zivilrechtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit einem E-Bike-Verkauf.

Steffen Walter, Sarah Graubner· JURA 2018, 1276
Angebot und AnnahmeAnfechtung der WillenserklärungAGB+3 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Der versierte Verbraucher

Der Fall behandelt den Online-Vertragsschluss und das Widerrufsrecht beim sogenannten Verbrauchsgüterkauf. Auf Basis eines Sachverhalts zum Kauf einer Perlenkette über einen Onlineshop werden die rechtlichen Grenzen des Widerrufsrechts, dessen ggf. rechtsmissbräuchliche Ausübung sowie Besonderheiten bei dualen Vertriebsstrukturen thematisiert. Es wird gefragt, ob der Käufer Rückzahlung des Kaufpreises verlangen kann.

Louis Pahlow, Felix Jehle· JURA 2018, 734
Widerruf & VerbraucherverträgeVerbrauchsgüterkaufGrundlagen des Kaufvertrags+4 weitere
JA 20181. Staatsexamen

Energieversorgung

Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Vertrags- und Schuldrechts am Beispiel eines Energieversorgungsunternehmens. Schwerpunkt sind der Vertragsschluss, die Wirkungen und Einbeziehung von AGB, kaufrechtliche Gewährleistungsfragen, Pflichtverletzungen, Verzögerung der Leistung und die Geschäftsführung ohne Auftrag. Diskutiert werden wechselseitige Ansprüche zwischen Energieversorger und Automobilhersteller im Zusammenhang mit Stromlieferungen, AGB-Haftungsausschluss und Schadensersatz.

Prof. Dr. Tobias Lettl· JA 2018, 581· 300 Min Bearbeitung
Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)AGBAuftrag, §§ 662ff. BGB+5 weitere
JA 2018Anfänger:innen

Die Gebrauchtwagenprofis

Die Klausur beschäftigt sich mit dem Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs über eBay, wobei besondere Fragen zur Stellvertretung, zum Vertragsschluss im Online-Auktionsformat sowie zu den Rechten beim Fernabsatz behandelt werden. Im Zentrum steht die Frage, ob dem Höchstbietenden C Ansprüche gegen den Verkäufer A zustehen, insbesondere auf Schadensersatz und Widerruf.

Sebastian Jacob, Johannes Liebhaber· JA 2018, 492· 120 Min Bearbeitung
Angebot und AnnahmeSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Vollautomatisiert unterwegs

In einem Examenssachverhalt kollidiert ein vollautomatisiert gesteuerter Lkw nach Versagen der Bremsanlage und Unaufmerksamkeit des Fahrers mit einem Pkw an einer Ampel. Die Prüfung betrifft Haftungsfragen rund um das automatisierte Fahrsystem, den Fahrer und den Hersteller vor Inkrafttreten der aktuellen Änderungen des StVG.

Lena Kunz· JURA 2018, 70
Haftung nach StVGProduzentenhaftung+2 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Der Nachbar und das Paket

Im vorliegenden Examensfall aus dem Zivilrecht bestellt A eine antike Vase bei B, die mittels der Deutschen Post AG geliefert wird. Das Paket wird bei Abwesenheit des Empfängers A an den Nachbarn N zugestellt, der die Vase vor Übergabe an A durch einen Unfall zerstört; zudem wird das Paket bei späterem Besuch durch Z weiter beschädigt. Zu prüfen sind Schadensersatz- und Rückforderungsansprüche zwischen A, N, B, der Deutschen Post AG sowie Z. Die Klausur fokussiert auf zentrale Probleme des Schuldrechts, Sachenrechts und Kaufrechts.

Jonas Bühler· JURA 2017, 1428
Grundlagen des KaufvertragsGefahrübergangGrundprinzipien des Sachenrechts+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Die Sicherungsgrundschuld

Bei dem Fall handelt es sich um eine Examensübung zur Sicherungsgrundschuld. Schwerpunkte sind die Zulässigkeit einer formularmäßigen Beschränkung des Rückgewähranspruchs auf Löschung der Grundschuld im Sicherungsvertrag und die Voraussetzungen des § 1192 Ia BGB samt Einreden gegenüber Dritterwerbern. Die Fallkonstellation bezieht auch die Rechtslage vor und nach dem Risikobegrenzungsgesetz ein.

