Geschäftsfähigkeit
Die Geschäftsfähigkeit (§§ 104–113 BGB) bestimmt, wer wirksame Willenserklärungen abgeben oder empfangen kann. Das Gesetz unterscheidet Geschäftsunfähigkeit (§ 104), beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger (§§ 106–113) und volle Geschäftsfähigkeit. Examensrelevante Fragen betreffen die Rechtsfolgen der Geschäftsunfähigkeit (§ 105), den Schutz beschränkt geschäftsfähiger Minderjähriger (§§ 107, 108) und den Empfang von Willenserklärungen durch (beschränkt) Geschäftsunfähige (§ 131).
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Klausuren zum Thema
Anfängerklausur Mobiliarsachenrecht: Wer sitzt hier am längeren Hebel?
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage nach dem Eigentum an einer hochwertigen Kaffeemaschine, die einer Studentin (E) gehört und von ihrem Kommilitonen (V) zunächst durch Drohung ausgeliehen wurde. V verkauft die Maschine während Es Abwesenheit an seinen Cousin (K), der nichts von Es Eigentum weiß, jedoch eine Ratenzahlung vereinbart. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf der Wirksamkeit von Besitz- und Eigentumsübertragungen, dem gutgläubigen Erwerb nach § 932 BGB sowie den Auswirkungen eines Eigentumsvorbehalts beim Kauf unter Ratenzahlung. Zudem wird problematisiert, ob E von K Herausgabe der Kaffeemaschine nach § 985 BGB verlangen kann, falls die letzte Kaufpreisrate nicht bezahlt wird.
Was an einer Tankstelle alles passieren kann
Die Klausur thematisiert zahlreiche Grundfragen des BGB Allgemeinen Teils anhand einer Alltagssituation rund ums Tanken. Es geht vor allem um Geschäftsfähigkeit, Anfechtung, Willenserklärung, Fehler bei Vertragsschluss sowie stellvertretungsrechtliche Probleme. Am Beispiel eines minderjährigen Tankkunden werden mehrere BGB-AT-Institute praktisch angewendet.
Die Tücken der Selbstbedienung
Die Klausur behandelt im ersten Teil stellvertretungsrechtliche Fragen beim Abschluss eines Darlehensvertrages zwischen zwei GmbHs, insbesondere die Problematik des Insichgeschäfts und des Missbrauchs der Vertretungsmacht sowie die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung im Dreipersonenverhältnis. Im zweiten Teil werden Ansprüche auf Schadensersatz in Zusammenhang mit nicht gezahltem Benzin an einer Selbstbedienungstankstelle geprüft und inzident Fragen des Eigentumserwerbs behandelt.
»Vom Finanzguru zum Pleitegeier«
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme aus dem Schuldrecht AT, Handelsrecht und Deliktsrecht rund um den Kauf eines Sportboots durch einen Minderjährigen, die Vertretungsfragen im Zusammenhang mit der Prokura und Handelsregister und das Leistungsstörungsrecht bei ausbleibender Lieferung. Zudem werden Gefahrenübergang, Rücktritt und Schadensersatz nach Unfall des Transporteurs thematisiert.
* "Die mondäne Leuchtverkleidung und der geschäftstüchtige Sammler
Die Klausur behandelt komplexe sachenrechtliche und schuldrechtliche Fragestellungen anhand eines Falles mit mehreren Beteiligten. Schwerpunkt sind der Eigentumserwerb, Herausgabeansprüche (§§ 985, 1007 BGB), Drittwiderspruchsklage und Besonderheiten wie der gutgläubige Erwerb vom Minderjährigen, Eigentumsvorbehalt bei Kauf und Kondiktionen im Bereicherungsrecht. Sie eignet sich für fortgeschrittene Lernende und Examensvorbereitung.
