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Zivilrecht

Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis

Das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis ist ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung jeder Klage im Zivilprozess. Es verlangt, dass eine gerichtliche Entscheidung erforderlich und geeignet ist, den geltend gemachten Anspruch durchzusetzen (§§ 253 ZPO ff.). Examensklassiker: Rechtsschutzbedürfnis bei Erfüllung (§ 362 BGB), nach außergerichtlicher Selbstvornahme, im Vorfeld von § 767 ZPO (Vollstreckungsabwehrklage) oder Rücknahme des Rücktritts (§ 323 BGB).

Zu diesem Thema haben wir 10 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JURA 2026Original-Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Originalexamensklausur zum Deliktsrecht, Klimawandel und Zivilprozessrecht

Die Klausur behandelt Fragestellungen zum Deliktsrecht mit Bezug zum Klimawandel und prüft außerdem zivilprozessuale Problemstellungen. Die Kandidat:innen müssen insbesondere Ansprüche aus dem Deliktsrecht sowie prozessuale Voraussetzungen und Besonderheiten bei zivilrechtlichen Klimaklagen prüfen.

§ 823 Abs. 1 BGBGerichtszuständigkeit+3 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Allgemeines Schuldrecht – Versendet, vernichtet, verantwortlich?

Die Klausur thematisiert Grundzüge des allgemeinen Schuldrechts, insbesondere das Leistungsstörungsrecht bei Unmöglichkeit sowie die Zuweisung von Verantwortlichkeit beim Versendungskauf und dem Übergang von Gefahren. Es werden Anspruchsgrundlagen und Folgeansprüche aufgrund vereitelter Lieferungen und Schadenseintritten nach Versendung abgeprüft.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Gefahrübergang+2 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Anwaltsgutachten – Werkvertrag und negative Feststellungsklage

Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Aktenvortrag aus anwaltlicher Sicht mit Schwerpunkt auf dem Werkvertragsrecht und der negativen Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO. Geprüft werden die Anspruchsgrundlagen aus dem Werkvertragsverhältnis, typische Probleme bei der Geltendmachung und Abwehr von Werklohnforderungen, sowie die prozessualen Besonderheiten der negativen Feststellungsklage. Die Klausur eignet sich besonders zur Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen und legt Wert auf systematische Analyse aus Sicht des Beklagten.

Stefanie Eppenstein· JuS 2025, 773· 60 Min
Zustandekommen und BeendigungFeststellungsklage, § 256 ZPODie Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)+4 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Zivilprozessrecht

Die Klausur ist eine Fortgeschrittenenübung aus dem Zivilprozessrecht und behandelt prozessuale Fragestellungen im Zivilprozess. Der Schwerpunkt liegt auf typischen Problemen und Anforderungen an die Parteien im Zivilverfahren.

GerichtszuständigkeitOrdnungsgemäße Klageerhebung+3 weitere
JuS 2024Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Gesellschaftsrecht und allgemeines Leistungsstörungsrecht – Rechtsanwälte und Haftungsfallen

Die Klausur behandelt zentrale Problemstellungen im Gesellschaftsrecht, insbesondere zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie zur Anwaltshaftung. Daneben werden typischen Haftungsfallen und Fragen des allgemeinen Leistungsstörungsrechts, insbesondere zum Schadensersatz, geprüft. Sie eignet sich zur Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen.

Professor Dr. Tilman Bezzenberger· JuS 2024, 55· 300 Min
Gesellschaft bürgerlichen RechtsGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis+8 weitere
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Mietrecht, Widerruf, Werklieferungsvertrag und Allgemeines Schuldrecht

Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen zum Mietrecht, zum Widerruf im Verbraucherrecht sowie zur Abgrenzung und Charakterisierung des Werklieferungsvertrags. Es werden typische Aspekte des allgemeinen Schuldrechts samt deren Anwendung in Anfängerfällen geprüft. Die Aufgabenstellung dient der Einführung in die wesentlichen Strukturen dieser zivilrechtlichen Teilgebiete.