Charlotte Reichow· JURA 2017, 1094
GrundpfandrechteEntstehung & Gegenstand der Sicherungsmittel+3 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Missglückte Renovierung«

Die Klausur ‚Missglückte Renovierung‘ behandelt einen Mietvertrag über ein renovierungsbedürftiges Wohnhaus, bei dem streitige Klauseln zu Schönheitsreparaturen und der Renovierungsverpflichtung greifen. Es entstehen Konflikte um Vertretung, Vertragsauslegung sowie um fehlerhafte Ausführung der Renovierung nach Auszug des Mieters und Übergabe an den Nachmieter.

SchönheitsreparaturenAuslegung der WillenserklärungPflichten im Mietverhältnis +4 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Immer Ärger im Internet

Die Klausur behandelt einen Sachverhalt rund um Internetauktionen, bei dem ein gewerblicher Verkäufer über verschiedene Accounts auf einer Online-Plattform Geräte anbietet. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Zustandekommen und zur Wirksamkeit von Verträgen bei Internetauktionen, insbesondere unter Berücksichtigung der Plattform-AGB und möglicher Vertretungssituationen sowie eines etwaigen Missbrauchs von Nutzerkonten.

Jan-Heinrich Ehlers· JURA 2017, 189
Angebot und AnnahmeAGBStellvertretung+3 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

AGB- und Mietrecht: Vorliegen von AGB bei »Dritt«-Klauseln – Objektive Auslegung von AGB – Schönheitsreparaturklauseln und Kompensation – Quotenabgeltungsklauseln

Die Klausur thematisiert das Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Mietvertragsklauseln, insbesondere hinsichtlich Schönheitsreparaturen und Quotenabgeltung. Untersucht werden objektive Auslegung von AGB, die Wirksamkeit gängiger Renovierungsklauseln sowie deren Anwendung auf verschiedene Sachverhaltskonstellationen.

Daniel Ulber, Kevin Lukes· JURA 2016, 1188
AGBSchönheitsreparaturen+2 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Und am Ende nichts als Ärger

Die Vermieterin V verlangt von ihrem ehemaligen Mieter M die Erstattung von Kosten für Schönheitsreparaturen und die Beseitigung verschiedener Wohnungsmängel nach Ende des Mietverhältnisses. Der Streit dreht sich insbesondere um die Wirksamkeit und Reichweite der im Mietvertrag enthaltenen Klauseln zu Schönheitsreparaturen und zur Teppichbodenpflege. Weitere rechtliche Schwerpunkte betreffen Schäden an Fliesen, Toilette und Waschbecken sowie die Frage der üblichen Abnutzung. M beruft sich auf die angebliche Unwirksamkeit der Vertragsklauseln und macht zudem einen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution geltend.

AGBStellvertretungNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Eine folgenschwere Gefälligkeit

In diesem Fall geht es um die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung sowie um mögliche Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitnehmer aufgrund einer Fortbildungsvereinbarung. Es sind insbesondere Fragen zur Vertretung, zur Rückzahlungspflicht von Fortbildungskosten, zum Einsatz einer Detektei und zur Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu prüfen.

Dr. Alexander Stöhr, Alexandra Hille· JA 2016, 418· 300 Min Bearbeitung
AGBStellvertretungBeendigung+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Möbelmarkt in Not

Die Klausur behandelt die insolvenzbedingte Krise eines Möbelgroßhändlers, der hochwertige Möbel über eine komplexe Lieferkette aus unterschiedlichen Unternehmen bezieht. Besonders im Fokus stehen der Eigentumsvorbehalt, dessen Durchsetzung und die Pfändung der Ware durch einen Gerichtsvollzieher. Erörtert wird, ob der Holzhändler gegen den Gläubiger des Möbelmarkts erfolgreich die Drittwiderspruchsklage erheben kann.