Schwerpunktbereichsklausur – Zivilrecht: Stiftungsrecht – Die Tikwa-Stiftung
Die Klausur thematisiert zentrale Aspekte des Stiftungsrechts. Schwerpunkte sind dabei die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Geschäftsführers (§ 12 V 1 ThürStiftG, grobe Pflichtverletzung, § 83c BGB und Übermaßfrüchte), die Frage nach einer möglichen Heilung durch hoheitliche Anerkennung beziehungsweise der Anwendung einer Analogie sowie die Gestaltungsgrenzen des § 83c I, II BGB (Erhaltungsgrundsatz, Grenzen der Auslegung und Rechtsfortbildung). Die Aufgabenstellung fordert von den Prüflingen eine vertiefte juristische Analyse und argumentatives Verständnis im Umgang mit stiftungsrechtlichen Problemstellungen. Behandelt werden insbesondere mögliche Pflichtverletzungen und deren rechtliche Folgen sowie die Grenzen der Gestaltung im Stiftungsrecht.
»Vermögenssorge(n)«
Die Klausur behandelt einen Fall vorweggenommener Erbfolge, in dem ein minderjähriger Sohn von seiner Mutter ein Grundstück geschenkt bekommt. Thematisiert werden unter anderem die Geschäftsfähigkeit des Minderjährigen, Vertretungsfragen und Genehmigung durch das Familiengericht, die Wirksamkeit der Schenkung samt Rücktrittsrecht bei grobem Undank sowie die Vormerkung im Grundbuch. Weitere Schwerpunkte liegen im Mietrecht, beim Eigentumserwerb und den rechtlichen Folgen der Rücktrittserklärung.
»Alles für den Klub!«
Die Klausur behandelt verschiedene Problemstellungen im Zusammenhang mit Vereinen und Vereinsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Stellvertretung durch Vorstandsmitglieder, Satzungsregelungen zu Immobiliengeschäften sowie die Verletzung von Mitgliedschaftsrechten. Weiter werden praktisch relevante Abläufe wie Grundstückskauf und der Erwerb von beweglichen Sachen durch den Verein aufgegriffen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Die falsche Dropshipping-Händlerin
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen rund um das Thema Dropshipping mit Fokus auf Identitätsverschleierung beim Online-Verkauf. Sie fordert eine vertiefte Prüfung der zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen zwischen Händler, Plattform und Kunden sowie grundlegende Kenntnisse im Leistungsstörungsrecht und allgemeinen Schuldrecht. Die Aufgabenstellung richtet sich an Examenskandidaten im zweiten Staatsexamen und verlangt eine gründliche Analyse komplexer Sachverhalte.
The Rise and Fall of the Shoguns
Die Klausur behandelt das neue Gewährleistungsrecht für Verträge über digitale Produkte, insbesondere Produktmängel und Aktualisierungspflichten gemäß §§ 327e, 327f BGB. Ebenfalls thematisiert werden die Minderung sowie der Schadensersatz statt der Leistung und Besonderheiten beim Vertragsschluss durch Minderjährige im Internet.
Das Recht geht vor die Hunde
Die Klausur behandelt im ersten Teil Fragen zur Schenkung an Minderjährige und beschäftigt sich mit der Haftung zwischen Tierhalter und Dritten, insbesondere mit der Abgrenzung von Gefährdungs- und Verschuldenshaftung. Im zweiten Teil werden familienrechtliche Fragestellungen mit Praxisbezug zu Ehe, Vermutung der Eigentumsverhältnisse und Jagdhundhaltung thematisiert.
Wie gewonnen, so zerronnen? – Ein Losgewinn mit Folgen
In der ZR-Anfängerhausarbeit zum BGB AT/Schuldrecht wird anhand eines Sachverhalts um einen minderjährigen Losgewinner ein zivilrechtliches Problem mit Schwerpunkt auf Rechtsgeschäftslehre, Geschäftsfähigkeit, Abgabe/Zugang, Auslegung, Anfechtung sowie Schadensersatz bei Rückgabe einer geliehenen Sache geprüft. Insbesondere wird das Minderjährigenrecht im Zusammenhang mit einer vereinbarten Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt beleuchtet.
