Daniel Ulber, Jahrgang 1980, ist deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer an der Universität Trier. Geboren in Köln, widmet er sich der Forschung und Lehre im juristischen Bereich. Seine Tätigkeit an der Universität Trier unterstreicht seine akademische Expertise in der Rechtswissenschaft.
Klausuren
3 KlausurenImmer (noch) Ärger mit den Fliesen
Im Mittelpunkt steht ein Kaufvertrag über Natursteinfliesen, die sich nach dem Verlegen als mangelhaft erweisen. Zu prüfen ist, ob der Käufer von der Verkäuferin Nacherfüllung sowie Kostenvorschuss für Ausbau und Neueinbau der Fliesen verlangen kann und ob die Verkäuferin Einwendungen dagegen hat.
Unbestelltes aus Europa
Ein Elektriker bestellt bei einem Elektronikfachgeschäft ein bestimmtes Schnellladegerät, erhält aber ein gleichwertiges Ersatzgerät einer anderen Marke. Zunächst ignoriert er das Ersatzgerät, nutzt es aber später, ohne den Kaufpreis zu bezahlen. Die Klausur prüft, ob der Händler Anspruch auf Zahlung oder Rückgabe hat und bezieht sich ausdrücklich auf Art. 27 der Verbraucherrechterichtlinie.
AGB- und Mietrecht: Vorliegen von AGB bei »Dritt«-Klauseln – Objektive Auslegung von AGB – Schönheitsreparaturklauseln und Kompensation – Quotenabgeltungsklauseln
Die Klausur thematisiert das Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Mietvertragsklauseln, insbesondere hinsichtlich Schönheitsreparaturen und Quotenabgeltung. Untersucht werden objektive Auslegung von AGB, die Wirksamkeit gängiger Renovierungsklauseln sowie deren Anwendung auf verschiedene Sachverhaltskonstellationen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Daniel Ulber prüfen besonders häufig AGB (1×), Grundlagen des Kaufvertrags (1×), Minderung & Schadensersatz (1×), Nacherfüllung (1×), Sach- und Rechtsmängel (1×), Schönheitsreparaturen (1×) und Widerruf & Verbraucherverträge (1×).