ZivilrechtJuS 20242. Staatsexamen / Referendariat
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Gesellschaftsrecht und allgemeines Leistungsstörungsrecht – Rechtsanwälte und Haftungsfallen
Referendarexamensklausur · JuS 2024, 55 · Zivilrecht für 2. Staatsexamen / Referendariat

Rechtsgebiet
Zivilrecht
Niveau
2. Staatsexamen / Referendariat
Quelle
JuS 2024, 55
Lösung
Enthalten
Die Klausur behandelt zentrale Problemstellungen im Gesellschaftsrecht, insbesondere zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie zur Anwaltshaftung. Daneben werden typischen Haftungsfallen und Fragen des allgemeinen Leistungsstörungsrechts, insbesondere zum Schadensersatz, geprüft. Sie eignet sich zur Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen.
Schwerpunkte
Gesellschaft bürgerlichen RechtsGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Allgemeines RechtsschutzbedürfnisSchadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht)Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Gesellschaft mit beschränkter HaftungSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)
Passend dazu in der Jurafuchs-Lernapp
Vertiefe die Klausur-Themen interaktiv — direkt in der Jurafuchs-App, ein Klick oder QR-Scan reicht.
Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
Ersatz immaterieller Schäden nach § 253 BGB
In der App öffnen →
- Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Entschädigungsanspruch bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- Gesellschaft bürgerlichen RechtsGrundstückserwerb und Veräußerung durch die GbR – Vertretungsbefugnis und Registerwirkung
- Schadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht)Anfängliche Unmöglichkeit beim Kauf eines gebrauchten Bullis
- Schadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt der ganzen Leistung bei Teilunmöglichkeit oder irreparabler Schlechtleistung
- Schadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht)Anfängliche Unmöglichkeit – Übernahme des Beschaffungsrisikos und Vertretenmüssen
Weitere Klausuren zu Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Übung macht den Meister — hier sind 6 weitere Klausuren mit verwandter Themenstellung.
JuS 2024
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Kaufrecht, Leistungsstörungsrecht und Handelsrecht
2. Staatsexamen / Referendariat · 300 min · mit Lösung
ZjS 2021
Examensübungsklausur: Von missratenen Söhnen und schnellen Sportwagen
Fortgeschrittene · mit Lösung
JA 2026
Schlüsselloser Sportwagen
1. Staatsexamen · 300 min
ZjS 2024
Klausur Sachenrecht: „Zwischen Forderung und Eigentum: Die Anwendbarkeit von allgemeinem Schadensersatzrecht auf dingliche Ansprüche“
Fortgeschrittene · mit Lösung
ZjS 2020
Examensübungsklausur: Den gibt’s nur einmal, der kommt nicht wieder...
Fortgeschrittene · mit Lösung
ZjS 2013
Examensklausur: Weniger ist nicht immer schlechter
1. Staatsexamen · mit Lösung