Mietverhältnisse über Wohnraum
Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549–577a BGB) regeln insbesondere die Form von Mietverträgen (§ 550), Fälligkeit und Entrichtung der Miete (§ 556b), sowie das Vorkaufsrecht des Mieters (§ 577). Zentrale Klausurthemen: Schriftformerfordernis bei befristeten Verträgen (§§ 550, 126 BGB), Eintrittsrechte beim Tod des Mieters (§ 563), Vorkaufsrecht beim Wohnungsverkauf (§ 577), Fälligkeit und Überweisung der Miete (§ 556b).
Klausuren zum Thema
* "Das mangelhafte Pferd
Die Klausur behandelt diverse mietrechtliche Fragestellungen rund um eine baufällige Wohnung, die Zahlungsmodalitäten und Aufrechnung von Miete mit der Kaution, sowie Ansprüche nach dem Tod des Hauseigentümers bzw. nach Zwangsversteigerung an einen Dritterwerber. Zudem sind Fragen der Vertragsauslegung, der Wirksamkeit von Kündigungen, der Gerichtszuständigkeit und Handlungsempfehlungen für Mandanten zu prüfen.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Urteilsklausur – Drogenrazzia in der Mietwohnung
In dieser zivilrechtlichen Urteilsklausur wird die rechtliche Bewertung von Ansprüchen im Zusammenhang mit einer Drogenrazzia in einer Mietwohnung behandelt. Schwerpunkt sind mietrechtliche Fragestellungen rund um die Mietverhältnisse über Wohnraum, Pflichtverletzungen und etwaige Beendigungsgründe. Die Klausur legt zudem einen besonderen Fokus auf den Aufbau und die Entscheidungsgründe eines zivilgerichtlichen Urteils.
Original-Examensklausur: „2 Häuser – 3 Probleme“
Die Klausur behandelt drei zivilrechtliche Problemkreise anhand eines Sachverhalts rund um zwei vermögende Ehegatten mit umfangreichem Immobilienbesitz. Thematisiert werden Fragen zum Mietrecht und dem Antidiskriminierungsrecht beim Abschluss von Mietverträgen, zum Vorkaufsrecht und zur Sicherung des Eigentumserwerbs an Immobilien sowie erbrechtliche Gestaltungen zur Übertragung der Immobilien an die Söhne und zur Altersvorsorge. Die Prüfung erfolgt aus anwaltlicher Beratungssicht.
*"Der missglückte Hauskauf
Die Klausur behandelt einen komplexen Fall eines Grundstückskaufs, bei dem der Verkäufer das Haus an zwei Parteien veräußert und verschiedene investive Maßnahmen sowie Besitzverhältnisse eine Rolle spielen. Thematisiert werden insbesondere Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, Vormerkungen und zivilprozessuale sowie internationale Zuständigkeitsfragen. Zudem werden mietrechtliche und prozessuale Fragestellungen zu Gerichtszuständigkeit und Klagezulässigkeit angesprochen.
ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Mietrecht
Die Klausur behandelt mietrechtliche Fragestellungen auf fortgeschrittenem Niveau. Sie eignet sich zur Vertiefung und Anwendung der maßgeblichen Normen des Mietrechts und angrenzender zivilrechtlicher Vorschriften im Rahmen eines typischen Mietverhältnisses.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Immer nur Ärger mit Mietern
Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen im Mietrecht mit Fokus auf Pflichten aus dem Mietverhältnis sowie die Besonderheiten bei Wohnraummietverhältnissen. Im Mittelpunkt steht außerdem die Beendigung solcher Mietverhältnisse. Für Anfänger:innen geeignet, prüft sie Basiswissen und die typischen Problemstellungen in der Vermieter-Mieter-Beziehung.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Verbraucherverträge über digitale Produkte – Trojaner und Viren
Die Klausur behandelt verbraucherschützende Regelungen bei Verträgen über digitale Produkte, insbesondere im Zusammenhang mit Schadsoftware wie Trojanern und Viren. Im Mittelpunkt steht die Anwendung der §§ 327 ff. BGB, ergänzt durch Fragestellungen zum Widerrufsrecht und zur Mängelhaftung. Die Aufgabenstellung ist für fortgeschrittene Studierende geeignet und vermittelt praxisrelevante Problemstellungen der Digitalisierung im Vertragsrecht.
Eine Eigenbedarfskündigung mit Folgen
Die Klausur behandelt die Folgen einer aufgrund behaupteten Eigenbedarfs ausgesprochenen Kündigung im Wohnungsmietrecht. Streitpunkt ist die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage auf Zahlung von Schadensersatz, insbesondere für Umzugskosten, entgangene Untermiete und erhöhte Mietkosten, sowie eine Klage auf zukünftige Leistung und eine Hilfsfeststellungsklage. Ferner werden miet- und prozessrechtliche Fragestellungen, etwa die Verfahrensart und die Voraussetzungen von Schadensersatzansprüchen, erläutert.
