Worum geht es
Die Klausur behandelt die Reichweite der Betriebsgefahr bei Kraftfahrzeugen in einer Konstellation, in der ein abgestelltes Fahrzeug durch ein Brandereignis und anschließende Eingriffe eines Dritten zerstört wird. Ausgangspunkt ist die Haftung aus Kfz-Betriebsgefahr sowie konkurrierende oder überlagernde Ansprüche gegen andere Beteiligte (insbesondere deliktische Ansprüche). Der Sachverhalt bezieht sich auf einen Garagenbrand, eine möglicherweise fahrlässige Schadensverursachung durch Nachbarn und Eigentums- bzw. Besitzverhältnisse beim neuwertigen Fahrzeug.
Themen
Fundstelle
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