Die beschränkt geschäftsfähige Stellvertreterin ohne Vertretungsmacht
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Problematik des Vertragsschlusses durch eine beschränkt geschäftsfähige Stellvertreterin ohne Vertretungsmacht. Zu prüfen ist insbesondere, ob und unter welchen Voraussetzungen Erwin Ansprüche gegen Anne oder Tina aus dem Kaufvertrag über den Fernseher geltend machen kann. Die Abwandlung bezieht sich zusätzlich auf Ansprüche auf Herausgabe nach Lieferung.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Trennungs- und Abstraktionsprinzip - "Zum Verwechseln ähnlich."
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der Abgrenzung von Duldungs- und Anscheinsvollmacht sowie der Identifizierung des Vertragsgegenstands im Rahmen schuldrechtlicher Verträge. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anfechtbarkeit der Anscheinsvollmacht, einschließlich der Anfechtung bei Identitätsirrtümern und dem maßgeblichen Zeitpunkt zur Fristwahrung. Daneben wird auch die Bedeutung der invitatio ad offerendum und die Fernwirkungen des Minderjährigenrechts geprüft. Insgesamt stehen damit Fragen zum Vertrauensschutz im Stellvertretungsrecht und den formellen Anforderungen bei Vertragsschlüssen im Fokus.
Hausarbeit: Das ungeliebte Nilpferd
Im Mittelpunkt des Falls steht die Bestellung einer lebensgroßen Nilpferd-Skulptur, die der minderjährige Daniel auf den Namen seines Nachbarn Korbinian bei der Verkäuferin Viviane tätigt, um Korbinian aus Ärger zu verärgern. Viviane verlangt daraufhin von Korbinian die Bezahlung und Abnahme der Skulptur und begehrt hilfsweise auch von Daniel und dessen Eltern die Erfüllung beziehungsweise Kostenerstattung. Thematisch relevant sind hierbei das Minderjährigenrecht, insbesondere die Wirksamkeit von Verträgen durch Minderjährige, sowie das Stellvertretungsrecht und etwaige Haftungsfragen. Zudem ist das Widerrufsrecht und mögliche Schadensersatzansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen zu prüfen.
»Wrong Törn« – folgenreicher Segelausflug ohne Eltern
Die Examensklausur behandelt einen Fall aus dem Mietrecht: Ein 16-jähriger Jugendlicher mietet ohne elterliche Begleitung und unter Angabe einer unzutreffenden Zustimmung seiner Eltern eine Segeljolle. Bei der Nutzung kommt es aufgrund eines Versehens des Vermietermitarbeiters zu einer Verletzung des Jugendlichen. Die Klausur prüft insbesondere Fragen zur Wirksamkeit des Mietvertrags, zur Haftung bei Verletzungen sowie zu einem etwaigen Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises.
Den Trüffeln auf der Spur
Der Fall thematisiert Fragen des allgemeinen Schuldrechts und gesetzlicher Schuldverhältnisse. Schwerpunkte liegen auf Unmöglichkeit, Rückabwicklung unwirksamer Verträge und der Einbeziehung eines Minderjährigen als Erfüllungsgehilfen. Die Probleme betreffen unter anderem die Gegenleistungspflicht bei Unmöglichkeit und Ansprüche nach Zerstörung der Kaufsache.
Bochumer Preisaufgabe zum Bürgerlichen Recht
Die Bochumer Preisaufgabe 2022 im Bürgerlichen Recht thematisiert ein Szenario zwischen zwei Freundinnen, bei dem eine Minderjährige eine Kaufpreisforderung aufheben will. Der Sachverhalt beleuchtet Aspekte der Geschäftsfähigkeit, Genehmigung durch die Eltern sowie die Wirksamkeit einer Forderungsaufhebung und Sicherungsübereignung. Die Aufgabe lädt zur wissenschaftlich fundierten Falllösung ein.
