Thomas Klein (1933–2001) war Professor für Neuere Geschichte an der Philipps-Universität Marburg, wo er von 1972 bis 1998 lehrte. Zu seinen fachlichen Schwerpunkten zählten die nord- und mitteldeutsche Verwaltungs- und Landesgeschichte sowie die neuere sachsen-anhaltische Geschichte. Klein galt als Experte auf diesen Gebieten und prägte mit seinen Forschungen das Verständnis der regionalen Entwicklung im genannten Zeitraum.
Klausuren
Examensübungsklausur Arbeitsrecht: Unfairer Überraschungsbesuch
Im Fall verlangt die Klägerin K die Feststellung, dass ihr Arbeitsverhältnis mit der Unternehmerin B weder durch den am 15.2.2022 unterzeichneten Aufhebungsvertrag noch auf andere Weise beendet wurde und über den 28.2.2022 hinaus fortbesteht. Zentrale Aspekte sind die Wirksamkeit des Aufhebungsvertrags, insbesondere unter den Bedingungen eines überraschenden Besuchs und einer möglichen Überrumpelungssituation, sowie die Anfechtung und der Widerruf durch K. Außerdem ist die arbeitsrechtliche Behandlung der Kündigung und Vertragsverlängerung zu prüfen. Der Fall adressiert Fragen des Individualarbeitsrechts, des Allgemeinen Schuldrechts und der Anforderungen an Aufhebungsverträge.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Thomas Klein prüfen besonders häufig Anfechtung der Willenserklärung (1×), Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht) (1×) und Stellvertretung (1×).