Beendigung
Die Beendigung des Mietverhältnisses (§§ 542–577a BGB) umfasst ordentliche und außerordentliche Kündigungsarten sowie die Vereinbarung befristeter Mietverträge (§ 542, § 543, § 575 BGB). Examensrelevant sind vor allem die außerordentliche Kündigung wegen Lärm oder Zahlungsverzug (inkl. Abmahnungserfordernis und Nachzahlung, § 543 II Nr. 1, 3), der Eigenbedarf (§ 573 II Nr. 2), sowie der Umgang mit Wegfall oder Geltendmachung von Eigenbedarf bei Gesellschaften.
Klausuren zum Thema
„Misslungene Kündigungen?“
In diesem Examensübungsfall werden die Wirksamkeit einer außerordentlichen und ordentlichen Kündigung eines Wohnraummietvertrags sowie Schadensersatzansprüche infolge einer Räumung auf Grund einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung geprüft. Darüber hinaus wird die Frage aufgeworfen, ob ein Mieter Mehrerlöse des Vermieters nach Weitervermietung der Wohnung herausverlangen kann.
Wenn Verträge scheitern – Bürgen, Räumen, Ersetzen
Die Klausur stellt drei zivilrechtliche Sachverhalte aus dem Schuldrecht, Mietrecht und dem Recht der Bürgschaft. Es geht um Ansprüche auf Kaufpreiszahlung unter Bürgschaftsbedingungen, einen Räumungsanspruch nach Mietrückstand sowie Ersatzansprüche im Mietverhältnis nach einer behördlichen Nutzungsuntersagung. Zu prüfen sind ausschließlich vertragliche Ansprüche.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Urteilsklausur – Drogenrazzia in der Mietwohnung
In dieser zivilrechtlichen Urteilsklausur wird die rechtliche Bewertung von Ansprüchen im Zusammenhang mit einer Drogenrazzia in einer Mietwohnung behandelt. Schwerpunkt sind mietrechtliche Fragestellungen rund um die Mietverhältnisse über Wohnraum, Pflichtverletzungen und etwaige Beendigungsgründe. Die Klausur legt zudem einen besonderen Fokus auf den Aufbau und die Entscheidungsgründe eines zivilgerichtlichen Urteils.
ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Mietrecht
Die Klausur behandelt mietrechtliche Fragestellungen auf fortgeschrittenem Niveau. Sie eignet sich zur Vertiefung und Anwendung der maßgeblichen Normen des Mietrechts und angrenzender zivilrechtlicher Vorschriften im Rahmen eines typischen Mietverhältnisses.
ZR-Examensklausur zum Mietrecht
Die Klausur behandelt das Mietrecht anhand eines zivilrechtlichen Sachverhalts. Nach der Aufgabenstellung sind typische mietrechtliche Problemkreise wie Pflichtenverteilung, Gewährleistung und Beendigung des Mietverhältnisses abzuarbeiten. Der Schwerpunkt liegt auf der Anwendung von Normen des BGB zum Mietrecht.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Immer nur Ärger mit Mietern
Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen im Mietrecht mit Fokus auf Pflichten aus dem Mietverhältnis sowie die Besonderheiten bei Wohnraummietverhältnissen. Im Mittelpunkt steht außerdem die Beendigung solcher Mietverhältnisse. Für Anfänger:innen geeignet, prüft sie Basiswissen und die typischen Problemstellungen in der Vermieter-Mieter-Beziehung.
Eine Eigenbedarfskündigung mit Folgen
Die Klausur behandelt die Folgen einer aufgrund behaupteten Eigenbedarfs ausgesprochenen Kündigung im Wohnungsmietrecht. Streitpunkt ist die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage auf Zahlung von Schadensersatz, insbesondere für Umzugskosten, entgangene Untermiete und erhöhte Mietkosten, sowie eine Klage auf zukünftige Leistung und eine Hilfsfeststellungsklage. Ferner werden miet- und prozessrechtliche Fragestellungen, etwa die Verfahrensart und die Voraussetzungen von Schadensersatzansprüchen, erläutert.
Brüssow sehen...
Der Fall behandelt eine Mieterhöhung bei einem langjährigen Mietverhältnis über eine Ferienwohnung und eine Garage. Thematisiert werden der Zugang einer Willenserklärung, das Widerrufsrecht des Verbrauchers im Fernabsatz und die rechtliche Behandlung eines Mischmietverhältnisses. Besonderheiten ergeben sich zudem aus der persönlichen Beziehung zwischen den Parteien und den Umständen der Zustellung.
Heizkosten und andere Abwicklungsschwierigkeiten
Die Klausur behandelt umfassend mietrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Rückerstattung von Betriebskosten, der Rückzahlung einer Mietkaution und der Auskehr von Zinsen. Zudem wird auf die ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung, insbesondere die Problematik eines auf Schätzung beruhenden Abrechnungsverfahrens bei Heizkosten, eingegangen. Die prozessuale Einbettung thematisiert außerdem das sofortige Anerkenntnis.
Dauernd Ärger mit dem Vermieter
In dem Übungsfall 'Dauernd Ärger mit dem Vermieter' geht es um die Wirksamkeit eines durch eine Beauftragte abgeschlossenen Mietvertrags, die Anfechtungserklärung, die Voraussetzungen einer ordentlichen Kündigung nach Miteigentumsübertragung und anschließenden Eigentümerwechsel. Außerdem wird das Sonderkündigungsrecht bei Erwerb vermieteten Wohnraums und die Rolle der Gesellschafter einer GbR als Vermieter thematisiert.
Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Ach du grüne Neune!
Rentner V erwirbt bei U einen Mähroboter mit digitaler Steuerung per App, um seinen Rasen zu pflegen. Nach vier Jahren versagt der Mähroboter infolge einer Störung durch einen Hackerangriff, sodass V die Funktion nicht mehr nutzen kann. V fordert von U Rückabwicklung des Kaufvertrags und Rückzahlung des Kaufpreises, nachdem U keine kurzfristige Reparatur gewährleistet. Der Fall beleuchtet zentrale Fragen des Kaufrechts, insbesondere die Mangelhaftigkeit von Waren mit digitalen Elementen und die Voraussetzungen für den Rücktritt vom Vertrag.
ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Mietrecht
Die Klausur thematisiert einen Streit zwischen Vermieter und Mieterin wegen Mietminderung und Zahlungsrückständen in einer Passauer Wohnung. Schwerpunkte liegen auf dem Leistungsverweigerungsrecht der Mieterin, dem Annahmeverzug sowie der außerordentlichen Kündigung gemäß § 543 II 1 Nr. 3 BGB. Es wird insbesondere geprüft, ob und in welchem Umfang der Mieterin ein Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 320 BGB zusteht und ob dadurch die Kündigung des Vermieters gerechtfertigt ist.
Ein Ende mit Schrecken
Die Klausur behandelt mietrechtliche Fragestellungen rund um Schönheitsreparaturklauseln, insbesondere deren Wirksamkeit und die Rückabwicklung nicht geschuldeter Reparaturen nach Ende des Mietverhältnisses. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Fristberechnung bei Kündigungserklärungen und der Frage, ob Samstage im Sinne von § 573c BGB als Werktage gelten. Auch Nutzungsersatzansprüche sowie das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis werden thematisiert.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Erfolgsaussicht einer Räumungsklage - Schumanns Schatten
Die Klausur behandelt zentrale Problemfelder im Zusammenhang mit der Erfolgsaussicht einer Räumungsklage im Mietrecht. Schwerpunkte liegen auf der Abgrenzung zwischen der Beendigung des Mietverhältnisses und einer Anfechtung, insbesondere dem ausnahmsweise beachtlichen Motivirrtum und den damit zusammenhängenden Fragen der materiell-rechtlichen Rechtskrafterstreckung sowie der Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen. Weiterer Fokus liegt auf der Räumungspflicht eines Dritten nach § 546 II BGB und dem Umfang des gesetzlichen Schuldbeitritts. Zudem wird die Zuständigkeit in Mietrechtsstreitigkeiten, insbesondere bei Mischmietverhältnissen (Wohnraum/Gewerbe), beleuchtet. Die Klausur prüft somit vor allem mietrechtliche Grundlagen und prozessuale Besonderheiten im Rahmen einer Räumungsklage.
Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Schlaflos in B
Das Ehepaar V und M kauft von Fertighaushersteller U ein Fertighaus samt spezieller App zur Steuerung von Heizung, Licht, Jalousien und Alarmanlage. Nach Einzug treten gravierende Funktionsstörungen der App auf, wodurch verschiedene Hausfunktionen unkontrolliert agieren. V fordert von U die schnelle Behebung der Probleme; nachdem diese erneut auftreten, will V den Vertrag über die App beenden. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Verträgen über digitale Produkte, insbesondere zu Rücktrittsrechten, Nacherfüllung und den Anwendungsbereich der §§ 327 ff. BGB.
Wohngemeinschaft wider Willen?
Die Klausur behandelt den Vertragsschluss und das Verbraucherwiderrufsrecht im Mietrecht, insbesondere bei Wohngemeinschaften. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein einzelner Gesamtschuldner den Mietvertrag wirksam widerrufen kann sowie die zivilprozessuale Problemstellung und vorvertragliche Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit Eigenbedarfskündigungen.
Examensklausur ZR Tarot im Mietshaus
Die Klausur behandelt eine Vielzahl mietrechtlicher und schuldrechtlicher Konstellationen in einem Mietshaus, darunter Ansprüche auf Zahlungsleistungen aus Lebensberatungsverträgen (Kartenlegen), Fragen der ordentlichen Kündigung wegen Eigenbedarfs, Schadensersatzansprüche wegen Selbsthilfe/Räumung und Probleme rund um die Durchführung von Schönheitsreparaturen sowie Fragen zur fristlosen Kündigung und Erstattung von Umzugskosten. Außerdem werden Auswirkungen des Todes einer Partei auf ein gerichtliches Verfahren thematisiert.
Der voreilige Mieter
Die Klausur behandelt die Frage, ob ein Mieter nach eigenmächtiger Reparatur einer defekten Klingel- und Gegensprechanlage durch einen selbst beauftragten Handwerker einen Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Vermieter hat. Dabei werden die Voraussetzungen und Grenzen der Selbstvornahme im Mietrecht sowie deren Einbettung in das Leistungsstörungsrecht thematisiert. Es geht insbesondere um die Pflicht zur vorherigen Anzeige und um die Höhe des Erstattungsanspruchs.
Miete und andere Sorgen
Die Klausur behandelt mietrechtliche Fragestellungen rund um den Vermieter B, den Mieter A und die Untermiete an C. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche des Vermieters auf Räumung und Nutzungsersatz gegen den Mieter. Zugleich ist die Wirksamkeit einer Vertragsklausel zur erhöhten Nutzungsentschädigung sowie die Rechtsfragen bei Untermiete und vorzeitiger Vertragsbeendigung angesprochen.
Beendigung in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.