„Trautes Heim“
Der Fall behandelt die Wirksamkeit verschiedener Mietvertragsklauseln, insbesondere zur Kaution, ordentlichen Kündigung, Schönheitsreparaturen und der Einordnung als AGB. Fraglich ist, ob und inwieweit diese Klauseln rechtlich Bestand haben, welche Ansprüche zwischen Vermieter und Mieter bestehen und ob entsprechende Gegenansprüche oder Aufrechnungen greifen. Es wird ein vollständiges Gutachten zur rechtlichen Beziehung von Mieter und Vermieter verlangt.
'Leben Mieter sorgenlos?' – Die digitale Miete und ihre Tücken
Der Student S mietet ein Smartphone vom Händler H und stellt nach kurzer Zeit eine schnelle Entladung und eine verminderte Akkuleistung fest, die auf einen bereits bei Kauf vorhandenen Softwarefehler zurückzuführen ist. S verlangt von H verschiedene Ansprüche im Zusammenhang mit den Mängeln und den daraus resultierenden Mehrkosten. Zusätzlich stellt sich die Frage, ob S die ihm entstandenen Rechtsverfolgungskosten von H ersetzt verlangen kann.
Brüssow sehen...
Der Fall behandelt eine Mieterhöhung bei einem langjährigen Mietverhältnis über eine Ferienwohnung und eine Garage. Thematisiert werden der Zugang einer Willenserklärung, das Widerrufsrecht des Verbrauchers im Fernabsatz und die rechtliche Behandlung eines Mischmietverhältnisses. Besonderheiten ergeben sich zudem aus der persönlichen Beziehung zwischen den Parteien und den Umständen der Zustellung.
Heizkosten und andere Abwicklungsschwierigkeiten
Die Klausur behandelt umfassend mietrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Rückerstattung von Betriebskosten, der Rückzahlung einer Mietkaution und der Auskehr von Zinsen. Zudem wird auf die ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung, insbesondere die Problematik eines auf Schätzung beruhenden Abrechnungsverfahrens bei Heizkosten, eingegangen. Die prozessuale Einbettung thematisiert außerdem das sofortige Anerkenntnis.
Dauernd Ärger mit dem Vermieter
In dem Übungsfall 'Dauernd Ärger mit dem Vermieter' geht es um die Wirksamkeit eines durch eine Beauftragte abgeschlossenen Mietvertrags, die Anfechtungserklärung, die Voraussetzungen einer ordentlichen Kündigung nach Miteigentumsübertragung und anschließenden Eigentümerwechsel. Außerdem wird das Sonderkündigungsrecht bei Erwerb vermieteten Wohnraums und die Rolle der Gesellschafter einer GbR als Vermieter thematisiert.
ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Mietrecht
Die Klausur thematisiert einen Streit zwischen Vermieter und Mieterin wegen Mietminderung und Zahlungsrückständen in einer Passauer Wohnung. Schwerpunkte liegen auf dem Leistungsverweigerungsrecht der Mieterin, dem Annahmeverzug sowie der außerordentlichen Kündigung gemäß § 543 II 1 Nr. 3 BGB. Es wird insbesondere geprüft, ob und in welchem Umfang der Mieterin ein Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 320 BGB zusteht und ob dadurch die Kündigung des Vermieters gerechtfertigt ist.
Malen oder zahlen?
Im Sachverhalt geht es um die Wirksamkeit und Reichweite einer Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag über eine unrenovierte Wohnung sowie die sich daraus ergebenden wechselseitigen Ansprüche von Mieter und Vermieter. Die Klausur prüft insbesondere, ob der Mieter wirksam zu Schönheitsreparaturen verpflichtet wurde, ob dem Mieter gegenüber dem Vermieter Ansprüche auf Renovierung oder Kostenvorschuss zustehen und wie AGB-rechtliche sowie mietrechtliche Grundsätze auf Schönheitsreparaturklauseln anzuwenden sind.
Ein Ende mit Schrecken
Die Klausur behandelt mietrechtliche Fragestellungen rund um Schönheitsreparaturklauseln, insbesondere deren Wirksamkeit und die Rückabwicklung nicht geschuldeter Reparaturen nach Ende des Mietverhältnisses. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Fristberechnung bei Kündigungserklärungen und der Frage, ob Samstage im Sinne von § 573c BGB als Werktage gelten. Auch Nutzungsersatzansprüche sowie das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis werden thematisiert.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Maklerrecht und Mietrecht - Streit um Maklerkosten
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Makler- und Mietrechts. Im Vordergrund steht die Problematik einer unberechtigten Kündigung im Mietverhältnis, insbesondere in Bezug auf die Anwendung einer Analogie zu § 573 II Nr. 2 BGB bei einer Eigenbedarfskündigung durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Außerdem werden die Mitteilungs- und Treuepflichten des Vermieters beim Wegfall des Eigenbedarfs sowie die Ersatzfähigkeit von Umzugs- und Maklerkosten im Lichte des Schutzzwecks der Rücksichtnahmepflicht geprüft. Im Rahmen des Maklerrechts spielt zudem der Vertragsschluss und die Textform des Maklervertrags eine Rolle.
