Abbas Samhat
Klausuren
Examensklausur: Weniger ist nicht immer schlechter
In diesem Fall geht es um drei eigenständige kaufrechtliche Fallkonstellationen: Im ersten Teil streiten ein Computerhändler und sein Kunde darüber, ob nach Zerstörung eines bereits reparierten und erneut versandten Laptops der Kaufpreis noch geschuldet ist. Im zweiten Teil weigert sich eine Käuferin, einen reparierten Kühlschrank und den Kaufpreis zu akzeptieren, weil sie stattdessen einen Austausch verlangt hatte; zusätzlich verlangt der Händler Ersatz von Transportkosten und Zinsen. Im dritten Teil fordert ein Käufer nach unvollständiger Lieferung von Weingläsern die Rückzahlung des vollen Kaufpreises sowie Ersatz des Mehrbetrags für Ersatzkauf, während der Händler Einwendungen hinsichtlich Rücktritt und Nutzungsersatz erhebt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte bilden dabei das Leistungsstörungsrecht, kaufrechtliche Nacherfüllung, der Umgang mit Zuweniglieferung sowie die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Rücktritts nach Kaufrecht.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Abbas Samhat prüfen besonders häufig Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht) (1×), Rücktritt (1×) und Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×).