Haftung nach StVG
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) regelt die Gefährdungshaftung für Halter (§ 7 StVG) und Fahrzeugführer (§ 18 StVG) von Kraftfahrzeugen. Zentrale Klausurthemen: Abgrenzung von Halter, Eigentümer, Fahrzeugführer; Schadenszurechnung ‚bei Betrieb‘ eines Kfz; Haftung bei Leasing/Schadensverlagerung; Haftung für Unfallopfer und für Nutzungsausfälle Dritter. Oft diskutiert: Schutzzweckzusammenhang, Mitverschulden (z.B. Kind/unbeteiligter Fußgänger), Betriebsbegriff (z. B. Waschanlage, Arbeitsmaschinen).
Klausuren zum Thema
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Abschleppen mit Folgen
Die Klausur thematisiert zivile Haftungs- und Ausgleichsansprüche nach dem Abschleppen eines Fahrzeugs. Im Mittelpunkt stehen deliktische und vertragliche Ansprüche, insbesondere aus dem StVG, § 823 BGB sowie aus Geschäftsführung ohne Auftrag. Außerdem wird auf Besitzerfragen und mögliche Unterlassungsansprüche eingegangen.
Zwischenprüfungsklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT und Deliktsrecht – Verhängnisvolle Unfallserie
Die Zwischenprüfungsklausur behandelt zentrale Probleme des Schuldrechts AT sowie des Deliktsrechts anhand eines komplexen Unfallgeschehens. Schwerpunktmäßig werden die Entstehung von Schuldverhältnissen, der allgemeine Schadensersatzanspruch und die deliktische Haftung geprüft. Darüber hinaus werden Grundzüge der Gefährdungshaftung nach StVG und Fragen der Schadenszurechnung angesprochen.
ZR-Fortgeschrittenenklausur zur Haftung im Straßenverkehr und unerlaubten Untervermietung
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung im Straßenverkehr sowie die rechtlichen Konsequenzen einer unerlaubten Untervermietung im Mietverhältnis. Im Mittelpunkt stehen Schadensersatzansprüche aus Deliktsrecht sowie mietrechtliche Fragestellungen zur Vertragsverletzung durch eine nicht genehmigte Untervermietung.
»Spritztour auf der Kö«
Die Klausur behandelt die Haftung im Straßenverkehr, insbesondere die Verantwortlichkeit eines unbefugten Fahrzeugbenutzers (Schwarzfahrer) sowie die Folgen einer unerlaubten Untervermietung eines Mietfahrzeugs. Es werden Schadensersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls und Ansprüche auf Herausgabe rechtswidrig erzielter Einnahmen thematisiert.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Ein Oldtimer und zwei Todesfälle
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen aus dem Bereich des Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen sowie erbrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit einem Unfall unter Beteiligung eines Oldtimers und zwei Todesfällen. Es werden außerdem deliktsrechtliche und haftungsrechtliche Aspekte geprüft. Geeignet ist sie insbesondere für Studienanfänger:innen.
Ein aufregender Start in den Tag
Der Fall behandelt die zivilrechtliche Haftung nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden und Schmerzensgeldanspruch. Der Schwerpunkt liegt auf der Beweiswürdigung und den daraus folgenden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Die Klausur richtet sich an Fortgeschrittene und das Referendariat.
Alles im grünen Bereich
Die Klausur behandelt haftungsrechtliche Ansprüche aus einem Unfall zwischen einer Landwirtin und einem Besucher eines Nachbargrundstücks sowie Schadensersatzansprüche bei rechtsanwaltlicher Pflichtverletzung. Außerdem werden nachbarrechtliche Beseitigungsansprüche und das Selbstbeseitigungsrecht wegen Überwuchs eines Baumes thematisiert. Die Prüfung erstreckt sich auf deliktische, vertragliche und nachbarrechtliche Problemkreise und schult den Umgang mit einschlägigen Normen im Kontext aktueller Rechtsprechung.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Urteil - Golfcart gegen E-Bike
Die Klausur befasst sich mit zivilrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einem Unfall zwischen einem Golfcart und einem E-Bike. Ein Schwerpunkt liegt auf der haftungsbegründenden Kausalität, insbesondere der Beweiswürdigung, Zurechnung und dem Umgang mit dem Sachverhalt, sowie der Bemessung von Schmerzensgeld unter Berücksichtigung möglicher Mitverschuldensmomente wie Helm und Betriebsgefahr. Darüber hinaus werden die richtigen Anspruchsgrundlagen sowie die Beweislast und -führung zur Höchstgeschwindigkeit des Golfcarts behandelt und die Einordnung des E-Bikes als Kraftfahrzeug nach § 17 III 1 StVG diskutiert. Der Umgang mit Gesamtschuld sowie die Frage der Wiederbeschaffung versus Reparatur und die Prüfung von Feststellungsanträgen, Kosten und Zinsen runden die Klausur ab.