Fortgeschrittenenklausur zum Stellvertretungsrecht: „Kommilitone in Quarantäne“
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kaufgeschäft, das eine minderjährige Studentin (S) im Auftrag ihres Kommilitonen (K) mit einem Musikladeninhaber (V) schließt. S handelt dabei als Vertreterin für K, wobei die Vertretungsmacht sowie das Handeln einer Minderjährigen und die Genehmigung durch deren Eltern im Raum stehen. Fraglich ist insbesondere, ob V von S Zahlung nach § 179 BGB verlangen kann, nachdem K in einem rauschähnlichen Zustand war bzw. konkrete Preisvorgaben gemacht hatte und die Eltern von S ihr Handeln gutheißen. Der rechtliche Schwerpunkt liegt im Stellvertretungsrecht, insbesondere beim Vertragsschluss durch Minderjährige ohne oder mit beschränkter Vertretungsmacht und den Folgen der fehlenden oder nachträglichen Genehmigung.
Anfängerklausur BGB AT: Die Anfechtung – Ein Drama in drei Akten
Im Mittelpunkt des Falls steht der Schlagersänger M, der versehentlich ein Hochpreisfahrzeug beim Autoverleiher A online bestellt, obwohl er eigentlich ein günstigeres Modell mieten wollte. Nach dem Feststellen des Irrtums beauftragt M die minderjährige L, für ihn die Anfechtung zu erklären, was jedoch aufgrund fehlerhafter Zustellung und Kommunikationsproblemen nicht direkt zum gewünschten Erfolg führt. Im weiteren Verlauf wendet sich sowohl L als auch M selbst auf unterschiedlichen Wegen an A, der jedoch auf Erfüllung des Mietvertrags besteht. Die Klausur prüft insbesondere Fragen zur wirksamen Anfechtung einer Willenserklärung, zur Möglichkeit der Vertretung durch Minderjährige, zum Zugang von Willenserklärungen und zur Entstehung und Wirksamkeit eines Mietvertrags nach den §§ 145 ff., 119 ff. BGB.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Gesellschaftsrecht - Start-up-Gründung mit Schwierigkeiten
Die Klausur befasst sich mit der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und den damit verbundenen Schwierigkeiten, insbesondere im Kontext eines Start-ups. Zentrale Aspekte sind die Fortsetzung der Gesellschaft trotz Kündigung eines Gesellschafters sowie die konkludente Formvereinbarung, die Vertretung der GbR und eine ergänzende Vertragsauslegung nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters. Ferner werden die Besonderheiten der Außen-GbR im Hinblick auf eine Analogie zu § 123 II HGB thematisiert. Darüber hinaus werden komplexe gesellschaftsrechtliche Fragestellungen wie die Vertretung und Vertragsgestaltung beleuchtet.
»Der etwas andere Mietvertragsschluss«
Die Klausur behandelt einen Fall zum Zustandekommen eines Mietvertrags unter Einsatz moderner Kommunikationsmittel und der Nutzung von Emojis. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Vertragsschlusses, des Schriftformerfordernisses, der Auslegung von Willenserklärungen sowie des Erklärungsbewusstseins. Der Fall prüft klassische zivilrechtliche Problematiken im Kontext aktueller Kommunikationsformen.
Vollmachtsphantasien
In diesem zivilrechtlichen Übungsfall geht es um einen Grundstückskauf durch Stellvertretung, wobei sich herausstellt, dass die Voraussetzungen, unter denen der Vertreter beauftragt wurde, nicht erfüllt sind. Der Geschäftsherr erwägt die Anfechtung der Vollmacht und der Eigentümer verlangt entweder Vertragserfüllung oder Schadensersatz wegen Unmöglichkeit. Juristisch relevant sind Fragen der Stellvertretung, Anfechtung der Willenserklärung und Schadensersatz nach § 311a Abs. 2 BGB.
Anfängerklausur – Zivilrecht: BGB AT - Vertretergeschäfte unter Minderjährigen
In der Klausur liegt der Schwerpunkt auf der Bevollmächtigung als einseitigem Rechtsgeschäft sowie der Frage der Zuständigkeit für die Genehmigungserklärung. Ein weiterer Fokus liegt auf der Anfechtungserklärung durch einen beschränkt geschäftsfähigen Bevollmächtigten sowie der Fortgeltung der Vertretungsmacht kraft Rechtsscheins und dem Zugang der Erklärung bei Unterbleiben der Übermittlung durch einen Empfangsboten. Die Kernproblematik betrifft also die Wirksamkeit und Anfechtbarkeit von Vertretergeschäften bei Beteiligung Minderjähriger und wie Rechtsscheinsgesichtspunkte in diesem Zusammenhang zu bewerten sind. Damit stehen Fragen zu den rechtlichen Anforderungen und typischen Problemen bei Vertreterhandlungen Minderjähriger im Mittelpunkt.