Markus Fehrenbach· JURA 2015, 1222
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenDrittwiderspruchsklage, § 771 ZPO+3 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Möbelkauf mit Schwierigkeiten

Im Fall schließt ein Verbraucher über einen Online-Shop eine individuell gestaltbare Sofagarnitur bei einer GbR, erhält aber nach Strukturveränderungen des Anbieters und erheblicher Lieferverzögerung ein mangelbehaftetes Sofa, das nicht der Bestellung entspricht. Streitpunkt sind neben der Vertragsauslegung und Identifikation des Vertragspartners insbesondere Gewährleistungsrechte, das Zurückweisungsrecht bei Lieferung mangelhafter Ware sowie organisatorische und kommunikative Probleme rund um die Geschäftsübernahme und Zuständigkeiten.

David Neuwirth· JURA 2015, 1102
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelNacherfüllung +5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Probleme bei der ehebedingten Erholung

Die Klausur behandelt verschiedene Problemstellungen aus dem BGB Allgemeinen Teil, Reisevertragsrecht und Familienrecht. Es geht insbesondere um die Rückabwicklung von Flugbuchungen mit falschen Angaben, Unterlassungsansprüche im Zusammenhang mit ehebrecherischem Verhalten in der Ehewohnung, Ersatzansprüche im Zusammenhang mit einer abgesagten Kreuzfahrt wegen höherer Gewalt sowie um Ansprüche aus einer vorverlegten Rückreise und deren Abtretung. Die Klausur fordert die Bearbeitung mehrerer anspruchsrelevanter Konstellationen und AGB-Fragen.

Markus Kellermann-Schröder· JA 2015, 417· 300 Min Bearbeitung
AGBMinderung & SchadensersatzMietverhältnisse über Wohnraum+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Die Vorleistungspflicht der Werkunternehmerin

Die Klausur befasst sich mit der Wirksamkeit einer AGB-Klausel in einem Werkvertrag betreffend eine Vorleistungspflicht der Bestellerin. Im Zentrum stehen die AGB-rechtliche Kontrolle der Vorleistungspflicht, die Rechte und Pflichten der Parteien beim Werkvertrag sowie die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit einer mangelhaften Werkleistung.

Laura Krüger· JA 2014, 575· 180 Min Bearbeitung
AGBNacherfüllung Zugewinnausgleich und andere Vermögensausgleichsansprüche+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Vertragsübernahme und AGB-Kontrolle im Dreipersonenverhältnis – Ein Fall aus der anwaltlichen Praxis

Die Klausur behandelt einen Fall aus der anwaltlichen Praxis mit Bezug zur Vertragsübernahme und der AGB-Kontrolle im Dreipersonenverhältnis. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein ursprünglich individuell ausgehandelter Servicevertrag, der im Zuge eines Immobilienerwerbs von mehreren Personen übernommen wird, einer AGB-Kontrolle unterliegt, insbesondere hinsichtlich einer langen Vertragslaufzeit. Die Bearbeitung erfordert eine getrennte Analyse der einzelnen Vertragsverhältnisse sowie eigene Wertungen und ggf. analoge Anwendung gesetzlicher Vorschriften.

DreipersonenverhältnisseAGB+2 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Verbummelter Vertragsschluss beim Grundstückskauf

Die Klausur behandelt die Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrags bei Verwendung formularmäßiger Klauseln, insbesondere zur Annahmefrist und zur AGB-Kontrolle. Es werden Ansprüche des Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises und auf Erstattung von Erwerbsnebenkosten thematisiert, falls ein Vertrag nicht zustande gekommen ist.

