🚧 Diese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de

Jurafuchs

Birgit Schneider

3 Klausuren im Portal · Profil-Link vorschlagen

Klausuren

JURA 2019Fortgeschrittene

»Geschenke des Vaters« – Zwei Übungsfälle zur beschränkten Geschäftsfähigkeit

In zwei zivilrechtlichen Übungsfällen geht es um die beschränkte Geschäftsfähigkeit minderjähriger Kinder: Im ersten Fall wird geprüft, ob ein 16-jähriger Minderjähriger Eigentum an einer Wohnung vom Vater wirksam erwerben kann. Im zweiten Fall ist zu klären, ob eine 12-jährige wirksam ein altes Fahrrad verkaufen und über den Kaufpreis verfügen durfte, sowie ob der Käufer das Risiko einer fehlenden Zustimmung der Eltern trägt.

Birgit Schneider· JURA 2019, 1274
GeschäftsfähigkeitRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenSchenkung, §§ 516ff. BGB+2 weitere
JURA 2017Schwerpunktbereich

Das Darlehen

Im Sachverhalt geht es um ein Darlehen zwischen G und S, das nicht zurückgezahlt wird. G kündigt das Darlehen und verlangt Rückzahlung, S beruft sich auf Verjährung und rechnet mit einer abgetretenen Forderung des Bruders B gegen G auf. Die Kostenfrage im Prozess steht im Mittelpunkt; insbesondere, wie G den Rechtsstreit beenden kann, ohne die Kosten zu tragen.

Birgit Schneider· JURA 2017, 300
Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGBVerjährungAufrechnung+4 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Der unachtsame Kfz-Fahrer: Materielle und prozessuale Überlegungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall

Im Sachverhalt geht es um einen Verkehrsunfall zwischen einem Kfz-Fahrer und einem Radfahrer, der zu Verletzungen beim Radfahrer führt. Der Fall prüft, ob und in welchem Umfang Schmerzensgeld- und Feststellungsansprüche sowie prozessuale Vorgehensmöglichkeiten bestehen, insbesondere hinsichtlich Darlegungs- und Beweislast, Zuständigkeit, Passivlegitimation und Kostentragung.

Birgit Schneider· JURA 2014, 323
Haftung nach StVG§ 823 Abs. 1 BGBFeststellungsklage, § 256 ZPO+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Birgit Schneider prüfen besonders häufig § 823 Abs. 1 BGB (1×), Aufrechnung (1×), Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGB (1×), Feststellungsklage, § 256 ZPO (1×), Geschäftsfähigkeit (1×), Haftung nach StVG (1×), Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (1×) und Schenkung, §§ 516ff. BGB (1×).