Michael Lehmann ist ein deutscher Rechtswissenschaftler mit dem Schwerpunkt im Bürgerlichen Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz. Seit Januar 1996 ist er Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Darüber hinaus ist er am Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht tätig. Seine Forschung befasst sich insbesondere mit dem Immaterialgüterrecht und angrenzenden wirtschaftsrechtlichen Themen.
Klausuren
1 Klausur* "Der zerstörte WM-Fußball und Ärger mit dem Töpferkurs
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit und Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Vorleistungspflicht in einem gemischttypischen Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Einzelunternehmer. Es wird geprüft, ob Allcall Solutions einen Anspruch auf Zahlung des vorab verlangten Entgelts gegen Bernhard Bruch hat, wobei die unternehmerische und verbraucherrechtliche Stellung des Kunden sowie die AGB-rechtlichen Grenzen der Vorleistungsklausel im Mittelpunkt stehen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Prof. Dr. Michael Lehmann prüfen besonders häufig (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×), Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×), Schadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht) (1×), Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB (1×), Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×) und Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB) (1×).