§ 832 BGB
§ 832 BGB regelt die Haftung von Aufsichtspflichtigen für Schäden, die Minderjährige oder Personen mit zurechenbarem Aufsichtsbedürfnis Dritten zufügen. Der typische Ersatzanspruch wegen Verletzung der Aufsichtspflicht setzt eigenes Verschulden oder fehlenden Entlastungsbeweis (§ 832 Abs. 1 S. 2) voraus. Examensklassiker: Umfang der Aufsichtspflicht, Mitverschulden bei Kindern im Straßenverkehr, Haftung der Eltern beim Filesharing.
Klausuren zum Thema
Anfängerhausarbeit – Zivilrecht: BGB AT und Schuldrecht AT – Zugang über WhatsApp und Inzahlungnahme
Die Hausarbeit behandelt den Zugang von Willenserklärungen über elektronische Kommunikationswege wie WhatsApp sowie die rechtlichen Besonderheiten der Inzahlungnahme im Rahmen eines Kaufvertrags. Es werden zentrale Probleme des BGB AT und Schuldrecht AT im Zusammenhang mit modernen Kommunikationsmitteln und Vertragsschluss analysiert. Teilweise berührt die Arbeit allgemeine Fragen zur Abgabe, Zugang und zur Auslegung von Willenserklärungen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: BGB AT, Erbrecht und Zwangsvollstreckungsrecht – Mein ganzes Erspartes
Diese Examensklausur behandelt grundlegende Fragestellungen des BGB AT, des Erbrechts und des Zwangsvollstreckungsrechts. Der Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Prüfung einer erbrechtlichen Konstellation mit zivilrechtlichen Bezugspunkten sowie typischen Problemen im Vollstreckungsrecht. Die Aufgabenstellung verlangt umfassende Kenntnisse in mehreren Bereichen des Zivilrechts.
Anfängerklausur – Zivilrecht: BGB AT – Eigenmächtiges Handeln auf volatilen Märkten
Die Anfängerklausur behandelt grundlegende Fragen aus dem Allgemeinen Teil des BGB mit Schwerpunkt auf der Analyse eigenmächtigen Handelns im Rechtsverkehr und dessen Wirksamkeit. Geprüft werden insbesondere die Voraussetzungen und Wirkungen der Willenserklärung, deren mögliche Auslegung sowie Anfechtungsgründe und die damit verbundenen Rechtsfolgen. Ziel ist die Vertiefung grundlegender Kenntnisse des BGB AT im Kontext volatiler Märkte.
Schwerpunktklausur im Medizinrecht/Examensübungsklausur: Denkt jede(r) an sich, ist an alle gedacht?
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob und in welchem Umfang Eltern sowie andere Aufsichtspersonen zivilrechtlich für Gesundheitsschäden haften, die ein Kind auf einem Spielplatz infolge unzureichender Aufsicht erlitten hat. T, ein dreijähriges Kind, verschluckt beim unbeobachteten Spielen eine Murmel und erleidet dadurch einen Hirnschaden. Zu prüfen ist, ob T gegenüber ihrem Vater (V) und der anwesenden G Ansprüche auf Ersatz der Behandlungskosten geltend machen kann. Daneben wird die Ersatzfähigkeit weiterer Schäden geprüft, die eine andere Person (M) angesichts des Vorfalls erlitten hat, sowie prozessuale Handlungsmöglichkeiten zur Sicherung von Ansprüchen in Bezug auf etwaige Spätschäden.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: BGB AT, Stellvertretungsrecht, (ergänzende) Vertragsauslegung
Die Klausur behandelt zentrale Probleme der Stellvertretung und der Vertragsauslegung im BGB AT. Dabei wird auch die ergänzende Vertragsauslegung in praxisnahen Fallkonstellationen geprüft. Es werden vertiefte Kenntnisse über das Zustandekommen und die Auslegung von Rechtsgeschäften sowie das Stellvertretungsrecht vorausgesetzt.
Das Recht geht vor die Hunde
Die Klausur behandelt im ersten Teil Fragen zur Schenkung an Minderjährige und beschäftigt sich mit der Haftung zwischen Tierhalter und Dritten, insbesondere mit der Abgrenzung von Gefährdungs- und Verschuldenshaftung. Im zweiten Teil werden familienrechtliche Fragestellungen mit Praxisbezug zu Ehe, Vermutung der Eigentumsverhältnisse und Jagdhundhaltung thematisiert.
Anfängerklausur – Zivilrecht: BGB AT - (K)ein "echter" Professor?
