(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Gesellschaftsrecht und allgemeines Leistungsstörungsrecht – Rechtsanwälte und Haftungsfallen
Worum geht es
Die Klausur behandelt zentrale Problemstellungen im Gesellschaftsrecht, insbesondere zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie zur Anwaltshaftung. Daneben werden typischen Haftungsfallen und Fragen des allgemeinen Leistungsstörungsrechts, insbesondere zum Schadensersatz, geprüft. Sie eignet sich zur Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen.
Themen
- Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)
- Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
- Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)
- Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)
Examensrelevanz
Fundstelle
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Diskussion
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