Examensübungsklausur: Auf’s falsche Pferd gesetzt
Im ersten Teil der Klausur verlangt die Krankenkasse des verletzten Jungreiters H von Pferdeeigentümerin E die Erstattung der Heilbehandlungskosten nach einem Unfall mit dem Pferd im Rahmen einer Reitbeteiligung. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Tierhalterhaftung, zur Auslegung des Tierhalterbegriffs bei Reitbeteiligung, zur Haftungsfreistellung sowie zum gesetzlichen Forderungsübergang und möglichem Mitverschulden. Im zweiten Teil fordert Käufer M von E die Rückzahlung des Kaufpreises für einen Sattel, nachdem dieser für sein Pferd ungeeignet und gesundheitsschädlich war. Entscheidende rechtliche Schwerpunkte sind die Gewährleistung beim Kauf von Reitzubehör, die Fristsetzung und das Vorliegen von Haftungsausschlüssen.
Ärztliche Nothilfe
Der Fall thematisiert die Ersatzfähigkeit von Schäden einer Ärztin, die bei einem Ausweichmanöver einem suizidalen Verkehrsteilnehmer ausweicht und anschließend trotz dessen ausdrücklicher Ablehnung lebensrettende Maßnahmen ergreift. Zu prüfen ist insbesondere, ob und in welchem Umfang die Ärztin gegen den Unfallverursacher Ansprüche auf Schadensersatz für ihr Fahrzeug, ihr beschädigtes Hemd sowie auf Vergütung der ärztlichen Tätigkeit hat.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht - Immer Ärger mit dem Halter
In der Klausur stehen die spezifische Tiergefahr und die Besonderheiten bei Katzen als qualifizierte Haustiere im Zentrum. Weiterhin wird die Bedeutung von Mitverschulden im Zusammenhang mit tierbezogenen Schäden herausgearbeitet. Zudem beschäftigt sich die Fallbearbeitung mit Fragen der Betriebsgefahr und dem Ersatz von nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit.
Fortgeschrittenenklausur: Fußballstar im Coronajahr
Der Fußballprofi M steht beim Verein 1. FC Einwurf (E) unter Vertrag, wobei der Vertrag üblicherweise am 30.6.2020 endet. Durch die Corona-Pandemie wird die Saison verlängert, sodass Pflichtspiele noch im Juli und August stattfinden. E möchte, dass M weiterhin für den Verein spielt, während M sich bereits ab dem 1.7.2020 beim neuen Verein FC Öligarch verpflichtet hat und dies verweigert. Im zweiten Teil des Falls verursacht M bei einer Hilfsaktion mit dem Auto von R einen erheblichen Schaden an seinem eigenen Fahrzeug und fordert Ersatz von R. Die zentralen rechtlichen Schwerpunkte liegen im Arbeitsrecht (Vertragslaufzeit, Saisonende, TzBfG) und im Haftungsrecht (Schadenersatzfragen bei Fahrzeugnutzung).
Der Parkassistent
Der Fall behandelt kollisionsrechtliche und haftungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit teilautomatisiertem Fahren: Nach einem tödlichen Erbfall nimmt ein Sohn ein Fahrzeug aus dem Nachlass an sich. Bei einer Fahrt kommt es unter Nutzung des Parkassistenten zu einem Unfall mit einem Kind, dessen Mutter einen Schock erleidet. Es werden Ansprüche einer Krankenkasse, der Mutter sowie zwischen den am Erbfall Beteiligten geprüft.