Nicht fit, kein Fun im Alpenland
Die Klausur behandelt die Haftung eines Vereins bei einem Mountainbike-Rennen für Schäden an einem geliehenen Mountainbike, insbesondere unter Berücksichtigung vertraglicher und deliktischer Anspruchsgrundlagen. Zusätzlich werden Probleme rund um den Verkauf von Eintrittskarten durch gewerbliche Händler am Beispiel eines Konzerttickets aufgegriffen. Der Sachverhalt umfasst die Behandlung von Dritten im Schuldverhältnis sowie Haftungs- und Abtretungsthemen.
»Geschenke des Vaters« – Zwei Übungsfälle zur beschränkten Geschäftsfähigkeit
In zwei zivilrechtlichen Übungsfällen geht es um die beschränkte Geschäftsfähigkeit minderjähriger Kinder: Im ersten Fall wird geprüft, ob ein 16-jähriger Minderjähriger Eigentum an einer Wohnung vom Vater wirksam erwerben kann. Im zweiten Fall ist zu klären, ob eine 12-jährige wirksam ein altes Fahrrad verkaufen und über den Kaufpreis verfügen durfte, sowie ob der Käufer das Risiko einer fehlenden Zustimmung der Eltern trägt.
Abschlussklausur BGB AT: »Der Unfall-Roller zum 18. Geburtstag«
Die Klausur befasst sich mit einem typischen Minderjährigen-Fall, in dem eine 17-jährige Studentin ohne Wissen ihrer Eltern einen gebrauchten Motorroller kauft. Es werden zentrale Probleme der Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung und Anfechtung behandelt sowie Fragen zur Auslegung von Willenserklärungen und zum Verbrauchsgüterkauf aufgeworfen.
Wer will schon eine Birne, wenn er einen Apfel haben kann
Die Klausur befasst sich mit dem Kauf eines Laptops durch einen beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen. Es sind insbesondere Fragen zur beschränkten Geschäftsfähigkeit, zum Zugang von Willenserklärungen, zur Stellvertretung sowie zum Trennungs- und Abstraktionsprinzip zu bearbeiten. Die Ansprüche des Verkäufers Media-Mogul gegen den Käufer Justus werden umfassend geprüft.
Ein Traktor auf Abwegen
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit Problemen des Besitzschutzes und dem Minderjährigenschutz, konkret anhand eines Abschleppfalls mit einem Traktor, den der minderjährige Sohn des Eigentümers parkt. Neben Fragen zu Rechtsgeschäftsfähigkeit und Besitz werden auch deliktsrechtliche und haftungsrechtliche Aspekte aus einem Verkehrsunfall ohne Berührung angesprochen.
Drachenhandel über WhatsApp
Im Fall geht es um einen Kaufvertrag über eine Sammlerfigur, der zwischen zwei Fans über WhatsApp angebahnt wird. Im Zentrum stehen Fragen zum Zustandekommen des Vertrages, zur Wirksamkeit der Erklärungen unter Alkoholeinfluss und zu etwaigen Leistungs- und Gegenleistungsansprüchen. Schwerpunktmäßig wird die Anspruchsgrundlage nach Kaufrecht geprüft.
Familie Veistenauer
Die Klausur behandelt die Übertragung eines Grundstücks eines Vaters auf seine minderjährige Tochter zu besonders günstigen Bedingungen, wobei auch die Familienbindung des Grundbesitzes und Rücktrittsmöglichkeiten sowie Grundpfandrechte thematisiert werden. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Minderjährigenrechts, der Vertragsgestaltung, des Grundstückserwerbs und der Belastung mit Rechten Dritter. Es wird zudem gefragt, wie sich die Antworten ändern, wenn die Übertragung unentgeltlich erfolgt und das Grundstück verpachtet ist.
