Birgit Schneider
Klausuren
»Geschenke des Vaters« – Zwei Übungsfälle zur beschränkten Geschäftsfähigkeit
In zwei zivilrechtlichen Übungsfällen geht es um die beschränkte Geschäftsfähigkeit minderjähriger Kinder: Im ersten Fall wird geprüft, ob ein 16-jähriger Minderjähriger Eigentum an einer Wohnung vom Vater wirksam erwerben kann. Im zweiten Fall ist zu klären, ob eine 12-jährige wirksam ein altes Fahrrad verkaufen und über den Kaufpreis verfügen durfte, sowie ob der Käufer das Risiko einer fehlenden Zustimmung der Eltern trägt.
Das Darlehen
Im Sachverhalt geht es um ein Darlehen zwischen G und S, das nicht zurückgezahlt wird. G kündigt das Darlehen und verlangt Rückzahlung, S beruft sich auf Verjährung und rechnet mit einer abgetretenen Forderung des Bruders B gegen G auf. Die Kostenfrage im Prozess steht im Mittelpunkt; insbesondere, wie G den Rechtsstreit beenden kann, ohne die Kosten zu tragen.
Der unachtsame Kfz-Fahrer: Materielle und prozessuale Überlegungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall
Im Sachverhalt geht es um einen Verkehrsunfall zwischen einem Kfz-Fahrer und einem Radfahrer, der zu Verletzungen beim Radfahrer führt. Der Fall prüft, ob und in welchem Umfang Schmerzensgeld- und Feststellungsansprüche sowie prozessuale Vorgehensmöglichkeiten bestehen, insbesondere hinsichtlich Darlegungs- und Beweislast, Zuständigkeit, Passivlegitimation und Kostentragung.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Birgit Schneider prüfen besonders häufig § 823 Abs. 1 BGB (1×), Aufrechnung (1×), Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGB (1×), Feststellungsklage, § 256 ZPO (1×), Geschäftsfähigkeit (1×), Haftung nach StVG (1×), Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (1×) und Schenkung, §§ 516ff. BGB (1×).