In der Klausur stehen die Anfechtung einer ausgeübten Innenvollmacht, insbesondere die Anfechtbarkeit und der Anfechtungsgegner, sowie die Täuschung durch Verschweigen einer Professorenbezeichnung als verkehrswesentliche Eigenschaft im Mittelpunkt. Beide Themen sind zentrale Problemfelder und werden mit den höchsten Punktzahlen bewertet. Zudem wird das erforderliche Einwilligungserfordernis wegen Minderjährigkeit gemäß § 110 BGB behandelt. Die Aufgaben sorgen für eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Grundlagen und Besonderheiten des BGB Allgemeinen Teils.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: BGB AT und Gesellschaftsrecht - Ein Yogi in Schwierigkeiten
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der Zurechnung des Fehlverhaltens eines GbR-Gesellschafters und den dabei relevanten Fragen zur Schadensberechnung, insbesondere beim Versäumen einer Rechtsmittelfrist und einer möglichen Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs durch Fehler des Gerichts. Weiterhin wird die analoge Anwendung des § 130 I HGB auf BGB-Gesellschafter und die entsprechende Scheingesellschafterhaftung thematisiert. Zudem ist die Prüfung der Zurechnung arglistiger Täuschung im Rahmen des Anfechtungsrechts eines falsus procurator zu bearbeiten. Im Zentrum stehen damit haftungs- und zurechnungsrechtliche Fragestellungen im Gesellschaftsrecht der GbR.
Anfängerklausur – Zivilrecht: BGB AT - Elektroauto gegen Bitcoins?
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Frage, inwiefern eine WhatsApp-Nachricht die Schriftformerfordernisse erfüllt und welche Besonderheiten sich bei der telekommunikativen Übermittlung und der Auslegung einer Annahmefrist bei der WhatsApp-Kommunikation ergeben. Weiterhin wird geprüft, ob Bitcoins als Zahlungsmittel im Sinne des § 433 II BGB gelten. Schließlich wird der Rechtsbindungswille bei einem Instagram-Post untersucht und die Abgrenzung zur sogenannten invitatio ad offerendum vorgenommen.
Semesterabschlussklausur – Zivilrecht: Schuldrecht - Das Verhältnis von §§ 243 II und 300 II BGB
Die Klausur beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Verhältnis von § 243 II BGB und § 300 II BGB im Schuldrecht, insbesondere im Kontext von Bringschuld und dem wörtlichen Angebot. Es ist herauszuarbeiten, welche Bedeutung ein wörtliches Angebot bei Bringschulden gemäß § 243 II BGB hat und wie dies auf die Anwendung von § 300 II BGB übertragen wird, insbesondere im Hinblick auf die Vertragsauslegung, Erfüllbarkeit und Aussonderung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage der Haftungserleichterung im Gläubigerverzug nach § 326 II BGB, speziell im Zusammenhang mit dem Verschulden eines Erfüllungsgehilfen. Die Bearbeitung erfordert eine differenzierte Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen und Rechtsfolgen bei Leistungsstörungen im Schuldverhältnis.
Anfängerklausur – Zivilrecht: BGB AT - Der Drohnenkauf
Die Klausur behandelt zentrale Aspekte des BGB AT am Beispiel eines Drohnenkaufs. Schwerpunktmäßig wird die Anfechtung eines beschränkt Geschäftsfähigen sowie damit verbundene Fragestellungen wie der beschränkte Generalkonsens und das einseitige Rechtsgeschäft thematisiert. Weitere Schwerpunkte sind der Irrtum über den Hersteller als Eigenschaftsirrtum sowie die Wirksamkeit der Annahmeerklärung mit Bezug auf den rechtlichen Vorteil und den Taschengeldparagrafen. In der Klausur geht es um die Wechselwirkungen von Anfechtungsrecht und Gewährleistungsrecht sowie um die Besonderheiten bei Verträgen mit Minderjährigen.
Replik zu „Geplatztes Start-Up Darlehen revisited“
In dieser Übungsklausur geht es um die rechtliche Auseinandersetzung verschiedener Lösungsvorschläge zum Thema ‚Geplatztes Start-Up Darlehen‘. Im Mittelpunkt steht die Prüfung von Passivlegitimation, dem Begriff des Rechtsgeschäfts als Verkehrsgeschäft sowie die Legitimation durch Rechtsschein im Zusammenhang mit §§ 932 ff. BGB und § 1006 BGB. Diskutiert werden insbesondere die Voraussetzungen und die richtige Schwerpunktsetzung bei der Prüfung gutgläubigen Erwerbs und der Anspruchsgegnerstellung. Der Fall bietet daher einen Schwerpunkt auf Eigentumserwerb, Gutglaubensschutz und Examensmethodik.