Prof. Dr. Christoph Weber, Stephan Gräf· JA 2014, 417· 300 Min Bearbeitung
Angebot und AnnahmeAGBAuftrag, §§ 662ff. BGB
JURA 2014Fortgeschrittene

Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle der Frist für die Bindung an das Vertragsangebot

Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit eines Bauträgervertrags mit Fokus auf die Bindungsfrist des Angebots und deren Kontrolle nach AGB-Recht. Prüfungsgegenstand ist insbesondere, ob eine in vorformulierter Erklärung enthaltene viermonatige Bindung an das Vertragsangebot gemäß § 308 Nr. 1 BGB zulässig ist und welche Frist für die Annahmeerklärung angemessen ist. Zudem werden bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen bei unwirksamem Vertrag behandelt.

Petersen, Bosch, Kingreen· JURA 2014, 1
Angebot und AnnahmeAGBFristen und Termine+11 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»Kein Bett für Neonazis«!?

Ein ehemaliger Vorsitzender einer rechtsextremen Partei bucht über seine Frau ein Hotelzimmer. Nach Bekanntwerden seiner politischen Vergangenheit verweigert das Hotel die Aufnahme und spricht ein Hausverbot aus. Die Klausur behandelt unter anderem das Widerrufsbegehren gegen das Hausverbot und mögliche Benachteiligungen nach dem AGG.

Gesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteAGBEntstehung von Schuldverhältnissen +5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Der verflixte Laptop

In dieser Übungsklausur werden Fragen zum Zustandekommen und zur Durchführung eines Kaufvertrags über einen Laptop behandelt. Thematisiert werden insbesondere die Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, die Abtretung der Kaufpreisforderung sowie die Frage, wer zur Leistung verpflichtet ist. Die Fallbearbeitung richtet sich darauf, ob der Lieferant von dem Käufer Zahlung verlangen kann.

Jan Wackenhuth· JURA 2013, 943
Grundlagen des KaufvertragsAGBRücktritt+4 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Auch auf dem Pfad der Erleuchtung ist man vor Schäden nicht gefeit

Der Fall behandelt die Ansprüche eines Reisenden gegen einen Reiseveranstalter nach einem Unfall während einer Nepalreise, insbesondere Schadensersatz, Schmerzensgeld sowie Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden. Zusätzlich wird geprüft, welches Sachrecht auf deliktische Ansprüche Anwendung findet. Thematisiert werden Vertragsschluss, Anspruchsvoraussetzungen und Verjährung.

Ansgar Staudinger· JURA 2013, 624
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGBVerjährung+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»Die Renovierungspflicht hat Grenzen«

In diesem Examensübungfall geht es um die Wirksamkeit einer formularmäßigen Schönheitsreparaturklausel und Renovierungspflicht im Wohnraummietrecht. Der Mieter verlangt nach Beendigung des Mietverhältnisses und Durchführung der Renovierung von seinem Vermieter die Erstattung von Renovierungskosten sowie Nutzungsentschädigung, da er glaubt, dass die im Mietvertrag geregelte Renovierungspflicht unwirksam war.

Adam Sagan· JURA 2013, 616
Schönheitsreparaturen+4 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall: Bielefelder Fenstersturz

Im Fall "Bielefelder Fenstersturz" verlangt die Mitarbeiterin A Schadensersatz, nachdem sie durch einen aus dem Rahmen gestürzten Fensterflügel in den von M gemieteten Geschäftsräumen verletzt wurde. Die zentrale Frage ist, ob A wirtschaftlich werthaltige Ansprüche gegen den Vermieter V geltend machen kann. Im Mittelpunkt stehen mietrechtliche Ansprüche aus § 536a BGB und die Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich eines Mietvertrags. Weitere Schwerpunkte betreffen die Zulässigkeit vertraglicher Haftungsbeschränkungen und die Auswirkungen von Konstruktionsfehlern am Mietobjekt.

