Klausuren
Pkw-Kauf mit Hindernissen
Die Klausur behandelt einen Kaufvertrag über einen gebrauchten Pkw, insbesondere das Vorliegen von Sachmängeln zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs sowie die Anwendung der Beweislastumkehr gemäß § 477 Abs. 1 S. 1 BGB. Zudem thematisiert sie die kaufrechtliche Gewährleistung, die Abgrenzung zwischen Verbraucher- und Unternehmerstatus (§ 13, § 14 BGB) und die Anwendbarkeit des § 344 Abs. 1 HGB.
Die verlegbare Hochzeitsfeier
Die Klausur behandelt die Gewährleistungsrechte beim Kauf von Waren mit digitalen Elementen. Es wird untersucht, ob Käufer nach dem Wegfall eines für die Nutzung erforderlichen Servers von ihrem Verkäufer die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen können. Dabei werden sowohl Verbraucher- als auch Unternehmerkonstellationen betrachtet.
Mobilfunkvertrag
Die Klausur behandelt den Vertragsschluss eines Mobilfunk- und Kartenvertrags im Wege des Fernabsatzes. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen und etwaige Ausschlüsse des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen, insbesondere bei Einschaltung eines Boten für die Vertragsübermittlung. Geprüft werden Ansprüche auf Rückgewähr des Kaufpreises und der gezahlten Grundgebühren nach erklärtem Widerruf.
Familie Veistenauer
Die Klausur behandelt die Übertragung eines Grundstücks eines Vaters auf seine minderjährige Tochter zu besonders günstigen Bedingungen, wobei auch die Familienbindung des Grundbesitzes und Rücktrittsmöglichkeiten sowie Grundpfandrechte thematisiert werden. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Minderjährigenrechts, der Vertragsgestaltung, des Grundstückserwerbs und der Belastung mit Rechten Dritter. Es wird zudem gefragt, wie sich die Antworten ändern, wenn die Übertragung unentgeltlich erfolgt und das Grundstück verpachtet ist.
Energieversorgung
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Vertrags- und Schuldrechts am Beispiel eines Energieversorgungsunternehmens. Schwerpunkt sind der Vertragsschluss, die Wirkungen und Einbeziehung von AGB, kaufrechtliche Gewährleistungsfragen, Pflichtverletzungen, Verzögerung der Leistung und die Geschäftsführung ohne Auftrag. Diskutiert werden wechselseitige Ansprüche zwischen Energieversorger und Automobilhersteller im Zusammenhang mit Stromlieferungen, AGB-Haftungsausschluss und Schadensersatz.
Internetauktion
Die Klausur behandelt den Vertragsabschluss bei einer Internetauktion, insbesondere die Wirksamkeit des Vertragsschlusses zwischen dem anbietenden Verkäufer und dem Höchstbietenden unter Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zudem werden Fragen der Anfechtung, des Widerrufsrechts sowie einer möglichen Rückabwicklung nach erfolgtem Vertragsschluss aufgeworfen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Prof. Dr. Tobias Lettl prüfen besonders häufig § 824 BGB (3×), Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB) (3×), § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG (2×), Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2) (2×), Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1) (2×), § 826 BGB (1×), AGB (1×) und Angebot und Annahme (1×).