Übungsklausur im Zivilrecht: Die neuen Leiden der Frau M
ZJS 2013, 67 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Online-Kaufvertrag zwischen einer Architektin (M) und einem Elektronikhändler (K) über ein Notebook, das kurz nach Ingebrauchnahme durch die Käuferin einen Display-Defekt aufweist. M verlangt nach Ablehnung ihrer Mängelrüge durch K die Rückabwicklung des Vertrags unter Berufung auf das Widerrufsrecht und bietet das Notebook Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises an. K bestreitet das Widerrufsrecht unter Verweis auf Fristablauf und fordert zudem Wertersatz für die Nutzung und Wertminderung des Geräts. Rechtlich stehen Fragen zum Verbrauchsgüterkauf, zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, zu Folgepflichten nach Widerruf (insb. Wertersatz) sowie zur Abgrenzung zwischen Gewährleistungs- und Rücktrittsrechten im Mittelpunkt.
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- RücktrittRückgewährausschluss wegen Unmöglichkeit der Rückgabe in Natur (Partnervermittlungsvertrag)
- RücktrittVerwendungsersatz für sonstige Aufwendungen (§ 347 Abs. 2 S. 2 BGB) bei Rückgabe
- RücktrittVerwendungsersatz für Aufwendungen auf Energieverbrauch bei Nutzung
- RücktrittVerwendungsersatz für notwendige Reparaturaufwendungen bei Rückgabe
- RücktrittRückzahlungsanspruch bei endgültigem Leistungsausschluss (§ 326 Abs. 4 BGB)
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