Ulf P. Börstinghaus· ZJS 2013, 384
AGB§ 823 Abs. 1 BGB§ 823 Abs. 2 BGB+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: Eine Tageskarte auf Abwegen

Im vorliegenden Fall verlangt die metronom Eisenbahngesellschaft mbH von Frau Caspar die Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts in Höhe von 40 €, nachdem sie in einem Metronom-Zug mit einer von Dritten erworbenen und abgenutzten HVV-Tageskarte angetroffen wurde. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Wirksamkeit der Übertragung und Nutzung der HVV-Tageskarte, die Anwendbarkeit der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen sowie die Voraussetzungen und Grenzen des erhöhten Beförderungsentgelts nach § 12 EVO. Es ist zudem zu prüfen, ob Frau Caspar als Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis gilt. Im Raum stehen Fragen zur Vertragsbindung und zur Angemessenheit der Rechtsfolgen bei unterschiedlichen Formen des Erwerbs und Gebrauchs von Fahrkarten.

Volkan Güngör· ZJS 2013, 373
AGBSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Ohne Schrei kein Glück

Die Klausur behandelt einen Online-Kauf einer Handtasche unter Einbeziehung von AGB, Fragen zur ordnungsgemäßen Lieferung an Dritte im Mehrparteienhaus, Fernabsatzrecht, Widerruf und Geschäftsführung ohne Auftrag. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Auswirkungen der Übergabe der Ware an eine Nachbarin sowie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

Simon Apel, Katja Brzezinski· JURA 2012, 888
Grundlagen des KaufvertragsAGBWiderruf & Verbraucherverträge+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Wiener Konventionen: Da blüht dir was – oder auch nicht!

Die Klausur behandelt einen grenzüberschreitenden Warenkauf zwischen Deutschland und Österreich unter Einbeziehung der Wiener UN-Kaufrechtskonvention (CISG). Es geht insbesondere um Rechtsfragen zum Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts, dessen Verhältnis zu nationalem Recht, den Voraussetzungen für Schadensersatz bei nicht vertragsgemäßer Lieferung, die Einbeziehung und Wirkung Allgemeiner Geschäftsbedingungen sowie Fragen der internationalen Zuständigkeit und zur Bindungswirkung einer österreichischen Streitverkündung im anschließenden deutschen Verfahren. Im Mittelpunkt steht die Verjährung von Schadensersatzansprüchen nach einer mangelhaften Großhandelslieferung von Blumenzwiebeln.

Besonderer Teil - Rom I-VOGrundlagen des KaufvertragsSach- und Rechtsmängel+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Das Beste aus dem Internet

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen rund um Stellvertretung und Botenschaft beim Vertragsschluss im Onlinehandel, insbesondere bei eBay-Auktionen. Sie prüft Fragen des Vertragsschlusses, die Wirksamkeit von im Internet geschlossenen Verträgen durch minderjährige oder vertretene Personen, das Widerrufsrecht im Fernabsatz und die Erstattung von Versandkosten nach Ausübung des Widerrufs. Außerdem werden eBay-spezifische Regelungen, Verbraucherschutzvorschriften und Zugang von Willenserklärungen thematisiert.

Christopher Krois· JA 2012, 27· 300 Min Bearbeitung
§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)AGB+5 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Teure Wohnungssuche im Internet

Examensklausur zu Vertragsschluss im Internet im Zusammenhang mit Kostenfallen auf Wohnungsportalen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Sittenwidrigkeit, Anfechtung, Widerruf sowie deliktsrechtliche Ansprüche und zivilprozessuale Besonderheiten wie Widerklage und parteierweiternde Drittwiderklage.

Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreGesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteWiderruf & Verbraucherverträge+4 weitere
JURA 2011Schwerpunktbereich

Übungsklausur Schwerpunktbereich Arbeit und Soziales Sandy trinkt Cola

Im Fall ‚Sandy trinkt Cola‘ wird eine langjährige Kassiererin nach dem Konsum einer Flasche Cola aus dem Bestand des Arbeitgebers fristlos gekündigt. Die Klausur thematisiert Kündigungsschutz, die Wirksamkeit von formularmäßigen Klageverzichtserklärungen, Verdachtskündigungen und verfahrensrechtliche Zuständigkeitsfragen im Arbeitsrecht.

