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Dr.

Eva Inés Obergfell

3 Klausuren im Portal
Universität Leipzig

Eva Inés Obergfell ist eine deutsche Juristin und seit dem 1. April 2022 Rektorin der Universität Leipzig. Sie wurde am 24. Dezember 1971 in Brilon geboren. Ihre akademische Tätigkeit und Führungsposition an einer traditionsreichen Universität spiegeln ihre Expertise und ihr Engagement in der Hochschulleitung wider. Obergfell ist maßgeblich für die strategische Ausrichtung und Entwicklung der Universität Leipzig verantwortlich.

Klausuren

3 Klausuren
JA 2012Fortgeschrittene

Riskante Schenkung

Die Klausur befasst sich mit der Schenkung einer Eigentumswohnung an eine Minderjährige sowie deren späterem Verkauf. Im Zentrum stehen die Voraussetzungen für die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die Behandlung des lediglich rechtlichen Vorteils gemäß § 107 BGB, der Minderjährigenschutz und Besonderheiten bei Geschäften zwischen Verwandten. In der Abwandlung geht es um die Schenkung eines Grundstücks an einen Minderjährigen unter Vorbehalt eines Rücktrittsrechts sowie die Problematik der Grundbucheintragung ohne Ergänzungspfleger.

Schenkung, §§ 516ff. BGBGeschäftsfähigkeitRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+2 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Darlehens- und Restschuldversicherungsvertrag als verbundene Verträge?

Die Klausur behandelt die Frage, ob ein Darlehensvertrag und ein gleichzeitig abgeschlossener Restschuldversicherungsvertrag als verbundene Verträge im Sinne von § 358 Abs. 3 BGB gelten. Im Fokus stehen die Widerrufsmöglichkeiten der Verbraucher und die Rechtsfolgen eines Widerrufs hinsichtlich der Rückabwicklung beider Verträge. Die Sachverhaltsgestaltung orientiert sich am Verbraucherdarlehensrecht und berücksichtigt BGH-Rechtsprechung sowie die seit dem 11.06.2010 geltende Gesetzeslage.

Dr. Eva Inés Obergfell· JA 2011, 412· 300 Min
Widerruf & VerbraucherverträgeDarlehensvertrag, §§ 488ff. BGB+1 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

* "Der zerstörte WM-Fußball und Ärger mit dem Töpferkurs

Bernhard Bruch beauftragt Allcall Solutions mit der Einrichtung und Betreuung seines Internetauftritts. Die Parteien schließen einen gemischttypischen Internet-System-Vertrag, in dem eine jährliche Vorleistungspflicht des Kunden als AGB vereinbart wird. B zahlt die letzten vertraglich vorgesehenen Vorleistungen nicht und beruft sich auf die Unwirksamkeit der Klausel, weshalb zu prüfen ist, ob A einen Zahlungsanspruch hat.

AGBGrundlagen des Kaufvertrags+4 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Dr. Eva Inés Obergfell prüfen besonders häufig AGB (1×), Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGB (1×), Geschäftsfähigkeit (1×), Grundlagen des Kaufvertrags (1×), Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (1×), Schenkung, §§ 516ff. BGB (1×) und Widerruf & Verbraucherverträge (1×).