Veronica R. S. Hoch-Loy
Klausuren
Malen oder zahlen?
Im Sachverhalt geht es um die Wirksamkeit und Reichweite einer Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag über eine unrenovierte Wohnung sowie die sich daraus ergebenden wechselseitigen Ansprüche von Mieter und Vermieter. Die Klausur prüft insbesondere, ob der Mieter wirksam zu Schönheitsreparaturen verpflichtet wurde, ob dem Mieter gegenüber dem Vermieter Ansprüche auf Renovierung oder Kostenvorschuss zustehen und wie AGB-rechtliche sowie mietrechtliche Grundsätze auf Schönheitsreparaturklauseln anzuwenden sind.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Veronica R. S. Hoch-Loy prüfen besonders häufig Gewährleistung (1×), Mietverhältnisse über Wohnraum (1×) und Schönheitsreparaturen (1×).