Der minderjährige Stellvertreter
Die Klausur behandelt den Kauf von Prosecco durch eine minderjährige Stellvertreterin im Namen ihres Bruders. Im Mittelpunkt stehen die zivilrechtlichen Fragen der Stellvertretung, der Geschäftsfähigkeit sowie von Angebot und Annahme im Zusammenhang mit einer invitatio ad offerendum. Es wird geprüft, ob und von wem der Getränkehändler Zahlung für die erworbenen Flaschen verlangen kann.
Der lahme Ferrari
Die Klausur behandelt grundlegende Fragen im Zivilrecht anhand eines Autokaufs: Es geht um das Zustandekommen und die Wirksamkeit eines Kaufvertrags unter Beteiligung einer minderjährigen Vertreterin, um vertragliche Ansprüche auf Provision, Anfechtungs- und Rücktrittsrechte sowie das Trennungs- und Abstraktionsprinzip bei der Erfüllung. Ferner wird analysiert, wie viele Verträge bei einem Tankvorgang zustande kommen.
Testament und gutgläubiger Erwerb
Die Klausur behandelt Fragen der Erbfolge und der Eigentumsübertragung im Zusammenhang mit mehreren Testamenten und damit verbundenen Auslegungsproblemen. Schwerpunkte sind die Testamentsauslegung, Anfechtung, Bestimmtheit der Erbeneinsetzung, Testamentsvollstreckung, Verfügungsbefugnis und der gutgläubige Erwerb. Es werden mehrere Fallkonstellationen zu testamentarischer und gesetzlicher Erbfolge sowie prozessuale Fragestellungen aufgegriffen.
Ersatzvornahme im Vollstreckungsrecht
Die Fallklausur behandelt einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen eine Erbengemeinschaft als Vermieter im Rahmen eines Mietverhältnisses nach Erbfall. Im Mittelpunkt stehen die Pflicht zur Beheizung einer Mietwohnung in der Heizperiode, der Übergang vermieterseitiger Pflichten nach § 1922 BGB im Erbfall sowie die Voraussetzungen und Dringlichkeit einstweiligen Rechtsschutzes im Zwangsvollstreckungsrecht.
Geld wächst nicht auf Bäumen
Die Klausur behandelt Fragen zur Geschäftsfähigkeit eines Minderjährigen beim Kauf eines Laptops und zur Wirksamkeit des abgeschlossenen Kaufvertrags unter Einbeziehung von Vertretungs- und Zustimmungserfordernissen. Thematisiert wird insbesondere, inwieweit der K wirksam im Namen seiner Eltern handelte oder gegebenenfalls selbst verpflichtet wurde, sowie die Rolle des Verkäufers V angesichts der Kenntnis über die Vertretungslage.
Vermögensrechtliche Konsequenzen von Leistungsanmaßungen am Beispiel der Schwarzfahrt eines Minderjährigen
Die Hausarbeit behandelt vermögensrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Schwarzfahrt eines minderjährigen Jugendlichen, wobei insbesondere die Folgen einer Leistungsanmaßung ohne Vertrag, ohne Bereicherung und ohne Schaden des Leistenden analysiert werden. Ein Schwerpunkt liegt auf der zivilrechtlichen Behandlung beim Handeln Minderjähriger, insbesondere hinsichtlich vertraglicher und quasivertraglicher Ansprüche sowie der Schuldverhältnisse zwischen den beteiligten Parteien. Neben bereicherungsrechtlichen werden auch deliktsrechtliche und Fragen der Haftung aus culpa in contrahendo geprüft.
Fortgeschrittenenklausur: Der konfliktgeladene iPod
Ein siebzehnjähriger Kunde will von einem Elektronikfachhändler einen iPod kaufen, wobei sich durch einen Schreibfehler ein Streit über den Kaufpreis entwickelt. Die Kommunikation verläuft über mehrere Briefe, und der Kunde nimmt das fehlerhafte Angebot an, was zu Missverständnissen führt. Nach Erhalt des iPods verkauft der Kunde diesen an einen Dritten und verliert daraufhin das erhaltene Geld durch einen Unfall. Der Händler verlangt nun verschiedene Beträge vom Kunden, wodurch zentrale Fragen zum Minderjährigenrecht, zur Anfechtung, zur Wirksamkeit und Übermittlung von Willenserklärungen sowie zur Herausgabe und Schadensersatzpflicht aufgeworfen werden.