Beendigung des ArbeitsverhältnissesArbeitsgerichtsprozess+2 weitere
JA 2011Fortgeschrittene1. Staatsexamen

* "Der zerstörte WM-Fußball und Ärger mit dem Töpferkurs

Die Klausur behandelt die Wirksamkeit und Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Vorleistungspflicht in einem gemischttypischen Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Einzelunternehmer. Es wird geprüft, ob Allcall Solutions einen Anspruch auf Zahlung des vorab verlangten Entgelts gegen Bernhard Bruch hat, wobei die unternehmerische und verbraucherrechtliche Stellung des Kunden sowie die AGB-rechtlichen Grenzen der Vorleistungsklausel im Mittelpunkt stehen.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+12 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Möbelkauf mit Folgen

Die Examensklausur behandelt mehrere Kaufverträge über Möbel zwischen einer Firma und privaten Käufern. Es stehen Fragen des Kaufrechts (Sachmängel, Rücktritt, Gefahrübergang), AGB-Kontrolle, Prozessrecht (insb. Klagehäufung, Streitgenossenschaft, Zustellung), Rücktritt, Schadenersatz, sowie die Berechtigung von Kaufpreisforderungen und Aufrechnung im Mittelpunkt.

Tobias Tröger, Anton Ederle· JURA 2010, 307
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelRücktritt+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Internetauktion

Die Klausur behandelt den Vertragsabschluss bei einer Internetauktion, insbesondere die Wirksamkeit des Vertragsschlusses zwischen dem anbietenden Verkäufer und dem Höchstbietenden unter Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zudem werden Fragen der Anfechtung, des Widerrufsrechts sowie einer möglichen Rückabwicklung nach erfolgtem Vertragsschluss aufgeworfen.

Prof. Dr. Tobias Lettl· JA 2009, 686· 300 Min Bearbeitung
Angebot und AnnahmeVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Stellvertretung+5 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Das falsche Tafelgeschirr

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um einen Internet-Auktionskauf, bei dem Porzellan in der falschen Farbe ersteigert wird. Thematisiert werden insbesondere Vertragsschluss, Vertretung, Sachmängel und die daraus resultierenden Schadensersatz- und Zahlungsansprüche zwischen den beteiligten Parteien R, X, Y und Z. Der Fall eignet sich zur Prüfung zentraler schuld- und kaufrechtlicher Fragestellungen.

Prof. Dr. Roland Schwarze· JA 2008, 685· 300 Min Bearbeitung
Angebot und AnnahmeVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)AGB+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Ein umstrittenes Fernsehinterview

Die M-GmbH, ein Medienkonzern, verlangt gemeinsam mit ihrem Alleingesellschafter A Schadensersatz von der Großbank G und deren Vorstandsvorsitzendem V. Hintergrund ist ein öffentliches Fernsehinterview, in dem V sich zur wirtschaftlichen Lage der M-GmbH äußert und Zweifel an einer weiteren Kreditvergabe äußert, was angeblich zur Ablehnung bereits zugesagter Kredite durch andere Banken geführt hat. Zentrale Rechtsfragen betreffen deliktsrechtliche Schadensersatzansprüche, insbesondere im Zusammenhang mit Bankgeheimnis, Persönlichkeitsrechten und der Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen gemäß § 824 BGB. Neben den deliktsrechtlichen Aspekten sind auch vertragliche Standardprobleme und die Anspruchsberechtigung des Alleingesellschafters zu prüfen.

Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)AGB§§ 830, 840 BGB+5 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Widerruf nach Weihnachten

Die Klausur behandelt Probleme rund um den Widerruf von Verträgen im Fernabsatz, insbesondere bei Online-Käufen und Flugbuchungen. Thematisiert werden die Voraussetzungen des Widerrufsrechts, die Form und Fristsetzung, sowie Fragen rund um die Wirksamkeit von AGB und typische Leistungsstörungen. Die Studierenden prüfen verschiedene Ansprüche und die Wirksamkeit der Erklärungen.

