Klausuren
6 KlausurenZR-Originalexamensklausur zum Deliktsrecht, Klimawandel und Zivilprozessrecht
Die Klausur behandelt Fragestellungen zum Deliktsrecht mit Bezug zum Klimawandel und prüft außerdem zivilprozessuale Problemstellungen. Die Kandidat:innen müssen insbesondere Ansprüche aus dem Deliktsrecht sowie prozessuale Voraussetzungen und Besonderheiten bei zivilrechtlichen Klimaklagen prüfen.
ZR-Examensklausur u. a. zum Minderjährigenrecht und zur Vormerkung
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen rund um das Minderjährigenrecht und die Vormerkung. Der Sachverhalt fordert insbesondere die Analyse der Geschäftsfähigkeit, der Vertretung Minderjähriger sowie der sachenrechtlichen Absicherung durch die Vormerkung.
Heilt die Zeit alle Fehler?
Die Fortgeschrittenenklausur im Öffentlichen Recht thematisiert den Einfluss des allgemeinen Verwaltungsrechts auf das Baurecht und Fragen zur Wirksamkeit eines Vorbescheides. Es steht die Problematik des Nachbarschutzes, die Rolle eines Vorbescheids und baurechtlicher Eilrechtsschutz im Zentrum. Weitere Aspekte betreffen die Zuständigkeit der Behörden und mögliche Fehler im Verwaltungsverfahren.
Modifizierungen des Mitverschuldensmaßstabes bei § 254 I BGB
Die Klausur behandelt die Modifizierungen des Mitverschuldensmaßstabes bei § 254 I BGB anhand von praxisrelevanten Fällen. Besonderer Fokus liegt auf der Bestimmung des konkreten Maßstabs des Mitverschuldens und seiner Modifizierung durch gesetzliche Vorschriften sowie vertragliche Vereinbarungen. Die zugrunde liegende Fallkonstellation orientiert sich an der Rechtsprechung zum Mitverschulden beim Nicht-Tragen eines Fahrradhelms.
Referendarexamensklausur: Die ungebetene Werbetafel
Die All Delicious Whiskey Limited aus Irland betreibt in Bayern ein Whiskey-Museum mit angeschlossenem Shop und stellt dort eine großflächige Werbetafel auf. Die Gemeinde fordert die Beseitigung der Werbetafel unter Berufung auf das Bauordnungsrecht sowie auf eine EU-Verordnung, die Werbung für alkoholische Getränke im öffentlichen Raum verbietet. Im Zentrum stehen Fragen zum Verhältnis von nationalem Baurecht und unmittelbar anwendbarem EU-Recht, zur Wirksamkeit sowie Rechtmäßigkeit von Unionsrechtsakten und zur formellen Behandlung von Verwaltungsakten samt Rechtsschutz. Es geht außerdem um unions- und staatshaftungsrechtliche Aspekte, falls sich die einschlägige EU-Verordnung als rechtswidrig erweist.
Mitverschulden Dritter im Schadensrecht
Die Klausur thematisiert die Zurechnung des Mitverschuldens Dritter im Schadensrecht anhand typischer Prüfungskonstellationen. Sie stellt insbesondere die Anwendbarkeit von § 254 II 2 BGB, die Frage nach der Verweisung auf § 278 BGB sowie praxisrelevante Varianten dar, in denen sich die Zurechnung des Drittverschuldens als komplexes Klausurproblem zeigt.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Vincent Weber prüfen besonders häufig Begrenzungen/Schadensmilderungen (2×), § 823 Abs. 1 BGB (1×), Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO (1×), Besondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen (1×), Die Baugenehmigung (1×), Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht (1×), Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten (1×) und Formelle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten (1×).