»Alpenbrause«
Im Sachverhalt entwickelt A eine Limonade und gründet zur Vermarktung eine GmbH & Co. KG sowie eine Verwaltungs-GmbH. Er schützt die Marke 'Alpenbrause' und überträgt das Geschäft per Lizenzvertrag an J und R, die hierfür eine eigene GmbH gründen. Der Fall thematisiert die Vertragsbeziehungen, gesellschaftsrechtliche Gründungsfragen und die Lizenzierung von Markenrechten.
Gutgläubiger Vormerkungserwerb mit Auslandsbezug
Die Klausur behandelt einen Grundstückskaufvertrag zwischen einer deutschen Verkäuferin und einem österreichischen Käufer, der unter Mitwirkung eines deutschen Konsularbeamten in Wien beurkundet wird. Schwerpunktmäßig prüft sie, ob der Käufer wirksam eine Auflassungsvormerkung erworben hat und sein Eigentumsverschaffungsanspruch trotz nachträglicher Änderung der Eigentumsverhältnisse weiterhin besteht. Einbezogen werden Fragen aus dem Sachen-, Erb- und Internationalen Privatrecht, insbesondere im Hinblick auf Formvorschriften und den gutgläubigen Erwerb von Rechten mit Auslandsbezug.
»Morpheus, Gabel, Schere, Licht« – Aktuelle Haftungsfragen zu Rechtsverletzungen durch Kinder im Internet
Die Klausur behandelt die Haftung von Eltern für Urheberrechtsverstöße ihres minderjährigen Kindes im Zusammenhang mit der Nutzung von Filesharing-Software. Im Mittelpunkt stehen deliktsrechtliche Fragestellungen zu Aufsichtspflichten und möglichen Ersatzansprüchen des Urhebers gegen das Kind und die Eltern. Ebenso sind Kenntnisse zum Urheberrecht und zur Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen gefragt.
Examensklausur ZR Wie gewonnen, so zerronnen
In diesem Examensfall schließen sich Emil, Ferdinand und Gunnar zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammen, um gemeinsam mit Grundstücken zu handeln. Emil wirbt bei einer älteren Grundstückseigentümerin für den Verkauf eines Grundstücks, wobei gesellschaftsrechtliche und möglicherweise geschäftsfähigkeitsbezogene Fragen relevant werden.
Das gelbe Cabrio
Der Fall thematisiert den Vertragsschluss über eBay, das Widerrufsrecht im Fernabsatz sowie kaufrechtliche Gewährleistungsrechte. Nach dem Erwerb eines Cabrios durch einen Minderjährigen entstehen Fragen zur Geschäftsfähigkeit, Vertretung, zu Sachmängeln und Wertersatz nach Widerruf. Der Fall enthält eine Abwandlung zur Kenntnis des Verkäufers über Vorschäden.
Riskante Schenkung
Die Klausur thematisiert die Voraussetzungen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie die Übertragung von Grundstückseigentum im Kontext von Minderjährigenschutz und Schenkung. Behandelt werden unter anderem die Anforderungen an den lediglich rechtlichen Vorteil nach § 107 BGB, die Anwendbarkeit des § 181 BGB sowie die Beteiligung eines Ergänzungspflegers gemäß § 108 Abs. 3 BGB bei minderjährigen Beschenkten.
Übungsklausur ZR »Ein kleiner Irrtum am Anfang wird am Ende ein großer« – Irrtümer um die Stellvertretung
Die Klausur behandelt klassische Irrtümer rund um das Thema Stellvertretung und die Folgen fehlerhafter oder irrtümlicher Bevollmächtigung. Zu prüfen sind insbesondere der Vertragsschluss durch einen minderjährigen Vertreter ohne Vollmacht, die Anwendung des Offenkundigkeitsprinzips, Rechtsscheintatbestände sowie die Anfechtung, Genehmigung und der Widerruf im Kontext von Stellvertretung und Vertretungsmacht.
