Johannes Herb
Klausuren
Modifizierungen des Mitverschuldensmaßstabes bei § 254 I BGB
Die Klausur behandelt die Modifizierungen des Mitverschuldensmaßstabes bei § 254 I BGB anhand von praxisrelevanten Fällen. Besonderer Fokus liegt auf der Bestimmung des konkreten Maßstabs des Mitverschuldens und seiner Modifizierung durch gesetzliche Vorschriften sowie vertragliche Vereinbarungen. Die zugrunde liegende Fallkonstellation orientiert sich an der Rechtsprechung zum Mitverschulden beim Nicht-Tragen eines Fahrradhelms.
Kamera(den)-Jagd
Die Klausur thematisiert ein komplexes strafrechtliches Geschehen rund um Straßenverkehrsdelikte mit erheblichem Gefährdungspotenzial: Im Rahmen eines Neonazitreffens werden Journalisten verfolgt, ihr Auto blockiert, es kommt zu einer Verfolgungsjagd mit riskanten Fahrmanövern, Kollision und anschließend zu Gewalthandlungen zwecks Erlangung einer Kamera bzw. ihrer Bilddaten. Die Straftaten umfassen u.a. gefährliches Eingreifen in den Straßenverkehr, Körperverletzung und versuchte Tötungsdelikte, mit zusätzlicher Einordnung von komplexen Zueignungs- und Irrtumskonstellationen.
Abschlussklausur BGB AT: »Der Unfall-Roller zum 18. Geburtstag«
Die Klausur befasst sich mit einem typischen Minderjährigen-Fall, in dem eine 17-jährige Studentin ohne Wissen ihrer Eltern einen gebrauchten Motorroller kauft. Es werden zentrale Probleme der Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung und Anfechtung behandelt sowie Fragen zur Auslegung von Willenserklärungen und zum Verbrauchsgüterkauf aufgeworfen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Johannes Herb prüfen besonders häufig Anfechtung der Willenserklärung (1×), Begrenzungen/Schadensmilderungen (1×), Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB (1×), Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB (1×), Geschäftsfähigkeit (1×), Stellvertretung (1×) und Versuch und Rücktritt (1×).