Fehlgeleitet
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Unfall mit einem technisch fortgeschrittenen Fahrzeug, das aufgrund eines Softwarefehlers durch einen Spurhalteassistenten eine Familie überfährt. Die Beteiligten streiten um Schadensersatzansprüche, wobei insbesondere die Haftung des Fahrzeughalters, des Fahrers, der Fahrzeugherstellerin und Fragen des Schadensrechts zu klären sind. Es geht um die zivilrechtliche Haftung bei autonomen Fahrsystemen und die Zurechnung von Fehlern autonomer Systeme.
Kinder auf der Straße
Im Sachverhalt geraten mehrere Kleinkinder beim Spielen auf die Straße, während deren Aufsichtspersonen unaufmerksam sind. Ein regelkonform fahrender Autofahrer kann noch rechtzeitig bremsen, doch ein nachfolgender Fahrer missachtet den Mindestabstand und fährt auf. Es sollen deliktsrechtliche Ansprüche aus dem Verkehrsunfall geprüft werden, insbesondere die Haftung der Eltern bzw. Erzieher und der Unfallbeteiligten.
Italienische Reise
Die Klausur behandelt ein Busunglück, das durch einen alkoholisierten Busfahrer mutwillig verursacht wurde. Im Mittelpunkt stehen die neue Regelung zum Hinterbliebenengeld (§ 10 III StVG, § 844 III BGB), Halterhaftung nach § 7 StVG, erbrechtliche Fragen (z.B. eigenhändiges Testament) sowie die internationale Zuständigkeit und das anwendbare Recht nach Rom II-VO.
Ein Traktor auf Abwegen
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit Problemen des Besitzschutzes und dem Minderjährigenschutz, konkret anhand eines Abschleppfalls mit einem Traktor, den der minderjährige Sohn des Eigentümers parkt. Neben Fragen zu Rechtsgeschäftsfähigkeit und Besitz werden auch deliktsrechtliche und haftungsrechtliche Aspekte aus einem Verkehrsunfall ohne Berührung angesprochen.
Begehrensneurose bei Babyjoggerberührung
Im Fall 'Begehrensneurose bei Babyjoggerberührung' geht es um einen Zusammenstoß zwischen einem joggenden Vater mit Babyjogger und einer Personengruppe, bei dem eine Passantin zu Boden fällt und Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend macht. Auch Bodo verlangt nach einer eigenen Verletzung von einem Beteiligten Schmerzensgeld. Es ist zu prüfen, ob und inwieweit deliktsrechtliche Ansprüche bestehen.
Vollautomatisiert unterwegs
In einem Examenssachverhalt kollidiert ein vollautomatisiert gesteuerter Lkw nach Versagen der Bremsanlage und Unaufmerksamkeit des Fahrers mit einem Pkw an einer Ampel. Die Prüfung betrifft Haftungsfragen rund um das automatisierte Fahrsystem, den Fahrer und den Hersteller vor Inkrafttreten der aktuellen Änderungen des StVG.
Unfall auf dem Parkplatz
Die Mandantin begehrt die vollständige Erstattung von Unfallschäden nach einer Kollision beim Ausparken auf einem Supermarktparkplatz. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners vertritt die Auffassung, dass eine hälftige Mithaftung aufgrund wechselseitigen Verschuldens vorliege. Es sind sowohl haftungsrechtliche als auch beweisrechtliche Fragen – insbesondere zum Anscheinsbeweis beim Rückwärtsfahren – zu prüfen und eine Empfehlung zur weiteren außergerichtlichen/gerichtlichen Durchsetzung zu geben.