»Wrong Törn« – folgenreicher Segelausflug ohne Eltern
Die Examensklausur behandelt einen Fall aus dem Mietrecht: Ein 16-jähriger Jugendlicher mietet ohne elterliche Begleitung und unter Angabe einer unzutreffenden Zustimmung seiner Eltern eine Segeljolle. Bei der Nutzung kommt es aufgrund eines Versehens des Vermietermitarbeiters zu einer Verletzung des Jugendlichen. Die Klausur prüft insbesondere Fragen zur Wirksamkeit des Mietvertrags, zur Haftung bei Verletzungen sowie zu einem etwaigen Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises.
Eiskalte Schicksalsschläge
Die Examensklausur behandelt im ersten Teil ein haftungsrechtliches Problem rund um die 'cold-water-Challenge', insbesondere die deliktsrechtlichen Verkehrspflichten und eher unbekanntere Anspruchsgrundlagen. Im zweiten Teil wird ein aktuelles BGH-Urteil zu mietrechtlichen Fragestellungen bei Eintritt von Haushaltsangehörigen nach dem Tod des Mieters aufgegriffen.
Fortgeschrittenenklausur: Die goldenen Heringsköpfe
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Mietverhältnis, bei dem der Mieter (M) nach Auszug die Wegnahme oder Herausgabe einer von ihm eingebauten Orgel sowie einer Schallisolation von dem Vermieter (V) verlangt. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf dem Wegnahmerecht des Mieters gemäß § 539 Abs. 2 BGB, der Frage der Abwendung durch den Vermieter nach § 552 BGB und den sachenrechtlichen Implikationen beim Einbau in Wohnraumeigentum. Zudem sind Verjährungsfragen bezüglich dieser Ansprüche und der Besitzschutz des Mieters von Bedeutung. Thematisiert wird auch das Schicksal von Sachen, die auf die Mietsache angepasst wurden, und die Wirksamkeit etwaiger Vereinbarungen nach Beendigung des Mietverhältnisses.
Von Kinderlärm und Bissverletzungen
Die Anfängerklausur behandelt im ersten Teil die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Kinderlärm aus einer Nachbarwohnung einen Mangel der Mietsache darstellt und welche Rechte dem Mieter gegenüber dem Vermieter zustehen (z.B. Mietminderung und Beseitigungsanspruch). Im zweiten Teil ist zu prüfen, ob eine Billigkeitshaftung nach § 829 BGB infolge einer Bissverletzung durch einen Patienten während eines Aufwachversuchs besteht.
Wohngemeinschaft wider Willen?
Die Klausur behandelt den Vertragsschluss und das Verbraucherwiderrufsrecht im Mietrecht, insbesondere bei Wohngemeinschaften. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein einzelner Gesamtschuldner den Mietvertrag wirksam widerrufen kann sowie die zivilprozessuale Problemstellung und vorvertragliche Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit Eigenbedarfskündigungen.
Mitgehangen, mitgefangen?
Die Klausur behandelt die zivilprozessuale Auseinandersetzung um einen Bürgschaftsvertrag für Mietforderungen. Es wird geprüft, ob der Bürge die Bürgschaft außerordentlich gem. § 314 BGB kündigen kann und wie die Haftung nach Nutzung der Mietsache über das Vertragsende hinaus beurteilt wird.
Nichts als Ärger mit dem Studierendenwohnheim
Die Klausur thematisiert die Haftung der Gesellschafter in einer OHG, insbesondere im Zusammenhang mit dem Widerspruch gegen Geschäftsführungsmaßnahmen (§ 115 I HGB), Einwendungen nach § 129 III HGB sowie Regressansprüche der Gesellschafter. Geprüft wird insbesondere, ob ein Dritter aus einem mit Vertretungsmacht getätigten Geschäft gegen einen einzelnen Gesellschafter vorgehen kann und wie sich interne Stimmverhältnisse sowie die Beteiligungsquote im Außenverhältnis auswirken.
(Rechts-)Probleme im Alltag einer WG
Die Klausur thematisiert mehrere zivilrechtliche Probleme im Alltag einer Studenten-WG, insbesondere mietrechtliche Fragestellungen, übermäßige Tierhaltung, das Hausrecht und die Frage des Einzugs Dritter. Zudem behandelt sie einen Schadensersatzfall im Zusammenhang mit der Anmietung eines Lieferwagens sowie rechtliche Ansprüche daraus.
