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Jurafuchs
Professor Dr.

Tilman Bezzenberger

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Professor:in

Klausuren

JuS 2024Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Gesellschaftsrecht und allgemeines Leistungsstörungsrecht – Rechtsanwälte und Haftungsfallen

Die Klausur behandelt zentrale Problemstellungen im Gesellschaftsrecht, insbesondere zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie zur Anwaltshaftung. Daneben werden typischen Haftungsfallen und Fragen des allgemeinen Leistungsstörungsrechts, insbesondere zum Schadensersatz, geprüft. Sie eignet sich zur Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen.

Professor Dr. Tilman Bezzenberger· JuS 2024, 55· 300 Min Bearbeitung
Gesellschaft bürgerlichen RechtsGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis+8 weitere
JURA 2020Schwerpunktbereich

»Die Entnahme«

Die Übungsklausur behandelt das Thema der Stammkapitalerhaltung im GmbH-Recht. Der Fokus liegt auf der Frage, ob die Auszahlung von Gesellschaftsvermögen an Gesellschafter oder Geschäftsführer rechtlich zulässig ist, und welche Anspruchsgrundlagen gegen Gesellschafter und Geschäftsführer bestehen. Im Mittelpunkt stehen § 30 Abs. 1 GmbHG und rechtliche Schutzmechanismen zum Vermögensschutz der Kapitalgesellschaft.

Tilman Bezzenberger· JURA 2020, 945
Gesellschaft mit beschränkter Haftung+1 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Die Geschäftsidee«

Die Klausur beschäftigt sich mit der Haftung aus Bürgschaften, insbesondere einer Globalbürgschaft, und dem Einsatz von AGB-Klauseln. Es werden Anfechtungsgründe, insbesondere wegen Täuschung und widerrechtlicher Drohung, sowie die Wirksamkeit und Auslegung der Bürgschaftserklärung behandelt. Die Fallprobleme betreffen sowohl Anfechtungsrecht als auch die Inhaltskontrolle von AGB.

Tilman Bezzenberger· JURA 2020, 845
Bürgschaft, §§ 765ff. BGBAGBAnfechtung der Willenserklärung+2 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Anschauungsfälle zur Unmöglichkeit der Leistung im gegenseitigen Vertrag

Die Klausur stellt mehrere typische Sachverhalte zur Unmöglichkeit der Leistung im Rahmen gegenseitiger Verträge, insbesondere beim Kaufvertrag, vor. Verschiedene Konstellationen von Unmöglichkeit (z.B. durch Diebstahl, Unfall oder Verkauf an Dritte) werden mit Lösungshinweisen zur Anspruchsdurchsetzung aus Sicht der Vertragsparteien behandelt. Ziel ist die Vermittlung der systematischen Falllösung im Leistungsstörungsrecht.

Tilman Bezzenberger· JURA 2020, 378
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des Kaufvertrags+3 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Professor Dr. Tilman Bezzenberger prüfen besonders häufig Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (2×), AGB (1×), Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis (1×), Anfechtung der Willenserklärung (1×), Bürgschaft, §§ 765ff. BGB (1×), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (1×), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (1×) und Grundlagen des Kaufvertrags (1×).