Pflichten im Mietverhältnis Widerruf & VerbraucherverträgeCharakteristik und Abgrenzung+3 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Verbrauchsgüterkauf und Allgemeines Schuldrecht - Mal wieder ein Pferdekauf

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den Transport eines Pferdes als erhebliche Unannehmlichkeit im Sinne des § 475 V BGB sowie die Angebote des Verkäufers zur unentgeltlichen Abholung statt Vorkasse. Zudem wird die Auslegung des § 423 BGB über die Reichweite eines Erlassvertrags ausführlich geprüft. Ein wichtiger Punkt ist außerdem die Frage, ob ein Pferd als austauschbare Sache gilt und die damit verbundene gesamtschuldnerische Haftung, insbesondere die Gleichstufigkeit der Haftung von Verkäufer und Tierarzt. Die Kernprobleme liegen somit im Verbrauchsgüterkauf, im Vertragsrecht und in der Abwicklung komplexer Schuldverhältnisse.

Lammert, Seidl· JuS 2023, 481
VerbrauchsgüterkaufAllgemeines Rechtsschutzbedürfnis
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Leasing, Straßenverkehrsrecht und Allgemeines Schuldrecht

In der Klausur stehen zentrale Fragen des Straßenverkehrs- und Schadensrechts im Vordergrund. Schwerpunktmäßig geht es um die Problematik der gestörten Gesamtschuld sowie um verschiedene Zurechnungs- und Mitverschuldensfragen, etwa beim Einsatz von Smartphones, bei erhöhter Geschwindigkeit und der Nutzung einer App im Straßenverkehr. Ein weiterer Kernpunkt ist die Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Dreiecksverhältnis beim Finanzierungsleasing mit besonderem Blick auf die Abtretung von Gewährleistungsrechten an den Verbraucher. Schließlich wird die Kombination aus Gewährleistungsausschluss und -abtretung in AGB sowie der Gewährleistungsausschluss im verbundenen Vertrag näher geprüft.

Felzen, Karpp· JuS 2022, 569
LeasingAllgemeines Rechtsschutzbedürfnis
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsklausur im Zivilrecht: Die neuen Leiden der Frau M

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Online-Kaufvertrag zwischen einer Architektin (M) und einem Elektronikhändler (K) über ein Notebook, das kurz nach Ingebrauchnahme durch die Käuferin einen Display-Defekt aufweist. M verlangt nach Ablehnung ihrer Mängelrüge durch K die Rückabwicklung des Vertrags unter Berufung auf das Widerrufsrecht und bietet das Notebook Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises an. K bestreitet das Widerrufsrecht unter Verweis auf Fristablauf und fordert zudem Wertersatz für die Nutzung und Wertminderung des Geräts. Rechtlich stehen Fragen zum Verbrauchsgüterkauf, zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, zu Folgepflichten nach Widerruf (insb. Wertersatz) sowie zur Abgrenzung zwischen Gewährleistungs- und Rücktrittsrechten im Mittelpunkt.

Tilman Schultheiß· ZJS 2013, 67
Rücktritt Keine entgegenstehende Rechtskraft, § 322 ZPOAllgemeines Rechtsschutzbedürfnis+5 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Hinterher ist man immer schlauer

Die Examensklausur behandelt zivilrechtliche Streitigkeiten rund um die Installation von Überwachungskameras, Werkvertragliche Gewährleistung, Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, prozessuale Aspekte wie Widerklage und Vollstreckungsabwehrklage sowie die Möglichkeit der Aufrechnung. In einer Abwandlung werden nachträglich entdeckte Baumängel und deren prozessuale Geltendmachung thematisiert. Die Klausur vereint Werkvertragsrecht, Deliktsrecht und prozessuale Fragestellungen.

André Pressel· JURA 2012, 227
Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis+5 weitere
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Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis in der Jurafuchs-Lernapp

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