Übungshausarbeit ZR Engelhardts Erbe
Der Sachverhalt behandelt die erbrechtlichen Ansprüche des Sohnes Siegfried Engelhardt nach dem Tod seines Vaters Ernst, der zuvor nahezu sein gesamtes Vermögen an eine Stiftung gespendet hatte. Dabei stehen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche, Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung und Formfragen bei Grundstücksgeschäften sowie Vermögensverfügungen eines Ehegatten im Mittelpunkt.
Examensklausur Schwerpunktbereich Informations- und Medienrecht Die verhängnisvolle Freizeitveranstaltung
In dem Examensfall aus dem Schwerpunktbereich Informations- und Medienrecht geht es um Ansprüche einer minderjährigen Schülerin gegen die Inhaberin eines Hotels, nachdem Fotos der Schülerin – teilweise unbekleidet – ohne Einwilligung ihrer Eltern für Werbezwecke verwendet wurden. Der Fall thematisiert unter anderem das Zustandekommen und die Wirksamkeit eines Dienstvertrags mit Minderjährigen, die Sittenwidrigkeit des Geschäfts sowie Persönlichkeits- und Bildrechte.
Ungewollte Familien- und Existenzgründung
Die Klausur thematisiert Schadensersatzansprüche nach ärztlichen Behandlungsfehlern im Zusammenhang mit ungewollter Familiengründung und grenzüberschreitenden Sachverhalten. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu den Rechtsgrundlagen von Schadensersatz bei Pflichtverletzungen im Arzt-Patienten-Verhältnis sowie die rechtliche Einordnung von Rücktritt und Widerruf im Steuerberatervertrag. Zusätzlich werden die Rechtswahl im Internationalen Privatrecht und die Anforderungen an den Schadensnachweis erörtert.
Übungsfall: Immer Ärger mit dem Handy
Der Telekommunikationsanbieter T vollstreckt einen Vollstreckungsbescheid über unbezahlte Mobilfunkrechnungen gegen den minderjährigen J. Nach einem außergerichtlichen Vergleich, der Ratenzahlungen vorsieht, kommt es zur Pfändung von J's Playstation, da angeblich Raten nicht rechtzeitig geleistet wurden. J, vertreten durch seinen Vater, wendet sich mit einer Erinnerung gegen die Vollstreckung und bringt Einwendungen zur Wirksamkeit des Vertragsabschlusses sowie einen Aufrechnungseinwand vor. Die wesentlichen rechtlichen Schwerpunkte liegen im Zivilprozessrecht, besonders im Bereich der Zwangsvollstreckung, Minderjährigenschutz und der Statthaftigkeit von Rechtsbehelfen.
Fernsehkauf einer Minderjährigen ohne Einwilligung der Eltern
Die Klausur behandelt den Fernsehkauf einer 17-jährigen Minderjährigen ohne Einwilligung der Eltern. Im Mittelpunkt stehen Probleme zum Vertragsschluss mit Minderjährigen, die Wirksamkeit des Kaufvertrags, das Abstraktionsprinzip und die Saldotheorie. Es ist insbesondere zu prüfen, ob dem Verkäufer Herausgabeansprüche gegen die Minderjährige zustehen und welche Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem nicht voll wirksam abgeschlossenen Vertrag bestehen.
Biete Motorrad für Auto und Indienreise
Der Sachverhalt behandelt die Wirksamkeit von Kaufverträgen unter Beteiligung eines Minderjährigen, dessen Einwilligung durch die Eltern eine Rolle spielt. Ferner werden Rückabwicklungsansprüche im Bereich des Bereicherungsrechts und die Folgen von fehlender Genehmigung oder nachträglicher Zustimmung problematisiert. Die verschärfte Haftung und besondere Stellung des Minderjährigen im Schuldrecht werden ebenso angesprochen.
Geschäftsfähigkeit in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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