Fortgeschrittenenklausur: Rast mit Hindernissen
Im Fall „Rast mit Hindernissen“ verlangt der Betreiber einer Autobahnrastanlage (K) von einem Transportunternehmer (B) Ersatz eines entgangenen Gewinns, nachdem B durch eine Kollision mit einer Autobahnbrücke eine mehrtägige Sperrung verursachte und die Rastanlage dadurch unzugänglich wurde. In einer Abwandlung begehrt ein Lkw-Fahrer (T) von B Schadensersatz für einen durch die Sperrung bedingten Lieferverlust. Im Mittelpunkt stehen Fragen aus dem Straßenverkehrsrecht, insbesondere zu § 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG sowie zur Abgrenzung zwischen reinen Vermögensschäden und Eigentumsbeeinträchtigungen im Deliktsrecht gemäß § 823 Abs. 1 BGB. Es sind die Anspruchsvoraussetzungen und Konkurrenzverhältnisse verschiedener deliktischer und haftungsrechtlicher Anspruchsgrundlagen zu prüfen.
Silvester und Neujahr
Im Sachverhalt wird eine Silvesternacht geschildert, in der durch das Zünden von Raketen eine Fensterscheibe beschädigt wurde, und am Neujahrstag ein Blumenkübel durch einen Mopedunfall zerstört wurde. Der Hausbesitzer möchte wissen, welche Ansprüche ihm gegen den jugendlichen Nachbarn zustehen. Die Identität des Raketenwerfers ist ungeklärt, und der Mopedfahrer verweigert Zahlung mit Verweis auf Glatteis und fehlendes Verschulden.
»Aufs Glatteis begeben« Haftungs- und schadensrechtliche Fragen nach einem Verkehrsunfall
Der Fall behandelt haftungs- und schadensrechtliche Probleme nach einem Verkehrsunfall bei winterlichen Straßenverhältnissen. Geprüft wird insbesondere die Kfz-Halterhaftung, Ersatzfähigkeit von Reparaturkosten und Nutzungsausfall sowie der Ersatz von Behandlungskosten und entgangenem Gewinn Dritter infolge einer Straßensperrung. Zu beurteilen ist, ob dem Geschädigten und einem mittelbar betroffenen Dritten Ansprüche gegen den Unfallverursacher zustehen.
Eine Schadensregulierung kommt selten allein
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Verkehrsunfall, bei dem verschiedene Schadenspositionen sowohl auf Seiten des Unfallverursachers als auch des Ersthelfers und einer beteiligten Fahrerin entstehen. Zu prüfen sind Schadensersatzansprüche im Verhältnis zwischen Ersthelfer und Unfallverursacher, Schadensersatzansprüche wegen bei der Rettungshandlung entstandener Schäden sowie Rückforderungsansprüche aufgrund eines am Unfallort erteilten und erfüllten Zahlungsversprechens.
Übungsfall: Von deliktischer Haftung Minderjähriger und widerrufener Überweisung
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob und in welchem Umfang ein geschädigter Fahrzeughalter (H) von einer minderjährigen Unfallverursacherin (C, vertreten durch ihre Eltern) Schadensersatz für eine Beschädigung seines Autos verlangen kann. Weiter verlangt die Bank (B) nach einer widerrufenen, aber dennoch ausgeführten Überweisung vom Empfänger (H) die Rückzahlung des überwiesenen Betrags. Die Fallkonstellation berührt zentrale Probleme des Deliktsrechts zur Haftung Minderjähriger, des Schadensrechts bezüglich Rabatten auf Reparaturkosten sowie bereicherungsrechtliche Fragen zur Rückabwicklung nicht autorisierter Überweisungen nach § 675u S. 1 BGB im Dreipersonenverhältnis. Ergänzend wird die deliktische Verantwortung Minderjähriger bei einem weiteren Schadensfall durch gemeinschaftlichen Schneeballwurf thematisiert.
Die italienischen Wasserflaschen
Die Klausur behandelt den Tod von Emil und die daraus resultierenden Streitigkeiten bezüglich der Bestattungskosten und Schadensersatzforderungen aus einem Verkehrsunfall. Thematisiert werden Anspruchsgrundlagen aus Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA), Deliktsrecht und das StVG sowie mögliche Regressansprüche und die Erbenhaftung. Neben gesetzlichen Schuldverhältnissen steht die Abgrenzung und Prüfung der zivilrechtlichen Ansprüche im Vordergrund.