Prof. Dr. Nikolaus Forgó, Seyavash Amini· JA 2008, 21· 300 Min Bearbeitung
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)AGB§ 824 BGB+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Laptopkauf mit Missverständnissen

Die Klausur befasst sich mit den rechtlichen Problemen rund um einen Laptopkauf, bei dem es zu mehreren Missverständnissen und Stellvertretungsverhältnissen kommt. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur wirksamen Begründung von Kaufverträgen, zur Rechtsgeschäftslehre sowie zur Stellvertretung und zu möglichen Anfechtungen. Es sind zudem AGB-Fragen relevant.

Auftrag, §§ 662ff. BGBVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2006Anfänger:innen

Kein Persilschein in der Waschanlage

Die Klausur behandelt drei Konstellationen im Zusammenhang mit einer Waschanlage: 1) Ansprüche wegen Schäden am Auto unter dem Gesichtspunkt von Haftungsbeschränkungen in AGB und Leistungsstörungsrecht, 2) Ersatz eines entgangenen Honorars nach Nichterfüllung einer Reinigungszusage (insb. culpa in contrahendo und Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter), 3) Ersatzansprüche wegen eines Schadens an einem Dritten (Pelzmantel) aufgrund eines Betriebsfehlers (Haftungsprivilegierung, Verkehrssicherungspflichten, evtl. § 831 BGB).

Björn Laukemann· JA 2006, 606· 120 Min Bearbeitung
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)AGBHaftungsbeschränkungen+5 weitere
JA 20061. Staatsexamen

Ein Haus für 2,50??

Die Klausur befasst sich mit Problemen beim Zustandekommen und der Abwicklung von Verträgen im Rahmen von Internetauktionen, insbesondere zu ungewöhnlich niedrigen Kaufpreisen. Es werden verschiedene zivilrechtliche Fragestellungen analysiert, darunter Angebot und Annahme, Geschäftsfähigkeit, Auslegung der Willenserklärungen sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche und die Anwendung von AGB.

Dr. Andreas Deutsch· JA 2006, 346· 300 Min Bearbeitung
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Ersatzteile im Online-Versandhandel

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Bereich Online-Versandhandel, bei dem ein Verbraucher Tintenpatronen bestellt und Mängel an einer gelieferten Kartusche sowie Unstimmigkeiten bezüglich der AGB und Gewährleistungsfristen geltend macht. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Angebot und Annahme beim Online-Kauf, zur Einbeziehung von AGB, Sachmängelhaftung und Verjährungsregelungen im Kaufrecht. Aspekte der Produzentenhaftung sollen nur am Rande geprüft werden.

Rüdiger Koch, Dr. Roland Schimmel· JA 2006, 190· 240 Min Bearbeitung
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGVerjährung+5 weitere
JA 20061. Staatsexamen

Teure Wohnungsvermittlung?

In dieser Examensklausur geht es um die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit einer Maklerprovision bei der Vermittlung eines kurzfristigen Wohnraummietvertrages unter besonderer Berücksichtigung der Auslegung der Provisionsvereinbarung und relevanter mietrechtlicher Vorschriften. Zusätzlich wird geprüft, ob die Mieterin gegen die Vermieterin einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen aus eigenmächtiger Beauftragung eines Handwerkers wegen eines Defekts hat.

Dr. Philipp Böcker· JA 2006, 110· 300 Min Bearbeitung
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS1. Staatsexamen

Der Traum vom eigenen Reitpferd

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Kauf eines Reitpferds. Der Schwerpunkt liegt auf Sachmängelgewährleistung, Rücktritt, Verjährung und AGB-Prüfung im Kaufrecht, inklusive Besonderheiten der Verjährungshemmung. Aspekte wie Aufwendungs- und Nutzungsersatz sowie Prozessfragen (Widerklage, Aufrechnung) werden ebenfalls angesprochen.

· kk:7982· 300 Min Bearbeitung
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelRücktritt+5 weitere
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