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Dr.

Michael Hippeli

6 Klausuren im Portal
Wiesbaden Business School

Klausuren

6 Klausuren
JA 2024Fortgeschrittene

Versehentliches Trinkgeld

Ein Hotelgast legt Kleingeld in seinem Zimmer ab, das von der Reinigungskraft irrtümlich als Trinkgeld angesehen und an sich genommen wird. Der Gast fordert sein Geld zurück und es ist zu prüfen, ob entsprechende Herausgabeansprüche gegen die Reinigungskraft oder das Hotel bestehen. Behandelt werden Fragen zur Anstandsschenkung, Besitzschutz und dem zivilrechtlichen Anspruchssystem.

Prof. Dr. Michael Hippeli· JA 2024, 799· 180 Min
Die LeistungskondiktionGrundprinzipien des Sachenrechts+2 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Unternehmenskauf mit Hindernissen

Im vorliegenden Fall dreht sich der Streit um den Unternehmenskauf der Alana Metallbau GmbH durch einen aufwendig gestalteten Vorvertrag und einen notariellen Abtretungsvertrag. Gegenstand sind Ansprüche im Zusammenhang mit der Rückzahlung eines Darlehens und strittige Leistungsmodalitäten sowie die Frage nach dem Bestehen und der Durchsetzbarkeit verschiedener Ansprüche aus dem Unternehmenskaufvertrag. Zusätzlich werden prozessuale Themen wie subjektive Klagehäufung und perpetuatio fori berührt.

Dr. Michael Hippeli· JA 2019, 137· 300 Min
Grundlagen des KaufvertragsAngebot und AnnahmeRücktritt+4 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Rechtsprobleme der Parkraumbewirtschaftung

Im vorliegenden Fall kommt es zu Konflikten um die Parkraumbewirtschaftung eines Supermarktparkplatzes. Streitpunkte sind die Vertragsstrafe für das Überschreiten der Parkzeit sowie Abschleppkosten im Zusammenhang mit Fremdparken. Die Klausur prüft insbesondere Anspruchsgrundlagen, AGB-Recht und Handlungsalternativen im Rahmen des Zivilrechts.

Michael Hippeli· JURA 2019, 642
AGBDie LeistungskondiktionDie echte GoA – Voraussetzungen+5 weitere
ZjS 2017Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Kronkorken-Gewinn & Verlust der Freundschaft

Fünf Freunde verbringen gemeinsam ein Wochenende am Edersee und kaufen dafür zwei Kästen Bier, deren Kosten sie pro Kopf teilen. Beim Biertrinken entdeckt einer der Freunde, C, in seinem Kronkorken den Hauptgewinn eines Gewinnspiels – einen Audi A3, den er später einlöst und verkauft. E, einer der Freunde, fordert von C einen Anteil am Gewinn, da die Getränke für die Gemeinschaft gekauft wurden und sich aus dem Wochenende ein Streit um die Gewinnzuordnung entwickelt. Die Klausur thematisiert zentrale Fragen aus dem Schuld-, Sachen- und Gesellschaftsrecht, insbesondere zur Entstehung einer GbR sowie zur Verteilung eines gemeinsam erzielten Gewinns.

Dr. Michael Hippeli· ZJS 2017, 441
Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2017Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Der kontrollfreudige Minderheitsaktionär

Der Private-Equity-Fonds Alpha-Invest Lux S.A. (A) hält 20 % der Aktien der Climatic Seats AG (C-AG) und ist mit der Unternehmensführung durch die Mehrheitseigner unzufrieden. A fordert die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung, um einen Sonderprüfer und einen besonderen Vertreter zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Vorstände zu bestellen. Im Mittelpunkt stehen die Rechte von Minderheitsaktionären gemäß §§ 122, 142, 147 AktG sowie die Auskunftsverweigerung und Beschlusskontrolle der Gesellschaftsorgane. Thematisiert werden Interessenkonflikte, insbesondere bei Eigengeschäften und der Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat.

Dr. Michael Hippeli· ZJS 2017, 57
Anfechtung der Willenserklärung§§ 830, 840 BGB§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Ersatzvornahme im Vollstreckungsrecht

Die Klausur behandelt Ansprüche eines Mieters gegen die neue Erbengemeinschaft als Vermieter auf Versorgung der Mietwohnung mit Heizöl und Duldung dieser Maßnahme im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Thematisch im Mittelpunkt stehen der Anspruch aus Mietrecht, die Pflichtenübergänge im Erbfall sowie zwangsweise Durchsetzung durch Verfügung und deren prozessuale Umsetzung in der Praxis. Es geht um die rechtliche Handhabe im Fall unterlassener Heizölbeschaffung nach Eigentümerwechsel durch Erbgang.

Dr. Michael Hippeli· JA 2016, 851· 300 Min
Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPOEinstweiliger Rechtsschutz (Antragssteller)Pflichten im Mietverhältnis +2 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Dr. Michael Hippeli prüfen besonders häufig Die Leistungskondiktion (2×), § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG (1×), §§ 830, 840 BGB (1×), AGB (1×), Anfechtung der Willenserklärung (1×), Angebot und Annahme (1×), Die echte GoA – Voraussetzungen (1×) und Einstweiliger Rechtsschutz (Antragssteller) (1×).