Klausuren
Grundkurshausarbeit zur Partnervermittlung: „Wo die Liebe hinbellt!“
Valentine (V) beauftragt den Partnervermittler Reginald Herzsprung (H) nach erfolgloser Online-Partnersuche mit einem Vermittlungsvertrag. Im Zentrum steht die Frage, ob und nach welchen rechtlichen Grundlagen H einen Vergütungsanspruch gegen V im Zusammenhang mit dem angebotenen digitalen Vermittlungspaket geltend machen kann. Schwerpunkte sind der Anwendungsbereich und die analoge Anwendung von § 656 BGB auf moderne, softwaregestützte Partnervermittlungen sowie verbraucherschützende Widerrufsrechte. Außerdem ist zu klären, wie die vertraglichen Pflichten im Verhältnis zwischen V und H auszugestalten und zu bewerten sind.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von PD Dr. Thomas Pierson prüfen besonders häufig AGB (1×), Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht) (1×) und Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB) (1×).