Anfängerklausur – Zivilrecht: BGB AT - Vertretergeschäfte unter Minderjährigen
In der Klausur liegt der Schwerpunkt auf der Bevollmächtigung als einseitigem Rechtsgeschäft sowie der Frage der Zuständigkeit für die Genehmigungserklärung. Ein weiterer Fokus liegt auf der Anfechtungserklärung durch einen beschränkt geschäftsfähigen Bevollmächtigten sowie der Fortgeltung der Vertretungsmacht kraft Rechtsscheins und dem Zugang der Erklärung bei Unterbleiben der Übermittlung durch einen Empfangsboten. Die Kernproblematik betrifft also die Wirksamkeit und Anfechtbarkeit von Vertretergeschäften bei Beteiligung Minderjähriger und wie Rechtsscheinsgesichtspunkte in diesem Zusammenhang zu bewerten sind. Damit stehen Fragen zu den rechtlichen Anforderungen und typischen Problemen bei Vertreterhandlungen Minderjähriger im Mittelpunkt.
Kinder auf der Straße
Im Sachverhalt geraten mehrere Kleinkinder beim Spielen auf die Straße, während deren Aufsichtspersonen unaufmerksam sind. Ein regelkonform fahrender Autofahrer kann noch rechtzeitig bremsen, doch ein nachfolgender Fahrer missachtet den Mindestabstand und fährt auf. Es sollen deliktsrechtliche Ansprüche aus dem Verkehrsunfall geprüft werden, insbesondere die Haftung der Eltern bzw. Erzieher und der Unfallbeteiligten.
Spielplatzfall
Im sogenannten 'Spielplatzfall' geht es um Aufsichts- und Verkehrssicherungspflichten von Erwachsenen im Umgang mit Kleinkindern auf einem öffentlichen Spielplatz. Gegenstand sind mögliche Schadensersatzansprüche wegen von Kindern verursachter Lackschäden an einem Auto sowie einer Verletzung eines Kindes durch einen Radfahrer, jeweils unter besonderer Berücksichtigung deliktsrechtlicher Haftung und möglicher Zurechnung von Aufsichtspflichtverletzungen.
»Feuer und Wasser«
In diesem Übungsfall aus dem Mietrecht verlangt der Vermieter V Schadensersatz vom Mieter I für Wasserschäden sowie von den Zwillingen H und J für die Zerstörung eines Hinterhauses durch Brandstiftung. Der Fall thematisiert u.a. Fragen der Pflichtverletzung, der Zurechnung kindlichen Fehlverhaltens, der Reichweite elterlicher Aufsichtspflichten und deliktsrechtlicher Haftung, das Verursachungsprinzip, Nachbarschaftsausgleich und das Verjährungsrecht. Es ist insbesondere zu prüfen, ob und inwieweit Ansprüche gegen den Mieter und seine Kinder bestehen.
Ein Straßenverkehrsunfall mit bemerkenswerten Folgen
Der Fall behandelt einen Verkehrsunfall zwischen einem erwachsenen Autofahrer und einem achtjährigen Fahrradfahrer. Es geht um die Frage wechselseitiger Schadensersatzansprüche des Autofahrers gegen das Kind sowie gegen dessen Eltern und des Kindes gegen den Autofahrer.
»Morpheus, Gabel, Schere, Licht« – Aktuelle Haftungsfragen zu Rechtsverletzungen durch Kinder im Internet
Die Klausur behandelt die Haftung von Eltern für Urheberrechtsverstöße ihres minderjährigen Kindes im Zusammenhang mit der Nutzung von Filesharing-Software. Im Mittelpunkt stehen deliktsrechtliche Fragestellungen zu Aufsichtspflichten und möglichen Ersatzansprüchen des Urhebers gegen das Kind und die Eltern. Ebenso sind Kenntnisse zum Urheberrecht und zur Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen gefragt.
Übungsfall: Trautes Heim, dieses Glück gibt’s nur allein
Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Käufer, A und B, die jeweils bei V hochwertige Espressomaschinen erworben haben. Beide Käufer reklamieren Mängel an den Maschinen und fordern von V Nacherfüllung, wobei insbesondere um die Modalitäten der Rückgabe bzw. Reparatur gestritten wird. A verlangt nach erfolgloser Aufforderung zur Abholung der defekten Maschine die Rückzahlung des Kaufpreises, während V im zweiten Fall nach Feststellung eines Bedienungsfehlers von B die Rückzahlung von Transportkosten sowie die Abholung der Maschine fordert. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Kaufrecht bei Fragen zum Erfüllungsort der Nacherfüllung, den Konsequenzen eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens sowie den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien nach Rücktritt und bei mangelfreier Ware.
§ 832 BGB in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.