Übungsfall: Immer Ärger mit dem Handy
ZJS 2009, 536 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von Lars Weber
Der Telekommunikationsanbieter T vollstreckt einen Vollstreckungsbescheid über unbezahlte Mobilfunkrechnungen gegen den minderjährigen J. Nach einem außergerichtlichen Vergleich, der Ratenzahlungen vorsieht, kommt es zur Pfändung von J's Playstation, da angeblich Raten nicht rechtzeitig geleistet wurden. J, vertreten durch seinen Vater, wendet sich mit einer Erinnerung gegen die Vollstreckung und bringt Einwendungen zur Wirksamkeit des Vertragsabschlusses sowie einen Aufrechnungseinwand vor. Die wesentlichen rechtlichen Schwerpunkte liegen im Zivilprozessrecht, besonders im Bereich der Zwangsvollstreckung, Minderjährigenschutz und der Statthaftigkeit von Rechtsbehelfen.
Schwerpunkte
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- Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Ersatz des Verzugsschadens
- RücktrittRückgewährausschluss wegen Unmöglichkeit der Rückgabe in Natur (Partnervermittlungsvertrag)
- RücktrittWertersatz bei Verbrauch oder Sachmangel (§ 346 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BGB analog)
- RücktrittVerwendungsersatz für sonstige Aufwendungen (§ 347 Abs. 2 S. 2 BGB) bei Rückgabe
- RücktrittVerwendungsersatz für Aufwendungen auf Energieverbrauch bei Nutzung
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