Ein Straßenverkehrsunfall mit bemerkenswerten Folgen
Der Fall behandelt einen Verkehrsunfall zwischen einem erwachsenen Autofahrer und einem achtjährigen Fahrradfahrer. Es geht um die Frage wechselseitiger Schadensersatzansprüche des Autofahrers gegen das Kind sowie gegen dessen Eltern und des Kindes gegen den Autofahrer.
Der unachtsame Kfz-Fahrer: Materielle und prozessuale Überlegungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall
Im Sachverhalt geht es um einen Verkehrsunfall zwischen einem Kfz-Fahrer und einem Radfahrer, der zu Verletzungen beim Radfahrer führt. Der Fall prüft, ob und in welchem Umfang Schmerzensgeld- und Feststellungsansprüche sowie prozessuale Vorgehensmöglichkeiten bestehen, insbesondere hinsichtlich Darlegungs- und Beweislast, Zuständigkeit, Passivlegitimation und Kostentragung.
Das war's mit dem Smart
Die Übungsklausur behandelt die zivilrechtliche Einordnung mehrerer Schadensereignisse rund um einen neu gekauften Smart, der durch einen Brandschaden und anschließenden Einsturz einer Garagendecke total zerstört wurde. Es werden Fragen der Haftung bei Brand durch ein Kraftfahrzeug, mögliche Ansprüche aus Betriebsgefahr (§ 7 StVG), sowie weiterer Schadensersatz aus BGB und die Verantwortlichkeit beteiligter Personen diskutiert. Die Bearbeitung erfolgt aus anwaltlicher Sicht mit Fokus auf die Reichweite der Betriebsgefahr eines Kfz.
Übungsfall: Verfolgungsfahrt im Dienstwagen
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Arbeitnehmer, der während einer eigenständigen Verfolgungsfahrt mit dem Dienstwagen nach einem bewaffneten Überfall einen Unfall erleidet und schwer verletzt wird. Die zentrale Frage ist, ob und in welchem Umfang dem gesetzlichen Unfallversicherungsträger Regressansprüche gegen den Täter des Überfalls, einen wartungsverantwortlichen Werkstattmitarbeiter sowie den Arbeitgeber zustehen. Besonderes Augenmerk liegt auf den zivilrechtlichen Haftungsgrundlagen, dem Haftungsausschluss nach dem SGB VII sowie dem gesetzlichen Forderungsübergang gemäß § 116 Abs. 1 SGB X. Der Fall beleuchtet zudem Fragen zur Zurechnung des Schadens bei Verfolgungshandlungen und zur Verkehrssicherungspflicht innerhalb eines arbeitsrechtlichen Verhältnisses.
Übungsklausur ZR Ein verhängnisvoller Ausritt
Die Klausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Anspruchskonstellationen im Zusammenhang mit einem Reitunfall sowie einem Brand an einer Brücke. Thematisiert werden deliktische Haftung, Gefährdungshaftung sowie Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag und Verkehrspflichten. Es geht um Schadenersatzforderungen der gestürzten T gegen L, der Eigentümer N gegen L sowie um Kostenersatz des O gegenüber N.
Übungsfall: Der etwas andere Stromkabelfall …
Im vorliegenden Fall verlangt Diddi (D), Betreiber eines Imbisswagens, von der zwölfjährigen Brunhilde (B) oder der Grundstückseigentümerin Adelheit (A) Ersatz für einen Verdienstausfall, nachdem B beim Rasenmähen bewusst das Stromkabel zum Imbisswagen mit dem Mäher beschädigt hatte. Darüber hinaus begehrt Casimir (C) von A oder B Ersatz für verlorene Samen und weiteren Schaden, nachdem B versehentlich bei Schotterarbeiten auch C’s Gemüsebeet überdeckte. Zentrale Schwerpunkte des Falls sind deliktsrechtliche Ansprüche, insbesondere § 823 Abs. 1 BGB, die Eigentumsverletzung bei Gebrauchshindernis, und Haftungsfragen bei Verrichtungsgehilfen. Zudem steht die Zurechnung von Pflichtverletzungen im Rahmen von Auftrags- und Gefälligkeitshandlungen im Fokus.
Haftung nach StVG in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.