Der rauchende Mieter
Die Klausur behandelt mietrechtliche Ansprüche eines über dem Balkon eines stark rauchenden Mieters wohnenden Nachbarn auf Unterlassung des Rauchens, insbesondere unter Berücksichtigung von Hausordnung, Störung nachbarschaftlicher Rechte, mietvertraglichen Beziehungen und etwaigen Besitzschutzansprüchen. Es wird zudem auf den Einfluss des Nichtraucherschutzgesetzes eingegangen und geprüft, ob und in welchem Umfang ein unmittelbarer Abwehr- oder Unterlassungsanspruch zwischen den Mietparteien besteht.
AGB- und Mietrecht: Vorliegen von AGB bei »Dritt«-Klauseln – Objektive Auslegung von AGB – Schönheitsreparaturklauseln und Kompensation – Quotenabgeltungsklauseln
Die Klausur thematisiert das Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Mietvertragsklauseln, insbesondere hinsichtlich Schönheitsreparaturen und Quotenabgeltung. Untersucht werden objektive Auslegung von AGB, die Wirksamkeit gängiger Renovierungsklauseln sowie deren Anwendung auf verschiedene Sachverhaltskonstellationen.
Neues Heim, Glück allein?
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Problemstellungen rund um das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, das Mietrecht sowie Mängelgewährleistung im Kaufrecht. In mehreren Einzelfragen werden Ansprüche der Beteiligten geprüft, insbesondere Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsrechte nach Miet- und Kaufvertragsrecht. Thematisiert wird auch der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sowie die Unverhältnismäßigkeit im Kaufrecht.
Übungsfall: Stress am Ende des Mietverhältnisses
Mieter M kündigt einen Wohnungsmietvertrag mit Vermieter V vor Ablauf eines vertraglich vereinbarten Kündigungsausschlusses. V hält die Kündigung für unwirksam und verlangt die Zahlung entgangener Mieten für mehrere Monate nach Auszug. M hat vor Rückgabe der Wohnung Schönheitsreparaturen fachgerecht durchgeführt und möchte die dadurch entstandenen Kosten vom V erstattet bekommen bzw. gegen dessen Mietforderung aufrechnen. Zentral sind Fragen zur Wirksamkeit des Kündigungsausschlusses und zur Verpflichtung und Erstattung von Schönheitsreparaturkosten im Mietrecht.
»Die Renovierungspflicht hat Grenzen«
In diesem Examensübungfall geht es um die Wirksamkeit einer formularmäßigen Schönheitsreparaturklausel und Renovierungspflicht im Wohnraummietrecht. Der Mieter verlangt nach Beendigung des Mietverhältnisses und Durchführung der Renovierung von seinem Vermieter die Erstattung von Renovierungskosten sowie Nutzungsentschädigung, da er glaubt, dass die im Mietvertrag geregelte Renovierungspflicht unwirksam war.
Examensklausur ZR Tarot im Mietshaus
Die Klausur behandelt eine Vielzahl mietrechtlicher und schuldrechtlicher Konstellationen in einem Mietshaus, darunter Ansprüche auf Zahlungsleistungen aus Lebensberatungsverträgen (Kartenlegen), Fragen der ordentlichen Kündigung wegen Eigenbedarfs, Schadensersatzansprüche wegen Selbsthilfe/Räumung und Probleme rund um die Durchführung von Schönheitsreparaturen sowie Fragen zur fristlosen Kündigung und Erstattung von Umzugskosten. Außerdem werden Auswirkungen des Todes einer Partei auf ein gerichtliches Verfahren thematisiert.
Der voreilige Mieter
Die Klausur behandelt die Frage, ob ein Mieter nach eigenmächtiger Reparatur einer defekten Klingel- und Gegensprechanlage durch einen selbst beauftragten Handwerker einen Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Vermieter hat. Dabei werden die Voraussetzungen und Grenzen der Selbstvornahme im Mietrecht sowie deren Einbettung in das Leistungsstörungsrecht thematisiert. Es geht insbesondere um die Pflicht zur vorherigen Anzeige und um die Höhe des Erstattungsanspruchs.
Teure Wohnungsvermittlung?
Die Klausur behandelt die Vermittlung einer möblierten Wohnung durch einen Makler gegen Provision. Streitpunkte sind die Berechnungsgrundlage der Maklerprovision, die Wirksamkeit und Auslegung der AGB, Abrechnung der Betriebskosten und die Ersatzfähigkeit von Aufwendungen für eine Toilettenreparatur durch die Mieterin. Es werden mietrechtliche und maklerrechtliche Normen sowie Fragen zu den Betriebskosten angesprochen.
Mietverhältnisse über Wohnraum in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.