ZivilrechtJA 2011Fortgeschrittene
Darlehens- und Restschuldversicherungsvertrag als verbundene Verträge?
JA 2011, 412 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
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JA
JA
2011 · 412
Rechtsgebiet
Zivilrecht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
JA 2011, 412
Lösung
—
Die Klausur beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Darlehensvertrag und ein gleichzeitig abgeschlossener Restschuldversicherungsvertrag bei finanzierten Modernisierungsmaßnahmen als verbundene Verträge im Sinne des § 358 BGB gelten. Es geht insbesondere um Widerrufsrechte und die Rechtsfolgen eines Widerrufs solcher Verträge, einschließlich Rückabwicklung, unter Bezugnahme auf die aktuelle BGH-Rechtsprechung. Im Mittelpunkt stehen der sogenannte Widerrufsdurchgriff, die ordnungsgemäße Belehrung sowie versicherungsrechtliche Aspekte.
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